Stefan Schard
Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“
Der Richter- und Staatsanwaltswahlausschuss ist nicht ausreichend und nicht voll besetzt. Auch nicht mit AfD-Kandidaten.
(Beifall CDU)
(Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: Ich habe Sie gerade nach den Kandidaten der AfD gefragt!)
Und meine Damen und Herren, wer auch immer jetzt in der letzten Zeit oder über die Jahre hinweg behauptet hat, es sei egal, wer regiert, der wird, glaube ich, auch gerade im Bereich des Ministeriums für Justiz, Migration und Verbraucherschutz eines Besseren belehrt. Und wenn ich den Blick auf meine eigene Fraktion richte und auch auf die CDU, so hat diese im Wahlkampf einen Politikwechsel versprochen. Und meine Damen und Herren, sie hat ihn auch geliefert. Ich will an dieser Stelle vielleicht auch nicht alles wiederholen, was die Ministerin hier ins Feld geführt hat, aber einzelne Dinge lohnen sich dann doch, herauszugreifen. Dass dieser Politikwechsel gerade im Bereich des Ministeriums für Justiz, Migration und Verbraucherschutz eingetreten ist, das zeigt sich nicht nur an den Ausführungen der Ministerin, sondern auch an der ganz objektiven Erkenntnis, was in den letzten beiden Jahren passiert ist. Das Ministerium hat gemeinsam mit dem Landtag Gesetze, Verordnungen und auch Haushalte verabschiedet und damit auch völlig neue Akzente gesetzt. Ich erinnere an dieser Stelle auch an die vollkommen stiefmütterliche Behandlung der Justiz in der rot-rot-grünen Regierung in den vergangenen Regierungsjahren. Da kam auch eine vollkommen ideologisch verblendete Migrationspolitik dazu, die nicht den Tatsachen gerecht wurde, sondern auch dem Willen der Bevölkerung widersprach und auch – und das muss man an dieser Stelle konstatieren – zu Verwerfungen in unserem Land geführt hat. Und gerade die Justiz hat von dieser deutlichen Neuausrichtung auch profitiert in unserem Land. Unter der Vorgängerregierung wurde die Justiz viel zu oft vernachlässigt. Dass die Justiz – und die Ministerin hat es angesprochen – im Namen des Ministeriums wieder an erster Stelle steht, das ist auch mehr als eine Symbolik. Und das entspricht auch der politischen Praxis dieser Regierung. Auch die Justiz steht sachlich wieder an erster Stelle und das ist, denke ich, auch ein guter Erfolg, werte Kolleginnen und Kollegen. Der Kontrast zu den direkten Amtsvorgängern ist sehr, sehr groß. Die vorherige Ministerin Denstädt von den Grünen erklärte damals bei ihrem Amtsantritt, sie habe genau drei Themen: Migration, Migration, Migration. Und wenig später wurde ihr ausgerechnet die Zuständigkeit für Migration entzogen und ins Innenministerium verlagert. Und eine Justizministerin, meine Damen und Herren, die sich nach eigener Aussage kaum für Justiz interessierte, war am Ende nichts weiter als ein Tiefpunkt für dieses Haus. Und das ist heute anders.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)
Man kann sagen, Justizthemen haben in Thüringen wieder ein Comeback gefeiert, und das in fast allen oder allen Facetten. Gerichte als Kernbereich der Justiz standen gleich bei mehreren Gesetzen im Mittelpunkt. Es gab eine Initiative zur Verlängerung der Übergangsfrist für die Zweigstellen Ilmenau und Bad Lobenstein. Auch hier wurde Rechtssicherheit geschaffen. Die Digitalisierung der Gerichte wurde weiter vorangetrieben und es wurden Regeln dafür aufgestellt. Ein weiteres Gesetz wurde kurz vor der Sommerpause beschlossen. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz reagieren wir auf die bevorstehende Welle an Ruhestandseintritten. Auch darüber hat die Ministerin gesprochen. Richter, die die Altersgrenze erreicht haben, können auf Antrag ihren Ruhestand verschieben und bis zum 70. Lebensjahr weiterarbeiten. So soll der Generationswechsel entzerrt, eine ausgewogene Altersstruktur gewährleistet werden und auch das Erfahrungswissen länger für die Justiz erhalten bleiben. Neben Richtern haben wir uns aber auch mit anderen Berufsgruppen befasst. So erhalten Rechtspfleger mehr Anerkennung für ihre hoheitlichen Tätigkeiten. Darüber ist hier im Haus bisweilen gespottet worden, man regele angeblich nur ein Stück Stoff. Sie wissen, worauf ich hinauswill: auf die Robe. Aber genau das ist es nicht. Diese Robe steht für Amt, für Anerkennung und auch für Verantwortung hoheitlicher Tätigkeit. Sie ist für die Beschäftigten ein Zeichen dafür, dass ihre Arbeit wertgeschätzt wird und dass man in der Politik und im Ministerium überhaupt wahrnimmt, was sie alles tun. Wer eigenständig hoheitliche Entscheidungen trifft, muss diese Verantwortung natürlich auch nach außen sichtbar ausüben können. Eine andere Gruppe, für deren Arbeit konkrete Verbesserungen erzielt wurden, sind die Gerichtsvollzieher. Wer dienstlich Wohnungen aufsucht, muss wissen, ob dort besondere Gefahren durch Menschen oder durch Tiere drohen. Auch die Auskunftsmöglichkeiten, die gestärkt wurden, tragen zur maßgeblichen Sicherheit der Mitarbeiter bei den Gerichtsvollziehern bei. Das erhöht die Sicherheit dieser Berufsgruppe bei der Erfüllung ihres so wichtigen Diensts für unser Land. Gleiches gilt für das neu geschaffene Recht, ein Alarmgerät mitführen zu dürfen. Ja, auch die offiziellen Ausweise sind mehr als eine Symbolik. Sie stärken die Autorität in besonders schwierigen Situationen. Wer staatliche Entscheidungen unter schwierigen Bedingungen durchsetzen muss, braucht dafür bestmöglichen Schutz. Das sind wir diesen Mitarbeitern schuldig und das wird im Ministerium auch so gelebt. Zur Justiz gehört aber auch der Justizvollzug. Auch dort zeigt sich, dass diese Regierung Probleme nicht nur benennt, sondern konkrete Verbesserungen umsetzt. Das zeigt sich zum Beispiel schon mit Blick auf die heutige Tagesordnung, wenn wir dann gleich bei dem nächsten Punkt über den Bereich „Justizvollzug“ reden werden. Das Gesetz bietet mehr als nur die Umsetzung verfassungsrechtlicher Vorgaben, es liefert auch Antworten auf drängende Probleme in dem Bereich „Resozialisierung“ und bei dem Umgang mit Drogen. Davon werden wir mit Sicherheit an späterer Stelle noch viel hören. Auch für die Beschäftigten im Justizvollzug wollen wir für mehr Sicherheit sorgen. Das im Haushalt eingestellte Geld für bessere technische Ausrüstung zum Einsatz in Gefahrensituationen soll noch in diesem Jahr in konkrete Geräte umgesetzt werden. Auch darüber hat die Ministerin hier gesprochen. Entscheidend ist, dass Beschäftigte in gefährlichen Situationen zusätzliche Handlungsoptionen erhalten, um Situationen zu befrieden, ohne sich selbst zu gefährden. Ein weiteres Gesetz betraf unseren Thüringer Verfassungsgerichtshof, unser höchstes Gericht in Thüringen. Mit dem neuen Gesetz nimmt nun auch der Hof an der Digitalisierung der Justiz, dem elektronischen Rechtsverkehr und der Einführung der E-Akte teil. Es wurden klare Vertretungsregelungen geschaffen und ein effizientes Arbeiten durch den verstärkten Einsatz von Ausschüssen ermöglicht. Nicht zuletzt wurden auch Maßnahmen zur Vermeidung von Vakanzen ergriffen. Gerade beim Verfassungsgerichtshof müssen natürlich Unabhängigkeit und Arbeitsfähigkeit jederzeit verlässlich gesichert sein. Meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, Justiz ist nicht länger das fünfte Rad am Wagen des Migrationsministeriums, sondern steht zu Recht wieder an erster Stelle. Aber auch in der Migrationspolitik ist der Politikwechsel sichtbar, auch wenn das einige hier im Haus leugnen wollen. Wir haben die Bezahlkarte landesweit ausgerollt und setzen so klare Grenzen gegen Rücküberweisungen als Geschäftsmodell. Die Ministerin hat es erläutert. Wir verteilen Asylantragsteller ohne Bleibeperspektive nicht mehr auf die Kommunen. Auch darüber hat die Ministerin gesprochen. Diese klare Trennung entlastet die kommunalen Unterkünfte und ermöglicht es, dort zielgenauer auch Integrationsangebote für diejenigen zu machen, die sie wirklich brauchen. Wir haben die Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl versprochen und auch dieses Versprechen wird gehalten. Gerade beim Thema „Erstaufnahme“ zeigt sich ganz besonders auch die Handschrift dieser Regierung. Alle Ankommenden werden so untergebracht, dass grundlegende humanitäre Standards erfüllt sind. Das war nicht immer so, auch daran will ich erinnern. Die zuständigen Grünen in der vorigen Regierung haben oft von Humanität gesprochen und den Kommunen auch hohe Standards auferlegt in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften. Das Land selbst hielt diese Standards jedoch nicht ein. Die Zustände, das wissen wir aus verschiedenen Besuchen vor Ort, waren teilweise schlicht unwürdig. Auch diese Zustände haben sich geändert bzw. muss man noch mal fragen, wie diese Zustände damals gerechtfertigt wurden. Die lapidare Antwort, das Thüringer Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen gelte nur für Landkreise und kreisfreie Städte, jedoch nicht für das Land, war damals die Rechtfertigung für die Zustände in Suhl. Nach dem Wortlaut des Gesetzes stimmt das auch. Das ist richtig. Aber es widerspricht natürlich gravierend dem Geist des Gesetzes, eine menschenwürdige Unterbringung zu gewährleisten. Und damit hat die Landesregierung nun auch Schluss gemacht. Mit einer Aufteilung auf mehrere Einrichtungen wurde Suhl entlastet und kann nun auch, wie versprochen, geschlossen werden. Ermöglicht wird dies natürlich auch durch sinkende Zugangszahlen, das will ich nicht verhehlen. Auch das ist aber eine Folge des Politikwechsels, dieses Mal im Bund. Und wo wir gerade bei Versprechen sind, meine Damen und Herren, auch die Schließung von Eisenberg, Gegenstand des Regierungsvertrags, wird umgesetzt. Ebenso im Bereich der Rückführung setzt die Landesregierung mit Unterstützung aus dem Landtag völlig neue Akzente. Statt eines einzelnen Haftplatzes, den man in Rheinland-Pfalz vielleicht ab und zu mitnutzen konnte – wir erinnern uns an die vorherigen Regierungsjahre –, haben wir unsere Möglichkeit durch eine eigene Abschiebehafteinrichtung ganz wesentlich verbessert. Wir haben unseren Politikansatz von Anfang an transparent gemacht. Frau Ministerin hat an dieser Stelle auch erläutert, dass diese Einrichtung, diese Abschiebehafteinrichtung, auch noch weiter gestärkt und vergrößert wird. Mit dem Plenarantrag „Rückkehrberatung“ verstetigen wir freiwillige Ausreisen, wir fördern freiwillige Ausreisen und wollen auch die Ausreisepflicht verstärkt und weiter durchsetzen. Dies definiert die Koalition auf Initiative der CDU auch mit dem Plenarantrag zur Rückkehrerberatung. Freiwillige Ausreisen, meine Damen und Herren, sollen weiter gefördert und begleitet werden, um Menschen ohne Aufenthaltsrecht würdevoll, kosteneffizient und dauerhaft in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Auch das gehört zu einem funktionierenden Rechtsstaat selbstverständlich dazu.
(Beifall CDU)
Zugleich gilt, meine Damen und Herren, wer kein Aufenthaltsrecht hat, muss das Land verlassen. Das ist so klar, wie es gesprochen wird, natürlich auch richtig. Erfolgt dies nicht freiwillig, ist die Ausreisepflicht konsequent durchzusetzen, da gibt es am Ende kein Vertun. Abschiebungen dürfen kein Tabu sein in unserem Land. Wer kein Anspruch auf Bleiberecht hat, muss natürlich das Land verlassen.
(Beifall CDU)
Aber machen wir es noch deutlicher, meine Damen und Herren. Vor dem Regierungswechsel organisierte Thüringen eigene Landesaufnahmeprogramme. Nach dem Regierungswechsel organisiert Thüringen Abschiebeflüge und stellt Kapazitäten für andere Bundesländer zur Verfügung. Das ist nicht mehr und nicht weniger als ein Wechsel in der Migrationspolitik,
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Echt geil!)
die auch dem Letzten in diesem Hause offenbar werden müsste.
(Beifall CDU)
Denn es kann nun wirklich niemand bezweifeln,
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Ihr seid einfach herzlos!)
auch Sie nicht, Herr Bilay, auch wenn die Scheuklappen noch so groß sind, dass dies ein wirklicher und auch positiver Politikwechsel in unserem Land ist. Ich nehme an dieser Stelle auch noch mal Stellung zur Kritik der AfD. Sie verweist oft auf die Quote der gescheiterten Abschiebungen. Das kann man natürlich machen und natürlich ist es auch ärgerlich, dass aus vielerlei Gründen immer wieder mehrere Versuche gebraucht werden, um Abschiebungen umzusetzen. Die Zahl der Versuche ist aber eher zweitrangig. Entscheidend ist am Ende die Zahl der letztlich erfolgreichen Durchführungen und Zurückführungen. Das ist die entscheidende Zahl und im ersten Halbjahr 2026 gab es gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 bei den Abschiebungen ein Plus von 132 Prozent. Gleichzeitig ist auch die Zahl der freiwilligen Ausreisen gestiegen. Wer angesichts dieser Zahlen weiterhin behauptet, es geschehe in diesem Bereich nichts, ignoriert die Realität, meine Damen und Herren.
(Beifall CDU)
Ich bin überzeugt, dass auch die AfD diese Zahlen sehr wohl versteht und zuweilen diese Realität leider häufig bewusst anders darstellt. Bleiben wir noch mit wenigen Sätzen bei dem Thema „Rückführung“. Eines der größten Hindernisse für Rückführungen waren und sind immer wieder fehlende Reisedokumente. Auch hier handelt die Regierung. Thüringen arbeitet bei der Passersatzbeschaffung durch eine neue Vereinbarung mit dem Bund zusammen. Gemeinsam wollen wir hier schneller, effizienter werden und diese Hürde auch aus dem Weg räumen. Nicht zuletzt wird die versprochene neue Ausländerbehörde an den Start gehen und viele Bereiche mit ihrer Arbeit unterstützen. Das betrifft auch den Kern
(Beifall CDU)
der Koordination von Abschiebungen, denn die zentrale Ausländerbehörde ist nicht exklusiv für den Bereich Asylmigration gedacht. Sie wird auch in wichtigen Fragen der Fachkräfteeinwanderung, insbesondere beim beschleunigten Fachkräfteverfahren, tätig werden. Wie Sie sehen, werte Kolleginnen und Kollegen, wird in den Bereichen „Justiz“ und „Migration“ wirklich viel bewegt und es werden auch die Versprechen erfolgreich umgesetzt. Dazu kommt natürlich auch der dritte Bereich des Ministeriums, der Verbraucherschutz. Auch hier haben wir gemeinsam im Landtag und Regierung regelmäßig politische Schwerpunkte gesetzt, aber vor allem beim Haushalt. Im Landtag ist es regelmäßig gelungen, in den letzten beiden Haushalten zusätzliche Mittel für dieses wichtige Anliegen bereitzustellen. Meine Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Politikwechsel war ein Versprechen. In Justiz, Migration, Verbraucherschutz ist daraus sehr konkrete Politik geworden. Vieles ist bereits umgesetzt und genau daran wird weitergearbeitet.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)
Ich danke Ihnen an dieser Stelle für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit und wünsche der Regierung bei der Umsetzung dieser wichtigen Vorhaben weiter viel Erfolg. Herzlichen Dank.
