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Prof. Dr. Teichert

08.10.2026 Sitzungen 8/57

Abschlagszahlungen für Thüringer Studierende einführen, die länger als drei Monate auf ihren BAföG-Bescheid warten, sowie endlich eine grundhafte BAföGReform auf Bundesebene vorantreiben

Wir sind aktuell in den letzten Zeichnungsrunden und ich gehe davon aus, dass im Oktober die Überweisungen stattfinden. Wenn Sie also in Ihrem Antrag die Landesregierung auffordern, dem Studierendenwerk die im Doppelhaushalt bereitgestellten Mittel zur Verfügung zu stellen, können wir festhalten: Diese Forderung ist in der Umsetzung und wird in den kommenden Tagen umgesetzt sein. Ich möchte dazu auch darauf hinweisen, dass das Studierendenwerk einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der notwendigen Kosten für den Betrieb des Amtes hat. Diese gesetzliche Vorgabe wird die Landesregierung selbstverständlich beachten. Dafür ist im Übrigen auch nicht die Zahl im Landeshaushalt maßgebend, sondern maßgebend sind die tatsächlich entstehenden Kosten. In der Vergangenheit hat das Studierendenwerk mit der Kostenerstattung auch immer wieder zum Teil erhebliche Rücklagen aufgebaut, die zum Beispiel in diesem Jahr zum Einsatz kommen. Hier wird inzwischen im Interesse einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung genau abgerechnet. Der Antrag der Fraktion Die Linke hat zudem eine weitere Schwäche. Ich erkenne ausdrücklich an, dass er ein berechtigtes Ziel verfolgt. Studierende sollen ihre BAföG-Leistung schnell und verlässlich erhalten. Das ist richtig und das ist wichtig. Das im Antrag vorgeschlagene Instrument ist dafür allerdings aus mehreren Gründen nicht geeignet. Zum einen ist es ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich, studierenden Haushaltsmittel auszureichen. Da das BAföG ein Bundesgesetz ist, kann das Land nicht ohne Weiteres ein eigenes BAföG erfinden. Vor allem aber setzt die vorgeschlagene Zahlung einen falschen Anreiz. Wenn alle Studierenden, die einen Antrag auf BAföG stellen, nach drei Monaten jeden Monat 800 Euro erhalten und das Geld am besten behalten sollen, dann erreichen wir vor allem eins, eine neue Antragswelle von allen Studierenden, insbesondere natürlich auch von jenen, die eigentlich keinen Anspruch haben werden. Das würde das BAföG-Amt in die nächste Überlastungssituation führen und die mühsame Arbeit und die Stabilität, die wir jetzt inzwischen haben, erneut sprengen. Und – die Zahl ist schon mehrfach genannt worden – darüber hinaus würden wir wahrscheinlich einige Zehnmillionen Euro pro Monat aus dem Landeshaushalt bereitstellen müssen. Selbst wenn man nur den Antrag oder die Anträge rechnet, die aktuell vorliegen, würden wir immer noch mit ungefähr zehn Millionen Euro pro Monat einzustehen haben, und das ist Geld, was im Landeshaushalt aufzubringen wäre. Man muss auch wissen, dass wir typischerweise eine Ablehnungsrate von etwa 15 Prozent der Beantragenden haben. Das entspricht der üblichen durchschnittlichen Ablehnungsquote. Das kann nach unserer Überzeugung nicht die Lösung sein. Ein Teil der Lösung liegt im BAföG-Gesetz selbst. Das Gesetz selbst enthält eine Vorgabe, wie beim Vollzug des BAföGs mit Verzögerungen umzugehen ist. Der Gesetzgeber hat die Fälle, in denen das Förderamt Leistungen nur mit Verzögerung bearbeitet, vorgesehen und zugunsten der Studierenden geregelt. Für Folgeanträge – also für alle Fälle, in denen schon einmal BAföG-Leistungen bewilligt worden waren, ordnet das BAföG an, dass bis zu einem neuen Bescheid die bisher bewilligten Leistungen weiterzuzahlen sind. Voraussetzung ist lediglich, dass der Antrag zwei Monate vor Beginn des neuen Bewilligungszeitraums und im Wesentlichen vollständig beim Förderamt eingeht. In der Vergangenheit hat das Studierendenwerk davon nur sehr sparsam Gebrauch gemacht, auch weil die Vorgaben des Bundes an die Weiterbewilligung streng waren. Unser Haus hat sich gegenüber dem Bund inzwischen dafür eingesetzt, dass bei der Entscheidung, wann ein Antrag im Wesentlichen vollständig ist, ein großzügiger Beurteilungsspielraum angewendet werden kann. Zudem wurde das Studierendenwerk im Rahmen der Fachaufsicht angehalten, von der gesetzlichen Regelung zugunsten der Studierenden umfangreich Gebrauch zu machen. Das war und ist uns wichtig. Im Antrag der Linken und auch bei einigen Redebeiträgen hier wird die Zahl von 13.000 unbearbeiteten Anträgen genannt, die über einen längeren Zeitraum konstant ist. „Unbearbeitet“ trifft es aber nicht. Die inzwischen klar positive Entwicklung finden Sie eben gerade nicht in dieser Zahl. Lassen Sie mich das illustrieren. Wir haben heute schon viele Zahlen gehört. Ich versuche es mal mit den ganz aktuellen. Für das aktuell vor uns stehende Wintersemester sind über die Sommermonate mehr als 7.200 Anträge eingegangen. Alle diese Anträge wurden in den letzten beiden Monaten in E-Akten erfasst und bearbeitet, gerade mit dem Ziel der schnellen BAföG-Auszahlung. Mehr als 3.500 Studierende aus diesen Antragstellungen werden ihr BAföG im Oktober erhalten, entweder als Vorauszahlung oder bereits mit einem abschließenden Bescheid. Hier war die Wartezeit der Studierenden exakt null Monate. Ich denke, das ist ein Erfolg. Alle anderen Anträge erfüllen noch nicht die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen und natürlich wurden auch in dieser Zeit parallel Anträge aus dem alten Stau bearbeitet. Von den 7.200 Anträgen konnten 1.200 endgültig beschieden werden, weil sie vollständig waren bzw. nur Kleinigkeiten gefehlt haben. Das heißt eben auch, dass im Stapel der noch offenen BAföG-Anträge von ca. 13.000 heute diese 6.000 stecken, wo entweder schon Geld ausgezahlt wurde oder die Wartezeit – Stand heute – bei acht Tagen liegt. Unbearbeitet sind die eben gerade damit nicht. Das soll natürlich nicht davon ablenken, dass wir immer noch Altfälle haben, die noch zu bearbeiten sind. Auch daran wird gearbeitet. Wir haben vorhin verschiedene Kapazitätszahlen gehört, 1.200 im Mittel, das war im Frühjahr, 1.800 im Juli – im September haben wir die Kapazität von 2.000 Bescheiden pro Monat erreicht. Im Jahr vorher waren das ungefähr noch 1.000, insbesondere weil auch das Amt nicht gut funktioniert hat. Der zweite Dienstleister ist schon erwähnt worden. Der wird uns in Kürze zusätzliche 3.500 Bescheide erstellen und wir erwarten, dass auch diese Kapazität eine Wirkung entfaltet. Es lohnt sich an der Stelle, wirklich noch mal einen Blick zurück auf den Zustand zu werfen, den wir geerbt haben. Im Wintersemester 2024/2025 war Anfang Oktober noch nicht einmal der Posteingangsstempel auf den im Sommer eingegangenen Anträgen. Das Amt wusste schlicht nicht, wie hoch der Stapel überhaupt ist. Das heißt, dort nicht von einer Verbesserung zu sprechen, wäre – glaube ich – nicht in Ordnung. Die konsequente Anwendung der im BAföG selbst vorgesehenen Regelung zur Weiterzahlung und Vorauszahlung verfolgt dasselbe Ziel wie der Antrag der Fraktion Die Linke. Der Unterschied besteht darin, dass die gesetzliche Regelung nicht erst drei Monate vergehen lässt, sondern die Zahlung sogleich mit Beginn des Bewilligungszeitraums beginnen kann. Vor allem aber sorgt die gesetzliche Regelung auch dafür, dass nicht wahllos Geld an Studierende ausgezahlt wird, sondern dass das Geld gezielt bei denen ankommt, die vom BAföG erfasst sind und die einen Unterstützungsbedarf haben. Die gesetzliche Regelung fordert übrigens auch von den Studierenden etwas, nämlich eine ausreichende Mitwirkung. Denn auch das gehört zur Realität der BAföG-Bearbeitung: Die meisten Anträge kommen immer noch nicht vollständig beim Förderamt an. Sie haben es vorhin gehört, 6.000 aus 7.200 allein aus den Sommermonaten, trotz Nutzung in maximaler Art und Weise der gesetzlichen Spielräume. Das liegt an der Komplexität der Anträge und der Vielzahl der von den Studierenden beizubringenden Unterlagen. Auch dieser Umstand verhindert immer wieder die zügige Entscheidung über die Anträge, ist aber dem Amt nicht anzulasten. Für all diejenigen, die an der Vervollständigung der Anträge mitwirken, wird es auch Vorausleistungen geben. Ich bitte Sie darum, die inzwischen durch unser Haus eingeleiteten Maßnahmen auch wirken zu lassen. Wir werden die Lage der BAföG-Berechtigten weiter deutlich verbessern. Wir erstatten regelmäßig Bericht im zuständigen Ausschuss und werden das auch weiterhin tun, insbesondere vielleicht auch den Versuch unternehmen, die Interpretation der Zahlen zu schärfen. Noch einige Worte zur BAföG-Reform auf Bundesebene: Auch hier sind wir uns weitgehend einig. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine deutliche Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens notwendig ist. Dazu gehört für uns auch, den Bewilligungszeitraum zu verlängern, mindestens auf zwei Jahre. Es ist nicht einzusehen, warum den Studierenden zugemutet wird, jedes Jahr einen komplett neuen BAföG-Antrag stellen zu müssen. Hier werben wir in den anderen Bundesländern für eine Neuregelung, und das auf allen unseren Ebenen, auf der Referentenebene, auf der Amtschefebene und natürlich auch auf der Ministerebene. Auch dafür ist der vorliegende Antrag aus unserer Sicht nicht zwingend erforderlich, zumal der konkrete Regelungsbedarf an anderer Stelle besteht, als im Antrag dargestellt wird. Wenn im kommenden Jahr das BAföG-Gesetz festlegt, dass das heute schon bestehende bundeseinheitliche Portal zur Einreichung der Anträge mit wenigen Ausnahmefällen zu nutzen ist, wird Thüringen zu den bisher wenigen Bundesländern gehören, das unmittelbar eine Bearbeitungserleichterung hat; gerade weil wir den mühsamen Prozess der Digitalisierung zur Einführung der e-Akte schon erledigt haben und gerade weil wir die Mitarbeitenden schon eingearbeitet haben in die entsprechenden digitalen Werkzeuge. Ich möchte zum Schluss noch einmal betonen, für die Zielrichtung des Antrags haben wir großes Verständnis. Bei der Frage, wie dieses Ziel am besten erreicht werden kann, liegen wir allerdings in der Bewertung ein Stück auseinander. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

Protokoll ↗