Sven Küntzel
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer! Meine Kollegin Anke Wirsing hat bereits in der ersten Lesung unsere Zustimmung zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes signalisiert. Der Gesetzentwurf stammt von der AfD-Fraktion. Wir beurteilen ihn nach seinem Inhalt. Unser Maßstab ist soziale Gerechtigkeit. Nach geltendem Recht reichen bereits zwei Amtsjahre aus, um einen späteren Ruhegehaltsanspruch als Mitglied der Landesregierung zu erwerben. Wir halten diese Mindestamtszeit für zu kurz. Aber zur Klarstellung, damit beginnt nicht automatisch, unmittelbar nach dem Ausscheiden, die Auszahlung einer Pension. Aber es entsteht ein besonderer Versorgungsanspruch, der später aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Was bedeutet das konkret in Euro? Nach zwei Jahren wären das nach den Besoldungswerten 2026 rechnerisch rund 2.600 Euro monatliches Ruhegehalt für einen Minister und rund 3.500 Euro für den Ministerpräsidenten. Je nach Familienzuschlag kann der Betrag etwas höher liegen. Ausgezahlt wird es grundsätzlich erst beim Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze. Und jetzt frage ich die Menschen, die uns heute hier zuschauen: Wer von Ihnen hat gerade nach zwei Jahren Arbeit einen solchen lebenslangen Rentenanspruch erworben? Viele Menschen arbeiten jahrzehntelang und sorgen sich zudem um ihre Absicherung im Alter. Ihnen müssen wir erklären können, weshalb bereits zwei Jahre im Ministeramt einen solchen Anspruch begründen. Eine überzeugende Rechtfertigung dafür sehen wir nicht. Der Gesetzentwurf verlängert die Mindestamtszeit auf vier Jahre und sechs Monate. Diese Änderungen halten wir für sinnvoll. Zugleich sinkt der Versorgungssatz nach einer vollständigen Legislaturperiode von bisher 35 auf 30 Prozent. Auch der weitere jährliche Anstieg wird etwas reduziert. Auch 30 Prozent nach viereinhalb Jahren bleiben diskutierbar. Der Entwurf verbessert jedoch die bisherige Regelung. Ein eigener Versorgungsanspruch entsteht später und der Versorgungssatz nach einer vollständigen Legislaturperiode fällt geringer aus. Wer die Mindestamtszeit nicht erreicht, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen nachversichert werden. Bereits erworbene Ansprüche und die besondere Absicherung bei einer im Amt erlittenen Gesundheitsschädigung bleiben geschützt. Damit begrenzt der Entwurf die Ministerversorgung, ohne berechtigte Schutzbedürfnisse zu übergehen. Meine Damen und Herren, soziale Gerechtigkeit muss auch dort gelten, wo die Politik über ihre eigenen Ansprüche entscheidet. Bei sozialen Leistungen wird jeder Euro hinterfragt.
(Beifall Abg. Wirsing, fraktionslos)
Bei der Absicherung politischer Spitzenämter darf die Frage politischer Glaubwürdigkeit. Deshalb werden wir Vielen Dank.
(Beifall AfD; Abg. Wirsing, fraktionslos)
