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Marek Erfurth

AfD 08.10.2026 Sitzungen 8/57

Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Frau Präsidentin, liebe Kollegen, ich bin noch mal ganz kurz nach vorne gegangen, um noch mal auf die Redebeiträge in Kürze einzugehen. Ich fange mit Herrn Schard mal an. Sie sprachen oder der Kollege Weißkopf hat im Vorfeld gesagt, was es alles für Beratungen gab in den Ausschüssen. Es gehört aber auch dazu, zu sagen, dass es einem Ausschuss letzten Endes über Beratung oder Entschlussfassung nicht möglich war, da sich ja die implodierte BSW zu dem Zeitpunkt noch mit drin befand und die einzelnen rechtlichen Fragen, ob es jetzt eine Gruppe ist oder wie auch immer, nicht geklärt waren. Wir haben nicht beraten dort und es gab auch keine Beschlussfassung. Und das zweite Ausschusstreffen, das kann man auch immer wieder dazu sagen, war letzten Endes dann das um halb zwölf nach der Anhörung hier. Das war jetzt auch nicht so fruchtbar gewesen. Bei diesen Ausschüssen habe ich mündlich und auch in der ersten Lesung unsere Punkte mit angebracht. Die haben sich übrigens im Grunde nicht weiter geändert, egal wie die Anhörungen da liefen. Die haben uns nicht überzeugt. Und wir haben uns deswegen jetzt zu einen Entschließungsantrag entschlossen, weil sich jeder hier in dem Rund noch mal dazu bekennen kann, die Arbeitspflicht – ja oder nein. Das wollen wir ganz einfach auch von den Leuten selber einzeln hier auch noch mal erfahren und natürlich auch die Zuhörer oder die Leute am Livestream. Die Konkretisierung dazu sei nicht weiter notwendig, hatten Sie gesagt, oder würde ausreichend sein. In diesem Zusammenhang würde ich gern mal aus der Praxis in diese Theorie des Gesetzes dann hineinreden. Es gibt mehrere Petitionen – und ich bin Mitglied des Petitionsausschusses – in denen sich Inhaftierte darüber beschwert haben, dass es in unterschiedlichen JVA’s für die gleiche Arbeit unterschiedliche Vergütungsstufen gab. Letzten Endes musste das Justizministerium bei den Petitionen dann dementsprechend auch einlenken und hat dementsprechend dann auch die niedrigere Lohnstufe dann nach oben angeglichen. Dass es Konkretisierungen geben muss, um ausschließen zu können, dass unterschiedliche JVA’s gleiche Arbeiten auf unterschiedliche Vergütungsstufen einstufen – das ist gegeben. Das ist nicht aus der Luft gegriffen. Diese zwei Punkte wollte ich noch mal mit aufführen und ansonsten freue ich mich dann jetzt auf die Abstimmung. Danke. (Beifall AfD)

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