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Lena Saniye Güngör

Die Linke 08.10.2026 Sitzungen 8/57

b) Personal und Ressourcen entlasten – Patientensteuerung, Patientenschutz und Prävention im Thüringer Gesundheitswesen stärken

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Man kann ja über Gesundheitskompetenz auf eine für mich ziemlich falsche Weise reden, indem man nämlich so tut, als müsste man den Menschen nur besser erklären, wie sie unser Gesundheitssystem zu benutzen haben. Die Anhörung im Fachausschuss hat aber eins sehr deutlich gemacht. So einfach ist es eben nicht. Denn wer monatelang auf einen Facharzttermin wartet, dem mangelt es nicht an Gesundheitskompetenz. Wer auf dem Land keine erreichbare Praxis findet, der hat kein grundlegendes Orientierungsproblem. Und wer am Freitagnachmittag mit einem pflegebedürftigen Angehörigen aus der Klinik entlassen wird, der braucht nicht einfach nur einen besseren Flyer. Diese Menschen brauchen eine erreichbare, eine nahbare Gesundheitsversorgung. Und mit den heutigen Anträgen gehen wir durchaus einen wichtigen Schritt in diese Richtung. Und ich glaube, dass beide Anträge nach der Befassung im zuständigen Ausschuss, auch nach der Anhörung, noch mal unmissverständlicher in ihrer Ausrichtung geworden sind. Fehl- und Überinanspruchnahme haben vielfach strukturelle Ursachen und Gesundheitskompetenz kann helfen, aber sie ersetzt eben nicht die wohnortnahe, barrierefreie und sozial gerechte Versorgung. Und deswegen – Herr Kollege Zippel hat es ja ungewohnt höflich formuliert, ja, es war sehr umfangreich, aber es ist eben auch eine komplexe Angelegenheit. Und ich freue mich, dass Sie auch in Ihrer Rede hier heute die Systemfragen angesprochen haben. Dass die AfD-Fraktion bei dieser Komplexität aussteigt, das überrascht mich natürlich erst mal nicht. Ich sage aber auch, ich merke, dass ich in den Verhandlungen mit den Koalitionsfraktionen einen entscheidenden strategischen Fehler gemacht habe. Ich habe mich nämlich immer wieder Ihnen gegenüber auf den Inhalt dieser beiden Anträge bezogen und versucht, das wie üblich zu einen, indem man den Antrag, der zuerst eingereicht wurde, über einen Änderungsantrag mit den wesentlichen Punkten des jeweils anderen verbessert. Ich hätte vielleicht einfach nur argumentieren sollen, dass wir doch immer wieder eindrückliche Beispiele von rechts haben, wie so eine doppelte Redezeit nicht immer hilfreich für alle ist, sondern manchmal nur bedeutet. dass man viel länger zuhören muss, damit noch weniger gesagt wird. Deswegen lassen Sie uns an der Stelle noch mal zum Kern kommen. (Beifall Die Linke) Wir wollen Menschen in die Lage versetzen, gute Entscheidungen für ihre eigene Gesundheit zu treffen. Die Agethur hat in der Anhörung zu Recht auf gesundheitskompetente Organisationen verwiesen. Das klingt erst mal technisch, ist aber inhaltlich konkret. Zum Beispiel ein Krankenhausbrief muss als solcher verständlich sein. Informationen in einem solchen müssen in leichter Sprache und auch in mehreren Sprachen verfügbar sein. Wer eine digitale Anwendung nicht allein bedienen kann, der braucht dann eben auch technische Unterstützung. Darum enthält unser Antrag jetzt nicht nur Bildungsangebote für die einzelnen Personen, sondern er nimmt auch die Einrichtungen in die Verantwortung, ihre Informationen, ihre Verfahren verständlich und möglichst alltagstauglich zu gestalten. Auch bei Kindern und Jugendlichen haben wir die Anhörung und ihre Ergebnisse ernst genommen. Kinder sollen wissen, wie ihre Körper funktionieren, wo sie Hilfe bekommen, wie Erste Hilfe und Wiederbelebungen funktionieren und wie sie Gesundheitsinformationen im Netz prüfen können. Die Ausschussfassung setzt dabei auf eine fachübergreifende Verankerung, auf qualitätsgesicherte Materialien und auf multiprofessionelle Teams. Dass wir dabei nicht in jedem, ich weiß nicht, wie Sie es sich gewünscht hätten, zweiten Satz noch mal die wichtige Rolle der Familie betonen, das finde ich jetzt persönlich gar nicht so spannend, denn natürlich sind staatliche Akteure nur eine Unterstützung von dem, was Familien leisten müssen und Familien auch leisten können. Ob das jetzt wirklich so eine spektakuläre Erkenntnis für Sie als Fraktion ist, dass Sie sagen „und deswegen können wir all diesen Anträgen nichts Positives abringen“, das glaube ich eigentlich nicht. Ich glaube, dass es für Sie ein Problem ist, dass wir hier über wirklich mehrere Monate und im intensiven Ringen miteinander zu inhaltlichen Lösungen gekommen sind. Und dagegen lässt es sich nun mal nicht ganz so leicht pöbeln. Deswegen, ich finde es völlig in Ordnung, wenn Sie wirklich keinem dieser Unterpunkte was abgewinnen können. Sie müssen es dann nur in Ihren Wahlkreisen erklären. Sie müssen es dann Ihren Wählerinnen und Wählern erklären, warum Sie nicht mal für niedrigschwellig besseren Zugang zu einer Gesundheitsversorgung sind. Wie Sie das machen wollen, weiß ich nicht. Ich weiß aber auch nicht, wie Sie sich gleichzeitig immer wieder hier hinstellen können und sagen, wir haben zu wenig Hausärztinnen und Hausärzte und andererseits sind Sie selbst mit der Politik, die Sie betreiben, das größte Abwanderungsrisiko für die Beschäftigten in unserem Gesundheitsdienst. (Beifall Die Linke) Da braucht man ja doch eine gewisse innere Spaltung, um das rhetorisch so durchzuhalten. Wichtiger Aspekt für uns: Wir haben bei der Telemedizin und bei der Künstlichen Intelligenz noch mal nachgeschärft, dass beides Versorgung verbessern kann, aber eben nicht fehlende Strukturen ersetzt. Ein Algorithmus darf zum Schluss eben nicht darüber entscheiden, wer Zugang zu einer Behandlung oder Priorisierung bei einer Behandlung bekommt. Eine digitale Lösung ist keine Verbesserung, wenn Menschen mit Behinderung, Menschen mit geringeren digitalen Kenntnissen oder schlicht schlechtem Internet außen vor bleiben. Deshalb stehen jetzt klare Bedingungen in den Texten: Die Technik muss der Versorgung dienen, die Versorgung darf nicht passend für die Technik gemacht werden. Und ich finde schon, dass man durchaus auch loben darf, dass der Antrag der damaligen und auch weiterhin regierungstragenden Fraktionen durch die Ausschussberatung besser geworden ist, weil wir weg von dem ursprünglichen Text, der viel mit Effizienz, Eskalationsstufen etc. gearbeitet hat, hin zu einem Recht von Patientenkoordination gekommen sind, wo strukturelle Fehlanreize benannt werden, wo Gesundheitskompetenz vorrangig als Systemziel hier erkannt wird und wo die hausärztliche Versorgung gestärkt wird. Nicht jede einzelne Formulierung hätten wir deshalb so gewählt. Ich will ein Beispiel machen: Wenn Rettungsdiensteinsätze für beendet erklärt werden, weil kein Notfall vorliegt, müssen ja trotzdem eine sichere Einschätzung, eine rechtliche Absicherung und auch erreichbare Alternativen gewährleistet sein. Es ist niemandem geholfen, wenn zwar formal ein Einsatz beendet wird, aber der Mensch in Not trotzdem zum Schluss allein übrigbleibt. Das Ergebnis der Ausschussberatung ist für mich insofern klar, dass diese beiden Anträge heute nicht mehr als konkurrierende Papiere nebeneinanderstehen, sondern sich mit einer unterschiedlichen Schwerpunktsetzung um ein ähnliches Ziel bemühen.

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