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Ulrike Große-Röthig

Die Linke 08.10.2026 Sitzungen 8/57

Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen am Livestream und hier auch im Haus, wir reden heute über Gefangenenvergütung. Das klingt erst mal nicht nach so einem wahnsinnig sexy Thema und nach einer technischen Angelegenheit. Ein paar Prozent mehr hier, neue Vergütungsstufe dort und dann könnte man meinen, das Thema sei erledigt. Ist es aber nicht! Denn hinter dieser Debatte, die wir heute hier führen, steht eine grundsätzliche Frage: Was trauen wir einem Menschen eigentlich noch zu, wenn er eine Straftat begangen hat? Trauen wir ihm zu, sich zu verändern, Verantwortung zu übernehmen, nach der Haft wieder ein selbstbestimmtes Leben zu führen, oder sagen wir: „Du bist jetzt Gefangener, und was danach kommt, wird man sehen“? Unsere Antwort als Linke ist da eindeutig: Wir geben Menschen nicht auf. Genau deshalb geht es heute um mehr als um die Höhe einer Vergütung. Ausgangspunkt ist, das ist auch Teil der Wahrheit, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2023, Gefangenenvergütung II, auch ein bisschen technisch. Das Gericht macht darin sehr deutlich, ein Staat muss ein umfassendes, wirksames und in sich schlüssiges Resozialisierungskonzept entwickeln. Wenn Gefangenenarbeit und ihre Vergütung Teil dieses Konzepts sind, dann müssen sie auch so ausgestaltet sein, dass Resozialisierung tatsächlich gelingen kann. Das ist die entscheidende Botschaft. Resozialisierung darf nicht nur im Gesetz stehen. Sie muss auch im Gefängnis stattfinden. Deshalb sagen wir seit Jahren, Bildung, Ausbildung und Arbeit gehören auch in den Mittelpunkt eines modernen Strafvollzugs, nicht als Belohnung und nicht als freiwilliges Zusatzangebot, sondern als zentrale Instrumente der Resozialisierung. Denn was soll nach der Haft passieren? Ein Mensch soll wieder Fuß fassen können, seinen Lebensunterhalt verdienen und vielleicht erst mal einen Schulabschluss nachholen, eine Ausbildung machen, einen Beruf erlernen, Verantwortung übernehmen und möglichst nicht wieder straffällig werden. Oder anders gesagt: Wenn wir wollen, dass Menschen nach der Haft ein anderes Leben führen, dann sollten wir ihnen während der Haft die Möglichkeit geben, dieses andere Leben einzuüben. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hat diesen Gedanken aus unserer Sicht nicht konsequent genug umgesetzt. Wir haben unsere Bedenken benannt und es hat sich viel bewegt. Wir stehen unter anderem für ein verbindliches Konzept für Bildung, Ausbildung und Arbeit und eine stärkere Ausbildung der Maßnahmen am konkreten Bedarf eines einzelnen Menschen. Auch bei den Vergütungsstufen haben wir, dank der Anhörung, Änderungen vorgeschlagen. Dort waren die Anmerkungen der Expertinnen und Experten sehr hilfreich für uns. Es ist gut, dass die Koalitionsfraktionen einige unserer Vorschläge aufgegriffen haben. Das zeigt, warum Anhörungen wichtig sind. Wir holen Sachverstand aus Wissenschaft und Praxis in dieses Haus und manchmal stellt sich dabei heraus, dass der Vorschlag der Opposition vielleicht doch gar nicht so schlecht war. Das ist dann der Moment, in dem parlamentarische Zusammenarbeit überraschend gut funktionieren kann. Aber leider wurde ein für uns entscheidender Punkt bisher nicht übernommen: das Recht auf Arbeit. Deshalb bringen wir unseren Änderungsantrag heute erneut ein. Wir wollen in § 26 aus dem Wort „kann“ ein „muss“ machen, denn zwischen diesen beiden kleinen Wörtern liegen für uns politisch Welten. „Kann“ bedeutet, wenn Kapazitäten da sind, wenn es gerade passt. „Muss“ bedeutet, der Staat übernimmt Verantwortung ohne Wenn und Aber. Wenn Resozialisierung ernst gemeint ist, darf der Zugang zu Bildung, Ausbildung und Arbeit nicht davon abhängen, ob gerade ein Platz frei ist. Es darf nicht heißen: Leider kein Angebot. Das ist Resozialisierungsstrategie. Das ist Nicht-Verwaltung des Mangels. Deshalb braucht es ein verbindliches Recht, denn gerade wenn Arbeit, Ausbildung und Bildung auch mit Vergünstigungen und positiven Anreizen verbunden werden, so wie es der Gesetzentwurf jetzt hat, dann darf der Zugang dazu nicht willkürlich sein. Dazu gehört eben auch: Menschen sind unterschiedlich. Der eine braucht einen Schulabschluss, der andere braucht eine Berufsausbildung und der Nächste Unterstützung beim Spracherwerb. Deshalb müssen Resozialisierungsmaßnahmen möglichst passgenau sein und Resozialisierung nach dem Prinzip „One-size-fits-all“ funktioniert ebenso gut wie ein Einheitsschuh im Strafvollzug und daraus machen wir jetzt am besten kein neues Beschaffungskonzept für die Justiz. Im Ernst: Wenn Menschen unterschiedliche Voraussetzungen haben, müssen wir diese Unterschiede auch im Justizvollzug berücksichtigen. Das erhöht nun mal einfach die Wahrscheinlichkeit, dass Resozialisierung tatsächlich funktioniert. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, natürlich braucht es ein verbindliches Recht nicht nur auf Bildung, so wie wir es jetzt sehen, sondern auch auf Arbeit. Dafür braucht es Ressourcen. Machen wir uns nichts vor, Nichtstun ist auch eine politische Entscheidung. Und Nichtstun ist nicht kostenlos. Eine hohe Rückfallquote kostet die Gesellschaft etwas. Für Justiz, Strafvollzug, Polizei und Gerichte vor allem aber kostet sie Menschen aber Perspektiven. Das ist das Schlimmste. Deshalb ist gute Resozialisierung keine Sozialromantik, es ist eine vernünftige Rechtsstaats- und Sicherheitspolitik. Bei Gesetzen sollten wir uns Haltung leisten, und zwar nicht nach der Frage: Wir wissen noch nicht, ob es wirkt, aber wir haben es jetzt mal beschlossen. Die Linke-Fraktion will einen Strafvollzug, der Grenzen setzt und Verantwortung einfordert, aber gleich noch Perspektive eröffnet, denn Strafe allein schafft noch keine Veränderung und Verwahrung ist keine Resozialisierung. Wir wollen aus einem guten Vorsatz ein verbindliches Recht machen. Wir nehmen den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts ernst, denn der Rechtsstaat zeigt sich nicht nur darin, wie er mit Starken umgeht, er zeigt sich auch darin, wie er mit Menschen umgeht, die am Rande stehen, und auch dann noch, wenn sie sich schuldig gemacht haben. Menschenwürde ist kein Bonusprogramm. Resozialisierung ist kein Geschenk, sie ist Verfassungsauftrag. Deshalb bitte ich um Zustimmung für unseren Änderungsantrag, nicht weil wir es Gefangenen möglichst bequem machen wollen, sondern weil wir wollen, dass sie nach der Haft möglichst selten wiederkommen. Wenn Resozialisierung funktioniert, ist „Wiederholung unerwünscht“ ausnahmsweise mal ein gutes politisches Konzept. Danke schön. (Beifall Die Linke)

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