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Dr. Wolfgang Lauerwald

AfD 08.10.2026 Sitzungen 8/57

b) Personal und Ressourcen entlasten – Patientensteuerung, Patientenschutz und Prävention im Thüringer Gesundheitswesen stärken

Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete, Zuschauer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream! Werte Kollegen der Linksfraktion, Ihr Änderungsantrag zur Drucksache 8/1211 verschiebt den Schwerpunkt. Neben dem Gesundheitswissen der Bürger sollen auch Versorgungsstrukturen, verständliche Angebote und ein leichter Zugang zur Behandlung verbessert werden. Ihre Kernbotschaften lauten: Patientenautonomie stärken, Gesundheitskompetenz breiter fördern, Bildungspraxis näher ausrichten – das von Ihnen geforderte eigene Schulfach Gesundheit haben Sie vernünftigerweise fallen gelassen –, Prävention und Beratung ausbauen, Versorgung besser koordinieren, Digitalisierung absichern, neue Aufgaben aufnehmen wie besseres Entlassmanagement, Unterstützung für personalisierten Wohnraum und Stärkung des ÖGD, Erfolge konkret überprüfen mit Evaluation und jährlicher Berichterstattung an den Landtag. Fazit: Ihr Antrag enthält deutlich stärkere Schutzvorkehrungen für Selbstbestimmung, Datenschutz und Versorgungszugang. Zugleich erweitert er den Maßnahmenkatalog erheblich. Die Änderungen stärken Patientenautonomie und Datenschutz. So weit, so gut. Eine übergreifende Finanzierung, klare Prioritäten und verbindliche Umsetzungsfristen werden in den vorgelegten Änderungen jedoch nicht festgelegt. Gemessen an Praktikabilität, Finanzierbarkeit und Lösungsorientierung besteht jedoch das Hauptproblem weiterhin. Der Antrag erweitert den Aufgabenkatalog erheblich, ohne ausreichend festzulegen, was zuerst durch wen und mit welchen Mitteln umgesetzt werden soll. Es gibt zu viele Maßnahmen ohne Priorität. Bildung, Prävention, Lotsenmodelle, Gesundheitskioske, Telemedizin, ÖGD, Entlassmanagement und Wohnraumanpassung werden gleichzeitig verfolgt. Eine Reihenfolge nach Dringlichkeit, Nutzen und Aufwand fehlt. Die Finanzierung bleibt offen. Zusätzliche Fachkräfte, Fortbildungen, multiprofessionelle Teams, barrierefreie Angebote und wissenschaftliche Evaluation benötigen Ressourcen. Die geforderte Klärung einzelner Finanzierungswege ersetzt keine Gesamtkostenabschätzung und dauerhafte Finanzierung. Es gibt zwei Strategien mit Überschneidungen. Die Landesstrategie zur Gesundheitskompetenz und die zusätzliche Strategie zur Gesundheitsförderung und Prävention betreffen teilweise dieselben Einrichtungen, Zielgruppen und Maßnahmen. Ihre Abgrenzung bleibt unklar, zusätzlicher Abstimmungsaufwand ist zu erwarten. Ein Mehrwert zusätzlicher Strukturen ist unklar. Patientenlotsen, Case Management, Gemeindeschwestern, Gesundheitskioske und Community Health Nurses sollen stärker verankert werden. Es fehlt eine vorgeschaltete Prüfung, welche konkrete Versorgungslücke besteht und ob vorhandene Angebote diese Lücke durch bessere Zusammenarbeit schließen könnten. Die Familie hat bis auf überschaubare Ausnahmen in jeder Gesellschaft die beste Kompetenz in der Erziehung der Kinder von Geburt an. Dazu gehört auch das Vermitteln von Gesundheitsinformationen, mindestens bis ins Erwachsenenalter. Diese ureigenste Aufgabe wird von Eltern, Großeltern, größeren Geschwistern usw. gern, freiwillig, überzeugend, liebevoll und zielorientiert vermittelt. Da kommen staatliche Akteure nicht ansatzweise mit. Diese sollten daher nur ergänzend tätig werden. Befremdlich und unverständlich ist, dass Sie in Ihren Anträgen die wichtige Rolle der Familie in der Gesundheitserziehung mit keinem Wort erwähnen. Eine Entlastung wird verlangt, aber nicht organisiert. Neue Kooperations-, Schulungs-, Dokumentations-, Kontroll- und Evaluationsaufgaben sollen keine zusätzlichen administrativen Belastungen verursachen. Ohne vereinfachte Verfahren, zusätzliche Ressourcen oder den Wegfall anderer Aufgaben bleibt das ein Anspruch ohne Umsetzungskonzept. Die Steuerung bleibt wenig konkret. Der Schutz vor Zugangshürden ist sinnvoll. Es bleibt aber offen, wie Patienten tatsächlich schneller zur passenden Behandlung gelangen. Welche Stelle übernimmt die Orientierung? Wie erfolgt die verbindliche Weitervermittlungen und wer verantwortet den Übergang? Die Umsetzung und die Zuständigkeiten fehlen. Formulierungen wie „stärken“, „fördern“ und „weiterentwickeln“ benennen die Richtung, aber häufig keine verantwortliche Stelle, Frist oder überprüfbare Leistung. Auch ist nicht durchgehend erkennbar, was das Land selbst umsetzen kann und wofür Vereinbarungen mit anderen Akteuren nötig sind. Eine Evaluation findet ohne klare Konsequenzen statt. Viele Indikatoren werden genannt, aber keine konkreten Zielwerte oder Kriterien für Fortführung, Anpassung und Beendigung unwirksamer Maßnahmen. Auch der Aufwand der Datenerhebung wird nicht begrenzt. Lösungsorientierter wäre eine Konzentration auf wenige konkrete Verbesserungen wie verlässliches Entlassmanagement, verständliche Orientierung über bestehende Versorgungswege und bessere Zusammenarbeit vorhandener Beratungs- und Versorgungseinrichtungen. Neue Modelle sollten zunächst dort erprobt werden, wo eine Versorgungslücke nachgewiesen ist, mit Kostenrahmen, Zuständigkeit, Frist und messbarem Nutzen. Der Änderungsantrag verbessert die Schutzvorgaben, löst aber das Umsetzungsproblem nicht. Er verlangt mehr Angebote, Personal und Koordination, ohne Finanzierung und Prioritäten ausreichend zu bestimmen. Damit besteht die Gefahr, dass neue Konzepte und Abstimmungsstrukturen entstehen, bevor sich der Zugang zur Versorgung spürbar verbessert. Ich denke, an unsere bisherige Kritik. An Ihrem Antrag bzw. Änderungsantrag hat sich insgesamt nichts geändert. Wir lehnen diesen daher weiterhin ab. (Beifall AfD) Zum Antrag der CDU und SPD und vorher Brombeere jetzt Thüringen.Gerecht: Das deutsche Gesundheitswesen hat jahrzehntelang gut funktioniert. Es war eines der besten der Welt. Trotz immer wieder aufgeschobener grundsätzlicher Reformen konnte mittels genügend Reserven und Effizienzen sowie durch den hervorragenden Einsatz der Leistungserbringer die Qualität der Gesundheitsversorgung aufrechterhalten werden. Doch nun rächen sich diese aufgeschobenen Strukturreformen. Die Finanzierung ist fehlgesteuert und bleibt dadurch in wichtigen Bereichen unzureichend. Völlig inakzeptabel ist es, wenn zum Beispiel die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Pflegekassen milliardenschwere versicherungsfremde Leistungen finanzieren müssen und sich der Staat einen schlanken Fuß macht. Das ist asozial. Ebenso ist das Personalproblem dramatisch geworden. Es gehen immer weniger Ärzte in die Patientenversorgung. Gründe dafür sind vor allem eine Misstrauenskultur mit bürokratischem Kontrollwahn, das finanzielle Abwürgen der ambulanten Medizin und eine politisch verursachte Planlosigkeit ohne sichere und verlässliche berufliche Perspektiven. Auch dadurch kehren jedes Jahr tausende Ärzte Deutschland den Rücken. In Thüringen bleibt nur jeder zweite Arzt nach dem Studium vor Ort. Jahrelang funktionierte der Hausarzt als Arzt des Vertrauens, der seine Patienten und meist die Familie dazu über Jahre kannte, als Lotse. Er hat die Patienten gezielt dahin überwiesen, wohin es notwendig und sinnvoll war. Die Patientensteuerung funktionierte dadurch bedarfsgerecht und zielführend. Wenn nicht das ambulante Gesundheitswesen abgewürgt würde, könnte dieses erfolgreiche Modell weiter genutzt werden. Wenn kein Hausarzt mehr vor Ort ist, weiß der Patient natürlich nicht, wie und wo ihm am besten und am schnellsten geholfen wird. Statt „Patientensteuerung“ heißt es jetzt im Änderungsantrag, werte Kollegen der schwarz-rot-farblos-Koalition, „Patientenkoordination“, damit nicht der Eindruck entsteht, der Patient würde von oben herab gesteuert. Der Antrag verspricht Entlastung, schafft aber ein breites Maßnahmenprogramm ohne belastbare Kostenplanung, Prioritäten und gesicherte Dauerfinanzierung. Damit drohen angesichts der Haushaltslage technische Insellösungen und zusätzliche Bürokratie, deren Nutzen für den Patienten ungewiss bleibt. Datenschutz wird allgemein zugesichert, aber nicht durch konkrete, vor Betriebsbeginn nachzuweisende Schutzvorkehrungen abgesichert. Auch die freie Arztwahl und selbstbestimmte Entscheidungen bleiben unzureichend verankert. Der Änderungsantrag regelt weiterhin nicht die naheliegenden Punkte: die bessere Verknüpfung vorhandener Versorgungsangebote, ein verlässliches Entlassmanagement und gezielte Telemedizinprojekte mit gesicherter Finanzierung und überprüfbarem Patientennutzen. Der Antrag sichert scheinbar zu, erstens: mehr Patientenschutz durch ärztliche Letztentscheidung, Datenschutz, analoge Angebote und Nutzungshilfen. Allerdings bleibt die Mitentscheidung des Patienten oder seiner Selbstbestimmung weitgehend offen und unverbindlich. Die ärztliche Letztentscheidung bei KI-Systemen schützt zwar zunächst vor einer Entscheidung durch die Technik, ersetzt jedoch die informierte Einwilligung des Patienten nicht. Bei der zentralen Lotsenrolle des Hausarztes ist es fraglich, ob sie ein freiwilliges Unterstützungsangebot bleibt oder zur verpflichtenden Zugangsstufe werden soll. Die gewünschte Steigerung der Nutzung der elektronischen Patientenakte fragt nicht danach, ob der Einzelne sie nach verständlicher Aufklärung nutzen möchte. Eine möglicherweise ablehnende Entscheidung wird nicht ausdrücklich als gleichwertige Entscheidung anerkannt. Es ist nicht geregelt, ob bei Ablehnung digitaler oder telemedizinischer Angebote der Zugang zu einer bedarfsgerechten Versorgung beeinträchtigt wird. Der Antrag sichert weiterhin scheinbar zu, zweitens: die Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte. Es reicht nicht aus, den Datenschutz begleitend zur geplanten Digitalisierung zuzusichern, sondern der Datenschutz muss eine nachgewiesene Voraussetzung für den digitalen Betrieb sein. Besonders kritische Bereiche sind: Sensorik im häuslichen Umfeld: Je nach Ausgestaltung können fortlaufende Daten über Gesundheit, Bewegung und Tagesabläufe entstehen. Der Antrag verlangt weder eine Begrenzung der Erfassung noch vorrangig eine Verarbeitung unmittelbar im Gerät. KI und automatisiertes Routing: Die ärztliche Letztentscheidung schützt die medizinische Entscheidung, beantwortet aber nicht, welche Daten der Anbieter erhält, speichert oder für andere Zwecke verwendet. Wissenschaftliche Evaluation: Die Forderung nach Evaluation klärt nicht, ob dafür anonyme Statistiken genügen oder personenbezogene Gesundheitsdaten verwendet werden sollen. Drittens: Die Umsetzung ist weiterhin unklar, sprich, Finanzierung, Personalbedarf, Prioritäten, Zeitplan und Berichtspflichten werden nicht konkretisiert. Viertens – fortbestehende Schutzlücken: Freie Arztwahl und ein ausdrücklicher Schutz vor Zugangsbeschränkungen werden nicht festgeschrieben. Auch die Beendigung vermeintlich unnötiger Rettungseinsätze erhält keine zusätzlichen Vorgaben zur sicheren Einschätzung und Anschlussversorgung. Insgesamt berücksichtigt der Antrag zwar besser die strukturellen Ursachen, allerdings wird die wesentlich größere Fülle an Maßnahmen weiterhin nicht durch ein ebenso konkretes Finanzierungs- und Umsetzungskonzept getragen. Dadurch entsteht das Risiko einer lückenhaften Umsetzung. Das Problem liegt vor allem in den laufenden Kosten. Telemedizin benötigt neben Geräten und Netzen ärztliche Kapazitäten, Assistenzpersonal, Schulungen, Wartung, Datenschutz und IT-Sicherheit. Eine Investitionsförderung allein sichert noch keine funktionierende Versorgung. Bei einer vollständigen Umsetzung wären beispielsweise folgende Folgen denkbar: Telemedizin, Terminals sind vorhanden, aber die benötigten Fachärzte stehen nicht verlässlich zur Verfügung. Informationen werden digital übermittelt, aber niemand übernimmt verbindlich die weitere Koordination. Neue Dokumentations- und Bedienpflichten erhöhen zunächst die Arbeitsbelastung. Modellprojekte funktionieren während der Förderung, enden aber mangels Anschlussfinanzierung. Sicherheitsanforderungen werden verspätet umgesetzt oder der Betrieb muss deshalb verschoben werden. Das sind Umsetzungsrisiken, die sich aus den vielen voneinander abhängigen Bausteinen des Antrags ergeben könnten. Datenschutz und Patientensicherheit dürfen nicht nur finanzielle Restgröße werden. Bei knappen Mitteln muss der Umfang kleiner werden, nicht das Schutzniveau. Außerdem: Eine verbesserte Koordination kann fehlende Behandlungskapazitäten nicht ersetzen. Eine belastbare Bestandsaufnahme, die nachweist, dass Behandlungsverzögerungen infolge schlechter Organisation und nicht aufgrund tatsächlich fehlender Ärzte, fehlender Pflegeplätze bzw. anderer Leistungen entstehen, fehlt. Nur im ersten Fall hilft bessere Vermittlung allein. Dieser Antrag und auch in seiner Neufassung geht schlussendlich die Probleme leider nicht an der Ursache an, sondern versucht, den Mangel irgendwie zu verwalten. Daher können wir ihm nicht zustimmen. (Beifall AfD)

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