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Ulrike Große-Röthig

Die Linke 08.10.2026 Sitzungen 8/57

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Haseloff, ich nehme jetzt mal zur Kenntnis, dass Sie der Ministerin die Hand reichen wollen, nachdem Sie gesagt haben, dass wir mit denen im Bett liegen. Ich sage es Ihnen, drei im Bett ist ein bisschen viel. „Wir lieben den Rechtsstaat“, das klingt erstmal nach einem Satz, auf den man sich grundsätzlich einigen kann, (Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Was?) denn ja, einen Rechtsstaat kann man lieben, auch wenn die Völkischen da direkt aus der nationalen Hose schnippen. (Beifall Die Linke) Beim Rechtsstaat ist es aber ein bisschen wie bei der Demokratie. Man kann ziemlich viel über sie reden. Entscheidend ist, wie man mit ihr umgeht, wenn es schwierig wird, denn der Rechtsstaat ist nicht dafür da, dass der Staat immer bekommt, was er will. Der Rechtsstaat ist gerade dafür da, dass sich der Staat selbst Grenzen setzt, dass er Macht begrenzt, dass er Minderheiten schützt, dass er die Freiheit des Einzelnen auch dann verteidigt, wenn sie unbequem ist, dass vor dem Gesetz eben nicht der Lauteste, der Stärkste oder der politisch Erwünschte recht bekommt, sondern jeder Mensch und das vor dem Gesetz genau deshalb gut ist. Genau deshalb reicht es auch nicht, den Rechtsstaat einfach nur zu lieben. Man muss ihn eben auch aushalten. Man muss aushalten, dass Gerichte anders entscheiden, als es eine Regierung gern hätte. Man muss aushalten, dass Beschuldigte Rechte haben. Man muss aushalten, dass auch Menschen, die schwere Fehler gemacht oder Straftaten begangen haben, Anspruch auf ein faires Verfahren haben. Man muss aushalten, dass Grundrechte nicht nur für denjenigen gelten, dessen Verhalten oder Herkunft wir sympathisch finden. Das ist manchmal unbequem, aber genau das ist Rechtsstaat. Frau Ministerin, Sie haben zu Recht auf die Verbesserung der Personalsituation in unserer Justiz hingewiesen. Leider blenden Sie aus, wie wir in diese Misere geraten sind und auch, dass wir mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder in die gleiche Falle rennen, diesmal unter Federführung eines Berliner Staatssekretärs. Aber sprechen wir doch mal über Realitäten. Ein Rechtsstaat auf dem Papier reicht nicht aus, Sie haben es schon gesagt. Wenn Menschen monatelang auf einen Gerichtstermin warten und manchmal sogar jahrelang, dann ist das ein Problem des Rechtsstaats. Wenn Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ihre Verfahren kaum noch bewältigen können, dann ist es ein Problem des Rechtsstaats. Und ja, da gab es dank Bundesmitteln inzwischen Verbesserungen, aber gut ist es noch nicht. Und wenn Menschen keinen Anwalt oder keine Anwältin mehr finden – wir haben eine Kleine Anfrage gemacht, ein Drittel derer sind uns seitdem verloren gegangen –, die sich ihrer Sache annehmen, weil der demografische Wandel nun mal auch da hart zuschlägt, und deshalb die Menschen ihr Recht schlechter durchsetzen können als andere, dann ist das eine Problem des Rechtsstaats. Rechtsstaatlichkeit entscheidet sich eben nicht nur in Regierungserklärungen, sie entscheidet sich im Gerichtssaal, in der Staatsanwaltschaft, in der Justizvollzugsanstalt und am Ende ganz banal daran, ob jemand ein Gericht auch telefonisch erreichen kann. (Beifall Die Linke) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich will deshalb einen zweiten Punkt setzen. Ein starker Rechtsstaat braucht keine starke Hand, er braucht starke Institutionen. (Beifall Die Linke) Das ist ein Unterschied. Und gerade hören wir aus konservativen Kreisen häufig die Forderung nach mehr Härte, schnelleren Strafen, neuen Straftatbeständen und immer neuen Eingriffsbefugnissen, aktuell so im Jugendstrafrecht und auch im Bereich der häuslichen Gewalt. Aber ein Rechtsstaat, das sage ich Ihnen, wird nicht dadurch stärker, dass man möglichst viele neue Strafnormen in ein Gesetz schreibt. Er wird stärker, wenn das bestehende Gesetz tatsächlich durchgesetzt werden kann, (Beifall Die Linke) wenn Verfahren funktionieren, wenn Opfer ernst genommen und Täter zur Verantwortung gezogen werden, wenn Prävention funktioniert und finanziert wird, institutionell und nicht als Wurmfortsatz, wenn Menschen gar nicht erst in Situationen geraten, in denen aus einem Problem eine Straftat und aus einer Straftat eine kriminelle Karriere wird. Gerade bei Jugendkriminalität gilt deshalb, Konsequenz und Prävention sind keine Gegensätze. Wer jungen Menschen Grenzen setzt, muss ihnen gleichzeitig auch Perspektiven geben, und daran fehlt es oft genug. Wer Gewalt verhindern will, muss nicht nur über Strafe sprechen, sondern auch über Jugendhilfe, Schulsozialarbeit, soziale Arbeit, psychologische Unterstützung und auch über funktionierende Kommunen. Das ist vielleicht weniger spektakulär als die Forderung nach dem nächsten härteren Gesetz. Da gilt wie immer: Machen ist wie Wollen, nur krasser. Ein Rechtsstaat, den man lieben kann, zeigt sich auch darin, wie er mit den Herausforderungen umgeht, die sich aus Migration ergeben. Einmal mehr haben wir hier gehört, dass Migration aktuell nur in den Kategorien Nützlichkeit oder Law and Order gedacht werden. Ich sage ganz klar, eine zentrale Ausländerbehörde ist aus unserer Sicht ein guter Weg, erdacht übrigens nicht erst von Ihrer Regierung. Aber es kommt auch darauf an, mit welcher Haltung man diese Behörde errichtet. (Beifall Die Linke) Positive Einladungskultur, wie uns die Ministerin Schenk ins Stammbuch geschrieben hat, zeigt sich auch im konkreten rechtsstaatlichen Handeln einer großen Mittelbehörde und wie groß die Herausforderungen der von Ihnen gepriesenen Abschiebehaft nicht nur für jene sind, die dort Verwaltungshandeln praktisch als Gefangene erleben müssen, sondern auch in den berechtigten Bedenken von Beamten aus dem Justizvollzug, dass dort für ein Schaufensterprojekt Ressourcen gezogen werden. Und schließlich, werte Kolleginnen und Kollegen, der Rechtsstaat zeigt sich auch darin, gegen wen er sich behaupten muss. Und daraus folgt auch, Politik darf die Justiz nicht danach beurteilen, ob ihr deren Entscheidungen gefallen. Die Unabhängigkeit der Justiz ist nicht verhandelbar. Wir brauchen auch hier im Haus eine politische Kultur, die Urteile respektiert, gerade dann, wenn Sie politisch unbequem sind. Das gilt für Entscheidungen über Ordnungsrufe genauso – und das sage ich ganz selbstkritisch – wie für Verfahren über Gemeindegebietsreformen. Denn wer sagt, das Urteil ist richtig, weil es meiner politischen Position entspricht, hat den Rechtsstaat nicht verstanden. (Beifall Die Linke) Der Rechtsstaat ist kein Instrument der jeweiligen politischen Mehrheit, er ist ihr Gegenüber. Er schützt die Bürgerinnen und Bürger vor der Macht des Staates und nicht nur den Staat vor seinen Bürgerinnen und Bürgern. Deshalb sage ich, ja, auch wir Linken können uns unter dem Satz versammeln: Ja, wir lieben den Rechtsstaat. Aber wir wollen ihn nicht nur lieben, wir wollen ihn auch finanzieren, wir wollen ihn personell ausstatten und wir wollen seine Unabhängigkeit schützen. Wir wollen, dass er für alle Menschen gleichermaßen erreichbar ist. Und wir wollen, dass er seine ganze Stärke dort zeigt, wo Macht ungleich verteilt ist. Die entscheidende Frage ist doch nicht, wie hart ist der Staat. Die entscheidende Frage ist, wie gerecht ist ein Staat. (Beifall Die Linke) Das macht sich nicht fest an der Lautstärke der Ankündigungen, sondern daran, ob am Ende jeder Mensch sagen kann: Mein Recht gilt, wenn ich arm bin, wenn ich in der Minderheit bin, auch wenn ich unbequem bin und auch wenn ich nicht in diesem Land geboren wurde und auch wenn der Staat es ist, gegen den ich mein Recht durchsetzen muss. Das, meine Kolleginnen und Kollegen, ist der Rechtsstaat für mich. Und der braucht keine Liebeserklärung, dafür braucht es Haltung. Und genau deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, lohnt sich ein Blick auch auf das, was wir vergangenen Mittwoch hier im Thüringer Landtag gehört haben. Wir haben uns diese Anhörung nicht leicht gemacht. Wir haben Juristinnen und Juristen eingeladen, die sich mit den hohen Hürden des Parteienverbots auskennen. Wir haben auch diejenigen angehört, die einem solchen Verfahren kritisch gegenüberstehen. Und was bleibt vom ganzen Trubel? Nicht die Schlagzeile, sondern etwas viel Wichtigeres: Die Feststellung, dass die Frage eines AfD-Verbots eine verfassungsrechtlich ernsthaft prüfbare ist. Prof. Groh hat deutlich gemacht, die hohen Hürden des Artikel 21 Abs. 2 sind kein Argument dafür, dass die Prüfung gar nicht erst vorgenommen werden muss. Sie hält materiellrechtlich die Voraussetzungen für gegeben und hat zugleich uns alle darauf hingewiesen, dass sorgfältige und belastbare Beweisführung notwendig ist. Und dann war da Prof. Schwarz aus Würzburg. Der hat nicht über politische Sympathien gesprochen. Der hat über Verfassungsrecht gesprochen und er hat einen Punkt formuliert, der uns sehr genau hinhören lassen sollte: Die Frage der Verfassungswidrigkeit erschöpft sich nicht darin, ob eine Partei irgendwann mal offen sagt, wir schaffen die Demokratie ab. Verfassungsfeindlichkeit kann auch in einem planvollen Vorgehen mit legalen Mitteln bestehen. Das ist ein entscheidender Gedanke, denn Demokratien werden nicht immer mit einem Putsch abgeschafft. Manchmal werden Institutionen Schritt für Schritt ausgehöhlt und manchmal werden unabhängige Institutionen politisch unter Druck gesetzt. Manchmal werden Minderheitenrechte relativiert und manchmal wird aus dem Versprechen, endlich aufzuräumen, ein Angriff auf die Menschen, die nicht ins eigene Weltbild passen. Und manchmal wird genau das alles mit dem Anspruch verbunden, man handelt ja schließlich demokratisch, weil man gewählt worden sei. Aber Demokratie ist mehr als eine Mehrheit am Wahltag. Demokratie ist die Bindung der Mehrheit an Recht und Verfassung. Und das ist der Kern unseres Rechtsstaats. Und genau deshalb ist das Parteienverbot kein Instrument gegen politische Konkurrenz, sondern ein Instrument der Verfassung gegen Parteien, die die Verfassung nicht nur kritisieren, sondern ihre demokratische Substanz beseitigen wollen. (Beifall Die Linke, SPD) Und nicht wir entscheiden darüber, nicht die CDU, nicht Die Linke, nicht irgendeine Regierung. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet darüber. Und deshalb verstehe ich, ehrlich gesagt, die Argumentation nicht, die ein Prüfverfahren schon deshalb falsch findet, weil niemand das Ergebnis garantieren könnte. Wir verlangen doch auch von jedem Bürger, dass er sich einem Gerichtsverfahren stellt, wenn der Verdacht einer Straftat besteht. Und wenn es um die größte verfassungsrechtliche Frage geht, die eine Demokratie gegenüber einer politischen Partei stellen kann, dann soll plötzlich gelten: Na, lassen wir es lieber, weil es halt ein bisschen schwierig werden könnte. Nein! Gerade weil die Hürden hoch sind, muss die Prüfung gründlich sein. Und gerade, weil es um so einen schwerwiegenden Eingriff geht, darf die Politik diese Entscheidung nicht selbst treffen. Wir legen nur die Tatsachen auf den Tisch und die Beweise vor. Dann prüft das Gericht und dann akzeptieren wir die Entscheidung. Das ist Rechtsstaat, das ist wehrhafte Demokratie. Ich sage Ihnen auch, was ich unter wehrhafter Demokratie nicht verstehe. Nicht, dass wir jede Äußerung verbieten, die uns nicht gefällt, nicht, dass wir politische Gegner mundtot machen, nicht, dass wir Menschen ihre Wahlentscheidungen absprechen. Im Gegenteil, wir verteidigen das Recht auf politische Auseinandersetzung, aber wir müssen eben auch die Möglichkeit verteidigen, dass unsere Verfassung sich gegen ihre organisierten Feinde zur Wehr setzt. (Beifall Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD) Denn die Demokratie hat nicht die Pflicht, tatenlos dabei zuzusehen, wie jemand ihre Abschaffung vorbereitet. Das ist keine Angst vor Demokratie, das ist demokratische Selbstbehauptung. Und das ist vielleicht die wichtigste Erkenntnis dieser Anhörung. Wir müssen uns nicht entscheiden zwischen Demokratie und Parteienverbot. Wir müssen uns nicht entscheiden, ob wir unserer Verfassung zutrauen, ihre eigenen Instrumente ernst zu nehmen. Ich traue ihr das zu. Und deshalb sage ich, lassen Sie uns das Bundesverfassungsgericht entscheiden – nicht die Lauten und nicht die Ängstlichen – wir haben hier von Ängsten gehört – und auch nicht die politischen Taktiker, sondern das Gericht. Wir haben die Demokratie hier nicht erfunden, damit sie sich selbst abschafft. Wir haben sie geschaffen, damit sie Freiheit, Gleichheit und Menschenwürde auch dann gelten lassen, wenn es schwierig wird. Und deshalb gilt für mich: Wer den Rechtsstaat liebt, der muss ihm auch vertrauen; nicht nur dann, wenn das Ergebnis gefällt, sondern gerade dann, wenn es um die Grenzen politischer Macht geht. Das ist wehrhafte Demokratie. Danke schön. (Beifall Die Linke)

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