Lena Saniye Güngör
Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags
Damit wird die Wahlwiederholung morgen nach der Mittagspause durchgeführt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt für heute. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 32 Wahlvorschlag der Fraktion Thüringen.Gerecht - Drucksache 8/4488 Gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wählt der Landtag aus seiner Mitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Infolge der Auflösung der BSW-Fraktion und der Gründung der Fraktion Thüringen.Gerecht hat sich die Verteilung der Schriftführerinnen und Schriftführer auf die Fraktion geändert. Aus diesem Grund ist die Fraktion Thüringen.Gerecht für eine Position vorschlagsberechtigt. Die Fraktion Thüringen.Gerecht schlägt Herrn Abgeordneten Matthias Herzog vor. Weitere Wahlvorschläge wurden nicht eingebracht. Ich eröffne die Aussprache und frage, ob es Wortmeldungen gibt. Das wird mir nicht angezeigt. Über den Wahlvorschlag wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie können mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Sie erleichtern es uns hier vorn, wenn Sie auf Ihre jeweiligen Plätze gehen würden. Ich bitte Sie, Ihr Abstimmungsverhalten per Handzeichen so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Ich frage zunächst nach den Jastimmen für diesen Wahlvorschlag. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, Thüringen.Gerecht, der fünf fraktionslosen Abgeordneten sowie der CDU. Wir müssen es nicht numerisch festhalten. Wir sind uns alle einig, das war eine Mehrheit. Die Neinstimmen, bitte. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Vielen Dank. Gibt es Enthaltungen? Das wird mir nicht angezeigt. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich stelle fest, dass der Landtag Herrn Abgeordneten Herzog zu einem Schriftführer gewählt hat. Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Herzog, Thüringen.Gerecht: Ja!)
Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl und schließe diesen Tagesordnungspunkt.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 33 Wahlvorschläge der Fraktionen der SPD, der AfD, Thüringen.Gerecht, Die Linke und der CDU - Drucksachen 8/4469/4486/4489/4490/4501 Im Februar dieses Jahres hat die Präsidentin des Deutschen Bundestags mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, die 18. Bundesversammlung für Samstag, den 30. Januar 2027, einzuberufen. Die Bundesversammlung hat die Aufgabe, die neue Bundespräsidentin bzw. den neuen Bundespräsidenten zu wählen. Gemäß Artikel 54 Abs. 3 des Grundgesetzes besteht die Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestags und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Nach § 3 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung ist zur Bundesversammlung wählbar, wer zum Bundestag wählbar ist. Gemäß § 4 Abs. 1 desselben Gesetzes wählt der Landtag die auf das Land entfallenden Mitglieder nach Vorschlagslisten. Aufgrund der Bekanntmachung der Bundesregierung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 18. Bundesversammlung vom 16. September 2026 ist der Landtag zur Wahl von 17 Mitgliedern berechtigt. Die in den Vorschlagslisten genannten Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, die nicht als Mitglieder gewählt werden, gelten in der Reihenfolge ihrer Nennung in den jeweiligen Vorschlagslisten als Ersatzmitglieder. Ein Ersatzmitglied kommt zum Zuge, wenn eine gewählte Person die Wahl nicht annimmt oder ein Mitglied ausscheidet. Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: Fraktion der AfD die 8/4486, Fraktion der CDU die 8/4501, Fraktion Die Linke 8/4490, Fraktion Thüringen.Gerecht die 8/4489 und Fraktion der SPD die 8/4469. Ich eröffne die Aussprache. Ist hierzu das Wort gewünscht? Das wird mir nicht angezeigt. Bei der Wahl der Mitglieder der Bundesversammlung handelt es sich um eine Verhältniswahl, bei der die Sitze gemäß § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung den Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren nach d‘Hondt zugeteilt werden. Sie haben bei der Wahl eine Stimme. Sie können entweder für einen der Wahlvorschläge stimmen oder Sie können sich enthalten. Ich bitte Sie, Ihr Abstimmverhalten per Handzeichen so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? Vielen Dank. Das sind 31 Stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU? Das sind 26 Stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke? Das sind 11 Stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion Thüringen.Gerecht? Das sind 10 Stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD? Das sind 6 Stimmen. Wer enthält sich? Das sind 2 Stimmen. Sind wir uns einig? Dann wird nun nach dem d‘Hondtschen Höchstzahlverfahren die Anzahl der Mitglieder pro Fraktion berechnet. Einen Moment, bitte. Unter Anwendung des d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens verteilen sich die Mitglieder auf die vorschlagenden Fraktionen wie folgt: Fraktion der AfD sieben Mitglieder, Fraktion der CDU fünf Mitglieder, Fraktion Die Linke zwei Mitglieder, Fraktion Thüringen.Gerecht zwei Mitglieder, Fraktion der SPD ein Mitglied. Damit wurden folgende Personen als Mitglieder der 18. Bundesversammlung gewählt, wobei die Mitgliedschaft erst mit der Annahme der Wahl erworben wird. Auf Vorschlag der Fraktion der AfD: Herr Abgeordneter Björn Höcke, Frau Abgeordnete Wiebke Muhsal, Herr Abgeordneter Daniel Haseloff, Herr Abgeordneter Sascha Schlösser, Frau Abgeordnete Vivien Rottstedt, Herr Abgeordneter Uwe Krell, Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann. Auf Vorschlag der Fraktion der CDU: Herr Ministerpräsident Mario Voigt, Herr Ministerpräsident a. D. Dieter Althaus, Frau Ministerpräsidentin a. D. Christine Lieberknecht, Herr Abgeordneter Andreas Bühl sowie Herr Landtagspräsident Dr. Thadäus König. Auf Vorschlag der Fraktion Die Linke: Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf, Frau Jana Clausen. Auf Vorschlag der Fraktion Thüringen.Gerecht: Frau Jule Matusch, Herr Ralf-Uwe Beck. Auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Herr Minister Georg Maier. Ich gratuliere den gewählten Personen. Die nicht als Mitglied gewählten Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber gelten in der Reihenfolge der Nennung in den jeweiligen Wahlvorschlagslisten als Ersatzmitglieder. Sowohl für die Mitglieder als auch für die Ersatzmitglieder besteht in einem weiteren Schritt die Möglichkeit, die Wahl anzunehmen. Aufgrund des gesetzlichen Schriftformerfordernisses hat die Landtagsverwaltung Annahmeerklärungen vorbereitet. Die Schreiben des Präsidenten des Landtags zusammen mit den Annahmeerklärungen werden morgen an diejenigen Personen übergeben, die sich hier im Landtagsgebäude aufhalten. Alle anderen Personen erhalten das Schreiben per Post. Nach der einschlägigen Bestimmung muss die Annahme der Wahl binnen zwei Tagen nach dem Zugang des Schreibens erfolgen. Wer sich morgen hier im Haus befindet und die Entscheidung unmittelbar treffen kann, ist also herzlich eingeladen, die ausgefüllte und unterschriebene Annahmeerklärung an die Beschäftigten der Landtagsverwaltung, die sich um das Verfahren kümmern, zurückzugeben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit bezüglich all dieser Formalia. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe nun nach den Wahlen vereinbarungsgemäß Tagesordnungspunkt 26 auf. Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/4461 Ist die Begründung gewünscht? Ja, Herr Abgeordneter Jankowski, bitte.
