Brunhilde Nauer
Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Die parlamentarische Bewilligung bleibt. Was fällt, ist die bürokratische Doppelkontrolle genau dort, wo sie Investitionen bremst. Liebe Thüringer,
Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung