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Sascha Schlösser

AfD 08.10.2026 Sitzungen 8/57

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Danke. Und seitdem kein Vorschlag der Koalition, keine Wahl. Und, Herr Schard, also es ist ganz frisch auf dem Tisch, selbst die Presse wird sich hüten, in Zukunft uns eine Blockade vorzuwerfen, denn eine Entscheidung des Presserats vom 01.10. auf eine Beschwerde von Jens Cotta hin hat zu einem Hinweis an das „Freie Wort“ geführt, dass auch die nicht mehr, ohne in der Sache zu prüfen, von einer Blockade sprechen dürfen unter Nennung falscher Voraussetzungen. (Beifall AfD) Also diese Blockade-Geschichte, diese Blockade-Erzählung, das glaubt Ihnen kein Mensch mehr und die Presse wird sich hüten, das weiterzuerzählen. (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Ich bin doch aber nicht die Presse, ich bin Abgeordneter!) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Wir dürfen das noch sagen!) Fakt ist – ich habe so viel Zeit, Sie können so viel dazwischenreden, wie Sie wollen, das ist gar kein Problem –, Fakt ist, wer Richter durch ein Gremium ernennen lässt, das es nach der Verfassung nicht mehr gibt, der liebt den Rechtsstaat nicht, der missbraucht ihn. (Beifall AfD) Und würden Sie den Rechtsstaat lieben, dann würden Sie über die Qualität der Neu-Richter, die sie ernennen, ehrlich reden. In Ihrer Regierungserklärung kam das Wort „Qualität“ genau ein Mal vor, nämlich bei der Ernennung der Neu-Richter. Ohne Abstriche bei der Qualität – behaupten Sie. Das ist an dieser Stelle offensichtlich gelogen. Frau Ministerin, Sie behaupten in Ihrer Regierungserklärung, die Einstellungsvoraussetzungen für Richter auf Probe angepasst zu haben, angepasst, um auch Bewerbern mit mehr Berufs- und Lebenserfahrung eine Chance zu geben, und zwar angeblich ohne Abstriche bei der Qualität. Dieser letzte Halbsatz verschleiert allerdings, was tatsächlich geschieht. Bereits unter Justizminister Adams wurden die Anforderungen von 16 auf 15 Punkte aus beiden Staatsexamina abgesetzt, unter Ministerin Denstädt weiter auf 14 Punkte und Sie setzen diesen schleichenden Abbau fachlicher Einstellungskriterien fort. Inzwischen können sogar Bewerber berücksichtigt werden, die in einem der beiden Staatsexamina nicht einmal die Note „befriedigend“ erreicht haben. (Zwischenruf aus dem Hause) Ich erfülle locker die Voraussetzungen, die Sie hier aufrufen, kann ich Ihnen sagen. Ich kann auch meine Examina online stellen, schäme ich mich kein Ding für. (Beifall AfD) Dabei stellt das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich fest, dass die Examensnote der vorrangige Gradmesser für die fachliche Qualifikation von Richtern und Staatsanwälten sind. Eine spürbare Absenkung der Einstellungsvoraussetzungen bewertet es als Warnsignal für die Qualitätssicherung in der Justiz. Natürlich kann Berufserfahrung wertvoll sein. Sie ersetzt aber nicht ohne Weiteres die nachgewiesene juristische Qualifikation. Wer die objektiven fachlichen Anforderungen immer weiter herabsetzt, kann nicht ernsthaft behaupten, dies geschehe ohne Abstriche bei der Qualität. Sie senken die Qualitätsmaßstäbe und verkaufen das als Fortschritt und ehrlich gesagt, vor den von Ihnen eingestellten Jungrichtern graut es mir und nicht nur mir. Der Thüringer Richterbund schreibt dazu im Juli: Es sei nicht hinnehmbar, wenn auf dem Richterstuhl weniger gut qualifizierte Juristen sitzen als in der Anwaltschaft. – Sie senken die Latte und nennen das dann Trendwende. Würden Sie den Rechtsstaat lieben, dann würden Sie Richter entlasten, ohne Referendare zu belasten. Wer Richter entlasten will, stellt exzellente Richter ein, nicht Referendare in Teilzeit. Würden Sie den Rechtsstaat lieben, dann würden Sie den Bürgern sagen, ob eine Maschine an Ihrem Urteil mitgeschrieben hat. KI ist ja sowieso so ein Lieblingsthema aus Ihren Reihen. Im Juni verschickt der Hessische Verwaltungsgerichtshof einen Beschluss, in den Fußnoten steht: „source=chatgpt“. Fünf von zwölf Belegstellen existieren gar nicht. Seit dem 1. Juni steht jedem Richter in Thüringen die Juris-KI-Suite zur Verfügung, flächendeckend. Aber gibt es eine Dienstanweisung, wie damit umzugehen ist? Erfahren die Parteien davon, dass KI bei der Abfassung ihrer Urteile unter Umständen mit beteiligt war? Kommen die Prompts, also die Befehle, die der KI erteilt werden, in die Akte und werden die den Beteiligten am Verfahren mitgeteilt, sodass sie prüfen können, ob diese unvoreingenommen erteilt wurden? Ich habe das im August bereits gefragt mit der Drucksache 8/3006, 14 Fragen insgesamt. Die Frist ist abgelaufen. Ich habe heute Morgen noch mal geschaut. Also ich habe bisher keine Antwort. Artikel 101 des Grundgesetzes, auch der gehört zum Rechtsstaat übrigens: „Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“ Der gesetzliche Richter ist in der Regel ein Mensch, kein Sprachmodell, und wer den Rechtsstaat liebt, macht KI im Gerichtssaal für die Parteien jedenfalls transparent. (Beifall AfD) Zur Digitalisierung, da kenne ich mich als Anwalt etwas aus, denn wir sind die Versuchskaninchen der Digitalisierung in der Justiz, und da ich als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bundesweit tätig bin, habe ich da etwas Überblick und kann den Stand in Thüringen mit dem bundesweiten Stand vergleichen. Vor nicht allzu langer Zeit war ich mit dem Kollegen Cotta am Amtsgericht Erfurt in einer urheberrechtlichen Angelegenheit. Wir saßen uns gegenüber mit zwei Laptops. Die Laptops haben rückgekoppelt. Es gab ein Pfeifen. Die Gegenseite war plötzlich weg und am Ende griff die Richterin zum Telefon und musste die Gegnervertreterin telefonisch hinzuschalten. Das ist der Zustand in Thüringen. Das ist digitales Mittelalter. Und warum kann ich sagen, dass das so nicht sein müsste? Ich bin auch in Leipzig tätig, das ist ja nur hundert Kilometer weg. Da gibt es eine Zentralkamera. Da ist der Ton astrein. Ich sehe nicht nur den Richter, ich sehe den ganzen Saal bis zum Publikum. In Sachsen sind alle Gerichte mit Videotechnik ausgestattet, pro Jahr mindestens 3.000 Online-Verhandlungen.

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