Claudia Heber
Pflegefamilien in Thüringen unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Regierungsvertreterinnen, Regierungsvertreter, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Zuschauertribüne und auch am Livestream, Pflegefamilien übernehmen eine Aufgabe, die man kaum hoch genug einschätzen kann. Sie geben Kindern Sicherheit, Verlässlichkeit, ein Zuhause, wenn genau das in ihrer Herkunftsfamilie aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist. Es gibt auch deshalb überhaupt keinen Streit darüber, dass Pflegefamilien verlässliche Rahmenbedingungen, gute Beratung und fachliche Unterstützung brauchen. Ich habe mich erst kürzlich wieder bei einem Stammtisch mit Pflegeeltern ausgetauscht. Diese Gespräche bestätigen für mich noch einmal sehr deutlich, warum es richtig war, dass wir dieses Thema bereits im Juni auf Initiative unseres Antrags hier im Landtag diskutiert haben. Damals habe ich sehr bewusst darauf hingewiesen, dass Pflegekinderhilfe häufig unter dem Radar läuft, dass wir regionale Unterschiede haben, dass Pflegeeltern mit unterschiedlichen Leistungen, mit Bürokratie und mit sehr unterschiedlichen Strukturen, die Unterstützung bieten, konfrontiert sind. Und wenn ich nun Ihren Antrag lese, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, dann kommt mir erstaunlich vieles bekannt vor: regionale Unterschiede, bürokratische Hürden, Beratungsbedarf, Bereitschaftspflege, elterngeldähnliche Leistungen. Offenbar war unsere Problembeschreibung im Juni doch nicht so falsch. Sie haben unsere damalige Debatte jedenfalls gründlich ausgewertet und das ist auch völlig in Ordnung. Wenn ein guter Antrag dazu führt, dass sich andere Fraktionen intensiver mit einem Thema beschäftigen, dann hat er schon etwas erreicht. Was ich allerdings nicht in Ordnung finde, ist das parlamentarische Verfahren, das Sie jetzt daraus machen. Unser Antrag liegt im Sozialausschuss. Da hätte man eine geplante Anhörung mit konkreten Fragen ergänzen können. Stattdessen bekommen wir einen neuen Plenarantrag, der zudem aus dem letzten Plenum schon einmal zurückgezogen und verschoben wurde, mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog, noch bevor wir die Fachleute und die Betroffenen überhaupt gehört haben. Das halte ich für kein besonders seriöses Vorgehen. Und ihr eigener erster Punkt zeigt eigentlich schon, wo das Problem liegt. Sie fordern ein regelmäßiges Lagebild der Pflegekinderhilfe zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten, Therapieangeboten, Pflegeplätzen, Schulungen und tatsächlichen Bedarfen. Richtig! Genau deshalb haben wir unseren Antrag gestellt. Aber wenn wir uns einig sind, dass wir tatsächlich diese Situation erst mal erfassen müssen, dann können Sie nicht im nächsten Atemzug so tun, als stünden die richtigen Maßnahmen bereits fest. Erst Lagebild und gleichzeitig schon fertiger Maßnahmenkatalog, das passt nicht zusammen. Dann fordern Sie eine dauerhafte 24/7-Telefonsprechstunde für Pflegeeltern. Auch das klingt zunächst hervorragend. Nur wer sitzt denn nachts um drei am Telefon? Eine sozialpädagogische Fachkraft? Wer ist denn im Krisenfall verantwortlich? Wie erfolgt die Übergabe an das zuständige Jugendamt? Welche Rufbereitschaften bestehen bereits? Und wie viele zusätzliche Stellen brauchen Sie für eine qualifizierte Rund-um-die-Uhr-Beratung? Und vor allem: Was kostet das? Zu all diesen Fragen findet sich in Ihrem Antrag nichts. Eine Telefonnummer ist schnell beschlossen, eine qualifizierte Krisenberatung ist aber etwas anderes. Dann sollen Hilfeplangespräche flächendeckend digital angeboten werden. Natürlich können digitale Gespräche sinnvoll sein, aber ein Hilfeplangespräch ist kein gewöhnlicher Verwaltungstermin. Es geht um Kinder, Herkunftseltern, Pflegeeltern, Bindungen, Konflikte und häufig um sehr sensible Lebenssituationen. Digitalisierung kann ein Instrument sein. Digitalisierung ist aber kein Qualitätsstandard der Pflegekinderhilfe. Ob digitale Gespräche helfen, wann sie helfen und wann das persönliche Gespräch unverzichtbar ist, genau darüber sollten wir mit den Fachleuten und mit den Pflegefamilien sprechen. Dann fordern Sie mehr Informationsmaterial, barrierefrei, mehrsprachig, analog und digital. Auch dagegen hat doch niemand grundsätzlich etwas. Aber wissen Sie, was Pflegeeltern mir ganz konkret unter Transparenz beschrieben haben? Sie wollen wissen, welche sogenannten Annexleistungen ihr Jugendamt gewährt. Was gibt es für Klassenfahrten, für besondere Anschaffungen, für Ferienmaßnahmen, für schulische Bedarfe? Welche Leistungen können unter welchen Voraussetzungen beantragt werden? Und warum gilt in einem Landkreis etwas anderes als im Nachbarlandkreis? Das muss transparent, öffentlich und leicht auffindbar sein. Pflegeeltern wollen nicht noch eine allgemeine Broschüre. Sie wollen wissen, was konkret gilt und was ihnen bzw. ihrem Pflegekind zusteht. Das wäre ein sehr konkreter Ansatz gewesen. In Ihrem Antrag finde ich ihn nicht. Bei den Schutzkonzepten fordern Sie verbindliche Landesmindeststandards und ein regelmäßiges Kinderschutzmonitoring. Kinderschutz beginnt aber nicht mit Ihrem Antrag. Die Jugendämter haben bereits Schutzkonzepte entwickelt. Pflegefamilien werden dazu auch geschult und Kinderschutz ist Gegenstand von Fortbildungsangeboten. Aber bevor wir zusätzliche Standards und ein neues Monitoring beschließen, möchte ich wissen, wo genau das Defizit besteht. Welche bestehenden Schutzkonzepte reichen denn nicht aus? Was soll zusätzlich geregelt werden? Wer kontrolliert das und welcher zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht? Auch das sind Fragen für eine Anhörung. Auch Ihre Forderung nach regelmäßiger Supervision kann sinnvoll sein. Aber was heißt denn regelmäßig? Welche Jugendämter bieten Sie bereits an? Wo fehlt sie? Aber – und das ist unser eigentliches Problem – sagen die Fachkräfte uns da nicht am Ende vielleicht fehlendes Personal, fehlende Zeit? Ich würde sie gern erst einmal fragen. Dann kommt Punkt II.8: bürokratische Hürden abbauen und Mitbestimmung stärken. Ja, welche bürokratischen Hürden? Welches Formular, welches Verfahren, welche Vorschrift, welche Zuständigkeit soll denn geändert werden? Bürokratie abbauen ist eine gute Überschrift, aber noch keine konkrete Maßnahme. Ausgerechnet ein sehr konkretes Thema, das Pflegeeltern mir genannt haben, fehlt bei Ihnen. Sie wünschen sich mehr Unterstützung in der Zusammenarbeit mit Schule und Kindergarten. Pflegekinder bringen häufig besondere Erfahrungen, besondere Unterstützungsbedarfe mit. Pflegeeltern erleben, dass sie das gegenüber Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften immer wieder erklären müssen. Sie wünschen sich Ansprechpartner, Vermittlung und fachliche Unterstützung, wenn es dort Schwierigkeiten gibt. Das ist Alltag von Pflegefamilien. Genau solchen Fragen sollten wir in einer Anhörung nachgehen. Dann wollen Sie ein landesweit digitales Pflegeplatz-Netzwerk schaffen. Dazu sage ich Ihnen ganz deutlich: Pflegekindervermittlung ist keine Bettenbörse. Ein freier Pflegeplatz ist nicht automatisch ein richtiger Pflegeplatz für dieses Kind. Es geht um Alter, Bindung, Geschwister, Traumatisierung, Unterstützungsbedarf und die Fähigkeit und vor allem auch die Möglichkeiten einer konkreten Pflegefamilie. Wenn digitale Unterstützung bei der Vermittlung hilft, wunderbar, aber dann reden wir bitte über fachliche Passung, Datenschutz, Zugriffsrechte, Aktualität und Zuständigkeit, bevor wir das System beschließen. Schließlich die elterngeldähnlichen Leistungen: Sie greifen das Bremer Modell heraus und nennen 850 Euro monatlich. Dabei hat uns die Landesregierung bereits in unserer Juni-Debatte mitgeteilt, dass nach ihrem damaligen Kenntnisstand acht Thüringer Jugendämter schon elterngeldähnliche Leistungen gewähren mit unterschiedlichen Höhen, Bezugsdauern und Voraussetzungen. Dann habe ich eine ganz einfache Frage: Warum schauen wir nicht nach Thüringen? Wie funktionieren diese acht Modelle? Welche Erfahrungen gibt es? Wie viele Pflegeeltern nehmen sie in Anspruch? Helfen sie bei der Gewinnung neuer Pflegefamilien? Was kosten sie? Bevor wir ein kommunales Modell aus Bremen nach Thüringen übertragen, sollten wir doch wenigstens wissen, was Thüringer Kommunen längst machen. Bei Ihnen fehlt erneut die finanzielle Unterlegung. 850 Euro sind schnell aufgeschrieben, aber 850 Euro sind noch kein Finanzierungskonzept. Meine Damen und Herren, ich möchte trotzdem nicht, dass wir diesen Antrag heute einfach ablehnen. Wir werden einer Überweisung an den Sozialausschuss zustimmen, nicht weil dieser Antrag aus unserer Sicht beschlussreif wäre, sondern weil er es gerade nicht ist. Die Vorschläge gehören genau dorthin, wo die Linke sie platzieren könnte, in die fachliche Ausschussarbeit, wo unser Antrag schon seit Juni liegt. Ich möchte, dass wir beide Anträge gemeinsam zum Gegenstand einer Anhörung machen. Ich möchte Pflegeeltern fragen und ich möchte wissen, wo die Probleme sind. Was bringt sie vor allem dem Pflegekind? Was bringt sie der Pflegefamilie? Wer setzt sie um und wer bezahlt sie? Pflegefamilien brauchen keine Konkurrenz darum, wer den längeren Forderungskatalog vorlegt. Sie brauchen Transparenz, Verlässlichkeit, fachliche Unterstützung, und sie haben verdient, dass wir ihnen zuhören, bevor wir ihnen erklären, was sie brauchen. Deshalb überweisen wir Ihren Antrag. Vielleicht ist das am Ende sogar das Beste, was wir heute mit ihm machen können. Wir holen ihn aus der politischen Schaufensterdebatte dorthin, wo seine Forderungen hingehören, in die fachliche Prüfung. Erst erfassen, dann zuhören, dann prüfen und dann entscheiden, das ist seriöse Politik für Pflegekinder und Pflegefamilien. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
