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Lennart Geibert

CDU 08.10.2026 Sitzungen 8/57

Abschlagszahlungen für Thüringer Studierende einführen, die länger als drei Monate auf ihren BAföG-Bescheid warten, sowie endlich eine grundhafte BAföGReform auf Bundesebene vorantreiben

Sehr geehrte Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wer aktuell auf seinen BAföG-Bescheid wartet, wartet auf finanzielle Sicherheit, auf Geld für die Miete, für Lebensmittel und vielleicht auch für die Krankenversicherung. Wenn dieses Geld über Monate ausbleibt, werden Ersparnisse aufgebraucht, Schulden gemacht und zusätzliche Arbeitsstunden im Nebenjob übernommen. Dann bleibt weniger Zeit für das Studium. Hinzu kommt die Sorge, ob man das Studium unter diesen Bedingungen überhaupt fortsetzen kann. Diese Sorgen, meine Damen und Herren, nehmen wir sehr ernst. Niemand sollte wegen einer schleppenden Antragsbearbeitung seine Ausbildung gefährden müssen. Studenten haben Anspruch auf eine verlässliche Kommunikation, klare Verfahren und auch eine rechtzeitige Entscheidung. Für uns als CDU-Fraktion geht es hier deshalb auch um Bildungsgerechtigkeit. Das bedeutet, dass es unabhängig vom Elternhaus möglich sein muss, sein Talent und seine Leistungsbereitschaft in ein erfolgreiches Studium ummünzen zu können. Das BAföG trägt dazu seit Jahrzehnten wesentlich bei. Damit wir dieses Aufstiegsund Gerechtigkeitsversprechen erfüllen können, müssen natürlich die BAföG-Anträge hier in Thüringen schnell bearbeitet werden. Das ist ein Ziel, meine Damen und Herren, was uns im Haus alle eint. Seit wir diesen Antrag in leicht veränderter Form vor etwas über einem Jahr schon einmal verhandelt haben, hat sich einiges getan. Die Landesregierung hat seitdem mehrere konkrete Maßnahmen ergriffen, um das Studierendenwerk Thüringen zu entlasten. Zusätzliche Verwaltungsmittel sollen eine Aufstockung auf mehr als 70 Stellen ermöglichen. Seit Januar unterstützt ein externer Personaldienstleister das Studierendenwerk bei der Postzuordnung und der Nachforderung fehlender Unterlagen. Ebenfalls unterstützt eine Wirtschaftsprüfungskanzlei bei der Bearbeitung von Anträgen und der Erstellung von Bescheiden. Auch die Studenten sollen weiter entlastet werden. Zum Wintersemester dieses Jahres wird die Möglichkeit vorgezogener Zahlungen bereits erweitert. Wer bis zum Stichtag des 31.07. seinen Antrag im Wesentlichen vollständig eingereicht hat, kann aktuell mit einer Vorschusszahlung rechnen. Diese Instrumente müssen zuverlässig funktionieren, um den Studenten echte Erleichterungen zu verschaffen. Aber eins ist ebenso klar. Für einen Studenten zählt am Ende nicht, wie viele Maßnahmen wir aufzählen. Für ihn zählt am Ende, wie viel Geld oder dass er das Geld auf seinem Konto hat. Die bisherigen Maßnahmen haben die Probleme noch nicht ausreichend gelöst. Lange Wartezeiten bleiben für tausende Studenten weiterhin eine enorme Belastung. Und deshalb müssen wir auch gemeinsam weiterhin an realistischen Lösungen arbeiten. Entscheidend ist, ob ein Vorschlag rechtzeitig hilft, zuverlässig umgesetzt werden kann und solide finanziert ist. Und, meine Damen und Herren, diesen Maßstäben wird der Antrag der Fraktion Die Linke nicht gerecht. Die Linke fordert ein Notfalldarlehen in Höhe von monatlich 800 Euro für Studenten, die länger als drei Monate auf ihren Bescheid warten. Die erste Frage lautet, was soll hier geschaffen werden? Der Antrag spricht von einem Darlehen, zugleich von einer Abschlagszahlung. Ob die Landesleistung mit dem späteren BAföG verrechnet werden kann, soll geprüft werden, wird offengelassen. Damit würden wir ein landeseigenes Finanzprogramm schaffen, um eine Bundesleistung zu unterstützen. Dabei ist völlig unklar, und das gesteht der Antrag ja auch ein, ob diese Leistungen mit den Leistungen des Bundes überhaupt verrechenbar sind. Aus Kulanz kann dann auf Rückzahlung bei zu viel geleisteten Zahlungen verzichtet werden. Wenn man das mal auf die 12.000 Studenten hochrechnet, die in Thüringen auf ihren Bescheid warten, reden wir von knapp 10 Millionen Euro im Monat. Wenn man das auf alle Studenten in Thüringen hochrechnen würde, was aufgrund der IU etwa so 150.000 sind, reden wir von 120 Millionen. Und so ehrlich, meine Damen und Herren, müssen wir an dieser Stelle schon sein. Das sind Gelder, die wir nicht haben und die auch an anderer Stelle eingespart werden müssten. Auch der Verwaltungsaufwand dieser Forderung muss natürlich besprochen werden. Ein neues Programm benötigt Prüfungen, Ausschlusszahlungen, Entscheidungen über Kulanzverfahren oder Rückzahlungen. Wer soll diese Aufgaben denn in der Praxis eigentlich übernehmen? Das eh schon völlig überlastete Studierendenwerk, damit dann die übrigen Anträge noch länger dauern? Oder sollen dafür dann neue behördliche Stellen geschaffen werden? Die Studenten brauchen kurzfristige und gezielte Unterstützung. Die Linke macht hier Schaupolitik und trägt nicht zur Lösung des Problems bei. Deshalb müssen die bestehenden Überbrückungsinstrumente zuverlässig geprüft und rechtzeitig ausgezahlt werden. Wo sie nicht ausreichend greifen, müssen wir gezielt nachbessern. Das muss anhand der tatsächlichen Auszahlungspraxis geschehen. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch das muss an dieser Stelle gesagt sein: Das ist ein Problem, was wir aus der vorherigen Landesregierung auch geerbt haben. Der zweite Teil Ihres Antrags, den wir ja schon in einem vergangenen Plenum besprochen haben, betrifft die Weiterentwicklung des BAföGs auf Bundesebene. Höhere Bedarfssätze, eine bessere Berücksichtigung der Wohnkosten und einfache Verfahren – das sind berechtigte Anliegen. Dazu liegt inzwischen ein konkreter Reformvorschlag der Bundesregierung vor. Vorgesehen sind eine höhere Wohnkostenpauschale ab dem Sommersemester 2027 und höhere Grundbedarfssätze ab dem Wintersemester 2027/2028. Auch die digitale Antragstellung soll weiterentwickelt und der Verwaltungsaufwand verringert werden. Weit darüber hinaus geht aber die Forderung der Linken nach einem elternunabhängigen, rückzahlungsfreien Vollzuschuss. Die bisherige Förderung verbindet grundsätzlich einen Zuschuss mit einem zinsfreien, begrenzten und sozial abgesicherten Darlehen. Das ist ein bewährtes System, Unterstützung während des Studiums und eine begrenzte Beteiligung nach dem Studium, soweit es die wirtschaftliche Situation des ehemaligen Studenten zulässt. Ein elternunabhängiges BAföG ist eine Förderung mit der Gießkanne. Es ist nicht zielgerichtet, allen knapp 3 Millionen Studenten in Deutschland BAföG zu zahlen. Da reden wir von Kosten von jährlich dutzenden Milliarden Euro. Unsere begrenzten öffentlichen Mittel sollten hingegen zielgerichtet eingesetzt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir teilen ausdrücklich das Ziel, Studenten wirksam, vor allem hier in Thüringen, zu unterstützen. Aber wir stimmen keinem neuen Landesprogramm zu, bei dem Anspruch, Rückzahlung, Verwaltungsaufwand und Finanzierung offenbleiben. Ebenso überzeugt uns ein umfassender Systemwechsel beim BAföG auf Bundesebene nicht. Stattdessen müssen die Wartezeiten der Studenten spürbar sinken. Da vertrauen wir auf den bereits eingeschlagenen Weg des Ministeriums und auf die Reformen des Bundes. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab. Danke schön.

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