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Stefan Schard

CDU 08.10.2026 Sitzungen 8/57

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste, wenn es um das Thema „Geld“ geht, ist das natürlich immer eine sehr sensible Frage. Wir sehen uns ja heute bereits das zweite Mal zu diesem Gesetz. Das hat der Kollege Schlösser ja richtig angesprochen. Dennoch glaube ich, dass dieses Thema natürlich Differenziertheit verdient hat. Über Höhe, über Laufzeiten etc. muss man reden, kann man reden, darf man reden, das ist überhaupt keine Frage, aber wir müssen uns natürlich auch eingebettet in ein System in Deutschland sehen, wo wir uns tatsächlich auch mit anderen vergleichen müssen. Das ist auch überhaupt keine Frage. Wir sprechen heute aus Anlass dieses Antrags erneut über Versorgung, gesetzliche Ansprüche und auch über Verantwortung – also das ganz große Besteck –, schwere Vorwürfe und auch moralische Entrüstung, wie wir sie das letzte Mal auch zur Kenntnis nehmen durften. Gerade bei dem letzten Plenum sind ja auch schon deutliche Worte gefallen. Die Sache ist ja auch wie beim letzten Mal, Herr Kollege Schlösser, bei fremden Bezügen wird sich empört und bei den eigenen bleibt man ausgesprochen entspannt. Auch das gehört zur Wahrheit. Man könnte auch sagen, meine Damen und Herren von der AfD, bei anderen wittern Sie Gier und bei sich selbst sehen Sie offenbar nur den eigenen Zahlungseingang. Sie stellen andere an den Pranger und hoffen, dass man bei der eigenen Hand in der Kasse nicht fragt. Ich will Ihnen deutlich sagen, was das für mich ist: Unanständigkeit ist dafür noch der mildeste Ausdruck bzw. auch Scheinheiligkeit. (Beifall CDU) Herr Höcke, auch das ist das letzte Mal festgestellt worden, erhält als Fraktionsvorsitzender zusätzlich zu seiner Grunddiät eine weitere Diät in gleicher Höhe Monat für Monat, seit Jahren. Darüber haben Sie kein Wort verloren. Ja, das ist gesetzlich vorgesehen und es gilt auch für alle Fraktionsvorsitzenden. Das ist richtig, aber auch genau deshalb müssen Sie sich auch die Frage gefallen lassen, warum eine gesetzliche Regelung bei Ihnen selbstverständlich ist und beim Ministerpräsidenten ein moralischer Skandal sein soll. Das ist eine wichtige Frage. Draußen, das Filmchen lief ja gut, Herr Schlösser, das muss man Ihnen ja lassen. Draußen und in Ihren Filmchen geben Sie den Aufstand gegen Privilegien und hier drinnen nehmen Sie Privilegien auch entgegen und das sehr, sehr gern. Am Rednerpult wettern Sie gegen das System und bei der Auszahlung kennen Sie sich alle auch bestens mit Vorzügen aus. (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Jetzt geht es um das Ministergesetz, nicht um das Abgeordnetenge- setz!) Meine Damen und Herren, die doppelte Diät, ich habe es angesprochen, ist allein kein Beweis für Doppelmoral, aber der Umgang. Der Umgang der AfD mit diesem gesamten Thema ist es ganz bestimmt. Wer glaubwürdig über die Bezüge politischer Amtsträger sprechen will, braucht einen Maßstab, der auch für einen selbst gilt. Sie wollten aus dem Ministergesetz – zumindest war es das letzte Mal so, das können Sie wahrscheinlich nicht leugnen, Herr Kollege Schlösser – eine Lex Voigt machen. Sie wollten die Geschichte erzählen, der Ministerpräsident halte sich nur bis zum Ablauf der Zwei-Jahres-Frist im Amt und warte auf die Versorgung und ich kann Ihnen auch sagen, warum Sie das tun, weil eine sachliche Erklärung weniger Wut erzeugt als das Märchen vom Politiker, der nach zwei Jahren die Füße hochlegt und sofort lebenslang kassiert. Aber kommen wir mal in dieser Gesamtthematik zu den Fakten. Sie stellen Thüringen als außergewöhnlichen Sonderfall dar, Sie haben ja gerade noch mal auf Sachsen Bezug genommen, als hätte man hier eine Versorgung erfunden und würde die genehmigen, die es anderswo so überhaupt nicht gäbe. Und schon der Blick, und das habe ich das letzte Mal schon gesagt, in andere Bundesländer zeigt, dass diese Erzählung widerlegt ist. Schauen Sie nach Nordrhein-Westfalen. Dieses Beispiel habe ich das letzte Mal nicht genannt, will es aber heute nennen. Auch dort sieht das Ministergesetz eine Mindestamtszeit von zwei Jahren vor. Und wir müssen natürlich, wenn wir über das Thema reden, auch über die Kriterien in anderen Bundesländern reden, nicht nur über Thüringen, weil wir wollen in Thüringen natürlich auch eine Regierung haben, die sich mit anderen messen kann. Und damit ist Ihre Behauptung heute erneut vom Thüringer Unikum wie beim letzten Mal, ich denke, erledigt. Ein Blick ins Gesetz hätte genügt. Aber ich muss Ihnen konstatieren, vermutlich war die Empörung heute schon fertig, bevor die genaue Recherche zu diesem Thema begann. Und die nächste Unterscheidung ist ebenso wichtig, meine Damen und Herren. Nach zwei Jahren entsteht eine Anwartschaft auf spätere Versorgung. Das bedeutet aber nicht, dass ein Thüringer Ministerpräsident anschließend sofort in den Ruhestand geht. Das hat Kollege Schlösser heute im Gegensatz zum letzten Mal richtig dargelegt. In Thüringen ist der reguläre Bezug an die gesetzliche Altersgrenze gebunden. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ab 60 Jahre ist mit Abschlägen verbunden. Das nur noch mal zur Vollständigkeit. Und ja, man kann selbstverständlich über solche Regelungen diskutieren, über Mindestamtszeit, über Höhe und auch über Altersgrenze. Aber man muss sie zunächst auch immer richtig darstellen. Das ist zumindest das letzte Mal nicht erfolgt. Und eine spätere Altersversorgung ist auch keine Sofortrente oder Blitzpension. Eine zugespitzte Schlagzeile ersetzt eben keine wahrheitsgemäße Erklärung. Ja, die Menschen in Thüringen haben natürlich Fragen, berechtigte Fragen, und wer jahrzehntelang arbeitet und sich trotzdem um seine Rente sorgen muss, der erwartet auch zu Recht, dass wir hier in diesem Hause als auch natürlich in der Regierung sorgsam mit öffentlichen Mitteln umgehen. Und diese Menschen verdienen natürlich auch Antworten, aber sie verdienen vor allem auch eins, nämlich den notwendigen Respekt. Ihre Sorgen, meine Damen und Herren von der AfD, Ihre Sorgen, Herr Schlösser, eignen sich aber nicht als Brennstoff für die nächste Empörungskampagne. Das ist genauso unanständig, zumal gerade Ihre Partei beim Umgang mit Steuergeld mehr als ausreichend eigene Fragen zu beantworten hat. Denken wir an die Verwandtenaffäre in der AfD, Angehörige von Parteikollegen auf öffentlich finanzierte Stellen, familiäre Verflechtungen und Vorwürfe der Vetternwirtschaft. Aber denken wir auch an ein aktuelles Beispiel. Denken wir an den neu gewählten Landtagspräsidenten von Sachsen-Anhalt, Herrn Tobias Rausch: mehrere Mitspieler des eigenen Fußballvereins und Freunde im eigenen Büro angestellt, drei Geschwister bei AfDBundestagsabgeordneten untergebracht und auch nach mehrfacher übereinstimmender Berichterstattung die eigene Ehefrau bei der Fraktion – Steuergelder – als Bürokauffrau für 6.000 Euro im Monat eingestellt. Alles Steuermittel! Dazu kommen Reisen auf Fraktionskosten, zuletzt nach New York und Washington mit Ehefrau. Und wenn Sie dann auf die Rechtmäßigkeit solcher Beschäftigung verweisen wollen, wie Sie es in der Vergangenheit mehrfach getan haben, merken Sie hoffentlich auch selbst mal den Widerspruch. Und Moral übrigens, meine Damen und Herren, Moral ist immer gut. Aber wenn man das gleich doppelt haben muss, darüber lässt sich dann aus meiner Sicht auch immer wirklich sehr, sehr gut streiten. (Beifall CDU, SPD) Bei den politischen Gegnern, meine Damen und Herren, verlangen Sie Anstand über das Gesetz hinaus. Bei den eigenen Leuten genügt Ihnen offenbar der Platz zwischen seinen Lücken. Und auch hier im Landtag müssen wir für ein konkretes Beispiel nicht lange suchen. Es ist heute schon mal gefallen, Frau Muhsal, den Vorwurf kann ich Ihnen nicht ersparen. Ich habe es das letzte Mal auch schon angesprochen. Wenn Sie das Thema aufmachen, müssen wir auch vollständig darüber reden. Das ist wohl so. Sie wurden wegen Betrugs zulasten des Landtags rechtskräftig verurteilt. Und das war am Ende kein Streit über Angemessenheit, nein, und auch kein Streit über eine gesetzlich geregelte Versorgung. Es war ein gerichtlich festgestellter Missbrauch von Steuergeld. So viel Wahrheit müssen wir doch heute hier mal gelten lassen. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht) Meine Damen und Herren, wer hier den Gierbereich beschwört – und nichts anderes haben Sie getan –, der sollte dann auch den Unterschied kennen. Und dann gibt es noch die Sachfrage, der Sie ausweichen: Wen wollen Sie eigentlich in Regierungsverantwortung bekommen? Ich habe es das letzte Mal gesagt, ein Ministeramt bietet keine Arbeitsplatzgarantie. Es gibt auch kein Rückkehrrecht bei den meisten. Und deshalb gehören angemessene Vergütung und Absicherungen natürlich auch in diese ernsthafte Debatte mit hinein, ebenso wie klare Anforderungen an Leistung und Qualifikation. Darüber können wir sprechen, sachlich, transparent und mit Regeln, die für alle gelten. Sie hingegen führen sich als Aufstand gegen die Privilegien auf und nehmen die eigenen Privilegien nur zu gern in Anspruch. Am Rednerpult Systemverachtung, auf dem Konto Systemvertrauen, meine sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall SPD) Wir müssen – und das möchte ich noch mal sagen – jede Ausgabe begründen können, auch unsere eigenen Bezüge, auch die Versorgung von Regierungsmitgliedern. Wir müssen uns aber von einer Partei über Moral nicht belehren lassen, die bei anderen jeden Anspruch skandalisiert und bei sich selbst jede Ausrede gelten lässt.

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