thueringer-landtag.de ↗

Ronald Hande

Die Linke 08.10.2026 Sitzungen 8/57

Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir eine kleine Vorbemerkung: Investitionen zu beschleunigen bzw. zu vereinfachen bzw. auch den Mittelabfluss zu vereinfachen, ist sicherlich ein gutes Vorhaben. Ich glaube, da sind wir uns alle hier im Hohen Haus einig. Aber nur weil eine Überschrift oftmals als stimmig erscheint, muss nicht auch der Inhalt automatisch so sein. Das zeigt auch dieser Gesetzentwurf. Investitionsmittel sollen automatisch und leicht übertragbar sein. Dabei soll die Beteiligung des Finanzministeriums weitgehend entfallen. Was zunächst wie eine rein technische Vereinfachung klingt, ist in Wirklichkeit ein massiver Eingriff in das Gefüge von Haushaltsgesetzgeber, Finanzministerium und Fachressorts. Lassen Sie mich dazu auf drei Punkte eingehen. Erstens, das Budgetrecht des Landtags: Der Haushalt ist kein Verwaltungsplan. Mit ihm setzen wir bei jeder Haushaltsbearbeitung und Erarbeitung Prioritäten. Und wir entscheiden nicht nur über das Ob, sondern mit der Verankerung in einem meist jährlichen Haushalt auch über das Wann, zumindest im groben Rahmen. Doch genau das gerät mit dem Gesetzentwurf ins Rutschen. Eine einmalige Bewilligung würde faktisch mehrjährig wirken, ohne dass der Landtag noch einmal darüber befindet. Dabei kann es doch vorkommen, dass sich Prioritäten auch ändern. Eine Ausgabeentscheidung von 2026 kann unter den Bedingungen von 2028 eine ganz andere Priorität haben. Da spreche ich nicht von Notwendigkeit, sondern ich spreche von Prioritätensetzung. Die gesamte finanzpolitische Lage kann sich geändert haben und darüber muss der Haushaltsgesetzgeber mit jedem Haushalt wieder neu befinden. Das heißt dann aber auch, nicht mehr benötigte Mittel müssen in den parlamentarischen Entscheidungsprozess zurückgeführt werden. Zweitens, die Rolle des Finanzministeriums: Eine erneute Befassung des Landtags ist nicht vorgesehen, was die Verantwortung vorrangig in die Obhut des TFM überführt. Dieses jedoch soll nach Ihren Vorstellungen nur noch bedingt steuern können. Dabei ist das Finanzministerium innerhalb der Landesregierung die steuernde Instanz und letztlich nicht nur dafür verantwortlich, die Vorhaben der Landesregierung in Summe zu ermöglichen, sondern auch dafür, den Willen des Haushaltsgesetzgebers zumindest im weitestgehenden Rahmen zu ermöglichen. Sie verweisen in der Begründung auf eine jährliche Unterrichtung des TFM, aber eine Unterrichtung des Finanzministeriums ist eben keine Steuerung und schon gar keine parlamentarische Kontrolle. (Beifall Die Linke) Drittens – das ist der Kern der Sache – beantwortet der Entwurf die falsche Frage. Wenn Investitionsgeld nicht abfließt, liegt das nicht immer an der Frage der Übertragbarkeit, es liegt an fehlenden Planungskapazitäten, an fehlenden Genehmigungen, an Ausschreibungen ohne Angebote, an ausgelasteten Baufirmen, an fehlendem Personal in den Behörden und vielen anderen Dingen. Was davon löst die Änderung der Haushaltsordnung, die Sie vorschlagen? Ein Bauvorhaben wird nicht dadurch genehmigungsfähig, dass die Mittel drei Jahre lang bereitstehen. Sie unterstellen einen geringeren Mittelabschluss wegen fehlender haushalterischer Flexibilität. Das ist eine Behauptung, aber kein Beleg. (Beifall Die Linke) Wie hoch waren denn die Ausgabereste in den letzten Jahren? In wie vielen Fällen hat das Finanzministerium eine Inanspruchnahme tatsächlich verhindert oder verzögert? Dazu stehen keine Zahlen in Ihrer Begründung. Am Ende droht vielleicht sogar das Gegenteil – kein Investitionsschub, sondern ein wachsender Berg an Ausgaberesten. Verfügbares Geld ist eben noch keine gebaute Straße oder eine andere Investition. (Beifall Die Linke) Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit keine Missverständnisse entstehen: Die Übertragbarkeit ist sinnvoll und § 19 der Landeshaushaltsordnung sieht sie auch heute schon vor, aber wir haben etwas gegen die Kombination aus Automatik, Mehrjahresverfügbarkeit, fehlender Steuerung und fehlender Entscheidung des Landtags und das einzig auf der Grundlage einer Vermutung. (Beifall Die Linke) Gerade bei den Belastungen im aktuellen Haushalt, die der Erfahrung nach von Haushalt zu Haushalt nicht geringer werden, ist eine Gesamtsteuerung entsprechend notwendiger denn je. Damit meine ich ausdrücklich nicht die aktuelle Ausgestaltung der Haushaltsstrukturkommission. Allerdings ist das jetzt auch ein anderes Thema. Das Budgetrecht ist das Königsrecht des Parlaments. Das sollten wir auch immer im Hinterkopf behalten, insbesondere dann, wenn wir an die Landeshaushaltsordnung heranwollen. Stichwort „Kosten“: Sie schreiben in Ihrem Entwurf – und Sie haben es gerade noch einmal gesagt –, dass keine Kosten entstehen. Dann frage ich Sie: Was ist denn mit der Deckungsbindung, die in Ihrem Gesetzentwurf scheinbar wegfällt? Entstehen hier nicht Wechselkosten in Folgehaushalten? Zusammenfassend kann ich feststellen, dieser Gesetzentwurf ist ungeeignet und nicht zielführend. Daher lehnen wir ihn bzw. auch die Überweisung an einen Ausschuss ab. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

Alle Reden von Ronald Hande Protokoll ↗