Christoph Zippel
b) Personal und Ressourcen entlasten – Patientensteuerung, Patientenschutz und Prävention im Thüringer Gesundheitswesen stärken
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie wir schon gerade bei der Berichterstattung heraushören konnten: Heute werden zwei wichtige Anträge beraten – der Antrag der Fraktion Die Linke „Gesundheitskompetenz stärken – Patientensteuerung im Gesundheitssystem verbessern“ und der Antrag der Koalitionsfraktionen „Personal und Ressourcen entlasten – Patientensteuerung, Patientenschutz und Prävention im Thüringer Gesundheitswesen stärken“. Das hat einen Grund. In der Anhörung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie ist deutlich geworden: Beide Anträge greifen reale Probleme auf. Und beide Anträge wurden als wichtig betrachtet. Nahezu alle Anzuhörenden haben das Grundanliegen des Antrags der Linken und des Antrags der Koalitionsfraktionen unterstützt. Deshalb haben wir beide gemeinsam beraten und deshalb sprechen wir heute auch über beide. Wir haben einen langen Weg hinter uns. Die Anträge liegen seit Mitte 2025 vor. Seit der Überweisung haben wir im Ausschuss ein Anhörungsverfahren zu beiden Anträgen parallel durchgeführt. Lassen Sie mich in einigen Worten auf die beiden Anträge eingehen. Zuerst zum Antrag der Linken. Sein Ausgangspunkt ist berechtigt. Menschen müssen sich im Gesundheitssystem zurechtfinden können. In dem Punkt gibt es Verbesserungsbedarf. Nach einer Umfrage der TU München von 2024 haben über drei Viertel der Erwachsenen eine unzureichende Gesundheitskompetenz. Laut Barmer Studienbericht und darauf bezieht sich auch der Antrag, haben 53 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler nur eine geringe digitale Gesundheitskompetenz. Der Handlungsbedarf ist also unstrittig. Der Ursprungsantrag war allerdings sehr breit angelegt, um es mal vorsichtig zu formulieren. Zwölf Berichtsfragen, acht Forderungen vom Schulfach bis zur Landestrategie. Nicht alles davon war in dieser Form umsetzbar. Daher haben wir den Antrag im letzten Jahr in den Gesundheitsausschuss überwiesen. Die Anhörung hat geholfen, den Antrag zu schärfen und die Fassung der Beschlussempfehlung ist aus unserer Sicht deutlich besser als der Ursprungsantrag. Ich will als Beispiel dafür das Schulfach Gesundheit aufzählen. Das wurde aus dem Antrag gestrichen. Wir bleiben bei der fächerübergreifenden Verankerung im Bildungsplan, wie sich schon § 47 des Thüringer Schulgesetzes vorsieht. Entscheidend ist, dass Lehrkräfte nicht allein gelassen werden mit Fortbildungen, geprüften Materialien und multiprofessioneller Unterstützung. Erste Hilfe und zum Beispiel Reanimationskompetenz sollen altersgerecht und angemessen berücksichtigt werden. Zweitens, die Primärversorgung: Der Antrag stärkt jetzt ausdrücklich die hausärztlich geleitete Primärversorgung als erste Anlaufstelle. Patientenlotsen, Gemeindeschwestern, Gesundheitskioske und Community Health Nurses werden nicht einfach gefordert. Aufgaben, Qualifikationen und Finanzierung müssen zuerst verbindlich geklärt werden, ohne zusätzliche Bürokratie für Praxen, Pflege und Kommunen. Zuschriften aus der Anhörung haben vor losgelösten Lotsenstrukturen gewarnt. Dessen ist sich die Endfassung bewusst. Das ist ein wichtiger Unterschied zur ursprünglichen Fassung. Entscheidend ist eben nicht allein, neue Akteure zu benennen, sondern zu klären, wie sie in bestehende Versorgungsstrukturen passen. Digitalisierung und KI sind nur mit hohen Datenschutz- und Transparenzstandards vertretbar, mit Auditierbarkeit, mit Aufklärung der Patienten und mit menschlicher Überprüfung. Die medizinische Letztentscheidung bleibt beim Fachpersonal. Digitale Angebote dürfen nicht zum Selektionsfilter werden. Deshalb bleiben analoge und telefonische Wege gleichwertig. Hier besteht eine deutliche inhaltliche Schnittmenge zu unserem parallel beratenden Antrag zur Patientenkoordination. Gesundheitskompetenz bedeutet nicht mehr Informationen, sondern vor allem bessere. Wo Familien erstmals mit Pflegebedürftigkeit konfrontiert werden, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, müssen sie frühzeitig und verlässlich informiert werden. Der Antrag adressiert ein wichtiges Anliegen und wir stimmen ihm in der geänderten Fassung zu. Lassen Sie mich jetzt zum Antrag der Koalitionsfraktionen kommen. Er beginnt mit einer nüchternen Bestandsaufnahme. Thüringen ist vom demografischen Wandel besonders betroffen. Das Durchschnittsalter liegt bei 48,2 Jahren. Wir sehen es alle, Fachkräfte werden knapper, der Behandlungs- und Pflegebedarf steigt und im ländlichen Raum sind die Wege weit. Das können wir uns langfristig nicht leisten – Ineffizienz, Doppeluntersuchungen und Fehlsteuerung –, weder die Patienten noch die Beschäftigten noch die Beitragszahler können das. Im Zuge der Anhörung haben wir einige Anpassungen vorgenommen, auf die ich im Folgenden kurz eingehen will. Aus Patientensteuerung ist Patientenkoordination geworden. Nicht die Patienten irrten umher, sondern das System ist zum Teil labyrinthartig organisiert. Wir wollen Menschen nicht verwalten und nicht steuern. Wir wollen Menschen Orientierung geben. Wir sprechen im Rettungsdienst nun auch nicht mehr von missbräuchlichen, sondern von inadäquaten Alarmierungen. Wer in Not den Notruf wählt, handelt aus Sorge und nicht aus Böswilligkeit. Der zweite Grundsatz lautet: keine Parallelstrukturen. Hier sehen wir eine Parallele zur Diskussion im ersten Antrag. Das ist uns wichtig und das war auch der Grundton der Stellungnahmen. Die Hausärztinnen und Hausärzte bleiben die zentralen Lotsen. Neue Berufe wie Community Health Nurses oder Physician Assistants sollen mit klaren Qualifikations- und Vergütungsregeln in bestehende Strukturen integriert werden. Nachgeschärft haben wir auch bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz. Die ärztliche Letztentscheidung muss unbedingt bestehen bleiben. Der Einsatz von KI ist an strenge Vorgaben zu knüpfen, nachvollziehbare Entscheidungslogik, Zertifizierung, Auditierbarkeit und Datenschutz. KI kann unterstützen, den persönlichen Kontakt und die Arzt-Patienten-Beziehung kann KI nicht ersetzen, wo es auf sie ankommt, und das soll sie auch nicht. Wir wollen die Chance nutzen, aber die medizinische Verantwortung nicht an einen Algorithmus abgeben. Im Zentrum bleibt die telemedizinische Praxisregion Thüringen, weg von „Projektinseln“, hin zur Fläche. Die große Mehrheit der Anzuhörenden hat sie befürwortet. Mit der telemedizinischen Praxisregion Thüringen soll der Freistaat zu einem Erprobungsraum weiterentwickelt werden, in dem telemedizinische Anwendungen systematisch sektorenübergreifend und alltagsnah in die bestehenden Versorgungsstrukturen integriert werden. Es lässt sich – da will ich ehrlich sein – leicht sagen, aber das ist eine riesige Aufgabe. Wir fangen dabei aber zum Glück nicht bei null an, die Videosprechstunde im ärztlichen Bereitschaftsdienst gibt es seit 2022 und mit über 17.000 allgemeinmedizinischen und 1.500 kinderärztlichen Konsultationen. Das Portalpraxen-Pilotprojekt in Sömmerda, Bad Frankenhausen und Sondershausen hat die Notaufnahmen entlastet. Der Erfolgsfaktor war die pflegerische Ersteinschätzung am gemeinsamen Tresen. Ich durfte mir selbst einmal eines dieser Projekte anschauen. Und solche Erfahrungen wollen wir nutzen. Apotheken zum Beispiel sind im ländlichen Raum auch eine wichtige, dauerhaft erreichbare Gesundheitseinrichtung. Sie sollen auf Grundlage der Bundesgesetzgebung als niedrigschwellige Telemedizinstationen und Lotseninstanz eingebunden werden. Strukturierte Medikationsanalysen, wie im Projekt ARMIN in Sachsen und Thüringen erprobt wurden, sollen in die Regelversorgung. Spitzenmedizin soll über das Universitätsklinikum Jena und die Maximalversorger wohnortnah unterstützt werden. Hier können wir die kurzen Wege und die Größe Thüringens effektiv nutzen. Und die elektronische Patientenakte nutzt derzeit weniger als 4 Prozent der Versicherten. Digitale Infrastruktur nützt jedoch erst, wenn sie auch genutzt wird. Im Rettungsdienst wollen wir die Leitstellen besser mit der 116 117 verknüpfen und die Einsatzleitsysteme harmonisieren. Beim Bund setzt sich der Antrag für mehr Kurzzeitpflege und weniger Bürokratie bei der Übergangspflege ein. Auch das Thema „Prävention“ ist verankert. Sie wirkt, seit Ende der 1990er-Jahre ist zum Beispiel die Karieslast bei Kindern um 90 Prozent gesunken, dank Gruppen- und Individualprophylaxe. Das ist messbar und dazu gehört auch die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und die Weiterentwicklung des Landesamtes für Verbraucherschutz hin zu einem Landesamt für Soziales und Gesundheit. Das ÖGD-Gesetz ist auf dem Weg, und das ist ein wirklich wichtiger, weiterer Schritt für Thüringen. Thema „Fachpersonal“: Hinzu kommen Anreize für Betriebliche Gesundheitsförderung, ein Public-Health-Studiengang und Bewegungscoaches an Schulen und für ältere Menschen, länger selbstbestimmt zu Hause leben, mit assistenzgestützten Wohnsystemen und Initiativen wie dem so wichtigen Programm AGATHE gegen Einsamkeit von Menschen im Alter. Sie kriegen also mit, durch meine Ausführungen, beide Anträge kamen aus unterschiedlichen Richtungen. Nach der Anhörung finden sich in beiden dieselben Grundgedanken: eine hausärztlich geleitete Primärversorgung, klare Aufgaben für neue Berufe, Telemedizin als Ergänzung, KI mit menschlicher Letztentscheidung und Gesundheitskompetenz als gemeinsame Aufgabe von Mensch und System. Das Ziel ist letztlich nicht kompliziert: die richtige Behandlung zur richtigen Zeit, am richtigen Ort, ohne Hürden und Parallelstrukturen. Deshalb ist es richtig, dass wir beide Anträge beschließen. Deshalb darf ich auch um Zustimmung zu beiden Beschlussempfehlungen bitten. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD)
