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Plenarprotokoll 7/134

25.04.2024 · 252 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (30)Die Linke (29)FDP (14)AfD (11)GRÜNE (9)SPD (7)fraktionslos (5)

Birgit Pommer

Guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Wie Sie sehen, die Blümchen stehen vor dem Herrn Innenminister Maier, er hat heute Geburtstag. Ganz herzlichen Glückwunsch, bleiben Sie gesund! (Beifall im Hause) Heute hat im Übrigen auch unser Kollege Heyer Geburtstag, der immer dafür sorgt, dass hier auch alles sorgfältig läuft. Gratulation! (Beifall im Hause) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Blumen gibt’s nachher!) Wir begrüßen ganz herzlich die erste Gruppe auch des Girls‘ und Boys‘ Days heute hier auf der Tribüne. Herzlich willkommen hier im Thüringer Landtag! (Beifall im Hause) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit der Schriftführung sind zu Beginn der heutigen Sitzung Herr Abgeordneter Liebscher und Herr Abgeordneter Urbach betraut. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Emde, Herr Abgeordneter Henkel, Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Olaf Müller, Herr Abgeordneter Rudy, Frau Ministerin Denstädt und Frau Ministerin Werner zeitweise. Die Hinweise zur Tagesordnung: Bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung wurden folgende Übereinkünfte für die heutige Plenarsitzung erzielt: Der Tagesordnungspunkt 1 soll heute als erster Punkt aufgerufen werden. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 49 bis 53 sollen heute nach der Mittagspause aufgerufen werden. Daran schließen sich die Fragestunde und die Bekanntgabe der Wahlergebnisse an. Die Tagesordnungspunkte 6 und 42 sollen in dieser Reihenfolge im Anschluss an die Bekanntgabe der Wahlergebnisse aufgerufen werden. Zur Orientierung möchte ich noch auf die Festlegung für die morgige Plenarsitzung zu sprechen kommen: Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 44 und 48 sollen als erste Punkte aufgerufen werden. Die Tagesordnungspunkte 1 a bis 1 g sollen als zweite Punkte aufgerufen werden. Zu diesen Tagesordnungspunkten wird die zweite und gegebenenfalls die dritte Beratung durchgeführt, sofern die Gesetzentwürfe nicht an einen Ausschuss überwiesen werden. Die Tagesordnungspunkte 12 und 13 sollen am Vormittag aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 41 soll für den Fall von Wahlwiederholungen nach der Bekanntgabe dieser Wahlergebnisse aufgerufen werden. Sollte es nicht zu Wahlwiederholungen kommen, würde dieser Punkt nach der Fragestunde aufgerufen werden. Die Tagesordnungspunkte 19 und 18 sollen in dieser Reihenfolge am Nachmittag aufgerufen werden. Elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurden zu den Tagesordnungspunkten 1 a bis 1 g ein Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP mit der Drucksachennummer 7/9948, zu Tagesordnungspunkt 6 ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9946 und zu Tagesordnungspunkt 21 eine Neufassung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 7/9871. Gibt es Bemerkungen zur Tagesordnung? Wird widersprochen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann verfahren wir entsprechend der Tagesordnung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/9852 Bitte schön, Herr Minister Prof. Dr. Hoff, Sie erhalten das Wort für die Regierungserklärung.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr. Hoff

Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor 2023 dazu: Gutachten „Politische Kultur und Arbeitswelt in Zeiten von Polykrise und Fachkräftemangel (Ergebnisse des Thüringen-Monitors 2023)“

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer im Netz, aber auch auf der Tribüne, zum 23. Mal ist der Thüringen-Monitor erschienen. Es ist die längste Regionalstudie in Deutschland, die quasi eine Tiefenbohrung des politischen Bewusstseins der Thüringerinnen und Thüringer ist. Zur Erinnerung noch mal: Entstanden ist der Thüringen-Monitor als Resultat, Schlussfolgerung aus einem rechtsextremen Brandanschlag auf die Erfurter Synagoge im Jahr 2000. Neben den strafrechtlichen Ermittlungen, neben dem Bemühen, sich mit dieser Form von rechtem Terror auseinanderzusetzen, war eine Konsequenz der seinerzeitigen Landesregierung die richtige politische Entscheidung, dass solche Taten nicht von sich aus spontan entstehen, sondern dass es dafür Ursachen geben muss und dass diese Ursachen in einem bestimmten Bewusstsein liegen und dass es wichtig ist, sich mit diesem Bewusstsein, dem Entstehen entsprechender Positionierungen auseinanderzusetzen, aber auch insgesamt regelmäßig die Frage zu stellen, was empfinden, wie denken Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Thüringen über gesellschaftliche Entwicklungen. Der Thüringen-Monitor setzt unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte. Ich werde in meiner Rede darauf eingehen. Steffen Mau, Dirk Oschmann, Jana Hensel sind Ihnen bekannt. Ich will auch nur die drei nennen, weil sie in den vergangenen Jahren dazu beigetragen haben, das vorherrschende Bild von „dem Osten“ infrage zu stellen, Klischees zu problematisieren, Empirie gegen Vorurteile zu formulieren. Der Thüringen-Monitor, der nicht nur eine Quelle für die drei von mir genannten Autorinnen und Autoren ist, bietet seit knapp einem Vierteljahrhundert unverzichtbare Daten für eine rationale, für eine empirisch untersetzte Debatte. Das heißt, er ist keine Vermutungswissenschaft, sondern er ist eine faktenbasierte wissenschaftliche Positionierung. Ich spreche sicher im Rahmen der Mehrheit dieses Hauses, wenn ich den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Frau Prof. Dr. Reiser von der Universität Jena und denjenigen Thüringerinnen und Thüringern danke, die auch in diesem Jahr zur Tiefenbohrung, wie ich das bereits bezeichnet habe, in das demokratische Bewusstsein in unserem Freistaat beigetragen haben. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wir diskutieren den Thüringen-Monitor im Thüringer Landtag in jedem Jahr, auch in jedem Jahr in einer Regierungserklärung. Das heißt, ein Mitglied der Regierung, der Ministerpräsident oder ein anderes Mitglied der Regierung, spricht und trägt vor und dann reagieren die Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen in diesem Haus darauf. Doch diesmal diskutieren wir einen Thüringen-Monitor ein halbes Jahr vor der Landtagswahl, die am 1. September stattfindet, und die Versuchung ist natürlich besonders groß, die Ergebnisse dieser wissenschaftlichen Untersuchung zum Gegenstand eines Schlagabtauschs zwischen der Regierungskoalition auf der einen Seite und der Opposition auf der anderen Seite zu machen und jeweils die Daten herauszupicken und in Aussagen zu übersetzen, die für die eigene Positionierung am besten geeignet sind. Aber für derlei wahlpolitische Auseinandersetzung, die wichtig ist – wahlpolitische Auseinandersetzungen führen dazu, dass Positionen auch zugespitzt werden, dass demokratische Parteien in Austausch miteinander treten, um das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern bitten –, aber für wahlpolitische Auseinandersetzungen wurde der Thüringen-Monitor nicht konzipiert. Er ist ein Meinungsbarometer, er ist kein Steinbruch tagespolitischer Rhetorik. Durch kontinuierliche jährliche Betrachtung soll Handlungsbedarf im gesellschaftlichen Zusammenleben identifiziert werden und dieser Handlungsbedarf richtet sich nicht nur an einen Teil der politischen Akteurinnen und Akteure, also beispielsweise die Regierung, sondern an alle diejenigen, die im Land Verantwortung übernehmen – in der kleinsten Gemeinde, auf Kreisebene oder auch auf der Landesebene. Im besten Fall sollen parteiübergreifend nach gemeinsamer Reflexion und Analyse auf einer wissenschaftlichen Basis Handlungsbedarfe und Lösungen identifiziert werden. Der Thüringen-Monitor verleiht auch Thüringerinnen und Thüringern eine Stimme – eine Stimme, bei der unter dem Schutz der Anonymität einer solchen Befragung auch Positionen geäußert werden können, die außerhalb des etablierten Diskurses sind, die auch außerhalb des Grundgesetzes stehen können. Das war früher möglicherweise noch mal eine stärkere Besonderheit, als es heute ist. Warum? Weil man ja durchaus einwenden kann, dass es die Anonymität einer solchen Befragung nicht mehr braucht, um Positionen zu äußern, die außerhalb des Grundgesetzes und außerhalb des öffentlichen Diskurses stehen. Man muss nur einen Blick in die sozialen Netzwerke werfen, die voll sind von Hass und Hetze, um zu wissen, dass es einen großen Raum der Möglichkeiten gibt, sich mit Positionen außerhalb des etablierten Diskurses, außerhalb des demokratischen Diskurses, außerhalb der Normen und Werte des Grundgesetzes zu bewegen. Aber anders als in den selbstreferenziellen, von Algorithmen gesteuerten Social-Media-Filterblasen ordnet der Thüringen-Monitor diese Positionen und Auffassungen ein. Er systematisiert sie und er relativiert beispielsweise die vermeintliche Übermacht demokratieabstinenter Haltungen. Ich bin ganz froh, dass es Institutionen wie beispielsweise die Landesmedienanstalt gibt, die heute mitgeteilt hat, dass sie an Schulen zunächst als Pilotversuch und dann aber übergreifend durch Medienkompetenz und den Umgang gerade mit Fragen von Fake News, Hass, Hetze etc. versucht, dem aufklärerisch entgegenzuwirken. Wir haben gestern den Fünften Medienänderungsstaatsvertrag verhandelt, der – auf einen Satz gebracht – im Kern dafür Sorge trägt, dass das, was offline verboten ist, nicht online ermöglicht wird. In der öffentlichen Rezeption, also in der öffentlichen Widerspiegelung des Thüringen-Monitors, gibt es aber die Neigung, den Thüringen-Monitor jedes Jahr nur für sich zu betrachten. Das ist aber schwierig für eine Langzeitstudie, die nun zum 23. Mal erscheint. Denn es ist ja wichtig, langfristige Trends in den Blick zu nehmen und sie nicht aus dem Blick zu verlieren, wichtige Erkenntnisse früherer Jahre einzuordnen, die sich natürlich auch relativieren können, aber nicht zwingend müssen. Wir sollten unser Augenmerk deshalb sowohl auf die feststellbaren, zum Teil signifikanten Veränderungen gegenüber früheren Umfragen als auch auf die konstant gebliebenen Werte richten und daraus Schlussfolgerungen ziehen. Die politische Vernunft verbietet allzu schnelle, allzu selbstgewisse Deutungsversuche gegenüber dem Thüringen-Monitor. Niemand in diesem Haus verfügt über die alleinige Wahrheit. Sondern möglicherweise ist die Debatte um den Thüringen-Monitor gerade einer der Orte, in denen man klassischerweise, sozusagen fast in Habermas‘scher Diskurstheorie sagen kann: Der zwanglose Zwang des besseren Arguments könnte in dieser Debatte möglicherweise Gegenstand unseres Austauschs sein. Sehr geehrte Damen und Herren, die R+V-Studie „Die Ängste der Deutschen“ hat im Februar dieses Jahres ermittelt, dass zwei Drittel der Menschen im Land eine Spaltung der Gesellschaft fürchten. Das steht übrigens durchaus in einem Kontext zu einer anderen Befragung, in der deutlich geworden ist, dass mehr als die Hälfte aktiv Nachrichten vermeidet – einfach aus diesem Gefühl heraus, ich kann nicht noch mehr schlechte Nachrichten irgendwie filtern und damit irgendwie umgehen. Aber zwei Drittel, wie gesagt, der Menschen im Land fürchten eine Spaltung der Gesellschaft und diese Sorge ist gegenüber dem Sommer 2023, als das das erste Mal erhoben worden ist, um 16 Prozent gestiegen, also 16 Prozentpunkte mehr im Vergleich zum vergangenen Sommer im Februar dieses Jahres. Und in Ostdeutschland ist die Sorge mit 69 Prozent sogar noch höher als im Bundesdurchschnitt und ausgeprägter als im Westen. Die Ratgeber, wie Ängste überwunden werden können – man muss nur einen Blick in das Internet werfen –, sind unzählig. Aber weitgehend einig sind sich alle Ratgeber, die – sagen wir mal – guten und die sich gut verkaufenden, dass auf positive Erfahrungen zurückzugreifen und Visionen lebendig zu halten, zwei unverzichtbare Elemente für den Umgang mit Angst sind. Und wenn wir das zugrunde legen, wenn wir mal auf positive Erfahrungen zurückgreifen, Visionen in den Mittelpunkt stellen, dann können wir festhalten, dass sich gut 90 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer mit ihrer Gemeinde, ihrer Region und dem Freistaat verbunden fühlen. Darauf haben wir im vergangenen Jahr im Thüringen-Monitor auch hingewiesen. Diese Werte aus dem Thüringen-Monitor 2022 entsprachen übrigens auch denen, die bereits 2012 und 2018 gemessen wurden. Und mehr noch: Je stärker sich die Thüringerinnen und Thüringer mit der Heimatgemeinde verbunden fühlen, desto stärker ist auch ihre emotionale Bindung an die Region und an das Land, aber auch umgekehrt. Und diese Heimatverbundenheit hat eine praktische Wirkung – viele von Ihnen werden das wissen –: Ein großer Teil von ihnen, auch derjenigen, die auf der Besuchertribüne oder im Netz möglicherweise zuhören, sind Teil des ehrenamtlichen Engagements in unserem Land. Wir haben 2,1 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner und 840.000 Thüringerinnen und Thüringer, die sich freiwillig engagieren. Dieses freiwillige Engagement bringt Menschen zusammen und schafft Orte des Gemeinsinns. Und dieser Gemeinsinn, dieses Engagement, diese Heimatverbundenheit im besten Sinne des Wortes, das sind unsere positiven Erfahrungen, das sind die Visionen, auf denen wir aufbauen können. Sie versetzen uns hier in Thüringen in die Lage, statt in Ängsten zu erstarren, Hoffnung zu haben und auch Gutes zu tun. Der Soziologe Heinz Bude, der vor ein paar Jahren ein ausgesprochen lesenswertes Buch über die „Gesellschaft der Angst“ formuliert hat, der schreibt in diesem Buch im ersten Kapitel: „Freie Menschen sollen keine Angst vor der Angst haben, weil [es] ihre Selbstbestimmung kosten kann. Wer von Angst getrieben ist, vermeidet das Unangenehme, verleugnet das Wirkliche und verpasst das Mögliche. Angst macht die Menschen abhängig von Verführern, Betreuern und Spielern. Angst führt zur Tyrannei der Mehrheit, weil alle mit den Wölfen heulen“. Und Bude verweist dann auch auf Präsident Roosevelt, US-amerikanischer Präsident in der ersten Hälfte des 20. Jahrhundert, der den New Deal auf den Weg gebracht hat – ein großes Reformprogramm in den Vereinigten Staaten. Dieser New Deal beruhte auf der Überzeugung, dem Gefühl der Angst die Überzeugung von Hoffnung und den Mut einer fortschrittlichen Idee entgegenzusetzen. Darum muss es uns gemeinsam gehen. Darum sollte es uns auch gemeinsam gehen, wenn wir über Thüringens Gegenwart und über Thüringens Zukunft streiten. Zu diesem Streit um Thüringens Gegenwart und Thüringens Zukunft gehört auch, sehr geehrte Damen und Herren, dass wir feststellen – wie wir das auch in den vergangenen Jahren an der einen oder anderen Stelle schon gemacht haben –, dass die Nachwendezeit ein Stück weit zu Ende ist, dass wir aus dieser Nachwendezeit herausgetreten sind. Das heißt übrigens nicht, dass die Herausforderungen weniger geworden sind, ganz im Gegenteil: Der nächste Wandel hat schon wieder begonnen. Aber was uns Hoffnung gibt, ist die Feststellung, dass das Fundament, auf dem wir stehen, heute ein völlig anderes ist als Anfang der 90er-Jahre. Dieses Fundament, auf dem wir heute stehen, hat nur noch wenig mit der früheren Zeit gemeinsam. Wir stehen als Thüringen gut da, wir brauchen den Vergleich mit anderen Regionen nicht zu scheuen. Der ostdeutsche industrielle Sektor wächst seit Mitte der 90er-Jahre überdurchschnittlich rasch. Knapp ein Viertel der Bruttowertschöpfung im Freistaat Thüringen wird in der industriellen Produktion erarbeitet. 81 Industriearbeitsplätze je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner – damit liegen wir über dem Bundesdurchschnitt, damit liegen wir vor den anderen ostdeutschen Ländern. Und ja, wir wissen es alle, vor Kurzem hat das Landesamt für Statistik die neuen Zahlen veröffentlicht: Wir haben in den vergangenen 30 Jahren gut eine halbe Million Einwohnerinnen und Einwohner verloren. Die Bevölkerungsentwicklung zeigt, dass wir an einem bestimmten Punkt unter die 2-MillionenGrenze rutschen werden. Aber was wir festhalten können, ist, dass trotz der Tatsache, dass unsere Bevölkerung um eine halbe Million Menschen abgeschmolzen ist, die Zahl der Erwerbstätigen in den vergangenen zehn Jahren stabil bei knapp über 1 Million geblieben ist. Weil wir uns oft auch mit anderen Regionen messen: Schweden gilt europaweit als der Musterschüler bei der Erwerbstätigenquote von Frauen. Thüringen liegt darüber. Thüringen muss sich nicht verstecken. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Insofern kann man auch festhalten, sehr geehrte Damen und Herren, dass Thüringen in den vergangenen zehn Jahren entgegen der demografischen Laufrichtung gewachsen ist. Daran wollen wir festhalten, darauf muss unser gemeinsames Bemühen ausgerichtet sein – von allen, die um Vertrauen werben. Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass es natürlich weiterhin erhebliche Probleme gibt, gerade auf dem Arbeitsmarkt. Das sind – auf den Punkt gebracht – niedrige Löhne und eine hohe Arbeitsbelastung. Niedrige Löhne und eine hohe Arbeitsbelastung tragen gerade in strukturschwachen Regionen zu einem bestehenden, tief empfundenen Unsicherheitsgefühl von Bürgerinnen und Bürgern bei. Sie sind – um noch mal auf den Begriff der Angst zurückzukommen – auch ein Aspekt, der – wie man es heute sagt – Ängste triggert. Dem widmet sich der diesjährige Thüringen-Monitor – die Präsidentin hat das beim Aufruf des Tagesordnungspunkts benannt – in dem Schwerpunkt „Politische Kultur und Arbeitswelt in Zeiten von Polykrise“, also einer Mehrfachkrise, „und Fachkräftemangel“. Die Lohnunterschiede zwischen West und Ost sind weiterhin – eine Generation nach der friedlichen Revolution – ebenso beträchtlich, wie sie auch ungerecht sind. Mehr als 22 Prozent betrugen sie im Jahr 2021 insgesamt. In manchen Branchen wie der Textil- oder der Automobilindustrie sind die Unterschiede zwischen Ost und West bei den Löhnen signifikant höher als diese 22 Prozent. Es gibt immer noch einen relevanten Teil der Ostdeutschen in der Privatindustrie, die gar kein oder weniger Weihnachtsgeld bekommen als in den westlichen Bundesländern. Der Thüringen-Monitor hält bezogen auf die Arbeitszeit fest: Insgesamt arbeiten die Thüringerinnen und Thüringer durchschnittlich 30 Minuten pro Woche länger als in Westdeutschland, erhalten dafür aber 600 Euro weniger als im Bundesdurchschnitt. Das muss sich ändern, denn 56 Prozent der Beschäftigten hier in Thüringen empfinden laut Befragung im Thüringen-Monitor ihr Gehalt als nicht leistungsgerecht und knapp die Hälfte, nämlich 45 Prozent, als nicht ausreichend. Zwar richtet sich knapp die Hälfte der Thüringer Unternehmen am jeweiligen Branchentarif aus, aber nur 21 Prozent der Thüringer Unternehmen haben einen Tarifvertrag. 41 Prozent der Thüringer Beschäftigen arbeiten in einem Unternehmen mit einem Betriebsrat. Das liegt aber daran, dass das die großen Unternehmen sind. Wenn wir darauf schauen, wie viele Unternehmen einen Betriebsrat in Thüringen haben, dann sind das schmale 8 Prozent. Das kann niemanden zufriedenstellen, das muss sich ändern, wenn wir wettbewerbsfähig mit anderen Regionen bleiben und werden wollen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2019 haben wir in einem großen Festakt im Deutschen Nationaltheater 100 Jahre Weimarer Reichsverfassung gedacht. Das war nicht nur ein Rückblick, sondern das war ein Ausblick auf unsere Verfassungsgeschichte, auf unsere Verfassungstradition. Zu dieser Verfassungstradition – 100 Jahre 2019 – gehört auch, dass durch die Weimarer Nationalversammlung das Tarifvertragsrecht, die Koalitionsfreiheit erstmals in den Verfassungsrang erhoben wurde. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Betriebsräte gebildet und Tarifbindung gestärkt werden! (Beifall DIE LINKE) Denn Betriebsräte, Mitbestimmung, starke Tarife sind Säulen unserer Demokratie. Man kann den West-Ost-Unterschied beklagen oder helfen, ihn zu überwinden. Dazu gehören auch Tarifverträge und betriebliche Mitbestimmung. Willy Brandt nannte das seinerzeit: Lassen Sie uns „mehr Demokratie wagen“. Dazu gehört elementar in unserer Gesellschaft auch die Arbeitswelt. Denn zwischen der Demokratiefrage und der sozialen Frage besteht ein elementarer Zusammenhang. Deshalb muss es für uns alle, die wir in Thüringen in unterschiedlicher Form Verantwortung tragen und Verantwortung übernehmen, sei es in der Politik, in der Wirtschaft, in der Vertretung der Interessen der lohnabhängig Beschäftigten, darum gehen, dass die Tarifbindung erhöht, die Lohnlücke geschlossen und sich dem Fach- und Arbeitskräftebedarf der nächsten Jahre gewidmet wird. Knapp zwei Drittel der im Thüringen-Monitor Befragten sprechen sich dafür aus, in Branchen mit Fachkräftemangel besser zu entlohnen. Das wird nicht durch Gesetze entschieden, das wird nicht hier im Landtag gemacht, sondern durch die Sozialpartner, also starke und hoffentlich noch stärker werdende Gewerkschaften sowie die Arbeitgeber in den Arbeitgeberverbänden. Doch wir können und müssen die Rahmenbedingungen an anderer Stelle setzen. Im öffentlichen Dienst tun wir dies. Da sind die Gehälter in Ost und West angeglichen, ob bei Arbeitern, Angestellten oder Beamten. Der Staat ist hier Vorbild, nicht nur im Schließen des Gender-Pay-Gap, sondern ebenso auch beim Geographical-Pay-Gap. Sehr geehrte Damen und Herren, gerechte Entlohnung, faire Arbeitszeiten, gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung, aber auch in einer älter werdenden Gesellschaft für die Vereinbarung von Beruf und der Pflege Angehöriger sind wichtig, waren schon immer wichtig, aber in Zeiten von einem Arbeits- und Fachkräftebedarf, der sich zuspitzt, ist das unverzichtbar. Vier von fünf Thüringerinnen und Thüringern spüren laut Thüringen-Monitor den Fachkräftemangel im Alltag bereits heute. Fast neun von zehn Beschäftigten, die vom Fachkräftemangel am eigenen Arbeitsplatz betroffen sind, thematisieren eine verstärkte Arbeitsbelastung. Ich erinnere noch mal daran: eine verstärkte Arbeitsbelastung in einer Situation, in der viele Thüringerinnen und Thüringer 30 Minuten pro Woche mehr arbeiten und 600 Euro weniger verdienen. Nach den Prognosen der aktuellen Fachkräftestudie wird in Thüringen der Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter bis 2035 zunächst auf weniger als eine Million sinken und in absoluten Zahlen gesprochen um rund 139.000 Erwerbstätige zurückgehen. Nun sind aber Prognosen keine Naturgesetze. Wir können selbst etwas dafür tun, dass diese Prognosen nicht Gewissheit werden, sondern dass wir eine weitere Entwicklung einschlagen können, die wiederum heißt, dass wir entgegen der demografischen Laufrichtung wachsen. Dafür haben wir auch wiederum gute Voraussetzungen. Der Thüringer Arbeitsmarkt ist für den Nachwuchs attraktiv, er ist auch aufnahmefähig. Auf 100 ausbildungswillige junge Menschen kommen durchschnittlich 140 Ausbildungsplätze in unserem Freistaat. Fast 80 Prozent des Fachkräftebedarfs richten sich auf klassische Ausbildungsberufe. Wir merken aber auch, dass es eine relevante Zahl von ausbildungswilligen jungen Leuten gibt, für die die klassischen Ausbildungsberufe nicht mehr passen. Darüber müssen wir mit den Unternehmen sprechen, da müssen Anpassungen stattfinden. Wir haben jeden Grund, bei jungen Leuten und an den Schulen für die duale Ausbildung zu werben. In verschiedenen Schulformen der berufsbildenden Schulen kann die allgemeine Fachhochschulreife erworben werden. Das sogenannte Handwerkergymnasium gibt die Wahlmöglichkeit, entweder ein Studium aufzunehmen oder diese erworbene Bildungsqualifikation bei einer späteren Meisterausbildung anrechnen zu lassen – Stichwort: Zeit sparen. Thüringen hat ein gutes regional aufgestelltes Berufsschulnetz. Das ist ein wichtiger Standortfaktor in Sachen Fachkräftebedingungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. In einer intensiven Auseinandersetzung hier im Landtag mit den Kommunen auf allen Ebenen ist es gelungen, im Dialog einen erfolgreichen Konsens beim Berufsschulnetz zu erzielen. Dank an alle Beteiligten. Wir stärken die Praxistage als festen Bestandteil der beruflichen Orientierung an Schulen in einer komplexer werdenden Arbeitswelt. Wir verstärken im Rahmen der Thüringer Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung unsere Anstrengungen. Die Betriebe wiederum sind gefordert, gute Arbeit bereits in der Ausbildung zu forcieren. Wenn in der Ausbildung nicht gut bezahlt wird, keine guten Arbeitsbedingungen herrschen, wird es uns nicht gelingen, junge Leute in Thüringen zu halten oder für Thüringen zu gewinnen. Auch dafür ist die Fachkräfte-Allianz, sind die sozialpartnerschaftlichen Austauschformate, die mit dem Arbeitsministerium, mit einer Vielzahl von Institutionen stattfinden, ein guter und wichtiger Rahmen. Insbesondere durch gute Löhne und höhere Tarifbindung wird die berufliche Ausbildung zu einer attraktiven Alternative zum Hochschulstudium. Auch dieser Thüringen-Monitor zeigt, meine Damen und Herren, Thüringen ist ein Einwanderungsland. Jetzt können wir, wenn wir wollen, eine große migrationspolitische Debatte führen, sehr grundsätzlich, aber darum geht es an der Stelle, glaube ich, nicht, denn wir müssen einen Blick in die Realität werfen. Die Zahl der aus dem Ausland kommenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Thüringen ist in den vergangenen Jahren auf einem hohen Niveau angestiegen. Aus mehr als 150 Herkunftsländern kommen Menschen, die in unseren Thüringer Arbeitsmarkt engagiert, aktiv eingewandert sind, davon übrigens zum heutigen Stand knapp 3.800 Ukrainerinnen und Ukrainer. Ich habe heute vor Beginn dieser Plenarsitzung mit dem Bundesarbeitsminister in einer Videokonferenz mit allen Ländern noch mal den gegenwärtigen Stand bewertet, eine sehr ehrliche Debatte auch über den Anreiz zur Arbeitsaufnahme etc. geführt. Aber lassen Sie uns festhalten: All diese Menschen tragen dazu bei, unseren Freistaat, unsere Wirtschaft am Laufen zu halten. Sie gehören genauso zu den Fleißigen in diesem Land wie auch diejenigen, die zusätzlich zum Bürgergeld aufstocken oder die unbezahlte Care-Arbeit leisten. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Fleiß ist eine Tugend und wir sollten sie fördern, aber nicht als Hebel zur gesellschaftlichen Spaltung nutzen. Der Freistaat, wir alle haben einen Nutzen von der Einwanderung in unseren Arbeitsmarkt. Die Gewerkschaften ebenso wie die Arbeitgeber in Thüringen haben diese Realität erkannt. Sie erwarten von der Politik die Rahmenbedingungen für die Zuwanderung von Arbeits- und Fachkräften, für die gelingende Integration derjenigen, die im Wege der Arbeitsmigration zu uns kommen, ebenso wie der Menschen, die bereits bei uns leben. Unsere Region für ausländische Fachkräfte attraktiver zu machen und Fachkräfte bzw. Auszubildende aus dem Ausland anzuwerben, finden jeweils rund zwei Drittel der Befragten im Thüringen-Monitor sehr geeignet bzw. eher geeignet. Ich sage aber auch: nicht als einzige Maßnahme. Deshalb habe ich viel über unser Berufsschulnetz, über unsere Ausbildung, über die Rahmenbedingungen gesprochen. Es geht um alle, die in unserem Land leben, die in unser Thüringen kommen. Ein Drittel hält das Attraktivermachen für ausländische Fachkräfte für eher ungeeignet oder gar nicht geeignet. Selbst bei denjenigen, die sich politisch rechts einordnen und dementsprechend migrationskritisch sind, sieht aber die Hälfte der Befragten die Notwendigkeit, unsere Region für ausländische Fachkräfte attraktiver zu machen und im Ausland um Arbeitskräfte und Auszubildende zu werben. Die häufigsten Vorschläge der im Thüringen-Monitor Befragten, um die Integration von Geflüchteten oder Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt zu fördern, sind Sprachkurse, die einfachere und zügigere Erteilung von Arbeitserlaubnissen sowie die vereinfachte Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen. Das heißt also, das sind Maßnahmen, die Bürgerinnen und Bürger, im Thüringen-Monitor befragt, vorschlagen, wenn es darum geht, wie man eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt erreichen kann. Die Landesregierung hat bereits eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Fachkräftezuwanderung erfolgreicher zu gestalten – dort, wo wir selbst handeln können –, und klare Erwartungen, wie ich das eben gesagt habe, auch gegenüber dem Bund formuliert, wo wir als Freistaat Thüringen nicht allein entscheiden können. Die Vermittlung von Auszubildenden aus dem Ausland in unsere Betriebe ist auf Wunsch vieler Unternehmen ein wichtiges Handlungsfeld. Wir fördern dies in Industrie und Handwerk, aber auch in der Pflege und dem Gesundheitswesen, und wir wissen um all die Schwierigkeiten, die damit verbunden sind, auch um die Herausforderungen, die im täglichen Umgang damit verbunden sind. Niemand soll die Augen davor verschließen. Aber wir haben in diesem Landtag auch schon häufig Diskussionen darüber geführt, auf wen wir eigentlich alles stolz sind und wer nach Thüringen eingewandert ist, wer quasi einen nicht deutschen Migrationshintergrund hat und unseren Freistaat Thüringen geprägt hat. Herzogin Anna Amalia gehört dazu, Maria Pawlowna, Franz Liszt, all die Akteure, auf die wir so wahnsinnig stolz sind. Warum soll dies nicht heute weiterhin in einer Verlängerung der Geschichte unseres Freistaats in die Zukunft auch Teil unserer Gegenwart sein? (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Der Thüringer Weg setzt auf den engen Zusammenhang zwischen Aufenthaltsberechtigung und Betreuung im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses. Über den Ausbildungsvertrag und die Ausbildungsvergütung ist damit auch der Lebensunterhalt gesichert. Wir haben mit der German Professional School ein Instrument geschaffen, das bundesweit für Aufmerksamkeit sorgt, das im März gestartet ist und von dessen Erfolg wir überzeugt sind. Sehr geehrte Damen und Herren, die Gewerkschaften, Kammern und Wirtschaftsverbände kritisieren nachvollziehbar unterschiedliche Herangehensweisen in den kommunalen Ausländerbehörden bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen zur Arbeitsaufnahme. Bei den Sozialpartnern innerhalb der Landesregierung und auch hier im Landtag besteht zumindest mit Blick auf die zwei Gesetzentwürfe – nämlich den der Koalition und den der CDU – Einigkeit darin, im Bereich der Fachkräfteeinwanderung die 22 Thüringer Ausländerbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten durch eine zentrale Aufgabenwahrnehmung wenigstens in den Visaangelegenheiten und den Fragen der Arbeitserlaubnis zu entlasten. Zudem wird aus der Thüringer Wirtschaft, aber auch von der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge die Erwartung geäußert, dass diese für Visafragen zu schaffende zentrale Ausländerbehörde die Aufgaben im beschleunigten Fachkräfteverfahren übernehmen soll. Über diesen Grundkonsens gehen die Vorstellungen zwischen der Koalition und der CDU-Opposition wiederum recht weit auseinander. Ich bin der festen Überzeugung – gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Landesregierung –, dass es uns gelingen kann, parteiübergreifend sowohl über die Schaffung dieser zentralen Einrichtung, über ihre Aufgaben bei der Fachkräfteeinwanderung und über die dafür notwendige Ausstattung eine Verständigung zu erzielen. Unsere Hand ist ausgestreckt, hier zu einer Lösung und zu einer gemeinsamen Verständigung zu kommen. Mit Blick auf Lösungen, die in den vergangenen Tagen und Wochen erreicht wurden, bin ich optimistisch, dass uns das auch in diesem Bereich gelingen kann. Sehr geehrte Damen und Herren, dem Fach- und Arbeitskräftemangel zu begegnen, indem die Region für Beschäftigte zum Leben und Arbeiten attraktiver wird, ist aus Sicht der im Thüringen-Monitor Befragten für mehr als drei Viertel sehr geeignet und für weitere knapp 20 Prozent geeignet. Wenn man zusammenrechnet, kurzum: für alle. Dies ist im besten Sinne des Wortes eine Gemeinschaftsaufgabe von Land, von Kommunen und von den Parteien – egal ob in Opposition oder in Regierungsverantwortung – und von den unterschiedlichen gesellschaftlichen Kräften. Die Thüringen-Monitore der vergangenen Jahre widmeten sich bereits den Ausgangsbedingungen und Elementen dieses kontinuierlichen Prozesses. Ich will noch mal daran erinnern: 2022 mit dem Schwerpunkt „Politische Kultur in Stadt und Land“, 2019 zum Thema „Gesundheit und Pflege“ und 2018 zu dem Oberthema „Heimat Thüringen“, über das ich hier vorhin schon gesprochen habe. Lassen Sie uns einmal hier und jetzt gemeinsam einen Abstecher in eine Gemeinde machen: Barchfeld-Immelborn. Sie liegt im Wartburgkreis und hat gut 4.400 Einwohnerinnen und Einwohner in zwei Ortsteilen. Die Gemeinde ist mit ihrer Struktur beispielhaft für Thüringen, das ist nämlich ländlich geprägt, kleinteilig, aber es schöpft aus dieser Struktur Kraft und begegnet Herausforderungen. Viele dieser Herausforderungen resultieren aus der sinkenden Bevölkerungszahl, über die ich schon gesprochen habe, bei aber natürlich gleichbleibender Fläche zur Bewirtschaftung. Das Flutlicht am Sportplatz zum Beispiel muss angeschaltet werden. Da ist es unerheblich, ob nun 22 oder 11 Kinder dort trainieren. Das angrenzende Bad Salzungen ist mit rund 152 Quadratkilometern flächenmäßig so groß wie Gera. Durch die von uns auch finanziell unterstützten freiwilligen Gemeindeneugliederungen wurden aus über 800 Gemeinden auf freiwilliger Basis inzwischen 600 starke Gebietskörperschaften mit einer verbesserten Verwaltung, verbesserten Finanzen und der verbesserten Fähigkeit, den Herausforderungen von Demografie, Digitalisierung, Klimawandel – kurzum: steigender Komplexität –, aber auch dem von mir angesprochenen Fachkräftebedarf zu begegnen. Nicht jede kleine Gemeinde kann das Fachpersonal vorhalten, das benötigt wird, um große investive Entscheidungen zu treffen und deren Umsetzung zu begleiten. Die verstetigte Kommunalberatung ist daher ein Schritt, Gemeinden dort zu unterstützen, wo sie Unterstützung brauchen, und wir sind durchaus stolz darauf. Allein im Jahr 2023 wurden 28 Beratungen im Bereich investiver Projekte durch die Thüringer Aufbaubank durchgeführt. Darunter war auch das von mir zitierte Beispiel BarchfeldImmelborn. Es ging um die Sporthalle im Stadtteil Immelborn, ein klassischer Backsteinbau aus DDRZeiten. Er wird fast täglich für sportliche Aktivitäten genutzt. Diese Aktivitäten, die Kindergärten, Sportvereine etc. sind auch das Rückgrat dieser Gemeinde. Um diese Vereinsförderung zu verstärken, ist es ein Anliegen, hier in diesem politischen Raum die beste Idee zu entwickeln. Die CDU hat beispielsweise in den Haushaltsberatungen einen Antrag gestellt, im Landeshaushalt Mittel für einen Pauschalvertrag des Landes mit der GEMA vorzusehen – das ist die, über die Musikproduzenten Einnahmen bekommen, wenn ihre Musik woanders gespielt wird. Hier geht es um einen Pauschalvertrag des Landes mit der GEMA, um die Vereine von diesen Gebühren zu entlasten. Koalition und CDU-Opposition haben das gemeinsam mit dem Haushaltsbeschluss 2024 beschlossen. Es wird jetzt umgesetzt. So muss das letztlich gehen, eine gute Idee in Umsetzung zu bringen. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet in erster Linie, selbst entscheiden zu können und bei Bedarf auch entscheiden zu müssen. Nichts ist schlechter als eine Entscheidung, die nicht getroffen wird. Dafür wählen die Bürgerinnen und Bürger direkt vor Ort ihre Vertretung. Die wird durch kommunale Finanzen gestärkt, die den Herausforderungen der Zeit auch Rechnung tragen. Wer Stadt und Land gleichmäßig entwickeln will, kommt an einer Stärkung des Flächenansatzes nicht vorbei. Der ist verdoppelt worden, um der Herausforderung Rechnung zu tragen, dass weniger Menschen die Fläche bewohnen, die unsere Heimatorte sind. Kommunale Verantwortungsträger sind eine Stütze der Demokratie. Deshalb stehen sie auch im Fokus der Feinde der Demokratie. Das darf nicht sein. Dem müssen wir uns gemeinsam entgegenstellen. Staat und Zivilgesellschaft haben hier die Aufgabe, diejenigen zu stärken, die von der kleinsten Gemeinde aufwärts Verantwortung in diesem Land übernehmen. Ich bin für die entsprechenden Initiativen des Innenministers genauso dankbar wie für diejenigen, die sich zu Tausenden im Freistaat Thüringen auf kommunale Listen setzen lassen, um auch in den nächsten Jahren nach der Kommunalwahl in diesem Land von der kleinsten Gemeinde bis zur größten Stadt im Freistaat Thüringen Verantwortung zu übernehmen. Herzlichen Dank an all diejenigen! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Drei Viertel aller Thüringerinnen und Thüringer geben an, dass sie der Polizei vertrauen. Dieses Vertrauen muss jeden Tag bewahrt werden. Mit dem Konzept des Kontaktbereichsbeamten beispielsweise sind wir auf dem richtigen Weg – Polizei zum Anfassen und Ansprechen. Und Barchfeld-Immelborn – um dieses Beispiel für heute ein letztes Mal zu bemühen – ist zu Recht stolz auf seinen Kontaktbereichsbeamten. Weitere werden überall in Thüringen folgen. Sehr geehrte Damen und Herren, im Ziel – ich habe darüber gesprochen – sagen fast alle in Thüringen, die Region zum Leben und Arbeiten attraktiver zu machen. Wir sind in einem Wandel, in dem sich unser Freistaat Thüringen befindet. Wir wollen den auch erfolgreich bewältigen. Wir wollen erfolgreich in die 2030er-Jahre hineinwachsen, und dies trotz der Herausforderung beim Arbeits- und Fachkräftebedarf, den ich bereits beschrieben habe. Die Gestaltung dieses Wandels ist und muss auch nicht immer als eine Belastung wahrgenommen werden, sondern wir wissen auch, wie viele Lösungen wir schon gefunden haben. Beispielsweise in Fragen der Klimaschutzpolitik wurden die diesbezüglichen Herausforderungen erkannt. Die Akzeptanz von Maßnahmen steigt, wenn sie vernünftig entwickelt, angemessen umgesetzt werden, mit dem Grad der Angemessenheit und dem Gefühl des gerechten Ausgleichs. Ich denke, wir sind uns auch einig, dass wir als Staat auf den unterschiedlichen Ebenen schneller werden müssen, indem wir Kompliziertes einfacher machen, auf unnötige Prozesse verzichten, schon deshalb, weil wir bei 59.000 Beschäftigten, die altersbedingt aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden werden, uns manchen Schildbürgerstreich der Verwaltung einfach personell gar nicht mehr werden leisten können. Wir müssen auf unnötige Prozesse verzichten. Aber wir müssen auch die Potenziale künstlicher Intelligenz nicht nur benennen, sondern auch aktiv nutzen, im Großen wie im Kleinen. Der Normenkontrollrat Thüringens legte jüngst konkrete Vorschläge auch für den Abbau kommunalbelastender Standards vor. Ich schlage vor, dass wir diese Vorschläge kurzfristig prüfen, aber sie vor allem schnellstmöglich umsetzen. Der Bund und die Länder verständigten sich im vergangenen Jahr auf einen Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung – ein wichtiges Paket, das in Ländern und Kommunen umgesetzt werden muss –, der auch der Maßstab für weitere Beschleunigungen sein muss. Die Bundesregierung hat jetzt ein Bürokratieentlastungsgesetz IV vorgelegt. Das bleibt nach übereinstimmender Auffassung hinter den Erwartungen zurück. Wir werden als Freistaat im Bundesratsverfahren weitergehende Vorschläge unterbreiten und hierzu im engen Austausch beispielsweise mit den Thüringer Industrie- und Handelskammern insbesondere Statistik- und Dokumentationspflichten reduzieren wollen, die für die Unternehmen eine Belastung sind. Ausgehend von diesen Maßnahmen und Erfahrungen schlagen wir Ihnen hier im Landtag, aber auch den Thüringer Kommunen, einen Thüringer Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung vor. Lassen Sie uns gemeinsam identifizieren, welche Maßnahmen wir hier in Thüringen auf den unterschiedlichsten Ebenen – von den Gemeinden über die Landkreise bis zur Landesebene – über Planungsprozesse realisieren können, um schneller zu werden. Wir haben als Landesregierung bereits eine Reihe von Aufgaben aufgetragen bekommen, an deren Umsetzung wir arbeiten. Und ja, vieles geht vielen nicht schnell genug. Auch in der Umsetzung dieser Prüfverfahren, der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen wollen wir gemeinsam schneller werden. In der Staatskanzlei hat eine bereits besetzte Expertenkommission schon 2020 konkrete Vorschläge vorgelegt, die Gegenstand dieses Pakts werden könnten. Der Ministerpräsident hat in diese Kommission unter anderem die Geschäftsführerin der Industrie- und Handelskammern, den Jenaer Oberbürgermeister, auch die Landrätin des KyffhäuserKreises, aber beispielsweise auch den CDU-Abgeordneten Mohring berufen. Bei dem von uns angestrebten Thüringer Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung gilt: Das Bessere ist der Feind des Guten. Sehr geehrte Damen und Herren, der ThüringenMonitor beschreibt die Herausforderungen und den Handlungsauftrag für alle, die in unserem Land Verantwortung tragen – in der Regierung, im Parlament, ob in der Koalition oder in der Opposition. Ich möchte an dieser Stelle an die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Bodo Ramelow zum Thüringen-Monitor erinnern, die er am 12. Dezember 2019 hier in diesem Thüringer Landtag gehalten hat, das heißt, wenige Wochen nach der Landtagswahl 2019. Er wies seinerzeit darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats bei der Landtagswahl am 27. Oktober 2019 Geschichte geschrieben haben. Ich darf den Ministerpräsidenten zitieren, mit deinem Einverständnis: „[Die Bürgerinnen und Bürger] haben die Thüringer Parteien mit dem Wahlergebnis vor die Aufgabe gestellt, gewohnte Pfade zu verlassen, neue Wege [zu gehen]. Einige sehen in diesem Wahlergebnis eine Repräsentationskrise unseres Parteiensystems. […] Das Gegenteil ist der Fall! […] Umfragen haben gezeigt, dass sich eine Mehrheit der Bevölkerung – nicht nur in unserem Freistaat – [auch Regierungskonstellationen jenseits der klassischen Lagerkonstellation] vorstellen kann. [Das] zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes beim Anspruch an Politikerinnen und Politiker weniger auf politische Milieus [im eigentlichen Sinne] Wert legen, sondern vielmehr auf die Fähigkeit, Probleme zu lösen.“ Und der Ministerpräsident führte seinerzeit weiterhin aus: „Eine Minderheitsregierung kann sicherlich anstrengend werden. Sie wird viel mehr Kommunikation erfordern. Sie wird uns Geduld abverlangen. Aber sie kann [genau] deshalb auch sehr lohnend sein, weil mehr [miteinander] geredet wird, weil geduldig lagerübergreifend nach dem besten Weg gesucht werden muss. […] Die Notwendigkeit, im Parlament Mehrheiten zu suchen, bietet die Chance, besser zuzuhören, Kompromisse zu schließen und […] den Blick auf Ungewohntes [zu richten]. In unserem Freistaat ist Opposition künftig“ – so sagte er 2019 – „mit Gestaltungskompetenz verbunden [auf Augenhöhe mit der Regierungskoalition].“ Und er schloss mit den Worten: „Das ist Chance und Pflicht zugleich.“ Der Ministerpräsident und wir alle konnten damals wohl nur erahnen, wie anstrengend eine Minderheitsregierung tatsächlich ist, wie viel Geduld es erfordert, Mehrheiten im Parlament zu suchen, auch wie anstrengend es sein kann, einander zuzuhören und Kompromisse zu schließen. Aber dass es sich lohnt, dass wir parteiübergreifend zu guten Lösungen kommen, zeigt sich schon in der Tagesordnung dieser Plenarsitzung. Nach intensiven Verhandlungen ist es gelungen, eine Verständigung über die Änderung des Schulgesetzes zu erreichen. Es ist einstimmig in diesem Landtag beschlossen worden. Gestern ist ein Medienänderungsstaatsvertrag beschlossen worden. Der Verfassungsausschuss hat den Weg für wichtige Änderungen unserer Verfassung freigemacht – mit der Einfügung des Konnexitätsprinzips für den eigenen Wirkungskreis oder mit der Stärkung des Ehrenamts, um nur zwei Beispiele zu nennen. Und selbst bei der Windenergie – das ist wohl mit das umstrittenste Thema in diesem Thüringer Landtag in den vergangenen Jahren – haben sich Koalition und CDU-Opposition auf eine finanzielle Beteiligung der Kommunen an der Windenergie geeinigt und es ist auch gelungen, im Hinblick auf die Windplanung zu einer Verständigung zu kommen. Das zeigt, dass parteiübergreifende Prozesse demokratischer Entscheidungsfindung aber auch keine Gleichmacherei sind. Die Parteien in diesem Landtag sind vielfältig, sie repräsentieren unterschiedliche Milieus, unterschiedliche Wertvorstellungen, unterschiedliche Gesellschaftsmodelle, auch unterschiedliches Verständnis zum Staat, wie gestern beispielsweise am Beispiel der Debatte um die Schuldenbremse in der Verfassung diskutiert worden ist. Und das ist auch richtig so. Denn auch wenn es einige rechtsaußen bestreiten: Die demokratischen Parteien sind in ihrer Unterschiedlichkeit erkennbar und sie wollen das auch sein. Worum es hier geht, ist nicht mehr und weniger als die Feststellung, dass sich in der Öffentlichkeit gemeinhin ein Bild von dem Krisenland Thüringen durchgesetzt hat. Und wenn wir dieses Krisenland Thüringen mal von einer anderen Warte betrachten, dann tun wir mit viel Anstrengung seit fünf Jahren etwas, was viele Bürgerinnen und Bürger sehr oft formulieren. Sie wollen, dass parteiübergreifend zu Kompromissen gekommen wird. Das gelingt mit wahnsinnig viel Anstrengung, aber auch mit Erfolgen und der Fähigkeit, dass wir gemeinsam dazulernen. Das ist aus meiner Sicht die wichtigste Lektion der vergangenen Jahre. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bürgerinnen und Bürger sollen und müssen auch künftig die Wahl haben, sich zwischen links, rechts, Mitte entscheiden zu können. Wenn es aber darum geht, unseren Freistaat zu gestalten, fit für die künftigen Herausforderungen zu machen und die besten Antworten auf die Fragen unserer Zeit zu finden, dann gilt die in diesem Landtag – glaube ich – in Hunderterkolonien zitierte Festlegung, die auch heute nicht in dieser Rede fehlen darf: Erst das Land, danach die Partei und dann die einzelne Person. Sehr geehrte Damen und Herren, seit Thüringen ab 2014 von der rot-rot-grünen Koalition regiert wurde, sind die Werte der Demokratiezufriedenheit tendenziell angestiegen, aber mit durchaus signifikanten Ausschlägen nach oben und nach unten. Von einem Zufriedenheitswert mit der Demokratie von 47 Prozent im Jahr 2014 über 51 Prozent 2015 auf einen Höhepunkt von 65 Prozent im Jahr 2016 ist dieser Wert 2017 dann wieder um 10 Prozentpunkte abgesunken, auf 55 Prozent, um dann auf 68 Prozent im Jahr 2020 wieder anzusteigen. Seither sinkt der Wert wieder ab und liegt gegenwärtig bei den Werten, die in den Jahren 2011, 2012 schon einmal gemessen worden sind. Die Demokratieunterstützung unterliegt demgegenüber im Thüringen-Monitor deutlich geringeren Ausschlägen und liegt mit 88 Prozent gegenwärtig nur knapp unterhalb der Höchststände von 2019 und 2021. Gleiches gilt für das Vertrauen in die Gerichte und die Polizei, bei denen die Werte auf einem hohen Niveau verharren. Natürlich können die Vertrauenswerte in die Landesregierung nicht zufriedenstellen. Es gibt auch keinen Grund, darum herumzureden. In den ersten zehn Jahren des Thüringen-Monitors – also in den Jahren von 2000 bis 2010 – waren die Vertrauenswerte von weniger bis knapp einem Drittel der Befragten in die Landesregierung normal. In den Jahren 2018 bis 2020 sind die Werte auf bis zu 58 Prozent angestiegen, seither wieder auf die Werte von 2010 bis 2011 abgesunken, wie ich bereits dargestellt habe. Seit der Veröffentlichung des Thüringen-Monitors sind verschiedene Erklärungen für die gemessenen Werte gefunden worden, insbesondere der sogenannte Rally-ʽround-the-flag-Effekt, das heißt, dass sich die Bevölkerung in Krisenzeiten quasi um die Flagge versammelt. Dieser Effekt in der Pandemie und dessen sich normalisierende Abnahme und die Verschiebung durch die Stapelkrisen aus Ukrainekrieg, Inflation, wirtschaftlicher Situation, Energiepreisen sind hier zu nennen. Beide Faktorenkonstellationen sind nicht oder aus unserer Sicht nur marginal durch Landesmaßnahmen beeinflussbar, denn die Werte sind unter diesem Gesichtspunkt weniger Ausdruck einer Unzufriedenheit mit konkreten Maßnahmen in Thüringen, sondern Ausdruck der realistischen Einschätzung von begrenzten landespolitischen Steuerungsmöglichkeiten in solchen Konstellationen. Es liegt in der Natur der Sache, dass in der nachfolgenden Debatte dennoch gerade diese Werte von der Opposition thematisiert und auch im Sinne der Opposition interpretiert werden. Das gehört zum politischen Geschäft. Doch auch hier sollte, könnte auf Bewertungen verzichtet werden, die eher der kommenden Landtagswahl geschuldet sind, als dem Bemühen einer gemeinsamen, rationalen, ehrlichen Datenanalyse. Wichtig ist, dass wir aus dem Stimmungsbild der Thüringerinnen und Thüringer die Schlussfolgerung ziehen, dass es in der Verantwortung aller demokratischen Akteurinnen und Akteure liegen muss, für stabile politische Verhältnisse zu sorgen – stabile politische Verhältnisse, in denen die notwendigen Entscheidungen für die Gegenwart und die Zukunft unseres Freistaats verlässlich getroffen werden, wo das Ringen um die beste Entscheidung gern auch parteiübergreifend mehr Gewicht hat als parteitaktische Geländegewinne – und wo miteinander geredet wird statt möglichst schlecht übereinander. Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Sinne der verbreiteten Angst in der Bevölkerung vor einer weiteren Spaltung der Gesellschaft und deren Konsequenzen zu begegnen, sollte uns an den früheren Bundespräsidenten Johannes Rau erinnern. Als Kanzlerkandidat der SPD stellte er seine Kampagne 1987 unter das Motto: „Versöhnen statt spalten“. Lassen Sie uns in diesem Sinne über den Thüringen-Monitor und dessen Erkenntnisse diskutieren und lassen Sie uns ebenfalls in diesem Sinne über politisch Trennendes diskutieren sowie Gemeinsamkeiten zum Wohl unserer Heimat Thüringen suchen und diese gestalten. Sehr geehrte Damen und Herren, gestatten Sie mir zum Abschluss noch ein persönliches Wort. Es ist hier zum Ende jeder Haushaltsberatung im Landtag üblich, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien und hier im Landtag gedankt wird. Ich möchte in diesem Sinne den Anlass nutzen, mich bei einem besonderen Menschen zu bedanken, der morgen seinen Abschied aus der Staatskanzlei nehmen wird: Ministerialdirigent Ulrich Grünhage, Leiter der Abteilung Politische Planung. In der Staatskanzlei begleitete er über die vergangenen zehn Jahre die Ministerpräsidenten und mich. Er diente zuvor Ministerpräsidentin Lieberknecht und sammelte über seine beruflichen Stationen hier im Thüringer Landtag, im Bundeskanzleramt, an anderen Stellen einen unerschöpflichen Schatz an Erfahrungen und einen ebenso unerschöpflichen Schatz an Anekdoten. Die Ästhetik des gelungenen Prozesses war ihm eine besondere Freude. Er überwachte das Radar und steuerte kundig und erfahren das Lotsenschiff, mit dem die seinerzeitige Chefin und die Chefs der Staatskanzlei die Ressortkoordinierung vornehmen. Die Arbeit jeder Landesregierung, die er beriet, war deshalb erfolgreicher als seine Herzensmannschaft, der MSV Duisburg. Lieber Herr Grünhage, von diesem Redepult: Es war mir eine Ehre, es war mir eine Freude. Ihrem Nachfolger Dr. Thomas Maier wünsche ich viel Erfolg. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor 2023 dazu: Gutachten „Politische Kultur und Arbeitswelt in Zeiten von Polykrise und Fachkräftemangel (Ergebnisse des Thüringen-Monitors 2023)“

Gemäß § 29 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Regierungserklärungen grundsätzlich in verlängerter, also in doppelter Redezeit behandelt. Ich darf damit die Aussprache eröffnen und gebe das Wort an die CDU-Fraktion. Herr Prof. Dr. Voigt, bitte schön.

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Mario Voigt CDU

Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor 2023 dazu: Gutachten „Politische Kultur und Arbeitswelt in Zeiten von Polykrise und Fachkräftemangel (Ergebnisse des Thüringen-Monitors 2023)“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Thüringen Monitor „Politische Kultur ‑ und Arbeitswelt in Zeiten von Polykrise und Fachkräftemangel“. Ich will vielleicht was vorneweg schicken: In Zeiten, in denen uns der Thüringen-Monitor attestiert, dass es durchaus auch eine Vertrauenskrise gibt, bin ich schon ein klein wenig überrascht und auch ein bisschen verwundert, dass bei der Regierungserklärung nicht der Ministerpräsident gesprochen hat, weil für mich der ThüringenMonitor der Auftrag der Bürger an die Politik ist und die erwarten hier vom Pult Antworten auf die Zukunftsfragen des Landes. Land braucht Führung, braucht Orientierung, braucht Zuversicht. Das hätte ich schon erwartet, dass das heute hier stattfindet. (Beifall CDU) Vielleicht verwundert es auch nicht, dass der Vordenker der linken Regierung hier vom Pult Bilanz über die letzten zehn Jahre der Regierungsarbeit gezogen hat. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Hat er nicht! Er hat zum Thüringen-Monitor gesprochen!) Ja, er hat Bilanz gezogen. Er hat für sich auch eigene, ja, Versäumnisse eingeräumt. Das ist sein gutes Recht, ich werde auch gleich noch mal dazu reden und darauf eingehen. Aber da oben sitzen unterschiedliche Generationen dieses Landes, da sitzen diejenigen, die dieses Land aufgebaut haben, da sitzen diejenigen, die zukünftig dieses Land führen sollen. Die begreifen Thüringen als ihre Heimat. Und die hätten heute einen Anspruch gehabt, darüber zu hören, was eigentlich in diesem Land getan wird, damit das Leben der Menschen da oben einfacher und besser wird. Das habe ich in Ihrer Regierungserklärung nicht gehört. (Beifall CDU) Ich will das gleich vorneweg schicken: Der Thüringen-Monitor – und herzlichen Dank an Frau Prof. Reiser und ihr Team, die das wirklich exzellent aufgearbeitet haben –, der Einstieg bedeutet doch für uns zu rekapitulieren, in welchen Zeiten wir leben und warum es diesen ThüringenMonitor gibt. Die Schlagzeilen, die wir in diesen Tagen lesen, die lauten: „Antiisraelische Vorfälle in ganz Deutschland“, „Antisemitismus in Deutschland“, „Sorge vor Flächenbrand“, „Sicherheitsgefühl von Juden in Deutschland erschüttert“. Das ist wie in den 30er ‑ Jahren. Das sind Schlagzeilen der letzten zehn Tage. Warum sage ich das, wenn ich zum Thüringen-Monitor rede? Weil vor fast genau 24 Jahren an diesem Tag der Anschlag auf die Erfurter Synagoge stattgefunden hat. Das war damals der Anlass für Ministerpräsident Bernhard Vogel zu sagen: Wir rufen den Thüringen-Monitor ins Leben. Ich zitiere ihn: „Diese Tat hat Thüringen in ungewöhnlichem Maße aufgeschreckt“, sagte Bernhard Vogel damals. Er wollte etwas Neues tun, nicht nur Betroffenheit zeigen, sondern über die Themen „Demokratie“, „Rechtsextremismus“ und „Antisemitismus“ sprechen. Wie wichtig das ist, zeigt sich an den Schlagzeilen, die ich gerade zitiert habe. Es beschäftigt uns immer noch, nicht nur in Israel, nicht nur im Nahen Osten, sondern auch in den Untergangsfantasien manch iranischer Mullah-Regimes, aber natürlich auch hier vor Ort. Deswegen ist für mich ein ganz klares Mantra: Das „Nie wieder“ bedeutet für uns, Thüringen ist nur vollkommen, wenn Juden in unserem Freistaat sicher sind. Das ist der Maßstab dieses Thüringen-Monitors. (Beifall CDU) Wir haben eine besondere Verantwortung in Deutschland und auch hier in Thüringen. Das betrifft besonders auch das Thema des Rechtsextremismus. Auch wiederum, wenn wir in die Zeitungen dieser Tage schauen, dann sehen wir bei einer Partei hier im Rund, dass sie das offenbar nicht verstanden hat und sich eher den autoritären Systemen zuwendet. Ein AfD-Europawahlkandidat lässt sich offenbar von Russland kaufen, der andere beschäftigt einen chinesischen Spion und der Thüringer Spitzenkandidat muss sich vor Gericht verantworten, weil er verfassungsfeindliche nationalsozialistische Parolen schreit. (Unruhe AfD) Und, Herr Höcke, ich habe Ihnen das schon mal an anderer Stelle gesagt und ich wiederhole das hier gern im Hohen Haus: Wer in Buchenwald Hausverbot hat, der kann und darf nicht in Thüringen Verantwortung tragen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, Gruppe der FDP) Sehr geehrte Damen und Herren, der ThüringenMonitor erinnert uns und zeigt aber auch deutlich auf, wie sich Unzufriedenheit in unserer Bevölkerung breitmacht ob dessen, was Bundesregierung, was Landesregierung leisten. Keine andere Bundesregierung hat in den vergangenen 20 Jahren einen so schlechten Wert gehabt, ist so unbeliebt gewesen wie die Ampel. Gleichzeitig hat die Thüringer Landesregierung in den vergangenen zehn Jahren nie derart wenig Vertrauen in der Bevölkerung genossen, wie in diesem Thüringen-Monitor gemessen. Das hat Gründe, aber das sollte für Sie ein Alarmzeichen in der Frage sein, was die Menschen Ihnen ins Stammbuch schreiben. (Beifall CDU) Also wo stehen wir? Der Thüringen-Monitor – ich will ein paar Punkte herausgreifen: 80 Prozent der Thüringer merken, dass der Fachkräftemangel allgegenwärtig ist. Die Hälfte der Betriebe gibt an, Schwierigkeiten zu haben, ihre Ausbildungsplätze zu besetzen. Auch hier hätte ich eine gewisse Form von Selbstreflexion erwartet, weil das doch nicht wundert. Mittlerweile verlässt jeder zehnte Thüringer die Schule ohne Abschluss, jede zehnte Stunde fällt aus. Das ist die Bilanz von Rot-Rot-Grün, das ist das, was die jungen Menschen, die eben noch hier oben gesessen haben, tatsächlich stört: Sie wollen, dass endlich wieder Unterricht stattfindet, weil wir dadurch auch die Fachkräfte für die Zukunft gewinnen. Daran versündigen Sie sich. (Beifall CDU) Ich will das sagen: Auch der Thüringen-Monitor zeigt, dass eine schlechte Wirtschaftspolitik zur großen Unzufriedenheit mit der Demokratie führt. Ich zitiere aus dem Thüringen-Monitor: „Die Wahrnehmung eines Fachkräftemangels im Alltag führt zu einer höheren Unzufriedenheit mit dem gegenwärtigen Funktionieren der Demokratie.“ Und das, obwohl sich die Thüringerinnen und Thüringer sehr klar bekennen, gerade wenn es um die Frage von Demokratieliebe geht: 88 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer unterstützen die Demokratie. Gleichzeitig sind sie unzufrieden damit, wie Demokratie umgesetzt wird. 45 Prozent – das ist der niedrigste Wert in der Regierungszeit von Rot-RotGrün. Nur noch 30 Prozent vertrauen der Landesregierung. Das ist der schlechteste Wert seit Amtsantritt, Herr Ramelow. Das zeigt einfach, dass sich die Menschen eine Veränderung wünschen. Sie wünschen sich, dass sich in diesem Land etwas tut und dass es nicht eine dreiviertelstündige Vorlesung gibt, sondern dass tatsächlich über ihre realen Probleme geredet wird. Ich glaube, das ist etwas, was Zuhören, Kümmern und Machen bedeutet, nämlich einen großen Auftrag. Ich habe kürzlich hier im Rund eine Diskussion mit einer Schulklasse gehabt. Sie haben gefragt: Ja, Landtagswahlen stehen jetzt an. Ich habe gesagt, das ist wie eine Bewertung, das ist eine Zeugnisausgabe für eine Regierung und auch die Frage, wem man zutraut, es besser zu können. Da haben dann manche gesagt: Na ja, was würden Sie denen denn für eine Note geben? Wenn ich mir den Thüringen-Monitor mit den 30 Prozent ansehe, dann ist vollkommen klar, welche Note Sie bekommen: Das ist ungenügend, (Beifall CDU) weil das nämlich die Verteilung ist, die jeder Thüringer Schüler bekommen würde, wenn er so eine Zeugnisnote hätte. Aber ach, Zeugnisnoten in Thüringen – 50.000 werden nicht vergeben. Das ist auch eine Frage Ihrer Bilanz, dass Bildungspolitik in diesem Land nicht mehr funktioniert. (Beifall CDU) Wenn wir uns das alles anschauen, dann kommt das zu einem Kern. Das kann ich Ihnen nicht ersparen, weil Sie die erste Regierung sein werden, die das Land in einem schlechteren Zustand übergibt, als sie es geerbt hat. (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Ach Gott!) Das lässt sich an allen Zahlen belegen: Das lässt sich am Wirtschaftswachstum belegen, das lässt sich an der Bildungspolitik belegen, das lässt sich an der Infrastruktur belegen. Das merken die Menschen und deswegen schreiben sie Ihnen ins Stammbuch, dass Sie nur noch 30 Prozent Vertrauen genießen. Ich meine, das ist die Alarmglocke, deswegen diskutieren wir das heute hier. (Beifall CDU) Ich bin durchaus dankbar, dass Herr Hoff dann doch heute die Regierungserklärung gehalten hat, weil er schrieb in seinem Buch immer von der Partei des neuen Typus. Er schrieb davon, dass Thüringen … (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Habe ich überhaupt nicht gemacht!) Sie können sich ja gern für den Thüringer Landtag aufstellen lassen. Sie können dann auch gern Abgeordneter werden. Aber noch sitzen Sie auf der Regierungsbank. Und ich glaube, das sollte Ihnen klar sein, dass es da auch um Mäßigung geht. Aber ich habe Ihr Buch gelesen, Herr Hoff. Wenn ich mir das anschaue, dann ist im Kern Thüringen zum Experiment für Sie geworden. Sie sprachen gerade davon: unsere Heimat. Wenn es Ihre Heimat wäre, wie für alle anderen Minister auch, dann würden Sie tatsächlich das hier auch als Ihre Heimat begreifen und nicht am Wochenende wieder aus Thüringen wegpendeln. Das war auch die Wahrheit, die es gibt. (Beifall CDU) (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Zu meinen Kindern, verdammte Axt noch mal! Zur Familie! Ist das für einen Christdemokraten nicht wichtig, dass es Familie und Kinder sind? Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf!) (Unruhe DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Un- terstes Niveau!)

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Birgit Pommer

Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor 2023 dazu: Gutachten „Politische Kultur und Arbeitswelt in Zeiten von Polykrise und Fachkräftemangel (Ergebnisse des Thüringen-Monitors 2023)“

Herr Minister, ich bitte Sie wirklich um Mäßigung, und das geht an alle. Herr Abgeordneter Voigt hat das Wort.

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Mario Voigt CDU

Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor 2023 dazu: Gutachten „Politische Kultur und Arbeitswelt in Zeiten von Polykrise und Fachkräftemangel (Ergebnisse des Thüringen-Monitors 2023)“

Ich sage Ihnen das ganz simpel: Für Sie ist Thüringen ein Experiment gewesen. Im Rückspiegel wird man die Veränderung sehen. Aber tatsächlich – und das ist das, was philosophisch bei Ihnen nicht mehr passt – leben Sie in einer Welt, die vielleicht mal vor 30, vor 40 Jahren existiert hat. Sie wenden Kategorien an, die für die Modernität dieses Landes nicht mehr passen. (Unruhe DIE LINKE) Wer immer in den gleichen Kategorien denkt, der ist blind für die Möglichkeiten, die dieses Land bietet. Marcel Proust hat das mal sehr schön formuliert, der hat geschrieben: Die wahre Entdeckungsreise besteht nicht darin, dass man nach neuen Landschaften sucht, nach neuen Experimenten, sondern dass man die eigene Landschaft mit neuen Augen sieht. Sie sehen nicht die Veränderungen, die in Thüringen vonstattengehen. Sie haben dafür keine Antworten. Sie sind zukunftsblind für das, was dieses Land braucht. Und deswegen gehören Sie abgehört, weil Sie kein Konzept davon haben, wie dieses Land geführt werden muss. (Beifall CDU) Ich will Ihnen sagen: Die Thüringerinnen und Thüringer, die sind Erfinder des Fortschritts, die sind etwas, was … (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Also dass das Niveau sinken wird, habe ich erwartet, aber so sehr?!) Ja. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: „Abge- hört“ hat er gesagt!) (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Na ja, er hat von Landesplanung keine Ahnung! Drei Sätze, drei Fehler!) Wir haben Ihren Minister ausreden lassen, aber ich merke an der Nervosität, die in Ihnen steckt, dass Sie sich getroffen fühlen. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Na weil das Quatsch ist! Einfach nur Quatsch!) Wir machen es ganz praktisch, weil der ThüringenMonitor heute hier diskutiert wird. Das Hauptthema des Thüringen-Monitors war Digitalisierung. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Na dann rede doch mal darüber!) Wissen Sie, wenn man sich für die Zukunft vorbereiten würde, dann würde man anerkennen, dass Thüringen im Altersdurchschnitt das zweitälteste Bundesland ist. Dann würde man manche Fragen, die in Thüringen gestellt werden, mutiger, klarer und vor allen Dingen auch zukunftsoffen beantworten. Haben Sie sich um die Frage gekümmert, dass wir in der medizinischen Versorgung eine flächendeckende Versorgung haben? (Zwischenruf Abg. Plötner und Abg. Bilay, DIE LINKE: Ja!) Nein, das haben Sie nicht gemacht. Haben Sie sich in der Frage gekümmert, wie eine moderne Infrastruktur in einem Land aufgestellt sein muss, das überwiegend ländlich geprägt ist? Haben Sie es gemacht? Nein. Sie haben die Finanzierungsströme so verändert, dass die Menschen sich dort abgehängt fühlen. Das haben Sie im letzten Thüringen-Monitor ins Stammbuch geschrieben bekommen. Jetzt geht es um Digitalisierung, um die Frage der Modernität dieses Landes. Wissen Sie, was Ihnen die Leute da ins Stammbuch schreiben? Wir sind digitalisierungsbejahend, aber wir stellen fest, dass es nicht funktioniert und, oh Wunder, die Bitkom-Studie von vor zehn Tagen schreibt es Ihnen ins Stammbuch: Thüringen ist rote Laterne bei der Digitalisierung und die Menschen im Thüringen-Monitor empfinden das genauso. Das ist die Frage von Zukunft und Modernität, die Sie nicht geregelt bekommen haben, warum Sie abgewählt gehören, weil Sie sich an der Zukunft dieses Landes vergehen. Das ist etwas, was Digitalisierung zeigt. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Jetzt reicht’s aber!) Nein, ich sage es Ihnen ganz konkret: 87 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer wünschen sich eine stärkere Digitalisierung der Verwaltung. Jetzt schauen wir uns mal an, wo Thüringen in der Umsetzung des OZG steht, dann stellen wir fest – der Zuständige ist heute hier in der Diskussion nicht mal da –, (Unruhe DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: Doch, hier, er ist da!) dass die Digitalisierung in Thüringen in der Verwaltung misslungen ist. Sie werden alleingelassen. Gehen Sie in die Kommunen, gehen Sie nach Barchfeld-Immelborn und hören sich da mal um. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das sind doch eure Bürgermeister, die das verhindern, Barchfeld-Immelborn!) Ja. Das Spannende ist, da Sie Barchfeld-Immelborn aufgerufen haben, da gibt es mittlerweile keine Linke-Fraktion mehr, weil die alle zu BSW übergetreten sind. Das ist doch die Realität in dem Ort. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Das stimmt nicht! Die stellvertretende Bürgermeisterin ist Linke!) Deswegen kann ich Ihnen nur sagen: Das ist doch die Realität. (Beifall CDU) (Unruhe DIE LINKE) Sie müssen lachen, weil ich recht habe, Herr Bilay. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Aber die stimmen auch mit CDU und AfD ab!) Insofern sage ich Ihnen etwas ganz Simples: Digitalisierung ist ein Ausweis für die Frage, wie wir Modernität in diesem Land definieren, und die verwehren Sie. Lahmes Internet, Funklöcher, die Frage der digitalen Verwaltung – da ist doch überall Fehlanzeige. Ich habe schon lange mit dem zuständigen CIO darüber gestritten. Wenn Sie sich die Werte angucken, werden Sie ganz simpel feststellen: In jeder bundesweiten Benchmark-Studie ist Thüringen mittlerweile auf dem letzten Platz. Das ist die Realität bei Digitalisierung in Thüringen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bullshit!) So, und jetzt kann ich es Ihnen referieren – Ländervergleich Bitkom 2024, schwarz auf weiß: Thüringen bekommt 49,6 Punkte – mit Abstand letzter Platz in der Digitalisierung. Und wissen Sie, was der zuständige Bitkom-Präsident dazu sagt? Zitat: „Bei Thüringen stellt sich die Frage, ob der politische Wille zur Digitalisierung ausgeprägt genug ist, um im Mittelfeld mitspielen zu können.“ Verzeihung, das ist nicht unsere Benchmark, das ist nicht unser Anspruch. Thüringen war mal Spitzenland. Jetzt wird uns in bundesweiten Studien noch bescheinigt, ob wir den politischen Willen haben, ins Mittelfeld aufzurücken. Das kann doch nicht Anspruch dieses Landes sein. (Beifall CDU) Und damit das hier keine abstrakte Debatte ist: Das hat was mit Lebenswirklichkeit in diesem Land zu tun. Wir reden über Telemedizin, wir reden über solche Fragen. Aber wenn nicht mal Hochgeschwindigkeitsinternet anliegt, was passiert denn dann? Dann wird der ländliche Raum abgekoppelt. Wir reden darüber, dass wir Kontakte in die öffentliche Verwaltung per Applikation möglich machen, dass wir auch aus kleinen Dörfern dort Kontakt aufnehmen. Das wird nicht funktionieren, das, was Sie hier vorleben. Wir werden noch innerhalb der nächsten fünf Jahre erleben, dass stationäre Apotheken Medikamente mit Drohnen in die kleinen Dörfer liefern. All das wird bei Ihnen nicht diskutiert. Das sehen Sie gar nicht. Oder dass KI-Analytics von Bauanträgen stattfindet, damit wir die Fachkräfte unterstützen können, die sich die Bauanträge in den Problemfällen anschauen, aber dadurch gleichzeitig die Verfahrensdauer verkürzen, weil Thüringen mittlerweile auch Bürokratiemeister in Deutschland geworden ist. Das sind alles reale Lebensbezüge, die die Menschen dieses Landes wünschen, (Unruhe DIE LINKE) die sie Ihnen im Thüringen-Monitor zeigen und die Sie in zehn Jahren einfach nicht gelöst bekommen haben. (Beifall CDU) Ich kann Ihnen sagen – das ist die Frage dieses Thüringen-Monitors –, dass Ihnen einfach die Ideen und die Kraft dazu fehlen, und das habe ich heute wieder in den Ausführungen von Herrn Hoff gehört, wo eigentlich das Zukunftsbild dieses Landes ist. Ich kann Sie nur bitten: Haben Sie eine gewisse Demut vor den Ergebnissen, die Ihnen der Thüringen-Monitor ins Stammbuch schreibt, denn Sie sind dafür verantwortlich und sollten sich auch damit auseinandersetzen. (Beifall CDU) Der Thüringen-Monitor thematisiert noch einen weiteren Aspekt, nämlich die Frage der privaten Mediennutzung und Fake News. Ich will das schon sagen: Das ist eine Frage, die uns gemeinsam beschäftigen sollte. Vier von fünf Befragten sind unsicher, ob die Informationen aus den sozialen Medien Falschinformationen sind. Dieser Trend wundert nicht. Fake News, alternative Fakten, sind schon lange Kreise und Debatten, die Feinde der Demokratie sind und unsere demokratischen Institutionen schwächen. Deshalb ist es auch Zeit, dort für Anstand zu sorgen, weil es zur Demokratiezersetzung führt. Wie aber schützen wir die Demokratie im Bereich von Social Media. Da gibt es sicherlich fünf Hebel. Idealerweise sollte man sich über die Frage eines Bot-Verbots verständigen, damit die Nutzung gefälschter Profile eine Straftat ist. Es geht auch um die Frage der Klarnamenpflicht, weil Meinungsfreiheit nicht hinter Pseudonymen versteckt werden soll. Es geht auch um die Frage, dass wir verwirkbare Social-Media-Lizenzen für jeden Nutzer schaffen sollten, damit auch Gefährder nichts im Netz verloren haben. Es wird uns beschäftigen müssen, wie wir Algorithmen einhegen, damit wir die Meinungsvielfalt auch in sozialen Netzwerken beleben. Und es geht um eine stärkere Medienkompetenz. All das wird uns im Thüringen-Monitor an unterschiedlichen Stellen sichtbar gemacht. Ich glaube, wir tun gut daran, dass Thüringen nicht nur ein Land mit einer funktionierenden digitalen Infrastruktur mit klaren Lösungskonzepten für unsere Bürger bedeutet, sondern auch auf die veränderte politische und auch tatsächliche Kommunikation im digitalen Raum achtet. All das zusammen führt dazu, dass Blasen platzen und Echokammern sich wieder öffnen, und das schützt unsere Demokratie. (Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Dort ist das Internet tot!) Na, in Crossen ist doch die Leitung vernünftig, oder, Kollege? (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Gott sei Dank!) Dieser Thüringen-Monitor ist kein Wohlfühlpapier, sondern ein Auftrag der Bürger. Die Menschen erwarten endlich eine Regierung, die ihre Probleme löst. Da tauchen Themen auf wie Verwaltungsstrukturreform – versumpft; Krankenhausplanung ist effektiv nur noch Sterbebegleitung; Bodycams, die dieses Haus beschlossen hat, sind nicht zu sehen; Wasserstoffmodellregion Schwarzatal auf dem Abstellgleis; Solaranlagen auf Landesflächen – Dunkelfeld; Migrationsprobleme nicht gelöst; Unterrichtsausfall. All das wird Ihnen ins Stammbuch geschrieben. Das ist der Thüringen-Monitor, auf den wir blicken. Deswegen ist die Kluft zwischen dem Ausmaß der Probleme, die die Menschen empfinden, die hier sitzen, die uns das öffentlich in Gesprächen näherbringen, und den kläglichen Resultaten der Landespolitik im Thüringen-Monitor tatsächlich auch greifbar. Und die Diskrepanz zwischen der Politik, die nötig ist, und einer Politik, die wir brauchen, die hier von der Landesregierung gemacht wird, die ist letztlich etwas, was viele in diesem Thüringen-Monitor kritisieren. Deswegen ist der Anspruch, um den es gehen muss: Wie entfesseln wir die Wirtschaft und schaffen wieder mehr Wohlstand in diesem Land? Zehn Jahre in Folge ist das Wirtschaftswachstum Thüringens hinter dem Schnitt der neuen Bundesländer geblieben. Das heißt, dass wir nicht nur gegenüber dem Westen nicht aufholen, sondern wir fallen auch noch gegenüber dem Osten zurück. Wenn Sie über die Frage von Entlohnung und Bezahlung reden, Herr Minister Hoff, dann sage ich Ihnen etwas ganz klar – das kann man ausrechnen –: Dadurch, dass Sie durch mehr Bürokratie, durch eine höhere Belastung unserer Wirtschaft zu einem schwächeren Wirtschaftswachstum geführt haben, sind den Thüringer mittelständischen Unternehmen, Handwerksbetrieben und damit auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern insgesamt 15 Milliarden Euro entgangen. Wenn wir dasselbe Wirtschaftswachstum aller ostdeutschen Länder in den letzten zehn Jahren einfach in Thüringen gehabt hätten, dann hätten die Menschen 15 Milliarden Euro mehr im Portemonnaie gehabt. Das ist das, was CDU-Politik wieder bedeuten wird: dass die Wirtschaft wächst, dass die Freiheit bekommt, dass Bürokratie runtergeht, dass Genehmigungsfristen runterkommen, dass Unternehmenssteuern runtergehen und dass der Wohlstand wieder raufgeht. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Niedriglohnsektor!) Das ist Politik, denn dadurch haben Menschen wieder mehr im Portemonnaie. Wir müssen uns um die einfachen Leute kümmern und nicht um Ideologieprojekte, wie Sie es tun. (Beifall CDU) Ja, das steht im Thüringen-Monitor, können Sie sich in aller Ruhe anschauen. Da steht übrigens auch die Frage, dass die Menschen sich darüber ärgern, dass Bildung nicht mehr Chefsache ist. Thüringen war mal mit Sachsen und Bayern an der Spitze in der Bildung. Mittlerweile fällt in Thüringen jede zehnte Stunde aus, die Anzahl der Lehrer im Verhältnis zu 2014 ist weniger und die Anzahl der Schüler ist gestiegen. Das führt dazu, dass real jeden Tag Unterricht in Thüringen ausfällt. Mich graust das als Familienvater einfach, dass Kinder nicht die Chance haben, vernünftigen Unterricht zu bekommen. Das müsste eigentlich Ihr Hauptjob sein. Darum wird sich nicht gekümmert, das ist ein Riesenthema. Da wird darüber diskutiert, dass man in Kunst, in Musik und in Sport Noten abschafft. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Was für ein Blödsinn!) 50.000 Noten werden in Thüringen nicht gegeben, das ist die Realität Ihrer Bildungspolitik. Das ärgert die Menschen, das nervt sie und das führt zu Demokratieunzufriedenheit. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist doch Blödsinn!) Dann gibt es das dritte Thema: die Frage von gleichwertigen Lebensbedingungen in der Stadt und auf dem Land. Das ist einer der Gründe, warum wir auch in der Verfassungsreform auf diesen Punkt des Staatsziels gedrungen haben, weil wir eine Sache ganz klar wollen: Wir wollen, dass das Land, wenn es Standards setzt, wenn es bestellt, tatsächlich auch mit bezahlt, weil viele Gemeinden gar nicht mehr wissen, wie sie ihre Haushalte zusammenkriegen. Wir stehen eineinhalb Monate vor den Kommunalwahlen. Gehen Sie doch mal zu den Bürgermeistern! Es ist vollkommen egal, welches politische Parteibuch die haben. Die werden Ihnen alle das Gleiche erzählen. Das Land setzt die Standards hoch, die Landesregierung setzt die Standards hoch, liefert das Geld nicht mit, blutet die aus. Und da haben die keine Lust mehr, sich ehrenamtlich zu engagieren. Das ist die Realität. (Unruhe DIE LINKE, SPD) Deswegen das Kleine-Gemeinden-Programm, deswegen die Feuerwehrpauschale, deswegen die Initiativen auch im medizinischen Bereich, damit der ländliche Raum lebt und damit die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen zwischen Stadt und Land gegeben ist. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Die Kommunen hatten noch nie so viel Geld wie jetzt!) Ja, sie haben aber auch noch nie so viele Aufgaben gehabt, Kollege Bilay. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das sind doch Zahlen!) Sie können das gern mal laut sagen. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ha- be ich doch gerade!) Setzen Sie sich doch einfach mal hin, erzählen Sie das. Sie kandidieren doch jetzt für eine kommunale verantwortliche Position. Erzählen Sie das mal den Gemeinden vor Ort. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ja, ma- che ich auch!) Wenn Sie sich ehrlich machen, dann werden die Ihnen genau das Gleiche erzählen. Die werden sagen: Wisst Ihr was, Ihr schraubt an jedem Schlüssel jedes Jahr aufs Neue und Ihr lasst uns alleine. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das stimmt doch einfach nicht!) Das ist die Realität, mit der Sie es zu tun haben. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist doch Pinocchio-Mentalität von Ihnen!) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Getroffene Hunde bellen!) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sagen Sie doch mal ein Beispiel!) Ich kann genügend Beispiele nennen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Dann machen Sie es doch mal!) Herr Dittes, das beginnt schon allein bei der Frage: Wir werden das Kindergartengesetz diskutieren – ist Ihnen wichtig. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, uns ist das wichtig!) Mir ist es genauso wichtig. Ich habe 125 Kindergärten in diesem Land besucht. Ich habe mir das genau angesehen. Wissen Sie, was die Realität ist? Jeder einzelne Kindergarten sagt: Wir wollen eine Qualitätsverbesserung im Schlüssel. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, das wollen wir auch!) Ja, sehr in Ordnung. Aber jetzt schauen Sie sich mal an, wie sich der Landeszuschuss entwickelt hat. Sie haben ein beitragsfreies Kindergartenjahr eingeführt, das ist ein sehr gutes Zielfoto. Aber Sie haben die Finanzierung nicht mitgeliefert. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Natür- lich!) Das führt dazu, dass sich die kleinen Gemeinden heutzutage den Kindergarten mittlerweile schwerlich noch leisten können, obwohl die das gern wollen, weil es um ihre Kinder geht. Das ist die Realität. Der Landeszuschuss hat sich nicht entwickelt. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt einfach nicht!) Doch, schauen Sie es sich an! Sie bluten die Gemeinden aus. Ich kann es nur weitergeben. (Beifall CDU) Im Feuerwehrbereich: Sie schrauben die Standards hoch und liefern das Geld nicht mit. Sie schrauben am Kommunalen Finanzausgleich, drehen den Schlüssel so hoch, dass die kleinen Gemeinden kein Geld mehr bekommen, und das führt dazu, dass die Grundbedürfnisse nicht mehr gewährleistet sein können. (Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Das ist doch Quatsch!) (Unruhe im Hause) Es ist doch absurd. (Unruhe DIE LINKE) Ja, natürlich. Ich gebe Ihnen noch ein konkretes Beispiel: Es gibt 110 kommunale Förderprogramme. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE) Mittlerweile haben wir uns die kommunalen Förderprogramme sehr genau angesehen. Wissen Sie, was da die Realität ist? Sie haben Förderprogramme entwickelt, da fließen vom Fördereuro 72 Cent in die Verwaltung des Programms. Dass sich darauf keiner mehr bewirbt, dass die Leute sehen, dass das überbürokratisch ist, das ist die Realität in diesem Land. (Unruhe DIE LINKE) Die Menschen wünschen sich mehr Freiheit, mehr Vertrauen, denn der Grundbestandteil, der Kern, der sich unterscheidet, besteht darin, dass wir den Menschen da vertrauen, die Entscheidung richtig zu treffen, statt am Gängelband des Landes zu sein. Das ist der Unterschied. Deswegen wird es mit uns eine Reform des Kommunalen Finanzausgleichs geben. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Von was denn?) Das zusammengenommen, das zeigt Ihnen alles der Thüringen-Monitor. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das ist doch Ihre Kommissionspräsidentin, Ihre Spitzenkandidatin!) Ich könnte noch viele andere Punkte aufgreifen, aber in der Grundsubstanz geht es um eine ganz simple Frage. Die Menschen schreiben Ihnen ins Stammbuch, dass sie mit der Demokratie zufrieden sind, aber mit der Leistungsfähigkeit, mit der Unterstützung und mit der Performance dieser Landesregierung massiv unzufrieden. Zwei von drei Thüringern sagen: Es ist genug. Denn nichts anderes heißt das, dass wir kein Vertrauen mehr haben. Die wünschen sich, dass es wieder um Hoffnung in diesem Land geht. Die wünschen sich, dass es um Zuversicht, um Führung geht. Die wünschen sich, dass ein Arbeitswilliger eine Stelle finden kann, womit er seinen Lebensunterhalt auch verdienen kann. Die wünschen sich, dass die Kinder eine gute Ausbildung erhalten. Die wünschen sich, dass Studieren nicht vom Geldbeutel abhängt. Die wünschen sich, dass Kriminelle tatsächlich auch wirksam bekämpft werden. Die wünschen sich, dass saubere Luft und Natur für unsere Kinder da sind. Die wünschen sich, dass man im Leben würdevoll alt werden kann und tatsächlich auch vor Ort, zu Hause gesund alt werden kann. Die wünschen sich, dass sie mit ihrer eigenen Anstrengung ihre Themen angehen können, ohne dass sich der Staat einmischt. Das ist die Grundfrage dieses Landes. Die wollen, dass die kleinen und großen Probleme gelöst werden und nicht eine ideologische Politik dominiert. Wenn Sie sich anschauen: Thüringen ist immer dann stark gewesen, wenn wir den Menschen vertraut haben. Die Frage, dass in Thüringen der erste Kindergarten entstanden ist, (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Kinder- garten hat nicht die CDU gemacht!) dass das erste Planetarium gebaut worden ist, dass heutzutage kein einziges Raumschiff der Erde ohne Thüringer Technologie andockt, zeigt doch, dass die Menschen dieses Landes sehr viel stärker sind, als wie sie regiert werden. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das ist das, was Sie behaupten!) Ich glaube, der Thüringen-Monitor sollte von uns allen mit Demut gelesen, aber vor allen Dingen nach vorn gedacht werden. Ich würde mir wünschen, dass Sie demütiger mit den zehn Jahren umgehen, die Sie vielleicht im Stammbuch stehen haben werden, dass Sie sich stets bemüht haben. Aber das reicht für ein Land in der Veränderung nicht aus und es reicht vor allen Dingen für die Zukunft, die die Bürger dieses Landes verdient haben, garantiert nicht. Schönen Dank. (Beifall CDU) (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben sich ja nicht mal bemüht, zum Thüringen-Monitor zu reden!) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Es war die schlechteste Rede eines Professors, die ich bisher gehört habe!)

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Birgit Pommer

Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor 2023 dazu: Gutachten „Politische Kultur und Arbeitswelt in Zeiten von Polykrise und Fachkräftemangel (Ergebnisse des Thüringen-Monitors 2023)“

Wir haben jetzt die Redezeiten für die Fraktionen wegen der Überziehung der Redezeit durch die Landesregierung gerundet auf Minuten, die will ich jetzt ganz kurz bekannt geben: Die Linke 43 Minuten, AfD 40 Minuten, SPD 36 Minuten, Bündnis 90/Die Grünen 35 Minuten, FDP 34 Minuten; bei den fraktionslosen Abgeordneten bleibt es bei 5 Minuten. Ich werde aufgrund dessen jetzt Frau Abgeordnete Henfling für Bündnis 90/Die Grünen aufrufen, da sie mich um 11.00 Uhr hier ablösen soll. Deshalb haben wir hier einen kleinen Wechsel in der Reihenfolge vorgenommen. Frau Abgeordnete Henfling für Bündnis 90/Die Grünen, bitte.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor 2023 dazu: Gutachten „Politische Kultur und Arbeitswelt in Zeiten von Polykrise und Fachkräftemangel (Ergebnisse des Thüringen-Monitors 2023)“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Zuschauerinnen und Zuschauer, ich wollte gerade damit anfangen und sagen, dass ich die Rede von Herrn Voigt nicht in 11 Minuten und 40 Sekunden bearbeiten kann, aber wenn ich jetzt 35 Minuten habe, denke ich doch noch mal darüber nach, das tatsächlich zu tun. Herr Voigt, eigentlich bin ich nicht überrascht, denn ich finde, Sie haben mit dem 11. April bewiesen, was Ihre Strategie für diesen Wahlkampf ist: dass Sie die ganze Zeit auf einer populistischen Welle mitschwimmen. Und dass Sie glauben, dass Sie damit dem Land Thüringen und den Menschen, die hier leben, in irgendeiner Art und Weise einen Gefallen tun, ist, glaube ich, schon Ihre erste Fehlannahme. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hätten Sie den Thüringen-Monitor gut gelesen, dann wäre Ihnen auch aufgefallen, dass das Teil des Problems ist, was Sie hier tun. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich will das gar nicht irgendwie großartig auswälzen. Ich will einfach nur meine Besorgnis darüber ausdrücken, dass Sie es nicht schaffen, sich hier sachlich und übrigens fake-news-frei zu äußern. Sie haben hier schon wieder so viele Dinge in den Raum geworfen, die schon allein von der Evidenz her nicht stimmen. Da könnte ich jetzt anfangen, darüber zu reden, dass es nicht stimmt, dass es die erste Bundesregierung ist, die so schlechte Umfragewerte hat. Das Merkel-Kabinett I 2005 hatte noch schlechtere Umfragewerte im Thüringen-Monitor. Das hätten Sie wissen können, hätten Sie genau hingeschaut. Worum geht es Ihnen? Ihnen geht es darum, die rot-rot-grüne Landesregierung zu diskreditieren. Okay, nicht wahnsinnig überraschend als Oppositionspolitiker. Aber die Frage ist immer: Wie macht man das? Greift man einen Minister an, weil er seine Aufgaben als Familienvater wahrnimmt und deswegen am Wochenende Thüringen vielleicht … (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das habe ich nicht getan!) Doch, das haben Sie getan, und ich finde, Herr Voigt, das ist wirklich verwerflich, dass Sie das machen. Das ist wirklich verwerflich. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe CDU) Oder beschäftigt man sich tatsächlich mit dem Inhalt des Thüringen-Monitors und leitet daraus tatsächlich Antworten für die Thüringer Bevölkerung ab? (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ja, ja, ist klar!) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Nebelker- zen!) Herr Voigt, das haben Sie hier nicht getan. Das Einzige, was Sie getan haben, ist: Sie haben eine ganz große Keule rausgeholt, haben auf alles draufgehauen. Das Ergebnis von großen Keulen ist meistens, dass man Dinge kaputtmacht, nicht, dass man sie besser macht oder dass sie hinterher irgendwie besser für die Menschen sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist das Problem und ich glaube, das haben Sie nicht begriffen. Sie haben diese Wahlkampfstrategie gewählt, ich halte die für falsch. Sie wollen aber von uns auch keine Beratung. Deswegen beende ich an dieser Stelle auch meine Beratung für die CDU-Fraktion und komme tatsächlich zum Inhalt des Thüringen-Monitors. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch unser Dank von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht wieder an die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die den Thüringen-Monitor wieder auf den Weg gebracht haben und uns damit wichtige Erkenntnisse liefern, was die Thüringerinnen und Thüringer tatsächlich beschäftigt und wo wir in vielen politischen Fragen nachbessern müssen. Die Autorinnen und Autoren des Thüringen-Monitors beschreiben den Befragungshintergrund völlig zu Recht als Vielfachkrise: ein geringes Wirtschaftswachstum, Protestaktionen der Landwirtinnen, branchenübergreifende Streiks, Klimawandel und der andauernde Krieg in der Ukraine sowie der Krieg im Nahen Osten. Vor dem Hintergrund dieser Vielfachkrise, der Proteste gegen Flüchtlingsunterkünfte, der deutlichen Zunahme an antisemitischen Vorfällen seit dem von der Hamas initiierten Angriff am 7. Oktober 2023 auf Israel, aber auch der Demonstrationen für Demokratie und gegen Rechtsextremismus wurde die Befragung nach den politischen Einstellungen der Thüringerinnen durchgeführt und dementsprechend müssen die Befunde auch gelesen werden. Dennoch müssen uns die Ergebnisse eher beunruhigen. Sie bedürfen unserer politischen Aufmerksamkeit. Deshalb möchte ich darauf heute in aller Kürze eingehen. Zwar befindet sich die Zustimmung zur Demokratie als Staatsform nach wie vor auf einem hohen Niveau. Jedoch sinkt die Zufriedenheit mit der Praxis der Demokratie das dritte Jahr in Folge. Ich habe gerade schon angesprochen, dass das erst mal kein neues Phänomen ist. Wir haben in dem Befragungszeitraum – und das ist das Gute am Thüringen-Monitor, dass wir seit vielen Jahren Dinge miteinander vergleichen können und sie uns auch sehr genau anschauen können und daraus unsere Lehren ziehen können –, in den letzten Jahren immer mal wieder solche Schwankungen gehabt. Wir hatten sogar Zufriedenheitsumfragewerte, die unter 45 Prozent von jetzt lagen, also sogar nur bei 37 Prozent. Ich glaube, wir müssen uns da sehr genau anschauen, woran das liegt. Ist da eine monokausale Ableitung nötig oder überhaupt möglich, so wie das Herr Voigt gerade gemacht hat, der gesagt hat: An allem ist Rot-Rot-Grün schuld und die Landespolitik ist schuld? Ich glaube, so einfach sollten wir es uns alle miteinander nicht machen, weil man da nicht zu guten Lösungen kommt. Vor allen Dingen ist die Analyse wahrscheinlich falsch. Ich glaube, wir müssen uns mehr anschauen, was diese Krisen mit den Menschen machen. Ich will da auch noch mal die gestern veröffentlichte Studie zur Befragung von jungen Menschen heranziehen. Wenn Sie sich die anschauen, sieht man auch noch mal sehr deutlich, dass junge Menschen momentan unter einem sehr hohen Stressniveau leiden, dass sie sehr viele Selbstzweifel haben und dass sie vor allem auch Angst vor Krieg haben. Das hat natürlich was mit der momentan auch globalen Situation zu tun. Das heißt also, eine monokausale Ableitung – der ist schuld, weil das und das passiert – hilft uns an dieser Stelle nicht weiter, Herr Voigt; vielleicht schreiben Sie das noch mal in Ihr Stammbuch. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ähnlich verhält es sich mit dem Vertrauen in demokratische Institutionen. Auch da haben wir sinkende Werte, auch das müssen wir uns genau ansehen. Wie gesagt, es ist schon mehrfach hier angesprochen worden: Es gibt momentan einen massiven Vertrauensverlust auch in die Bundesregierung. Bisher hat ein Fünftel der Personen noch Vertrauen in die Bundesregierung, aber auch da sage ich: Diesen Wert hatten wir schon mal 2005 mit 15 Prozent, Kabinett Merkel. Ich würde nicht zu dem Ergebnis kommen, Herr Voigt, und sagen, da war jetzt die Frau Merkel dran schuld, das wäre nicht meine logische Konsequenz. Ich glaube, es wäre besser zu schauen, was 2005 noch alles passiert ist. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Was war denn 2005? Da war doch Bundestagswahl!) Genau. Es würde uns aber vielleicht weiterhelfen, wenn wir aufhören, genauso zu agieren, wie Sie das hier gerade gemacht haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde, dass die Zahlen an dieser Stelle alarmierend sind. Wir alle wissen auch aus der Geschichte, was passieren kann, wenn eine Gesellschaft das Vertrauen in die politischen Institutionen und in die Demokratie verliert. Dementsprechend muss es unser aller Anstrengung als Politikerin und Politiker sein, aber eben gemeinsam mit anderen Akteurinnen, denn wir sind auch nur ein Akteur in dieser ganzen Geschichte. Wir müssen genauso mit Unternehmerinnen und Unternehmern, mit den Gewerkschaften, mit der Zivilgesellschaft darüber ins Gespräch kommen, wie wir tatsächlich etwas dagegen tun können. Wir müssen einerseits rausarbeiten, dass extrem rechte Parteien wie die AfD eine Bedrohung für die Staatsform der Demokratie sind und sie dahin gehend nicht weiter als Gesprächspartner auf Augenhöhe normalisieren. Das wäre zum Beispiel etwas, Herr Voigt, was man ganz einfach selbst machen kann. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Sie haben da was in der Hand, was Sie aber tatsächlich nicht nutzen. Auf der anderen Seite brauchen gerade Menschen in Ostdeutschland Selbstwirksamkeitserfahrungen in Bezug auf die Demokratie, ob im Betrieb oder in der Beachtung durch die Bundespolitik. Das zeigt der Thüringen-Monitor auch ganz gut. Der Hemmer – also das, was sozusagen verhindert, dass Menschen populistische, rechtspopulistische Einstellungen haben, extrem rechte Einstellungen haben – ist Beteiligung, sozusagen das Gefühl oder das tatsächliche Beteiligtwerden an bestimmten Prozessen. Und da sind wir – das müssen wir ehrlicherweise konstatieren – in den Schulen noch nicht an dem Punkt, wo wir sagen: Es gibt eine tatsächliche Mitbestimmung von Schülerinnen und Schülern, dass sie also Demokratie nicht nur erzählt bekommen, dass das eine gute Sache ist, sondern dass sie alltäglich erleben, dass Demokratie und dass Mitbestimmung, dass das Entscheidungentreffen, das Mutigsein eine gute Sache ist. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wir brauchen das. Der Minister hat es gesagt: Wir haben 8 Prozent Betriebsräte. Das ist zu wenig und da zeigt sich auch: Wir brauchen da mehr Mitbestimmung. Betriebsräte sind wichtig, weil sie genau diese Mitbestimmung möglich machen und weil sie damit Selbstwirksamkeitseffekte erzielen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Und das heißt doch für uns, dass wir als Politikerinnen und Politiker noch viel stärker Unternehmerinnen und Unternehmer und Mitarbeiterinnen tatsächlich motivieren müssen, Betriebsräte zu gründen und sie nicht als Gegnerinnen der eigenen unternehmerischen Kultur zu verstehen, sondern als Bereicherung für ein Unternehmen, weil Unternehmen, die im Team arbeiten, in denen sich Menschen tatsächlich wohlfühlen und wo sie das Gefühl haben, sie können mitbestimmen, wo sie auch wirklich mitbestimmen können, bessere Unternehmen sind. Das wissen wir, da müssen wir nichts neu erfinden. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sehen natürlich auch, dass die Verbreitung rechtsextremer Einstellungen im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gestiegen ist. Und auch das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist keine Überraschung. Die Zustimmungswerte für Migrations- und Muslimenfeindlichkeit sind aus meiner Sicht sehr bedenklich. Viele Menschen, die in Thüringen leben und eine Migrationsgeschichte haben, Musliminnen und Muslime, machen sich massive Sorgen. Wir hatten am Wochenende ein Treffen der Migrantinnenorganisationen und gerade die Migrantinnenorganisationen, die muslimische Menschen vertreten, machen sich sehr große Sorgen und nehmen sehr stark wahr, dass sie viel stärker angegriffen werden, genauso wie Jüdinnen und Juden das auch wahrnehmen. Ich glaube, es ist unsere Aufgabe, diesen Menschen tatsächlich eine Perspektive in Thüringen zu geben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn wenn sich nach dem 1. September hier die politische Lage weiterhin verschärft, dann werden viele dieser Menschen – die übrigens hochqualifiziert sind, das sind Ärztinnen und Ärzte – im Ernstfall Thüringen verlassen. Das ist nicht abstrakt: Ich denke darüber nach. Sondern diese Menschen machen sich konkrete Pläne, wo sie hingehen, wenn hier am 1. September die politische Lage noch schärfer wird, als sie jetzt schon ist. Die rassistischen Debatten der vergangenen Monate sind auch verantwortlich für diese aufgeheizte Stimmung gegen Migrantinnen und sie führen teilweise zu handfester Gewalt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da gilt es tatsächlich abzurüsten, auch in der Sprache. Das haben wir gestern auch noch mal bei der Debatte hier um die sogenannte Kriminalitätsstatistik deutlich gesehen. Wir merken das bei der Debatte um die Bezahlkarte, in der bestimmten Gruppen von Menschen bestimmte Eigenschaften zugewiesen werden, nämlich dass sie angeblich krimineller wären als die Deutschen oder dass sie fauler wären als die Deutschen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das führt dazu, dass Menschen stigmatisiert werden, dass ihnen mehr Rassismus begegnet. Und es führt letztendlich dazu, dass mehr Gewalt gegen diese Menschen angewendet wird. Diesen Diskurs sollten wir schnellstmöglich verlassen, wenn wir tatsächlich hier gemeinsam Verantwortung für alle Menschen in Thüringen übernehmen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Klar wird auch, dass der Antisemitismus in seinen verschiedenen Ausprägungen in dieser Gesellschaft weiter zugenommen hat. Auch hier möchte ich sehr dafür werben, dass wir aufhören, den Antisemitismus ausschließlich zu externalisieren, und gleichzeitig natürlich darüber reden, dass Menschen, die auch aus bestimmten Ländern hierher kommen, antisemitische Einstellungen haben. Ich finde, das ist etwas, was man nicht gegeneinanderstellen muss, sondern was man gemeinsam bearbeiten muss. Der Antisemitismus, der sehr tief in diese Gesellschaft eingewoben ist, ist genauso bedrohlich für Jüdinnen und Juden wie der Antisemitismus, der von anderen Menschen aus anderen Ländern mitgebracht wird. Das muss in gleicher Weise bearbeitet werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es hilft nicht, das gegeneinander auszuspielen, und es hilft auch nicht, das eine gegen das andere zu ignorieren, meine sehr geehrten Damen und Herren. Insbesondere auch die gestiegenen Werte von Einstellungen des Rechtsextremismus und des Ethnozentrismus sind besorgniserregend. Dagegen hilft aus unserer Sicht aber nur eine ganzheitliche Strategie, die nachhaltige Wirksamkeit entfaltet, beispielsweise mit einer stärkeren Demokratieförderung, einer Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft und klaren Maßnahmen in den Kommunen, Fortbildung von Verwaltungsmitarbeiterinnen sowie Nachschärfungen im Beamtenrecht. Wir müssen unsere Demokratie resilient aufstellen. Wir haben damit an einigen Stellen begonnen, aber wir sind damit noch lange nicht am Ende. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wie im Vorjahr ist die Zustimmung zu Populismus und antielitären Auffassungen in Thüringen weiterhin sehr hoch. Auch das ist eine Gefahr für unsere Demokratie, denn Populismus an sich ist ein Gegenentwurf zu einer liberalen Demokratie. Auch hier kann uns die Entwicklung der USA seit Trump ein abschreckendes Beispiel dafür sein, was passiert, wenn sich antielitäre Auffassungen verfestigen und versucht wird, ein Gegeneinander von demokratischen Institutionen und Bevölkerung herbeizuschwören. Populistische Politik will scheinbar einfache Antworten auf schwierige Probleme geben. Allerdings tragen diese Antworten nie wirklich weiter, Herr Voigt. Und leider muss ich sagen, dass wir seitens der Oppositionspartei in den letzten Jahren sehr viel Populismus und wenig an der Sache orientierte Politik gesehen haben. Das ärgert mich, vor allem dass Sie das nach außen so darstellen. Denn der Minister hatte ja auch einen Punkt: Im Ernstfall bekommen wir es ja tatsächlich hin, uns hier zu einigen. Immer dann, wenn es nicht die große Bühne ist, bekommen wir es ja hin, Einigung zu erzielen. Und ich verstehe nicht, warum Sie als demokratische Opposition es nicht als Mehrwert begreifen, dass wir es schaffen, Kompromisse hinzubekommen, dass wir es schaffen, uns zu einigen, auch wenn die Kompromisse manchmal wehtun. Dass Sie das innerhalb einer demokratischen Gesellschaft nicht als Mehrwert nach außen stellen können, das macht mir auch große Sorgen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn damit diskreditieren Sie das, was wir hier eigentlich tagtäglich machen. Wir diskutieren miteinander. Wir sind nicht immer einer Meinung, aber wir kommen am Ende zu einem Ergebnis. Nach außen machen Sie aber immer ein Gegeneinander auf. Das finde ich wirklich bedenklich. Es ist bezeichnend, Herr Voigt, dass der Minister hier reingeht und genau das betont und Sie eigentlich gelobt hat – das haben Sie gar nicht mitbekommen. Der Minister hat Sie gelobt, er hat gesagt: Wir schaffen es, uns in dieser schwierigen politischen Konstellation hier zu einigen. Und was machen Sie? Sie holen hier die Keule raus, Sie hauen drauf und machen wieder ganz viel kaputt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Schwerpunkt in dieser Befragung ist unter anderem die Transformation der Arbeitswelt, also die Sicht der Thüringerinnen auf die zentralen Herausforderungen der Digitalisierung, des Fachkräftemangels und eines klimafreundlichen Umbaus der Wirtschaft. Der Minister hat schon dazu ausgeführt, dass im Prinzip ein Großteil der Menschen tatsächlich gar kein großes Problem damit hat, Fachkräftezuwanderung zu machen. Zwei Drittel sagen: Es ist in Ordnung, wenn Menschen aus dem Ausland hier zu uns kommen. Damit liegen wir im Bundesdurchschnitt, damit unterscheiden wir uns faktisch nicht wirklich von anderen Bundesländern. Ich finde, man muss aber noch mal genauer hinschauen. Es gibt die Antworten auf den Fachkräftemangel, die, glaube ich, auf der Hand liegen, die alle Leute geben. Die Menschen wollen mehr Work-Life-Balance, sie wollen ein besseres Lohnniveau sowohl zwischen Männern und Frauen als auch zwischen Ost und West. Das sind, glaube ich, Befunde, die wir schon immer auf dem Tisch liegen haben, dass die Leute natürlich sagen: Bezahlt uns gut! Gestern waren die Erzieherinnen und Erzieher von ver.di hier, die auch noch mal gesagt haben: Genau das ist das, was wir wollen. Wir brauchen ein höheres Lohnniveau, wir brauchen aber auch bessere Arbeitsbedingungen. Wir wollen, dass der Freistaat dafür auch die Rahmenbedingungen schafft. Diese Forderungen sind in unterschiedlichen Branchen gleichermaßen in irgendeiner Art und Weise adressiert. Das ist übrigens auch ein Auftrag – ich sage nur: Kita-Gesetz. Wenn wir die Fachkräfte halten wollen, wenn wir Erzieherinnen und Erzieher an der Stelle halten wollen, wo sie gerade sind, und wenn wir ihre Arbeitsbedingungen verbessern wollen, müssen wir übrigens an den Schlüssel ran. Es wäre schön gewesen, wäre gestern jemand von der CDU da gewesen, denn da gab es ein paar Fragen an Sie. Das ist, glaube ich, relativ klar, dass das die Leute wollen. Schwierigkeiten zeigen sich ja auch darin, offene Ausbildungsstellen zu besetzen und Arbeitskräfte zu finden. Die Leute sagen: Ja, wir wollen Migration, aber natürlich wollen wir – und das hat Herr Hoff auch noch mal gesagt –, dass es auch funktioniert. Das heißt, wir müssen in der Politik, aber auch in den Verwaltungen tatsächlich noch viele Schritte gehen, um beispielsweise die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen besser zu machen, auch die Integration von Menschen durch das Erlernen der deutschen Sprache besser zu machen. Aber – und da bin ich wieder bei dem, was wir immer sagen – das ist auch keine Einbahnstraße. Menschen können sich dann besser integrieren, wenn sie auch das Gefühl haben, dass sie hier gewollt sind. Da möchte ich das Thema „Ausländerbehörden“ schon noch mal deutlich ansprechen: Wenn man auf den Ausländerbehörden das Gefühl hat – und das gilt übrigens für viele Ausländerbehörden in Thüringen –, dass man vor allen Dingen als Problem betrachtet wird, wenn man hierherkommt, dann ist das natürlich schwierig. Das heißt, wir brauchen an dieser Stelle Behörden, die auch ihr Mindset ein bisschen ändern und zu tatsächlichen Willkommensbehörden werden und die begreifen, dass es nicht ihre Aufgabe ist, Menschen abzuwehren, sondern Menschen tatsächlich willkommen zu heißen und ihnen den Weg zu ebnen, in dieser Gesellschaft auch wirklich ankommen zu können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da haben wir noch einen weiten Weg zu gehen. Da hilft es sicherlich, bestimmte Sachen zu zentralisieren. Das wird aber nicht das komplette Problem lösen. Deswegen sind die Forderungen der Unternehmen an dieser Stelle durchaus nachvollziehbar, aber sie sind nicht der Weisheit letzter Schluss, sondern wir müssen da tatsächlich tiefer rein. Die Menschen sind also gar nicht nur abgeneigt, dass Menschen hierher zu uns kommen. Wir sehen aber deutlich, dass wir da ein Stadt-Land-Gefälle haben, dass es dort, wo kleinere, ganz kleine Betriebe angesiedelt sind, für die Leute schwerer ist, sich mit diesem Gedanken anzufreunden. Das heißt für uns in der Konsequenz, dass wir da stärker reinmüssen und uns die Frage stellen müssen, wie auch im ländlichen Raum so was gelingen kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will noch zwei Sätze – oder vielleicht auch ein paar mehr – zum Thema „Digitalisierung“ sagen. Auch dazu ist hier gerade viel rausgekloppt worden, was aus meiner Sicht nicht gerade dem Erkenntnisgewinn gedient hat, sondern vor allen Dingen eher dafür gesorgt hat, noch mal die Keule rauszuholen und draufzuhauen. Ich finde, die Zahlen, die im Thüringen-Monitor zum Thema „Digitalisierung“ stehen, nicht so wahnsinnig überraschend. Wir haben tatsächlich in einer bestimmten Alterskohorte eine große Skepsis gegenüber Digitalisierung. Das hat aus meiner Sicht unterschiedliche Gründe. Das ist vor allem die Nachkriegsgeneration, die sogenannte Boomergeneration. Diese Skepsis gegenüber Digitalisierung betrifft die Spaltungslinie alt/jung, aber sie betrifft auch die Spaltungslinie einkommensstark versus einkommensschwach. Und wir haben noch eine Spaltungslinie, nämlich zwischen den – auch hier wieder – Städten mit über 20.000 Einwohnern und den Städten mit unter 20.000 Einwohnern. Da sehen wir, dass wir an unterschiedlichen Sachen andocken müssen. Einerseits, glaube ich, müssen wir darüber reden, wie wir Medienkompetenz auch an Menschen vermitteln, die im Arbeitsleben stehen oder aus dem Arbeitsleben schon raus sind. Das ist eine riesengroße Aufgabe. In der Schule ist das einfach. Es wäre auch gut, wenn es funktionieren würde, weil da Leute sozusagen in einer Schule sind, in einer Generation. Das heißt, man erreicht die alle. Das ist natürlich bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern deutlich schwieriger, will heißen: Wir brauchen hier auch ein viel stärkeres Zusammenarbeiten zwischen Unternehmen und Gewerkschaften und der Politik, um darüber nachzudenken, wie wir diese Medienkompetenz und damit auch eine stärkere Sicherheit, sich im digitalen Raum zu bewegen, an die Leute bekommen. Denn das korrespondiert aus meiner Sicht unmittelbar mit der Frage: Bin ich in der Lage, Fake News zu erkennen? Bin ich damit auch in der Lage zu erkennen, innerhalb einer Demokratie, ob es sich um eine wirkliche Information handelt, auf deren Grundlage ich mir eine eigene Meinung bilden kann? Oder hat die AfD mal wieder Blödsinn erzählt und mir das auf TikTok rausgeschwemmt? Das sind die Fragen, die daran unmittelbar anknüpfen. Ich denke, dass es ein wichtiger Punkt ist, sich darüber mehr Gedanken zu machen, weil es für eine Demokratie essenziell ist, dass Menschen frei entscheiden können, was sie an Informationen haben, und sich dadurch eine Meinung bilden können. Wenn sie das nicht mehr können, weil sie nicht mehr entscheiden können, ist das eine tatsächliche Nachricht oder handelt es sich dabei um ein Fake, dann haben wir schon am Anfang des Prozesses – also am Anfang des Meinungsbildungsprozesses – ein riesengroßes Problem, weil Menschen gar nicht mehr zu der Meinungsbildung kommen können. Da müssen wir tatsächlich ran. Ja, es stimmt, wir sind an bestimmten Stellen Schlusslicht in der Digitalisierung. Auch da lohnt sich aber noch mal ein Blick, genauer hinzuschauen, weil es auch da Unterschiede gibt. In der Verwaltungsdigitalisierung beispielsweise sind wir als Thüringen nämlich gar nicht so schlecht. Die Frage ist tatsächlich: Wie schaffen wir es, dass Verwaltungen überhaupt Digitalisierung mitmachen wollen? Wir erleben ja auch innerhalb der Verwaltungen – und das ist auch eine Erkenntnis des ThüringenMonitors – eine enorme Digitalisierungsskepsis. Und diese Digitalisierungsskepsis in den Verwaltungen hat ja auch Ursachen. Und an diese Ursachen muss man auch noch mal ran. Das heißt, die Leute wollen zwar, dass Verwaltungen besser digital erreichbar sind. Gleichzeitig treffen Sie aber auf eine Verwaltung, die damit noch nicht so ganz im Reinen ist. Auch hier haben wir sicherlich ein Gefälle, was Stadt und Land angeht. Das heißt also eigentlich, wir müssen viel stärker ran, die Prozesse der Digitalisierung auch besser zu beschreiben und es den Verwaltungen auch möglich zu machen, gute digitale Prozesse auf den Weg zu bringen. Da würde es zum Beispiel helfen, das Onlinezugangsgesetz 2.0 dann doch endlich mal passieren zu lassen. Soweit ich weiß, wird es gerade von den CDU-Ländern weiterhin im Bundesrat blockiert. (Beifall DIE LINKE) Das hätte eine tatsächliche Erleichterung für die Verwaltungsdigitalisierung geschaffen und Sie blockieren es. Und das ist die große Preisfrage. Sie können sich nicht hier hinstellen und können sagen: Wir wollen mehr Digitalisierung, wir wollen es besser machen. Da kloppen Sie wieder auf das Land Thüringen und auf Rot-Rot-Grün drauf und dann fällt Ihnen gar nicht auf, dass die CDU-geführten Länder das Onlinezugangsgesetz 2.0 mit wesentlichen Verbesserungen für den Onlinezugang der Verwaltungen tatsächlich momentan im Bundesrat blockieren. Und den Murks, den Sie … (Unruhe CDU) Nein, Herr Voigt, nein. Sie können nicht immer sagen: Wir sind in einem föderalen Staat. Sie können nicht immer sagen: Wir können hier arbeiten. Nein, wir sind in ein System eingebunden und wenn von oben das System teilweise nicht funktioniert, dann wissen Sie auch, wie schwierig es ist, vor Ort tatsächlich Probleme zu lösen. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: In anderen Ländern funktioniert es doch!) Das wissen Sie ganz genau. Das OZG 1.0 war großer Murks und ich will daran erinnern, dass das noch eine CDU-geführte Regierung gemacht hat. Das ist auch mein einziges Sie-sind-schuld-Dran, weil, ich finde dieses Sie-sind-schuld-an-Irgendwas auch echt nicht hilfreich, sondern die Frage ist doch: Wie lösen wir jetzt das vorliegende Problem? Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will noch auf eine Sache eingehen: Wir haben ein großes Problem mit der digitalen und Medienkompetenz – übrigens vor allen Dingen bei Männern, die übrigens in großem Maße mehr Fake News verbreiten, auch im Internet. Zwei Drittel der Fake News, die verbreitet werden, werden von Männern verbreitet, Frauen machen den Rest aus. Da könnte man sich auch noch mal überlegen, mit was das zu tun hat. Aber darauf will ich gar nicht hinaus. Ich glaube, wir brauchen verantwortungsvolle Politikerinnen, die ehrlich und sachlich mit den Bürgerinnen kommunizieren, und Medien, die das ebenso weitertragen. Und da sollten sich auch die Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen sehr deutlich hinterfragen, wie viele Fake News, wie viel Bullshit – ist übrigens ein wissenschaftlicher Begriff – Sie bereit sind, im Zuge Ihrer populistischen Politik zu verbreiten. Ich möchte da nur kurz … (Unruhe CDU) Ja, genau, ich zitiere mal. Ja, Frau Tasch, da habe ich Sie wieder. Mit Sprache kriegt man Sie ja immer, das finde ich immer ganz nett. Das Institute of Labor Economics … (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU) Ja, es ist ein wissenschaftlicher Begriff, ich erkläre es Ihnen auch gleich. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Bullshit?) (Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Bei den Grünen auf jeden Fall!) Genau. Es ist aber nicht von den Grünen, sondern es ist vom Institute of Labor Economics. Der Begriff kommt von Prof. Harry Frankfurt, der das Phänomen schon 1986 beschrieben hat. Er hat nämlich die sogenannten Bullshitter untersucht und deren Kommunikationsverhalten erforscht. Das heißt also, das ist tatsächlich ein wissenschaftlicher Begriff, Kommunikationswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern sollte das geläufig sein. Und diese Bullshitter sind ein großes Problem für unsere Demokratie, weil sie nämlich Falschinformationen und Fake News im Internet verbreiten. Dieses kommunikationswissenschaftliche Phänomen gab es aber schon 1986, also vor dem Masseninternet. Will heißen: Es scheint auch ein menschliches Problem dabei zu sein und nicht nur an dem Medium zu liegen. Das Medium an sich scheint das Ganze aber deutlich zu verstärken. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, je mehr die Bürgerinnen in einer Demokratie den Medien und ihren Inhalten misstrauen, desto mehr öffnen wir damit alternativen Informationsquellen und den damit verbundenen Gefahren auch die Tür. Das kann eigentlich keine Demokratin und kein Demokrat wirklich wollen. Wir sollten die Ergebnisse dieses Thüringen-Monitors dringend zum Anlass nehmen, endlich wieder zu sachlicher, konstruktiver Politik zurückzukehren und damit die Sorgen der Bürgerinnen wirklich ernst zu nehmen, indem wir gemeinsam Lösungen für die Bewältigung der in der Tat umfangreichen und vielschichtigen politischen, wirtschaftlichen und ökologischen Probleme suchen. (Unruhe CDU) Ich weiß, in Wahlkampfzeiten ist es nicht ganz einfach, diesen Grundsätzen zu folgen. Aber vielleicht könnte man sich auf den Minimalkonsens einigen, dass wir zumindest versuchen, keine Fake News und keinen Bullshit zu verbreiten. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Erklären Sie doch mal, warum nur ein Minister da ist! Für die Landesregierung sehr wenig!)

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Birgit Pommer

Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor 2023 dazu: Gutachten „Politische Kultur und Arbeitswelt in Zeiten von Polykrise und Fachkräftemangel (Ergebnisse des Thüringen-Monitors 2023)“

Für die AfD-Fraktion erhält jetzt Herr Abgeordneter Höcke das Wort.

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Björn Höcke AfD

Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor 2023 dazu: Gutachten „Politische Kultur und Arbeitswelt in Zeiten von Polykrise und Fachkräftemangel (Ergebnisse des Thüringen-Monitors 2023)“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, das ist, glaube ich, die neunte Rede, die ich zum Thüringen-Monitor halten darf. Die Jahre vergehen, sie fliegen dahin und ja, ich habe oft die Frage gestellt, ob es viel Sinn macht, sich mit diesem Werk zu beschäftigen. Sie kennen meine grundsätzlich kritische Einstellung zum Standard der Wissenschaftlichkeit des Thüringen-Monitors. Auch da will ich heute wiederum meine Einordnung leisten. Ich möchte aber erst das eine oder andere zu den Vorrednern sagen. Es dürfte bekannt sein, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, dass die AfD in zentralen Positionen wirklich diametral gegen diese Landesregierung steht. Ob das die Energiewendepolitik ist, ob das die Multikulturalisierungspolitik ist, ob das die Gesinnungsproduktion ist: Da sind wir als AfD in einer klaren Oppositionshaltung und die halten wir auch durch. (Beifall AfD) Und ja, sicherlich gibt es auch wirkliche Ideologen in den Reihen von Rot-Rot-Grün, egal ob sie auf der Regierungsbank sitzen oder ob sie als Abgeordnete hier im Hohen Haus unterwegs sind. Mit Ideologie habe ich persönlich nichts am Hut, (Heiterkeit DIE LINKE) weil ich ein konservativ geprägter Mensch bin und weil ich weiß, dass ich nach diesem Leben Rechenschaft abgeben muss vor dem, vor dem wir irgendwann alle stehen werden. Ich bin nicht im Besitz der Wahrheit, ich habe den Stein des Weisen nicht gefunden, das unterscheidet mich von Ideologen. Wie gesagt, ich habe die Vermutung, dass der eine oder andere Ideologe in den Reihen von Rot-RotGrün sitzt. Das sind Menschen, die glauben wirklich, die Wahrheit mit Löffeln gefressen zu haben und im Besitz der Wahrheit zu sein. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Der steht vorn!) Das mag durchaus so sein. Trotzdem, das gebietet die politische Fairness, denke ich, dass es einige in den Reihen von Rot-Rot-Grün gibt, die die Politik, die sie betreiben, auch wenn ich sie persönlich für falsch halte, mit Leidenschaft betreiben und der Ansicht sind, dass ihre politischen Positionen richtig sind. Das möchte ich anerkennen und das möchte ich zugeben. Ich sage das deswegen so betont und führe das deswegen etwas im Detail aus, weil ich das bei Kollegen Voigt nicht erkennen kann. Es war wieder eine Rede, wie wir sie von Kollegen Voigt kennen, eine Rede: phrasengesättigt. Und wenn ich jetzt ein Phrasenschweinchen auf meinem Tisch stehen hätte, dann wäre das wahrscheinlich nun prall gefüllt mit Eurostücken oder Zwei-EuroStücken. Diese typischen Versatzstücke, die wir als Abgeordnete seit Jahren hören und hören müssen – ich glaube, nicht nur mir, sondern vielen Menschen draußen im Land ist klar, dass mit solchen phrasendreschenden Politikern keine Zukunft für Thüringen zu machen ist. (Beifall AfD) Sehr geehrter Kollege Voigt, jetzt sind Sie nicht im Hohen Haus, aber ich sage Ihnen das frank und frei auf den Kopf zu: Mein Eindruck ist – und ich glaube, der Eindruck vieler Bürger ist –, dass Sie keine Liebe zur Politik haben und Sie haben auch keine Liebe zu diesem Land. Die einzige Liebe, die deutlich wird, wenn Sie von hier vorne reden, ist die Liebe zu sich selbst. (Beifall AfD) Wie gesagt, das unterscheidet vielleicht den einen oder anderen in den Reihen von Rot-Rot-Grün sogar vom Kollegen Voigt, das will ich hier noch mal deutlich machen. So viel Ehrlichkeit muss sein. Ansonsten, Herr Minister Hoff, haben Sie ausgeführt – man hat so ein bisschen das Gefühl gehabt, da ist ein bisschen Melancholie in Ihrer Rede mitgeschwungen, es war so eine halbe Abschiedsrede. (Beifall AfD) (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Wovon?) Erlauben Sie mir die Einordnung. Wenig Zuversicht, auch wenn Sie hier und da mal einige Sätze gesagt haben, die Zukunftsoptimismus ausstrahlen sollten. Thüringen steht gut da. Ja, Sie haben die Lage Thüringens hier und da versucht schönzureden. Natürlich ist die Lage nicht schönzureden. Sie wissen selbst, dass wir alleine in den ersten zwei Monaten dieses Jahres einen Rückgang der Industrieproduktion von 7,5 Prozent zu beklagen haben – 7,5 Prozent! –, und das unter Ihrer Ägide. Diese Verantwortung können Sie nicht von sich weisen, Herr Prof. Hoff. Das mal als Vorrede zu meinen Vorrednern. Jetzt komme ich zum Thüringen-Monitor 2023. Ich habe es schon angedeutet: Ich werde auch in diesem Jahr wiederum den – in Anführungszeichen – fragwürdigen wissenschaftlichen Charakter des Monitors in einem ersten Kapitel mal in den Blick nehmen. Dann will ich mich dem Schwerpunkt des Thüringen-Monitors widmen: wirtschaftspolitischen Themen bzw. dem Schwerpunkt des Schwerpunkts, dem Fachkräftemangel. Dann kommt eine kritische Reflexion aus Sicht der AfD, was die ständig wiederkehrenden Themen des Thüringen-Monitors angeht, die wir schon seit vielen Jahren immer wieder auf der Agenda haben. Am Ende möchte ich die zentrale Aussage des Thüringen-Monitors in den Blick nehmen und meine Ableitung für Thüringen, für eine gute Thüringer Zukunft daraus schließen. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, ich komme zunächst zur Frage: Was ist der Thüringen-Monitor? Ist es Wissenschaft? Nein, der Thüringen-Monitor ist keine Wissenschaft. Der Thüringen-Monitor ist zuallererst eine Auftragsarbeit der Landesregierung. Man spürt in jeder Zeile, man spürt auch zwischen den Zeilen, dass die Regierungslinie formuliert wird, dass sie pseudowissenschaftlich verkleidet in die Medien hineingegeben wird, und die Medien springen ja auch in bekannter Weise darauf an. Zentral für diesen Thüringen-Monitor und die Botschaften der etablierten Medien war der alarmierende Anstieg des Rechtsextremismus in Thüringen. Das war zu erwarten. Und dass der Islamismus und dass der Linksextremismus in diesem Monitor keine Rolle spielen würden – in diesem Monitor wiederum keine Rolle spielen würden –, auch das war zu erwarten. (Beifall AfD) Der Monitor spekuliert viel und stellt unhinterfragt dogmatische Glaubensformeln in den Raum. An vielen Stellen kann man das so herauslesen und kann man das finden. Ich zitiere aber an der Stelle nur ein Beispiel, nämlich auf der Seite 60 heißt es wörtlich: „Die Bekämpfung des menschengemachten Klimawandels erfordert einen klimafreundlichen Umbau der Thüringer Wirtschaft.“ Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, das ist keine Wissenschaft, das ist ein quasireligiöses Bekenntnis. (Beifall AfD) Jeder weiß, dass es Klimawandel gibt. Das Klima wandelt sich auf dieser Erde, seit es eine Erdatmosphäre gibt. Auch das weiß jeder, der sich mal etwas damit beschäftigt hat. Wohingegen niemand irgendetwas darüber weiß, ob der sogenannte klimafreundliche Umbau der Thüringer Wirtschaft, der diese Thüringer Wirtschaft schwer belastet, tatsächlich irgendeine Auswirkung auf das langfristige Wetter, sprich das Klima hat. Das weiß tatsächlich niemand, das ist reine Spekulation. Dann geht es weiter: Der Thüringen-Monitor arbeitet mit Begriffen, die gleichzeitig der politischen Sphäre und der wissenschaftlichen Sphäre angehören und die deswegen nur begrenzt plausibel sind. Ein Beispiel auch dafür. Dem Thüringen-Monitor zufolge soll ein sogenannter Manichäismus, also quasireligiöses Schwarz-Weiß-Denken, für rechtspopulistische Einstellungen charakteristisch sein, woraus wiederum eine – wörtlich, so der Thüringen-Monitor bzw. dessen Autoren – „Moralisierung von Politik [folge], die Kompromisse erschwert“. Also die Populisten moralisieren in der Politik und sind dafür verantwortlich, dass Kompromisse in der Politik erschwert werden. Mich persönlich und meine Fraktion verblüfft diese Qualifizierung, weil es doch gerade die rot-rot-grünen Truppen hier in Thüringen sind und natürlich auch die anderen etablierten Parteien – ich komme gleich noch dazu –, die unser Volk und die politische Parteienlandschaft unentwegt in ein unsägliches Freund-Feind-Schema hineinpressen. (Beifall AfD) Jeder vernünftige Mensch weiß, wo dieser Manichäismus, der politische Hypermoralismus und die Kompromissunfähigkeit tatsächlich beheimatet sind, nämlich bei denen, die in der Vergangenheit von „Dunkeldeutschland“ geredet haben, die von „Pack“ geredet haben, die den politischen Gegner als „parasitär“ oder „Parasiten“ bezeichnet haben und die AfD sogar als einen „Haufen Sch…“ bezeichnet haben. Quer durch das etablierte Parteienspektrum wird mit Polarisierung, wird mit Entmenschlichung gearbeitet. (Zwischenruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: Und es ist braun und stinkt!) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wer hat denn hier die meisten Ordnungsrufe, Herr Höcke?) Das ist einer Demokratie, das ist eines Rechtsstaats unwürdig und dieser unwürdige Zustand muss und sollte beendet werden. (Beifall AfD) Ich könnte noch vieles anführen, ich könnte auch noch anführen, dass der Monitor ein Recht auf Freiheit erkennt. Es gibt natürlich kein Recht auf Freiheit. Daran erkennt man auch, wie begriffsunscharf die Autoren des Thüringen-Monitors arbeiten. Es gibt tatsächlich Grundrechte. Es gibt beispielsweise ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit und ein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Auch diese Grundrechte sind in den letzten Jahren tatsächlich unter Druck geraten, das wissen wir. Aber ein Recht auf Freiheit gibt es nicht. Das als Beispiel dafür, wie unpräzise Worte in diesem Monitor verwandt werden. Aber ich will jetzt, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, die Metaebene verlassen. Ich denke, es sind einige Beispiele dargebracht worden, die Ihnen zeigen und die auch den Anwesenden zeigen, dass dieser Thüringen-Monitor keine wissenschaftliche Arbeit ist, sondern Regierungspropaganda. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Und das schätzen Sie als Lehrer ein?) Es ist so, dass man die Ergebnisse des ThüringenMonitors mit Vorsicht genießen sollte. Wir wollen sie aber trotzdem wie jedes Jahr mal als Grundlage nehmen, die Sicht auf Thüringen zu konkretisieren, die AfD-Sicht auf Thüringen handhabbar und plastisch zu machen. Ich komme in diesem Zusammenhang zum zweiten großen Kapitel, zu den wirtschaftspolitischen Aspekten des Thüringen-Monitors bzw. zum Unterthema der Fachkräftegewinnung bzw. dem Fachkräftemangel. Ein Schwerpunkt der Untersuchung sind Aspekte der wirtschaftlichen Lage in Thüringen und die Sicht der Bürger hierauf. Fasst man zusammen, was im Thüringen-Monitor dazu präsentiert wird, so zeigt sich, dass die Aussichten wegen der desaströsen Altparteienpolitik trüb sind. Überbordende Bürokratie, eine verfallende Infrastruktur, Energiepreise, die künstlich in die Höhe getrieben werden, Umweltauflagen, Klimaschutzauflagen, die die Thüringer Wirtschaft strangulieren, die Bildung im freien Fall, der Kampf gegen den Verbrenner allgegenwärtig, von allen Altparteien mitgetragen – so buchstabiert sich das Herunterwirtschaften eines Landes. Das ist Deindustrialisierungspolitik pur und die machen wir als AfD mit Sicherheit nicht mit. (Beifall AfD) Dem Fachkräftemangel gilt sodann die besondere Aufmerksamkeit des Thüringen-Monitors 2024. Betrachtet werden dort fünf Potenziale, mit denen man glaubt, dem Mangel begegnen zu können. Ich will jetzt nicht auf alle fünf Potenziale im Detail eingehen. Sie sind meiner Auffassung nach grundsätzlich auf der Symptombekämpfungsebene angesiedelt. Damit begnügen wir uns als AfD natürlich nicht, weil wir an die Ursachen der Malaise heranwollen, an die Ursachen der Probleme heranwollen. Der fünfte Punkt, das fünfte Potenzial, was der Thüringen-Monitor aufdeckt, wird besonders intensiv reflektiert und auch mit Fragen eingekleidet. Das ist nämlich die Frage, inwiefern der Fachkräftemangel – so er denn da ist – durch Zuwanderung aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland gedeckt werden kann. Wie gesagt, das Potenzial Nummer 5 nimmt der Monitor besonders in den Blick. Das wundert uns als AfD natürlich nicht, hat der Monitor doch die politische Mission, Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften regelrecht zu propagieren. Die befragten Thüringer zeigen allerdings, dass sie auf dem Boden der Realität stehen. Zu großen Teilen wollen sie keine weitere unkontrollierte Zuwanderung, die jetzt – so scheint es ihnen jedenfalls – nur als Fachkräftezuwanderung verpackt wird, nachdem jahrelang eine millionenfache Sozialmigration ins Land gelassen worden ist. Viele Thüringer plädieren – durchaus mit gesundem Menschenverstand – in diesem Zusammenhang dafür, ich zitiere mit Auslassungen aus dem Monitor: „Ausbildungsberufe attraktiver zu machen, […] junge Menschen stärker für Ausbildungsberufe zu begeistern, […] Handwerksberufe attraktiver [zu] machen, soziale Berufe durch bessere Bezahlung attraktiver [zu] machen [und die] Ausbildung gegenüber [dem akademischen] Studium auf[zu]werten“. Das zeigt, dass die Thüringer in erheblichem Umfang auf der Seite der AfD stehen. (Beifall AfD) Denn ich erinnere in diesem Zusammenhang an einschlägige Initiativen, die wir als AfD in dieser Legislatur schon eingebracht haben, beispielsweise die Initiative zur kostenfreien Meisterausbildung bzw. zur höheren Berufsausbildung, die zur Fachund Arbeitskräftesicherung, die gegen pädagogische Experimente an den Schulen oder an die Initiative, die wir schon im März 2020 hier ins Hohe Haus eingebracht haben, die sich für die Abschaffung des Schulgeldes in den Gesundheitsfachberufen eingesetzt hat. Die zwischen den Zeilen erkennbare Kritik zahlreicher Bürger an der vom Monitor vorangestellten Strategie zur Fachkräftegewinnung liegt auf der Hand und kann hier in zwei Punkten zusammengefasst werden. Erstens: Die Generierung der sogenannten Potenziale ist auf der symptompolitischen Ebene angesiedelt und entwickelt keine mittel- und langfristige Perspektive. Das habe ich schon anklingen lassen. Zweitens: Die Zuwanderung von Hochqualifizierten, wie wohl durchaus begrüßenswert – auch von der AfD wurde das begrüßt –, ist letztlich eine irrelevante Größe bzw. nicht in relevanten Größenordnungen zu erwarten. Das hat nichts, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, aber auch gar nichts mit der angeblich unterentwickelten Willkommenskultur in Thüringen oder Deutschland zu tun. Es hat damit zu tun, dass Deutschland eines der Länder mit den höchsten Steuer- und Abgabenlasten der Welt ist. (Beifall AfD) Es hat damit zu tun, dass freiheitsliebende Menschen nicht nach Deutschland kommen, weil sie in diesem stickigen Meinungsklima nicht mehr atmen können. Es hat was mit überbordender Bürokratie zu tun, die nirgends so fanatisch betrieben wird wie in der Bundesrepublik Deutschland und wie im Freistaat Thüringen. Es hat damit zu tun, dass unsere Schulen nicht mehr funktionieren und dass hochgebildete, hochqualifizierte Ausländer nicht nach Deutschland kommen, weil sie wissen oder die Sorge haben müssen, dass ihre Kinder in deutschen Schulen nichts mehr lernen. Das sind die Ursachen dafür, dass Hochqualifizierte um Deutschland und Thüringen einen Riesenbogen machen und lieber direkt in die Vereinigten Staaten von Amerika abwandern. Ich kann das sehr gut verstehen. (Beifall AfD) Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, was Deutschland und was Thüringen wirklich zu einer nachhaltigen – und hier ist dieser Begriff richtig platziert – Lösung des Fachkräftemangels braucht, das ist erstens eine Familienoffensive. Wir müssen die demografische Wende einleiten. Wir können nicht weiter hinter der demografischen Katastrophensituation hinterherreformieren. Wir brauchen eine Willkommenskultur für Kinder, das Kinderkriegen darf in Thüringen nicht mehr am Geld scheitern. (Beifall AfD) Zweitens: Wir brauchen eine Nachqualifizierungsoffensive. Wir haben in Deutschland 3 Millionen junge Menschen in der Alterskohorte 20 bis 34 Jahre ohne Berufsausbildung – einen Schulabschluss haben die meisten, aber die Berufsausbildung haben sie nicht. 3 Millionen Menschen. Warum qualifizieren wir diese jungen Leute nicht nach, bevor wir nach ausländischen Fachkräften rufen, die sowieso nicht nach Deutschland kommen? Drittens: Wir brauchen eine Rückholinitiative. Seit 1990 haben fast 1,5 Millionen Menschen, deutsche Staatsbürger, Deutschland verlassen. Seit dem Jahr 2016 waren es knapp 40 Prozent dieser knapp 1,5 Millionen. Diese Menschen, diese deutschen Staatsbürger waren im Durchschnitt hochqualifiziert, sie waren überdurchschnittlich jung, sie haben Deutschland aus den Gründen den Rücken gekehrt, die ich hier schon skizziert habe. Das sind die drei Dinge, die wir angehen müssen. Und die können wir auch auf Landesebene angehen. Da kann Thüringen vorangehen und beispielgebend für die gesamte Bundesrepublik Deutschland sein. Und unter einer AfD-Regierung wird genau das passieren. (Beifall AfD) Ich komme zum dritten Kapitel, zur kritischen Reflexion der wiederkehrenden Fragestellungen im Thüringen-Monitor. Der Thüringen-Monitor richtet seine Aufmerksamkeit von jeher auf die rechte Seite des politischen Spektrums. Wie ich eingangs erwähnt habe, bleibt der Linksextremismus und der Islamismus der blinde Fleck des Thüringen-Monitors. Diese Aspekte bleiben komplett außen vor und das ist sehr bedauerlich. Ich denke, dass auch viele Thüringer ein Interesse daran hätten, mal die Einstellungen der hier lebenden Muslime zu erfahren. In Niedersachsen hat man gerade vor Kurzem eine große Umfrage unter muslimischen Bürgern in Niedersachsen gemacht, vor allen Dingen hat man Schüler in den Blick genommen, die muslimische Schülerschaft in Niedersachsen. Da sind Ergebnisse rausgekommen, die uns allen Sorgenfalten ins Gesicht malen müssten. Denn knapp die Hälfte der muslimischen Schüler in Niedersachsen möchte einen islamischen Gottesstaat und mehr als zwei Drittel der muslimischen Schüler in Niedersachsen würde gern den Koran über deutsche Gesetze stellen. Wir erkennen als AfD hier jedenfalls ein echtes Sprengpotenzial für unsere demokratische Rechtsstaatlichkeit. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: In Niedersachsen!) Aber die rot-rot-grüne Landesregierung bzw. die Altparteien in Thüringen verschließen vor diesem – auch in Thüringen – immer größer werdenden rosa Elefanten, der im Raum steht, einfach die Augen. Das ist in unseren Augen politische Verantwortungslosigkeit, unter der, wenn sie nicht endlich beendet wird, auch noch unsere Kinder leiden werden. (Beifall AfD) Umso schneller wird man, wenn man nicht aufpasst, als Thüringer Bürger als Populist eingeordnet und als Populist geframet. Als Populismuskriterium wertet der Thüringen-Monitor dabei beispielsweise die Befürwortung der direkten Demokratie, also der Volksgesetzgebung, und damit auch die Bejahung der Aussage – ich zitiere aus dem Thüringen-Monitor, ich gebe eine Aussage wieder, die die Thüringer bewerten sollten –: „Das Volk, und nicht die Politiker, sollten die wichtigsten Entscheidungen treffen.“ Dieser angeblich, so der Thüringen-Monitor, populistischen Aussage stimmten 78 Prozent der Thüringer zu. Ich kann nur sagen: Diese 78 Prozent haben recht. (Beifall AfD) Der Aussage „Heutzutage kann man seine Meinung nicht frei äußern, weil man sonst Nachteile haben könnte“ stimmten 54 Prozent der Thüringer zu. Auch diese 54 Prozent gelten den Machern des Thüringen-Monitors dadurch, dass sie dieser Aussage zustimmen, dadurch, dass sie ihre Sorge um den Bestand der Meinungsfreiheit artikulieren, als populistisch. Das hat nichts mit Wissenschaft zu tun, das ist reine rot-rot-grüne Propaganda bzw. rein rot-rot-grünes Framing. (Beifall AfD) Die Meinungsfreiheit ist bedroht; die Werte des Thüringen-Monitors habe ich gerade wiedergegeben. Es gibt Studien, beispielsweise des Instituts für Demoskopie Allensbach, die Ende des letzten Jahres rausgekommen sind, die noch alarmierendere Befunde zu Tage fördern. Dort sind 60 Prozent der Deutschen der Meinung, dass man in Deutschland seine Meinung nicht mehr frei sagen kann. Das sind alarmierende Zahlen, denn die Meinungsfreiheit ist das zentrale Recht in einer Demokratie. Ohne Meinungsfreiheit kann Demokratie gar nicht gedacht werden. Und nein, sehr geehrte Kollegen von den Altparteien, von den Altfraktionen, schuld ist nicht die AfD. Schuld sind Sie alle, die Sie im Land und im Bund seit Jahrzehnten in Regierungsverantwortung sind. (Beifall AfD) Die Meinungsfreiheit ist bedroht, doch wir wissen: Wo Gefahr ist, da wächst das Rettende auch. Was mich besonders erfreut, ist die Wertschätzung der Freiheit, die heute unter Thüringern größer denn je ist. Die Freiheitssehnsucht hat einen neuen historischen Höchstwert erreicht und das finde ich großartig, das finde ich prima. Das spüre ich auch in den Bürgerdialogen, die ich zahlreich absolviere, mit vielen Hundert Bürgern, die jedes Mal teilnehmen. Dazu brauche ich tatsächlich nicht die Lektüre des Thüringen-Monitors. Deswegen würde dieser Thüringen-Monitor, der wissenschaftlich zweifelhaft arbeitet und Regierungspropaganda verbreitet, wenn die AfD regiert, dann auch ganz schnell eingestellt werden. Die 50.000 Euro im Jahr würden wir dem Thüringer Steuerzahler gern sparen. (Beifall AfD) Wenn ich also in den Bürgerdialogen unterwegs bin, dann spüre ich einerseits Frustration bei den Menschen, ich spüre Ohnmacht bei den Menschen, ich spüre wirkliches Leid bei den Menschen. Die Menschen stehen nach diesen Bürgerdialogen vor mir – vor allen Dingen sind es Senioren – mit Tränen in den Augen und sagen: Herr Höcke, ich weiß nicht mehr, wie es weitergeht. Meine Rente reicht hinten und vorn nicht zum Leben, ich bin verzweifelt. Ich habe mein Leben lang gearbeitet, 45/50 Jahre, ich habe eine Minirente. Ich muss zur Tafel gehen, ich weiß nicht mehr weiter. Die Menschen sind zunehmend verzweifelt und zunehmend erbost über eine Politik, die dann auch noch mit Gesinnungsvorgaben die Möglichkeit nehmen will, ihre Meinung und ihre Kritik an der Regierung offen und öffentlich zu äußern. Sie empfinden es als Zumutung – jetzt mal mein Blick in Richtung Innenminister –, dass es einen Inlandsgeheimdienst gibt, der jetzt neuerdings mit einer neuen Beobachtungskategorie unterwegs ist, die sich Delegitimierung des Staates nennt. Natürlich kann man alles, was der Regierung nicht passt, in so eine Kategorie hineinfüllen und dann kann man praktisch eine Gesamtbeobachtung der Bevölkerung damit begründen. Eine Delegitimierung des Staates – es gab eine ähnliche Einordnung im Strafgesetzbuch der unseligen DDR, Herr Innenminister Maier. Überlegen Sie sich noch mal, ob ihr Verfassungsschutz wirklich der Demokratie dient oder nicht eher als Demokratiegefährder unterwegs ist. (Beifall AfD) Die Menschen sind es satt, bevormundet zu werden. Diese Menschen sind es satt, mit staatlicher Gesinnungspropaganda überformt zu werden. Die Eltern erzählen mir von Unterricht in den Schulen, in dem es nicht mehr darum geht, dass die Kinder Rechnen, Lesen, Schreiben lernen, sondern sie sollen lernen, tolerant gegenüber 78 Geschlechtern zu sein. Sie sollen lernen, dass Multikulti das Beste von der Welt ist und dass man keinen Stolz auf die eigene Heimat haben soll. Das alles lernen unsere Kinder in der Schule. Die Menschen wollen diese Art von Gesinnungsstaat nicht mehr, die Menschen wollen kein betreutes Denken. Die Menschen wollen Meinungsfreiheit und sie widersetzen sich der weiteren Aushebelung von Grundrechten und Gesinnungsproduktion. Sie haben recht, wenn sie das tun, und das ist auch im Thüringen-Monitor nachvollziehbar. (Beifall AfD) Jedenfalls können wir den freiheitsliebenden Thüringern versichern, dass wir als AfD ein zuverlässiger Partner sind, weil wir auch große Freunde der Freiheit sind. Das waren wir von Anbeginn. Aber der Druck, den wir als Opposition in diesem Land auch manchmal ertragen müssen, hat unsere Freiheitsliebe nicht ersticken können. Im Gegenteil, unsere Freiheitsliebe ist durch diesen permanenten Druck noch angeheizt und befeuert worden. (Beifall AfD) Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, ich komme abschließend zur zentralen – oder für mich zentralen – Aussage des Thüringen-Monitors: Einerseits ist es prima, dass die Demokratieunterstützung – meine Vorredner haben schon darauf hingewiesen – der Thüringer weiterhin enorm hoch ist. Sie erreicht historische Höchstwerte mit 88 Prozent. Die Thüringer sind regelrecht demokratieverliebt. Das darf und muss man natürlich begrüßen. Aber der Wermutstropfen, der immer größer wird, ist, dass die Demokratiezufriedenheit immer weiter abnimmt. Das heißt, die Zufriedenheit mit der realen Praxis der Demokratie, mit dem Vollzug von Politik ist rückläufig, und zwar in einer dramatischen Art und Weise. Die Demokratiezufriedenheit in Thüringen liegt jetzt nur noch bei 45 Prozent. Das sind 23 Prozentpunkte weniger als vor drei Jahren. Das ist tatsächlich ein alarmierender Befund und den muss sich die Landesregierung natürlich zurechnen lassen. (Beifall AfD) Die Ursachen sind sicherlich vielfältig. Die Rückgängigmachung einer Ministerpräsidentenwahl ist hier zu nennen, das gebrochene Neuwahlversprechen, unverhältnismäßige, stellenweise brutale Grundrechtseingriffe in der sogenannten Coronazeit, ein hysterischer Kampf des Establishments gegen die stärkste politische Kraft. Alles das und vieles andere hat tiefe Spuren im Bewusstsein der Thüringer hinterlassen und das ist auch im Thüringen-Monitor ablesbar. Die Landesregierung und ihr eigentlich schon lange abgewählter Ministerpräsident ruinieren die Demokratiezufriedenheit der Thüringer in einem atemberaubenden Tempo. Die Landesregierung verspielt damit das Vertrauen der Menschen nicht nur in sich selbst, sondern das Vertrauen der Menschen in die Parteien und in die Politik insgesamt. Das ist ein skandalöser Zustand und Vorgang. (Beifall AfD) Wir werden diesen Trend umkehren, wenn wir in der Regierungsverantwortung sind. Wir als AfD, wir werden den Bürgerwillen wieder in das Zentrum der Politik rücken. Wir werden die Bürokratie abbauen, wir werden die Volksgesetzgebung stärken. Ja, das werden wir tun. Wir sind gute Populisten nach Einschätzung des Thüringen-Monitors. Wir werden die staatliche Propagandaproduktion auf null setzen, denn wir wollen keinen ideologieproduzierenden Staat. (Beifall AfD) Das sage ich auch – und ich weiß, dass ich das schon ein- oder zweimal ausgeführt habe –: Nein, wir werden nicht dasselbe machen, was die Genossen gemacht haben, die Institutionen, die geschaffen worden sind, zur Propagandaproduktion einfach mit neuen Inhalten füllen. Ich will keine linke Propagandaproduktion im Freistaat Thüringen und ich will auch keine rechte Propagandaproduktion im Freistaat Thüringen. (Beifall AfD) Ich will einen neutralen Staat, ich will einen Staat, der sich zurückhält und der dem mündigen Bürger erlaubt, sich selbst eine Meinung zu machen. Das ist Demokratie und das ist Rechtsstaat, so wie ich sie verstehe. (Beifall AfD) Wir werden also alles dafür tun, dass die Freiheit eine neue Blüte in Thüringen austreiben kann. Diese Blüte wird unter einer AfD-Regierung groß werden und wird wunderschön werden. Ich freue mich auf die nächsten Jahre, in denen wir Politik für Thüringen gestalten können. (Beifall AfD) Wir werden Thüringen dann zu einem wirklichen Freistaat machen. Thüringen wird da nicht nur als Name den Freistaat haben, sondern es wird ein wirklicher Freistaat sein. Wenn es eine zentrale Aussage im Thüringen-Monitor 2023 gibt, dann ist es, glaube ich, diese: dass die Thüringer mit dieser Landesregierung fertig sind. Die Thüringer wollen kein Weiter-so, sie wollen politische Veränderung. Diese politische Veränderung gibt es nicht mit den Altparteien. Diese politische Veränderung gibt es nur mit der AfD. (Beifall AfD) Wir werden jetzt in den nächsten Wochen und Monaten, sehr geehrte Kollegen – wir haben ja jetzt alle den Wahlkampf vor der Brust –, wir werden mit vielen Menschen ins Gespräch kommen. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir in den nächsten Monaten für unsere Position des gesunden Menschenverstands viele Herzen entflammen können, dass wir viele Thüringer von der Notwendigkeit einer politischen Wende überzeugen können. Und es wird für uns alle, denke ich, sportlich werden, diese drei Wahlkämpfe zu absolvieren. Wir werden hart um die richtigen Positionen ringen, wir werden den politischen Gegner im Rahmen des rechtsstaatlich Gebotenen auch hart anfassen, natürlich nur verbal. Aber eins – und das ist vielleicht auch noch wichtig, am Ende zu betonen – wollen wir nicht: dass die Polarisierung der Gesellschaft weiterbetrieben wird, dass sie noch gesteigert wird, dass Gewalt immer mehr zu Lösungen – in Anführungszeichen – von politischen Fragen eingesetzt wird. Wir lehnen Gewalt ab. Es würde mich sehr freuen, wenn es diesen Konsens im Hohen Haus gäbe, auch im jetzt anstehenden Wahlkampf. Ich freue mich darauf. Wir sehen uns dann im Wahlkampfjahr 2024. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor 2023 dazu: Gutachten „Politische Kultur und Arbeitswelt in Zeiten von Polykrise und Fachkräftemangel (Ergebnisse des Thüringen-Monitors 2023)“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein herzliches Willkommen an die neuen Besucherinnengruppen auf der Tribüne. Wir befinden uns nach wie vor im Tagesordnungspunkt 1 – die Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor 2023. Als Nächster hat für die Fraktion Die Linke Abgeordneter Schaft das Wort.

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Christian Schaft Die Linke

Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor 2023 dazu: Gutachten „Politische Kultur und Arbeitswelt in Zeiten von Polykrise und Fachkräftemangel (Ergebnisse des Thüringen-Monitors 2023)“

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream! Herr Höcke, Sie sagten, hier werde viel spekuliert und es würden dogmatische Glaubenssätze unhinterfragt in den Raum gestellt. Ich glaube, das war eine sehr gute Eigenbeschreibung dessen, was Sie hier gerade wieder abgeliefert haben. (Beifall DIE LINKE) Sie haben gesagt, Sie wollen keine rechte Propagandaproduktion in diesem Parlament. Das war aber genau das, was Sie abgeliefert haben. Dann will ich mich sogar so weit aus dem Fenster wagen und sagen, ich versuche mal, eine Information klarzustellen, weil Sie immer von den 3 Millionen Ungelernten sprechen, die man einfach nur qualifizieren müsse, um das Fachkräfteproblem zu lösen: Allein diese Zahlen stimmen hinten und vorn schon nicht. Das IAB-Betriebspanel weist bis 2060 einen Fachkräftebedarf von bis zu 5 Millionen Menschen in der gesamten Bundesrepublik auf. Dem stehen 1,7 Millionen Erwachsene ohne Berufsausbildung entgegen. Das reicht also vorn und hinten nicht. Also war es am Ende eine Mischung aus rechter Propaganda und am Ende viel Unwissen. Dabei will ich es belassen bei der Bewertung Ihrer Rede. (Beifall DIE LINKE) Dann finde ich es jetzt schon ein bisschen schade, dass der Kollege Voigt nicht im Raum ist, weil es doch eigentlich dem Respekt gebührt, wenn man hier gemeinsam den Thüringen-Monitor diskutiert, sich dann auch dem zu stellen, wenn dann Dinge, die hier als Wahlkampfplattitüden vom Stapel gelassen werden, auch mal dem Faktencheck unterzogen und dann auch ein Stück weit klargerückt werden müssen. Ich finde aber, eins hat die Rede vom Kollegen Voigt heute gezeigt, nämlich dass Sie jemand sind, der noch nicht mal im Ansatz das Format dazu hat, auch nur ein Stückchen Zukunftszuversicht für dieses Land auszustrahlen und den Thüringen-Monitor tatsächlich so zu lesen und dann auch zu diskutieren, wie Sie es selbst gesagt haben, nämlich mit Demut. Da haben Sie die eigene Aufgabenstellung wohl offensichtlich auch verfehlt. (Beifall DIE LINKE) Die zweite Aufgabenstellung, die Sie sich selbst gegeben haben, haben Sie auch verfehlt – an dem Punkt, als es darum ging, doch mal eine Zukunftsvision zu zeigen. In der gesamten Rede des Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion habe ich heute nicht eine Zukunftsvision gehört, außer der Forderung zu sagen, Rot-Rot-Grün muss abgewählt werden. Das ist aber alles andere als eine Zukunftsvision, das ist vielleicht ein Wunsch. (Beifall DIE LINKE) Dann will ich auch gern gleich am Anfang noch mal ein paar Sachen darstellen. Das müssen wir offensichtlich jedes Mal wieder machen, wenn wir hier am Pult stehen und in die Auseinandersetzung gehen, wenn wieder das Bild von der kommunalen Familie gezeichnet wird, die in Thüringen aufgrund von Rot-Rot-Grün ja zu gar nichts mehr in der Lage wäre. Dann will ich noch mal ganz klar sagen: In zehn Jahren Rot-Rot-Grün war es diese Landesregierung, die es geschafft hat, dass die kommunalen Haushalte saniert werden, dass die Anzahl der Kommunen in der Haushaltsnotsicherung drastisch zurückgegangen ist. Auch der Anteil oder das Volumen an Bedarfszuweisungen, was man so salopp als Notgroschen bezeichnen könnte, ist zurückgegangen. Die Kommunen haben es in Thüringen sogar in Krisenzeiten geschafft, zusätzlich auch noch Gewinne zu erwirtschaften. Zeitgleich sind die Investitionskosten bis zum Jahr 2022 dann auch noch mal deutlich angestiegen und hier auch noch mal bei den Mitteln, die investiv in den Kommunen gebunden sind: 2015 – 537 Millionen Euro, 2021 – 924 Millionen Euro. Nehmen Sie sich doch mal die Zahlen zurate und erzählen Sie nicht jedes Jahr in der Auseinandersetzung hier das Gleiche, weil die Kommunen durchaus in einer ganz anderen Lage sind, als Sie das zu Beginn der Amtszeit dieser Landesregierung waren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn dann auch immer so getan wird, als würde jetzt die Gießkanne ausreichen, um alle Probleme der Kommunen zu lösen, dann will ich es auch noch mal sagen: Ganz so einfach ist es eben nicht. Wir versuchen nämlich ein Stück weit auch – und das ist unser Verständnis vom gemeinsamen Miteinander von Land und Kommunen –, die hohe Kunst zu wagen, auf der einen Seite zu sagen, wir stellen den Kommunen, den Landkreisen, den Gemeinden Gelder zur Verfügung, aber wir haben natürlich auch ein Landesinteresse, für einen sozialen Ausgleich zu sorgen. Da denke ich beispielsweise an das Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen, das genau diesen Ansatz verfolgt zu sagen: Natürlich wissen die Strukturen vor Ort, was notwendig ist, um am Ende den Ausgleich zwischen Stadt und Land, ein gutes Miteinander von Jung und Alt und auch insbesondere die Unterstützung der älteren Bevölkerung zu gewährleisten. Aber das muss natürlich daran gebunden werden, dass wir als Land auch ein Interesse daran haben, dass diese Mittel dann auch mit der entsprechenden Steuerungswirkung angewendet werden. Das haben auch Teile Ihrer Landrätinnen und Landräte verstanden, offensichtlich mit Frau Schweinsburg in Greiz bis auf eine. Das zeigt: Das ist der Weg, den wir gehen und den wir weitergehen sollten, und nicht einfach zu denken, mit der Gießkanne seien die Probleme in diesem Land gelöst. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Dann will ich mal noch mit einer zweiten Mär aufräumen, weil mich das aufregt, wenn dann immer so getan wird, als hätte Thüringen das einzige Problem mit einem Lehrkräftemangel bundesweit. Da wurde wieder gesagt: Jede zehnte Unterrichtsstunde in Thüringen fällt aus. Wer mal ganz kurz im Internet sucht und mal schnell die Suchmaschine anwirft, der findet ganz schnell, 26. September 2023, MDR: Jede zehnte Unterrichtsstunde fällt aus – in Sachsen. Oder beispielsweise einen TAZArtikel: Lehrkräftemangel auf höchstem Niveau in Sachsen-Anhalt – jede zehnte Unterrichtsstunde an den Sekundarschulen fällt aus. Das zeigt: Ganz so einfach ist das nicht zu sagen, das wäre allein ein Thüringer Problem. Das ist bundesweit, in jedem Bundesland ein Problem, dass wir nicht ausreichend Lehrkräfte gewinnen können, so viele, wie wir bräuchten, weil wir auch hier mit der Altersstruktur zu tun haben. Deswegen bin ich beispielsweise Helmut Holter sehr dankbar, der auch in der KMK immer wieder darauf hinweist: Dieses Problem werden wir nur in einem gemeinsamen Miteinander aller Bundesländer und auch mit einer größeren finanziellen Anstrengung seitens des Bundes schaffen, wenn wir tatsächlich wieder über die Gemeinschaftsaufgabe Bildung reden. Aber einfach immer nur so zu tun, als sei es ein Thüringer Problem, löst nicht ein einziges Problem. (Beifall DIE LINKE) Dann bin ich – ehrlich gesagt – auch ein bisschen enttäuscht von der Art und Weise der Diskussion, die zwischenzeitlich auch kam, als dann der Minister persönlich angegriffen wurde, dann aber reingerufen wurde, das hätte ich nicht getan. Ich glaube, das ist auch so ein Muster von einer Reaktion, das kennen wir eigentlich nur aus einer anderen Ecke – erst den Skandal zu produzieren und dann so zu tun, als sei man es nicht gewesen. Dann soll man doch bitte dazu stehen, wenn man es einmal gesagt hat und sich dann wenigstens entschuldigen, wenn klargestellt wird, dass es am Ende nicht so ist. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist doch so! Er hat es doch umgedeutet! Jetzt fangen Sie genauso an!) Dann will ich nur noch mal sagen, weil gesagt wurde, das sei hier eine Vorlesung gewesen, der Kommentar sei mir erlaubt: Ich glaube, 45 Minuten sachliche Auseinandersetzung im Sinne einer – bezeichnen Sie es dann gern als – Vorlesung sind sicherlich wertvoller als 30 Minuten Wahlkampfplattitüden, wo tatsächlich nicht eine einzige Zukunftsvision für dieses Land an den Tag gelegt wird. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nach dem kleinen Faktencheck will ich es dabei bewenden lassen und auch beispielsweise für die Regierungserklärung noch mal einen kleinen Dank an den Minister aussprechen. Der Bezug zur Gemeinde Barchfeld-Immelborn trifft mich natürlich auch ganz persönlich, weil das meine Heimatgemeinde ist. Ich bin auch froh, dass es dort eine linke Gemeinderatsabgeordnete gibt, die sich beispielsweise gerade gegen den Verkauf des kommunalen Wohnungseigentums stemmt. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das zeigt nämlich auch, dass es einen Unterschied macht, wer dort im Gemeinderat sitzt. Ich bin ganz zuversichtlich, dass auch nach dem Wechsel von einigen zu einer anderen Partei nach den Gemeinderatswahlen wieder eine starke Linke-Fraktion im Gemeinderat sitzen wird. Jetzt will ich aber das versuchen, was der Minister auch in der Regierungserklärung gemacht hat, Benjamin Hoff hat es als die Tiefenbohrung bezeichnet. Man könnte gewissermaßen auch sagen, der Thüringen-Monitor ist am Ende beides – einerseits eine Momentaufnahme, aber gewissermaßen auch ein Langzeit-EKG der Thüringer Gesellschaft. Die vorgelegten Daten und Zahlen bieten uns doch gerade heute hier in dieser Debatte die Möglichkeit, mit Vereinfachungen aufzuhören, tatsächlich Dinge zu hinterfragen, in einen Kontext zu setzen, die soziale, politische und strukturelle Natur von verschiedensten Einstellungen tatsächlich zu bewerten und dann auch die Schlussfolgerungen zu ziehen. Deswegen will ich mich noch mal dem Dank an das Team von Frau Dr. Marion Reiser von der FriedrichSchiller-Universität und auch dem Kompetenzzentrum für Rechtsextremismusforschung, Demokratiebildung und gesellschaftliche Integration anschließen, denn viel zu selten haben wir hier im Hohen Rund die Möglichkeit, uns tatsächlich in dieser Tiefe mit diesen Fragen zur Demokratiezufriedenheit, zur Einstellung der Thüringerinnen und Thüringer auseinanderzusetzen und dann auch die Schwerpunkte zu diskutieren wie den Fachkräftemangel, die Digitalisierung oder auch die Transformationsprozesse in diesem Jahr. Deswegen noch mal der herzliche Dank auch von meiner Seite an das Team für das vorgelegte Werk, das wir heute hier diskutieren. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Man muss dann – dazu komme ich im Verlauf – das eine oder andere noch mal rekapitulieren. Wenn wir uns den Befragungszeitraum ansehen, dann werden vielleicht auch manche Befunde noch mal ein Stück weit eingeordnet. Der Befragungszeitraum im Herbst 2023 war verbunden – vielleicht erinnern sich noch einige – mit zwei sehr intensiven bundespolitischen Debatten. Das eine war die im Rahmen der Haushaltsdebatte. Da entbrannte eine Diskussion über die Rolle und Funktionsweise des Sozial- und Wohlfahrtsstaates. Wir erinnern uns dabei auch an die immer noch virulente Bürgergelddebatte. Es herrschte aber ebenso auf der bundespolitischen Ebene ein Abschottungsdiskurs, als es darum ging, dass scheinbar nur noch darüber diskutiert wurde, wie die Zäune an den Außengrenzen höher gezogen werden sollen und möglichst auch das Asylrecht noch geschliffen werden soll. Da war es Bodo Ramelow und auch wenigen anderen zu verdanken, dass es in dieser aufgeheizten Stimmung und Debatte doch noch Stimmen der Menschlichkeit gab, als es dann nämlich darum ging, die eigentliche Frage in den Mittelpunkt zu rücken: Nicht, wie schotten wir uns ab, sondern, wie schaffen wir es, diejenigen in den Mittelpunkt der Debatte zu stellen, die zu uns kommen, und dann tatsächlich für sie hier die besten Bedingungen zu schaffen, damit sie hier ankommen können, auf eigenen Füßen stehen können, Teil dieser Gesellschaft werden können und gemeinsam mit uns diese Gesellschaft auch gestalten können? In diesen Zeitraum und in diese Debatte fällt auch der Befragungszeitraum und das muss man noch mal rekapitulieren. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ebenso passt aber auch die Debatte zum Thüringen-Monitor jetzt unmittelbar in die Zeit vor den 1. Mai. Da will ich es auch noch mal sagen, weil natürlich wieder sehr einfach und holzschnittartig das Bild von Thüringen und der aktuellen Wirtschaftssituation gezeichnet wurde: Man muss doch mal ganz ehrlich schauen, wo wir stehen, und zwar auch in all der Komplexität. Da verstehe ich zwar den oppositionellen Reflex. Aber diese Vereinfachung hilft nicht bei der Bearbeitung der politischen Herausforderungen, wenn dann am Ende immer nur an jeder Ecke und an jedem Ende das Bild vom niedergewirtschafteten Thüringen gezeichnet wird, das mit der roten Laterne in der Hand durch die Bundesrepublik läuft. Das sind am Ende nur Kampfbegriffe, die Menschen verunsichern, aber die in keiner Art und Weise zur Lösung der eigentlichen Probleme hier im Land beitragen. Wir konstatieren – das ist auch schon gesagt worden –: Thüringen ist immer noch in einem Aufholprozess. Ich sage die Zahlen gern noch mal: Das Bruttoinlandsprodukt ist von 2018 bis 2022 in Thüringen um 16,1 Prozent gestiegen, liegt damit über dem Bundesdurchschnitt. Die Arbeitsproduktivität ist in dem Zeitraum ebenso um 17,8 Prozent gestiegen, liegt ebenso über dem bundesweiten Schnitt. Auf die Entwicklung der Bruttolöhne ist der Minister ja auch schon eingegangen. Das zeigt: Wir sind in einer guten Entwicklung des Aufholens und können erst mal zur Bewertung konstatieren: Thüringen weist bei der Wirtschaftskraft zweistellige Wachstumsraten auf, bei der Produktivität und bei den Gehältern. Wer da von „niedergewirtschaftet“ und „roter Laterne“ redet, verschließt die Augen vor der Wirklichkeit und trägt in keiner Art und Weise zu einer sachlichen Diskussion bei. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Sachlich wäre es dann, die Punkte einzuordnen und in der bundesweiten Rolle zu schauen. Das Ost-West-Gefälle wurde schon thematisiert, der Unterschied beispielsweise bei der Tarifbindung, die im Osten immer noch deutlich niedriger ist, beim Bruttomonatsverdienst, wo das Statistische Bundesamt erst am Anfang dieses Monats noch mal die Zahlen auf den Tisch gelegt hat: im Westen ca. 4.500 Euro, im Osten 3.700 Euro. Da ist also auch nach 34 Jahren deutscher Einheit noch Luft nach oben. Wir haben beispielsweise auch bei der Durchschnittsarbeitszeit immer noch einen Unterschied. In Ostdeutschland beträgt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 38,7 Stunden, in Westdeutschland 37,6. Und dann diskutieren wir das alles in dem Kontext, dass wir in Thüringen vor der Herausforderung stehen, bis 2035 385.000 Menschen in der Arbeitswelt zu ersetzen, die in ihren wohlverdienten Ruhestand gehen. Das wird Lücken reißen. Die müssen natürlich durch Personal besetzt werden. Das wird aber auch dazu führen müssen, dass wir Strukturen verändern müssen. Diese beiden Fragestellungen müssten wir in aller Tiefe hier im Parlament bearbeiten statt platter Attitüden, die dann einfach hier nur so im Raum liegen bleiben. Deswegen müssen wir aber auch, wenn viele Menschen nachvollziehbar Sorge um die Zukunft haben, nicht die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, sondern wir müssen – und das macht der Thüringen-Monitor, diese Chance bietet er – uns dann auch die Potenziale anschauen, die wir haben, in diesem Punkt entsprechend zu agieren. Da steht natürlich die Frage im Fokus, wie wir es schaffen, Fachkräfte zu gewinnen und auch hier zu halten. Da will ich noch mal ganz klar sagen, der Minister hat davon gesprochen: Thüringen ist ein Einwanderungsland. Das bleiben wir aber nur, wenn Menschen keine Angst haben müssen. Und Angsträume entstehen da, wo rassistische Stimmungsmache entsteht und wo dann keine Menschen mehr zu uns kommen und andere überlegen zu gehen. Deswegen ist Weltoffenheit eine gesamtgesellschaftliche und eine politische Verantwortung von uns allen, diese zu verteidigen, diese zu leben und diese zu gestalten als eine zentrale Gelingensbedingung der Fachkräftegewinnung hier in Thüringen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) An dieser Stelle will ich auch mal kleineren Initiativen und Projekten meinen Dank aussprechen. Wir hatten erst vor Kurzem in der Landeswissenschaftskonferenz eine Vertreterin des Projekts WORT: Weltoffene Region Thüringens. Die hat eine Zahl genannt, die dann doch überrascht. Beispielsweise wurden die Studierenden an der Hochschule von Schmalkalden mal befragt: 44 Prozent der internationalen Studierenden sagen, sie könnten sich vorstellen, in der Region zu bleiben. Das muss man sich erst mal auf der Zunge zergehen lassen. Aber zeitgleich ist die Frage, wo sie überhaupt in der Region bleiben können. Wir sehen mit den Daten und Zahlen aus dem Thüringen-Monitor dann eine andere Situation. Was macht jetzt das Team aus diesem Projekt? Es geht in die Unternehmen und begleitet Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung, bei der Organisationsentwicklung, bei der Personalentwicklung und ‑ beratung und versucht so, gezielt Ressentiments sowohl im Betrieb als auch im Umfeld abzubauen, um dann zu ermöglichen, dass Menschen, die hierbleiben wollen, auch hierbleiben können. Sie erfüllen damit gewissermaßen als einer von vielen Akteuren eine Vorbildfunktion, weil sie diesen Prozess so gestalten, dass er auf andere Regionen übertragbar ist. Ich denke, darauf sollten wir aufbauen, denn das ist ein Instrument, auf der einen Seite eine Bleibeperspektive für diejenigen zu schaffen, die hierbleiben wollen, sich aber auf der anderen Seite bewusst mit dem Problem auseinanderzusetzen: Ist es überhaupt insbesondere bei einer kleinteiligen Unternehmensstruktur in den Regionen möglich? Deswegen an dieser Stelle vielen Dank an das Projekt und das Team aus dem WORT-Projekt, die dort in der Region gerade aktiv sind. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Es sind aber nicht nur diese Projekte, es sind insbesondere dann auch die Initiativen, die Bündnisse vor Ort, die auch noch mal dazu beitragen. Denn es ist das eine, in einem Unternehmen einen Prozess zu suchen, wie wir in die Öffnung kommen, um Schließungsprozesse zu vermeiden. Das andere ist es aber auch, drum herum ein gesellschaftliches Klima und eine Stimmung zu schaffen, die auch zum Bleiben bewegt. Deswegen ist es auch so wichtig – und wir werden das in verschiedensten Aspekten oder haben das auch schon diskutiert –, dann auch zu schauen, wie wir es schaffen, Menschen in dem Engagement entsprechend zu unterstützen, wenn sie sich vor Ort in demokratischen und zivilgesellschaftlichen Organisationen und Bündnissen dafür einsetzen, dass ein weltoffenes Klima in der Region gelebt wird. Auch all denjenigen, die sich damit tagtäglich ehrenamtlich befassen und beschäftigen und sich dafür einsetzen, gilt an dieser Stelle der Dank, denn sie gehören genauso dazu, wenn wir darüber reden, Thüringen weltoffen zu gestalten. (Beifall DIE LINKE) Wie notwendig das ist und dass auch aus meiner Sicht dieses Projekt WORT an der richtigen Stelle ansetzt, das zeigt der Thüringen-Monitor sehr konkret, wenn wir dann nicht nur auf die kleinteilige Unternehmensstruktur und den hohen Fachkräftebedarf schauen, sondern sehen, dass 28 Prozent der befragten Arbeitgeberinnen gesagt haben, das Instrument der gezielten Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland nutzen sie oder sie haben davon Gebrauch gemacht, während gleichzeitig 64 Prozent der Arbeitgeberinnen das explizit für sich ausschließen, insbesondere dann 72 Prozent der Betriebe, die weniger als zehn Beschäftigte haben, sagen: Wir können Stellen oft nicht besetzen. Das ist ein Widerspruch, mit dem umzugehen ist. Der zeigt aber auch genau, wo die Handlungsoption liegt. Das habe ich bei der Frage der interkulturellen Öffnung zur Vermeidung von Schließungsprozessen bei den Unternehmen auch schon benannt. Dann will ich aber auch noch mal sagen: Wir beginnen bei dem ganzen Prozess ja auch nicht bei null. Wir müssen uns auch noch mal die Zahlen vergegenwärtigen. Wir reden von 62.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Menschen in Thüringen ohne deutschen Pass. Das sind 7,7 Prozent, übrigens 22.000 mehr als noch 2018. Und es lässt sich auch konstatieren – da waren auch schon passende Überschriften beispielsweise im „Freien Wort“ –: Das sind dann auch diejenigen, die unter anderem gemeinsam mit den Kolleginnen mit deutschem Pass hier den Laden am Laufen halten, insbesondere in den Bereichen, über die wir auch schon in vielfältiger Art und Weise hier geredet haben, der Gastronomie, dem Baugewerbe oder der Nahrungsmittelindustrie. Auch bei der Anzahl der ausländischen Auszubildenden ist die Zahl und die Quote von 4,1 Prozent im Jahr 2016 auf 7,4 Prozent gestiegen. Das heißt: Wir bringen dort bereits eine Entwicklung mit und auf der können wir dann entsprechend aufbauen. Dafür braucht es dann aber auch ein gegenseitiges Verständnis. Das habe ich erst letztens bei Gesprächen in Pflegeeinrichtungen in Ilmenau gehört. Da gab es die Bereitschaft zu sagen: Na klar kommen dort Leute, die haben nicht sofort die fertigen Sprachkenntnisse, die brauchen Zeit zum Lernen und sie brauchen aber auch Kolleginnen und Kollegen, die sich diese Zeit auch nehmen und nehmen können, um die neuen Kolleginnen beim Ankommen zu unterstützen. Das war ein Verständnis, bei dem ich gemerkt habe, da wird die Weltoffenheit, die Öffnung, das Wissen darum gelebt, dass man sich gegenseitig braucht. Das ist das, worauf wir aufbauen müssen, wenn wir von Willkommenskultur sprechen. (Beifall DIE LINKE) Da will ich übrigens auch mal den IHK-Präsidenten erwähnen, der mit Blick auf den Thüringen-Monitor das auch noch mal auf den Punkt gebracht hat, ähnlich wie auch Bodo Ramelow das immer schon gesagt hat, Zitat: „Wir brauchen jede helfende Hand und jeden klugen Kopf“ und dabei ist es egal, woher er oder sie kommt. Das muss das Verständnis sein, das wir leben müssen, wenn wir darüber reden, wie wir Menschen hier das Ankommen erleichtern und ihnen hier tatsächlich eine Bleibeperspektive geben. Statt elendige Debatten darüber zu führen, wie hoch Abschiebezahlen sind, wie sinnvoll oder unsinnig eine Arbeitspflicht ist, sollten wir doch endlich Debatten darüber führen, wie wir Menschen den Weg ebnen, wie sie hier von ihrer eigenen Hände Arbeit ihr Leben selbst gestalten können. Das sind dann die konkreten Fragen, für die sich auch der Ministerpräsident im Bund eingesetzt hat, wenn es um die Frage des Spurwechsels geht, wenn es um das gemeinsame Kommunizieren mit den Unternehmen geht, wie die Öffnung stattfindet und wie aber beispielsweise auch einheitliche Verfahrensrichtlinien in den Ausländerbehörden eine Möglichkeit sind, hier ein besseres Ankommen zu ermöglichen. Da hat uns beispielsweise – das sei an der Stelle noch gesagt – auch die Enquetekommission „Rassismus“ der vergangenen Legislatur einiges an Maßnahmen mit auf den Tisch gelegt, die genau an dieser Stelle mit ansetzen. Denn am Ende muss es doch egal sein, woher die Menschen kommen, sondern es muss darum gehen, dass wir gemeinsam mit ihnen diese Zukunft hier in Thüringen gestalten. Damit das aber geht – und dann komme ich zum Punkt des 1. Mai –, muss es natürlich auch darum gehen, dass es für alle Menschen in diesem Land gute Arbeitsbedingungen gibt. Trotz der allgemeinen positiven Entwicklung der Wirtschaftskraft des Freistaats haben natürlich auch die Befragten im Thüringen-Monitor auf die Herausforderungen hingewiesen. Der Minister hat es in der Regierungserklärung schon gesagt: Wir sind nicht diejenigen, die an dieser Stelle allein durch Gesetze entscheiden. Es ist natürlich die Aufgabe der Sozialpartnerinnen und Sozialpartner, der starken Gewerkschaften, auch der Arbeitgeberinnen. Aber ich will es auch noch mal sagen, weil es nicht unterzubewerten ist: Wir tragen hier als Politik oder als Politiker im Land, als Landtag und Landesregierung natürlich auch eine gemeinsame Verantwortung für die öffentliche Hand. Deswegen war es uns als Linke gemeinsam auch mit Rot-Rot-Grün immer ein Anliegen, da zu sagen: Wir müssen auch die entsprechenden Rahmenbedingungen setzen. Ich denke da an die Erfolge in den letzten zehn Jahren, jetzt auch noch mal in dieser Legislatur, wenn es um die Anpassung beim vergabespezifischen Mindestlohn geht, wo man sich noch mal sagen muss: Ab dem 1. Januar 2025 wird dieser in Thüringen bei 14 Euro liegen. Das sind Instrumente zur Stärkung der Tarifbindung, um für einen fairen Wettbewerb zu sorgen, weil der Markt vielleicht Angebot und Nachfrage regelt, aber nicht soziale und ökologische Standards im Blick hat, und darüber hinaus auch zu sagen: Gute Arbeit ist uns wichtig. Deswegen ist das Vergabegesetz dort, wo wir als öffentliche Hand eine Verantwortung haben, eine entsprechende Stellschraube, damit die Beschäftigten in Thüringen auch die Unterstützung durch das Land erfahren. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Gute Löhne sind das eine, Zeit zu haben, damit sich das Leben nicht allein um Arbeit dreht, ist das andere. Deswegen ist auch die Debatte um die Arbeitszeitverkürzung eine wichtige. Auch das zeigt aus meiner Sicht beispielsweise die Benennung des Themas im Thüringen-Monitor. Deswegen sage ich es an dieser Stelle noch mal: Die Debatte über Arbeitszeitverkürzung ist kein linkes Wolkenkuckucksheim. Aus Gesprächen mit Unternehmen und Beschäftigten, die bereits in Thüringen diesen Weg gegangen sind – entweder Vier-Tage-Woche oder 35-Stunden-Woche –, hören wir ganz klar: Die Produktivität steigt, der Stress wird reduziert. Beispielhaft zu nennen sind hier die Waldkliniken Eisenberg mit dem entsprechenden Tarifvertrag oder beispielsweise auch Rocco Funke mit seinem Bautrocknungsunternehmen im Eichsfeld, die ganz klar zeigen: Weniger Stress entlastet am Ende jeden Einzelnen, aber auch das Gesamtsystem, das Gesundheitssystem, verhindert immer mehr Arbeitsverdichtung, schafft mehr Zeit für Freunde, Familie, Hobbys und auch das Ehrenamt, politische Partizipation. Damit zeigt sich: Dort, wo es die Möglichkeiten gibt, sollten sie genutzt werden, weil sie gut für alle sind. Ich bin all denjenigen dankbar, die sich da schon auf den Weg machen. Deswegen sollten wir auch in dieser Debatte ein bisschen abrüsten und den Fokus tatsächlich darauf legen, was es für die Beschäftigten und die Unternehmen auf beiden Seiten bringt und am Ende auch, welchen Mehrwert es für die Gesellschaft hat. Weitere Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs werden im Thüringen-Monitor genannt. Ich will an einer Stelle nur noch mal darauf hinweisen, da geht es um das Thema der Flexibilisierung der Erwerbsmöglichkeiten über den Renten- und Pensionseintritt hinaus, bzw. ein Stück weit davor warnen – Abgeordneter Kemmerich wird ja noch reden –, daraus dann die falschen Schlüsse zu ziehen, denn beispielsweise wirbt ja gerade die FDP im Bund in ihrem 12-Punkte-Papier zur Wirtschaftswende für einen flexiblen Renteneintritt und die Abschaffung der abschlagsfreien Rente ab 63. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Das stimmt nicht!) Da sei gesagt: Solchen Vorschlägen erteilen die Thüringerinnen und Thüringer eine klare Absage, (Beifall DIE LINKE) denn lediglich 3 Prozent der Beschäftigten sehen in der Erhöhung des Renteneintrittsalters eine Lösung für den Fachkräftemangel. Zu den weiteren Maßnahmen der FDP auf Bundesebene reicht dann eigentlich auch zu sagen, was Marcel Fratzscher vom DIW gesagt hat: Das ist nichts anderes als Sozialstaatspopulismus, der am Ende bei einer tatsächlichen Wirtschaftswende in der Bundesrepublik an keiner Stelle hilft. (Beifall DIE LINKE) An der Stelle will ich auch noch mal sagen, wenn es um die Frage des Renteneintritts geht – die Frage können Sie vielleicht gleich beantworten angesichts der Perspektive in der jungen Generation, werte Kolleginnen der FDP –: Glauben Sie denn wirklich, die junge Generation von heute hätte Lust, bis 70 oder länger zu arbeiten, oder glauben Sie, die Menschen in diesem Land gewinnen Vertrauen in den Staat, wenn einfach auf ihre Erwerbsbiografie gepfiffen wird und damit auch auf eine sichere Rente? Ich glaube kaum. Auch das sollte die gemeinsame Verantwortung sein, einerseits den Menschen in der Zukunft und nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben eine möglichst sichere Rente zu gewährleisten, die dann auch zum Leben reicht, und nicht darüber zu reden, wie wir Menschen immer noch länger arbeiten lassen. (Beifall DIE LINKE) Denn was wir brauchen, ist nicht weniger Sozialstaat, sondern eine gerechte Lastenverteilung – mehrfach in Debatten schon erwähnt – durch eine gerechte Steuerreform in diesem Land, durch eine solidarische Bürgerversicherung und durch eine Politik, die auch bereit ist, durch Kreditaufnahmen in der Gegenwart den Generationen in der Zukunft eine Infrastruktur zu hinterlassen, die ihren Namen auch verdient und kein Klotz am Bein ist. Ich will an der Stelle aber nicht noch mal die Debatte zur Schuldenregel in der Verfassung von gestern wiederholen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will stattdessen noch mal auf zwei Aspekte aus dem Monitor Bezug nehmen, wenn es um die Frage der Transformationsprozesse geht, einerseits der Digitalisierung und andererseits des klimagerechten Umbaus der Wirtschaft. Das sind zwei Transformationsprozesse, in denen wir uns schon lange befinden und die auch mehr sind als die Stichworte, die dann immer genannt werden: Megatrend. An der Stelle will ich noch mal die Gelegenheit nutzen, auch noch mal mit einer Mär des Kollegen Voigt aufzuräumen, weil ich mir schon vorstellen konnte, dass auf die Bitkom-Studie Bezug genommen wird. Da kann man sich nämlich mal beides anschauen. Sowohl die Bitkom-Studie nennt Gelingensbedingungen für die digitalen Vorreiter als auch der Thüringen-Monitor. Da wird nämlich beispielsweise darauf hingewiesen, dazu braucht es eine hohe Bevölkerungsdichte und ein geringes Durchschnittsalter. Jetzt können wir uns in Thüringen mal umsehen und uns den Thüringen-Monitor genauso zu Gemüte führen, wo ja auch auf den hohen Bevölkerungsaltersdurchschnitt im Vergleich zu den anderen Bundesländern hingewiesen wird. Dann frage ich mich auch ganz ehrlich, warum die E-Lade-Infrastruktur ein entscheidendes Kriterium zur Erfassung des Stands bei der Digitalisierung ist. (Beifall DIE LINKE) Insofern – vielleicht Studien erst mal genauer anschauen, bevor sie herangezogen werden, um auch da wieder zu sagen: Thüringen läuft mit der roten Laterne durchs Land. Das Gleiche gilt dann auch beim Thema „Onlinezugangsgesetz“. Da hätte nämlich der Blick in die „Thüringer Allgemeine“ von vor zwei Tagen gereicht. Es stand – glaube ich – sogar auf der Titelseite, man hätte also noch nicht mal aufschlagen müssen. Da wurde noch mal gesagt: Thüringen liegt mit 250 Dienstleistungen auf Platz 4 bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. (Beifall DIE LINKE) Besser sind nur Hessen, Bayern und Hamburg. Also auch hier ist die Realität mal wieder komplexer als ein Tweet. Dann sei an der Stelle auch noch mal erwähnt, das einfach noch mal in Zahlen gegossen: Thüringen stellt 241 Millionen Euro für die Verwaltungsdigitalisierung in Thüringen zur Verfügung. Auch da sei noch mal genannt, weil ja so getan wird, als wäre Digitalisierung irgendwas, was wir von oben verordnen und dann funktioniert das schon: Das muss natürlich auch in den Kommunen mit Leben gefüllt werden. Da erinnere ich mich dann auch an den Jahresempfang des Oberbürgermeisters der Stadt Ilmenau letzte Woche, der nämlich gesagt hat, dort wurde dieser Prozess angegangen und mittlerweile ist man quasi durch mit der Umstellung des digitalen Aktendurchlaufs. Das ist diese Kultur, die dann vor Ort auch gelebt werden muss. Es hilft dann nicht, wenn wir uns hier hinstellen und sagen, in den Kommunen funktioniert es mit der Digitalisierung nicht, wenn aber aus verschiedenen, vielleicht auch aus Gründen der Überforderung eine Kommune sagt, sie schafft es nicht, und dann die Schuld an das Land abgeschoben wird. So einfach kann man es sich an der Stelle nicht machen. (Beifall DIE LINKE) Dann will ich noch mal ein paar andere Sachen erwähnen, insbesondere mit Blick auf den Altersdurchschnitt der Thüringer Bevölkerung: Da lohnt es dann auch, noch mal genauer hinzuschauen, was das Land denn macht, anstatt zu tun, als würde dieses Land nichts tun. Ich will nur ein paar Beispiele nennen. Es ist gut, dass das Land beispielsweise auch dem DigitalPakt Alter beigetreten ist, aus dem bundesweit Maßnahmen finanziert werden, um Erfahrungsorte für ältere Menschen im Umgang mit der Digitalisierung zu finden. Da gibt es Projekte in Bleicherode, Dingelstädt, Jena oder Nordhausen. Zudem ist natürlich im Kontext „Gesundheit“ der Aufbau der Gesundheitskioske als Orte, an denen Menschen zu gesundheitlichen und sozialen Belangen beraten werden können, auch im Zusammenhang mit Telemedizin ein wichtiger Aspekt. Es ist auch wichtig, dass mit der Unterstützung des Landes beispielsweise Projekte wie „Aktiv mit Medien“ gefördert werden, um den Menschen den Zugang zu neuen Medien zu erleichtern und ältere Menschen teilhaben zu lassen, um die digitale Spaltung im Alter entsprechend zu bekämpfen. Überlegenswert ist natürlich: Wir haben viele Digitalisierungsstrategien, entweder in den einzelnen Häusern oder aber auch in verschiedensten Bereichen dieser Gesellschaft. Es mag richtig sein, künftig zu schauen, wie hier noch stärkere Synergieeffekte hergestellt werden können und auch eine intensivere Debatte darüber zu führen. Da kommen wir dann wieder zum Thema „Arbeitswelt“, welche Auswirkungen am Ende auch Künstliche Intelligenz auf die Veränderung der Arbeitswelt hat. Da gibt es nämlich nicht nur eine Richtung – darauf weisen auch verschiedene Publikationen hin, dass einerseits eine mit KI verbundene Automatisierung beispielsweise dazu führen kann, dass Beschäftigte mehr Eigenverantwortung erhalten, weil ihnen bestimmte Prozesse abgenommen werden. Auf der anderen Seite kann es aber auch dazu führen, dass Beschäftigte irgendwie nur noch als ein Backup im Hintergrund funktionieren und damit quasi ein Stück Dequalifizierung einhergeht. Diese Widersprüche gilt es zu diskutieren und dann auch den Blick zu lenken, wie wir das mit den Beschäftigten im Rahmen betrieblicher Mitbestimmung machen und auch den Räumen, die dafür zu schaffen sind. Auch beim Thema „Bildung“ war die verkürzte Debatte über die Nutzung von ChatGPT ja nur die Spitze des Eisbergs. Das Land geht hier einen neuen Weg mit dem Fach „Medienbildung“, das dann auch entsprechend in den Schulen seinen Platz findet. Dann will ich auch noch mal sagen: Da müssen wir uns nicht unter den Scheffel stellen. Ich zitiere hier einmal Sven Kommer, Professor für Didaktik und Digitale Bildung an der Universität Aachen und Sprecher der Initiative „Keine Bildung ohne Medien!“. Er appellierte daran, dass die Kinder und Jugendlichen in diesem Land auf das vorbereitet sein müssen, was kommt. Das wird nämlich nicht mehr verschwinden. Kommer wünschte sich Medienbildung als eigenes Schulfach in allen Bundesländern und meinte, da sehe es bisher schlecht aus. Thüringen könne hier eine Vorreiterrolle wahrnehmen. Also auch hier dann vielleicht noch mal der Blick auf das, was wir geschafft haben und wo andere Länder durchaus auch von uns lernen können. (Beifall DIE LINKE) Dann will ich noch mal einen Aspekt bei dem Thema „Transformationsprozess“ nennen. Ich glaube, da müssen wir noch mal ein bisschen nachschärfen. Vielleicht geht es hier darum, noch mal zu diskutieren, wo die Autorinnen und Autoren der Studie auch Gedanken von uns noch mal mit aufnehmen können. Zunächst einmal ist zu konstatieren, dass eine große Mehrheit der Befragten, 87 Prozent, wünscht, dass Unternehmen ihre Beschäftigten bei der Umstellung auf einen klimafreundlichen Lebensstil unterstützen. Andererseits stimmen aber zwei Drittel der Befragten zu, dass Unternehmen nicht weiter durch Klimaschutzmaßnahmen belastet werden sollen. Doch da stelle ich mal die Frage: Was bedeutet denn eigentlich „Belastung durch Klimaschutzmaßnahmen“? Ist es nicht auch eine Belastung für Unternehmen, wenn sie mit der Umstellung auf eine klimaneutrale Produktion einfach allein gelassen werden? Ist es am Ende nicht auch eine Belastung für die Gesellschaft, wenn wir die Thüringer Wirtschaft nicht klimaneutral umbauen und dann alle Menschen mit den Folgen der Klimakrise alleinlassen? Ich glaube, diese Fragen sollte man sich noch mal genauer anschauen, auch vor dem Hintergrund dessen, dass wir Transformationsprozesse in Thüringen sehr konkret diskutieren. Mit einer hohen Zahl an Industriearbeitsplätzen von 81 je 1.000 Einwohnerinnen wäre es natürlich spannend, hier noch mal vertiefend in die Diskussion zu gehen, weil aus unserer Sicht Instrumente notwendig sind. Ich erinnere an die Debatte zur Transformationsagentur oder beispielsweise auch Technologieberatungsstelle. Uns als Linken ist beispielsweise auch noch mal wichtig, die Idee zu diskutieren, zu fragen, wie wir über die Möglichkeiten einer Industriebeteiligungsstrategie hier im Land mit anderen oder ergänzenden Förderinstrumenten im Transformationsprozess Unternehmen unterstützen können. Das hat nichts damit zu tun, wenn dann die FDP schon wieder Schnappatmung bekommt und irgendwie vom VEB redet. Nein, da gibt es eine konkrete Unterstützung für die Unternehmen und Beschäftigten, um Zukunftstechnologien hier in Thüringen am Standort weiterzuentwickeln, zu halten und damit auch Arbeitsplätze zu sichern. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Dann will ich den Rest meiner Redezeit noch auf den zweiten Schwerpunkt lenken. Da geht es nämlich um die Frage der Mitbestimmung. Ein Teilaspekt ist die Rolle der betrieblichen Mitbestimmung. Da gibt es aus meiner Sicht gleich zwei wichtige Effekte, die der Thüringen-Monitor aufzeigt. Studien der Leuphana Universität zeigten beispielsweise, dass sich betriebliche Mitbestimmung positiv auf die Akzeptanz des politischen Systems auswirkt. Positive Erfahrungen mit demokratischen Praktiken am Arbeitsplatz beeinflussen also dementsprechend die Wahrnehmung auf das politische System. Auch der Thüringen-Monitor verweist darauf und stellt fest: „Schließlich mindert die betriebliche Mitbestimmung am Arbeitsplatz auch nach Berücksichtigung aller Erklärungsfaktoren die Ausbildung (rechts-)populistische[r] Einstellungen unter den berufstätigen Thüringer:innen“. Deswegen ist es wichtig, nicht nur auf die Wirksamkeit von politischer Mitbestimmung im Betrieb zu schauen, sondern auch die politische Mitbestimmung der Beschäftigten im Betrieb tatsächlich zu stärken und die Kolleginnen und Kollegen an dieser Stelle ganz klar zu unterstützen. Da wird dann auch im Kleinen deutlich, worüber wir reden, wenn es um die betriebliche Mitbestimmung geht. Das lässt sich auch auf das Große übertragen. Wenn es darum geht, was auch der Monitor konstatiert, ein Gefühl der politischen Ohnmacht zu überwinden, indem durch mehr Beteiligung eine eigene politische Wirksamkeit erfahren wird, dann steigt auch die Zufriedenheit mit dem Funktionieren der Demokratie. Wenn allerdings der Eindruck entsteht oder erweckt wird, dass sich politische Akteurinnen und Akteure nur noch gegenseitig politisch blockieren und Bürgerinnen und Bürger nur noch ohne Einflussmöglichkeit am Spielfeldrand stehen, dann kann das zum Problem für das Vertrauen in die Institutionen werden. Genau deshalb haben wir in den letzten zehn Jahren schon einiges auf den Weg gebracht. Ich will an das Petitionsgesetz erinnern, das sich mittlerweile auch Delegationen von außerhalb Thüringens anschauen, will aber auch auf das Bürgerinnenbeteiligungsgesetz auf der kommunalen Ebene verweisen, das uns Mehr Demokratie als eines der besten bescheinigte, die die Bundesrepublik zu sehen bekommt. (Beifall DIE LINKE) Aber das reicht noch nicht ganz aus. Ohne der Debatte morgen zur Verfassung vorgreifen zu wollen – die Einigung zur Änderung der Thüringer Verfassung ist wichtig, aber sie darf nicht dazu führen, dass wir dann am Ende sagen: Es braucht keine weiteren Veränderungen mehr, wir müssen die Diskussion nicht führen. Denn aus unserer Sicht braucht es auch in der kommenden Legislatur zwingend die Diskussion darüber, wie direkte Mitwirkungsmöglichkeiten im Land gestärkt werden können. Das betrifft unter anderem die Vorschläge zur Absenkung der Unterschriften oder des Unterschriftenforums beim Bürgerinnenantrag von 50.000 auf 5.000 Unterschriften oder die Streichung des Finanzvorbehalts. Der Ausbau von Bürger- und Bürgerinnenrechten in dieser Zeit, wenn das Vertrauen in die funktionierenden demokratischen Institutionen schwächelt, darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Deswegen ist die Einigung morgen und die Entscheidung darüber wichtig, aber die Diskussion über die weiteren Stellschrauben in der nächsten Legislatur zwingend. (Beifall DIE LINKE) Wie wichtig das ist, zeigen auch die Zahlen, die uns insbesondere mit Blick auf den Thüringen-Monitor ganz besonders umtreiben. Die Autorinnen und Autoren verweisen darauf, dass insbesondere der Rückgang gerade der extrem rechten Einstellungen vor allem auf die Jahre der Coronpandemie zurückzuführen und als Kurzzeitphänomen zu betrachten sei. Ich will es nur einmal noch kurz benennen: Wir haben erhebliche Probleme, wenn 13 Prozent der Thüringerinnen meinen, dass der Nationalsozialismus auch seine guten Seiten hatte. Jeder fünfte Mensch meint, dass es wertvolles und unwertes Leben gebe. Oder auch noch mal festzuhalten ist, dass sechs von zehn Befragten im Freistaat meinen, dass die Bundesrepublik in gefährlichem Ausmaß durch Ausländerinnen überfremdet sei, und jeder Zweite der Auffassung zumindest zustimmt, die Menschen kämen nur hierher, um unseren Sozialstaat auszunutzen. Diese Zahlen sind nicht abstrakt, die werden zu einer ganz konkreten Gefahr einerseits für das politische System, aber auch für Menschen. Wenn wir uns einmal anschauen, welche Gefahr von diesen Einstellungen extrem rechter Ideologien ausgeht, dann zeigen das die Zahlen von ezra, die für das letzte Jahr 147 Fälle von rechten/rassistischen/antisemitischen Übergriffen auf 200 direkt betroffene Menschen auflisten. Auch die Zahlen des Landeskriminalamts weisen darauf hin, beispielsweise ist mit 1.835 Straftaten von rechts ganz klar: Das ist die größte Gefährdung unserer Demokratie und unserer Kultur und für die Sicherheit in diesem Land. Das bestätigen übrigens auch die Wahlergebnisse. Überall dort, wo es hohe Zustimmungswerte gibt, werden extrem rechte Einstellungen normalisiert. Und dort, wo die AfD hohe Zustimmungswerte hat, geschah dann auch die höchste Zunahme an rechter und rassistischer Gewalt. Das zeigt, wo das Problem liegt und welche Schlussfolgerungen wir dann auch konkret daraus ziehen müssen. Eine sollte ohne Wenn und Aber ganz klar sein: Die Feinde der Demokratie, wie sie hier im Parlament sitzen, sind kein politischer Partner. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann will ich aber durchaus auch auf eine weitere Schlussfolgerung abstellen, wenn ich daran denke, was jetzt unsere gemeinsame politische Verantwortung ist. Denn der Thüringen-Monitor verweist beispielsweise auch darauf, dass bestimmte Einstellungsmuster auch einer politischen Konjunktur der öffentlichen Debatte unterliegen. Deswegen ist es auch so wichtig, sich verantwortungsvoll mit der Frage auseinanderzusetzen, welche Rolle wir als demokratische Parteien und Fraktionen in diesem Landtag haben, damit sich nicht Ängste in den Köpfen von Menschen manifestieren und Eindrücke entstehen, die sich dann entsprechend sowohl in den Einstellungen als auch in konkreten Auswirkungen, in Taten widerspiegeln. Dieser Verantwortung werden wir aber nicht gerecht, wenn auf den Straßen dieses Landes plakatiert wird, dass man aufgrund der Politik der Landesregierung nachts nicht mehr alleine aus dem Haus gehen könne. Mit so einer Stimmung, mit so einer Kampagne, die da gemacht wird, bereitet man denen das Feld, die die Demokratie am laufenden Band attackieren und Grundrechte- und Freiheitsrechte einschränken wollen. Deswegen brauchen wir eine Abrüstung in der Debatte in der Frage, wie wir über die gesellschaftlichen Herausforderungen diskutieren. Sachlichkeit und Redlichkeit würde uns gemeinsam an vielen Stellen zugutekommen. Deswegen will ich zum Abschluss auf ein paar Sachen hinweisen, wo ich mir vielleicht einen gemeinsamen politischen Konsens wünschen würde, auch in der Auseinandersetzung mit anstehenden Wahlkämpfen. Statt nach unten zu treten, sollte es doch Konsens sein, dass die Schere zwischen Arm und Reich nicht weiter aufgehen darf, ja, eigentlich kleiner werden muss. Wenn das Gesamtvermögen der fünf reichsten Deutschen seit 2020 inflationsbereinigt um drei Viertel gewachsen ist – von etwa 89 auf 155 Milliarden US-Dollar –, während jedes fünfte Kind mittlerweile von Armut betroffen ist und die Armutsquote unter Alleinerziehenden bei 43,2 Prozent liegt, sollte es doch gemeinsamer Konsens sein, dass hier etwas schiefläuft und dass wir an die entscheidenden Stellschrauben ranmüssen, um hier in diesem Land eine soziale und gerechte Lastenverteilung hinzubekommen und eben nicht durch den Sprech vom Land der Fleißigen und virulente Bürgergelddebatten die zu diffamieren, die beispielsweise aufstocken müssen, was in erheblicher Anzahl eben immer noch Alleinerziehende sind, die im Niedriglohnsektor arbeiten müssen. (Beifall DIE LINKE) Statt über Bleibeperspektiven zu diskutieren – ob sicher oder nicht gut –, den ganzen Tag über vermeintlich sichere Herkunftsländer zu reden, könnte es doch Konsens sein, dass die Aufnahme von Menschen auf der Flucht vor Krieg, Verfolgung, aber auch vor Armut und wirtschaftlicher Not erst mal ein humanitäres und ethisches Gebot ist und dass wir denen unabhängig von der Art und Weise, wie sie zu uns gekommen sind, die Möglichkeit geben sollten, hier Fuß zu fassen, dass sie eine Arbeit aufnehmen können und ihr Leben selbst gestalten können. Statt erhitzte Debatten über geschlechtergerechte Sprache könnte es vielleicht auch etwa Konsens sein, dass Diskriminierung bekämpft und Menschen frei und selbstbestimmt leben können, egal welches Geschlecht oder welche Identität sie haben. Das ist ein Punkt von gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Wertschätzung, der im Mittelpunkt stehen könnte. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und statt die immer gleichen Debatten über Windkraft im Wald oder das Verbrennermotor-Aus zu führen oder vermeintliche Heizungsdiktate, könnte man auch einfach anerkennen, dass es eine reale Bedrohung gibt, die wir im Hier und Jetzt für zukünftige Generationen lösen müssen, und dass es dabei eine gemeinsame Kraftanstrengung ist, das ökologisch wie auch ökonomisch nachhaltig zu machen, damit am Ende die Lasten der Transformation gerecht verteilt werden. (Beifall DIE LINKE) Wenn wir uns auf diese Konsense einigen könnten, ich glaube, dann wären wir auch viel öfter in der Lage, über Grenzen oder vermeintlich unüberwindbare Grenzen hinweg die Sorgen der Thüringerinnen und Thüringer nicht nur wahrzunehmen, sondern sie auch politisch zu bearbeiten. Das, was der Thüringen-Monitor uns dazu auf den Tisch gelegt hat, diskutieren wir heute und es liegt nun an uns allen als demokratische Fraktionen und Parteien – aber an einigen auch ganz besonders – zu entscheiden, welchen Weg sie einschlagen wollen: den Weg der Empörung, um damit den Resonanzraum nach rechts zu öffnen, oder den Weg, um gemeinsam in der Sache um die besten Lösungen zu streiten, auch über einen Schatten zu springen. Da kann man einen kleinen Hoffnungsschimmer entdecken – es wurde schon erwähnt –, denke ich an die gestrige gemeinsame Entscheidung zum Schulgesetz, denke ich an die Einigung zur Verfassung oder beispielsweise auch zum Windenergiebeteiligungsgesetz. Das zeigt, dass es möglich ist. Es gab ja – zumindest im Vorfeld dieser Debatte – auch ein Stück weit die Hoffnung, dass die Debatte zum Thüringen-Monitor und der Verantwortung, die daraus erwächst, doch etwas differenzierter geführt wird. Aber am Ende musste ich auch ein Stück weit zur Kenntnis nehmen – vielleicht ist es aber auch nur eine Momentaufnahme –, dass nicht nur die Pressemitteilung der CDU-Fraktion nicht die Tiefenbohrung zum Thüringen-Monitor war, sondern auch die Aussprache des Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion alles andere war als diese Tiefenbohrung. Abschließend will ich nur noch mal darauf hinweisen: Wenn davon gesprochen wird, die Landesregierung sei nicht am Puls der Zeit und würde sich nur noch um Nebensächlichkeiten kümmern, dann frage ich: Sind es Nebensächlichkeiten, wenn die rot-rot-grüne Landesregierung einen Schutzschirm spannt mit einem Bürgschaftsprogramm für die Krankenhäuser in Thüringen, um sie bei der aktuellen Reform zu unterstützen? (Beifall DIE LINKE) Ist es eine Nebensächlichkeit, wenn durch das Land bis 2031 über 400 Millionen Euro in die Krankenhausinfrastruktur investiert werden, um bestmögliche Versorgungsstrukturen zu schaffen? Ist es eine Nebensächlichkeit, wenn sich das Land Thüringen in der Agrarministerinnenkonferenz für den Bürokratieabbau zur Entlastung der Landwirtinnen einsetzt? Ist es eine Nebensächlichkeit, wenn die Landesregierung mit den Hochschulen neue Wege geht, um die Lehrkräfteausbildung angesichts der notwendigen Fachkräfte zu stärken? Oder ist es eine Nebensächlichkeit, wenn die Landesregierung gerade jetzt in diesen Zeiten – das war diese Woche auch bei „MDR AKTUELL“ zu hören – auch dafür Sorge trägt, dass kostenlose Energieberatung zur Verfügung steht, wenn Menschen mit erhöhten Abschlagszahlen konfrontiert werden? Ich glaube, nein. Das sind einige Beispiele dafür, dass diese Landesregierung am Puls der Zeit ist, die Probleme anpackt und sich eben nicht um Nebensächlichkeiten kümmert – anders, als wenn wir hier auf Antrag anderer Fraktionen über geschlechtergerechte Sprache sprechen. Dann trägt es eben nicht zur Demokratiezufriedenheit bei, wenn Thüringerinnen landauf landab erzählt wird, es wäre nicht so und wir würden uns hier im Parlament nur mit Sachen beschäftigen, die nichts mit den Problemen der Menschen im Land zu tun hätten. Wir können uns gern in der Sache um die beste Idee streiten, ganz im Sinne dieses gemeinsamen Wettstreits. Diese Verantwortung tragen wir alle. Das, was dazu notwendig ist, hat uns der Thüringen-Monitor aufgezeigt. Ich hätte mir aber diese Tiefenbohrung, diese Differenzierung in der Debatte an der einen oder anderen Stelle heute gewünscht. Aber vielleicht gelingt das ja noch auf anderen Ebenen, wenn es um konkrete Lösungen bei einzelnen Gesetzen, Anträgen oder Initiativen geht. Die Hoffnung gebe ich zumindest nicht auf. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor 2023 dazu: Gutachten „Politische Kultur und Arbeitswelt in Zeiten von Polykrise und Fachkräftemangel (Ergebnisse des Thüringen-Monitors 2023)“

Vielen Dank. Als Nächste erhält die fraktionslose Abgeordnete Bergner das Wort.

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Ute Bergner fraktionslos

Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor 2023 dazu: Gutachten „Politische Kultur und Arbeitswelt in Zeiten von Polykrise und Fachkräftemangel (Ergebnisse des Thüringen-Monitors 2023)“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, der Thüringen-Monitor zeigt auf, wie die Bürger im Freistaat denken. Jetzt ist es der Anspruch der Landesregierung – so habe ich das zumindest verstanden –, daraus die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen. 72 Prozent der Thüringer sind der Meinung, dass Parlamente die geeignete Institution zur Gesetzgebung sind, und 88 Prozent halten die Demokratie für die beste Gesellschaftsordnung. Wenn man dann dagegenhält, dass lediglich 17 Prozent der Thüringer mit der Bundespolitik und 30 Prozent mit der aktuellen Thüringer Landespolitik zufrieden sind, dann geht es also nicht um das Ob der Demokratie, sondern um das Wie. Sie, Herr Hoff, haben selbst dargestellt – mit Zahlen aus dem Thüringen-Monitor –, dass auch Sie im Sinne der Bürger versagt haben. Die Zufriedenheit ist auf das Niveau abgesunken, das für die Ablösung der CDU-Herrschaft geführt hat. Und wenn Sie den begrenzten Spielraum der Landesregierung aufgrund der mangelnden Länderkompetenzen beklagen, dann lassen Sie uns doch gemeinsam für die Rückeroberung wichtiger Kompetenzen kämpfen und uns nicht dem widerstandslos hingeben. Wie wir auch hier im Thüringer Landtag Demokratie ausüben, ist vielen Bürgern draußen im Land ein Negativbeispiel. Mit rechts oder rechtsextrem hat das wenig zu tun. Es geht vielmehr um funktionierende demokratische Prozesse und eine basisdemokratische Mitwirkung aller Bürger. Und da braucht es hier in Thüringen eine klare Veränderung des Politikstils. Von einer leichten Delle während der Coronazeit abgesehen, konstatiert der aktuelle Bericht den Thüringern eine steigende Tendenz in den Bereichen rechtsextremer, populistischer und neurechter Einstellungen, Rechtsextremismus allgemein und nicht zuletzt größere Vorbehalte gegen Migranten und Muslime. Das wäre auch immer weiter in der gesellschaftlichen Mitte angekommen. Wenn das so ist, so muss doch die Frage erlaubt sein, ob all die Maßnahmen von Rot-Rot-Grün in den letzten Jahren die richtigen waren. Offensichtlich nicht, denn der Erfolg bleibt aus. Es braucht also hier auch ein Umdenken. Die Holzhammerpolitik von Rot-Rot-Grün erreicht genau das Gegenteil von dem, was sie will – egal wie viel Geld da reingepumpt wird. Viel Geld falsch eingesetzt – das ist Steuerverschwendung. Wenn die Sachargumente ausgehen, wird immer öfter und immer unterschiedsloser die Rechtspopulismus- und Rechtsextremismuskeule geschwungen. Diejenigen, die sachliche Kritik üben, die auf Missstände aufmerksam machen, werden als Rechtsextremisten verunglimpft. Dieser inflationäre Gebrauch der Einordnung als rechts und rechtsextrem lässt selbst wohlmeinende Bürger in der gesellschaftlichen Mitte am Urteilsvermögen der amtierenden Politiker zweifeln. (Beifall AfD) Hinzukommt, dass das Erleben durch die Menschen beispielsweise im Bereich der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl nicht mehr mit der vollmundigen Beschönigung über willkommene Fachkräfte der Regierungsdarstellung und mit ihr einhergehender öffentlich-rechtlicher Berichterstattung in Einklang zu bringen ist. Vertrauen wächst, wenn Handeln, Denken und Fühlen und damit auch die Kommunikation übereinstimmen. Da klaffen bei uns im Land große Lücken. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor 2023 dazu: Gutachten „Politische Kultur und Arbeitswelt in Zeiten von Polykrise und Fachkräftemangel (Ergebnisse des Thüringen-Monitors 2023)“

Als Nächster erhält Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP das Wort.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor 2023 dazu: Gutachten „Politische Kultur und Arbeitswelt in Zeiten von Polykrise und Fachkräftemangel (Ergebnisse des Thüringen-Monitors 2023)“

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Gäste auf der Tribüne, sehr verehrte Zuhörer und Zuschauer an den Möglichkeiten, die die Modernität so bietet. Die Hälfte von dem, was Herr Prof. Hoff, der jetzt das Weite gesucht hat, heute hier vollmundig präsentiert hat, war Propaganda und der andere Teil schierer Unsinn. Wäre die Ramelow-Regierung ein Patient, würde jeder Chefarzt sofort multiples Organversagen diagnostizieren. Ich würde das noch im Einzelnen präzisieren. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Jetzt reden wir nicht mal mehr über den Thüringen-Monitor!) Herrn Dittes hat es schon aufgeregt, es zeigt: Betroffene Hunde usw. usf. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE) Dann bleiben Sie doch ganz ruhig und hören mir zu. Ich habe den Vorrednern auch zugehört. Nicht mal jeder dritte Thüringer Bürger ist mit der Arbeit von Rot-Rot-Grün zufrieden. Das ist die Bestandszuschreibung. Aber viel schlimmer ist die hier dargestellte Selbstzufriedenheit in der Beschreibung, dass hier eigentlich alles gut läuft. Erinnert mich auch schwer an den Herrn Kanzler und Herrn Habeck bei der Analyse zum Zustand der deutschen Wirtschaft, die beiden sagen: ist doch alles prima. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Herr Lindner!) Auch hier, glaube ich, gehen wir schwer an den Eindrücken der Bevölkerung in Thüringen vorbei. Konkrete Lösungen, wie wir denn die Zukunft anpacken, vor allem nach dem 1. September dieses Jahres – Fehlanzeige. Ich nehme mal ein Beispiel heraus zur Frage: Thüringen ist ein Einwanderungsland; das hatte Herr Hoff auch schon getwittert bzw. ist es sogar auf der Seite des Freistaats erschienen. Mag die Zustandsbeschreibung zutreffend sein, aber die Analyse und vor allen Dingen die Reaktion der Bevölkerung ist doch das, was hier divergent auseinandergeht. Ich glaube, Herr Schaft war es eben, der dann wiederum eine falsche Zahl hier eingebracht hat. „Handelsblatt“, aktuelle Meldung: 2,5 Millionen Menschen im Alter zwischen 20 und 34 sind zurzeit ohne Berufsabschluss. 2,5 Millionen, das können Sie nachlesen, einfache Google-Methode, und nicht 1,7 und auch nicht 3,0 wie andere behauptet haben. Jetzt müssen wir mal hinter die Zahl schauen. Warum steigt die seit Jahren so mächtig? Weil auch wir nicht unter Kontrolle haben, wer tatsächlich in unser Land einwandert und sich geduldet oder auch nicht geduldet hier aufhält. Und wenn wir nicht offen und ernsthaft mit diesem Problem umgehen, werden wir es auch nicht lösen, schon gar nicht im Auge der Bevölkerung. Und Sie, Herr Schaft, als Vertreter der Linken haben wieder betont, dass Deutschland auch ein Ort sein sollte, wo sich Flüchtlinge aufgrund von Armut eine neue Heimat suchen können. Ich wiederhole gern: Wir werden auf deutschem Boden nicht die Probleme der ganzen Welt lösen. Wir stehen uneingeschränkt zum Asylrecht. Aber die Politik der offenen Arme geht an der Realität vorbei und überfordert viele Menschen, viele Kommunen, Schulen und andere Einrichtungen in Deutschland und auch hier im Freistaat. Die Realität müssen wir anerkennen. Deshalb ist es, Herr Ministerpräsident Ramelow, nicht zutreffend, wenn wir in Protokollerklärungen zu Ministerpräsidentenbeschlüssen oder auch zu Bundesratsbeschlüssen immer wieder betonen, dass wir anderer Auffassung sind als die Kompromisse, die auf europäischer Ebene gesucht werden und auch auf nationaler Ebene. Wir müssen die Grenzen tatsächlich schließen können. Wir müssen kontrollieren, wer unser Land betritt. Dann können wir auch so organisieren, dass wir ein Einwanderungsland sind und bleiben, was gezielt die Lücken schließt, die in den nächsten Jahren auftauchen. Wenn wir schon bei dem Thema sind: Zwölf-Punkte-Papier. Wir haben gesagt, die Rente mit 63 war ein Irrsinn. Da geht es nicht darum, nach 45 Jahren abschlagsfrei den Renteneintritt zu wählen. Es geht darum, dass wir faktisch einen Renteneintritt von zurzeit 64 haben. Und wir haben faktisch auch das Problem, dass viele Menschen erst mit knapp 30 überhaupt ihre Arbeit aufnehmen. Wir müssen einfach konstatieren, dass wir, Gott sei Dank, älter werden, gesünder älter werden. Aber wer soll denn die Last tragen, die Generation im Ruhestand zu finanzieren? Die Jugend? Das ist doch das Problem, das die Jugend hat. Wir haben die Trendanalyse gelesen, was die Jugendlichen zurzeit für Sorgen und Zukunftsängste haben, was ihre Generation angeht. Die müssen wir doch ernst nehmen, sonst haben wir irgendwann – Sie kennen das vielleicht aus der Werbung von der Sparkasse, wo der junggeborene Mensch einfach nur den Vogel zeigt: Ich werde nicht dafür eintreten, die nächsten Generationen zu stützen. (Beifall Gruppe der FDP) Das trifft auch genau die Diskussion, die als falsch empfunden wird, über die Frage der Arbeitszeit. Deutschland leistet sich den Luxus, mit knapp 200 Stunden pro Jahr unterhalb derjenigen im europäischen Vergleich zu arbeiten. Ich rede nicht von irgendwelchen weiten Fantasien. Ich rede einfach von Frankreich, Italien, Spanien, Griechenland. Deutschland arbeitet im Wochendurchschnitt 34 Stunden. In Griechenland sind es 41 Stunden, in Spanien 38 Stunden. Ich glaube nicht, dass es diesen Menschen deutlich schlechter geht. Wir müssen einfach wieder den Wert der Arbeit, den Wert eines Berufs als Berufung anerkennen oder fördern und nicht diejenigen in den Senkel stellen und lächerlich machen. Teilweise werden wir sogar von Vertretern der sogenannten Grünen Jugend als unfeministisch beschrieben, wenn wir sagen, das Soll sollte 40 Stunden sein. Auch das sind Dinge, die die Thüringer wahrnehmen, auch wenn wir sie nicht alle in Thüringen oder mit Thüringer Politik lösen können. Aber ich denke, das sind Diskussionen, die zu führen sind. Anderes Beispiel: Herr Minister Stengele hat vor zwei, drei Tagen via „BILD“-Zeitung verkünden lassen, dass Windkraftanlagen zu genehmigen sind, dass er die Beteiligung der Kommunen wegnehmen möchte, wenn die Kommunen und Gemeinden nicht schnell genug damit nachkommen. Hierin zeigt sich, das ist eben auch ein Lebensgefühl, das den Leuten immer wieder aufstößt, dass die Leute das als ungebührlich empfinden, wenn sich Eliten aufschwingen, über demokratische Prozesse zu entscheiden, sie sogar außer Kraft zu setzen. Das steht auch im Thüringen-Monitor drin mit der hohen Zustimmung zu mehr Bürgerbeteiligung, wobei ich das durchaus kritisch sehen würde. Wir haben auch in der deutschen Geschichte mit überwiegend volksabstimmungsähnlichen Ja-, Nein-, Schwarz-Weiß-Entscheidungen sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Ich verweise nur auf das Ende der Weimarer Republik. Aber wenn die Leute permanent spüren, dass über ihre Köpfe hinweg regiert wird, dass ignoriert wird, was ihr Wille ist, und da nenne ich auch wieder das Heizungsgesetz, dann nenne ich das Verbrenner-Aus. Das hat damit nichts zu tun, dass das immer wieder thematisiert wird. Die Leute wollen weiter ihre Verbrenner fahren, weil sie teilweise sauberer sind als die Elektromobilität, wenn man sie denn gesamtheitlich abbildet. Mal abgesehen davon, dass wir bis heute keine entsprechend große Menge an sogenanntem sauberen Strom haben. Wir wissen alle, wir holen weiter Strom aus in großem Maße CO -abstoßen2 den Kraftwerken aus Polen. (Beifall Gruppe der FDP) Und, Herr Stengele – ist auch nicht mehr da, irgendwie ist die ganze Regierung hier heute wenig vertreten. Herr Maier hat Geburtstag, das gönne ich ihm, der glückliche Herr Holter ist auch wieder da. Wie gesagt, das Lebensgefühl der Leute führt natürlich auch direkt zur Einschätzung der politischen Akteure. Die Menschen in Thüringen sehen, dass der Elan der Koalition sich darin erschöpft, genau zu wissen, was denn die gesamte Thüringer Bevölkerung haben möchte. Ich glaube, das undifferenzierte Handeln dieser Regierung und dass man nur eine Seite als politisch korrekt anerkennt, nämlich wenn man gendert, wenn man ausreichend wenig Fleisch isst etc. pp., dieses linksgrüne Selbstverständnis von dieser Gesellschaft stößt vielen auf und führt dazu, dass 30 Prozent zustimmen und 70 Prozent das nicht mehr tun. (Beifall Gruppe der FDP) Der Auftrag einer Regierung ist ja nun mal ein anderer. Vornehmste Aufgabe einer Landesregierung ist und bleibt, die Sorgen und Nöte möglichst aller Thüringer wahrzunehmen und sich um diese zu kümmern und nicht, die eine Bevölkerungsgruppe gegen die andere auszuspielen. (Beifall Gruppe der FDP) Unter R2G ist der Staat träge geworden und die Menschen wissen selbst, dass die sogenannten Wunder nicht von heute auf morgen geschehen. Aber wenn man zuschaut, wie sich der Zustand permanent verschlechtert und verschlechtert, und nicht die Weichen für etwas Besseres stellt, dann verzweifelt man und verliert das Vertrauen. Ich will mal sechs Punkte nennen. Der Staat und auch der Freistaat hat den Fleißigen – also denjenigen, die wirklich jeden Morgen aufstehen und arbeiten – wirklich die Wertschätzung entgegenzubringen, die sie verdienen. Alles, was der Staat tut und wo er meint, in die Gestaltung unseres Lebens eingreifen zu können, zieht Kosten nach sich, zieht Bürokratie nach sich und verschlechtert diese Leistungsanerkennung. Insofern sind die Punkte, die die Freien Demokraten mit dem 12-Punkte-Plan aufgeschrieben haben, schon sehr wichtig. Wenn es darum geht, die Generation im Ruhestand zu aktivieren, also sprich, sie zu motivieren zu sagen, wie kann ich noch Teilhabe leisten, wie kann ich etwas in die Gesellschaft hineingeben, aber es muss sich auch für mich lohnen, dann ist doch der Vorschlag, jenseits des Renteneintritts einen großen Betrag – im Gespräch waren 2.000 Euro Brutto – steuerfrei zu stellen, doch ein wirklich erwägenswerter Vorgang. Wir haben an allen Stellen Fachkräftesituationen, die nicht mehr ausreichend sind. Die Situation wird sich verschlechtern, erst recht mit dem Renteneintritt der Boomergeneration. Dann ist es doch wichtig, dass wir die Menschen, die wollen, motivieren können, sich einzubringen. (Beifall Gruppe der FDP) Ich habe permanent die Diskussion, dass Menschen, die zurzeit verkürzt arbeiten, sagen: Warum soll ich mehr arbeiten? Erstens lohnt es sich für mich nicht und zweitens, für wen tue ich das denn? Und dann ist die Diskussion tatsächlich in einem breiten Spektrum der Bevölkerung, auch wenn wir hier nicht über die Bürgergelderhöhung abstimmen, aber sie ist nun mal Wahrheit geworden und sie wird jetzt arg verteidigt, insbesondere von SPD und Grünen. Aber ich finde es fast ungehörig, das Bürgergeld um 12 Prozent zu erhöhen. Kein anderer in dieser Republik hat eine zwölfprozentige Erhöhung bekommen, weder Rentner, erst recht keine Arbeitnehmer. Dann muss man das mal diskutieren können, denn das senkt den Anreiz zur Arbeitsaufnahme, das senkt die Abstandsgebote, die wir haben, zwischen Beschäftigung und Nichtbeschäftigung und insofern senkt es die Motivation derjenigen, sich wirklich reinzuhängen. Es ist einfach eine Wahrheit, dass mir viele Arbeitgeber sagen, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Jahresende abgemeldet haben, die an der Schwelle arbeiten zwischen dem, was lohnt und nicht lohnt, und gesagt haben: Dann gehe ich eben in den Bürgergeldbezug und verdiene mir vielleicht hier und da noch etwas dazu. Zweitens: Auch das ist ein Punkt, wo der Mittelstand und das Handwerkgewerbe tatsächlich spüren, hier läuft etwas falsch, und zwar in der immer noch überbordenden Anziehungskraft der öffentlichen Verwaltung für Mitarbeiter, seien es Azubis, seien es auch Leute in aktiver Beschäftigung. Wir haben alle viele Jahresempfänge besucht und immer wieder habe ich gehört, dass die öffentliche Hand sich freute, 30, 40, 50, 60 neue Lehrlinge im Berichtszeitraum eingestellt zu haben. Ich habe jedem derjenigen entgegengehalten: Halt mal, diese 30, 40, 50 jungen Menschen fehlen im Handwerk und Gewerbe genauso als Nachwuchs. Ich glaube, sogar Herr Hoff hat es gesagt: Auf 100 junge Menschen, die eine Ausbildungsstelle suchen, kommen 140 Angebote. Jetzt müssen wir doch volkswirtschaftlich mal so sortieren – und das muss der Freistaat genauso machen –, dass wir sie dort zum Einsatz bringen, wo sie für sich die beste Erfüllung finden, auf der anderen Seite aber auch für uns als Gesellschaft gute Dienste leisten können. Da haben wir eine Dissonanz. Wir wissen, dass in der öffentlichen Hand in den nächsten Jahren 18.000 Menschen in den Ruhestand gehen. Wenn wir es nicht schaffen, öffentliche Verwaltung so zu reorganisieren, Künstliche Intelligenz und Digitalisierung so einzusetzen, dass wir es größtenteils überflüssig machen, diese 18.000 Stellen nachzubesetzen, dann werden wir in einem permanenten Wettstreit zwischen öffentlicher Hand und der freien Wirtschaft stehen – die, die Steuern zahlen und dafür eintreten, den Wohlstand und die Zukunft dieses Freistaats zu sichern. Die Konkurrenz verliert oftmals die freie Wirtschaft. Das kann es nicht sein. (Beifall Gruppe der FDP) Damit das gelingt, müssen wir endlich auch dafür eintreten – und da ist die Landesregierung auch nicht Klassenbester –, dass wir wirklich entbürokratisieren. (Beifall Gruppe der FDP) Es gibt zwei Teile der Entbürokratisierung. Das ist das Vorschriftenabbauen, aber das ist auch das Unmutige – so will ich es mal sagen – von Verwaltung, auf ein Abschaffen einer Vorschrift dadurch zu reagieren, eine bisher ungenutzte Vorschrift zu finden, um die dann zu kontrollieren. (Beifall Gruppe der FDP) Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung: Wir haben das gehört. Das ist nun vielleicht nicht schön, aber eine schonungslose Analyse dessen, was wir tatsächlich in der Digitalisierung in Thüringen erleben, nämlich wir sind nach Bitkom Klassenletzter, Bummelletzter. Klar können wir immer ... (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Haben Sie den letzten beiden Redebeiträgen denn nicht zugehört?) Die Redebeiträge habe ich sehr wohl gehört. Die Redebeiträge kennzeichnen sich durch eins: Selbstgefälligkeit und Leugnen der Tatsachen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nein!) Wenn wir analysieren, was bei der Digitalisierung schiefläuft, dann können wir nicht sagen: Wir sind beim OZG Vierter. Was Sie hier als Statistik ausweisen, diesen vierten Platz, ist das bloße Zurverfügungstellen von digitalen Anwendungen. Gehen Sie auf die Internetseiten der meisten Kreise und kreisfreien Städte. Nehmen wir mal die Hundesteuer. Da steht: Sie können ein Formular runterladen. Oben darüber steht in Rot geschrieben: Bitte ausdrucken und vorbeibringen. Das hat mit Digitalisierung nichts zu tun. Das ist nur die Online-Zurverfügungstellung einer PDF-Datei. (Beifall Gruppe der FDP) Digitalisierung heißt erst mal, alle Prozesse auf den Prüfstand zu stellen. Dazu sind die Landesregierung und auch die anderen Ebenen nicht bereit. Denn ein analog schlecht gemachter Prozess – und das sind viele Prozesse – wird auch in digitalisierter Form nicht besser. Erst nach schonungsloser Kritik, wer die Aufgaben in Zukunft erfüllen kann, kommen wir dazu, sie dann zu digitalisieren, sonst gehen wir den falschen Schritt. Dafür brauchen wir Verantwortlichkeiten. Ich habe vor einer guten Woche hier gegenüber in der IHK einer Konferenz beigewohnt. Dort sprach der Staatssekretär Thüringens, betraut mit der Digitalisierung, mit dem Staatssekretär aus SachsenAnhalt – klar, Funfact, der war von der FDP, natürlich deshalb viel kompetenter, aber das nur by the way. Von Herrn Schubert habe ich permanent gehört, was nicht geht in Thüringen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wer hat denn das gesagt?) Von Herrn Schlömer habe ich permanent gehört, was sie gemacht haben und was sie machen wollen. Das ist das, was ich moniere: Wir müssen die Situation nicht beschreiben, wir müssen sie verbessern. Dafür brauche ich konkrete Ideen, Lust an Veränderungen und Erklärungen für diejenigen, die den Veränderungsprozess über sich ergehen lassen sollen, dass die auch Lust bekommen. Das hat mit Schulung zu tun. Wenn eine Regierung permanent sagt, Digitalisierung kostet nur Geld, ist nur teuer, wird in der Zukunft nichts bringen, ist eher Last als Lust, dann werden wir nicht vorangehen. (Beifall Gruppe der FDP) Sie können die diversen Protokolle der Diskussionen gern lesen, die hier in den letzten Jahren stattgefunden haben. Ich glaube, Sie kommen auch selbst darauf. Fünftens: Bildung muss verlässlicher werden. (Beifall Gruppe der FDP) Schön, Herr Holter, dass Sie jetzt da sind und sich gestern so gefreut haben. Aber was wir gestern erzielt haben – Entschuldigung, ich glaube, gestern war es –, ist doch nur ein Minimalkompromiss, mit dem wir Dinge in der Schulpolitik repariert haben, die seit zehn Jahren liegen geblieben sind. (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Mehr ging ja mit Ihnen nicht!) Bei uns ging mehr. (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Nein, das ging gar nicht!) Gehen wir mal kurz auch da in die Analyse. Herr Hartung von der SPD, bevor Sie hier herumbrüllen, die Analyse bleibt: Jede zehnte Stunde fällt aus. Die meistgegebene Stunde in Thüringen ist zurzeit Schulausfall. Das ist die Situationsbeschreibung. Jeder zehnte Schüler verlässt ohne Schulabschluss diese Schulen. (Unruhe DIE LINKE) Da brauchen Sie doch nicht herumzumeckern. Dem zu begegnen, ist hier einzige Sache, zu sagen, wir machen Schulassistenten, Verwaltungsassistenten etc. pp. Teilweise werden wir mit Verwaltungsassistenten Bürokratie bewältigen, die Sie unsinnigerweise geschaffen haben. Aber zurück zum Thema. Der entscheidende Punkt – und meine Kollegin Franziska Baum hat es gesagt –, wie wir tatsächlich dafür Sorge tragen können, dass Unterricht immer stattfindet, dass immer Wissen stattfindet, ist der Punkt „Digitalisierung“. Da sind wir wieder. Da sind wir keinen Schritt vorangekommen. Das sind alles Man-möchte-mal-Formulierungen. Hier müssen wir den Thüringern wirklich versprechen – da oben sitzen die Gäste jetzt meist, ich sehe es nicht sofort, im fortgeschrittenen Alter, aber Sie alle haben Enkel, Sie haben alle die nächste Generation vor sich, und deshalb wissen Sie, wie wichtig es ist, dass die jungen Menschen nach Hause kommen und sagen: Ich habe in der Schule was gelernt. Wenn wir in den Trendatlas der Jugend schauen, dann ist eine große Sorge der Jugend, dass sie nicht mehr ausreichend ausgebildet und auf das Leben vorbereitet wird. Das sind die Spätfolgen von Corona, als wir die jungen Menschen nicht in die Schule gelassen haben. (Beifall Gruppe der FDP) Und das setzt sich in der Generation bis heute fort, die wir heute als Jugend sehen und die große Sorge um ihre eigene Zukunft hat ob der vielfältigen Krisen, die wir einfach zu verzeichnen haben. Sechster Punkt: Maßnahmen für mehr Ordnung und Kontrolle in der Migration und auch Maßnahmen für mehr Ordnung und Sicherheit in der gefühlten Situation, die wir alle auf unseren Straßen, auf unseren öffentlichen Plätzen erleben. Reden Sie mit den Leuten in Erfurt über die Situation, die wir hier am Anger erleben. Viele sagen mir bedrückenderweise: Ich gehe dort als junge Frau nicht mehr lang, ich gehe dort als junger Mensch nicht mehr lang. Diese Probleme müssen wir lösen. Da wird auch nicht einfach nur eine Videokamera helfen, denn das verlagert dann nur die Gefahrenpunkte an andere Stelle. Insofern nochmals: Es ist zu wenig, die Vorteile der Migration zu beschreiben, wenn ich die Nachteile negiere. Um wieder Zutrauen in den Sinn von Einwanderung zu holen, muss ich die Probleme des Tages lösen. Und der Vorwurf geht an Teile derjenigen, die die Regierung tragen. Es gibt hier Menschen, auch in diesem Parlament, denen die Worte „All cops are bastards“ leicht von der Zunge gehen. Wer so denkt, wird kein Vertrauen bei den Menschen erwirken, die oftmals unter Einsatz ihrer persönlichen Unversehrtheit unsere Sicherheit schützen, wird kein Zutrauen in diejenigen haben, die sich vielleicht dafür entscheiden sollen, ihre zukünftige Berufsausbildung auf diesem Weg zu gehen. Obersten Respekt sollten wir vor den Beamten in der Polizei und des Vollzugs haben. (Beifall Gruppe der FDP) Ich glaube, auch da haben wir nicht alle dieselben Ansichten. Meine Damen und Herren, alles, was ich hier aufgezählt habe, sind zuvorderst Aufgaben desjenigen, der die Verantwortung im Freistaat trägt. Am 1. September 2024 können die Thüringer Bürgerinnen und Bürger darüber entscheiden, wer das in Zukunft zu tun hat. Ich hoffe, dass sie weise Entscheidungen treffen werden. Denn eines hat auch der Vertreter der AfD vermissen lassen, nämlich einen klaren Plan für die Zukunft. (Beifall Gruppe der FDP) Die Situationsbeschreibung, das, was wir am Stammtisch oftmals hören, da werden wir uns alle relativ schnell einig. Gemeckert ist viel. Das ist ein typisch deutsches Phänomen, dass wir alle wissen, was schiefläuft, dass wir alle sagen: Die Nationalmannschaft hat schlecht gespielt. Aber wie machen wir es denn besser? Wenn wir dann hier darüber fabulieren, dass wir die deutsche Geburtenrate steigern sollen, ich weiß nicht, ob das auch nur in Thüringen geht, ob wir die Insel der geburtenstarken Jahrgänge schaffen können. Da müssen wir nur mal in andere Länder schauen, zum Beispiel Ungarn. (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Ich schaue nie nach Ungarn!) Ungarn hat sehr viel Geld in die Hand genommen und Gelder herausgelegt, um vermeintlich zu motivieren, mehr Kinder in die Welt zu setzen. Ich glaube, das ist ein ganz anderes gesellschaftliches Problem. Ich selbst habe sechs Kinder. Ich weiß, wie man damit leben kann, und auch, wie die Kinder damit groß werden. Das fängt damit an, dass man als Vater mit sechs Kindern in ein Restaurant kommt und teilweise die Leute einfach aufstehen und sagen: Das ist mir zu laut, ich gehe mal lieber. Kinderlärm ist Zukunftsmusik, haben wir an anderer Stelle gesagt. Ich glaube, das ist eine lange Debatte und die kann man nicht monetär unterstützen. Insofern fehlt der Vorschlag der Vertreter der AfD hier an irgendeiner Zukunftsperspektive. Dass wir junge Menschen qualifizieren, die häufig keinen Berufsabschluss haben, das brauche ich nicht als Initiative zu benennen, das ist selbstverständlich. (Beifall Gruppe der FDP) Aber ganz schräg wird es bei der sogenannten Rückholinitiative oder bei dem Blick auf die Tatsachen der Zuwanderung und Abwanderung. Der Vertreter der AfD wird nicht müde zu behaupten, dass seit 2015 10 Millionen Menschen nach Deutschland eingewandert wären. Wenn das stimmen würde, wären wir von 81 Millionen auf 91 Millionen gewachsen. Tatsächlich sind wir aber nur um 3 Millionen gewachsen. Die meiste Binnenwanderung kommt übrigens daher, woher wir sie auch brauchen, nämlich aus der Europäischen Union. (Beifall Gruppe der FDP) Ohne die Binnenwanderung der Europäischen Union, ohne die Freizügigkeit der Europäischen Union wäre die deutsche Volkswirtschaft längst am Ende. Leider ist Herr Höcke nicht mehr da. (Beifall Gruppe der FDP) Man merkt ja immer, wenn er aus seiner Blase rauskommt, dann wird es ungemütlich. Jetzt scheut er natürlich auch die Auseinandersetzung mit seinen eigenen Dingen, die er hier nennt. Deshalb mal zwei Fragen: Aktiv will Herr Höcke aus der Europäischen Union austreten, angeführt von dem europäischen Spitzenkandidaten dieser Partei, dessen leitender Mitarbeiter jetzt gerade wegen vermutlicher Spionage für eine dritte Nation verhaftet worden ist. All das ist sehr bedenklich. Ein Austritt aus der EU wäre ein großer Schaden für die deutsche Volkswirtschaft, auch für Thüringen. Die Hauptexportquote der Thüringer Wirtschaft, der Thüringer mittelständischen Wirtschaft geht in die europäische Gemeinschaft. All das würde versiegen. Da hilft auch nicht sein Bonmot: Da machen wir einfach freie Märkte. Etwas komplizierter ist das schon. Wir haben das am Brexit gesehen, dessen Folgen er ja auch geleugnet hat. Insofern Vorsicht, wen wir tatsächlich am 1. September 2024 damit betrauen, für Thüringen eine bessere Zukunft zu machen. Ich empfehle jedem den Blick in die entsprechenden Möglichkeiten, die das Netz bietet, tatsächlich mal Parteitagsreden oder Ähnliches von denjenigen zu hören, die meinen, die Geschicke des Freistaats übernehmen zu können. Letzter Punkt, den ich da noch bringen möchte, ist auch, wie dort mit Dingen gearbeitet wird, die einfach behauptet werden. Ich finde auf der Straße tatsächlich viel Zustimmung zu dem Bonmot: Man kann hier nicht mehr sagen, was man denkt. Die Meinungsfreiheit wäre in Gefahr. Meine Damen und Herren, es ist vielleicht ungemütlicher geworden, seine Meinung zu sagen. Ich weiß, wovon ich spreche. Aber in dem Land kann jeder immer noch sagen, was er will. (Beifall Gruppe der FDP) Es gibt das Recht auf dumme Meinung, es gibt das Recht auf schwurbelnde Meinung, es gibt das Recht, wirklich alles zu sagen. Wir sollten nur – das als Appell an alle Thüringerinnen und Thüringer – wieder davon Gebrauch machen, sie immer und jedem sagen zu wollen und zu können und genauso Entspanntheit an den Tag zu legen, wenn ich mal auf jemanden treffe, der nicht meiner Meinung ist. (Beifall Gruppe der FDP) Denn auch das erleben wir alle, glaube ich, dass sehr unversöhnlich Position bezogen wird, oftmals auch geschimpft wird, sobald man nicht der Meinung des anderen ist. Da erkenne ich auch oftmals die Funktionäre der AfD, das ist auch die Diktion: Altparteien, alles ist irgendwo angestaubt und nicht in der Fähigkeit, die Zukunft zu gestalten. Meine Damen und Herren, viele in diesem Parlament werden den Beweis antreten, dass wir das besser können als diejenigen, die uns das hier absprechen, und auch diejenigen, die uns das auf Demonstrationen absprechen, die da sehr gefeiert worden sind, sogenannt gegen rechts. Auch hier stelle ich fest, dass die Meinungsfreiheit geschleift wird, weil Vertreter der Freien Demokraten dort beschimpft worden sind, auch mit Teil des Systems. Also auf beiden Seiten der politischen Agenda – links wie rechts – sehe ich Attacken gegen die Meinungsfreiheit, nicht der politischen Mitte, für die wir Freien Demokraten kämpfen, und wo ich sehe, dass der Thüringen-Monitor auch ein großes politisches Spektrum eröffnet. Deshalb mache ich all denjenigen in Thüringen Mut, die glauben, es gibt eine schlechte Zukunft. Nein, ich glaube, eine gute Zukunft. Und mit der guten Zukunft können wir jeden Tag starten, starten wir jetzt und heute. Herzlichen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor 2023 dazu: Gutachten „Politische Kultur und Arbeitswelt in Zeiten von Polykrise und Fachkräftemangel (Ergebnisse des Thüringen-Monitors 2023)“

Als Nächster erhält Abgeordneter Liebscher für die Fraktion der SPD das Wort.

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Lutz Liebscher SPD

Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor 2023 dazu: Gutachten „Politische Kultur und Arbeitswelt in Zeiten von Polykrise und Fachkräftemangel (Ergebnisse des Thüringen-Monitors 2023)“

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Zuschauertribüne, es ist der letzte Thüringen-Monitor, über den dieser 7. Thüringer Landtag diskutieren wird. Ich bin mutmaßlich auch der letzte Redner in dieser Legislatur, der was dazu sagt – es sei denn, ich schaffe es hier noch mal, jemanden nach vorn zu treiben, aber schauen wir mal. Aber ich möchte als letzter Redner zum Thüringen-Monitor natürlich auch erst mal den Dank an das Team der Friedrich-Schiller-Universität um Frau Prof. Marion Reiser für die Datenerhebung und die Leistung vorn anstellen. Herzlichen Dank dafür! Denn in dem Thüringen-Monitor steckt nicht nur viel Mühe, sondern er liefert die Fortsetzung einer Reihe von Feststellungen über die Verfasstheit unserer Gesellschaft seit über 20 Jahren. Damit bietet sich die Chance, die Ergebnisse der Studie in eine Relation zu setzen, die tiefe Einblicke in das Meinungsbild und die Positionierung der Thüringer Bevölkerung in Haltungsfragen ermöglicht. Das ist wirklich Gold wert. Im Titel des aktuellen Thüringen-Monitors ist der Begriff „Polykrise“ aufgeführt. Damit erscheint sehr präzise beschrieben, unter welchem Eindruck die Befragten an der Studie teilgenommen haben. Deshalb möchte ich zunächst auf den gemeinsamen Erfahrungshintergrund unserer Gesellschaft zu sprechen kommen, weil ich davon überzeugt bin, dass diese Einordnung die Ergebnisse des Thüringen-Monitors in den richtigen Bewertungsmaßstab setzt. Im Anschluss werde ich auf einige Einzelaspekte eingehen und versuchen, eine entsprechende Konsequenz daraus zu ziehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, sage und schreibe 88 Prozent der Bevölkerung in Thüringen sagen zur Frage der Demokratieunterstützung: Das ist eine gute Sache. Aber nur 45 Prozent sind mit der Demokratie zufrieden. Nun haben sich einige die Interpretation dieses Phänomens auch heute hier wieder leicht gemacht und auf die Regierung geschimpft, was völlig in Ordnung ist. Aber man kann die Sache auch ernst nehmen und etwas genauer hinschauen. Denn mit dem Antritt der rot-rotgrünen Koalition im Jahr 2014 ist die Demokratiezufriedenheit schlagartig auf ein Höchstniveau angestiegen. Nach der Euphorie kam zwar eine kleine Delle, aber dann die schrittweise Rückeroberung der Demokratiezufriedenheit. Selbst nach dem Gebietsreformknick 2017 und dem zerschlagenen Vorschaltgesetz wurden die höchsten Zufriedenheitswerte überhaupt erzielt. Die Landtagswahl zum 7. Thüringer Landtag brachte jedoch ein Ergebnis hervor, das zwangsläufig zur Unzufriedenheit führen musste. Ein Virus erfasste wie in einem schlechten Science-Fiction-Film unsere Gesellschaft und eine Mehrheit des Thüringer Landtags wählte einen Ministerpräsidenten der stimmenmäßig kleinsten Fraktion des Parlaments. Die AfD jubelte über eine erfolgreich ausgebrachte Leimspur und der neue Ministerpräsident hatte keine Regierung – es war ja auch eher spontan, Herr Kemmerich. Der vermeintliche Ministerpräsidentenkandidat der AfD musste gewissermaßen missbraucht wieder nach Hause schlappen, die CDU beschäftigte sich mit sich selbst und die FDPFraktion zerbröselte in eine Gruppe von Abgeordneten. Kann man denn damit zufrieden sein als Thüringer und Thüringerin? Ich meine nicht. Nachdem sich eine Mehrheit des Landtags auf den Stabilitätsmechanismus zusammengerüttelt hat, der dann eine ernsthafte Regierung ins Amt brachte, hätte man sagen können: Ist ja noch mal gut gegangen. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Ist das der Blick in die Zukunft?) Nein, das ist ein Rückblick. Die Vereinbarung sollte in eine Auflösung des Parlaments münden, darauf hatten sich alle verständigt. Doch insbesondere in den Reihen der CDU gab es einige, die das nicht mehr wollten, weil sie bemerkten, dass die Mandate immer nur auf Zeit und nicht unbefristet sind. Plötzlich blieb es bei einer Minderheitsregierung ohne die erforderliche Grundlage einer parlamentarischen Arbeitsweise. Wenn wir ehrlich sein wollen, dann dürfen wir uns nach diesem Hergang nicht darüber wundern, dass 85 Prozent der Thüringer glauben, Zitat: „Politiker sind sich immer [dann] einig, wenn es darum geht, ihre Privilegien zu schützen.“ Denn genau das ist das, was am Ende hängen bleibt. Und damit kann man nicht zufrieden sein, das gilt fraktionsübergreifend. Geprägt von dieser demokratischen Enttäuschung und dem parlamentarischen Gerangel um eine Mehrheitssuche für jedes einzelne Vorhaben erlebten wir, dass Putin die Ukraine angriff. Putin startete einen Angriffskrieg gegen die Ukraine und gegen den Frieden in Europa. Seitdem ist unser gesellschaftlicher Alltag geprägt von verteidigungspolitischen Debatten. Alle Menschen in Thüringen wussten mitzureden, wenn darüber gestritten wurde, ob die Ukraine nun Taurus-Raketen bekommen soll oder nicht, genauso wie alle zum Fußballtrainer werden – wir hatten es gerade schon bei Herrn Kemmerich –, sobald die Europameisterschaft läuft. Das ist eine Transformation ungeahnten Ausmaßes. Gerade eben waren wir noch mit Mundschutz und Kontaktbeschränkung unterwegs und plötzlich herrschte ein Krieg auf unserem Kontinent. Es ist zwischenzeitlich für uns scheinbar selbstverständlich geworden, horrende Summen für Verteidigung und Militär besser zu finden als für Sozialpolitik. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Zuge des Krieges kamen die Energiekrise, die Ölkrise, Heizungsdebatten, Notfallhilfen. Plötzlich war alles 10 Prozent teurer, außer der eigenen Arbeitsleistung. Zudem erleben wir auch immer öfter klimabedingte Naturkatastrophen. Da fragt sich nicht nur der Thüringer und die geneigte Thüringerin: Was kommt als Nächstes? Die Antwort lautete: HamasTerroristen werden Hunderte Menschen in Israel töten und entführen, woraufhin Israel in den GazaStreifen einmarschieren wird, um Krieg gegen die Hamas zu führen, was wiederum eine humanitäre Katastrophe auslöst. Die Lage im Nahen Osten ist unberechenbar und brandgefährlich. Das alles klingt nach Horror, das ist es auch. 41 Prozent der Befragten im Thüringen-Monitor wollen ein hartes und energisches Durchsetzen deutscher Interessen gegenüber dem Ausland. Im Moment steht die Vermutung im Raum, dass herausragende Persönlichkeiten der AfD deutsche Interessen so sehr wertschätzen, dass sie sie für Bargeld zum persönlichen Vorteil mit anderen Nationen teilen. Ich halte das für sehr besorgniserregend, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach all dem Gesagten erweist sich der Begriff „Polykrise“ vielleicht doch nicht so ganz als angemessen. Denn was ich hier von den vergangenen fünf Jahren beschrieben habe, sind nicht viele Krisen, die nacheinander aufgetreten sind. Was wir erlebt haben, sind Krisen, die ineinandergegriffen haben, und zwar von einem Ausmaß, wie es kein Experte und auch kein Fußballtrainer allein erfassen kann. Es verwundert deshalb auch gar nicht, dass 60 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer populistisch eingestellt sind. Einfache Antworten auf komplexe Fragen – das erscheint charmant. Aber gut ist es nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Thüringen-Monitor zeigt auf, dass die Verbreitung rechtsextremer Einstellungen in Thüringen deutlich angestiegen ist. Der ständige Klangkörper der rechten und rechtsextremen Abgeordneten dieses Parlaments, der unserer Gesellschaft auf den Ohren liegt, hat seine Abdrücke hinterlassen, insbesondere im Hinblick auf die Einstellung bezogen auf Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen. 59 Prozent halten laut des Thüringen-Monitors die BRD für überfremdet und 50 Prozent unterstellen gar, dass Ausländer nur zu uns kämen, um unseren Sozialstaat auszunutzen. (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Wohl wahr!) Da wird es bestätigt. Bei allen kriegerischen Konflikten, den Krisen und Notständen, die uns kontinental, aber auch darüber hinaus begegnen, verwundert es doch wenig, dass die Zahl der Schutzsuchenden derart angestiegen ist. Natürlich sind damit enorme Herausforderungen verbunden. Aber das sind keine Optionen dafür oder dagegen, wie wir uns entscheiden. Das sind Herausforderungen, die uns die Gegenwart stellt und mit denen wir umgehen müssen. Genauso wie mit dem Fachkräftemangel: 80 Prozent der Befragten spüren im Alltag den Fachkräftemangel und wiederum 66 Prozent sind für eine verstärkte Zuwanderung ausländischer Fachkräfte. Im Rahmen einer Klausur unserer SPD-Landtagsfraktion haben wir im vergangenen Juni eine Industriewäscherei in Schmalkalden besucht. Unter anderem bedient diese Wäscherei alle umliegenden Krankenhäuser mit Textilien und deren Reinigung. Achtung an alle, die sensible Nasen haben: Es roch dort ziemlich übel. Auf einem Laufband liefen alle denkbaren Textilien der umliegenden Krankenhäuser vorbei: blutige OP-Kittel, vollgepullerte Bettwäsche und jede Menge Stoff mit allen denkbaren Flüssigkeiten getränkt. Weil es technisch noch nicht anders möglich ist, muss dieser Wareneingang dort händisch sortiert werden. Die jeweiligen Einwurfschächte waren deshalb auch beschriftet, jedoch nicht in deutscher Sprache. Der Geschäftsführer sagte uns: Bei uns arbeiten unterschiedlichste Nationalitäten. Dafür sind wir sehr dankbar, denn wenn unsere zu 95 Prozent aus dem Ausland stammenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht da wären, stünden die Krankenhäuser der gesamten Region still. Es gibt darüber hinaus unzählige weitere Beispiele, die belegen, dass unser gesellschaftlicher Alltag an manchen Stellen nur zu halten ist, weil Menschen aus dem Ausland hier bei uns arbeiten, ob das im Bereich der Gastronomie, der Medizin, im Dienstleistungssektor oder am Fließband ist. Wir haben mehr Arbeit, als wir als Gesellschaft leisten können. Deshalb müssen wir dankbar und bestrebt sein, gastfreundlich und weltoffen andere zu uns einzuladen. (Beifall SPD) Das wollen auch mehr als zwei Drittel der Befragten des Thüringen-Monitors. Ich sage es mal so: Mit der rechten Flanke hier im Haus sind wir alles andere als gastfreundlich und weltoffen. (Beifall SPD) Aber jetzt kommt ein kleiner Sprung: Renteneintrittsalter, Zwölf-Punkte-Plan, das ist auch sehr deutlich. Herr Kemmerich, Sie haben gerade schon darüber gesprochen: 97 Prozent der Menschen in Thüringen lehnen die Erhöhung des Renteneintrittsalters klar ab. Insofern ist es schon bemerkenswert, wenn Sie jetzt mit Ihrem Zwölf-Punkte-Plan genau dort die Axt anlegen wollen. Lassen Sie doch bitte die Finger von denen, die jeden Monat darum kämpfen, einen Beitrag für unsere Gesellschaft zu leisten, und die es verdient haben, in den Ruhestand zu wechseln, bevor sie körperlich völlig am Ende sind! (Beifall SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, mehr als die Hälfte der Menschen sagt, es sei eine gute Idee, Anreize zu schaffen, um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu erhöhen. Denen möchte ich gern antworten: Dann wählt am 1. September nicht rechts von der SPD! Zuerst braucht es den gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Damit wäre kein Anreiz, sondern Gerechtigkeit geschaffen. Und als Nächstes braucht es die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, damit wir als familienfreundlichstes Land den Menschen das zu bieten haben, was sie brauchen, um als Familie hier auch gut leben zu können. Dazu gehört ein Betreuungsschlüssel in den Kindergärten, der nicht immer dazu zwingt, den Betreuungsbedarf regelmäßig mit Rundschreiben an die Eltern prüfen zu lassen, da der aktuelle Personalnotstand nur eine Rumpfbetreuung zulässt. Dazu gehören Arbeitsbedingungen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zulassen, eine medizinische Versorgung, die einen nicht mit Wartelisten, sondern mit Terminvorschlägen und Behandlungsoptionen konfrontiert, gute Schulen und flächendeckende Schulsozialarbeit, ein im ganzen Land verfügbarer und zuverlässiger öffentlicher Personennahverkehr, attraktiver und bezahlbarer Wohnraum, ansehnliche und gut unterhaltende kulturelle Angebote, intakte Naturlandschaften usw. Eine lange Liste, die sich ewig fortsetzen lässt. Das ist, was 97 Prozent meinen, wenn sie sagen, wir sollen die Region für Beschäftigte zum Leben und Arbeiten attraktiver machen. Für all das braucht es jedoch zunächst eine funktionierende parlamentarische Arbeit, die auf Partnerschaften beruht, bei denen eine Grunderwerbsteuersenkung nicht als Familienpolitik gefeiert wird. Wer – außer Immobilienunternehmen – wählt denn schon seinen Wohnort, seine Heimat nach dem Satz der Grunderwerbsteuer aus? Wenn wir jedoch den Betreuungsschlüssel in den Kindergärten verbessern wollen, reden wir uns hier im Haus in Verhandlungen für Mehrheiten den Mund fusselig, nur um am Ende seitens der konservativen und rechten Mehrheit des Landtags mit einem Kopfschütteln begegnet zu werden, wenn es um konkrete Verbesserungen geht, die das Land voranbringen könnten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der aktuelle Thüringen-Monitor hat auch die Frage der Herausforderungen des Arbeitsmarkts und die damit verbundene Transformation thematisiert. Für die vorhin erwähnte Wäscherei sind die Bestrebungen völlig klar. Das händische Sortieren der Dreckwäsche muss – sobald es möglich ist – durch Roboter erledigt werden. Das ist die Digitalisierung von Arbeitsprozessen, die Anheuerung von Platinen, Prozessoren und elektronischen Widerständen, die auf der Basis von Algorithmen das erledigen, was bisher menschliche Arbeit leistete. Diesen komplexen Maschinen muss kein Urlaub genehmigt werden, sie fragen nicht nach Weihnachtsgeld, sie werden nicht krank und sie machen auch nie Feierabend. Und genau davor haben 7 Prozent der Befragten des Thüringen-Monitors Angst. Und diese Angst sollten wir ernst nehmen und eine gut konzipierte Arbeitsmarktpolitik entgegensetzen, die die Transformation nicht passieren lässt, sondern sie moderiert und begleitet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein noch größeres Problem habe ich eben bereits angesprochen: die Forderung nach einer gerechten Entlohnung und nach konkreten Verbesserungen der allgemeinen Arbeitsbedingungen. Klar, in unserer Gesellschaft gilt die Tarifautonomie und das ist auch gut so. Aber gute Arbeitsmarktpolitik, die Beschäftigungsverhältnisse fördert und deren Ansiedlung in der Region ermöglicht, ist ein erster Schritt. Die Frage, welche Unternehmen Fördergelder in welchem Umfang erhalten, muss an Bedingungen geknüpft sein. Was wir in den neuen Ländern unbedingt brauchen, ist eine stärkere Kultur der betrieblichen Mitbestimmung und eine höhere Tarifabdeckung. Ein letzter Aspekt scheint mir noch herausragend wichtig. Über 50 Prozent der Befragten haben Angst, durch die Entwicklung digitaler Technologien abgehängt zu werden. Diese Erfahrung haben unzählige Thüringerinnen und Thüringer bereits gemacht. Sie haben beispielsweise in Jena jahrelang als Dreher gearbeitet. Doch nach der Wiedervereinigung hieß ihr Beruf plötzlich Zerspanungsfacharbeiter und wurde von CNC-Fräsmaschinen erledigt, die in der BRD bereits durch fortschrittlichere Kollegen programmiert wurden. In Fachkreisen nennt man solch ein Ereignis vermutlich Innovationssprung, aber als persönliche Erfahrung ist das demütigend, frustrierend und niederziehend. Die Angst vor einer Wiederholung dieser Erfahrung sitzt tief. Wir müssen nicht nur dafür sorgen, dass die Ängste vor technologischem Fortschritt abgebaut werden, sondern dass alles landespolitisch Mögliche dafür getan wird, die Entwicklung des Fortschritts so zu gestalten, dass jeder und jede Einzelne und die Gesellschaft als Ganzes davon profitieren können. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor 2023 dazu: Gutachten „Politische Kultur und Arbeitswelt in Zeiten von Polykrise und Fachkräftemangel (Ergebnisse des Thüringen-Monitors 2023)“

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor, weswegen wir am Ende dieses Tagesordnungspunkts sind. Ich gehe davon aus, dass wir jetzt nicht noch einen Tagesordnungspunkt vor der Mittagspause aufrufen, das würde wahrscheinlich auch die Zeit maßgeblich überschreiten. Das heißt also, wir treten jetzt in eine Mittagspause von etwa 30 Minuten ein, bis 13.17 Uhr. Danach geht es weiter mit den Wahlen und der Fragestunde.

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Diana Lehmann

Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor 2023 dazu: Gutachten „Politische Kultur und Arbeitswelt in Zeiten von Polykrise und Fachkräftemangel (Ergebnisse des Thüringen-Monitors 2023)“

Wir machen weiter und ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 49 bis 53 . Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9897 Gewählt ist nach Vorgaben des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9897 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Uwe Thrum. Die Vorbereitung des Wahlvorschlags in einem Gremium außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat in der 85. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Tagesordnungspunkt 50 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9898 Nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Richterwahlausschusses mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/9898 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter René Aust. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Tagesordnungspunkt 50 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9899 Nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes wird die Vertreterin bzw. der Vertreter eines Mitglieds des Richterwahlausschusses, das dem Landtag angehört, mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/9899 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Jörg Henke. Wird die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Tagesordnungspunkt 51 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9900 Gewählt ist, wer nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes eine Zweidrittelmehrheit erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/9900 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Aust. Wird die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Tagesordnungspunkt 51 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9901 Auch bei dieser Wahl ist nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/9901 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Henke. Wird die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Tagesordnungspunkt 52 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9902 Nach den rechtlichen Vorgaben zum Landessportbeirat ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9902 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Jens Dietrich. Wird die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Tagesordnungspunkt 52 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9903 Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/9903 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Stefan Möller. Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9904 Gewählt ist nach den Vorgaben der Stiftungssatzung, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wir sind zwar nur in den Wahlgängen, es redet quasi niemand zur inhaltlichen Debatte. Aber es ist trotzdem schwer, gegen das sehr laute Gemurmel hier im Raum anzusprechen. Den einen oder die eine oder andere interessiert ja vielleicht auch, was gleich gewählt wird. Gewählt ist nach Vorgaben der Stiftungssatzung, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9904 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Thomas Rudy. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das erkenne ich nicht. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf acht Stimmzettel. Sie haben pro Wahlvorschlag eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Für die Wahlhilfe sind Frau Abgeordnete Baum und Herr Abgeordneter Reinhardt sowie Frau Abgeordnete Wahl eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Katja Maurer Die Linke

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Ber g ner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, Jens; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Laudenbach, Dieter.

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Stephan Tiesler CDU

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebcher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; s Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Prof. Dr. Polster, Regina; Birgit Pommer; Bodo Ramelow; Daniel Reinhardt; Astrid Rothe-Beinlich; Thomas Rudy; Christian Schaft; Stefan Schard; Andreas Schubert; Schütze, Lars; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Diana Lehmann

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Nein, noch nicht!) Noch nicht. Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit zur Stimmenabgabe? Das stelle ich hiermit fest. Ich schließe damit die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um Auszählung der Stimmen.

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Bergner

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Meinen Damen und Herren, vereinbarungsgemäß rufen wir währenddessen den Tagesordnungspunkt 54, die auf. Nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen, zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden. In der Sitzung nicht beantwortete Zusatzfragen sind nach § 91 Abs. 4 Satz 4 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbar ist. Als Erstes kommt die Anfrage von Herrn Abgeordneten Schubert in der Drucksache 7/9815. Bitte schön, Herr Kollege.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Zum Ablauf des Verwaltungsverfahrens in Sachen Restitution Reuß – Nachfragen zur Antwort des Finanzministeriums in Drucksache 7/9705 In der Drucksache 7/9705 antwortete das Finanzministerium für die Landesregierung dem Fragesteller dieser Mündlichen Anfrage auf die Frage nach bestimmten Prüfungsschritten der zuständigen Verwaltungsbehörde im Verwaltungsverfahren des Restitutionsverfahrens der Familie Reuß mit Informationen aus dem sich an das Verwaltungsverfahren anschließenden Gerichtsverfahren. Trotz wiederholter Fragestellung erfolgte keine Auskunft zum Grundstücksinventar, das im Verwaltungsverfahren eine zentrale Rolle spielt, da es die Auflistung der Grundstücke darstellt, für die Restitution beantragt wird und für die der Antragsteller einer Restitution seine Eigentümerstellung bzw. die des Erblassers zu einem bestimmten Zeitpunkt nachweisen muss, um in der Restitution Erfolg haben zu können. Aus der Antwort des TFM (Drucksache 7/9705) ergeben sich Nachfragen, weil insbesondere nicht nach den Informationen aus dem Gerichtsverfahren gefragt wurde, sondern nach den Aktivitäten der zuständigen Verwaltungsbehörde im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zur Restitutionssache Reuß. Soweit Gründe des Persönlichkeitsschutzes gegen eine Beantwortung in öffentlicher Sitzung sprechen, wird auf die Möglichkeit, in vertraulicher Form zu antworten, hingewiesen. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welche konkreten Grundstücke bezogen bzw. beziehen sich die Restitutionsanträge der Familie Reuß – bitte Grundstücke detailliert auflisten –? 2. Unter Anwendung welcher rechtlichen und tatsächlichen Fragestellungen prüfte die für die Bearbeitung der Restitutionsanträge der Familie Reuß zuständige Verwaltungsbehörde das Vorliegen des Rechtsanspruchs auf Restitution, insbesondere das Vorliegen der früheren Eigentümerstellung bezüglich der konkret zur Restitution geltend gemachten Grundstücke – bitte unter Einschluss der Prüfung etwaiger Rechtsfragen bezüglich der Staatsangehörigkeit, die für den Rechtsanspruch auf Restitution bzw. die frühere Eigentümerstellung relevant sind, angeben –? 3. Welche rechtlich relevanten Nachweise bezüglich des Rechtsanspruchs auf Restitution, insbesondere bezüglich des früheren Eigentümerrechts – eingeschlossen etwaige Nachweise die Fragen des Staatsangehörigkeitsrechts betreffend – wurden von der Verwaltungsbehörde in welcher Weise aus welchen Gründen im Rahmen des von ihr im Verwaltungsverfahren anzuwendenden Amtsermittlungsgrundsatzes hinsichtlich der jeweiligen konkreten Grundstücke nach Vorlage durch die Antragsteller berücksichtigt oder von der Behörde selbst ermittelt bzw. als Beweis erhoben? 4. Wie viele Restitutionsanträge wurden ursprünglich gestellt – bitte unterteilen in abgeschlossene und noch in der Bearbeitung befindliche Verwaltungsverfahren, gegebenenfalls auch schon als „weiterführende“ Gerichtsverfahren oder in Form der Beantragung bzw. Erteilung von „Grundbuchsperren“ –? Vielen Dank, so weit die Mündliche Anfrage meinerseits.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Kollege Schubert. Für das Finanzministerium springt jetzt Herr Staatssekretär Götze ein. Vielen Dank für die schnelle Lösung. Bitte schön.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Restitutionsansprüche der Fürstenfamilie Reuß waren bereits Gegenstand der Kleinen Anfragen Nummern 7/2559, 7/3139, 7/3140, 7/4417 und 7/5599, die durch das Thüringer Finanzministerium in den Drucksachen 7/4531, 7/5807, 7/5808, 7/7594 sowie 7/9705 beantwortet wurden. Zudem haben Sie, Herr Abgeordneter Schubert, zwei Mündliche Anfragen zu diesem Thema gestellt, die in den Plenarsitzungen am 1. Juni 2023 bzw. am 7. Juli 2023 beantwortet wurden. Die Beantwortung Ihrer dazu gestellten Nachfragen erfolgte schriftlich in den Drucksachen 7/8234 und 7/8555. Mit Ihrer Mündlichen Anfrage beziehen Sie sich auf die Antwort des Finanzministeriums in Drucksache 7/9705 zu Ihrer Kleinen Anfrage Nummer 7/5599 aus der 7. Legislaturperiode. Wie in allen Antworten dargelegt, ist für die Beantwortung zwischen den verschiedenen Linien der Familie Reuß zu unterscheiden, und zwar Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie und Reuß-Köstritz. Bei den drei Linien handelt es sich um eigenständige, voneinander unabhängige Linien mit jeweils eigenem Vermögen, das nach 1945 unterschiedlichen Sachverhalten und unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen unterlag. Da in der Antwort zur Kleinen Anfrage Nummer 7/5599 aus den dort genannten Gründen nur auf die jüngere Linie Reuß und die Linie Reuß-Köstritz abgestellt wurde, beschränkt sich auch die Antwort auf die Mündliche Anfrage nur auf diese beiden Linien. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage für die Landesregierung wie folgt: Ich komme zur Antwort auf die Frage 1: Wie Sie, Herr Abgeordneter, in Ihren Vorbemerkungen selbst ausführen, haben Sie diese Frage bereits mehrfach gestellt und sie wurde auch bereits mehrfach beantwortet, so unter anderem in der Antwort zu Frage 13 der Kleinen Anfrage Nummer 3139 in der Drucksache 5807 – beide aus der 7. Legislaturperiode. Ich zitiere wörtlich: „Soweit um Beifügung eines genauen Grundstücksinventars“ – meine Anmerkung: der Linie Reuß-Köstritz – „gebeten wird, geht die Landesregierung davon aus, dass damit eine detaillierte Aufstellung aller [von Rückübertragungsansprüchen] umfassten Grundstücke mit den Angaben zur Belegenheitsgemeinde, zur Gemarkung sowie zur Flur und zum Flurstück gemeint ist. Da das Verfahren zum überwiegenden Teil der Grundstücke abgeschlossen ist und die Grundstücke entweder in Privateigentum zurückübertragen wurden oder in Privateigentum verblieben sind, stehen der Veröffentlichung einer solchen Aufstellung die nach den datenschutzrechtlichen und verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften schutzwürdigen Interessen der privaten Eigentümer entgegen. Im Übrigen hat der Rückübertragungsberechtigte unter Verweis auf den Beschluss des Thüringer […]Verwaltungsgerichts vom 5. März 2014 – Aktenzeichen 2 EO 386/13 – […] einer Veröffentlichung seiner höchstpersönlichen und sonstigen personenbezogenen Daten, zu denen auch eine detaillierte Aufstellung der von ihm beanspruchten Grundstücke zählen würde, im Zusammenhang mit der Beantwortung der Kleinen Anfragen 7/3139 und 7/3140 ausdrücklich widersprochen. Für die Fürstenhäuser ältere Linie und jüngere Linie liegen der Landesregierung keine Aufstellungen zu den von den ursprünglichen Rückübertragungsan[sprüchen] umfassten Grundstücken vor.“ Im Zusammenhang mit der Kleinen Anfrage Nummer 5599 hat der Rückübertragungsberechtigte seinen Widerspruch gegen eine Weitergabe einer detaillierten Aufstellung der von ihm beanspruchten Grundstücke erneuert und vorsorglich auch auf mögliche weitere Anfragen erstreckt. Aus diesem Grund ist auch die in den Vorbemerkungen Ihrer Mündlichen Anfrage vorgeschlagene Beantwortung Ihrer Frage nach einer Grundstücksaufstellung in vertraulicher Form nicht möglich. So weit die Antwort zu Frage 1. Ich komme zur Antwort zu Fragen 2 und 3: Wegen des Sachzusammenhangs der Fragen 2 und 3 werde ich diese zusammen beantworten. Die rechtlichen und tatsächlichen Fragestellungen für die Bearbeitung der Restitutionsanträge ergeben sich, unabhängig davon, um welche Linie Reuß es sich handelt, unmittelbar aus dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen – kurz: Vermögensgesetz – selbst. Hier ist definiert, wer Berechtigter und Verfügungsberechtigter im Verfahren nach diesem Gesetz ist und welche Vermögenswerte vom Geltungsbereich umfasst sind. Zudem ist in § 1 geregelt, welche Entschädigungsmaßnahmen einen Restitutionsanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes begründen und für welche Schädigungsmaßnahmen das Gesetz nicht anwendbar ist. Entsprechend diesen Regelungen hatten die Verwaltungsbehörde und im Übrigen auch die Gerichte unter anderem zu prüfen und zu entscheiden, ob es sich bei der Enteignung des Vermögens der jeweiligen Linie Reuß um eine Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 des Vermögensgesetzes gehandelt hat oder nicht. Herr Abgeordneter, in den Vorbemerkungen zu Ihrer Mündlichen Anfrage führen Sie aus, dass die in der Kleinen Anfrage Nummer 7/5599 von Ihnen gestellten Fragen nach diesen Prüfschritten nur mit den Informationen aus dem sich dem Verwaltungsverfahren anschließenden Gerichtsverfahren beantwortet wurden. Hierzu weise ich zunächst darauf hin, dass dies nicht der Fall ist. So wird in der Antwort zu den Fragen 1a und 1b nach der Art und Weise der Prüfung der Antragsberechtigung und der Eigentümerstellung bezüglich der konkret zur Restitution beantragten Vermögenswerte im Verwaltungsverfahren auf die diesbezüglichen Ausführungen in den Antworten zur Mündlichen Anfrage in der Drucksache 7/8311 und zur Kleinen Anfrage Nummer 7/3139 in der Drucksache 7/5807 verwiesen. In diesen Antworten wurde dargelegt, auf welchen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen die Anspruchsberechtigung und die frühere Eigentümerstellung durch die für die Restitutionsverfahren zuständige Behörde geprüft wurde und in welchen Behörden und Stellen die dafür erforderlichen Nachweise recherchiert wurden. Dass in der Antwort zu Ihrer Frage, welche Dokumente bzw. Nachweise zur Feststellung der Staatsbürgerschaft des jeweils von der Enteignung Betroffenen der zuständigen Behörde vorlagen, auf die in dem Verfahren zu beiden Linien ergangenen Urteile des Verwaltungsgerichts Gera und die dazu ergangenen Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts Bezug genommen wurde, ist der Tatsache geschuldet, dass das jeweilige Verwaltungsverfahren und das sich daran anschließende Gerichtsverfahren eine Einheit bilden. Das Gericht hat, um es vereinfacht auszudrücken, das letzte Wort für die rechtliche Beurteilung des dem jeweiligen Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalts einschließlich der in den Verfahren zu beiden Linien relevanten Fragen nach der Staatsangehörigkeit des von der Enteignung Betroffenen zum Enteignungszeitpunkt. Das Gericht prüft dabei, ob die Behörde den entscheidungserheblichen Sachverhalt vollständig und umfassend ermittelt hat und die von ihr auf der Grundlage der vorgelegten oder im Ergebnis entsprechender Recherchen in den Archiven des Bundes, des Freistaats, der Landkreise und Kommunen beigezogenen Dokumente und Unterlagen getroffene Entscheidung rechtmäßig ergangen ist. Deshalb werden vom Gericht nach der Erhebung einer Klage gegen die im Verwaltungsverfahren ergangene Entscheidung regelmäßig die vollständigen Akten dieses Verfahrens angefordert und dem jeweiligen Gerichtsverfahren als sogenannte Beiakte zugeordnet. In der Antwort zu Frage 1a der Kleinen Anfrage Nummer 7/5599 in Drucksache 7/9705 hat das Verwaltungsgericht in seinen Urteilen zu beiden Linien angegeben, welche Dokumente und Unterlagen aus der Zeit der Enteignung für die Beurteilungen, ob es sich bei der Enteignung des Vermögens der jeweiligen Linie um eine Schädigungsmaßnahme im Sinne des Vermögensgesetzes gehandelt hat, maßgebend waren. Dies gilt auch für die Beurteilung der Frage nach der Staatsangehörigkeit des von der Enteignung Betroffenen. Im Verfahren der Linie Reuß-Köstritz besteht die Besonderheit, dass die Verwaltungsbehörde die Enteignung des Vermögens dieser Linie zunächst ebenfalls als Enteignung auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage gewürdigt und den Restitutionsantrag ablehnend entschieden hat. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Da hat sich ein Beamter ausgelebt, oder?) – Herr Vorsitzender, wir können uns das aufteilen, aber das ist eine Antwort, die hat 29 Seiten – nur als Zwischeninformation. Auf die Klage der Rechtsnachfolger des von der Enteignung Betroffenen hat das Verwaltungsgericht im gerichtlichen Verfahren gegenüber der Behörde angeregt, diesen Ablehnungsbescheid zurückzunehmen, da es anderenfalls der Klage stattgeben und den Ablehnungsbescheid selbst aufheben würde. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass es im Ergebnis eigener Recherchen festgestellt hat, dass der von der Enteignung Betroffene im Zeitraum von 1945 bis 1949 als Österreicher ausländischer Staatsangehöriger gewesen sei und nicht den Status eines Doppelstaatlers gehabt habe. Deshalb habe die Enteignung des Vermögens dieser Linie gegen das Enteignungsverbot der Besatzungsmacht für Ausländer verstoßen und sei als entschädigungslose Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes anzusehen. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Frage- stunde ist nicht eine Stunde für eine Frage!) Ich mache die eine Antwort noch fertig, Herr Bilay. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Bis wann?) Sind nur noch zwei Seiten. Zu Art und Umfang: Der für diese Beurteilung maßgebenden, vom Verwaltungsgericht selbst durchgeführten Recherche liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die vom Gericht selbst beigezogenen Dokumente und Unterlagen sind Teil der Gerichtsakte. Dem gerichtlichen Hinweis ist die Behörde gefolgt und hat in der Folge den Ablehnungsbescheid aufgehoben und über den Restitutionsantrag unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Gera neu entschieden. Mit den in den Antworten zu den bisherigen Kleinen und Mündlichen Anfragen bereits genannten Urteilen vom 13. Februar 2008 – Aktenzeichen 2/K/2439 aus 2003 GE – und vom 8. Juni 2010 – Aktenzeichen 2/K/369 aus 2009 GE – hat das Verwaltungsgericht Gera seine Beurteilung zur Enteignung des Vermögens der Linie Reuß-Köstritz einschließlich der Frage nach der Staatsangehörigkeit des von der Enteignung Betroffenen ausdrücklich bestätigt. Auch in den dazu ergangenen Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2008 – Aktenzeichen 8/B/69 aus 2008 – bzw. vom 23. Juni 2001 – Aktenzeichen 8/B/69, Punkt 10 – wurde die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Gera anerkannt. Sämtliche Entscheidungen sind rechtskräftig. Jetzt kommen wir zur Antwort zu Frage 4. Mit Ihrem Einverständnis, Herr Vorsitzender, würde ich an die Frau Finanzministerin übergeben.

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Bergner

Fragestunde

Da sind wir über den fliegenden Wechsel sehr froh. Sie kommen ja gar nicht mehr zum Luftholen. Ich entschuldige mich, aber ich war mit einer Schülergruppe wegen des Girls‘ und Boys‘ Days unterwegs. Frage 4: Wie viele Restitutionsanträge wurden ursprünglich gestellt? Dazu antworten wir: Zunächst weise ich darauf hin, dass die in der Fragestellung genannten Beantragungen bzw. Erteilungen von Grundbuchsperren keine gesonderten Verfahren darstellen. Wie bereits im Rahmen der Beantwortung der eingangs genannten Kleinen und Mündlichen Anfragen erläutert, ist die Eintragung von Anmeldevermerken im Grundbuch in § 30b Abs. 1 des Vermögensgesetzes geregelt. Ihre Eintragung auf Ersuchen der Behörde setzt voraus, dass für das jeweilige Grundstück noch ein Restitutionsantrag anhängig ist. Damit ist – um es im Sinne der Fragestellung zu formulieren – die Beantragung bzw. Erteilung von Grundbuchsperren immer Teil des noch in einer Bearbeitung befindlichen Verwaltungsverfahrens, das gegebenenfalls auch schon als weiterführendes Gerichtsverfahren anhängig sein kann. Zu Ihrer Frage nach der Zahl der ursprünglich gestellten Restitutionsanträge nehme ich wie folgt Stellung: Im verfahrensrechtlichen Sinne hat jede der drei Linien Reuß nur einen Restitutionsantrag gestellt, und zwar jeweils für das gesamte von der Enteignung betroffene Vermögen, das wiederum verschiedene Vermögenswerte umfasst hat: je Grundstücke, Unternehmen, bewegliche Gegenstände sowie Forderungen und/oder Guthaben unterschiedlicher Art. Deshalb wurde in den Verfahren der jüngeren Linie Reuß und der Linie Reuß-Köstritz – die ältere Linie kann außen vor bleiben, da sie bekanntlich ihren Restitutionsantrag in einen Antrag nach dem Ausgleichsleistungsgesetz umgestellt hatte – zunächst vom Grunde nach und damit unabhängig von den im Einzelnen beantragten Vermögenswerten darüber entschieden, ob der gestellte Restitutionsantrag begründet ist oder nicht, das heißt, ob es sich bei der Enteignung des beantragten Vermögens um eine Schädigungsmaßnahme im Sinne des Vermögensgesetzes gehandelt hat, die Ansprüche nach Maßgabe dieses Gesetzes begründet. Wie bereits ausführlich in den Antworten zu den eingangs genannten Kleinen und Mündlichen Anfragen dargelegt, wurde der Restitutionsantrag der Rechtsnachfolger der jüngeren Linie Reuß rechtskräftig abgelehnt, da das gesamte Vermögen dieser Linie einer Enteignung auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage unterlag, für die gemäß § 1 Abs. 8 Buchstabe a des Vermögensgesetzes eine Rückübertragung grundsätzlich ausgeschlossen ist. Das Verfahren zum Restitutionsantrag dieser Linie ist insgesamt bestandskräftig abgeschlossen. Hier ist weder ein Verwaltungsverfahren noch ein weiterführendes Gerichtsverfahren mehr anhängig. Eine sogenannte Grundbuchsperre war hier nur für ein Grundstück zu veranlassen. Zu den Gründen verweise ich ebenfalls auf die Antworten zu den eingangs genannten Kleinen und Mündlichen Anfragen. Die Grundbuchsperre wurde zwischenzeitlich auf Ersuchen der zuständigen Behörde im Grundbuch wieder gelöscht, nachdem die letzte Entscheidung in diesem Verfahren bestandskräftig geworden war. Im Verfahren der Linie Reuß-Köstritz wurde – wie in der Antwort zu den Fragen 2 und 3 ausgeführt wurde – zunächst grundsätzlich und rechtskräftig festgestellt, dass deren gesamtes Vermögen einer entschädigungslosen Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes unterlag und dass daher dem Grunde nach ein Anspruch auf Restitution des gesamten Vermögens besteht. Auf dieser Grundlage hat die Behörde dann über den Restitutionsantrag in Gestalt von sogenannten Teilbescheiden vermögenswertbezogen weiter entschieden. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die seinerzeit enteigneten Vermögenswerte nach 1990 unterschiedlichen Eigentümern bzw. Verfügungsberechtigten wie zum Beispiel der jeweiligen Belegenheitsgemeinde, Privatpersonen oder auch juristischen Personen wie Gartenvereinen gehört haben, sodass hier aus verwaltungsverfahrensrechtlichen und auch aus datenschutzrechtlichen Gründen separate Verfahren durchzuführen waren. Wie bereits in den Antworten zu Ihren Kleinen Anfragen Nummer 7/2559 und 7/3139 angegeben, waren rund 2.120 aktuelle Grundstücke Gegenstand des Restitutionsantrags der Linie Reuß-Köstritz. Lediglich zu 49 dieser Grundstücke ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Hier steht allerdings der Abschluss durch eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten unmittelbar bevor. Die Behörde wird dann auch für diese Flurstücke die im Grundbuch eingetragenen Anmeldevermerke löschen lassen. Zu allen anderen Grundstücken sind die Verfahren bereits abgeschlossen, auch Gerichtsverfahren sind hierzu nicht mehr anhängig. Mit der gütlichen Einigung zu den 49 Grundstücken wird dann auch der Restitutionsantrag zum Vermögen der Linie Reuß-Köstritz abgeschlossen sein. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Kann das nicht schriftlich übergeben werden?) Zusammenfassend weise ich nochmals darauf hin, dass die Frage der Restitutionsberechtigung – also ob die Enteignung des Vermögens der jeweiligen Linie Reuß eine Schädigungsmaßnahme im Sinne des Vermögensgesetzes darstellt oder nicht – höchstrichterlich und abschließend entschieden ist. An diese rechtskräftigen Entscheidungen ist, wie bereits wiederholt mitgeteilt, der Freistaat Thüringen – also sowohl die für die Verfahren zuständige Verwaltungsbehörde als auch die Landesregierung – nach § 121 der Verwaltungsgerichtsordnung gebunden. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt eine Nachfrage des Fragestellers.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Wenn es gestattet ist, würde ich auch zwei Nachfragen stellen wollen, Herr Präsident. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Kurz!)

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Bergner

Fragestunde

Ja.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Ich fasse mich kurz, ich muss trotzdem noch mal Bezug nehmen. Erst einmal ganz herzlichen Dank für die ausführliche Information als Antwort. In der Antwort auf die Fragen 2 und 3 wurde eben ausgeführt, dass – aus der Gerichtsentscheidung zitiert – ab 1945 – eine Staatsbürgerschaft in Österreich bestanden hätte; es geht jetzt um die Nachfolger der ReußKöstritzer-Linie. Nach unseren Erkenntnissen gibt es auch an dieser Aussage erhebliche Zweifel. Vor diesem Hintergrund bleibt es am Ende zu bewerten, inwieweit auch öffentliches Eigentum von dieser Entscheidung damals betroffen gewesen ist. Deswegen haben wir ein Interesse daran herauszufinden, wie viele Grundstücke der öffentlichen Hand davon betroffen waren. Deswegen stelle ich jetzt meine zwei Nachfragen, Frau Ministerin. Ich würde erstens fragen wollen: Ist die Antwort, die auf die Anfrage unter 1. gegeben wurde, auch einschlägig für das Interesse, welche Grundstücke sich im öffentlichen Eigentum, also entweder durch Körperschaften oder auch durch Unternehmen, in öffentlicher Hand befanden, ob das dann auch in Bezug auf den Hinweis „Das ist Privateigentum und deswegen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr Gegenstand einer Nachfrage im Parlament“ gilt. Das wäre meine erste Nachfrage. Die zweite Nachfrage ist zu Ihrer Antwort auf Frage 4. Sie haben jetzt von 49 Grundstücken gesprochen, zu denen die Restitutionsansprüche noch nicht abschließend abgewickelt wurden. Auch da wäre die Frage: Können Sie uns die Antwort geben, wie viele Grundstücke der öffentlichen Hand, also im öffentlichen Eigentum durch Körperschaften usw., Unternehmen im öffentlichen Eigentum, davon betroffen sind? Mit Rücksicht auf die Abgeordneten im Haus möchte ich Ihnen die Frage schriftlich nachreichen, auch weil wir sie dann besser beantworten können. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Gut!) Man sieht, dass der Fall nicht einfach ist. Wir sind jetzt im 34. Jahr dieser Fragen. Es hat vieler Menschen und vieler Stunden auch in den Behörden bedurft, Tausende Stunden muss man ja sagen, um diese Auseinandersetzung zu führen. Deswegen wäre es besser, wir machen das schriftlich. Danke. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Und 100 Stunden, die Antwort zu schreiben!)

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Das war ein Zwischenruf, der jetzt nicht von Relevanz ist. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wird die Zeit eigentlich hintendran gehangen?) Auf jeden Fall habe ich auch bedauert, aufgrund der Sitzungsleitung gerade nicht nachfragen zu können. Aber wir kommen zur zweiten Frage. Das ist die des Abgeordneten Dr. Lauerwald in der Drucksache 7/9816. Bitte schön, Herr Kollege.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Sicherstellung des Datenschutzes im Zuge der Digitalisierung der Gesundheitsämter in Thüringen Medienberichten zufolge, darunter befinden sich die Wochenzeitung „DIE ZEIT“ und die Rundfunkanstalt „Mitteldeutscher Rundfunk“, wird im Rahmen der Digitalisierung von Gesundheitsämtern in mehreren Ländern eine Software einer Firma aus Kaiserslautern verwendet. Auch in den Gesundheitsämtern der Landkreise Eichsfeld, Unstrut-Hainich-Kreis, Saale-Holzland-Kreis sowie der Städte Erfurt und Gera wird diese Software verwendet. Diese Software ist eine Datenbank, in der Gesundheitsinformationen von Menschen gesammelt werden. Medienberichten zufolge entspräche diese Software nicht dem aktuellen Stand der Technik, insbesondere seien die besonders schützenswerten Gesundheitsdaten der Bürger nicht ausreichend vor dem Zugriff unberechtigter Personen abgesichert. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie gravierend sind aus Sicht der Landesregierung die bekannt gewordenen Sicherheitsmängel der in der medialen Berichterstattung genannten Software, die in einigen Gesundheitsämtern in Thüringen verwendet wird? 2. Auf welche Weise bzw. nach welchem Prüfprotokoll wurde die Software vor ihrem Einsatz in den Gesundheitsämtern in Thüringen von wem getestet und auf Programmierfehler untersucht? 3. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung dem Schutz der personenbezogenen Gesundheitsdaten im Zuge der Digitalisierung bei und wie soll konkret die Sicherheit der besonders schützenswerten Gesundheitsdaten der Bürger gewährleistet werden?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Weil.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In den ÖGD-Landesbehörden ist nach hiesigem Kenntnisstand die Software der Firma Mikroprojekt GmbH nicht im Einsatz. Die Entscheidungen über den Einsatz und den Betrieb von Fachanwendungen sowie die Verantwortung über die IT-Sicherheitsanforderungen und den Datenschutz obliegen den Landkreisen und kreisfreien Städten in Eigenverantwortung im Rahmen der Organisationshoheit im eigenen Wirkungskreis. Dies gilt auch dann, wenn die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises erfüllt werden. Das Thüringer Gesundheitsministerium hat darauf entsprechend geltender Rechtslage keinen Einfluss. Alle ÖGDEinrichtungen wurden allerdings nach ersten Medienveröffentlichungen in der „ZEIT ONLINE“ auf die von Ihnen auch benannten entsprechenden Sicherheitsmängel hingewiesen. Zu Frage 2: Entsprechende Informationen liegen aus den in der Antwort zu Frage 1 genannten Gründen nicht vor und auch zu Frage 3 liegen uns entsprechende Informationen aus den in der Antwort zu Frage 1 genannten Gründen nicht vor. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage des Fragestellers.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Fragestunde

Gab es eine Überprüfung der eingesetzten Software auf Sicherheitslücken durch eine unabhängige Stelle, falls ja, durch wen, falls nein, warum nicht? (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Die Software wird nicht eingesetzt!)

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Weil

Fragestunde

Exakt. Wir setzen die Software im Land nicht ein. Ob es die Kommunen tun, ist uns – wie ich Ihnen dargestellt habe – nicht bekannt. Von daher kann ich Ihnen die Frage auch nicht beantworten.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank. Damit kommen wir zur dritten Anfrage. Das ist die des Abgeordneten Gottweiss in der Drucksache 7/9839. Bitte schön, Herr Kollege.

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Thomas Gottweiss CDU

Fragestunde

Aktualisierte Informationen zur Mündlichen Anfrage 7/9570 – Anträge zu Windenergieanlagen in Mittelthüringen nach Nichtigkeit des Regionalplans Mit Urteilsverkündung vom 22. November 2022 hat das Oberverwaltungsgericht Weimar den 1. Sachlichen Teilplan Windenergie Mittelthüringen aus dem Jahr 2018 für unwirksam erklärt. Gegen dieses Urteil wurde beim Bundesverwaltungsgericht der Antrag gestellt, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil aufzuheben und die Revision zuzulassen. Am 14. Dezember 2023 ist der abschlägige Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen zugegangen. Somit hat der Sachliche Teilplan Windenergie aus dem Jahr 2018 keine Rechtswirksamkeit mehr. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz lagen im I. Quartal 2024 in den unteren Immissionsschutzbehörden im Gebiet der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen vor? 2. Wie viele dieser Anträge beziehen sich auf Standorte außerhalb von Vorranggebieten „Windenergie“ des aktuellen Entwurfs zum 2. Sachlichen Teilplan Windenergie Mittelthüringen vom 12. Dezember 2023?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz. Bitte schön, Herr Staatssekretär Vogel.

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Dr. Vogel

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gottweiss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Fragen 1 und 2 beantworte ich gemeinsam: Seit der Beantwortung der Mündlichen Anfrage 7/9570 in der 130. bzw. 131. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 14./15. März 2024 hat sich kein neuer Sachstand ergeben. Das heißt, zum 31. März 2024 lagen in den Landkreisen und kreisfreien Städten der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen, also Sömmerda, Weimarer Land, Ilm-Kreis, Gotha, Stadt Erfurt und Weimar, in Summe zehn Anträge auf Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen gemäß der §§ 4, 16 und 16 b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vor. Von diesen zehn Anträgen beziehen sich fünf Anträge ganz oder teilweise auf Standorte außerhalb der Vorranggebiete Windenergie des Entwurfs des 2. Sachlichen Teilplans Windenergie Mittelthüringen vom 12. Dezember 2023. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage des Fragestellers.

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Thomas Gottweiss CDU

Fragestunde

Der Landrat des Landkreises Sömmerda hat uns angeschrieben und hat dort den Sachstand mitgeteilt, dass mittlerweile in Sömmerda 90 Windräder beantragt sind und die Hälfte davon wären sozusagen außerhalb von Vorranggebieten. Wie passt das mit Ihrer Antwort zusammen?

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Dr. Vogel

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Gottweiss, das kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten. Das müssen wir noch mal nachprüfen. Das sind die Zahlen, die uns hier diesbezüglich geliefert worden sind. Ich weiß nicht, worauf sich diese 90 Anträge beziehen. Vielleicht sind es Anfragen und keine vollständigen Anträge im verwaltungsrechtlichen Sinne. Ich kann es nicht beantworten, aber wir können es noch mal nachprüfen.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit kommen wir zur vierten Anfrage. Das ist die des Herrn Abgeordneten Thrum in der Drucksache 7/9858. Bitte schön, Herr Abgeordneter Thrum.

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Uwe Thrum AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Gertewitz“ Einer Veröffentlichung in der „Ostthüringer Zeitung“ ist zu entnehmen, dass das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises die Errichtung eines Solarparks in der Gemarkung der Gemeinde Gertewitz nach § 33 Abs. 1 des Baugesetzbuchs genehmigt hat. In gleicher Veröffentlichung wird ausgeführt, dass gegen dieses Vorhaben ein Bürgerbegehren initiiert und eine Liste mit Unterschriften hierzu gesammelt und zugelassen wurde. In der Antwort der Landesregierung vom 18. März 2024 wird ausgeführt, dass ein Bürgerbegehren gegen einen Satzungsbeschluss – Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Gertewitz“ – zugelassen wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. Wer hat wann und in welcher Form die Errichtung eines Solarparks in der Gemarkung der Gemeinde Gertewitz nach § 33 BauGB aufgrund welchen Satzungsrechts genehmigt? 2. Wann wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Gertewitz ein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB in welcher Form und durch wen im Genehmigungsverfahren erteilt? 3. Wann wurde durch wen und in welcher Form das Bürgerbegehren gegen den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zugelassen? 4. Aus welchem Rechtsgrund entfaltet ein zugelas ­ senes Bürgerbegehren gegen den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Freiflächenanlage Gertewitz“ nicht die in § 15 des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürger ­ begehren und Bürgerentscheid geregelte Sperrwirkung beim Vollzug des beschlossenen Bebauungsplans durch das Landratsamt des Saale-Orla-Kreies als Genehmigungsbehörde? s

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Errichtung des Solarparks Gertewitz wurde mit Baugenehmigung vom 18.03.2024 baurechtlich von der unteren Bauaufsichtsbehörde des Saale-Orla-Kreises genehmigt. Die Baugenehmigung konnte auf Grundlage des § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch erteilt werden, da der Bebauungsplan Planreife erlangt hatte. Insbesondere lagen folgende Voraussetzungen vor: Erstens, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 bis 5 BauGB war erfolgt. Zweitens, das beantragte Vorhaben steht den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegen. Drittens, der Antragsteller hat für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich erklärt, dass er die Festsetzung des Planes anerkennt. Viertens, die Erschließung ist gesichert. Zu Frage 2: Die Gemeinde Gertewitz wurde im Verfahren am 14.12.2023 um ihr gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB gebeten. Mit Schreiben vom 14.02.2024, eingegangen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Saale-Orla-Kreises am 19.02.2024, teilte der Bürgermeister der Gemeinde Gertewitz dem Bauordnungsamt mit, dass in der vorgegebenen Zwei-Monats-Frist des § 36 Abs. 2 BauGB keine Gemeinderatssitzung stattgefunden hätte und somit die Fiktion des Einvernehmens eingetreten wäre. Zu Frage 3: Hierüber liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu Frage 4: Das zugelassene Bürgerbegehren entfaltet im Baugenehmigungsverfahren keine Sperrwirkung, da diese Sperrwirkung, wenn überhaupt, hinsichtlich des Verwaltungshandelns der Gemeinde Gertewitz besteht, aber nicht gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde, die hier für die Genehmigung zuständig ist. Abschließend ist mitzuteilen, dass nunmehr auch der vorhabenbezogene Bebauungsplan für das Solarfeld seine Rechtskraft erlangte, da dieser von der Gemeinde beschlossen und ausgefertigt wurde. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfragen sehe ich keine. Dann kommen wir jetzt zur fünften Anfrage. Das ist die des Kollegen Bilay in der Drucksache 7/9870.

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Sascha Bilay Die Linke

Fragestunde

Fördermittel des Landes für eine neue HandballHalle in Eisenach Die Eisenacher Oberbürgermeisterin hat gemeinsam mit dem Ersten Beigeordneten erklärt, dass das Vorhaben zum Neubau einer für die 1. Handball-Bundesliga tauglichen Sporthalle für den Schulund Vereinssport wesentlich teurer werden wird als bisher geschätzt. Aktuell stehen rund 47 Millionen Euro zur Diskussion. Eine weitere detaillierte Kostenschätzung werde aktuell erarbeitet. Nach Angaben der Oberbürgermeisterin stünden zahlreiche Fördermittelgeber zu dem Vorhaben, darunter seien auch Fördermittel des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Ministerien und nachgeordneten Bereiche des Landes haben bisher zu welchem Datum und in welcher Höhe für welchen konkreten Förderzweck einen Verwaltungsakt zur finanziellen Förderung des Vorhabens einer Errichtung einer Sporthalle, die neben dem Schul- und Vereinssport auch für die Voraussetzungen für den Spielbetrieb der 1. Handball-Bundesliga tauglich ist, erlassen – bitte Einzelaufstellung –? 2. Inwieweit enthalten die in Frage 1 nachgefragten einzelnen Verwaltungsakte eine zeitliche Bestimmung über eine Zweckbindungsfrist der Bewilligung und welche Rechtsfolgen drohen jeweils, sollte das bewilligungsfähige Vorhaben nicht rechtzeitig realisiert sein – bitte Einzelaufstellung –? 3. Inwieweit enthalten die in Frage 1 nachgefragten einzelnen Verwaltungsakte eine Bestimmung hinsichtlich möglicher Kostensteigerungen und einer möglichen Anpassung der finanziellen Zuwendung – bitte Einzelaufstellung –?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank. Es antwortet wieder das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Bitte schön, Herr Staatssekretär Weil.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bilay beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Bisher fördert das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft das in Rede stehende Vorhaben durch Zuwendungsbescheid vom 17. Dezember 2018 aus Mitteln der Schuldendiensthilfe in Höhe von 9.413.000 Euro. Diese Zuwendung umfasst den Zins und die Tilgung für ein durch die Stadt Eisenach aufgenommenes Kommunaldarlehen für die Umsetzung des Vorhabens – 9 Millionen Euro Tilgung und 413.000 Euro Zinsen. Damit wird der Umsetzung des Koalitionsvertrags zwischen den Parteien Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags Rechnung getragen. Dieser enthält unter anderem das Ziel der Koalition, Vereine bei Anpassungsaufwendungen infolge des Aufstiegs in eine höhere Liga zu unterstützen. Zu Frage 2: Im Rahmen der Förderung aus Mitteln der Schuldendiensthilfe ist eine Zweckbindungsfrist von 15 Jahren festgesetzt, beginnend ab dem Tag der baulichen Gesamtabnahme des geförderten Objekts Wartburg-Arena. Kommt es nicht zur Umsetzung des geplanten Vorhabens, kommt ein Widerruf der Bewilligung in Betracht. Zu Frage 3: Gemäß dem Bescheid auf Gewährung einer Zuwendung auf Schuldendiensthilfe ist eine über die bereits genannte Zuwendungssumme hinausgehende Förderung des Vorhabens seitens des TMIL nicht möglich. Entstehende Mehrkosten im Bau als auch Kreditkosten gehen daher zulasten des Zuwendungsempfängers. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage des Fragestellers.

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Sascha Bilay Die Linke

Fragestunde

Ist ja überschaubar, was bisher vorliegt. Die erste Frage ist: Seit 2018, als der Bescheid über die Schuldendiensthilfe erlassen wurde, diese 9,4 Millionen Euro, haben sich ja die geplanten Baukosten wesentlich erhöht. Gab es in zurückliegender Zeit irgendwelche Gespräche darüber – also zwischen der Stadt und der Landesebene –, inwieweit gegebenenfalls auch weitere Fördermittel des Landes zum Einsatz kommen können? Und zur Schuldendiensthilfe noch eine zweite Frage: Die läuft ja inzwischen. Das heißt, die Stadt nimmt einen Kredit auf, bezahlt den jedes Jahr ab und die Abzahlung inklusive Tilgung, also Zins und Tilgung, läuft über das Land. Nun ist ja bisher kein Stein an dem geplanten Objekt bewegt worden. Das heißt, das Land bezahlt für die Stadt einen Kredit in Höhe von 9 Millionen Euro plus Zinsen, ohne dass sich bisher auch nur ein Bagger jemals gedreht hat. Erfüllt das die Voraussetzung des Förderzwecks?

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Weil

Fragestunde

Zur ersten Frage: In der Tat gab es Gespräche darüber, inwieweit das Projekt auch noch – oder was heißt auch noch – mit anderen Fördermitteln unterstützt werden kann, ich nenne jetzt hier mal beispielhaft Städtebauförderung, EFRE ‑ Förderung, aber auch Mittel vom Bund. Die sind aber im Moment nicht abgeschlossen. Deswegen kann man zu den Ergebnissen nichts sagen. Und das Zweite: Ich bin tatsächlich jetzt in Bezug auf die Fördervoraussetzungen für die Schuldendiensthilfe im Konkreten überfragt. Das würde ich noch mal schriftlich nachreichen. Aber wichtig ist aus meiner Sicht jetzt vor allem die Beantwortung, dass jedenfalls eine Zweckbindungsfrist von 15 Jahren besteht, und die sind ja noch nicht abgelaufen. Vielen Dank. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Nach Bauabnahme – es wird ja aber nicht gebaut!)

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank. Damit kommen wir zur nächsten Anfrage. Das ist die von Frau Abgeordneter KönigPreuss in der Drucksache 7/9872. Bitte schön, Frau Kollegin.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Danke schön. Studie „Todesopfer rechter Gewalt“ Im November 2018 beschloss der Landtag der 6. Wahlperiode, ein Gutachten zur Überprüfung von Todesopfern rechter Gewalt in Thüringen in Auftrag zu geben. Grund dafür waren auch die Erkenntnisse aus den Thüringer NSU-Untersuchungsausschüssen. Die für das Gutachten benötigten finanziellen Mittel wurden im Haushaltsplan des Ministeriums für Inneres und Kommunales bereitgestellt. Im Mai 2022 erfolgte die Vergabe an die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin in Kooperation mit dem Forschungsinstitut Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien (An-Institut der Universität Potsdam). Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die Erstellung des Gutachtens zur Überprüfung von Todesopfern rechter Gewalt in Thüringen abgeschlossen, wenn nein, wie ist der Stand der Umsetzung? 2. Wenn die Erstellung des Gutachtens abgeschlossen ist, wie viele Todesfälle wurden neu als Todesopfer rechter Gewalt klassifiziert – bitte anonymisiert darstellen –? 3. Wann erfolgt die Veröffentlichung des Gutachtens in welcher Form? 4. Welche weiteren Maßnahmen abseits der Veröffentlichung sind ausgehend von den Ergebnissen des Gutachtens geplant?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank. Damit kommt jetzt das Ministerium für Inneres und Kommunales zum Einsatz. Herr Staatssekretär Götze, bitte schön.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage möchte ich für die Landesregierung wie folgt beantworten: Zunächst die Antwort zu Frage 1: Seit dem 5. April 2024 liegt ein überarbeiteter Entwurf des Gutachtens zum Projekt „[Untersuchung] von Todesfällen mutmaßlich […] rechter Gewalt in Thüringen“ vor. Dieser wurde im Rahmen der letzten Sitzung des Projektbeirats am 16. April 2024 diskutiert. Aus diesem Austausch hat sich ein weiterer Bedarf zur Überarbeitung des Gutachtenentwurfs ergeben. Es wird erwartet, dass das Projektteam zeitnah das überarbeitete Gutachten vorlegt, sodass nach hausinterner Prüfung eine Abnahme des Gutachtens erfolgen kann. Das war die Antwort zu Frage 1. Bezüglich der Antwort zu Frage 2 möchte ich auf diese Antwort verweisen. Die Erstellung des Gutachtens ist – wie gesagt – bislang noch nicht abgeschlossen. Die Antwort zu Frage 3 lautet: Über eine Veröffentlichung wird erst nach Abnahme des Gutachtens entschieden. Die Antwort zu Frage 4: Nach Abnahme des Gutachtens wird über etwaige weitere Maßnahmen entschieden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage der Fragestellerin.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Geht es in der vom Staatssekretär benannten Nachbearbeitung des Gutachtens um größere Inhalte – ich habe Sie so verstanden: Der Entwurf liegt vor und die letzte Sitzung hat am 16.04. stattgefunden – oder geht es da nur noch um kleinere Änderungen?

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Götze

Fragestunde

Nach meinem Kenntnisstand kann es nur noch um kleinere Änderungen gehen. Der Projektbeirat hat seine Arbeit jetzt beendet, der Austausch war quasi final. Ich erwarte für Mitte des nächsten Monats auch die finale Fassung des Gutachtens.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Wenn der Austausch final war, heißt das ja, dass meine Frage im Hinblick darauf, welche Todesopfer durch diese Studie jetzt als Todesopfer rechter Gewalt klassifiziert oder auch zur entsprechenden Meldung empfohlen sind, abgeschlossen ist. Dann würde ich darum bitten, mir die Frage 2 auch entsprechend zu beantworten.

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Götze

Fragestunde

Das kann ich Ihnen nach Vorlage der finalen Fassung des Gutachtens beantworten. Ich möchte mich jetzt hier nicht – und das ist es formell noch – zu Zwischenständen äußern.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank. Damit kommen wir zur nächsten Anfrage. Das ist die des Abgeordneten Tischner in der Drucksache 7/9873.

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Christian Tischner CDU

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Personalsituation der Regelschule in Langenwetzendorf Die Personalsituation an der Bio-Landschule Staatliche Regelschule Langenwetzendorf hat sich weiter verschärft. Insbesondere im Fach Mathematik gibt es große Probleme bis hin zum Totalausfall für einige Klassen. Die Eltern sind in großer Sorge um die Erfüllung der Lehrplanziele und Unterrichtsqualität. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die Personalsituation aktuell an der Schule mit welchen Konsequenzen für die Unterrichtserfüllung je Klassenstufe und Fach dar? 2. Welche Fächer werden aktuell unter der SollStundenanzahl entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres unterrichtet – bitte nach Klassenstufe, Fach und Umfang der Abweichung vom Soll auflisten –? 3. Wie wird sich die personelle Situation an der Schule voraussichtlich zu Beginn des kommenden Schuljahres darstellen? 4. Welche Maßnahmen werden vonseiten der Landesregierung ergriffen, damit kurz- und mittelfristig genügend Lehrpersonal für die Schule zur Verfügung steht?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Holter.

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Holter

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Fragen 1 und 2 beantworte ich namens der Landesregierung – wie auch die anderen Fragen – wie folgt: Die Fragen 1 und 2 beantworte ich gemeinsam: Durch die Einstellung von Seiteneinsteigenden und Studierenden konnte die Unterrichtsabsicherung im Schuljahr 2023/2024 deutlich verbessert werden. Die Versorgung gestaltet sich aktuell so, dass die Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 sogar zwei Stunden mehr Unterricht erhalten konnten, als die Stundentafel vorsieht, um Lücken zu schließen und die Schülerinnen und Schüler besser auf den Abschluss vorbereiten zu können. In der Doppeljahrgangstufe 5/6 fehlt im Fach Deutsch – Sollzahl 9 – und in Englisch – Sollzahl 8 – jeweils eine Stunde. In der Klassenstufe 7 fehlt je eine Stunde Deutsch, Englisch und Mathematik. Hier liegt die Sollstundenzahl jeweils bei 4. Die Schülergruppen der Klassenstufe 8 und 9 erhalten jeweils zwei Wochenstunden Unterricht in Mathematik, die Sollstundenzahl beträgt hier 4 bzw. 3 Stunden. In Klasse 10 werden keine Kürzungen vorgenommen. Zu Frage 3 – wie wird sich die personelle Situation an der Schule voraussichtlich zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 darstellen –: Für eine Lehrkraft wird eine Stelle als Elternzeitvertretung ausgeschrieben werden. Zu Frage 4 – welche Maßnahmen werden vonseiten der Landesregierung ergriffen, damit kurz- und mittelfristig genügend Lehrpersonal für die Schule zur Verfügung steht –: Die Situation des thüringen- und deutschlandweiten Personalmangels im Bereich der Bildung stellt alle Beteiligten vor enorme Herausforderungen. Die Bekämpfung des Lehrkräftemangels hat eine hohe Priorität in Thüringen, sie ist eine Generationenaufgabe. Die Landesregierung reagiert seit Jahren mit verschiedensten Maßnahmen zur Personalgewinnung und zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs auf diese schwierige Situation. Zu nennen sind hier insbesondere die Wiedereinführung der Verbeamtung, die Besoldungserhöhung für Lehrkräfte an Grundund Regelschulen, die Öffnung des Seiteneinstiegs, die Einführung eines Sonderzuschlags, die Neukonzeption des Karriereportals und die Einführung des dualen Studiums für das Regelschullehramt. Mit der Lehrergewinnungskampagne, die einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt, der neben der Erhöhung der Einstellungszahlen und der Anpassung der Rahmenbedingungen auch die Professionalisierung des Personalmarketings für Lehrkräfte vorsieht, konnten seit dem Kampagnenstart 2019 über 300 Einzelmaßnahmen realisiert werden. Um an jeder Schule ein Mindestmaß an Umsetzung des Regelstundenplans zu gewährleisten, werden durch die Schulämter mit den Schulleitungen aller Schularten Abordnungsmöglichkeiten eruiert. Herzlichen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es eine Nachfrage? Wir haben eine Nachfrage des Fragestellers.

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Christian Tischner CDU

Fragestunde

Vielen Dank. Ich habe eine Frage zur Personalsituation. Herr Minister, können Sie vielleicht noch einmal ausführen, wie sich aktuell der Krankenstand darstellt, langzeitkrank, Schwangerschaften usw., und wie viele unbesetzte Stellen es tatsächlich dann an der Schule aktuell gibt? Ich schließe gleich die zweite Frage an. Sie hatten ausgeführt, dass ausgeschrieben werden soll. Das verstehe ich so, dass die Stelle bisher nicht ausgeschrieben ist. Wann ist damit zu rechnen und um welches Unterrichtsfach wird es sich da handeln, was ausgeschrieben wird?

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Holter

Fragestunde

Über den aktuellen Krankenstand an der Schule kann ich keine Auskunft geben. Ich kann auch nicht sagen, welche Kollegin gerade schwanger ist. Es tut mir leid, die Informationen liegen mir nicht vor. Die anderen Fragen kann ich aktuell nicht beantworten. Wenn ich gesagt habe, die Stelle soll ausgeschrieben werden, wird sie ausgeschrieben. Das Ausschreibungsdatum kann ich Ihnen aktuell nicht nennen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Für wel- ches Fach?) Weiß ich nicht.

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Christian Tischner CDU

Fragestunde

Ist es möglich, das nachzureichen zu meiner Anfrage?

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Holter

Fragestunde

Ich kann das schriftlich nachreichen.

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Bergner

Fragestunde

Wir sind jetzt aber mit zwei Nachfragen auch durch. Damit kommen wir zur nächsten Anfrage.

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Christian Tischner CDU

Fragestunde

Herr Präsident, ich wollte nur sichergehen, auch für das Protokoll: Es wird also nachgereicht? Das ist mir wichtig.

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Bergner

Fragestunde

Ich habe das als Nicken wahrgenommen.

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Holter

Fragestunde

Ich habe gesagt: Ich reiche das schriftlich nach.

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Christian Tischner CDU

Fragestunde

Okay, danke.

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Bergner

Fragestunde

Der Kollege Kowalleck ist jetzt dran mit seiner Anfrage in der Drucksache 7/9874, bitte schön.

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Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Aktuelle Hangsicherung am Hohenwarte-Stausee zwischen Staumauer und Lothramühle sowie die damit verbundene Straßensperrung Arbeiten zur Hangsicherung haben an der Uferstraße des Hohenwarte-Stausees nach Ostern 2024 begonnen. Die Baumaßnahme ist mit einer Vollsperrung der Straße verbunden. Mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Gera will die Gemeinde Hohenwarte eine andere Lösung als die jetzt durchgesetzte Vollsperrung erreichen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie und wann wurden die betroffenen Bürgermeister und die Verwaltung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt im Vorfeld der Hangsicherungsmaßnahme informiert und in die Planungen einbezogen? 2. Welche Vorschläge wurden im Vorfeld der Hangsicherungsmaßnahme von den Bürgermeistern und der Verwaltung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt eingebracht, die wie berücksichtigt wurden? 3. Inwieweit wäre planungstechnisch eine dauerhafte oder auch teilweise Ampelregelung, abends und am Wochenende während der Maßnahme, wie zum Beispiel bei der Hangsicherung in der Gemeinde Sitzendorf, möglich gewesen? 4. Inwieweit ist bei den genannten und zukünftigen Baumaßnahmen am Hohenwarte-Stausee die Durchfahrt von Feuerwehr, Krankenwagen und weiteren Einsatzfahrzeugen sowie dem Schulbusverkehr abgesichert?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Ich möchte vor Beantwortung der Fragen darauf hinweisen, dass mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 15. April 2024 der Antrag der Gemeinde Hohenwarte auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die verkehrsrechtliche Anordnung zur Vollsperrung der Landesstraße L 2385 abgelehnt wurde. Innerhalb der derzeit laufenden Rechtsmittelfrist hat die Gemeinde die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss Beschwerde einzulegen. Ich komme nun zu den Fragen: Zu Frage 1: Im Verlauf der Landesstraße L 2385 im Uferbereich des Hohenwarte-Stausees waren bereits in jüngerer Vergangenheit Maßnahmen zur Hangsicherung erforderlich. Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen ergibt sich aus den örtlichen, topografischen und geologischen Rahmenbedingungen. Die Durchführung dieser Maßnahmen erfolgte auch in der Vergangenheit im Regelfall unter Vollsperrung der Straße. Dies war und ist aufgrund der vorhandenen geometrischen Randbedingungen notwendig. Im November 2023 war es erneut zu Steinschlägen im Verlauf der Landessstraße L 2385 und in der Nähe der Lothramühle gekommen. Diese Steinschläge wurden der Thüringer Straßenbauverwaltung auch durch den Bürgermeister der Gemeinde Drognitz Anfang November 2023 angezeigt. Nach einer Vor-Ort-Begehung hat die Thüringer Straßenbauverwaltung mit Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung vom 15. November 2023 reagiert und als erste Sicherungsmaßnahme unter Anordnung einer halbseitigen Straßensperrung eine Stahlgleitwand in einer Länge von 80 Metern aufgestellt, um die Verkehrssicherheit weiter zu gewährleisten. Das Aufstellen der Stahlgleitwand hat etwa eineinhalb Tage in Anspruch genommen. In Vorbereitung der Umsetzung der erforderlichen Hangsicherungsmaßnahmen hat die Thüringer Straßenbauverwaltung am 15. November 2023 bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt angefragt, ob einer Vollsperrung der L 2385 Maßnahmen Dritter entgegenstehen. Dies wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt verneint. Am 11. März 2024 wandte sich der Bürgermeister der Gemeinde Hohenwarte mit der Bitte um Klärung der Erforderlichkeit der Vollsperrung an die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts SaalfeldRudolstadt. Die Thüringer Straßenbauverwaltung nahm zu dieser Anfrage des Bürgermeisters am 12. März 2024 ausführlich Stellung. Am 12. März 2024 beantragte die mit der Umsetzung der Hangsicherungsmaßnahmen beauftragte Firma die Anordnung der Sperrung der L 2385 im in Rede stehenden Bereich für die Zeit vom 3. April 2024 bis zum 17. Mai 2024. Die Thüringer Straßenbauverwaltung hat im weiteren Verlauf am 19. März 2024 die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und die Landespolizeiinspektion Saalfeld zur geplanten Vollsperrung der L 2385 zum Zwecke der Durchführung von Hangsicherungsmaßnahmen angehört. Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt wiederum hat am gleichen Tag unter anderem die Gemeinde Hohenwarte und die Brandschutzabteilung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt über die Anhörung zur geplanten Vollsperrung der L 2385 informiert. Am 20. März 2024 hat die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt dem Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung der Thüringer Straßenbauverwaltung zugestimmt. Unbenommen dessen haben sowohl die Gemeinde Drognitz als auch die Gemeinde Hohenwarte am 21. März 2024 eine Stellungnahme an die Thüringer Straßenbauverwaltung zur geplanten Sperrung abgegeben. Nach Auffassung der Gemeinden wäre die Vollsperrung unverhältnismäßig. Mit Datum vom 21. März 2024 hat die Thüringer Straßenbauverwaltung die verkehrsrechtliche Anordnung erlassen. Dem dagegen eingelegten Widerspruch der Gemeinde Hohenwarte vom 25. März 2024 wurde durch die Thüringer Straßenbauverwaltung nicht abgeholfen. Am 4. April 2024 hat die Gemeinde Hohenwarte Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 25. März 2024 gestellt. Den hat das Verwaltungsgericht Gera mit dem Eingang des genannten Beschlusses vom 15. April 2024 abgelehnt. Zu Frage 2: Die Vollsperrung der L 2385 wurde seitens der Gemeinden Drognitz und Hohenwarte als unverhältnismäßig kritisiert. Als wünschenswert wurde eine halbseitige Sperrung der Straße mit Ampelschaltung angesehen. Zur Umsetzung der erforderlichen baulichen Maßnahmen ist jedoch eine Vollsperrung des Streckenabschnitts nicht zu vermeiden. Das ergibt sich sowohl aus bautechnologischen als auch aus Arbeitsschutzanforderungen. Diese Notwendigkeit wurde in Stellungnahmen durch die Thüringer Straßenbauverwaltung ausführlich erläutert. Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt hat dem Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung der Thüringer Straßenbauverwaltung zugestimmt. Zu Frage 3: Wie bereits in den Antworten zu Frage 1 und 2 erläutert, gab und gibt es keine Alternative zur Vollsperrung des Streckenabschnitts für die Umsetzung der erforderlichen baulichen Maßnahmen. Zu Frage 4: Für gegebenenfalls erforderliche zukünftige bauliche Maßnahmen im Streckenabschnitt ist wie beim aktuellen Streckenabschnitt auch die Prüfung von umsetzbaren Möglichkeiten der Verkehrsführung Gegenstand der Vorbereitung der Maßnahmen. Wie in anderen Fällen der Vollsperrung von Straßen auch nutzt der ÖPNV einschließlich des Schulbusverkehrs alternative Strecken. Alarm- und Einsatzpläne der einzelnen Feuerwehren werden in Fällen von Vollsperrung von Straßen regelmäßig entsprechend aufgestellt und festgeschrieben. Im vorliegenden Fall wurde außerdem mit den bauausführenden Unternehmen vereinbart, dass im Fall eines unabweisbaren Einsatzes ein Durchfahren des Baustellenbereichs ermöglicht werde. Vielen Dank.

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Diana Lehmann

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Kowalleck.

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Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Zunächst erst mal danke schön, Herr Staatssekretär, für Ihre Ausführungen. Eine Frage zu den Kosten: Vielleicht können Sie noch mal eine Aussage zu den Gesamtkosten der Maßnahmen geben und aus welchem Haushaltstitel die finanziert werden.

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Weil

Fragestunde

Das würde ich Ihnen schriftlich nachreichen, das habe ich natürlich jetzt hier nicht im Kopf.

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Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Dann gern noch eine zweite Nachfrage: Welche Straßensperrungen sind in den nächsten Monaten am Hohenwarte-Stausee vorgesehen?

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Weil

Fragestunde

Okay, das nehme ich auch mit.

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Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Danke schön.

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Diana Lehmann

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt für heute. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 49 bis 53 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9897 Abgegebene Stimmenzettel: 75, ungültige Stimmzettel: 0, gültige Stimmzettel: 75. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 48 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in der zweiten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung rechtlich nicht möglich. Tagesordnungspunkt 50 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9898 Abgegebene Stimmzettel: 75, ungültige Stimmzettel: 0, gültige Stimmzettel: 75. Auf den Wahlvorschlag entfallen 31 Jastimmen, 44 Neinstimmen, es liegt keine Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 50 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9899 Abgegebene Stimmzettel: 75, ungültige Stimmzettel: 0, gültige Stimmzettel: 75. Auf den Wahlvorschlag entfallen 32 Jastimmen, 42 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 51 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9900 Abgegebene Stimmzettel: 75, ungültige Stimmzettel: 0, gültige Stimmzettel: 75. Auf den Wahlvorschlag entfallen 29 Jastimmen, 46 Neinstimmen, es liegt keine Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 51 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9901 Abgegebene Stimmzettel: 75, ungültige Stimmzettel: 1, gültige Stimmzettel: 74. Auf den Wahlvorschlag entfallen 31 Jastimmen, 42 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 52 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9902 Abgegebene Stimmzettel: 75, ungültige Stimmzettel: 0, gültige Stimmzettel: 75. Auf den Wahlvorschlag entfallen 33 Jastimmen, 40 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 52 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9903 Abgegebene Stimmzettel: 75, ungültige Stimmzettel: 0, gültige Stimmzettel: 75. Auf den Wahlvorschlag entfallen 30 Jastimmen, 44 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9904 Abgegebene Stimmzettel: 75, ungültige Stimmzettel: 1, gültige Stimmzettel: 74. Auf den Wahlvorschlag entfallen 30 Jastimmen, 43 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahlen zu den Tagesordnungsunkten 50 a bis 53 mit den vorgeschlagenen Wahlbewerbern gewünscht, die morgen nach der Mittagspause durchgeführt werden würden? Ja, das ist Fall. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt für heute. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9392 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/9877 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9946 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Frau Abgeordnete Tasch aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten für die Berichterstattung.

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Christina Tasch CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, durch den Beschluss des Landtags in seiner 127. Sitzung vom 1. Februar 2024 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten federführend sowie an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Der federführende Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 49. Sitzung am 29. Februar 2024 und in seiner 51. Sitzung am 11. April 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der mitberatende Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 50. Sitzung am 17. April 2024 beraten. Zu den wesentlichen Anhörungsergebnissen: Alle vier Regionalen Planungsgemeinschaften halten den Gesetzentwurf ohne Änderung oder Ergänzung für zwingend notwendig und dringend erforderlich. Der Landkreistag hat den Gesetzentwurf vollumfänglich befürwortet und schnellstmögliche Inkraftsetzung gefordert. Keine Bedenken hat der Gemeinde- und Städtebund erhoben. Verehrte Kollegen, Hintergrund des von der CDUFraktion eingebrachten Änderungsantrags ist die Rechtsunwirksamkeit des Sachlichen Teilplans Windenergie in Mittelthüringen. Hierdurch droht ein raumordnerisch und landesplanerisch ungesteuerter Ausbau der Windenergienutzung. Windenergieanlagen sind in Mittelthüringen daher überall privilegiert im Außenbereich zulässig. Diese ungesteuerte Entwicklung soll durch die Schaffung einer Rechtsgrundlage für befristete raumordnerische Untersagungen vermieden werden. In den Ausschussberatungen im Infrastruktur- und im Umweltausschuss haben wir gemeinsam herausarbeiten können, dass es einer solchen Regelung bedarf. Die Ausschussmitglieder sind sich im Grundsatz darüber einig, dass es keinen Wildwuchs geben soll und stattdessen auch künftig eine umfassende Steuerungswirkung der Regionalplanung für die Errichtung von Windenergieanlagen erforderlich ist. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat daher empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen. Vielen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Diana Lehmann

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Ich eröffne die Aussprache. Zunächst erhält Frau Abgeordnete Wahl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Laura Wahl GRÜNE

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, die Debatten um Windenergie hier im Landtag sind ja kaum mehr zu zählen. Dabei mussten wir uns bisher fast ausschließlich mit parlamentarischen Initiativen beschäftigen, die auf eine Blockade des Windkraftausbaus abzielten. Der vorliegende Gesetzentwurf ist zum Glück mal etwas anders gelagert. Üblicherweise sind die Anträge der CDU auf eine Verhinderung der Windenergie ausgerichtet. Mit diesem Antrag werden nun aber die Ausbaunotwendigkeiten der Windenergie zumindest nicht infrage gestellt. Es geht darum, den Ausbau der Windenergie auf bestimmte Flächen zu konzentrieren und so raumordnerisch zu steuern. Ich habe bereits in der ersten Lesung im Februar darauf hingewiesen, dass eine solche Steuerung in Thüringen unter den demokratischen Fraktionen unstrittig ist. Selbstverständlich stehen auch wir Bündnisgrüne zu einer solchen Steuerung des Windenergieausbaus. Ich habe aber auch darauf hingewiesen, dass wir als Grüne einer Gesetzesänderung nur dann zustimmen können, wenn damit keine negativen Auswirkungen für den Windkraftausbau verbunden sind. Denn für den Klimaschutz ist ein zügiger Ausbau der Windenergie essenziell. Eine erst diese Woche vom EU-Dienst Copernicus vorgestellte Studie zeigt deutlich: 2023 war global betrachtet das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen. In Europa ereigneten sich die bisher schlimmsten Extremwetterereignisse. Das einzig Positive in der Studie ist ein weiteres Rekordergebnis. Der Strombedarf wurde zu 43 Prozent durch erneuerbare Energie abgedeckt – der höchste Wert bisher. Wir kommen dank dem kräftigen Ausbau der Solar- und Windenergie also endlich auf Kurs für ein klimaneutrales Energiesystem, und das macht dann doch Hoffnung. Mit diesem Beispiel möchte ich illustrieren, warum wir auch bei diesem, auf den ersten Blick weniger strittigen Gesetzentwurf Wert darauf gelegt haben, eine Expertinnen- und Expertenanhörung im Ausschuss durchzuführen. Denn wir können uns beim Ausbau der erneuerbaren Energien keine Verzögerung mehr leisten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Ergebnis der Anhörung ist in einigen Punkten durchaus unterschiedlich ausgefallen. So gehen hinsichtlich einiger für uns relevanter Fragestellungen die Rechtsauffassungen auseinander. Wir haben uns als Koalitionsfraktionen deshalb dazu entschieden, einen Änderungsantrag einzubringen. Mit dem Änderungsantrag greifen wir einige Anregungen aus der Anhörung auf und schlagen vor, den vorliegenden Gesetzesantrag entsprechend zu ergänzen. Mit unserem Vorschlag werden einige Klarstellungen explizit in den Gesetzestext aufgenommen. Im Folgenden möchte ich kurz begründen, warum wir diese Klarstellungen brauchen. Mit dem vorliegenden Antrag wird die befristete raumordnerische Untersagung im Gesetz verankert. Mit dieser Verankerung ist allerdings auch die Gefahr einer Verzögerung des Windkraftausbaus verbunden. Seit 2022 wurden von der Bundesebene über Novellierungen im Baugesetzbuch Beschleunigungsmöglichkeiten für den Windkraftausbau geschaffen, unter anderem durch eine andere Planungsmethodik, durch die Schaffung einer kommunalen Öffnungsklausel oder durch Erleichterungen beim Repowering. Für uns ist es deshalb wichtig, im Gesetzestext explizit festzuhalten, dass in diesen Gebieten das Instrument der befristeten Untersagung nicht zur Anwendung kommen kann. Dies haben wir mit dem Änderungsantrag mit der Einfügung eines neuen Absatzes in § 17a getan. Wir wollen damit sicherstellen, dass Windkraftvorhaben in bestimmten Gebieten nicht durch eine befristete Untersagungsverfügung verhindert werden können. Bei diesen Kategorien handelt es sich um kommunale Windkraftplanungen, um Repoweringvorhaben und um Vorhaben innerhalb der Vorranggebiete von Regionalplanentwürfen. Meinen Redebeitrag möchte ich mit Blick auf den Regionalplan Mittelthüringen schließen. Die durch Gerichtsurteile entstandene Situation einer Unwirksamkeit des Regionalplans hat dazu geführt, dass Windenergieanlagen im gesamten Außenbereich genehmigungsfähig sind. Ich hatte eingangs schon darauf hingewiesen, dass wir die Steuerungswirkung der Regionalplanung erhalten wollen. Wir begrüßen es daher, dass die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen einen 2. Sachlichen Teilplan Windenergie beschlossen hat. Mit diesem Planentwurf werden auch die Vorgaben aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erfüllt. Zusammen mit der Gesetzesänderung kann in Mittelthüringen nun ein gesteuerter Ausbau innerhalb der Vorrangebiete des Regionalplanentwurfs abgesichert werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Klar ist aber auch, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften aufgefordert sind, der Beschleunigungsvorgabe des Bundes zu entsprechen und Regionalpläne mit der notwendigen Sorgfalt, aber auch mit der gebotenen Schnelligkeit zu verabschieden. Nur so kann Thüringen beim Windenergieausbau endlich aufholen. Um die Klimakrise wirksam zu bekämpfen, Unternehmen mit erneuerbarem Strom beste Standortbedingungen zu bieten und regionale Wertschöpfung im Sinne einer solidarischen Energiewende zu fördern, ist dies dringend geboten. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Diana Lehmann

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Als nächste Rednerin erhält Abgeordnete Hoffmann für die AfD-Fraktion das Wort.

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Hoffmann AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Vielen Dank. Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, der Anlass des Gesetzentwurfs der CDU wurde bereits erläutert. Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat den Sachlichen Teilplan Windenergie der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen für unwirksam erklärt. Dadurch droht dort ein ungesteuerter Ausbau der Windindustrie. Auch wenn kein Ausbau der umweltschädlichen Windindustrie das Beste für Thüringen wäre, gilt es, zumindest einen unkonzentrierten Ausbau abzuwenden. Deshalb haben wir bereits der Ausschussüberweisung des Entwurfs zugestimmt. Im federführenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten wurde der Gesetzentwurf nach einer schriftlichen Anhörung mehrheitlich mit 7 Ja- und 6 Neinstimmen angenommen. Der mitberatende Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz schloss sich dem dann mehrheitlich mit 7 Ja- und 6 Neinstimmen an. Folgend seien einige Stellungnahmen aus der Anhörung dargelegt. So schreibt die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen, ich zitiere: „Die Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes gemäß dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird für dringend erforderlich erachtet und daher begrüßt. […] Die vorgesehene Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes ist für die Regionale Planungsgemeinschaft von größter Bedeutung, weil nur mit dieser Gesetzesänderung ein planerisch vollkommen ungesteuerter Ausbau der Windenergienutzung vermieden werden kann.“ Die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen besagt in ihrer Zuschrift, ich zitiere: „Trotz der in Nordthüringen zurzeit anderen Ausgangslage im Vergleich zur Planungsregion Mittelthüringen wird die angestrebte Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes gemäß vorliegendem Gesetzesentwurf als erforderlich betrachtet.“ Und die Planungsgemeinschaft Ostthüringen sagt, ich zitiere wieder: „Die Schaffung einer landesgesetzlichen Rechtsgrundlage für die Anwendung befristeter raumordnerischer Untersagungen […] wird für zwingend notwendig erachtet. Dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf zur Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus wird vollumfänglich zugestimmt.“ Aus den Stellungnahmen der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen und des Thüringischen Landkreistags kann ich an dieser Stelle nicht zitieren, weil der Veröffentlichung nicht zugestimmt wurde, aber auch diese beiden haben dem Gesetzentwurf zugestimmt. Der Thüringer Bauernverband schreibt, ich zitiere: „Der Intention des Gesetzgebers, mit dem vorliegenden Entwurf und der Einführung eines § 17a ThürLPlG den bereits vorliegenden Entwurf für einen neuen Sachlichen Teilplan Windenergie des Regionalplans Mittelthüringen zu sichern, können wir uns nur anschließen.“ Aber es sind nicht nur die Planungsregionen und die kommunalen Vertreter oder der Bauernverband, die das Vorhaben begrüßen. So steht in der Zuschrift des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität: „Wir begrüßen die Gesetzesänderung, da sie aus unserer Sicht notwendig ist, um schnellstmöglich eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die einen raumordnerischen und landesplanerisch ungesteuerten Ausbau der Windenergienutzung im Freistaat Thüringen zumindest begrenzt.“ Der Thüringer Landesverband Energiepolitik mit Vernunft – Vernunftkraft Thüringen schreibt grundsätzlicher: „Ein weiterer ungeordneter und willkürlicher Ausbau der Windenergie infolge eines gerichtlich für unwirksam erklärten Teilplanes Windenergie […] ist raumplanerisch insgesamt kontraproduktiv.“ Es ergeben sich „[s]chwerwiegende Wirkungsfaktoren und Folgen“, die „sind hierbei: […] negative Auswirkungen auf Natur-, Arten-, Wald-, Landschafts[-] und Gesundheitsschutz der Menschen; leichtfertige Aufgabe bestehender ökologischer […] und kultureller […] Verhältnisse; Zweckentfremdung der Land- und Forstwirtschaft […]; Gefährdung von Biodiversität, Wasser-, Boden-, Wald-, Lärm-, Landschafts- und Klimaschutz in der Planungsregion.“ Es gab auch ablehnende Stellungnahmen, so zum Beispiel von der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft oder vom Verband Windenergie. Das wundert nicht, denn man darf hier von einer finanziellen Motivation ausgehen. Wir werden jedenfalls dem Anliegen zustimmen, den Wildwuchs von Windenergieanlagen zu verhindern – und sei es nur durch einen Minimalst-Kompromiss –, im Sinne des Naturschutzes. Der Einschränkungen des rotrot-grünen Änderungsantrags hätte es dabei nicht bedurft. Anschließend noch grundsätzlich und dazu zitiere ich aus der Mitteilung des Landesamts für Statistik vom 24.04.2024, ich zitiere: „Seinen Energiebedarf muss Thüringen vorrangig durch Bezüge aus anderen (Bundes-)Ländern decken. […] Sie machten 76,7 Prozent des im Freistaat zu deckenden Energiebedarfs aus. […] In Thüringen betrug der Anteil der erneuerbaren Energieträger [2021] – u. a. von Wind, Photovoltaik und Biomasse – am Primärenergieverbrauch 22,5 Prozent. Dies entsprach gegenüber 2020 einem Rückgang von 9,4 Prozent“ – und das bei steigender installierter Leistung, sowohl von PV als auch von Wind. Aber 870 Anlagen drehen sich nun mal bei Windflaute genauso oft wie 400 oder 4.000, nämlich gar nicht. Das zeigt, dass das Ziel 100 Prozent Erneuerbare utopisch ist und dem Kampf gegen die Physik gleicht. (Beifall AfD) Eine Energieversorgung vom Vorhandensein von Wind und Sonne abhängig zu machen und dabei schwerste Eingriffe in die Natur als Kollateralschäden in Kauf zu nehmen, ist ideologische Idiotie in Thüringen und deshalb abzulehnen, Frau Henfling. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Diana Lehmann

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Gottweiss das Wort.

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Thomas Gottweiss CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Sehr geehrte Präsidentin, werte Zuschauer und Kollegen, die Windenergie wird sehr oft emotional diskutiert, und das, obwohl es einen breiten gesellschaftlichen Konsens zur Bewertung von Windenergieanlagen gibt, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Darum geht es doch gar nicht!) und zwar interessanterweise sowohl zu den positiven als auch zu den negativen Aspekten von Windenergie. Eine 2024 veröffentlichte repräsentative Studie zeigt: Die Akzeptanz der Windenergienutzung in der Bevölkerung ist sehr hoch. 81 Prozent bewerten die Nutzung und den Ausbau von Windenergieanlagen als wichtig oder sehr wichtig. Wir wissen, dass die Ingenieurleistung, die die technologische Entwicklung von Windrädern vorangetrieben hat, insbesondere auch von deutschen Ingeni ­ euren, bemerkenswert ist. Wir sind mittlerweile bei der Größenordnung von 7 Megawatt für On hores Anlagen angelangt. Die Stromgestehungskosten pro Kilowattstunde sind in den letzten 30 Jahren ra ­ sant gesunken. Deswegen gibt es einen breiten Konsens darüber, dass die Windenergie einen wichtigen Beitrag im Energiemix liefern muss. Gleichzeitig ist aber auch gesellschaftlicher Konsens, dass Windenergieanlagen mit Konflikten behaftet sind: Konflikte mit dem Artenschutz bei Greifvögeln, Fledermäusen und Insekten, Konflikte durch Immissionen, Schattenwurf, Schallimmissionen – der mit Windenergieanlagen verbundene Infraschall löst Debatten, aber auch Sorgen bei den betroffenen Bürgern aus – und natürlich auch durch die räumliche Wirkung, die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds. Giganten von 285 Metern, ein Rotordurchmesser von 172 Metern, das sind technische Anlagen, die keine Entsprechung in der Natur und unserem Landschaftsbild haben. Im Verwaltungsdeutsch heißt das „raumbedeutsame Anlagen“. Und weil Windenergieanlagen solche raumbedeutsamen Anlagen sind, ist das Raumordnungsrecht eröffnet. Durch eine planerische Steuerung soll die Windenergie auf Vorrangflächen konzentriert werden, während der Rest des Planungsraums, also die außergebietlichen Flächen, von Windkraft freigehalten werden sollen. Das ist der gesellschaftliche Konsens, der sich in den zurückliegenden 30 Jahren etabliert hat, weil man um den ambivalenten Charakter der Windkraft weiß. Das Osterpaket von Robert Habeck und der Ampelregierung hat diesen gesellschaftlichen Konsens aufgekündigt. Die Steuerungsinstrumente von Ländern, Regionalen Planungsgemeinschaften und Gemeinden wurden fast vollständig vom Tisch gewischt. Wir stehen jetzt vor dieser Situation und müssen versuchen, möglichst die Spielräume zu nutzen, die uns auf Landesebene noch geblieben sind. Vor diesem Hintergrund haben wir diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes eingebracht. Wir wollen die raumordnerische Steuerung des Windenergieausbaus sichern. (Beifall CDU) Dazu bedienen wir uns des Instruments der befristeten raumordnerischen Untersagung nach § 12 Abs. 2 Raumordnungsgesetz. Wir kennen dieses Instrument in Thüringen sehr gut. Bis zum Osterpaket wurde es regelmäßig genutzt, um außerhalb von Vorranggebieten die Ziele der Raumordnung zu sichern. Nun ist es jedoch notwendig geworden, dass wir eine landesrechtliche Rechtsgrundlage schaffen, damit es weiterhin genutzt werden kann. Das Instrument der befristeten raumordnerischen Untersagung kann keine Wunder bewirken, sondern nur das erreichen, wofür es geschaffen worden ist: die Sicherung der Ziele des betreffenden Planentwurfs, also einen Wildwuchs von Windkraftanlagen außerhalb von Vorranggebieten zu verhindern, solange ein Planentwurf noch nicht beschlossen und genehmigt ist. Im angelsächsischen Raum gibt es ein schönes Sprichwort: Für den Mann mit dem Hammer ist jedes Problem ein Nagel. Dieses Sprichwort macht sehr deutlich, dass es wenig hilfreich ist, ein Instrument auf einen anderen Sachverhalt anzuwenden als den, für den es geschaffen wurde. Der Nagel des Hammers „raumordnerische Untersagung“ sind Anträge auf Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb von im Planentwurf vorgesehenen Vorranggebieten. Eine Genehmigung solcher Anlagen wäre geeignet, die Verwirklichung der vorgesehenen Ziele der Raumordnung unmöglich zu machen. In diesem Fall besteht das Ziel gerade darin, außerhalb von Vorranggebieten keine Windenergieanlagen zuzulassen. Und wenn eins hingestellt wird, ist das Ziel nicht mehr zu erreichen. Hingegen ist es sinnvoll, innerhalb von im Planentwurf vorgesehenen Vorranggebieten nach einem Nagel für den Hammer „raumordnerische Untersagung“ zu suchen. Das Ziel von Vorranggebieten ist gerade, dass Windenergie sich dort durchsetzt. Eine Genehmigung von Windkraftanlagen ist also nicht geeignet, die Verwirklichung der vorgesehenen Ziele der Raumordnung unmöglich zu machen, im Gegenteil, sie setzt sie um. Eine Untersagung innerhalb eines im Planentwurf vorgesehenen Vorranggebiets wäre daher schon aufgrund des Wortlauts der bundesrechtlichen Regelung in § 12 Abs. 2 Raumordnungsgesetz rechtswidrig. Ähnlich sieht es in den Fällen von gemeindlichen Vorranggebieten und Repowering-Maßnahmen aus. Dort kann das Ziel eines Ausschlusses von Windenergie gar nicht erreicht werden. Damit ist es auch nicht zu sichern, auch nicht durch eine raumordnerische Untersagung. Werte Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, Sie suchen nach Nägeln, wo keine sind. Ihr Änderungsantrag verändert nichts am Regelungsgehalt, er ist vollständig redundant. Deswegen können wir Ihrem Antrag auch nicht zustimmen. Da unser Gesetzentwurf aber auch nicht eingeschränkt wird, werden wir uns bei der Abstimmung zu Ihrem Antrag enthalten. Werte Kollegen, es bleibt dabei: Wir haben die Verantwortung, im Rahmen unserer Möglichkeiten Wildwuchs von Windkraftanlagen außerhalb von Vorranggebieten zu verhindern. Die Zeit drängt insbesondere in Mittelthüringen, da dort der bestehende Regionalplan unwirksam ist. Eine Lösung ist aber auch für Ostthüringen wichtig. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Diana Lehmann

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Gleichmann für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Markus Gleichmann Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Saal und auch am Livestream, was wäre so eine Plenarsitzung ohne Windkraftdebatte? (Heiterkeit DIE LINKE) Halb so schön und auch halb so motivierend für alle, die sich mit dieser Form von Energie auseinandersetzen und beschäftigen. Und da fällt doch immer auf, dass die CDU bei alldem, was sie die letzten Jahre hier vorgelegt hat, meistens auf der Seite der Verhinderer und der Blockierer war. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Na, na, na!) Insofern sind, wenn die CDU so einen Antrag vorlegt, dann auch meistens bei uns die Alarmglocken schon relativ groß: Was kommt denn diesmal wieder? Insofern haben wir natürlich auch den Gesetzentwurf ganz genau angeschaut und haben aus den Gründen auch einen Änderungsantrag formuliert, der es uns dann möglich macht, wenn dieser hier durchgeht, dem auch zuzustimmen. Aber noch mal zu den Konflikten zurück, die Herr Gottweiss beschrieben hat: Sie beschreiben ja immer Konflikte der Windkraft. Ihre Sichtweise ist ja immer ziemlich einseitig. Noch viel einseitiger ist es, was die AfD immer hier gibt. Und ich warte immer noch – und das sage ich jedes Mal – auf den Standortvorschlag der AfD, wahlweise aber auch von Herrn Voigt – er formuliert das ja auch immer –, wo denn in Thüringen das Atomkraftwerk gebaut werden soll, (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Ich habe es Ih- nen 10.000 Mal erklärt!) wo eventuell wieder Braunkohle abgebaut werden kann – in Altenburg zum Beispiel war das auch schon mal der Fall – oder wo Schiefergas in großen Mengen gefördert werden soll. Was anderes haben Sie auch nicht in petto. (Unruhe AfD) Bei der Schiefergasförderung muss ich noch mal den geschichtlichen Vergleich bringen: Da sind Ihre Vorfahren schon 1944 in Thüringen gescheitert. Aber zurück zur Windkraft und zu den Konflikten und auch zu dem Gesetz, das jetzt hier vorliegt: Wie gesagt, grundsätzlich halten wir es für sinnvoll, dieses Gesetz dann mit unserer Änderung auch zu beschließen, weil es eine Regelungslücke schließt. Aber warum brauchen wir überhaupt dieses Gesetz? Da müssen wir auch mal erklären: Normalerweise ist es so, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften eine entsprechende Planung vorlegen, wo Vorranggebiete definiert sind. Und wenn die Planung funktioniert, dann haben wir einen Regionalplan. Dann ist klar: Da ist Vorranggebiet, da darf eine Windkraftanlage gebaut werden und dort nicht. Wir haben jetzt aber den Fall, dass viele der von den Regionalen Planungsgemeinschaften vorgelegten Entwürfe der gerichtlichen Überprüfung nicht standgehalten haben. Gerichte haben dazu gesagt: Nach den maßgeblichen Gesetzen ist dieser Plan nicht statthaft, weil er nicht genügend Raum gibt und nicht genügend abwägt. Da ist es egal, ob der Wirtschaftsminister Habeck oder Altmaier heißt oder hieß, das wäre auch gewesen, wenn die CDU weiterregiert hätte. Wenn man sich anschaut, wie diese Regionalen Planungsgemeinschaften aufgebaut sind und wer dort mit dabei ist, dann wird es schon wieder ganz interessant, weil, das führt nämlich dazu, dass man sich anschaut: Es sind vor allem Landrätinnen und Landräte dort drin, die ja in großen Teilen von der CDU gestellt werden. Es sind Bürgermeisterinnen und Bürgermeister drin, die auch von der CDU gestellt werden. Und dann kann der eine oder andere Landkreistag noch welche zuordnen, und das sind meistens – welch Wunder – auch CDU-Mitglieder. Die haben jetzt also eine Regionalplanung aufgestellt, der am Ende nicht stattgegeben wurde, weil sie ihre Anti-Windkrafthaltung schon in diesen Plan mit hineingegeben haben. Also sind wir jetzt heute hier, um ein Gesetz von der CDU mit zu beschließen, das nur gemacht werden muss, weil es die CDU auf kommunaler Ebene nicht hinbekommen hat, richtige Pläne aufzustellen, die auch gerichtlich standhalten. Insofern ist das schon mal ganz interessant, wenn Sie sich dann immer darstellen als die, die hier im Land den sogenannten Wildwuchs verhindern. Eigentlich verhindern Sie ihn gar nicht, sondern Sie haben ja die Möglichkeit erstmal aufgemacht. Das muss man auch mal ganz deutlich sagen. (Beifall DIE LINKE) Wir brauchen den Ausbau von Windkraft mit einer guten Planung. Ich bin mir sicher, dass wir den gemeinsam hinbekommen und auch unserer Verantwortung gerecht werden zu sagen: Wir kriegen eine gesteuerte Planung hin und können die Interessen der Kommunen und Anwohnenden auch gemeinsam mit den Interessen des Ausbaus der erneuerbaren Energien zusammenführen. Ich glaube, das ist möglich, da wären wir auch eines der wenigen Bundesländer in Deutschland, die das nicht hinbekommen. Wir brauchen aber vor allen Dingen den Ausbau der erneuerbaren Energien. Dazu gehört auch Windkraft, um eine stabile Eigenenergieversorgung hinzubekommen. Je mehr Kilowattstunden in Thüringen produziert werden, umso mehr Wertschöpfung bleibt bei uns und umso weniger sind wir auf Importe aus dem Ausland angewiesen. Apropos Importe, ich weiß, das ist ja das Hauptargument der AfD. Sie wollen weiter die teuren und mittlerweile auch schwer verfügbaren Importe aus Russland fortführen. Das sieht man auch in den Verbindungen der AfD nach Russland. Das Problem ist aber: Da kommt gerade kein Gas. Wenn sich Ihre Politik durchgesetzt hätte – hat sie glücklicherweise nicht –, da wären wir aber hier sehr im Dunklen und unsere Industrie wäre auch am Ende. Insofern ist es wichtig, dass wir diesen Pfad des Ausbaus der Erneuerbaren fortführen, um unabhängig zu sein, um eine regionale Energieversorgung herzustellen, eine dezentrale und eine regenerative. Das ist am Ende unsere Forderung, dass wir nichts unternehmen wollen, was an diesen Zielen insofern Zweifel sät – wie ja einige Zuschriften vermuten ließen –, dass dieses Gesetz, das die CDU vorgelegt hat, den Ausbau von Windenergie komplett verhindert, quasi ein Komplettmoratorium ist. Sie sagen, das ist nicht so. Aber wie das immer bei Gesetzen ist, gibt es unterschiedliche Ausprägungen. Deswegen haben wir diesen Änderungsantrag eingebracht. Der ist am Ende Ergebnis eines Abwägungsprozesses der Stellungnahmen und präzisiert dieses Gesetz, das Sie vorgelegt haben, auch noch einmal. Insofern werben wir da sehr für die Zustimmung und dafür, dass das heute auch durch das Hohe Haus geht. Dann können wir uns diesem Gesetzentwurf auch durchaus anschließen – aber noch mal mit der Bemerkung, dass wir dieses Gesetz gerade nur brauchen, weil die CDU auf kommunaler Ebene eine Anti-Windkraft-Strategie fährt und den Menschen in Wahlkämpfen auch immer erzählt: Windkraft ist schlecht, Windkraft ist böse. Ihre Kandidatinnen auf kommunaler Ebene treten auch mit dubiosen Vereinigungen auf – das haben viele mediale Doku-Ersteller auch schon aufgezeigt – oder auch mit Ihrem ehemaligen Mitglied Herrn Maaßen, der auch den Klimawandel komplett leugnet. Das halte ich schon für sehr gefährlich. Insofern lassen Sie uns in eine konstruktive Diskussion kommen, lassen Sie uns die Zukunft in Thüringen konstruktiv sichern. Energiesicherheit bringt auch wirtschaftliche Sicherheit. Je mehr wir öffentlich darüber diskutieren, wie schlimm alles ist und wie gefährlich der Ausbau der Erneuerbaren ist, umso mehr verunsichern wir auch unsere Unternehmen, die hier im Land sind – aber auch die, die nach Thüringen kommen wollen und hier investieren wollen. Die sagen sich: Es gibt auch anderswo in Deutschland oder im Umfeld gute Flecken. Das wollen wir nicht, wir wollen die Wertschöpfung hier haben, wir wollen die guten Arbeitsplätze hier haben. Wir wollen damit auch Facharbeiter hier haben und eine gute Zukunft für uns und unsere jungen Generationen. Insofern – ich habe es gesagt – bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und dann schauen wir mal, wie die Abstimmung des gesamten Gesetzentwurfs läuft. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Diana Lehmann

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Für die Gruppe der FDP erhält Abgeordneter Bergner das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Herr Gleichmann, ich stimme Ihnen zu, das hätte ich auch so gesagt: Was ist schon eine Plenarsitzung ohne Diskussion um Windkraft? Aber Sie müssen sich schon auch bekennen. Drücken Sie sich so windelweich aus wie als Landratskandidat, wo das dann alles doch etwas weichgespült klingt, oder wollen Sie weiterhin allen anderen unterstellen, generell gegen alternative Energien zu sein? (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ge- nau!) (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die unterstellen das nicht, die machen es!) Wir beraten heute hier den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes zur Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus. Wir als Freie Demokraten sehen ebenso wie die Anzuhörenden, die sich am Anhörungsverfahren beteiligt haben, diese rechtliche Klarstellung als richtig, notwendig und sinnvoll an. In meiner Arbeit im Wahlkreis, in den Gesprächen mit den Bürgern dieses Landes kommt immer wieder die Sprache auf das Thema „Windkraft“ und Ängste vieler Thüringer Bürger, die einen ungesteuerten Wildwuchs von Windenergieanlagen vor ihrer Haustür befürchten. Diese Ängste, meine Damen und Herren, müssen wir als Politiker ernst nehmen. Denn diese Ängste sind insoweit real, als dass in der Planungsregion Mittelthüringen der Teilplan Windenergie erfolgreich beklagt wurde und keine Rechtsgültigkeit besitzt. Damit entfallen die Windvorranggebiete und deren steuernde Wirkung für den Ausbau von Windenergieanlagen. Der Gesetzentwurf hier wird mit dem Instrument der befristeten raumordnerischen Untersagung den befürchteten Wildwuchs verhindern. Und ich möchte an dieser Stelle noch einmal ganz klar unsere grundlegende Position als Thüringer FDP betonen. Wir stehen nicht auf der Seite der Klimaleugner und fundamentalen Gegner der erneuerbaren Energien. Aber wir wollen einen bürgernahen Entscheidungsprozess mit Augenmaß. Windenergie, Solar, Agri-PV, Wasserkraft und Biomasse und auch Biogas: Das sind die für die jeweils lokale Anwendbarkeit zu prüfenden Erzeugungsmethoden, untersetzt mit Wasserstoff als Speichermedium und Gaskraftwerken, vorzugsweise betrieben mit Gas aus heimischer Förderung als Rückfallebene. Meine Damen und Herren, wir wollen prüfen, welche Energieerzeugungsart sich in welchem Planungsraum am besten für eine dezentrale und umweltfreundliche Stromerzeugung eignet. Noch ein paar Worte zum Antrag der Koalition hier auf der linken Seite des Hauses. Der Änderungsantrag von R2G ist aus der Kategorie „hilft nicht, aber schadet auch nicht“. Er schreibt im Prinzip nur noch einmal die bestehenden Rechtsregularien mit in die hier vorliegenden Änderungen hinein. Und weil er nicht schadet, werden wir den Änderungsantrag auch nicht ablehnen, sondern uns dazu enthalten, wenn es dazu dient, eine demokratische Mehrheit für die Schaffung der nötigen Rechtssicherheit zu finden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir als Abgeordnete der FDP sind für erneuerbare Energien, aber mit Sinn und Verstand und vor allem mit einem klaren Votum für den Erhalt der Wälder, für den Erhalt der Biotope sowie für den Schutz wichtiger Landschaftsbestandteile. Deswegen, finden wir, ist es hier ein sehr ausgewogener Gesetzentwurf, den wir vorliegen haben, der die weitere Planung auf eine vernünftige Schiene setzt, und wir stimmen ihm gern zu. Danke schön. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Diana Lehmann

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Als nächste Rednerin erhält Abgeordnete Bergner das Wort.

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Ute Bergner fraktionslos

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, zur zweiten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs wurde im zuständigen Umweltausschuss am Mittwoch in der letzten Woche abschließend beraten. Die Beratung war für mich sehr aufschlussreich. Vordergründig geht es darum, planerischen Wildwuchs außerhalb der angemessenen Windvorranggebiete zu verhindern, der nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Weimar drohen könnte. Bis zum Inkrafttreten des neuen Sachlichen Teilplans Windenergie würden die Auswirkungen im übrigen Planungsraum außerhalb der Vorranggebiete entfallen. Mithin könnten Begehrlichkeiten Wirklichkeit werden, Windräder überall in Thüringen zu errichten. Daher bedarf es dieser Rechtsgrundlage für die Verhinderung des Wildwuchses und das ist richtig und wichtig. Aber auch das birgt wieder weitere Gefahren, denn hiermit zementieren wir, dass die Windvorranggebiete absolut akzeptiert sind. Die Chancen der Bürger, in den Windvorranggebieten Einsprüche zu erheben, werden dadurch minimiert. Herr Gottweiss, es ist ja löblich, im Rahmen unserer Möglichkeiten etwas verändern zu wollen, das tun wir ja hier, seitdem wir hier im Landtag sitzen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Wenn es möglich ist!) Aber ich denke, wir müssten auch mal darangehen, die Kompetenzen unseres Landes erweitern zu wollen. Das hat heute früh Herr Hoff schon diskutiert, dass uns hier an so vielen Stellen die Hände gebunden sind und wir Blödsinn mitmachen müssen, weil das von oben diktiert wird. An dieser Stelle, bin ich der Meinung, ist es auch die Aufgabe der Abgeordneten in diesem Landtag, sich Gedanken darüber zu machen, diese Fesseln unserer Möglichkeiten aufzusprengen. Da ist auch die Windkraft wieder etwas ganz Wichtiges, denn die Leute, die beschließen, dass die Windkrafträder dort aufzustellen sind, haben dort nicht zu leben, und es wird absolut der Lebensraum von verschiedenen Menschen zerstört. Das kann man nicht oft genug betonen. Selbst dieser Kompromiss, für den auch Sie sich, Herr Gottweiss, sehr starkgemacht haben, Repowering: Wie sieht denn jetzt die Praxis mit dem Repowering aus? Mir wurde immer versichert und erzählt, dass ein vollständiger Rückbau der Windkrafträder erfolgt. Die Praxis sieht aber jetzt so aus, dass die Betonfundamente nur 1 Meter weit abgetragen werden und dann Erde drübergebuddelt wird; der Kern der Fundamente bleibt da drin. Das sind alles Sachen, wo ich sage: Wo bleibt dann hier der Regelungsbedarf? Wo wird dann wirklich wieder etwas für die Umwelt getan? Das ist einfach eine Katastrophe. Herr Gleichmann, wenn Sie sagen, dass es eine Stabilisierung der Industrie darstellt, Thüringen voller Windkrafträder zu ballern, dann muss ich Ihnen entgegenhalten: Sie zerstören mit diesen vielen Windkrafträdern die Tourismusindustrie im Thüringer Wald, denn kein Mensch wird sich neben Windkrafträdern hinsetzen und dort Urlaub machen wollen. (Zwischenruf Abg. Beier, DIE LINKE: Waren Sie schon mal in Holland?) Denn dann fahre ich nämlich lieber in Gebiete, in Wälder in Tschechien und der Slowakei, wo keine Windkrafträder stehen, wo ich mich erholen kann, und nicht, wo ich eine Umgebung habe, die mich krankmacht. (Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Die Mecklenburger Seenplatte hat es nicht gestört!) Ja, dieser Gesetzentwurf ist wieder ein ganz kleiner Puzzlestein, um unsere Landschaft zu schützen. Aber es reicht bei Weitem nicht aus, um die Zerstörung unserer Heimat zu verhindern. Deswegen müssen die Bürger weiter auf die Straße gehen, müssen weiter für den Erhalt ihrer Umwelt kämpfen, und das Parlament muss dann auch sehen, dass wir das weiter unterstützen können. Danke. (Beifall AfD)

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Diana Lehmann

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Möller für die SPD-Fraktion das Wort.

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Denny Möller SPD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Frau Dr. Bergner, bei allem Respekt, aber was Sie als Fesseln von uns Politikerinnen und Politikern hier im Parlament bezeichnen, das ist unser Grundgesetz und unsere bundesrepublikanische Gewaltenteilung zwischen Bund und Ländern. Entschuldigen Sie bitte, aber das hier so in Rede zu stellen, das ist schon wirklich allerhand. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine zweite Geschichte, um das auch noch mal sehr klar zu sagen: Ich weiß nicht, warum Sie alle mit einem Begriff hantieren, der der Sache nun wirklich nicht zuträglich ist. Es gibt in Thüringen keinen Wildwuchs und schon gar nicht von technischen Anlagen. Diese Mär, es wäre hier ein Problem und überall würden Anlagen hervorsprießen, ist doch wirklich aus der reinen Populistenkiste. Technische Anlagen wie Windkraftanlagen werden aufgrund von Planungs- und Baurecht erstellt. Diese sind immer nicht vom Himmel gefallen und wachsen auch nicht aus dem Boden, sondern nach menschlichen Abwägungen, menschlichen Entscheidungen und nach Regeln entschieden worden, und dann werden sie errichtet. Meine Damen und Herren, hier weiter von Wildwuchs zu sprechen und zu behaupten, es würde einen Wildwuchs in Thüringen geben, ist erstens falsch und zweitens fördert es die Spaltung in diesem Land, zwischen denen, die meinen, wir schauen in die Zukunft, und denen, die Angst davor haben. Denn – und auch das ist noch mal deutlich geworden, glaube ich, in der Debatte im Fachausschuss und ich habe es auch bereits in der Eingangsrede zu diesem Gesetz Anfang Januar gesagt – es ist doch Konsens in Thüringen, dass wir eine raumordnerische Steuerung der Windkraft und des Ausbaus der Windkraft wollen und dementsprechend auch eine Konzentrationsplanung. Deswegen hat die CDU hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, wo man sagen kann: Okay, braucht man es, braucht man es nicht? Da kann man unterschiedlicher Meinung sein. Wir haben deutlich gemacht, wir wollen im Rahmen einer Fachanhörung hier zu Erkenntnissen kommen. Und siehe da, wir sind zu zwei Erkenntnissen gekommen: Zum einen, ja, es ist hilfreich, um die raumordnerische Planung und die Konzentrationsplanung aufrechtzuerhalten, die auch Konsens hier im Haus ist, unser Planungsgesetz anzupassen. Und zweitens, es gibt eine Unsicherheit, zumindest von einzelnen Experten, die angehört wurden, dahin gehend, ob dieser Gesetzentwurf nicht das Kind mit dem Bade ausschüttet und damit ein kompletter Stillstand des weiteren Ausbaus der Windkraft zu befürchten sei. Dieser Frage sind wir nachgegangen. Zumindest gibt es einzelne Anzuhörende – ich will hier die ThEGA nennen und mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, kurz aus der Stellungnahme zitieren, die uns auch zu unserem Änderungsantrag bewogen hat. Ich zitiere: „Die ThEGA findet es grundsätzlich nachvollziehbar, dass mit Regelung der Untersagungsverfügung nach ROG § 12 einem unkoordinierten Ausbau der Windenergie begegnet werden kann. Allerdings müssen hier deutliche Änderungen im Gesetzestext vorgenommen werden, damit eine solche Regelung zielführend greift. So zum Beispiel sollte sich eine Untersagungsverfügung nur auf die Flächen beziehen, welche außerhalb des regionalen Planungsentwurfes befindlichen Vorranggebiete liegen. Des Weiteren sollen kommunale Bauleitplanungen von der Untersagungsverfügung abweichen dürfen. Wir halten es für unerlässlich, dass der in Thüringen ohnehin stockende Zubau von Windenergieanlagen […] nur durch einen kontinuierlichen Zubau die Möglichkeit bietet, dass die [B]undes- und Landesvorgaben erreicht werden können.“ – Schon allein das macht hier noch mal deutlich, dass wir dem größten Problem bei dem Zubau erneuerbarer Energien, nämlich dem der rechtlichen Unsicherheit, endlich begegnen müssen und Rechtsklarheit brauchen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unser Änderungsantrag konkretisiert, dass die vorgesehenen Untersagungen nicht auf im Planungsentwurf vorgesehene Vorranggebiete für Windenergie, gemeindliche Ausweisungen von Flächen für Windenergievorhaben und bestimmte Repoweringprojekte anwendbar sind. Dieser Zusatz ist dementsprechend für uns essenziell, um zu verdeutlichen, dass dort, wo bereits eine planerische Vorbereitung und Abstimmung stattgefunden hat, der Ausbau der Windenergie nicht unnötig gebremst werden soll. Es ist also unerlässlich für uns, eine Balance zu finden. Einerseits müssen wir sicherstellen, dass der Windenergieausbau in geordneten Bahnen verläuft, andererseits dürfen wir den Ausbau dort, wo er geplant und sinnvoll ist, nicht behindern. Unser Änderungsantrag stellt eine solche Balance her und gewährleistet, dass Thüringen seinen Beitrag zum Erreichen unserer nationalen Klimaziele leisten kann, ohne lokale Entwicklungspläne zu konterkarieren. Meine Damen und Herren, das ist das zentrale Element und das Motiv unseres Änderungsantrags. Deswegen bitte ich inständig dieses Haus, insbesondere die CDU und auch die FDP, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, weil es uns dann die umfängliche Möglichkeit gibt, auch dem dann geänderten Gesetzentwurf der CDU unsere Zustimmung zu geben. Ich glaube, es sollte kurz vor Ende der Wahlperiode noch mal allen etwas klar werden: Unser Parlament hat die Kraft, für Thüringen gute Entscheidungen zu treffen. Und eine essenzielle Entscheidung für die Zukunft ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energie und damit auch die Lokomotive der erneuerbaren Energie, die Windkraft, in den Bahnen voranzutreiben, dass es für Thüringen zuträglich ist – eine Zukunftschance, in der die einmalige historische Chance besteht, aus Strom vor Ort auch eine Wertschöpfung entstehen zu lassen und damit hier unsere Industrie zu unterstützen, unsere Arbeitsplätze zu unterstützen und Geld für Thüringerinnen und Thüringer zu verdienen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Diana Lehmann

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Herr Abgeordneter Gleichmann hat sich noch mal zu Wort gemeldet.

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Markus Gleichmann Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Ich möchte noch mal ganz kurz reagieren und noch mal zwei Dinge herausstellen. Es wird hier so getan, als gäbe es bislang keine Steuerung. Das stimmt nicht. Das Gesetz, hatte ich ja vorhin ausgeführt, schließt aktuell nur eine Regelungslücke, die entstanden ist, weil es Gerichtsentscheide gab, die die Regionalplanung für nicht korrekt markiert haben. Insofern ist es nicht so, wie Frau Bergner gesagt hat, dass Thüringen jetzt irgendwie mit Windkraftanlagen vollgehauen werden soll, sondern es geht darum, einen gezielten Ausbau zu machen und eine sinnvolle Planung. Wir sind tatsächlich im deutschlandweiten Vergleich nicht die Vorreiter für Windkraft. Im Gegenteil. Wir sind bei den Ausbauzahlen leider noch in den hinteren Reihen, meistens sogar auf dem letzten Platz zu sehen. Diese Märchen hier aufzumachen, diese Geschichte hier aufzumachen, dass Thüringen irgendwie ein Land wäre, wo wir Angst haben müssen, dass auf einmal neben einem eine Windkraftanlage wächst oder alles verspargelt wird, wie auch immer – das ist falsch. Das muss man einfach mal deutlich machen. Noch mal das Argument des Tourismus: Ich nehme es einfach mal auf. Das verhindern wir ja mit einer Konzentrationsplanung – mit einer guten, die auch gut gemacht ist. Das wollen wir ja damit erreichen. Ich bitte Sie auch noch mal, ein paar Zahlen nachzulesen. Es ist nicht so, dass jetzt in MecklenburgVorpommern an der Seenplatte niemand mehr Urlaub machen würde oder – ganz irre – die im Hunsrück und in der Eifel, die haben sogar Windkraftanlagen in den Wald gestellt und auch die haben einen guten Tourismusfaktor. Insofern wäre ich da vorsichtig bei diesem Argument. Wichtig ist, dass die Wertschöpfung hier vor Ort bleibt und dass die Kommunen und auch die Bürgerinnen und Bürger an Windkraft beteiligt werden. Dafür setzen wir uns ein. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Diana Lehmann

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Gröning das Wort.

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Birger Gröning fraktionslos

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Zuschauer und Besucher, sehr geehrte Abgeordnete, die Äußerungen von Herrn Gleichmann haben mich noch mal nach vorn hier ans Podium getrieben. Ganz so, wie Sie das darstellen, dass hier eine Akzeptanz unserer Bürger bezüglich der Windkraft besteht, ist es eben nicht. Das erlebe ich gerade in meinem Wahlkreis und im Landkreis Gotha: Ja, dass hier die Bürgerinitiativen aus dem Boden sprießen, weil genau diese Ausbaupläne, die Sie hier angesprochen haben, die gesteuert einwandfrei laufen, unsere Bürger nervös machen. Es geht um Lärmbelästigung durch Umgebungslärm, es geht um gepulsten Infraschall und es geht um die Einflussnahme von Verbundstoffen der Epoxidharz-Carbonfasern, die nach Untersuchungen hier gesundheitsgefährdend für uns Menschen einerseits sind, aber natürlich auch für unsere Tiere. Wir sprechen auch mal über die Vögel, die hier täglich, stündlich, minütlich totgeschlagen werden, Insekten zu Tausenden, zu Millionen geschreddert werden. Das wird hier völlig aus dem Blick genommen. Also stellen Sie die Windkraft nicht als ungefährlich dar und nur im positiven Licht, sondern das hat unwahrscheinlich viele negative Auswirkungen für unsere Bürger und für unsere Tiere. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Unruhe DIE LINKE)

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Diana Lehmann

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung erhält Frau Ministerin Karawanskij das Wort.

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Karawanskij

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich bin erst mal froh, dass wir hier im Plenum nicht mehr darüber diskutieren, ob es Ausbau von Erneuerbaren gibt, sondern dass wir eher über das Wie diskutieren und wie wir es gestalten. Einen kleinen Dämpfer hat mein Optimismus in der Debatte bekommen, nicht nur was den letzten Redebeitrag betroffen hat, sondern auch, dass wir hier über das Errichtungsgesetz der Landesforstanstalt debattieren. Aber das ist ein anderes Thema. Am Ende des Tages ist es wie so oft: Eigentlich ist alles klar, eigentlich ist alles gesetzlich festgeschrieben, aber die Praxis ist dann doch ein bisschen komplizierter. Und zwar hat die Praxis auch damit zu tun, dass wir auf der einen Seite natürlich eine Bundesgesetzgebung haben, die vorschreibt, wie viel Windenergie wir in Thüringen mit beitragen müssen – das nennt sich dann Windenergieflächenbedarfsgesetz – und dort der Flächenbeitragswert, den wir als Thüringen zu erbringen haben. Entschieden wird das aber unseres Erachtens nicht in Berlin bzw. auf Bundesebene, sondern konkret vor Ort in den Regionalen Planungsgemeinschaften, denn dort sollen die Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen werden, damit man eben nicht sagt, überall ist alles mit Windkraftanlagen zugeballert, sondern tatsächlich da, wo Wind weht, wo es die Geologie überhaupt möglich macht und wo es vielleicht auch an der einen oder anderen Stelle nicht nur sinnvoll ist für die Wirtschaft, die ja auch auf die Erneuerbaren setzen muss, sondern wo es auch sinnvoll ist, dass es konzentriert ist und nicht die touristischen Regionen oder auch Weltkulturerben mit beeinträchtigt. Wir sind uns dahin gehend erst mal einig, dass wir zur Erreichung der verbindlichen bundesrechtlichen Vorgaben dieses Windenergieflächenbedarfsgesetzes erst mal in Thüringen ausbauen müssen und das heißt Flächen ausweisen. Wir sollten aber auch darüber einig sein, dass das Ganze in geordneten Bahnen abläuft und nicht benannter Wildwuchs entsteht und dass es vor allen Dingen auf Basis der regionalplanerischen Steuerung geschieht, so nennt sich das dann. Die Regionalen Planungsgemeinschaften sollten die steuernden Einheiten sein. Sie sollten ausweisen, wo diese Windvorranggebiete sind und wo nicht. Am besten wäre es und der sicherste Weg wäre es, wenn genau diese planerische Steuerung in den Planungsregionen umgesetzt wird, dort erfolgt und dann entsprechende Pläne aufgestellt werden. Das wäre rechtssicher und das wäre das Wirksamste. Wie wir jetzt schon in der Debatte gehört haben, ist es in der Planungsregion Mittelthüringen bedauerlicherweise nicht der Fall. Es gibt einen Planentwurf, der Planentwurf ist auch der richtige Schritt in die richtige Richtung, mit einem Flächenanteil von 2,3 Prozent in der Planungsregion. Der würde damit auch ausreichend sein, um diese Fläche, die wir brauchen, dort mit abzubilden. Insofern stellt auch der jetzt hier vorgestellte Gesetzentwurf in meinen Augen einen gangbaren Weg dar, um auf der einen Seite dem Interesse des Ausbaus der Windenergie Rechnung zu tragen, aber auf der anderen Seite auch einer planerischen Steuerung zu genügen. Was nun die Diskussion angeht, die sich jetzt hier Bahn bricht und die wir schon ganz oft und öfters auch emotional führen, ist genau die Frage, ob man das verhindert oder begünstigt und auf welchen Flächen eigentlich. Ich möchte das noch mal hier deutlich machen. Der Gesetzentwurf bedeutet kein Moratorium. Der Ausbau der Windenergienutzung wird nicht bis zum Abschluss der Planungen vollständig auf Eis gelegt. Es soll vielmehr die Möglichkeit einer befristeten Untersagung geben, hier zu sagen, dort und dort wird jetzt nicht gebaut. Diese Untersagungen dienen auch dieser befristeten Sicherung von diesem Planentwurf, dass man sagt: Solange der nicht da ist, kann jetzt nicht woanders gebaut werden, nur weil man keinen Planentwurf hat. Es braucht am Ende des Tages immer einen Planentwurf, damit für den Ausbau der Windkraftenergieanlagen hier die Flächen zur Verfügung gestellt werden. Und bis dahin soll es die Möglichkeit geben, das auf der kommunalen Ebene zu untersagen, dass es dann nicht woanders gebaut wird, nur weil man keinen Planentwurf hat oder keinen wirksamen Plan. Nur dann ist es sicherungsfähig. Also, wir wollen Windkraft, vor allen Dingen in diesen Vorranggebieten, damit es konzentriert ist, damit es dort ist, wo es auch sinnvoll ist, und nicht dieser Wildwuchs passiert. Und wir wollen natürlich vor allen Dingen, dass diese Windenergievorhaben nicht im Widerspruch zu den Planentwürfen stehen, dass es nicht in anderen Flächen stattfindet bzw. dort gebaut wird bzw. dort ausgewiesen wird, wo überhaupt kein Windvorranggebiet ausgewiesen ist. Es gibt nun Sonderregelungen, zulässige Sonderregelungen für die gemeindlichen Planungen, also wenn eine Gemeinde selbst plant. Es gibt Sonderregelungen, auch das haben wir jetzt in der Debatte gehört, für dieses sogenannte Repowering, also wenn es Windkraftanlagen gibt, die dann noch mal aufgestockt bzw. vergrößert werden sollen. Diese Sonderregelungen können mit diesen Untersuchungsmöglichkeiten nicht ausgehebelt bzw. unterlaufen werden. Ich möchte an dieser Stelle auch noch mal klarstellen, dass der Antrag der regierungstragenden Fraktionen diese zutreffende geltende Rechtslage unterstreicht, damit hier keine Missverständnisse in der Durchführung bzw. in der praktischen Arbeit entstehen. Untersagungen, dass man sagt, hier baut man nicht, sondern dann nur im Einzelfall, sind auch nur im Einzelfall sinnvoll, um dann einen Wildwuchs und planerisch ungesteuerte Entwicklungen zu vermeiden. Aber sie sind nur eine befristete und einzelfallbezogene Übergangslösung. Es bleibt die dringende Verpflichtung, die Vorgaben, die wir vom Bund bekommen, im Landesentwicklungsprogramm und in den Regionalplänen zu verankern, damit unsere vielfältige, schöne Landschaft hier in Thüringen nicht zugeballert wird und vor allen Dingen an den falschen Stellen zugeballert wird. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Redemeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9946 ab. Wer ist dafür? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktion der AfD und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Wer enthält sich? Das sind die Fraktion der CDU und die Parlamentarische Gruppe der FDP. Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Wir kommen als Zweites zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft in der Drucksache 7/9877 unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags. Wer ist dafür? Das sind alle Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten des Hohen Hauses. Ich frage trotzdem nach Gegenstimmen, Enthaltungen. Sind nicht erkennbar. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen als Drittes zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/9392 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ist dafür? Das sind alle Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Damit ist der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Ich bitte, sich dazu von den Plätzen zu erheben, wer dafür ist. Das sind alle Fraktionen und Abgeordneten des Hohen Hauses. Gegenstimmen? Enthaltungen? Kann ich nicht feststellen. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen jetzt zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Landesregierung - Drucksache 7/9857 Ich gebe folgenden Hinweis: Gemäß Artikel 103 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen werden die weiteren Mitglieder des Landesrechnungshofs auf Vorschlag der Rechnungshofspräsidentin bzw. des Rechnungshofspräsidenten mit Zustimmung des Landtags von der Ministerpräsidentin bzw. dem Ministerpräsidenten ernannt. Die Präsidentin des Landesrechnungshofs hat als weiteres Mitglied Herrn Ministerialrat Mario Lerch vorgeschlagen. Die von der Landesrechnungshofspräsidentin übermittelten Unterlagen zu dem Personalvorschlag werden für die Mitglieder des Landtags in den Räumlichkeiten der Abteilung A zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur Aussprache. Wir haben keine Rednerliste. Gehe ich recht in der Annahme, dass die Aussprache damit nicht gewünscht ist? Das ist wahrscheinlich so. Dann frage ich in die Runde: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist auch nicht der Fall. Damit würden wir direkt über den Antrag abstimmen. Ich frage: Wer ist dafür? Das sind alle Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten des Hohen Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das kann ich nicht feststellen. Damit ist dieser Antrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9638 - Neufassung ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Wer möchte begründen? Herr Abgeordneter Bergner, bitte, Sie haben das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Versammlungsrechts

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, der Freistaat Thüringen hat mit der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht übertragen bekommen und seitdem gilt das damalige Versammlungsgesetz des Bundes fort. Das Bundesversammlungsgesetz galt damals schon als veraltet, aber solange sich der Freistaat Thüringen kein eigenes Versammlungsgesetz gibt, können wir es auch nicht modernisieren. (Beifall Gruppe der FDP) Daher freut es mich, heute den Entwurf der Freien Demokraten für ein neues Thüringer Versammlungsgesetz vorlegen zu können. (Beifall Gruppe der FDP) Wenn man mal die Überschriften der Kleinen Anfragen überfliegt, dann kann man schon erahnen, welche Bedeutung Versammlungen und damit auch das Versammlungsrecht für die Thüringer Bürger haben. Sehr viele der Kleinen Anfragen handeln von verschiedenen Versammlungen, die im ganzen Freistaat stattfinden. Wir als Freie Demokraten finden es verantwortungslos, dass der Freistaat sein Recht, sich ein eigenes Versammlungsgesetz zu geben, bisher nicht genutzt hat. (Beifall Gruppe der FDP) Daher haben Sie unseren Vorschlag vorliegen, wie sich die Thüringer FDP ein Versammlungsgesetz vorstellt. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle auch noch einmal bei den Mitgliedern meiner Partei bedanken, die eine ganze Menge Zeit und Energie in die Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs auch basisdemokratisch gesteckt haben und ihn dann in der Parlamentarischen Gruppe zur Verfügung gestellt haben. (Beifall Gruppe der FDP) Das ist auch ein Grund, warum wir ihn relativ spät in dieser Legislatur noch als so einen umfangreichen Gesetzentwurf vorlegen. Wir wollen aber, dass das dahinterstehende ehrenamtliche Engagement angemessen gewürdigt wird und der Entwurf nicht in der Schublade verschwindet. (Beifall Gruppe der FDP) Der Gesetzentwurf basiert auf dem allseits bekannten Musterentwurf für ein Versammlungsgesetz von 2010 und hat viele Anleihen am Versammlungsgesetz aus NRW genommen, das von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung verabschiedet wurde. Auch in Sachsen liegt derzeit ein Gesetzentwurf für ein Versammlungsgesetz im Landtag, vorgelegt von der Kenia-Koalition. Dort haben wir uns die Beiträge zur öffentlichen Anhörung angeschaut und diese im Rahmen einer Neufassung des Gesetzentwurfs verarbeitet. Was in der Anhörung in Sachsen besonders positiv hervorgehoben wurde, war der verbesserte Schutz der Presse. Da die Pressefreiheit auch für uns als FDP ein Herzensanliegen ist, haben wir einige dieser Regelungen auch in unseren Gesetzentwurf übernommen. Da die CDU an den Versammlungsgesetzen, die uns als Vorlage dienten, beteiligt war und am Ende der 6. Legislatur selbst einen Gesetzentwurf für ein Versammlungsgesetz vorgelegt hatte – wenn auch mit einer anderen Zielrichtung –, setzen wir da auf einen gemeinsamen Willen, sich für ein modernes Versammlungsrecht in Thüringen einzusetzen. (Beifall Gruppe der FDP) Sie haben damals in der Plenarberatung selbst sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Sie den dringenden Bedarf sehen, das Bundesversammlungsgesetz in Thüringen abzulösen. In diesem Sinne freue ich mich auf eine interessante, hoffentlich sachliche und kollegiale Debatte. Ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Versammlungsrechts

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und als erster Redner hat Herr Abgeordneter Bilay, Fraktion Die Linke, das Wort.

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Sascha Bilay Die Linke

Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Versammlungsrechts

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bergner, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Föderalismusreform I – das ist jetzt schon fast 20 Jahre her – hier die Gesetzgebungskompetenz vom Bund auf die Länder übertragen hat. Aber Sie haben auch erwähnt: Mustervorschläge stammen bereits aus dem Jahr 2010. Von daher ist schon die Frage, warum Sie in Ihrer Partei mit Ihren Ehrenamtlichen 14 Jahre gebraucht haben, das jetzt zu erarbeiten. Wir als Linke hatten da einen Vorschlag gemacht. Der war auch schon in der letzten Legislaturperiode in der Diskussion. Es gab aber am Ende keine mehrheitsfähige Einigung, weil in der Frage des Versammlungsrechts auch tatsächlich – und Sie haben das eben erwähnt – unterschiedliche Wege gegangen werden sollten oder Vorschläge auf dem Tisch liegen. Wenn Sie darauf hinweisen, dass es ein Landesgesetz in NRW gibt, will ich auch schon deutlich sagen, dass wir das, was NRW an restriktiven Maßnahmen in das Gesetz geschrieben hatte, als Linke nicht mittragen können. Deswegen können wir im Innenausschuss gern darüber diskutieren, aber ich glaube, dass die verbleibende Zeit dieser Legislaturperiode nicht ausreicht, um diese Punkte so umfassend und intensiv zu diskutieren, dass es am Ende auch zu einer Lösung kommen könnte. Ich will Ihnen auch noch eines deutlich sagen: Neben dem, was an Verschlechterungen im Vergleich zum Bundesgesetz auch in anderen Bundesländern ins Versammlungsgesetz hineingeschrieben wurde – was wir nicht wollen, sondern wir wollen ein bürgerfreundliches Versammlungsrecht –, haben Sie natürlich auch Entwicklungen der letzten Jahre seit 2010 völlig unberücksichtigt gelassen. Sie haben Entscheidungen von Oberlandesgerichten überhaupt nicht mit in Ihrem Gesetzentwurf abgebildet. Was Sie auch nicht oder nur unzureichend abgebildet haben, waren die Entwicklungen im Versammlungsgeschehen der letzten Jahre, Stichwort „Coronademonstrationen“, sogenannte Spaziergänge usw. usf. Da haben Sie keine Antwort auf die Fragen der aktuellen Entwicklung geliefert. Insofern freue ich mich auf die Debatte, auf den fachlichen Austausch im Ausschuss. Wir können uns in den wenigen Sitzungen, die uns noch zur Verfügung stehen, auch mit dieser Thematik noch einmal beschäftigen. Aber ich glaube, Sie haben auch ganz bewusst darauf gespielt, das zu einem Wahlkampfthema zu machen, weil Sie – meine Einschätzung – ehrlicherweise davon ausgehen müssen, dass dieser Gesetzentwurf in der zweiten Lesung in dieser Legislaturperiode nicht mehr behandelt werden kann. Darüber können wir aber dann gern im Ausschuss reden. (Beifall DIE LINKE)

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Henry Worm

Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Versammlungsrechts

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Walk, Fraktion der CDU.

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Raymond Walk CDU

Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Versammlungsrechts

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, Artikel 8 unseres Grundgesetzes regelt den Schutz des Versammlungsrechts. Im Kern geht es um die Versammlungsfreiheit als Ausdruck einer gelebten Demokratie. In diesem Jahr, genau am 23. Mai, feiert unser Grundgesetz sein 75-jähriges Bestehen seit 1949. Eine der wichtigen und tragenden Säulen unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist nach wie vor die Versammlungsfreiheit. In der Tat hat sich das Versammlungsgeschehen gerade in den letzten Monaten stark verändert – der Kollege hat es gerade angesprochen –, auch aufgrund völlig neuer Protestformen, Stichwort „Klimakleber“ oder auch die Auswirkungen der Coronapandemie. Das gilt nicht nur für die Bundesrepublik, das gilt auch für Thüringen. Ob Versammlungslagen anlässlich des brutalen Überfalls der Hamas auf Israel, der Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine, Sternfahrten mit Traktoren oder Lkw oder Demonstrationen gegen Hass, Gewalt und Rassismus, die Zahl der Menschen, die zu Beginn dieses Jahres 2024 auf die Straße gehen, sich in positivem Sinne, das will ich noch mal betonen, auch einmischen, ihre Meinung äußern, die Zahl ist sehr groß und zeigt, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit so aktuell ist wie eh und je. Vielleicht noch mal ein Blick zurück: Als uns die Mütter und Väter des Grundgesetzes unseres Landes 1949 die Verfassung gaben, schauten sie dabei auch und gerade zumindest hier in Thüringen auf die Weimarer Verfassung von 1919. Bereits dort war das Recht auf Freiheit zur Versammlung verankert. Derzeit ermöglicht das Grundgesetz Millionen von Menschen in ganz Deutschland, ihre Meinung offen und öffentlichkeitswirksam im Wortsinn auf die Straße zu tragen. Damit demonstrieren sie auch Stärke und Wehrhaftigkeit unserer Demokratie. Das unterstreicht noch mal die Bedeutung dieses wichtigen Grundgesetzes. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass die Versammlungsfreiheit ausdrücklich auch für unbequeme Formen der Meinungsäußerung gilt. Sie gilt damit auch selbst für Demokratiegegner oder Extremisten von rechts und links, allerdings nur dann – das ist die Grundbedingung –, wenn nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen wird. Damit wird die Intention des Artikels 8 Grundgesetz deutlich: Eine funktionierende und eine wehrhafte Demokratie muss auch unterschiedliche Auffassungen und kontroverse Diskurse aushalten können. Sehr geehrte Damen und Herren, die Parlamentarische Gruppe der FDP will mit ihrem Gesetzentwurf erreichen, dass das Versammlungsgesetz des Bundes durch eine landeseigene Regelung ersetzt wird. Damit soll es dem Land ermöglicht werden, künftig eigene, landeseigene Regelungen vorzunehmen. Ich erspare jetzt die Ausführungen zur Föderalismusreform, das haben wir eben schon gehört. Aber unter dem Strich ist es so, wie Kollege Bergner gesagt hat: Solange wir kein eigenes Gesetz beschließen, gilt die Bundesregelung weiter. Auf die Bundesregelung haben wir hier in Thüringen, das ist auch richtig, keinen Einfluss. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, so weit, so gut. Lassen Sie mich abschließend aber noch auf zwei spannende Aspekte bzw. Fragestellungen eingehen. Erstens die Frage, die eben auch schon bei meinem Kollegen Bilay anklang: Benötigen wir tatsächlich ein neues, eigenständiges Versammlungsgesetz in Thüringen? Ich will es ein bisschen aufdröseln. Mein Informationsstand aus den Landkreisen und kreisfreien Städten, die ja für die Versammlungsbehörden zuständig sind, aber auch aus dem Bereich der Polizei ist, dass Thüringen bisher unterm Strich – ich sage es mal salopp – ganz gut mit den bisherigen Regelungen gefahren ist. Gravierende Mängel oder Defizite sind mir jedenfalls nicht übermittelt worden. Der lange Zeitraum, insgesamt 14 bzw. 16 Jahre nach der Föderalismusreform, ist ja bereits angesprochen worden. Mir ist aber zum Beispiel nicht einleuchtend, generell ist das, glaube ich, auch ein Schwachpunkt, warum es 16 verschiedene Versammlungsgesetze geben muss. Ich denke gerade, dass doch ein Versammlungsgesetz in der gesamten Bundesrepublik gleichlautend sein sollte, auch im Hinblick auf den Einsatz beispielsweise meiner Kollegen Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen in anderen Bundesländern. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Frage, ob Bundesrecht zuständig ist oder nicht, das ist aktuell durch die Föderalismusreform entschieden. Damit komme ich zu einer weiteren Frage, die noch wichtiger ist, und das ist die Frage, welche Gründe denn dafür sprechen, dass wir uns für ein eigenes Gesetz entscheiden. Ich will noch mal das aufgreifen, was Kollege Bergner gesagt hat. Die CDU-Fraktion hat in der letzten Legislatur in der Drucksache 6/6659 einen eigenständigen Entwurf für ein neues Versammlungsgesetz auf den Weg gebracht. Es ist leider damals mehrheitlich abgelehnt worden. Aber ich will aus diesem ganzen Konstrukt – das ist sehr umfangreich, wie auch der Vorschlag, der von der FDP vorgelegt wird – nur drei Punkte herausgreifen, die natürlich dafür sprechen und auch nachvollziehbar sind, warum wir ein eigenes Gesetz hier in Thüringen auf den Weg bringen sollten. Der erste Grund: Natürlich hat sich die Rechtsprechung in 14 bzw. 16 Jahren weiterentwickelt. Das muss sich natürlich auch im neuen Gesetz wiederfinden. Auch da bin ich beim Kollegen der Linken, dass das offensichtlich nicht der Fall ist, jedenfalls nicht umfassend. Der zweite Punkt: Ich finde schon sinnvoll – das war auch Gegenstand unseres Gesetzentwurfs seinerzeit –, dass Beschränkungsmöglichkeiten an historisch besonders sensiblen Tagen, also 8. Mai, oder besonders sensiblen Orten, beispielsweise Buchenwald, Einklang bzw. Einfluss nehmen sollten und verankert werden sollten. Oder auch, das ist der dritte Punkt, damit will ich es bewenden lassen, der Schutz der Würde der Opfer einmal des nationalsozialistischen Terrorregimes oder auch der SED-Diktatur. Ich denke, das sind nachvollziehbare Gründe, warum wir sagen, das wollen wir in Thüringen auch geregelt haben. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Ich habe schon darauf hingewiesen, dass unsere damaligen Bemühungen leider erfolglos waren. Jetzt komme ich zur abschließenden Frage: Wollen wir ernsthaft ein so bedeutendes, komplexes und weitreichendes Gesetz unmittelbar noch vor Ende der Legislatur verabschieden? Dazu ist meine Meinung auch hier klar: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Deswegen sollten wir uns auch die erforderliche Zeit einräumen, dieses anspruchsvolle Gesetzespaket mit der notwendigen Seriosität und vor allen Dingen auch Rechtssicherheit zu behandeln. Ich will nur noch begleitend darauf hinweisen, dass daneben auch noch Änderungen im Polizeiaufgabengesetz vorzunehmen sind, aber auch im Ordnungsbehördengesetz. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Dessen ungeachtet werden wir uns einer Überweisung an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss nicht verschließen. Ich freue mich auf die Erörterungen dort. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Versammlungsrechts

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen rufe ich Frau Abgeordnete Henfling auf.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Versammlungsrechts

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, die FDP – ich will jetzt gar nicht über taktische Überlegungen sprechen – hat jetzt hier ein Gesetz für das Thüringer Versammlungsgesetz vorgelegt. Ich finde es auch ein bisschen spät für so eine kontroverse und durchaus schwierige Materie, die bisher vor allen Dingen durch die bundesgesetzlichen Regelungen bzw. durch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts geregelt worden ist. Ich denke schon, dass wir es nötig haben, an das Versammlungsrecht grundlegend ranzugehen – ich glaube, diese Auffassung teilen wir –, um ein modernes und ein versammlungsfreundliches Gesetz auf den Weg zu bringen, da es den Grundrechtsschutz von Teilnehmenden auf solchen Demonstrationen deutlich stärkt. Versammlungen sollten künftig angemessener und humaner von der Polizei begleitet werden. Das ist zumindest meine Auffassung. Da haben wir auch in Thüringen an vielen Stellen Defizite. Wir schauen alle – ich zumindest – noch zu der Demonstration am 1. Mai im letzten Jahr in Gera, wo sehr viele Dinge schlicht und ergreifend wirklich schiefgelaufen sind. Vor allen Dingen ist das, was der Kollege Bilay angesprochen hat, nämlich die Frage von der Verlässlichkeit und der Gleichbehandlung im Demonstrationsgeschehen, eine Frage, der wir uns gerade auch mit Blick auf die letzten Jahre zunehmend stellen müssen. Ich glaube, in einem Rechtsstaat ist es besonders wichtig, dass Menschen sich von den Institutionen gleichbehandelt fühlen. Da haben wir in den letzten Jahren bundesweit, aber auch besonders in Thüringen ganz viele Probleme auf den Tisch bekommen, wo wir sehen, dass Demonstrationen unterschiedlich behandelt worden sind, dass teilweise bestimmte Dinge auch ignoriert worden sind aus unterschiedlichen Gründen, teilweise weil polizeiliche Kräfte bei einem extrem hohen und diversen Demonstrationsaufkommen nicht vorhanden waren. Warum sage ich das alles? Weil diese Materie schon ein bisschen komplexer ist, als dass wir sie mal eben noch in ein paar Wochen hier im Thüringer Landtag abarbeiten können und tatsächlich zu einem guten Versammlungsgesetz kommen – wobei ich der festen Überzeugung bin, dass wir uns an vielen Stellen mit der FDP da sicherlich näher sind als beispielsweise mit der CDU. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Was?) Da bin ich der festen Überzeugung, dass das so ist, Herr Walk. Das merke ich einfach aus den Erfahrungen der letzten Jahre, dass wir da, glaube ich, eher an der Seite eines liberalen Versammlungsrechts stehen und Sie da schon an der einen oder anderen Stelle auch andere Vorstellungen haben. Was ich damit sagen will: Ich glaube, es ist notwendig, dazu eine wirklich fundierte und ausführliche Anhörung zu machen, in der wir auch zivilgesellschaftliche Akteurinnen, aber auch andere Gruppen gut mit einbinden müssen, um das Ganze tatsächlich fundiert zu machen und am Ende zu einem guten Gesetz zu kommen. Das halte ich ehrlicherweise in dieser Legislaturperiode für nicht mehr umsetzbar. Nichtsdestotrotz können wir natürlich gern das Gesetz an den Innenausschuss überweisen. Da will ich mich gar nicht verwehren. Ich will aber zumindest eine Irritation loswerden. Herr Bergner, Sie sprechen ja vielleicht noch und Sie können sie vielleicht auch aufklären: Sie haben vorgeschlagen, dass Sie die bisher geltende Klarstellung streichen wollen, wonach verbotene Parteien und Vereine kein Versammlungsrecht besitzen. Das finde ich zumindest angesichts des Rechtsrucks und der Diskussionen, die wir in den letzten Wochen und Monaten hier auch in Thüringen führen, etwas irritierend. Vielleicht können Sie uns an Ihrem Gedankengang teilhaben lassen, was das am Ende mit wehrhafter Demokratie zu tun hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können das gern überweisen. Ich mache uns nur keine großen Hoffnungen, dass wir da noch zu einem sinnvollen Ergebnis kommen. Das heißt für mich, in der kommenden Legislaturperiode können wir sehr gern noch mal über ein modernes Gesetz dazu diskutieren. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Versammlungsrechts

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Fraktion der SPD rufe ich Frau Abgeordnete Marx auf.

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Dorothea Marx SPD

Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Versammlungsrechts

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein wichtiges Thema, spätes Gesetz auf einer alten Vorlage basierend. Sie haben gesagt, Herr Bergner, Sie hätten ein paar Aktualisierungen eingebaut, aber eigentlich nur eine. Aber das ist natürlich nicht das, was man da machen müsste. Das ist jetzt schon vielfach gesagt worden. Wir haben eine immer hart arbeitende Rechtsprechung auch in diesem Bereich, zu Recht, weil es um eines der wichtigsten, aber auch manchmal streitigen Grundrechte geht. Das ist das Recht auf Versammlungsfreiheit, das natürlich auch nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Ein Punkt, der immer noch fehlt, ist auch die Einordnung, wie die Versammlungsfreiheit unter der Coronapandemie gefahren wurde. Ich möchte dazu mal eine kleine Anekdote erzählen. Ein Verfassungsgericht hatte entschieden, dass sogar das Totalverbot von sogenannten Alleinversammlungen während der Coronapandemie zulässig gewesen wäre, weil dadurch ja potenziell andere Versammlungsteilnehmer angezogen werden könnten, ergo eine Infektionsausbreitung riskiert würde. Mit einem Einwand setzte sich dieses Gericht aber nicht auseinander, nämlich nicht damit, dass das Totalverbot dieser Versammlungen, also Alleinversammlungen, sogar noch dann gegolten hat, als längst Schönheitssalons, Theater- und Zirkusveranstaltungen wieder öffnen durften. Das ist ein Armutszeugnis für die Versammlungsfreiheit. Nur möchte ich jetzt auch noch mal erwähnen, welches Verfassungsgericht dieses Urteil gefällt hat. Das war gar nicht hier bei uns in Deutschland, das war ein russisches Verfassungsgericht in Russland Wladimir Putins. Russland – nur mal ein Hinweis auf die rechte Seite hier, die noch gleich sprechen wird – war nämlich alles andere als ein Eldorado für Grundrechte in Coronazeiten. Deswegen, diese Anekdote behandelt Alleinversammlungen, denn andere waren sowieso verboten. Unser Bundesverwaltungsgericht ist da natürlich – Gott sei Dank – sehr viel anders und sehr viel weiter in seinen Entscheidungen und hat im letzten Jahr zur Sächsischen Coronaschutzverordnung etwa dieses entschieden, und zwar möchte ich hier zwei zentrale Aussagen nennen. Der erste Punkt war, dass auch das Bundesverwaltungsgericht zur Sächsischen Coronaschutzverordnung ausdrücklich gesagt hat im ersten Punkt: Der Staat durfte, ja musste Maßnahmen ergreifen, damit sich die massive Gesundheitsgefahr in der Coronapandemie nicht ausbreitet. Aber der zweite Punkt, Veranstaltungen dürften nicht mehr generell eingeschränkt werden, während gleichzeitig Einkaufszentren, große Geschäfte und Gottesdienste wieder zugelassen waren. Das war eine Ungleichbehandlung, die nicht in Ordnung war. Im Klartext: Das Bundesverwaltungsgericht hat genau da ein Unrecht gesehen, wo das russische Verfassungsgericht keines sehen wollte. Deswegen war die Versammlungsfreiheit bei uns in Deutschland zwar unter Stress, aber eben nicht, weil eine Coronadiktatur geherrscht hätte – die gab es aber in Russland, wie ich Ihnen gerade erzählen durfte –, sondern weil Behörden und unabhängige Gerichte den Schutz des Lebens und der Grundrechte abwägen mussten, und das haben sie auch getan. Auch in anderen Bereichen des Versammlungsrechts haben wir sehr gute Entscheidungen der Verfassungs- und Verwaltungsgerichte. Deswegen ist die Frage: Was haben wir davon oder kriegen wir es noch hin, wenn wir hier in Thüringen noch spezielle Regelungen draufsetzen? Man kann das machen. Aber, wie gesagt, es wird nicht leicht, auch die Frage der Feiertage oder auch der Gedächtnistage oder der Verherrlichung vom Nationalsozialismus hier noch konkreter reinzuschreiben, Dinge, die Sie noch nicht ausführlich drin haben, obwohl das unterschiedlichste Länder jetzt geregelt haben. Wir haben auch andere Sachen, die man regeln könnte. Jetzt haben wir es zum Beispiel: Wie halten wir es mit der Versammlungsfreiheit in Bereichen, die nicht der klassische öffentliche Raum sind, wie zum Beispiel öffentliche Flächen privater Unternehmen in öffentlicher Hand? Wir haben ja Demonstrationen zum Beispiel in Flughäfen gehabt. Was ist mit Einkaufspassagen und Shoppingcentern? Alles solche Dinge. Das Bundesverfassungsgericht hat sogar vor 13 Jahren schon Antworten auf diese Fragen gegeben, auch das müsste man aufgreifen. Ja, es gäbe viel zu tun. Es ist nett, dass es Ihnen noch mal eingefallen ist, dass man so was in Thüringen auch machen könnte. Wir werden es nicht mehr hinbekommen. Aber wir unterhalten uns gern im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss darüber, was man dort noch machen könnte. Vielleicht klappt es ja dann beim nächsten Mal. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Versammlungsrechts

Vielen Dank. Herr Abgeordneter Mühlmann spricht jetzt für die Fraktion der AfD.

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Ringo Mühlmann AfD

Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Versammlungsrechts

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die grundsätzliche Frage, die sich die FDP gestellt hat, ist nach meiner Ansicht die richtige: Braucht Thüringen ein eigenes Versammlungsgesetz? Diese Frage haben wir uns in den letzten Monaten und fast schon Jahren auch gestellt. Diese Frage haben wir ebenfalls mit Ja beantwortet. Die Gründe sind aber für uns offensichtlich andere und auch das Ergebnis ist ein anderes als das, zu dem die FDP gekommen ist. Wir haben in den vergangenen vier Jahren erlebt, dass es bestimmte Inhalte des Bundesversammlungsgesetzes eben nicht braucht, zumindest nicht mit der Konsequenz, die dort momentan festgeschrieben ist. Ich stelle beispielsweise infrage, warum das Versammlungsrecht eine Strafe für nicht angemeldete Versammlungen vorsieht, die nicht nur spontan entstanden sind. Nach meiner Überzeugung ist die in § 14 verankerte Anmeldepflicht nicht das Problem, vielmehr ist es die in § 26 Nr. 2 angeführte Konsequenz. Und diese Feststellung meine ich ganz ernst, auch wenn eine Pflicht ohne Strafnorm möglicherweise ins Leere läuft. Allerdings haben wir vergleichbare Konstrukte auch in anderen Rechtsnormen. Warum halte ich das für ein Problem? Nun, jeder konnte in den vergangenen Jahren sehen, was ein Staat, der wichtige demokratische Grundrechte unverhältnismäßig einschränkt, mit derartigen Strafrechtsnormen anstellt. Wir hatten in Thüringen in der heißen Phase des Coronaunrechts so um die 1.500 Versammlungen, von denen ein Großteil nicht angemeldet war. So weit, so unproblematisch, denn diese Versammlungen verliefen trotz fehlender Anmeldung fast ausschließlich friedlich, ohne Störungen vor Ort, die die örtliche Polizei nicht hätte händeln können. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Wenn keine Journalisten in der Nähe waren, wenn keine Protestler in der Nähe waren, dann waren sie friedlich, sonst gab es Ausschreitungen!) Was hat aber der Thüringer Innenminister gemacht, als er bemerkte, da gehen jeden Montag thüringenweit Tausende Menschen für ihre grundgesetzlich verankerten demokratischen Rechte auf die Straße und verfolgen dabei auch noch andere politische Ansichten als er oder als die Landesregierung? Menschen, die die ideologischen Vorstellungen dieser Landesregierung nicht teilen. Menschen, denen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und in der Endkonsequenz auch weitere Grundrechte wie das auf körperliche Unversehrtheit eben wichtig sind. Was hat dieser Innenminister im Auftrag der Landesregierung gemacht? Dieser Innenminister hat dann das Versammlungsrecht nach meinem Eindruck missbraucht, um beispielsweise unter Vorgabe einer rechtskonformen Umsetzung diese Menschen auch zu bestrafen. Er ließ nach den Organisatoren angeblich nicht rechtmäßiger – so nannte er es hier im Plenum – Demonstrationen fahnden. Ich sage es ganz deutlich: Dieses gesamte Trauerspiel hatte was Autoritäres. (Beifall AfD) Jeden zweiten Tag kolportierte dieser Innenminister in den Tagesmedien die angebliche Unfriedlichkeit, nur, um später im Verlauf von über 200 Anfragen meinerseits zu einem herausragenden Teil der Spaziergänge deren friedlichen Verlauf auch tatsächlich schwarz auf weiß zu bestätigen. Ein neues Versammlungsrecht für Thüringen braucht also unbedingt eines, um derartige autoritäre Machenschaften ideologisch verblendeter Regierungen zu vermeiden: Die Strafrechtsnorm für eine fehlende Anmeldung gehört abgeschafft. (Beifall AfD) Und was macht die FDP? Die geriert sich wenige Monate vor der anstehenden Landtagswahl als angebliche Freiheitspartei, weil sie das Versammlungsrecht reformieren will. Das wäre ja vielleicht – das habe ich auch schon angedeutet – im Ansatz nachvollziehbar, wenn Sie wenigstens die von mir geschilderte Problematik der Anmeldung entsprechend entschärft hätten. Haben Sie aber nicht. Sie haben aus einer Straftat zwar eine Ordnungswidrigkeit gemacht. Aber glauben Sie mir, diese rot-rotgrüne Landesregierung würde nicht davor zurückschrecken, jedem, der nicht ihre Ideologie teilt und es wagt, dafür auf die Straße zu gehen, die vollen 1.500 Euro auf das Auge zu drücken. Und es ist den Leuten draußen auch egal, ob das infolge einer Straftat oder infolge einer Ordnungswidrigkeit passiert. (Beifall AfD) Deswegen braucht es ein Versammlungsgesetz, in dem die Gewährung dieses demokratisch so wichtigen Grundrechts auch ohne, komplett ohne Strafrechts- und Ordnungswidrigkeitennorm gewährleistet wird. Jetzt fehlt die Antwort auf die Frage: Was machen wir, was macht die AfD? Die Frage ist völlig berechtigt und die möchte ich Ihnen auch an der Stelle beantworten. Auch wir haben uns – das hatten Sie aus meiner Rede wahrscheinlich schon herausgehört – mit der Thematik beschäftigt und wir sind zu folgendem Ergebnis gekommen: Wir haben einen Entwurf angefertigt und dann der Realität ins Auge gesehen. Wenn wir diesen Entwurf eingebracht hätten, dann wäre damit dasselbe passiert, was die undemokratisch agierenden Fraktionen hier im Haus mit all unseren Entwürfen machen und das dann demokratisch nennen. Die Befassung im Plenum dient allein dazu, alles, was von der AfD kommt, abzulehnen. (Beifall AfD) Unser Entwurf eines Landesversammlungsgesetzes wäre bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen hier im Rund ebenfalls einfach abgelehnt worden und deswegen gehen wir einen anderen Weg. Wir werden das ungeheuerliche Vorgehen dieser Landesregierung während der Coronazeit in der kommenden Legislatur im Parlament aufarbeiten – das hat ja leider unter dieser Regierung in dieser Legislatur durch den Landtag auch nicht stattgefunden – (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt doch überhaupt nicht!) und dann mit anderen Mehrheiten hier im Haus ein Versammlungsgesetz vorschlagen, welches die Gewährleistung von Grundrechten auch bei einer autoritär handelnden Landesregierung ermöglicht. (Beifall AfD) Auf jeden Fall bietet die Befassung mit einem Versammlungsgesetz in der kommenden Legislatur die Möglichkeit, einen entsprechenden Gesetzentwurf auch ehrlich ins Gesetzgebungsverfahren einzubringen und nicht wie hier von der FDP rein zu Wahlkampfzwecken. Denn dass dieser Entwurf genau diese Wahlkampfzwecke verfolgt, ist aufgrund der Einbringung zu einer Zeit, in der dieser Entwurf überhaupt nicht mehr gründlich, sinnvoll in den Ausschüssen behandelt werden kann, offensichtlich – im Übrigen genauso offensichtlich, wie es das schon 2019 war, als die CDU genauso unmittelbar vor Ende der Legislatur schon einmal das Thüringer Versammlungsrecht reformieren wollte. Und Sie beide, CDU und FDP, nennen tatsächlich uns als AfD eine populistische Partei (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) – prima. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Versammlungsrechts

Der nächste Redner ist Abgeordneter Bergner, Parlamentarische Gruppe der FDP.

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Dirk Bergner FDP

Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Versammlungsrechts

Vielen Dank. Herr Präsident, kommen wir mal nach diesem etwas selbstweinerlichen Vortrag wieder zu einer sachlichen Diskussion. (Beifall Gruppe der FDP) Herr Bilay, die Dauer hat tatsächlich etwas mit der außerparlamentarischen Zeit und mit wechselnden Personen im Ehrenamt zu tun. Es geht hier nicht um Wahlkampf. Mir ist völlig klar, dass es relativ knapp in der Zeit ist. Unser Ziel ist es trotzdem, die Diskussion anzustoßen, das Bewusstsein anzustoßen, dass es hier eines Fortschritts bedarf. (Beifall Gruppe der FDP) Selbst wenn es der Diskontinuität unterliegen sollte, was durchaus passieren kann, wollen wir wenigstens die Diskussion angeschoben haben. Aber vielleicht gelingt es ja doch noch, auch im Rahmen einer sachlichen Diskussion und Anhörung zu einem Ergebnis zu kommen. (Beifall Gruppe der FDP) Im Bereich des Versammlungsrechts gibt es eine breite Rechtsprechung, meine Damen und Herren. Brokdorf, Wunsiedel und Frankfurt sind für die meisten von Ihnen keine böhmischen Dörfer, sondern Grundsatzentscheidungen im Bereich des Versammlungsrechts. Aber gerade das Versammlungsgesetz ist nicht nur für den behördlichen oder rechtskundigen Gebrauch gemacht. Nein, für uns Freie Demokraten ist es das Ziel, dass jeder, der eine Versammlung abhalten möchte, das Versammlungsgesetz aufschlagen kann und auch weiß, was er zu tun und zu lassen hat. Es muss nicht jede einzelne Entscheidung zum Versammlungsgesetz in Gesetzesform gegossen werden, aber es sollte dem Gesetzgeber eben möglich sein, im Gesetz grundlegende Entscheidungen zu regeln, und das ist bisher nicht der Fall. Wir als Gesetzgeber können am aktuell in Thüringen geltenden Versammlungsrecht keine einzelnen Veränderungen vornehmen. Das möchte ich an dieser Stelle einfach noch mal ganz deutlich machen. Ich möchte es auch gern an einem Beispiel ganz plastisch machen. § 3 Bundesversammlungsgesetz lautet: „Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.“ Ausnahmen davon gelten nur für Jugendorganisationen. Wenn ich mich also mit ein paar Parteifreunden in einheitlichen FDP-T-Shirts auf die Straße stelle, würden wir also schon dagegen verstoßen. Wenn am Christopher Street Day mehrere Leute das gleiche Shirt in Regenbogenoptik tragen, würden sie dagegen verstoßen. In den Bundesländern, die sich eigene Versammlungsgesetze gegeben haben, ist neben der Uniformierung auch eine einschüchternde Wirkung oder die Ausstrahlung von Gewaltbereitschaft notwendig, damit diese Bekleidung unzulässig ist. Also weder ein Dutzend FDPler in gelben T-Shirts – oder wir können auch irgendwelche Grünen in grünen T-Shirts nehmen – noch ein paar Jugendliche in Regenbogen-Shirts wirken aus unserer Sicht einschüchternd oder strahlen per se Gewaltbereitschaft aus. Dass man das natürlich anders, verfassungskonform auslegen muss, mag Juristen klar sein, vielleicht auch jemandem, der schon mehrfach Versammlungen angemeldet hat. Aber jemandem, der zum ersten Mal das Versammlungsgesetz aufschlägt, um eine Versammlung anzumelden, dem wird es nicht so klar sein. Von daher ist eine Reform beispielsweise dieses Uniformierungsverbots für uns nur ein Punkt, den wir mit unserem Gesetzentwurf angehen wollen. Wenn man einen komplett neuen Gesetzentwurf vorlegt, liegt es natürlich in der Natur der Sache, dass man nicht in fünf Minuten alle Einzelheiten erläutern kann. Dafür beantrage ich an dieser Stelle die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss, damit wir dort gern vertieft über diesen Gesetzentwurf diskutieren können, gern auch über die anderen aufgeworfenen Fragen. Beispielsweise, Herr Kollege Walk, haben Sie hier einiges auch genannt über Details zum Änderungsbedarf eines eigenen Gesetzes. Das können wir gern im Ausschuss machen. Hier ist es so, dass wir als Gruppe eine Redezeit von 5 Minuten haben, die jetzt auch schon fast vorbei ist, und deswegen, Frau Kollegin Henfling, nehme ich Ihren Hinweis zum Individualrecht auch sehr ernst und würde gern darüber im Ausschuss noch einmal sachlich und ausführlich diskutieren. Hier langt dafür jetzt meine verbleibende Zeit von 15 Sekunden nicht mehr. Deswegen ganz herzlichen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Versammlungsrechts

Vielen Dank. Als nächste Rednerin rufe ich die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner auf.

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Ute Bergner fraktionslos

Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Versammlungsrechts

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, das Versammlungsrecht ist aus gutem Grund im Grundgesetz als essenzielles Grundrecht verankert. Es heißt dort in Artikel 8 Abs. 1: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Und das gilt unabhängig aller Föderalismusreformen weiter. Wozu braucht dann Thüringen eine Regelung? Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Und das tritt schon in § 1 Abs. 2 dieses Gesetzentwurfs zutage. Man möchte Bürgern des Landes das Grundrecht der Versammlungsfreiheit entziehen können. Dieser Absatz ist so unspezifisch, dass er Tür und Tor für jede Diktatur öffnet. Grundzüge zum Entzug des Grundrechts lassen sich immer konstruieren, das haben wir in Coronazeiten erlebt. Guido Westerwelle würde sich im Grab rumdrehen, wenn er diesen Gesetzentwurf in die Hand bekäme. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Er hätte sich schon viel eher im Grabe umgedreht!) Wenn wir den Gesetzentwurf weiterlesen, so will die FDP die übliche Praxis aus Coronazeiten, die in vielen Teilen nicht grundgesetzkonform war, für Thüringen in ein Gesetz gießen und damit die Versammlungsfreiheit einschränken. Eine Versammlung muss nach Grundgesetz nicht angemeldet werden. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Unter freiem Himmel kann es eingeschränkt werden!) Eine Anmeldung ist aus logischen Gründen nur dann erforderlich, wenn ich das öffentliche Leben beeinträchtige, (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Genau!) wenn zum Beispiel Straßensperrungen erforderlich werden oder wenn die Versammelten besonderen Polizeischutz beanspruchen. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Kein Erkenntnisprozess!) Auch ist die Pflicht, einen Versammlungsleiter zu benennen oder zu wählen, eine Kontrollmaßnahme durch die Hintertür. Großzügig stellt man fest, dass Spontanversammlungen erst mal keine Versammlungsleiter haben, (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Umso geringer die Ahnung, desto bestimmter das Urteil!) aber Sie verpflichten sie dazu, dann einen Versammlungsleiter zu wählen. Ich frage mich, wie wir 1989 eine friedliche Revolution erfolgreich hätten führen können, wenn es immer einen Versammlungsleiter gegeben hätte, den man dann festnimmt (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Da galt aber das Versammlungsrecht der BRD nicht!) und damit die Versammlung für illegal erklärt. Ich muss sagen, ich bin entsetzt über diesen Gesetzentwurf der FDP. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das waren Eilversammlungen damals, da brauchte es keine Anmeldung!) Ich habe in der Diskussion hier festgestellt, dass im Parlament zum Glück viele Leute sitzen, denen das Versammlungsrecht oder die Versammlungsfreiheit offensichtlich wichtiger ist als den Kollegen der FDP. Danke. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Versammlungsrechts

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Für die Landesregierung Herr Staatssekretär Götze, bitte.

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Götze

Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Versammlungsrechts

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Bewertung meiner Vorrednerin des Gesetzentwurfs, ohne dass ich den jetzt hier verteidigen will, weil ich mich einem Gesetzentwurf der FDP beim besten Willen nicht anschließen kann – er atmet durchaus einen doch sehr liberalen Geist. Ich will jetzt nicht das wiederholen, was Sie alles schon vorgetragen haben. Natürlich gilt es hier, die gesamte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, aber auch unserer Verwaltungsgerichte, der Verwaltungsgerichte der Länder, in dem Bereich doch sehr Relevantes bestmöglich in so einem Gesetzentwurf abzubilden. Ob das jetzt in Gänze gelungen ist, muss man in der Diskussion im Innenausschuss bewerten. Eine Diskussion um das Versammlungsrecht hat schon mal einen Wert für sich. Vor dem Hintergrund freue ich mich auf die Diskussion im Innenausschuss, wobei auch uns bewusst ist, dass es sich um ein sehr kompliziertes Thema handelt. Die Landesregierung hat sich mit dieser Frage, ob wir ein neues Versammlungsgesetz brauchen oder nicht, in der Vergangenheit schon intensiv auseinandergesetzt. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das aktuell geltende Gesetz, auch wenn es in die Jahre gekommen ist, doch eine sehr gute Grundlage für unser Verwaltungshandeln in diesem Bereich darstellt. Allein die Tatsache, dass ein Gesetz etwas älter ist, heißt nicht unbedingt, dass man es zwingend ändern muss. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist ein gutes Beispiel dafür, das ist jetzt, glaube ich, im 124. Jahr und wir können alle gut damit leben. Nichtsdestotrotz, Herr Bergner, will ich Ihnen zugestehen, dass es hier insbesondere für die, die sich mit der Materie noch nicht intensiv beschäftigt haben, allemal besser ist, ein gut verständliches, klares und umfassendes Regelwerk vorzufinden. Dazu gehört aber auch – und das ist nicht ganz unwichtig, wie wir bei der Diskussion um das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz gemerkt haben – eine gute Gesetzesbegründung. Vielleicht habe ich es übersehen, aber die ist derzeit, glaube ich, noch ein bisschen schmal ausgefallen. Ob es uns gelingen wird, das im Rahmen einer Innenausschusssitzung und umfassenden Anhörung dann alles so nachzuholen, dass der Normanwender dann auch ganz genau nach der Lektüre dieser Gesetzesmaterialien weiß, was die einzelnen Regelungen so von ihm verlangen, das mag ich an dieser Stelle bezweifeln. Also es wäre dringend angezeigt, dort noch mal nachzubessern. Die Frage nach dem Gesetzesvollzug – Herr Walk hat es bereits angesprochen – möchte ich so beantworten, dass er aus meiner Sicht derzeit nicht defizitär ist. Es ist so, dass im Freistaat Thüringen die Versammlungsbehörden, die Polizei und überwiegend auch die Anmelder doch recht gut und kooperativ zusammenarbeiten. Ja, es gibt immer wieder schwierige Situationen, es gibt auch gesellschaftlich schwierige Situationen, die sich natürlich dann in einem Versammlungsgeschehen noch mal zuspitzen und in denen es an der einen oder anderen Stelle doch für alle Beteiligten sehr schwierig ist, damit umzugehen. Das Friedlichkeitsgebot gilt es immer zu beachten. Ich glaube, es ist in der Vergangenheit den Sicherheitsbehörden sehr gut gelungen, immer dafür Sorge zu tragen, dass jeder Bürger, jede Bürgerin hier in diesem Land ihre Meinung frei artikulieren kann. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Hat man am 1. Mai letzten Jahres in Gera gesehen! Sechs Stunden lang im Kessel!) Die Einzelfälle, Frau Abgeordnete König-Preuss, können wir gern diskutieren, das tun wir auch im Innenausschuss, hier geht es um eine gesetzliche Regelung und die Frage: Haben wir eigentlich ein Regelungsbedürfnis, haben wir ein Vollzugsdefizit? Beides kann man an dieser Stelle mit Nein beantworten. Nichtsdestotrotz freue ich mich auf eine intensive Diskussion im Innenausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE)

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Henry Worm

Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Versammlungsrechts

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es wurde Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Somit ist die Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9818 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Somit eröffne ich die Aussprache und als erster Redner erhält das Wort Herr Abgeordneter Bilay, Fraktion Die Linke. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Nein, ziehe zurück!) Okay. Dann hätten wir als nächsten Redner den Abgeordneten Walk. Wollen Sie reden, Herr Abgeordneter? (Zuruf Abg. Walk, CDU: Nein!) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Dem habe ich es auch untersagt!) Auch nicht – gut. Jetzt hätten wir noch als Letzte Frau Abgeordnete Baum auf der Rednerliste. Die zieht auch zurück. Damit ist die Rednerliste erschöpft. Herr Staatssekretär, hätten Sie das Bedürfnis? Auch nicht. Dann gibt es keine weiteren Wortmeldungen. Wird denn Ausschussüberweisung beantragt? Doch, tatsächlich, es wird Ausschussüberweisung beantragt. Wohin denn, Herr Abgeordneter?

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André Blechschmidt Die Linke

Thüringer Gesetz zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften im Jahr 2024

Dreimal dürfen Sie raten – Innen und Kommunales.

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Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften im Jahr 2024

Sehr gut. Dann stimmen wir ab über die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Sind nicht feststellbar. Damit überweisen wir den Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9853 ERSTE BERATUNG Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Frau Ministerin Taubert, Sie haben das Wort. Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordneten, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden insbesondere die Ergebnisse der Tarifeinigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder vom 9. Dezember 2023 zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und Versorgungsempfänger übertragen. Zugleich wird durch diesen eine verfassungsgemäße Alimentation in den Jahren 2024 – also dieses Jahr – und 2025 nach den Maßgaben der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 gewährleistet. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder, die TdL, hat sich mit den Gewerkschaften insbesondere auf eine Inflationsausgleichseinmalzahlung sowie Inflationsausgleichsmonatszahlung in Höhe von insgesamt 3.000 Euro ab dem 1. November 2024 geeinigt. Ab dem 1. November 2024 gibt es einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro und dann eine lineare Entgelterhöhung, die zum 1. Februar 2025 greift, um 5,5 Prozent für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Bereits im Vorgriff auf diese Tarifeinigung wurde den Beamtinnen und Beamten, den Richterinnen und Richtern und den Versorgungsempfängern in Thüringen mit dem Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023, also im vergangenen Jahr, die Besoldung zum 1. Januar 2023 um 3,25 Prozent angehoben. Ferner wurden bereits im Jahr 2023, einem Jahr hoher Inflation, steuerfreie Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise gewährt. Bei der Übertragung der Tarifeinigung wird diese bereits im Vorgriff auf die Tarifeinigung erfolgte Besoldungsanpassung und die gewährten Sonderzahlungen gemäß § 14 Thüringer Besoldungsgesetz angerechnet. Damit haben wir wieder ein Gleichauf der Bezügeerhöhung bei den Tarifbeschäftigten und natürlich bei den Beamtinnen und Beamten hergestellt. Zudem, meine Damen und Herren, ist bei der Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und Versorgungsempfänger zu berücksichtigen, dass der tarifvertraglich vereinbarte Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro, der im Tarifbereich einheitlich auf alle Tabellenbeträge aufgeschlagen wird, für den Bereich der Beamtinnen und Richter systemwidrig, leistungsfeindlich und damit verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist. Daher wurde, wie wir das in vielen Tarifsteigerungen der Vorjahre gemacht haben, das in der Tarifeinigung enthaltene Äquivalent dieses Sockels berechnet – das sind 4,76 Prozent – und den Berechnungen zugrunde gelegt. Nach Anrechnung der bereits zum 1. Januar 2023 erfolgten Anpassung in Höhe von 3,25 Prozent, die in den Bezügen weiter stetig fortwirkt, ist zum 1. November 2024 damit noch eine prozentuale Erhöhung der Beträge um 1,462 Prozent erforderlich, um auch hier das Gleichauf zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, wird das Thüringer Besoldungsgesetz in unserem Gesetzentwurf wie folgt geändert. Die Bezüge werden zum 1. November 2024 um 1,462 Prozent und zum 1. Februar 2025 um 5,5 Prozent angehoben. Die Anwärtergrundbeträge werden auf der Basis der ab 1. Dezember 2022 gültigen Beträge zum 1. November 2024 um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro angehoben, sofern eine prozentuale Erhöhung um 5,5 Prozent nicht günstiger ist. Also wir machen eine Vergleichsrechnung und geben dann den günstigeren Betrag. Ferner wird eine Rechtsgrundlage für die Gewährung der Sonderzahlungen im Jahr 2024 unter Anrechnung der bereits im Jahr 2023 gewährten Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise geschaffen. Zudem wird durch temporäre Erhöhungsbeträge, die zusätzlich zu den kinderbezogenen Familienzuschlägen für das dritte, vierte und jedes weitere Kind gewährt werden, sowie durch die Gewährung eines alimentativen Ergänzungszuschlags für tatsächliche Alleinverdienerfamilien mit Kindern eine verfassungsgemäße Alimentation für die Jahre 2024 und 2025 gewährleistet. Der alimentative Ergänzungszuschlag ist dabei so ausgestaltet, dass er nicht dazu geeignet ist, in die Wahlfreiheit der Beamten hinsichtlich ihres Familienstatus und ihrer Familienplanung einzugreifen. Er gewährleistet jedoch all den verheirateten Beamtinnen und Beamten mit Kindern eine verfassungsgemäße Alimentation, die tatsächlich in einer Alleinverdienerfamilie leben. Damit erfolgt eine Anpassung der Besoldung an die Lebenswirklichkeit, wonach auch in Thüringen weit überwiegend beide Ehepartner berufstätig sind und gemeinsam finanziell zum Unterhalt der Familie beitragen. Die Alleinverdienerehe bildet jedoch weiterhin den Bezugsrahmen im Sinne einer Untergrenze für eine verfassungsgemäße Alimentation. Deren Alimentation muss den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau auf jeden Fall einhalten. Dies wird mit dem alimentativen Ergänzungszuschlag sichergestellt. Mit der Implementierung des Familienmodells einer Hinzuverdienerehe wird der Gestaltungsspielraum genutzt, der sich aus der Fortentwicklungsklausel nach Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz ergibt. Die Berücksichtigung von Ehegatteneinkommen bei der Ermittlung der verfassungsgemäßen Alimentation greift nicht in den Kernbereich der zu beachtenden Strukturprinzipien ein. Eine entsprechende Änderung des Besoldungsrechts ist daher grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig. Mit dem Gesetzentwurf wird basierend auf den derzeit vorliegenden Erkenntnissen schlussendlich eine verfassungsgemäße Alimentation in Thüringen für die Jahre 2024 und 2025 gewährleistet. Die Vorgaben der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 werden in der Gesetzesbegründung geprüft, dokumentiert und begründet. Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes. So wird in allen Besoldungsgruppen mit aufsteigendem Grundgehalt die jeweils niedrigste Erfahrungsstufe rückwirkend zum 1. Januar 2024 gestrichen und die allgemeine Zulage für alle Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes ebenso wie beim gehobenen und höheren Dienst einheitlich gestaltet und mit Wirkung ab 1. November 2024 nur noch ein Betrag in Höhe des Betrags für die Besoldungsgruppe A9 für den mittleren Dienst ausgebracht. Ferner wird in der Besoldungsordnung A nach erfolgter sachgerechter Bewertung bei der Besoldungsgruppe A10 das Amt „Sonderpädagogischer Assistent“ für die sonderpädagogischen Fachkräfte mit abgeschlossenem Hochschulstudium eingefügt. Zudem werden mit dem Gesetzentwurf Änderungen im Thüringer Beamtenversorgungsgesetz und im Thüringer Hochschulgesetz vorgenommen. Der Gesetzentwurf wurde den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Spitzenverbänden der Gewerkschaften und Berufsorganisationen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme übersandt. Diese – das will ich hier auch sagen – kritisieren überwiegend die Anrechnung der Besoldungserhöhung und der Sonderzahlung des letzten Jahres sowie den alimentativen Ergänzungszuschlag. Stattdessen fordern sie weitere prozentuale Erhöhungen. Den vorgetragenen Einwänden konnten wir nicht folgen. Die Stellungnahmen der Landesregierung zu den Ausführungen des tbb, des DGB, des Verbands der Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter Thüringens, des Thüringer Richterbundes und des Bundes Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter – Landesverband Thüringen – wurden mit dem Gesetzentwurf vorgelegt. Ich bitte, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich eröffne die Aussprache und als Erster erhält das Wort Herr Abgeordneter Hande, Fraktion Die Linke.

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Ronald Hande Die Linke

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, das vorliegende Gesetz ist ein Mantelgesetz. Neben der Anpassung der Besoldung und der Versorgung für die Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen werden weitere Sachverhalte geregelt – Frau Ministerin hatte das ja in der Einbringung auch schon genannt, darunter, wie gesagt, auch das Berufungsverfahren im Hochschulgesetz oder die Zahlung weiterer Hilfen an Hochschulen. Dazu würde ich dann gleich noch etwas sagen. Bei der Besoldung, dem Kernbestandteil des Gesetzes, geht es um die Übernahme des Tarifergebnisses für die Beschäftigten und auch für die Beamten des Landes. Der Tarif für die Beschäftigten wurde zuletzt am 9. Dezember 2023 geändert. Mit der Änderung des TV-L wurde zunächst eine Nullrunde bis Oktober 2024 beschlossen und ab November 2024 sollen die Gehälter um 200 Euro steigen und im Februar des kommenden Jahres um weitere 5,5 Prozent. Außerdem wird, wie gesagt, eine Inflationsausgleichssonderzahlung in Höhe von 3.000 Euro gewährt. Dieses Ergebnis der Tarifrunde soll jetzt auf die Beamtenbesoldung übertragen werden und genau das geschieht mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf. Im Jahr 2023 haben die Beamten mit dem Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation bereits ab Januar 2023 eine Erhöhung von 3,25 Prozent bekommen. Die Angestellten haben dies nicht bekommen. Daher wurde in § 14 des Alimentationsgesetzes festgelegt, dass diese 3,25 Prozent mit den zu erwartenden Tarifergebnissen verrechnet werden. Diese Anrechnung ist also bereits gesetzlich geregelt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich die einzelnen Bestandteile der Transformation des Tarifergebnisses in das Besoldungsgesetz etwas sauberer abschichten. Die Übernahme der Sonderzahlung von 3.000 Euro ist mit dem Gesetzentwurf gesichert, da können wir also einen Haken dranmachen. Die Steigerung des Bruttogehalts um 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025 wird eins zu eins umgesetzt, zeitgleich, inhaltsgleich, auch da kann ein Haken ran. Was bleibt, ist lediglich die Umsetzung des Sockelbetrags von 200 Euro ab November 2024 in der Besoldungstabelle. Frau Ministerin Taubert hatte das schon angesprochen. Es ist tatsächlich etwas komplizierter. Die Angestellten bekommen Entgelt nach Tabelle, nur einen Betrag. Der Beamte bekommt Grundgehalt und noch allgemeine Zulagen und meist auch noch Familienzuschlag, 168 Euro vielleicht für den Partner, zwischen 300 und 800 Euro pro Kind. Die 3,25 Prozent ab Januar haben die Beamten auf alle Besoldungsbestandteile bekommen, und nicht alle haben drei Kinder. Diese 200 Euro sind rechnerisch 4,76 Prozent. Bei bereits gezahlten 3,25 Prozent müssen also noch 1,46 Prozent hinzukommen. Der Durchschnitt ist auch so eine Sache. Dieser wird als Grundlage genommen. In den unteren Besoldungsgruppen könnte dies vielleicht – das schauen wir uns dann auch weiter an – hier und da zu einer Schlechterstellung kommen, wenn denn nicht andere Komponenten mit hinzugerechnet werden könnten, zum Beispiel die allgemeine Stellenzulage. Diese wird in den Besoldungsgruppen A6, A7 und A8 von 54,33 Euro auf 97,08 Euro angehoben, also 42,75 Euro mehr. Ich möchte Ihnen ein ganz konkretes Beispiel vorrechnen. Eine Beamtin der untersten Besoldungsgruppe in der A6, Stufe 3, mit Lebenspartner und einem Kind bekommt im November 2024, wenn die Angestellten 200 Euro mehr bekommen, etwa 190 Euro brutto mehr. Und jetzt müsste natürlich noch beachtet werden, dass Beamte keine Beträge zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung zahlen, dann sehen Sie schon, dass sie gegenüber angestellten Kolleginnen und Kollegen unter dem Strich nicht schlechtergestellt sind. Aber, meine Damen und Herren, natürlich ist für Rot-Rot-Grün, meine Fraktion, aber auch die Regierungskoalition insgesamt klar, dass wir keine Schlechterstellung von Beamten gegenüber Beschäftigten wollen. Wir wollen aber auch keine Schlechterstellung von Beschäftigten gegenüber Beamten. Mit uns ist ganz klar eine Gleichbehandlung am Ende zeit-, inhalts- und wirkungsgleich in der Übernahme des Tarifabschlusses sicher. Aber da nun mal die Unterschiedlichkeit der Systeme immer nur in Annäherung in Einklang gebracht werden kann, kann dieser Regierungsentwurf – sagen wir mal – als eine größtmögliche Annäherung in der tatsächlich effektiven Auszahlung angesehen werden. Mögliche Differenzen, die sich insbesondere bei dem 200-Euro-Sockelbetrag eventuell ergeben, werden wir im Ausschuss, glaube ich, noch mal näher beleuchten. Wir werden uns im Ausschuss gegebenenfalls oder sicherlich auch anschauen, wie das andere Bundesländer handhaben, insbesondere Bayern, was da nach gegenwärtigem Stand voraussichtlich eine andere Regelung ansetzen wird. Das werden wir sicherlich diskutieren. Ich möchte nur an der Stelle noch kurz auf einen anderen Punkt im vorgelegten Gesetzentwurf eingehen, und zwar auf Artikel 9 des Gesetzentwurfs. Hier geht es um die Änderung des Ausreichungsvereinfachungsgesetzes wegen der Energiekrise bei den staatlichen Hochschulen bezüglich Strom-, Gas- und Wasser- bzw. Warmwasserkosten, die zur Unterstützung der Ausgabenerfüllung 2024 entsprechend aus dem Corona- bzw. Energiesondervermögen noch 6 Millionen Euro erhalten können. Um das zu gewährleisten, brauchen wir die hier vorgelegte entsprechende Gesetzesänderung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ist bereits beantragt, das hatte die Ministerin schon getan. Ich würde mich dem natürlich anschließen, darf an der Stelle schon sagen, dass wir vorsorglich bereits für morgen eine Sitzung des Haushaltsund Finanzausschusses angesetzt haben, in der auch jener Gesetzentwurf, sofern er denn überwiesen wird, in eine Anhörung gegeben werden soll, damit wir möglichst schnell diese Umsetzung auf den Weg bringen können mit der zweiten Lesung hier im Haus und dann natürlich die beamteten Kolleginnen und Kollegen auch diesen Tarifabschluss effektiv übernehmen können. Wie gesagt, ich beantrage noch mal die Überweisung an den HuFA und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion der CDU erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten Kowalleck.

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Maik Kowalleck CDU

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, Sie haben schon aufgrund der Diskussion gemerkt, es ist keine einfache Materie, die Anpassung der Besoldung und Versorgung, aber das Thema beschäftigt uns regelmäßig hier im Hohen Haus, nicht nur in den Haushaltsberatungen, sondern auch aufgrund der entsprechend notwendigen Angleichungen. Die Finanzministerin hat auch ausführlich darüber berichtet und Herr Abgeordneter Hande hat ja auch schon sanfte Kritik am Gesetzentwurf geäußert, was verschiedene Punkte angeht. Selbstverständlich werden wir das dann auch noch mal im Haushalts- und Finanzausschuss diskutieren. Wir haben für morgen 8.00 Uhr eine Sondersitzung angesetzt, wo dann auch eine mögliche Anhörung auf den Weg gebracht wird. Ich muss an dieser Stelle allerdings noch mal kritisieren, Herr Hande, das haben Sie ja auch erwähnt, dass wir erst so spät den Gesetzentwurf bekommen. Sie wissen, das ist ein umfangreiches Werk, das braucht auf jeden Fall eine entsprechende Vorbereitung. Sicher haben auch die anderen Fraktionen schon verschiedene Anfragen von den Verbänden und Gewerkschaften bekommen, wo nun der Gesetzentwurf liegt und wann er eingebracht wird. Heute ist es so weit. Die Finanzministerin hat auch schon gesagt, dass im Vorfeld bereits verschiedene Verbände und Gewerkschaften angehört wurden. Das ist ein übliches Verfahren, damit dann auch schon Hinweise kommen. Ich möchte hier noch mal auf zwei Wortmeldungen eingehen. So äußerte sich der Deutsche Gewerkschaftsbund Hessen-Thüringen in seiner Stellungnahme an das Thüringer Finanzministerium folgendermaßen: „Es ist […] bedauerlich, dass trotz unserer umfangreichen Stellungnahme[n] und verschiedener Gespräche auch auf politischer Ebene unsere Vorschläge und die Interessen unserer Mitglied[er] nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen worden sind.“ Der Beamtenbund Thüringen „begrüß[]t zwar die Besoldungsverbesserun[g] für Beamtinnen und Beamte mit Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern, vermisst [werde] weiterhin eine insgesamt ausgewogene Gestaltung der Besoldungsstruktur, die nicht allein dem Abstandsgebot zur sozialen Grundsicherung, sondern auch dem besoldungsinternen Abstandsgebot […] hinreichend Rechnung trägt. Es geht vielmehr darum“ – so der Verband weiter – „eine insgesamt systemund zukunftsgerechte Besoldungsstruktur zu schaffen, die besoldungsinterne Verwerfungen vermeidet und für alle Ämter der Besoldungsordnung sachgerechte Lösungen [vorsieht].“ Das zeigt auch schon die Probleme auf, die wir auch im Haushalts- und Finanzausschuss beraten werden. Es wurde an dieser Stelle auch schon gesagt, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter entsprechend der Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 angepasst werden soll. Weiterhin haben wir an dieser Stelle die Aufgabe, die sogenannte verfassungsgemäße Alimentation für unsere Beamtinnen und Beamten in Thüringen auf den Weg zu bringen, denn es ist zumindest aus unserer Sicht auch wichtig, dass auch hier die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Die amtsangemessene und somit verfassungsgemäße Besoldung ist immer wieder herzustellen, das wissen Sie. Gerade mit Blick auf den Mindestabstand zur Grundsicherung besteht regelmäßiger Anpassungsbedarf und es sind immer wieder Reparaturleistungen vorzunehmen. Hier haben wir eben auch ein Beispiel gehört. Im Haushalts- und Finanzausschuss ist dann, denke ich, morgen auch die entsprechende Anhörung auf den Weg zu bringen. An dieser Stelle muss ich mich aber leider wiederholen und an den 21. Oktober 2021 erinnern. An diesem Tag haben wir neben der Herstellung der verfassungsgemäßen Alimentation auch zwei Entschließungsanträge beschlossen, einen von RotRot-Grün und einen von der CDU und FDP. Auf letzteren möchte ich heute noch mal eingehen, denn es zeigt einmal wieder, wie die Landesregierung mit Beschlüssen des Landtags umgeht. Im Beschluss wurde Folgendes formuliert: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, […] das Besoldungsrecht in Thüringen einer Evaluierung zu unterziehen mit dem Ziel, das Besoldungsgefüge dahin gehend neu zu ordnen, dass eine dauerhafte und stabile angemessene Besoldung umgesetzt, der Beamtendienst im Freistaat attraktive Bedingungen bereithält und die Besoldung leistungsorientierte Elemente vorsieht. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind dabei nicht zur Berechnung und Begründung der Angemessenheit, sondern lediglich zur Kontrolle heranzuziehen“. Wir hatten unter Punkt 2 formuliert: „zur Erarbeitung von Grundsätzen, Zielen und Lösungsansätzen zur Modernisierung des Thüringer Beamtenrechts die Thüringer Interessenvertreter beziehungsweise ‑ verbände wie zum Beispiel den Thüringer Beamtenbund, den Deutschen Gewerkschaftsbund sowie den Thüringischen Landkreistag und den Gemeinde- und Städtebund Thüringen einzubeziehen. Über das Ergebnis ist dem Landtag bis zum 31. Dezember 2022 zu berichten.“ Ich halte fest: Eine entsprechende Berichterstattung hat im Landtag bis heute nicht stattgefunden. Auch der rot-rot-grüne Entschließungsantrag bat die Landesregierung, das Besoldungsgefüge zu evaluieren und bis zum 31. Dezember 2022 Bericht darüber zu erstatten. Wir müssen feststellen, die Landesregierung hat auch da wiederum ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Meine Damen und Herren, so wird es nicht gelingen, den anstehenden Generationswechsel im öffentlichen Dienst in dieser Dekade erfolgreich zu bewältigen und das Beamtentum auch für künftige Generationen attraktiv und erstrebenswert zu gestalten. Unser Besoldungsrecht – ich denke, da sind wir uns alle einig – gehört auf den Prüfstand und muss neu geordnet werden. Dass dies keine kurzfristige und leichte Aufgabe ist, ist offensichtlich. Doch wir dürfen uns nicht länger davor scheuen, sondern müssen uns gemeinsam mit dem Beamtenbund, dem Gewerkschaftsbund und den kommunalen Spitzenverbänden an einen Tisch setzen, um für unseren öffentlichen Dienst eine zukunftsfähige und attraktive, leistungsfähige Lösung zu erarbeiten. Meine Damen und Herren, der öffentliche Dienst ist nicht nur Dienstleister, sondern auch Schnittstelle zwischen Verwaltung und den Menschen im Freistaat. Die Besoldung muss deshalb so ausgestattet sein, dass Thüringen im Wettbewerb mit privaten Arbeitgebern der freien Wirtschaft, Dienstherren anderer Länder dauerhaft attraktiv bleibt, um Fachund Führungsfunktionen mit den besten Köpfen besetzen zu können. Besondere Aufgabe im angestrebten Novellierungsprozess wird es sein, die haushalterischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einzuhalten, zu berücksichtigen und in Einklang mit der notwendigen Wertschätzung des Thüringer Beamtentums zu bringen, um einen langfristigen Besoldungsfrieden in Thüringen zu erzielen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle gilt nicht zuletzt den Beamtinnen und Beamten im Freistaat, die an unterschiedlichsten Stellen für unsere Thüringerinnen und Thüringer wichtige Arbeit leisten, ein besonderer Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Deshalb ist es uns auch ein besonderes Anliegen, diesen Gesetzentwurf intensiv im Haushalts- und Finanzausschuss zu diskutieren und noch mal intensiver auf die verschiedenen Argumente einzugehen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Abgeordneter Rothe-Beinlich das Wort.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Gesetz selbst hat die Ministerin ausführlich eingeführt. Auf die Debatte im Vorfeld, wenn ich das so sagen darf, und Stellungnahmen, die auch schon vorab, wie das so üblich ist, eingegangen sind, sind sowohl Herr Hande als auch Herr Kowalleck eingegangen und haben auch darauf verwiesen, dass bereits morgen – und das ist, glaube ich, auch wirklich ein wichtiges Signal an alle, die das betrifft und die natürlich auch auf diese Anpassung warten – in einer Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses eine Anhörung zu dem Gesetz beschlossen werden soll. Ich will ankündigen, weil wir wissen, dass es morgen bereits eine Sondersitzung geben wird, dass wir morgen schon einen Änderungsantrag zum Gesetz einbringen werden. Ich hoffe für diesen auf breite Unterstützung. Darin geht es um den Inflationsausgleich für die Lehrerinnen und Lehrer und das pädagogische Personal an unseren freien Schulen. Diese sind nämlich bislang nicht bedacht, erhalten den Inflationsausgleich noch nicht. Aus unserer Sicht gibt es da durchaus ein Gleichstellungsgebot. Wir jedenfalls fühlen uns allen Lehrerinnen und Lehrern gleichermaßen verpflichtet, auch wenn sie an den freien Schulen arbeiten. Deswegen wollen wir für einen Artikel 13, der angefügt werden soll, morgen im Haushalts- und Finanzausschuss einen Vorschlag unterbreiten, der auch bereits formuliert ist und der eine Erstattungsregelung für die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie enthält. Alle, die sich Sorgen machen: Hier ist jedenfalls sichergestellt – so ist auch die Formulierung gewählt, Sie können sich das dann auch anschauen, wir werden das unmittelbar nach der erfolgreichen Überweisung an den Ausschuss, von der ich ausgehe, natürlich einreichen, sodass Sie das nachlesen können –, dass dieses Geld auch direkt bei den Lehrerinnen und Lehrern, den Erzieherinnen und sonderpädagogischen Fachkräften ankommt. Also es geht nicht darum, den Trägern eine zusätzliche Zahlung zu geben, wohl aber, dass die Lehrerinnen und Lehrer für deren zusätzliche Kosten, die bei ihnen genauso anfallen, wenn sie an freien Schulen unterrichten, in ihrem alltäglichen Leben, diese Zahlung auch erhalten. In diesem Sinne möchte ich einfach nur schon dafür sensibilisieren, weil wir alle wissen, die Zeit drängt ein Stück weit. Das hat auch was damit zu tun, wie lange die Regularien für die Steuerbefreiung solcher Zahlungen gelten. Ich hoffe auf Ihre wohlwollende Unterstützung morgen im Ausschuss, damit wir diesen Änderungsantrag dann auch gleich mit in das Verfahren der Anhörung geben können. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Parlamentarische Gruppe der FDP spricht jetzt Frau Abgeordnete Baum.

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Franziska Baum FDP

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich springe hier ein, bin deswegen auch froh, dass Frau Ministerin schon zu den Einzelheiten ausgeführt hat. Ich habe auch eine Aufschlüsselung hier gehabt, was alles in dem Gesetz passiert. Das kann ich mir jetzt sparen, denn besser kann ich es am Ende sehr sicher auch nicht. Frau Ministerin hat auch schon ausgeführt, dass wir schon 2023 an dem Gesetz rumgearbeitet haben, sage ich mal ein bisschen salopp, um die verfassungsgemäße Alimentation auf die Wege zu bringen. Wir haben in der Debatte damals schon kritisiert, dass das mit dem Reparieren von solchen Strukturen immer schwierig ist. Insofern kann ich mich eigentlich der Kritik von Maik Kowalleck und auch der Beamtinnen und Beamten, die sich in ihrer Zuschrift dazu geäußert haben, nur anschließen, dass eine amtsangemessene Besoldung aus unserer Sicht eine aufgabenbezogene Besoldung ist und nicht, der Verfassungsmäßigkeit hinterherzurennen und die verfassungsgemäße Alimentation immer wieder sicherzustellen, wenn sich herausstellt, dass die irgendwie offensichtlich unten irgendwelche Strukturen verändert haben. Wir hätten uns auch gewünscht, dass wir bei der Frage nach der Evaluation der Besoldungsstruktur und der Frage, wie wir die auf die Füße stellen können, damit wir nicht jedes Jahr die verfassungsgemäße Alimentation irgendwie gesetzmäßig nachziehen müssen, es hätte uns auch gefreut, wenn wir da einen Schritt weitergekommen wären. Das hat auch nichts damit zu tun, dass man niemandem irgendwie ein gutes Gehalt gönnt, das ist auf keinen Fall die Frage, das gönnen wir unseren Beamtinnen und Beamten auf jeden Fall. Die Frage ist nur, ob es nicht sinnvoller wäre, das grundsätzlich auf vernünftige Füße zu stellen und dann auch eine Struktur zu haben, mit der alle rechnen können, denn wir reden nicht über Peanuts. Wenn wir uns den Kernhaushalt anschauen, dann reden wir bei der Erhöhung dieser Besoldung für das Jahr 2024 von 43 Millionen Euro, 2025 sind es dann 140 Millionen Euro und ab 2026 werden es 149 Millionen Euro jährlich. Für die Kommunen kommen auch noch zusätzliche Kosten hinzu. Es geht hier um richtig viel Geld. Ja, die Anpassung ist aufgrund von Bundesund Landesgesetzgebung notwendig. Aber wenn ich nach wiederholten Besoldungserhöhungen mittlerweile schon von Beamtinnen und Beamten gefragt werde, warum es denn jetzt eigentlich schon wieder mehr Geld gibt, dann sollten wir uns vielleicht Gedanken machen, ob wir an der Stelle in der Art und Weise, wie wir zu dieser Besoldung kommen, irgendwas falsch machen. Die Kosten, die auf jeden Fall damit verbunden sind, und auch die Frage nach der Evaluation, die nach wie vor offen ist, zeigen uns auf jeden Fall, dass wir immer noch die allgemeine Verwaltungsreform nötiger denn je haben. Da bleiben wir bei unserer Position, dass wir lieber mit weniger Verwaltungskräften, die im Zweifel besser bezahlt sind, auskommen, als dass wir den Verwaltungsapparat aufrechterhalten, bei dem wir viele Stellen erstens gar nicht mehr besetzen können und zweitens immer in den Bezahlungen hinterherrennen. Also es ist dringend eine Aufgabenkritik geboten und die Besoldungsstruktur gehört nach wie vor auf einen vernünftigen Prüfstand, der dann mit einem Ergebnis rauskommt, dass wir nicht jedes Jahr neu anpassen müssen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Weitere Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten kann ich nicht erkennen. Aber Frau Ministerin Taubert möchte gern für die Landesregierung sprechen. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren, auch allen Rednerinnen und Rednern, für das Verständnis, dass wir das jetzt vorlegen, weil wir tatsächlich einen langen Vorlauf hatten, auch gerade mit dem Thüringer Beamtenbund und mit dem DGB. Frau Baum, ich würde es gern so machen, wie Sie es sagen. Und auch, was Herr Kowalleck gesagt hat: Das Thema, dass wir da säumig sind, haben Sie angesprochen. Für mich ist das insofern kein Problem, weil wir uns umgehend zusammengesetzt haben, gerade mit dem tbb und auch mit dem DGB. Aber es gibt keine einfache Lösung. Wir können in keinem anderen Bundesland – so schön, wie das wäre – einfach abschreiben und sagen, die machen es besser. Das gibt es nicht. Wir können/müssen etwas Neues machen. Wir schließen jetzt schon und werden das in Zukunft in hohem Maße noch weitermachen, wenn wir die unteren Besoldungsgruppen kappen und streichen, dass wir einer Bevölkerungsgruppe die Verbeamtung nicht mehr ermöglichen können, weil das, was sie zu leisten haben, was dort an Leistungen eingestuft wird, gegenüber den anderen geringfügig ist und wir damit diese unendlich vielen Gerichtsentscheidungen, die in den letzten 100 Jahren zur Besoldung getroffen wurden, eben sonst nicht umsetzen können. Das Verfassungsgericht ist nun mal das letzte Gericht, das uns diese Aufgaben gegeben hat. Wir haben fünf Parameter, wir sprechen heute – auch Herr Kowalleck hat das angesprochen – von zwei Parametern. Der eine Parameter ist die Alimentation, ist das Mindestabstandsgebot von der Grundsicherung, die uns vorgegeben wurde. Der zweite Parameter, der genau unmittelbar damit zusammenhängt und uns deswegen sehr schwer handeln lässt, anders handeln lässt, ist genau dieses Abstandsgebot, das Sie, Herr Kowalleck, erwähnt haben. Abstandsgebot zwischen den Besoldungen, zwischen A7 und A8, zwischen A11 und A12 und zwischen A7 und A15, das wird ja alles eingestuft, nicht umsonst gibt es diese Dinge. Die sind gerichtlich ausgeurteilt bis ins letzte kleine i-Tüpfelchen. Jetzt müssen wir uns in diesem Korsett bewegen. So schön es wäre, dass wir nicht, wie Sie gesagt haben, daran rumfrickeln – das machen wir natürlich nicht –, sondern wir berechnen es. Wenn uns das Verfassungsgericht vorgibt, du musst alle Vorzüge und Vergünstigungen, die zum Beispiel die Stadt Erfurt und die Stadt Jena – das sind ja die größten – den Kindern von SGB-II-Empfängern geben – kostenloser Eintritt im Zoo –, all das berechnen wir und deswegen ist das Ding so dick. Das nehmen wir auf und schreiben es in eine Tabelle und berechnen, welchen geldwerten Vorteil diese Situation hat. Wir haben uns das nicht ausgedacht, sondern wir müssen dieses Gerichtsurteil umsetzen. Das bündeln wir und deswegen haben wir schon die hohen Familienzuschläge. Die Ursache sind Kinder und beim Vergleich muss ich natürlich das auch bei den Kindern wieder machen. Das ist die Problemlage. Es gibt keine einfache Evaluation, es gibt keine einfache Idee von den Verbänden, die haben wir abgefragt und haben gesagt: Alles, was ihr uns vorschlagt, wollen wir gern diskutieren. Wie kommen wir zu einer besseren Besoldung? Wir müssen so und so bei jeder Tarifeinigung das Besoldungsgesetz anpassen. Das haben wir in den letzten Jahren getan, meistens war das alle zwei Jahre. Jetzt habe ich eine Frage mit den Gewerkschaften diskutiert und möchte die heute auch kundtun, damit Sie wissen, worüber wir nachdenken und warum wir so handeln. Eine von den vielen Richtervereinigungen hat uns geschrieben: Frau Taubert, sind Sie doch mal mutig, geben Sie ein bisschen mehr Geld aus und dann haben wir es für dieses Jahr geschafft. Da sage ich: Ja, gut, wir können ja noch 100 Millionen Euro drauflegen, kein Problem, dann sind wir drüber, dann brauchen wir diese ganzen Dinge nicht so zu tun. Was machen wir denn aber bei der nächsten Tariferhöhung? Geben wir die obendrauf oder rechnen wir sie wieder an? Dann kommen wir wieder zu der Frage, die wir jetzt schon mit dieser Anrechnung beantwortet haben. Und dass natürlich alle Vertreterinnen und Vertreter der Beamtinnen und Beamten in den Vereinigungen und Verbänden sagen: Es ist zu wenig Geld, es muss mehr sein, es muss ein großer Sprung sein, das ist doch verständlich, es ist eine Interessenvertretung. Das heißt doch aber nicht, dass die Landesregierung nicht die Aufgabe hat, diese Forderung zu bewerten und am Ende umzusetzen. Das ist die Schwierigkeit, die wir auch in den nächsten Jahren haben. Die Alternative wäre, wir machen nichts, wir lassen uns verklagen bei der Alimentation und nehmen dann die Tariferhöhung und gleichen an. Dann haben wir das Problem nicht, dass die Tarifbeschäftigten weit hinterherhinken und immer weiter hinterherhinken, sondern dann müssen wir in Kauf nehmen, dass die Verwaltung mit Gerichtsurteilen oder zumindest mit Klagen belastet wird, weil wir dann sagen müssen: Immer nur, wenn Tarifvereinbarungen getroffen wurden und wir das zeitgleich und systemgerecht umsetzen, dann machen wir auch eine Anpassung der Besoldung. Das ist die Alternative und die haben wir für uns ausgeschlossen, weil wir gesagt haben, wir haben einen Gesetzesauftrag und unser Auftrag ist es ja nicht, sich immer vor Gericht zu treffen, sondern es anders zu machen. Das heißt, wir haben einen Paradigmenwechsel, der wird nicht so leicht verstanden, der ist auch kompliziert, aber wir haben nach wie vor zwei Systeme, die aber schwieriger vereinbar geworden sind. Wir haben das Tarifsystem, da gibt es Tarifverhandlungen, da gibt es Erhöhungen. Das andere ist das Besoldungsrecht, da gibt es die Alimentation und die Alimentation folgt anderen Dingen. Wenn wir nicht wollen, dass es noch teurer wird, dass wir das, was wir in der Alimentation gemacht haben, dann auch auf die Tarifbeschäftigten übertragen – die würden sich freuen –, dann müssen wir tatsächlich in den sauren Apfel beißen und uns jedes Jahr mit dieser Alimentation beschäftigen. Ich wünsche gute Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss. Ich weiß, dass es schwierig ist, aber ich hoffe, dass wir eine gute Lösung hinbekommen. Danke. (Beifall SPD, Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich schließe die Aussprache. Es wurde Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hohen Hauses. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9855 ERSTE BERATUNG Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Keiner möchte das Wort zur Begründung. Dann eröffne ich die Aussprache und als ersten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Weltzien, Fraktion Die Linke, auf.

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Philipp Weltzien Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes

Verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete – Gäste auf der Tribüne leider keine mehr, aber dafür bestimmt am Livestream! Um eine einfachere elektronische Kommunikation mit und innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie elektronische und medienbruchfreie Kommunikations- und Bearbeitungsprozesse in der öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen, ist im Mai 2018 das Thüringer E-Government-Gesetz in Kraft getreten und im Sommer 2022 zum ersten Mal verändert worden. Nun gibt es in einigen Punkten Veränderungs- bzw. Verlängerungsbedarf, der vor allem auf der Wirkungsebene digitale Prozesse vereinfachen und voranbringen soll. Ein Blick in das Dashboard zur OZG-Umsetzung beispielsweise zeigt, dass wir mit Hamburg, Bayern und Hessen weit vorn vertreten sind, was die Umsetzung anbelangt. Ja, ich weiß, Vertreterinnen und Vertreter der Opposition werden jetzt sagen, die Bitkom-Studie hat andere Ergebnisse gezeigt. Nein, wir sind da auf Platz 4 vertreten bei der OZG-Umsetzung im engen Abstand zu Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Aber mit Blick auf Platz 11 im Bereich digitaler Verwaltung erkennen wir auch an, dass wir noch mal einen deutlichen Push brauchen. Da der Bund aber weiterhin die groß angekündigte OZG-2.0-Novelle schuldig bleibt – wir haben erst heute Morgen wieder davon gehört und darüber gesprochen –, vor allem wegen der Verweigerungshaltung der CDU-geführten Bundesländer im Bundesrat, muss weiterhin jeder selbst sehen, wo er bleibt. Es bleibt bitter festzustellen, dass gerade die Bundes-FDP außer markigen Worten bisher produktiv nichts beizutragen gehabt hat. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Bei so vielen Themen!) Sagen wir es, wie es ist: Die Hauptlast des E-Governments liegt am Ende – nicht nur in Thüringen, sondern überall – in den Kommunen. Von daher sei von hier aus noch mal die dringliche Empfehlung an die Kommunen erneuert, sich bei der Einführung der Fachverfahren und im Leben, dem echten Leben digitaler Datenverarbeitung vom extra dafür gegründeten kommunalen IT-Dienstleister KIV unterstützen zu lassen. Aber zum E-Government-Gesetz: Welche Änderungen stehen eigentlich genau drin, worum geht es, was haben wir vor? Im Rahmen der Experimentierklausel können Formen der elektronischen Kommunikation zugelassen werden, also die sogenannte Schriftformersetzung, beispielsweise in Form einer E-Mail. Das ist geregelt in § 12 Abs. 2. Aber diese Klausel endet 2026, diese Experimentierklausel. Und in realistischer Betrachtung brauchen wir hier eine Fristverlängerung bis Ende 2029, weshalb das auch so im Gesetzentwurf steht. Zudem sollen Kommunen landkreisübergreifend im Bereich IT und E-Government besser zusammenarbeiten können, so geregelt in § 27 Thüringer EGovernment-Gesetz. Was heißt das? Gemeinsame kommunale Rechenzentren sorgen für einen effizienteren Mittel- und Personaleinsatz bei der Betreuung der IT-Infrastruktur und können dabei helfen, gleichartige Fachanwendungen auch gemeinsam zentral zu hosten und zu administrieren. Die Förderung kommunaler Vorhaben für einheitliche E-Government- und IT-Infrastrukturinitiativen bleibt eine Daueraufgabe, wie zuletzt festgestellt, und muss weiterhin finanzielle Unterstützung erfahren. Als direkte Repräsentanten einer erlebbaren Verwaltungsdigitalisierung stehen die Thüringer Kommunen an der ersten Stelle und in der ersten Reihe und verdienen jede leistbare Unterstützung. An dieser Stelle möchte ich meine Redezeit nutzen, um Politik und Verwaltung auch noch mal dafür zu sensibilisieren, dass Bürgerinnenorientierung in den Vordergrund zu stellen ist. Bei aller gelebter Digitalität und dem Drang danach – ja, haben wir in der Bitkom-Studie gelesen – ist Thüringen eben nicht ganz vorne mit dabei, was unter anderem auch an dem vergleichsweise hohen Altersdurchschnitt der Thüringer Bevölkerung liegt und damit zu erklären ist. Da kann das digitale Antragsverfahren, weil wir das auch immer wieder hören, noch so einfach sein, noch so gut sein, wer den menschlichen Kontakt bei seinen Behördenangelegenheiten sucht, soll und muss ihn auch weiterhin bekommen. Als Land werden wir am Ende des Tages daran gemessen werden, wie gut wir die Bürgerinnen an die Hand nehmen und neue Prozesse begleiten, verständlich erklären und niemanden zurücklassen. Es gilt dennoch, die individuelle Lebensrealität der Thüringer/-innen zu treffen und die Verwaltung bei diesen Prozessen, so gut es geht, auf allen Ebenen mit den entsprechenden Mitteln und Maßnahmen zu unterstützen. Gestatten Sie mir zum Abschluss noch eine Bemerkung auch als Replik zu Gesprächen aus den letzten Wochen zu anderen E-Government- oder überhaupt Digitalisierungsvorhaben. Um der sprunghaft gestiegenen Dynamik und der Bedeutung der Digitalisierung als absolutes Querschnittsthema noch mal Rechnung zu tragen, unterstütze ich ausdrücklich – und es ist hoffentlich Teil von weiterem Handeln auch hier im Hause – die Schaffung eines Digitalausschusses für eine schnellere, aber vor allem auch verantwortungsvoll gestaltete Digitalisierung mit Mehrwert. Dafür müssen wir auch die politischen Strukturen adäquat aufstellen. (Beifall DIE LINKE) Ich freue mich auf die Beratungen und Anhörungen im Nachgang im Haushalts- und Finanzausschuss. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Kowalleck, Fraktion der CDU, das Wort.

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Maik Kowalleck CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, mein Vorredner ist schon auf den Inhalt des Gesetzentwurfs eingegangen – auch Respekt dafür, dass Sie so viele Worte finden konnten für die wenigen Seiten des Gesetzentwurfs. Aber eins ist natürlich klar: Das ist ein umfassendes Thema. Wir hatten es heute früh auch schon bei der Beratung zum Thüringen-Monitor: Die Digitalisierung beschäftigt uns seit Jahren, wird uns weiterhin beschäftigen. Insbesondere ist auch die Zusammenarbeit mit den Kommunen hier Thema des Gesetzentwurfs. Hier haben wir als Land Thüringen in den letzten Jahren auch mit finanziellen Beträgen unterstützt und das ist auch weiter notwendig. Wir sehen aber auch, dass man teilweise an die Grenzen kommt, sprich Thema „E-Akte“. Hier haben wir auch wieder Themen, bei denen wir sagen: Wir brauchen eine Fristverlängerung, weil bestimmte Dinge nicht umzusetzen sind. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns noch mal intensiv im Ausschuss mit den einzelnen Themen beschäftigen. Sie wissen, wir hatten jetzt über einen längeren Zeitraum den Digitalisierungsantrag der CDU im Haushalts- und Finanzausschuss, auch den Antrag der FDP, und die haben uns intensiv beschäftigt. Da sind wir jetzt auch auf der Zielgeraden. Deswegen möchte ich heute auch nicht so intensiv auf die verschiedenen Themen eingehen, weil wir uns im Haushalts- und Finanzausschuss damit noch mal beschäftigten. Auch hier trifft es wieder zu, dass wir uns morgen zur Sondersitzung 8.00 Uhr treffen und eine Anhörung auf den Weg bringen, soweit das auch die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses wollen. Aber ich denke, es ist sinnvoll, dass man hier auch noch mal die Betroffenen abfragt, insbesondere die Kommunen, weil wir natürlich auch hier die Hinweise aus dieser Richtung brauchen. Ich hatte das eingangs erwähnt: Wichtig ist, dass wir in den verschiedenen Bereichen weiter unterstützen. Viele von uns sind selbst Mandatsträger in den Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen und da sehen wir auch, wo die Unterstützung notwendig ist. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf und die Beratung auch entsprechend begleiten. Wir sehen uns dann spätestens morgen früh im Haushalts- und Finanzausschuss. Danke sehr. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion der AfD rufe ich Herrn Abgeordneten Möller auf, bitte.

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Stefan Möller AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste am Livestream zumindest, hoffe ich, es hat mich ehrlich gesagt gewundert, dass man über diesen relativ profanen Gesetzentwurf so lange redet. Ich habe da eigentlich nur eine Anmerkung, die die Experimentierklausel betrifft. Ich glaube, die allererste E-Mail wurde 1972 abgeschickt, das war drei Jahre vor meiner Geburt. Ich bin jetzt 49 Jahre alt und im Jahr 2024 schreibt die Landesregierung in den E-Government-Gesetzentwurf eine Experimentierklausel für die digitale Kommunikation. Ich muss sagen, wir sind weit gekommen in diesem Land. Es zeigt ein Stück weit, wie rückschrittlich diese Landesregierung im Bereich des Digitalen unterwegs ist. Mehr gibt es jetzt zu diesem Gesetzentwurf nicht zu sagen. Danke schön. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gehe ich recht in der Annahme, dass die Parlamentarische Gruppe der FDP nicht reden möchte? Das ist der Fall. Aber die Landesregierung. Frau Ministerin Taubert, bitte. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, man kann sich natürlich über alles verächtlich machen, Herr Möller, klar geht das, gar keine Frage, wenn man solche Vergleiche findet. Man findet immer einen Vergleich. Der muss ja nicht stimmen. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Doch, der stimmt!) Nein, der muss nicht stimmen. Der muss eben nicht stimmen. Wenn Sie wüssten, warum wir die Experimentierklausel eingefügt haben, nicht, weil wir nicht mit E-Mail arbeiten, nicht, weil wir nicht – wir sind ein voll digitalisiertes Haus, sehr geehrter Herr Möller. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das sieht man!) Ja, klar, das sehen wir – ganz genau. Das ist kein Selbstläufer, aber man kann alles verächtlich machen. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Das sieht man an der Stellenbeschreibung!) Schauen Sie sich lieber an und versuchen Sie zumindest ansatzweise den Kontext zu finden, dann wird sich Ihnen auch die Situation erschließen, warum wir zunächst mal die Experimentierklausel haben, (Beifall DIE LINKE) die wir jetzt auch herausnehmen wollen, die nicht drinstehen bleiben soll, Verstetigung. Wichtig ist uns – und es ist wirklich ein dickes Brett und es hat viele Facetten, hat Herr Kowalleck gesagt –, wir müssen den Kommunen überall, wo es möglich ist, auch die Vereinfachung ermöglichen, dass sie zusammenarbeiten können. Denn wenn ich in eine kleine Kommune gehe – ich war letztens in einer VG, will ich Ihnen auch zum Besten geben, die sich wirklich sehr mühen –, die haben letztlich maximal anderthalb Kräfte, um ein Datenmanagementsystem einzuführen. Das unterstützen wir schon finanziell, damit so eine VG das mal gemacht hat, damit wir das auch später übertragen können an andere. Die sind wirklich außerordentlich motiviert. Aber die stehen natürlich vor Fragen, die letztlich nur in einem gemeinsamen Kontext beantwortet werden können. Man braucht eine Truppe, eine Gruppe unterschiedlicher Gemeinden, die gemeinsam daran arbeiten. Da, wo das passiert – wir haben zwei große Läufe mittlerweile für unterschiedliche Programme –, da merken wir, dass auch dieses Reden, nicht nur das Anwenden, das Lernen des Projekts, des Programms, sondern auch das Miteinanderreden, im ungleich stärkeren Maße dazu verhilft, dass Verwaltung auch die Vorteile, natürlich auch die Hürden von Digitalisierung erfährt und viel schneller vorankommt, als wenn jeder das ganz allein machen würde. Das ist ein wichtiger Punkt darin, deswegen ganz herzlichen Dank, wenn wir das schnell beraten. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sehe ich (Zwischenruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: Doch!) jetzt. Bitte schön.

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Philipp Weltzien Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Die Wortmeldung von Herrn Möller hat mich jetzt doch noch mal nach vorn getrieben. Herr Möller, ganz kurz, auch wenn ich schon viel geredet habe, das waren schon ganz schön markige Worte und eine ganz schön große Klappe von einem Verein, der sich gerade zum Thema „Digitalisierung“ tatsächlich das erste Mal hier an diesem Rednerpult gemeldet hat. Ihre bisherige Mitarbeit bei dem ganzen Thema hat sich vermissen lassen. Von daher vielleicht doch eher die kleine Violine rausholen. (Beifall DIE LINKE, SPD) (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Also keine Substanz jetzt!) (Zwischenruf Abg. Beier, DIE LINKE: Selbst- erkenntnis ist ein guter Anfang!)

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Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht. Dann die Frage: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Herr Abgeordneter Blechschmidt.

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André Blechschmidt Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes

Haushalts- und Finanzausschuss, bitte.

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Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes

An den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer also der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus. Ich frage trotzdem noch mal die Gegenstimmen ab. Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Entwurf an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9864 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Ich sehe dazu keine Wortmeldung. Dann eröffne ich die Aussprache. Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Schaft das Wort. Gut, dann nehmen wir jemand anderen. Herr Kollege Schubert, bitte schön.

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Andreas Schubert Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, das war die richtige Meldung, Kollege Schaft ist allerdings terminlich verhindert, deswegen werde ich an seiner Stelle seine Rede vortragen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenige Sätze können viel verändern. Das trifft auf diesen Gesetzentwurf auf jeden Fall zu, denn wir wollen den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen in Thüringen endlich den Weg zu einer eigenständigen Wahrnahme des Promotionsrechts öffnen. Das ist ein wichtiger Schritt für den Wissenschafts- und Forschungsstandort Thüringen. Damit kommen wir weiter nach vorn. Wir werden Zukunfts- und Chancenland bleiben können. Die Promotion und damit die Verleihung der Doktorinnenwürde stellt für die wissenschaftliche Karriere an den Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie auch für die Tätigkeit in der freien Wirtschaft oder öffentlichen Verwaltung als Fach- und Führungskraft einen wichtigen Schritt dar. Dass wir nun auch an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften und den Fachhochschulen dies möglich machen wollen, hat seinen Grund in der Entwicklung dieses Hochschultyps. Mit meinem – das meint jetzt den hochschulpolitischen Kollegen von Christian Schaft –, mit meinem linken hochschulpolitischen Kollegen Tobias Schulze aus dem Abgeordnetenhaus in Berlin fasste ich es in der Festschrift zum 50. Jubiläum des Hochschullehrerinnenverbandes mit den Worten wie folgt zusammen: „Entfesselt die Fachhochschulen!“ Denn ja, Universitäten, Fachhochschulen und auch duale Hochschulen nehmen unterschiedliche Rollen und Funktionen in Lehre und Forschung wahr, allerdings nicht auf Augenhöhe. Das soll sich jetzt ändern. Dabei können sich die Hochschultypen in ihrer Unterschiedlichkeit besser entfalten, wenn man die Gleichwertigkeit ihrer Arbeit im Sinne von Wissenschaft und Forschung ernst nimmt. Denn die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften oder Fachhochschulen können mehr, als sie aktuell dürfen. Und sie wollen das auch, wie Frau Prof. Kristin Mitte zum Beispiel auf dem Symposium der Thüringer Fachhochschulen im Sommer 2022 deutlich machte. Sie unterstrich damals in ihrer Rede, dass auch die Fachhochschulen ein Faktor für Innovation sind, umso mehr, wenn auch an ihnen promoviert werden kann – und genau darum geht es – und dann die Promovierten den Weg in die Unternehmen finden und damit den Bereich von Forschung und Entwicklung gerade auch im kleinen und mittelständischen Bereich stärken können. Ohne ein Promotionsrecht drohen diese Fachkräfte mit ihrem wissenschaftlichen sowie fachlichen Know-how einen Weg in andere Bundesländer einzuschlagen. Nun könnte eingewendet werden: Wozu braucht es das eigenständige Promotionsrecht, wenn es doch das Thüringer Hochschulgesetz gibt mit der Möglichkeit der kooperativen Promotionen? Noch mal zur Erinnerung: 2018 hatten wir geregelt, dass Professoren einer Fachhochschule auch bei fehlender Habilitation von der Teilnahme kooperativer Promotionsvorhaben nicht ausgeschlossen werden dürfen. Zudem wurden die Möglichkeiten eingeräumt, dass Hochschullehrende einer Fachhochschule an einer Universität kooptiert werden können und damit im Verfahren gleichgestellt werden. Der gewünschte Effekt blieb allerdings aus, bei ähnlichen Regelungen in anderen Bundesländern übrigens auch. Ich will es mal in Zahlen ausdrücken, denn die Antwort auf meine – meint Christian Schafts – Kleine Anfrage im Jahr 2022 zeigt das Problem deutlich auf. Wenn von 991 begonnenen Promotionen an den Thüringer Universitäten im Jahr 2021 nur 11 eine kooperative Promotion sind, kann uns das nicht zufriedenstellen, vor allem auch nicht (Beifall DIE LINKE) die Rückmeldung der Hochschullehrenden und Promovierenden, die im Verfahren schlechte Erfahrungen machten. So schilderte Prof. Dr. Wesselak von der Hochschule Nordhausen recht eindrücklich, dass man bei einer kooperativen Promotion oder auch im Verfahren der Kooptation als Bittsteller, als zusätzliche Belastung für die Universitäten wahrgenommen wurde, Probleme, die auch durch die Evaluation des Netzwerks für Kooperative Promotionen deutlich wurden. Auch wenn die Evaluation wichtige Empfehlungen zur Verbesserung der Lage aufzeigte, so bleibt es aus unserer Sicht dabei: Eine grundlegende Änderung wird es nur mit der Übertragung des Promotionsrechts auf Hochschulen für Angewandte Wissenschaften oder einzelne Teilbereiche geben. Es braucht daher ein bedarfsgerechtes, gesetzlich verankertes Modell zur Übertragung des Promotionsrechts auch auf die Fachhochschulen. Und genau das liegt nun mit dem Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen vor. Das Ministerium soll die Möglichkeit erhalten, auf Antrag ein fachlich begrenztes Promotionsrecht für eine wissenschaftliche Einrichtung in Form eines Promotionszentrums zu verleihen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Qualitätssicherung, die durch eine entsprechende Evaluation erfolgen soll und bei erfolgreichem Abschluss dazu führt, dass die befristete Verleihung des Promotionsrechts entfällt. Auf die Frage der Qualitätssicherung verweisen wir deshalb besonders darauf, dass diese gern in Debatten zum Promotionsrecht herangeführt wurde, um dieses den Fachhochschulen zu verwehren. Doch dabei versteckte sich eigentlich eine Debatte bei den Universitäten, die um ihren Status bangten. Denn die Frage der Qualitätssicherung ist nach unserer Überzeugung keine des Hochschultypus. Universitäten und Fachhochschulen müssen sich gleichermaßen einem Qualitätsdiskurs stellen. Denn unabhängig vom Hochschultypus gilt es, die Qualifizierung von Promovierenden durch sinnvolle Maßnahmen zu begleiten. Dazu gehören klar geregelte Anforderungen und Vereinbarungen zur Promotionsbetreuung und eine Ausgestaltung der Beschäftigungsbedingungen im Sinne guter Arbeit in der Wissenschaft. (Beifall DIE LINKE) Nun stehen wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf an einem wichtigen Punkt. Wir freuen uns, dass sich das Wissenschaftsministerium mit den Fachhochschulen in Thüringen im Ergebnis der Erarbeitung der Leitlinien zur Hochschulentwicklung an einen Tisch gesetzt hat, um für Thüringen ein passendes Modell für die Übertragung des Promotionsrechts zu entwickeln. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt sind den Weg bereits gegangen und haben gute Erfahrungen gemacht. Wir tragen damit einen Teil dazu bei, die Fachhochschulen zu entfesseln, denn sie sind durch die anwendungsnahe Forschung im Sozial- oder Gesundheitsbereich sowie der Mobilität, Energietechnik oder in den Ingenieurwissenschaften bewährte Kooperationspartnerinnen kleiner und mittelständischer Unternehmen in den Regionen. Als Wissensspeicher und Innovationsorte sind sie damit wichtiger infrastrukturpolitischer Anker, gerade auch in den neuen Bundesländern, und sie bieten Menschen einen Weg in die Wissenschaft, die nicht über den ersten Bildungsweg zur allgemeinen Hochschulreife gelangt sind. Damit stellen Fachhochschulen einen wichtigen Baustein zur sozialen Öffnung der akademischen Bildung dar. Diese Rolle wollen wir stärken. Mit der Ermöglichung des Promotionsrechts wird zudem eine zunehmend auf die Fachhochschulen übertragene Aufgabe auch personell untersetzt: die Forschung. Das ist auch ein konkreter Beitrag zur Fachkräftegewinnung und -sicherung in Thüringen, denn wer die Möglichkeit hat, Promotionen anzubieten, ist attraktiv für junge Menschen in ihrer innovativen Schaffensphase. Weitere Aufgaben werden dann noch vor uns liegen, um die Fachhochschulen weiter zu stärken, sei es der Aufbau eines entsprechenden Mittelbaus, die Überprüfung und Weiterentwicklung der Deputatsregelungen oder auch notwendige Anpassungen in der Forschungsförderung. Heute machen wir mit der Einbringung und Beratung dieses Gesetzentwurfs den ersten wichtigen Schritt. Wir freuen uns daher auf die Beratung im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie hoffentlich eine schnelle gemeinsame Umsetzung dieses Vorhabens bis zur Sommerpause. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Vielen Dank, Herr Kollege Schubert. Jetzt hat Abgeordneter Tischner für die CDU-Fraktion das Wort.

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Christian Tischner CDU

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Oma hat immer gesagt: Am Abend werden die Faulen fleißig. Das Ansinnen, was hier vorgetragen worden ist, ein eigenes Promotionsrecht für die Fachhochschulen zu schaffen, unterstützen wir ausdrücklich. Bisher besteht diese Möglichkeit leider nur über die kooperative Promotion. Es ist klar geworden, dass diese nur ein Surrogat, also ein behelfsmäßiger und nicht vollwertiger Ersatz ist. In der Zielrichtung sind wir uns also einig und wir werden deshalb auch für eine Ausschussüberweisung stimmen. Die Durchführung einer Anhörung halten wir aber mit Blick auf die konkrete Ausgestaltung – das ist auch in der Vorrede deutlich geworden – für einen guten Lösungsvorschlag als zwingend erforderlich. Ein fachlich begrenztes Promotionsrecht in einem Promotionszentrum und zunächst der Nachweis der ausreichenden Forschungsstärke in einem Begutachtungsverfahren können funktionieren. Je nachdem, wie das Ministerium das Begutachtungsverfahren aber genau ausgestaltet, kann das auch zu einem Bürokratiemonster mutieren. Wir sind sehr gespannt, wie die Fachhochschulen selbst diese Ausgestaltung dann im Anhörungsverfahren bewerten werden, und haben durchaus auch Zweifel an der Praktikabilität, wie es jetzt hier geplant ist. In der Anhörung wird zudem aus unserer Sicht noch zu klären sein, ob wir nicht doch ähnlich anderer Bundesländer auch fachhochschulübergreifende Promotionszentren erlauben sollten. Für uns als CDU steht die Frage der vertieften Kooperationen aller Thüringer Hochschulen, nicht nur der Fachhochschulen, sehr hoch auf der Agenda. Gerade bei administrativen Tätigkeiten und im Kampf um EU- und Bundesmittel sollten mehr gemeinsame Aktivitäten dringend forciert werden, warum auch nicht hier in diesem Bereich. All diese Fragen werden wir gemeinsam im Wissenschaftsausschuss zu diskutieren haben. Die Zeit dafür – ich habe es am Anfang meiner Rede angedeutet – ist knapp, aber wir sind optimistisch, dass wir uns auf etwas einigen können, was dann tatsächlich auch zum Standortvorteil unserer Fachhochschulen werden wird. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Vielen Dank, Herr Kollege Tischner. Jetzt rufe ich Herrn Abgeordneten Liebscher für die SPD-Fraktion auf.

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Lutz Liebscher SPD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, ich bin sehr froh darüber, dass wir heute den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vorlegen können. Worum geht es? Hochschulen für Angewandte Wissenschaften oder Fachhochschulen müssen bisher mit Universitäten kooperieren, wenn Absolventen eine Promotion anstreben. Wir wollen das ändern, denn die Realität zeigt, dass lediglich ca. 1 Prozent der wissenschaftlichen Doktorarbeiten in Thüringen an den Fachhochschulen, an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften entstehen. Im Jahre 2021 waren das 11 von 991 insgesamt. Dabei sind die Fachhochschulen längst nicht mehr nur Lehranstalten. In ihren jeweils spezifischen Nischen und auf ihren Spezialgebieten entwickeln die Fachhochschulen praxisnah ein Expertenwissen. In den vergangenen Jahren haben sie sich mehr und mehr zu Orten intensiver Forschung entwickelt. Unsere Thüringer Fachhochschulen liegen bei der Einwerbung von Drittmitteln für Forschungsprojekte bereits jetzt über dem Bundesschnitt, wie unsere Universitäten im Übrigen auch. Das ist – ganz nebenbei bemerkt – auch ein sichtbarer Erfolg unseres Wissenschaftsministers Wolfgang Tiefensee und unserer rot-rot-grünen Hochschulpolitik auf Landesebene. Unsere Fachhochschulen sind regional bestens vernetzt mit starken Partnern vor Ort, aber eben auch in internationale Forschungsaktivitäten eingebunden. Gerade in dieser Woche begleiten die Präsidenten der Hochschulen Nordhausen und Schmalkalden sowie der Ernst-Abbe-Hochschule Jena eine Thüringer Delegation in Japan. Auf der anderen Seite besteht durch ihr Selbstverständnis als immer praxisnahe Lehr- und Forschungseinrichtungen seit jeher ein enges Band zu regionalen Playern. So wird hier an regionalen Lösungsansätzen und thüringischen Antworten auf globale Fragen gearbeitet. Aus meiner Sicht ist es daher nur folgerichtig, wenn wir den Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Thüringen die Möglichkeit eröffnen, zukünftig selbstständig Promotionsverfahren durchzuführen. Es ist ein Meilenstein. Kritische Stimmen gibt es natürlich auch. Es wird vor Entwertung und Verwässerung von Dissertationen und einer gefährlichen Inflation an Doktortiteln gewarnt, wenn die wissenschaftlichen Standards abgesenkt würden. Diesen Kritikern möchte ich sagen, dass wir die Bedenken ernst nehmen und deshalb in der Gesetzesänderung das Promotionsrecht an strenge Kriterien knüpfen. Nur nachweislich besonders forschungsstarke Fachbereiche sollen auf entsprechenden Antrag und nach einer eingehenden Begutachtung ein Promotionszentrum einrichten können, das vom Wissenschaftsministerium dann ein zunächst zeitlich befristetes Promotionsrecht zugesprochen bekäme. Die Entfristung kann erst nach erfolgreicher Evaluation erfolgen. Die Sicherstellung der wissenschaftlichen Qualität wird also gewährleistet. Was erreichen wir denn nun mit der Erweiterung des Promotionsrechts für Fachhochschulen? Wir stärken damit nachhaltig den Wissenschafts- und vor allem den Forschungsstandort Thüringen, wir stärken damit die Innovationskraft hier bei uns, wir steigern ganz zentral die Chancen für den Transfer von Forschungsergebnissen. So können die Resultate schneller und besser für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in Thüringen genutzt werden. Wir stärken weiterhin Thüringen im Wettbewerb um die klügsten Köpfe. Mehr als die Hälfte der Bundesländer bietet bereits die Möglichkeit zur Promotion an Fachschulen an, darunter auch unsere direkten Nachbarn Hessen und Sachsen-Anhalt bereits seit 2021. Dort läuft das neue Konzept übrigens sehr erfolgreich, die Resonanz ist sehr gut, die Zuwachsraten sind bemerkenswert. Wir halten also kluge junge Studieninteressierte hier oder ziehen sie zu uns, indem wir ihnen künftig vielfältige akademische Perspektiven an unseren Hochschulen anbieten können. Es wird grundsätzlich möglich sein, hochschulübergreifende Promotionszentren einzurichten – insofern hat der Vorredner da nicht ganz den Punkt getroffen. Diese Forschungskooperation begrüßen wir ausdrücklich, denn Synergien nützen dem Freistaat. Weiterhin verbessern wir die Nachwuchsförderung an unseren ausgezeichneten Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Das ist im Wettbewerb um Talente und Fachkräfte ein wichtiger Schritt. Zugleich ermöglichen wir den Hochschulen die Qualifikation des eigenen Nachwuchses. Und wir profilieren die Alleinstellungsmerkmale unserer Hochschullandschaft. Exemplarisch für die Forschungen an den Themen der Gegenwart und Zukunft sind innovative Projekte zur Wärmewende in Thüringen, zur regenerativen Energietechnik oder zur Digitalisierung der Lebens- und Arbeitswelt. Die jeweiligen Fachbereiche und Wissenschaftler sind dabei bundesweit führend. Mit Promotionsrecht stärken wir dauerhaft auch die Hochschulen in ihrer akademischen Entwicklung, da sie künftig ihre Profile und Schwerpunkte überregional auch über die Nachwuchsförderung noch stärker sichtbar machen können. Sehr geehrte Damen und Herren, die eigenständige Betreuung von Doktorarbeiten: Die Fachschulen wollen es und sie können es. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg freimachen, sodass sie es auch beweisen können. Noch vor der Sommerpause kann es uns gemeinsam gelingen, dieses Gesetz zu beschließen. Ich beantrage daher namens meiner Fraktion die Überweisung an den zuständigen Ausschuss, damit dort die Anhörung zügig stattfinden kann. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Vielen Dank, Herr Kollege Liebscher. Ich rufe für die Gruppe der FDP Frau Abgeordnete Baum auf.

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Franziska Baum FDP

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir reden hier so kurz vor dem Ende der Legislatur über einen kleinen Gesetzentwurf. Aber jetzt will ich als Teil einer Gruppe, die schon einen größeren dazu auch noch kurz vor der Legislatur vorgelegt hat, hier nicht unken. Aber das Thema „Promotionsrecht“ ist keine kleine technische und vor allem keine unkontroverse Änderung – bei aller Einigkeit, die hier im Plenum durchgeklungen ist. Wir sind da grundsätzlich offen. Aber was mich bei der Rede von Herrn Schubert/Schaft ein bisschen gestört hat, ist so der Unterton in Richtung Universitäten, die da irgendwie Angst haben, ihren Status zu verlieren. Natürlich kämpft an dieser Stelle auch jeder für sich, aber bei aller Offenheit für ein mögliches Promotionsrecht an den Fachhochschulen wünschten wir uns schon ein bisschen Demut auch im Diskurs gegenüber den Universitäten. (Beifall Gruppe der FDP) Bei der Frage, ob die Universitäten allein das Recht haben, Doktorandinnen oder Doktoranden auszubilden, geht es darum, ob es dieses Alleinstellungsmerkmal bei den Universitäten gegenüber den Fachhochschulen braucht oder inwiefern Unis und Fachhochschulen unterschiedlich sind oder sein sollen. Wir betrachten das jetzt erst mal grundsätzlich ganz neutral und stellen die Frage: Was braucht es für eine Promotion und eine Promotionslandschaft in Thüringen? In erster Linie natürlich interessierte und motivierte Promovenden. Davon gibt es in Thüringen in den letzten Jahren tatsächlich eine steigende Anzahl, auch in allen Fächergruppen, so sagt das Statistische Landesamt. Einige davon legen auch durchaus diese kooperative Promotion ab, von der Kollege Tischner auch vorhin gesprochen hat, aber nur ein Bruchteil. In Thüringen waren das 2021 insgesamt 72 Promotionen von den sonst 5.726, also ungefähr 1,3 Prozent, die diese kooperative Promotion abgelegt haben, was quasi die Möglichkeit ist, an der Fachhochschule zu promovieren. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob das damit zu tun hat, dass dieses Hoheitsrecht bei den Universitäten liegt, oder ob die Universitäten den Fachhochschulen die Kooperationen verwehren oder ob die Projekte scheitern, weil der fachliche Fokus an den Unis nicht stimmt, oder ob es vielleicht einfach kein Thema für die Fachhochschulstudenten ist. Wenn man den Fachhochschulen selbst Glauben schenkt, dann verlassen eine ganze Reihe Studenten bereits nach dem Bachelor die Fachhochschule, wenn sie die Wissenschaft oder die Promotion im Blick haben, um dann schon den Master an der Universität zu machen. Das ist durchaus ein Gedanke, den wir dabei mit in den Blick nehmen sollten. Die Frage ist also: Wie fügt sich eigentlich dieses Promotionsrecht in die Differenz zwischen Uni und Fachhochschule ein? Ich habe vorhin gesagt, wir sind da noch nicht entschieden. Der Hochschullehrerbund wünscht sich ein Promotionsrecht auf der Grundlage einer einheitlichen Akkreditierung, die dann auch für alle Hochschulen gilt. Den Wissenschaftsrat wollte ich jetzt zitieren, habe aber die PM auf dem Tisch liegen lassen. Aber auch der Wissenschaftsrat ist da offen, allerdings auch mit der Frage: Was sind denn die Kriterien, nach denen wir Promotionen an einer Hochschule oder an einer Universität ermöglichen? Dann brauchen wir für eine Promotion an einem Hochschulstandort auch strukturelle und fachliche Voraussetzungen. Da gilt es – aus unserer Sicht zumindest –, die Unterschiedlichkeit, die die Fachhochschulen und die Universitäten haben, anzuerkennen und die Konsequenzen daraus für die Promotionsfähigkeit zu ziehen. (Beifall Gruppe der FDP) Die Fachhochschulen besitzen aktuell – vielleicht auch: noch – den klassischen akademischen Mittelbau der Universitäten nicht und sind auch materiell dafür nicht ausgerüstet. Selbst für die Einrichtung eines Promotionszentrums, sei es als führende Fachhochschule selbst oder übergreifend für mehrere Fachhochschulen zusammen, braucht es die Herstellung von einer sogenannten Forschungsstärke. Das braucht Zeit, das braucht Kraft und das braucht vor allem finanzielle Mittel. Letztere konnten Sie in Ihrem Vorschlag nicht beziffern. Es wird aber Landeshaushaltsgeld sein und da stellt sich für mich schon die Frage, wo wir das hernehmen wollen, wenn wir jetzt schon Schwierigkeiten haben, den Hochschulen die Finanzen zur Verfügung zu stellen, die sie brauchen, um den Fokus auf Lehre legen zu können und nicht so einen starken Forschungsdruck zu spüren. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Die FDP sagt immer „500 Millionen weniger“!) Meine sehr geehrten Damen und Herren und auch sehr geehrter Herr Schubert/Schaft, bei aller offensichtlichen Einigkeit, es gibt zu diesem Vorschlag durchaus Gesprächsbedarf, wenn nicht unter uns, dann aber auf jeden Fall bei den Akteuren in der Hochschullandschaft. Wir sollten uns diese Zeit auch nehmen, im Ausschuss ausführlich über die Details der Umsetzung, vor allem aber über die Konsequenzen zu sprechen, also, was bedeutet das am Ende für die Hochschulen, für die Universitäten und auch für das Verhalten von Studierenden und potenziell Promovierenden. Ob das in dieser Legislatur noch gelingt, weiß ich nicht, aber in diesem Falle geht Probieren über Studieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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Bergner

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Vielen Dank, Frau Kollegin Baum. Jetzt rufe ich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich auf.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es jetzt schon gehört, der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften – manche sagen immer noch Fachhochschulen, darunter sind sie auch eher bekannt – ein fachlich begrenztes Promotionsrecht erhalten sollen. Uns fällt es nicht schwer, diese Forderung zu vertreten, weil sie seit 2009 elementarer Bestandteil unserer Programmatik ist und ich mich schon an Diskussionen in den Jahren 2008 und 2009 in Nordhausen und anderswo erinnere, wo die Fachhochschulen das durchaus für sich auch immer wieder gefordert haben. Das bedeutet, ich will es auch noch mal zusammenfassen, dass nicht die gesamte Fachhochschule das Promotionsrecht bekommt, sondern ein Fachbereich, der besonders forschungsstark ist. Darauf wurde eben auch schon verwiesen. Dieser Fachbereich kann ein Promotionszentrum bilden. Die Einrichtung des Promotionszentrums kann auch hochschulübergreifend erfolgen, das steht in Artikel 1 § 61 – Herr Tischner ist zwar nicht mehr da, aber da ist es genauso enthalten. Ein solches Promotionsrecht light – muss man ja sagen, denn es ist nicht das volle Promotionsrecht – ist aus unserer Sicht in jedem Fall besser als die bisherige Regelung und auch ein erster Schritt zur Gleichstellung der unterschiedlichen Hochschulen. Das bisherige Verfahren als Kooperationsverfahren – Frau Baum hat gerade auf die Fälle hingewiesen, die durchaus überschaubar sind – lief zugegebenermaßen zwischen den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Universitäten nicht immer besonders gut. Das muss man einfach konstatieren. Die Zuständigkeiten, die Betreuung und auch die Rückmeldung und Kommunikation mit und zwischen den Hochschulen und den Dozentinnen war oft holprig, wenn ich das so sagen darf. Viele Studierende sind da einfach direkt zur Promotion an eine Universität gegangen, wenn möglich, und die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften kämpfen da schon sehr lange um Verbesserungen. Auch die Gewerkschaft GEW und das Centrum für Hochschulentwicklung CHE unterstützen diese Forderung nach einem Promotionsrecht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zudem war die Anerkennung der Forschungsleistung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften lange überfällig. Das ist ja häufig durchaus kleingeredet worden, da gab es sicherlich auch Wettbewerbsstreit. Aber aus unserer Sicht jedenfalls ist es völlig richtig. Acht Bundesländer verfügen aktuell über eine gesetzliche Regelung, die die Promotion an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ermöglichen, das sind Schleswig-Holstein, Bremen, Berlin, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Allerdings sind die mitnichten überall gleich, wir haben in Deutschland insgesamt vier unterschiedliche Szenarien. Da gibt es zum einen eine Promotion von Fachhochschulabsolventinnen, die von der Fachhochschule an die Universität wechseln. Dann gibt es die kooperative Promotion – das war eben Thema –, bei der die Fachhochschulabsolventinnen an einer Universität promovieren, dort aber von Professorinnen aus beiden kooperierenden Hochschulen betreut und geprüft werden. So war das in Thüringen ja auch, wie gesagt, mit allen Schwächen. Als Drittes gibt es die Möglichkeit einer Promotion von Hochschulabsolventinnen einer Fachhochschule in einem Promotionskolleg, also einem übergreifenden Verbund der staatlichen Fachhochschulen eines Landes, und das Vierte war die Promotion von Hochschulabsolventinnen von Fachhochschulen an der eigenen Hochschule in einer Kooperation mit mehreren anderen Fachhochschulen in Form eines fachlich oder thematisch ausgerichteten Promotionszentrums. Wenn wir jetzt gucken, wie es in den einzelnen Bundesländern praktiziert wird, dann sehen wir auch da eine sehr bunte Bandbreite. Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein setzen auf das Promotionskollegmodell. Ein praktiziertes eigenständiges, selektives Promotionsrecht gibt es mittlerweile in Hessen und Sachsen-Anhalt. Rechtlich möglich ist es mittlerweile auch in Bayern, Berlin und Bremen, wird aber noch nicht angewandt. Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften werden dennoch immer beliebter. Wenn wir uns das noch mal anschauen und vergleichen: 1980 war rund ein Viertel der Erstsemester an Fachhochschulen eingeschrieben, 2022 war es die Hälfte aller. Die Modernisierung des Hochschulgesetzes wird deshalb also höchste Zeit. Wir begrüßen die vorliegende Änderung, natürlich auch die Debatte und Anhörung dazu im Ausschuss. Das muss man sich genau anschauen, das ist überhaupt gar keine Frage, und alle Akteurinnen mit einbeziehen. Wir setzen deshalb auf eine Überweisung an den Wissenschaftsausschuss und dort auf eine gute Fortberatung. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Vielen Dank, Frau Kollegin. Meine Damen und Herren, bevor ich in Richtung Landesregierung schaue, möchte ich einen Hinweis geben. Die Parlamentarischen Geschäftsführer sind übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 18 und 19 vorzuziehen und jetzt nach dem Tagesordnungspunkt 21 zu behandeln. Sofern sich dagegen kein Widerspruch erhebt, würde ich so verfahren. Es erhebt sich kein Widerspruch, also machen wir das so. Jetzt schaue ich in Richtung der Landesregierung. Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

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Feller

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, mein besonderer Gruß an diesem Tag gilt den Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, die diese Debatte – ich vermute in großer Anzahl – am Livestream verfolgen. Heute ist ein großartiger Tag für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Thüringen, und das deswegen, weil lange Bemühungen jetzt ein Ziel und ein Ende gefunden haben, noch nicht ganz am Ende, aber immerhin die erste Lesung in diesem Haus. Den Prozess will ich kurz schildern. Wir reden bei den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften von Fachhochschulen, die ursprünglich hauptsächlich Lehre betrieben haben, die aber in den letzten Jahrzehnten, in den letzten Jahren ihre Forschung in vielen Bereichen stärker, deutlicher ausgebaut haben, die – auch wenn das Verfahren der kooperativen Promotion manchmal etwas hakelig war – mit den kooperativen Promotionen geübt und Erfahrungen gesammelt haben, wie solche Promotionsverfahren durchgeführt werden können. Heute ist der Tag, an dem sich ein neues Kapitel öffnet, nämlich dass fachlich abgegrenzte Bereiche an Fachhochschulen ein eigenständiges Promotionsrecht bekommen können. Wofür ist das gut und wofür ist das wichtig? Es ist nicht so, wie gerade gesagt wurde, dass diese Forschungsstärke erst einmal aufgebaut werden müsste. Wir haben jetzt die Gelegenheit, diese Bereiche, die schon forschungsstark sind, mit der Promotionsmöglichkeit weiter zu stärken, auch im Wettbewerb mit Hochschulen aus anderen Bundesländern. Hier geht es auch um das Einwerben von kompetitiven Drittmitteln. Dafür braucht man in der Tat auch Personal, das diese Projekte bearbeitet. Das ist wichtig, weil die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in manchen Bereichen ihren wissenschaftlichen Nachwuchs selbst generieren können. Und das ist besonders wichtig, weil es in manchen Fachhochschulen, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften Bereiche gibt, in denen es gar kein universitäres Pendent gibt, in denen es also gar keine Menschen gibt, die an Universitäten promovieren, habilitieren, um Professuren besetzen zu können. Beispielsweise in den nicht medizinischen Gesundheitsberufen ist das so, dass es einen eklatanten Nachwuchsmangel an Professorinnen und Professoren gibt. Hier öffnen wir also auch eine neue Tür. Wie war der Prozess: Ich bin zunächst den Regierungsfraktionen sehr dankbar, dass sie diese Initiative jetzt ergriffen haben, um den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften dieses Recht einzuräumen. Damit greift man einen Prozess auf, den wir über zwei Jahre geführt haben, nämlich einen Strategieprozess, die Entwicklung der Leitlinien zur Hochschulentwicklung 2025 bis 2030. Im Rahmen dieses Prozesses haben wir uns intensiv mit den Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften auseinandergesetzt. Wir haben uns dort – das ist mir wichtig – mit den Hochschulen, also mit den Fachhochschulen und den Universitäten, darauf verständigt, dass wir diesen Weg gehen und eine AG einrichten wollen, die die Frage beleuchtet, unter welchen Voraussetzungen die Fachhochschulen dieses Promotionsrecht erhalten können. Da gab es die ersten Sitzungen dieser AG, die aus meiner Sicht sehr konstruktiv verlaufen sind, wo es einen Konsens gab zwischen den Universitäten und den Fachhochschulen. Deswegen verstehe ich das Argument nicht, dass es hier eine Abwehr der Universitäten gegeben hat. Die waren offen dafür, dies zu machen, es aber auch an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen, die der Qualitätssicherung dieser Verfahren dienen. Das sind im Wesentlichen folgende: dass es in einem definierten Forschungsgebiet eine relevante Anzahl von forschungsstarken Professoren und Professuren geben muss. „Forschungsstark“ heißt dann, dass sie über mehrere Jahre hinweg kompetitive Forschungsdrittmittel eingeworben haben müssen und dass sie entsprechend auch über mehrere Jahre hinweg Publikationen auf diesen Forschungsgebieten publiziert haben. Das sind also die inhaltlichen Voraussetzungen, wo wir dann sicher sein können, dass es nicht eine „Promotion light“, ein „Doktor FH“ wird, sondern ein den Universitäten wirklich gleichwertiger akademischer Grad. Die Voraussetzungen beschreiben schon, wie das praktisch funktionieren kann. Wenn man über eine relevante Anzahl von forschungsstarken Professuren in einem bestimmten definierten Bereich spricht, ist es nicht so, dass das üblicherweise an einer unserer Fachhochschulen vorhanden ist. Das liegt daran, dass wir ein sehr kleinteiliges Hochschulsystem haben. Deswegen ist die Idee, die wir da verfolgen, dass es dezentrale Promotionszentren geben soll, wo Professorinnen und Professoren einer Hochschule dieses Zentrum gründen, aber sich Professorinnen und Professoren aus anderen Hochschulen, die ebenfalls in diesen Forschungsgebieten tätig sind, dort kooptieren können, dort Mitglied werden können und dann gemeinsam diese Promotionen betreut werden und dieser Forschungsbereich weiter ausgebaut wird. Also es ist ein dezentrales Modell, das, glaube ich, unserem eher kleinteiligen Hochschulsystem sehr angemessen ist und in der Folge auch sehr gut funktionieren wird. Ich möchte noch einen Aspekt ansprechen, der auch gerade schon mal angeklungen ist, nämlich die Frage: Wie verhalten sich Universitäten und Fachhochschulen an dieser Stelle? Es ist mit diesem Schritt nicht beabsichtigt, aus den Fachhochschulen kleine Universitäten zu machen. Die Abgrenzung zwischen beiden Hochschultypen ist ziemlich klar und eindeutig und soll aus meiner Sicht auch so beibehalten werden, nämlich dass die Universitäten zuständig sind für die erkenntnisgeleitete Grundlagenforschung, die häufig auch mit großen Forschungsinfrastrukturen verbunden ist, und die Kernkompetenz der Fachhochschulen nun gerade in der anwendungsorientierten Forschung liegt. In diesem Bereich wollen wir diese Promotionszentren dann auch ansiedeln. Sie sollen explizit Transferaspekte mitberücksichtigen. Sie sollen explizit die anwendungsorientierte Forschung in den verschiedenen Bereichen in den Blick nehmen und nicht wie kleine Universitäten auch Grundlagenforschung mit entsprechenden Forschungsstrukturen vorhalten. Das ist insgesamt eine gute Idee. Ich glaube, wir bringen unsere Fachhochschulen im Land damit einen großen Schritt voran, auch im Wettbewerb mit anderen Bundesländern. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und darauf, dass wir noch in dieser Legislatur dieses Gesetz verabschieden können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Es ist die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Keine. Damit ist dieser Ausschussüberweisung stattgegeben. Ich schließe für heute diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9871 - Neufassung ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Bitte schön, Frau Kollegin Merz.

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Janine Merz SPD

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung der Gemeinde Dobitschen und der Stadt Schmölln

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, wir legen Ihnen heute ein Gesetz vor, durch das die Gemeinde Dobitschen in die benachbarte Stadt Schmölln eingegliedert werden soll. Schmölln ist bereits seit einigen Jahren erfüllende Gemeinde für Dobitschen. Die beiden Kommunen im Landkreis Altenburger Land sind also bereits seit Längerem miteinander verflochten und wollen nun den nächsten Schritt gehen. Ich möchte Ihnen vier wesentliche Aspekte unseres Gesetzes kurz vorstellen: Punkt 1: Dieses Gesetz ist keineswegs als Einzelmaßnahme zu betrachten. Es steht im engen Zusammenhang mit dem Gemeindeneugliederungsgesetz 2024. Insoweit die maßgeblichen Regeln jenes Gesetzes passgenau auf die spezifische Situation von Dobitschen und Schmölln übertragen werden können, so gelten sie auch hier. Punkt 2: Auch diese Neugliederung folgt dem Leitbild für freiwillige Neugliederungen, das der Landtag bereits im Jahr 2017 beschlossen hat. Wie bereits angerissen, geht es selbstverständlich nicht um eine Neugliederung nach irgendwelchen Sonderregeln, sondern wie im Gesetzentwurf ausgeführt, folgt die Neugliederung dem Leitbild dieses Hohen Hauses. Da geht es maßgeblich um zwei Kriterien. Das Leitbild gibt vor, dass Gemeinden mit einer Größe ab 6.000 Einwohnern gebildet werden sollen. Genau in so eine tragfähige Struktur wird Dobitschen somit integriert. Das Leitbild zielt darauf ab, dass zentralörtliche Strukturen gestärkt werden. Unser Gesetz trägt dazu bei, dass das Mittelzentrum Schmölln-Gößnitz gut aufgestellt ist. Wie immer gilt: Die Gemeindeneugliederung muss nach unserer Auffassung aus Gründen des öffentlichen Wohls erfolgen. Diese Gründe werden in unserem Gesetzentwurf ausführlich dargelegt. Ich möchte nur exemplarisch auf die demografische Entwicklung aufmerksam machen. 2020 lebten in Dobitschen noch 420 Menschen. 20 Jahre später werden es nach aktueller Prognose nur noch 250 Einwohner sein. Kaum eine der 605 Thüringer Gemeinden wird so stark an Bevölkerung verlieren wie Dobitschen. Ein wesentliches Ziel dieses Gesetzes ist es daher, dass für Dobitschen auf lange Sicht eine leistungsstarke Verwaltung zuständig ist, damit der Staat seinen Verpflichtungen gegenüber den Menschen im Dorf auch in Zukunft sicher nachkommen kann. Der letzte Punkt: Wir haben dieses Gesetz natürlich nicht am grünen Tisch angestoßen, sondern wir haben die Wünsche aus der Region vernommen, eine neue Gemeindestruktur auf den Weg zu bringen. Sie können es dem Gesetzentwurf entnehmen: Im Herbst 2023 haben sich der Gemeinderat von Dobitschen und der Stadtrat von Schmölln für die Neugliederung ausgesprochen, im Gemeindeneugliederungsgesetz 2024 konnten sie aber der Zeit halber nicht mehr Berücksichtigung finden. Das heutige Gesetz verhindert deshalb, dass die demokratischen Entscheidungen der Gemeinden und der Gremien vor Ort ins Leere laufen. Ich komme zum Schluss: Das Gesetz folgt dem Leitbild des Landes, bezweckt eine starke bürgernahe Verwaltung und ist von den Gemeindevertretern vor Ort gewollt. Ich freue mich auf eine gute Anhörung der Betroffenen im Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung der Gemeinde Dobitschen und der Stadt Schmölln

Vielen Dank, Frau Kollegin Merz. Ich habe jetzt die Wortmeldung von Herrn Abgeordnetem Walk für die CDU-Fraktion.

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Raymond Walk CDU

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung der Gemeinde Dobitschen und der Stadt Schmölln

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich kann es kurz machen, die Rahmenbedingungen hat ja Frau Kollegin Merz schon beschrieben. Das ist unbestritten. Die CDU – das ist bekannt – steht seit jeher für freiwillige Neugliederungen, insofern freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. Es klang auch schon an, dass Schmölln bereits erfüllende Gemeinde ist. Insofern sind die Strukturen und Verbindungen schon vorhanden und somit auch gute Voraussetzungen gegeben, dass das dann auch funktionieren wird. Mein Kritikpunkt ist eher anderer Natur: Warum erst jetzt kurz vor Toresschluss? Es war lange genug bekannt, dass es 2024 umfangreiche Gemeindeneugliederungen gibt. Wir haben vor Kurzem auch erst das Gesetz verabschiedet. Wir haben genau aus diesem Grunde, dass wir schon hörten, dass es möglicherweise Bestrebungen in Ostthüringen auf weitere Gemeindeneugliederungen gibt, auch noch die Kommune Dobitschen angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Da war es aber alles andere als klar, dass der Wille zur Fusion mit Schmölln so umgesetzt wird, wie wir das gerade gehört haben. Aber sei es drum. Wir sind natürlich bereit, dort mitzumachen, müssen jetzt schauen, dass wir das zeitlich auf die Reihe bekommen. Wir haben uns ja schon darauf verständigt, dass wir morgen in der Sondersitzung des Innen- und Kommunalausschusses noch die Anhörungsliste beschließen und zum Wohle der Bürger vor Ort diese Gemeindeneugliederung auf den Weg bringen bzw. beschließen können. Besten Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung der Gemeinde Dobitschen und der Stadt Schmölln

Vielen Dank, Herr Kollege Walk. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Ich schaue noch einmal in Richtung Landesregierung. Auch nicht. Beantragt oder nur genannt? Wird Ausschussüberweisung beantragt? Natürlich Innen- und Kommunalausschuss. Ich war mir nicht ganz sicher. Gut, danke schön. Also Innen- und Kommunalausschuss ist beantragt. Wer der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus dem gesamten Haus. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Keine. Damit ist diese Überweisung beschlossen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9865 - korrigierte Fassung ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Wieder Frau Kollegin Merz, bitte schön.

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Janine Merz SPD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der von den Koalitionsfraktionen in der Drucksache 7/9865 vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes dient schlichtweg der Umsetzung der bereits gefassten Beschlüsse des Landtags. Bereits am 28. April 2023 hat der Landtag in seiner 109. Sitzung auf Initiative der Koalitionsfraktionen den Antrag „Nachhaltigkeitsinvestitionen in Thüringen beschleunigen“ in der Drucksache 7/7916 beschlossen. Darin ist in Ziffer III.1 die Eigenkapitalstärkung der Thüringer Aufbaubank mit 50 Millionen Euro vorgesehen. Weiterhin hat der Thüringer Landtag im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung am 20. Dezember 2023 den Antrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 7/9321 beschlossen. Darin wird ebenfalls die Notwendigkeit einer Ausweitung des Eigenkapitals der TAB betont. Sehr geehrte Damen und Herren, durch die Zuführung von bankenaufsichtsrechtlich anerkannten Eigenmitteln in Höhe von 50 Millionen Euro sollen die Möglichkeiten der Thüringer Aufbaubank ausgeweitet werden. Infolge einer Aufstockung des Eigenkapitals könnte ein Vielfaches an Kreditvolumen durch unsere landeseigene Förderbank ermöglicht werden. Prognosen der TAB gehen von bis zu 500 Millionen Euro aus. Die daraus erwachsenen Möglichkeiten zur Förderung von wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen liegen aus unserer Sicht auf der Hand. Investitionsbedarfe von Unternehmen im Rahmen der Transformation, Wohnraumförderungen oder die Modernisierung der kommunalen Infrastruktur können durch entsprechende Darlehen der TAB leichter und schneller auf den Weg gebracht werden. Entsprechende Erweiterungen im gesetzlichen Aufgabenkatalog wurden daher im Gesetzentwurf vorgenommen – aus unserer Sicht insgesamt ein guter und richtiger wirtschafts-, finanz- und auch gesellschaftspolitischer Ansatz. Seitens der Koalitionsfraktionen beantrage ich daher die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes

Vielen Dank, Frau Kollegin Merz. Ich rufe Herrn Abgeordneten Schubert für die Fraktion Die Linke auf.

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Andreas Schubert Die Linke

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Thüringerinnen und Thüringer, der Gesetzentwurf, der heute hier von den Koalitionsfraktionen eingebracht wird, könnte überschrieben werden mit der bekannten Binsenweisheit: Was lange währt, wird endlich gut. (Unruhe Gruppe der FDP) Nach meiner Überzeugung wurde schon zu lang über diese Fragen diskutiert. Wir hätten ruhig schon eher mit diesem Gesetzentwurf hier auch ins Parlament kommen können. Aber ich freue mich deshalb umso mehr, dass ich heute hier zur Einbringung dieses Gesetzentwurfs im Hohen Haus sprechen kann, weil es in den vergangenen Wochen und Monaten erhebliche Zweifel gegeben hat, ob wir tatsächlich zu dieser Position hier kommen, einen Gesetzentwurf zur Eigenkapitalstärkung der Thüringer Aufbaubank im Hohen Haus zu diskutieren und dann hoffentlich auch zu beschließen. Umso größer ist natürlich jetzt die Freude, dass alle die, die dort bis zum Schluss skeptisch unterwegs waren, jetzt eines Besseren belehrt werden. Es gibt diesen Gesetzentwurf, und meine Vorrednerin Frau Merz hat das schon zu Recht mit dem Beschluss des Entschließungsantrags vom 20. Dezember 2023 verbunden, wo wir als Koalition mit den Stimmen der CDU hier am Tag der Haushaltsbeschlussfassung gleichzeitig diesen Entschließungsantrag beschlossen haben. Worum geht es? In unserem Gesetzentwurf finden Sie folgende Ausführungen: „Die schnelle Umstellung auf CO -neutrale Energiequellen und Produktionspro2 zesse einschließlich Energieeffizienzsteigerung ist und bleibt für die Thüringer Wirtschaft eine Herausforderung, gerade in Zeiten extremer Preissteigerungen und multipler Krisen […]. Deshalb müssen alternative Finanzierungswege genutzt werden, um den sprunghaft veränderten Rahmenbedingungen durch eine Beschleunigung der Transformation gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere auch die Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals der Thüringer Aufbaubank“ – hier wie vorgeschlagen mit 50 Millionen Euro – „im Fokus, denn infolge dieser Aufstockung kann ein vielfach zweckgebundenes Kreditvolumen für Transformationsinvestitionen ermöglicht werden.“ Soweit das Zitat aus unserem Gesetzentwurf. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir befinden uns tatsächlich in einer wirtschaftspolitischen und auch umweltpolitischen Ausnahmesituation, die außergewöhnliche Lösungen braucht, wo altes Denken nicht mehr weiterhilft, sondern mutig Chancen ergriffen werden müssen, für eine gute Zukunft des Freistaats. Worum geht es uns? Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse ist für viele Wissenschaftsvertreter und Politiker klar, was Wissenschaft und auch die Linke seit vielen Jahren vortragen: Die Schuldenbremse ist eine Investitions- und damit Zukunftsbremse mit fataler Wirkung auf den Wirtschaftsstandort Deutschland. (Beifall DIE LINKE) Zur Erinnerung an die letzten Fans der Schuldenbremse sei gesagt, dass das Verfassungsgericht mitnichten darüber eine Bewertung abgab – mitnichten, Herr Montag, eine Bewertung abgab –, ob die Schuldenbremse eine ökonomisch sinnvolle Regelung ist. Nein, es ging ausschließlich darum, ob die Umgehungstatbestände der Ampel, die die Bundesregierung angewandt hat, wohl auch aus der Not und der Erkenntnis heraus, dass das verheerende Auswirkungen hat, was wir hier mit dieser Schuldenbremse machen – dass diese unzulässig sind mit der Schuldenbremse in der Verfassung. Eine Verfassung, die übrigens Klimaschutz ebenfalls als Verfassungsziel enthält. Und wir wissen hier, dass wir unmittelbar vor entscheidenden Kipppunkten des Klimawandels stehen, wenn wir nicht schnellstens unsere Art des Wirtschaftens ändern. Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft, Ressourcen- und Energieeffizienzsteigerung sind hier die Stichworte. Ministerpräsident Bodo Ramelow fasst das regelmäßig wie folgt zusammen: regional vor global, und regenerativ. Prof. Dr. Klaus Dörre sprach hier an diesem Pult in einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses von der sozial-ökologischen Transformation, die den Unternehmen eine neue Verantwortungswahrnehmung abverlangt. Dabei geht es um die Umgestaltung unserer Wirtschaft, angefangen von der Energiewende, hin zu Erneuerbaren, dem verstärkten Einsatz von Recycling, von Kreislaufwirtschaft, auch der Steigerung von Energieeffizienz und der Implementierung neuer Technologien, neuer Wertschöpfungsketten. Nur so wird dieser Wirtschaftsstandort seine Attraktivität erhalten und verbessern, was unmittelbar mit der Frage zukunftssicherer Arbeitsplätze, mit guter Arbeit in Thüringen zusammenhängt. Was hat das jetzt alles mit der TAB und ihrer Eigenkapitalbasis zu tun? Die politisch Verantwortlichen in diesem Land, in Deutschland, haben es geschafft, sich selbst die Hände zu fesseln, kaum mehr Spielräume zu haben, Impulse, Anreize für eine dringend notwendige Dekarbonisierung der Wirtschaft und der Verwaltung setzen zu können. Wir waren schon bisher kein Vorreiter bei dieser Entwicklung und laufen jetzt Gefahr, den Abstand zu anderen Volkswirtschaften – Stichwort: Skandinavien – noch weiter aufreißen zu lassen. Und was machen in dieser Situation eigentlich unsere großen Konkurrenten auf dem Weltmarkt? Unsere Firmen, die hier in Thüringen auch existieren, auf dem gleichen Weltmarkt konkurrieren? China und die USA? So groß die wirtschaftlichen Unterschiede in beiden Ländern auch sein mögen, in einem sind sie sich offenbar einig: Es gibt massive staatliche Subventionen für die Wirtschaft zur Transformation, zu dekarbonisieren, Nachhaltigkeitsinvestitionen zu beschleunigen. Allein in den USA wird zurzeit unter der Überschrift „Inflation ReductionAct“ mit fast 400 Milliarden US-Dollar die größte staatliche Subvention aller Zeiten administriert. In Thüringen, meine sehr geehrten Damen und Herren, können wir leider nicht die Schuldenbremse abschaffen, auch wenn es dafür gute Gründe gäbe. Was wir aber machen können, ist, die Möglichkeiten unserer landeseigenen Förderbank besser zu nutzen, die mit mehr Eigenkapital entsprechende Förderanreize für die Transformation setzen kann, damit wir schneller die Herausforderungen meistern. Nicht, weil es Marktversagen gäbe, Banken oder Sparkassen das nicht finanzieren könnten, sondern weil die Herausforderungen an das notwendige Investitionsvolumen so gigantisch sind. Wir sind in einer Ausnahmesituation, was scheinbar leider noch nicht alle verstanden haben. Ich will dazu noch mal ein Beispiel sagen, um das zu veranschaulichen: Voriges Jahr war ich beim Klimadialog der IHK hier gegenüber eingeladen. Dort hat der Geschäftsführer der Stadtwerke Erfurt, Herr Zaiß, davon gesprochen, dass allein die Wärmewende in der Landeshauptstadt eine Investitionsagenda aufruft, die im Volumen bei ca. 1 Milliarde Euro liegen wird, allein für Erfurt die Wärmewende ein Investitionsvolumen von 1 Milliarde Euro verlangt. Eine größere Geschwindigkeit bei der Transformation der Wirtschaft zur Klimaneutralität würde laut Gutachten des Wirtschaftsministeriums Thüringen eine zusätzliche Wertschöpfung von 23,5 Milliarden Euro bis 2035 ermöglichen. Herr Voigt, weil Sie das mit den 15 Milliarden Euro vorhin vorgetragen haben, die sie quasi in ihrer Interpolation hochgerechnet haben: Hier geht es konkret um 23,5 Milliarden mehr Wirtschaftswachstum bei einer schnellen Dekarbonisierung der Thüringer Wirtschaft, die wir mit dieser vorgeschlagenen Eigenkapitalstärkung der TAB unterstützen wollen. Unterm Strich ist dieser Schritt ein kleiner, aber wirksamer Beitrag, mit den Möglichkeiten der Landespolitik dem riesigen Bedarf an Nachhaltigkeitsinvestitionen zu begegnen, um unser Land schnell zu modernisieren und die Verpflichtungen aus Klimaschutzabkommen zu erfüllen. Wir laden also die demokratische Opposition in diesem Haus ein, sich an dieser Chance für Thüringen zu beteiligen. Wir wissen eben aus den Berechnungen der TAB, dass es um mindestens eine Verzehnfachung der damit initiierten Investitionen geht, also mindestens eine halbe Milliarde Euro Investitionen in die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Thüringen investiert werden mit dieser Maßnahme, die die Modernisierung unseres Landes voranbringt. Seien wir also mutig, meine sehr geehrten Damen und Herren, mutig und entschlossen, die sozialökologische Transformation als Chance zu nutzen, statt als Erbsenzähler diese zu verspielen getreu dem Motto von Voltaire: Wir sind verantwortlich für das, was wir tun, aber für das, was wir nicht tun, ebenso. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Bergner

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes

Vielen Dank, Herr Kollege Schubert. Ich rufe für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Bühl auf.

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Andreas Bühl CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes

Sehr verehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Schubert, ich weiß ja, dass das ein wichtiges Anliegen von Ihnen ist, von daher ist die sehr pathetische Rede mit Sicherheit auch dem geschuldet. Ich will aber erst mal für uns feststellen, dass das Ziel, was hier formuliert ist, ja eins ist, das wir mit dem Antrag vom 20.12.23, der beschlossen wurde, auch selbst als CDU mit eingebracht haben, (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das stimmt nicht! Das haben wir schon im März letzten Jahres beschlossen!) weil wir die Notwendigkeit sehen, dass wir hier auch etwas tun müssen, um unsere Aufbaubank zu nutzen. Aber warum müssen wir die Aufbaubank nutzen? Das liegt maßgeblich daran, weil der Freistaat nach neun Jahren Rot-Rot-Grün kein Einnahme-, sondern ein Ausgabeproblem hat. (Beifall CDU) Das macht sich fest an dem, wie wir den Haushalt sehen. Ich meine – bis eben war die Finanzministerin noch hier –, aber wenn wir sehen, dass wir über eine Milliarde Defizit für die nächsten Jahre jedes Jahr prognostiziert bekommen, dann wird es uns aufgrund des Erbes, was Sie hinterlassen, nicht möglich sein, mit dem staatlichen Geld in den Haushalten diese Investitionen, die Sie selbst beschrieben haben, durchzuführen, ohne die Schuldenuhr so zu drehen, dass wir den Freistaat und die Menschen, die in ihm leben, überlasten würden. (Beifall CDU) Unter dieser Maßgabe ist die Aufbaubank als Instrument zu nutzen, um in Zukunft Investitionen zu hebeln, sozusagen zwangsläufig ein Schritt, den wir sehr stark in den Fokus rücken müssen, weil das Erbe von neun Jahren Rot-Rot-Grün das dringend nötig macht. Deswegen stehen wir diesem Gesetzentwurf grundsätzlich in seiner Zielstellung offen gegenüber, weil wir Investitionen sehen, insbesondere auf der einen Seite, was Wohnungsbau betrifft, was auch Hausbau betrifft. Hausbau, gerade privater Hausbau ist zum Erliegen gekommen, weil die Zinssituation so ist, dass viele Menschen sich das nicht mehr leisten können. Wenn wir wollen, dass das weiter auch ein Ziel ist, das vom Land verfolgt werden soll, dann muss es auch Möglichkeiten geben über Bezuschussung, was ja zum Beispiel die Bayerische Aufbaubank schon längst macht, was auch andere Aufbaubanken – die von Schleswig-Holstein und andere – sehr intensiv machen, dass wir das mehr tun müssen. Das wird in Thüringen bisher zu wenig getan. Auch das Aufbaubankvolumen insgesamt im Vergleich zu den anderen zeigt, dass wir hier in Sachen Produkte deutlich mehr auch an Angeboten machen müssen. Das setzt sich natürlich auch bei Modernisierungen fort, denn zum Schluss, wenn man sich Thüringen in der Fläche anschaut mit den vielen kleinen Dörfern und dem Zustand der Häuser, die oft ja auch eine lange Historie haben, Hunderte von Jahren alt sind, dann brauchen wir Investitionen, die es möglich machen, diese Häuser auch auf einen neuen, auf einen energetisch hochwertigen Stand zu bringen. – Das ist der eine Baustein. Der zweite Baustein ist unsere Wirtschaft, die wir fit machen müssen für die Zukunft, wo wir Angebote schaffen müssen. Ob das immer die Dekarbonisierung ist, so wie Sie hier schreiben, das ist mit Sicherheit eine Frage – das will ich insgesamt zu den Zielrichtungen in Ihrem Gesetz sagen, das ist ja recht übersichtlich –, das muss man sicherlich diskutieren, denn wenn ich das bei Ihnen so lese, dann ist das recht einseitig. Wenn ich die Bedarfe unserer Wirtschaft sehe, dann sind die sicherlich vielschichtiger, und diese Möglichkeiten müssen wir mit dem Gesetz auch schaffen. (Beifall CDU) Die dritte Baustelle – das sind unsere Kommunen. Das vermisse ich hier bei Ihnen schon noch, das war ja auch Teil des Antrags, den der Landtag 2023 im Rahmen des Haushalts beschlossen hat. Dort waren die Kommunen ein ganz wichtiger Bestandteil, dass wir auch hier für die Städte und Gemeinden, die Landkreise Infrastrukturinvestitionen möglich machen müssen, die notwendigen Transformationen dort umsetzen. Das ist in Ihrem Gesetz bisher überhaupt nicht zu lesen. (Unruhe SPD) Ich finde, da brauchen wir dringend auch sehr viele Investitionen, um unsere Infrastruktur fit zu machen. Das können wir über die Aufbaubank mit Sicherheit auch regeln. Das Instrument des revolvierenden Fonds liegt auch schon länger – von uns eingebracht – auf dem Tisch. (Beifall CDU) Wenn man dann zum Ende kommt, kann ich es Ihnen nicht ersparen – die Finanzministerin ist immer noch nicht da –, dass wir als Landtag im Dezember 2023 den Beschluss gefasst haben, dass auch die verschiedenen Varianten der Finanzierung durch die Landesregierung auf den Tisch gelegt werden sollten. Dazu steht in unserem Antrag: „Der Landtag bittet die Landesregierung, […] dazu bis zum 31. März […] diesem Zweck dienliche und wirtschaftliche Varianten mit dem Ziel der Eigenkapitalstärkung der Thüringer Aufbaubank zu entwickeln und dem Landtag vorzulegen. Für den Fall, dass dazu Änderungen des Landesrechts erforderlich werden, wird die Landesregierung gebeten, entsprechende Formulierungshilfen zu entwickeln.“ (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Jetzt haben Sie gleich den gesamten Gesetzentwurf, Herr Bühl!) Mir scheint aber, dass es nicht passiert. (Beifall CDU) Es gibt keine verschiedenen Finanzierungsvarianten. Es gibt einen Vorschlag, das ist augenscheinlich die Formulierungshilfe, die Ihnen zugeschickt wurde – dummerweise nicht dem Landtag, sondern nur einzelnen Fraktionen. Und die sieht auch überhaupt keine Finanzierung vor, sondern die Finanzierung findet sich nur in der Begründung. Im Haushalt dieses Jahres – Haushalt 2024 – gibt es keinen Ausgabeposten, der 50 Millionen Euro zusätzliche Ausgaben möglich machen würde. In dem Sinne sehe ich die Finanzierung Ihres Gesetzes zum jetzigen Zeitpunkt, muss ich sagen, auf ziemlich tönernen Füßen. (Zwischenruf Abg. Dittes, Die LINKE: Weil Sie das abgelehnt haben!) Das ist die Ehrlichkeit, die dazugehört. Zu dem Ziel, das ich durchaus als positiv empfinde, sind die Ausfinanzierung und der Weg dazu nicht aufgezeigt. Das, was wir der Landesregierung aufgegeben haben, ist ein weiteres Mal nicht erfüllt worden. Nicht, dass mich das wundern würde, dass Dinge, die wir hier beschließen, von der Landesregierung nicht gemacht werden. Hier ist ein weiterer Beweis dafür: Der 31. März ist augenscheinlich vorbei, Finanzierungsvarianten liegen nicht auf dem Tisch. Deshalb wird uns das im Ausschuss beschäftigen müssen. Wir werden der Ausschussüberweisung zustimmen, aber ich will ganz klar sagen: Unsere favorisierte Variante bleibt, weiter das Wohnungsbauvermögen zu nutzen, bleibt, nicht zusätzliches Geld zu nutzen, weil (Unruhe DIE LINKE) – das muss man zum Schluss noch mal ganz ehrlich feststellen – die Finanzministerin über 1 Milliarde Euro Defizit wie jedes Jahr prognostiziert. Wir brauchen jeden Euro in der Rücklage. Ich weiß, dass Sie es mit der Rücklage nicht so haben, die Verhandlungen haben wir ja geführt. Da würden Sie gern viel Geld verbraten. Das sehe ich nicht als den richtigen Weg. Wir brauchen die Rücklage, deshalb wird die Frage der Finanzierung ein wesentlicher Punkt sein, den wir im Ausschuss weiter besprechen müssen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Bergner

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes

Vielen Dank, Herr Kollege Bühl. Ich rufe jetzt für die Gruppe der FDP Herrn Abgeordneten Montag auf.

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Robert-Martin Montag FDP

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Schubert, wenn Sie wirtschaftspolitisch etwas loben, werden wir skeptisch. Meistens ist es vergleichbar mit dem Bau. Wenn Sie zur Wirtschaft sprechen, ist es so: Wenn Sie zugreifen, lassen gleichzeitig zwei andere los. Also insofern würden wir das auch natürlich an den Ausschuss – ja, das ist die Frage der eigentlichen Wirtschaftskompetenz. Aber Sie haben ja auch nicht über das Gesetz gesprochen, sondern über alles Mögliche, nur nicht über den Gegenstand. Deswegen ist tatsächlich eine Möglichkeit, das Eigenkapital der Thüringer Aufbaubank zu stärken. Allerdings ist damit auch die Weitung des Aufgabenkatalogs „Energie und Dekarbonisierung“ verbunden. Das Problem ist natürlich die Technik, die Sie hier verwenden, denn die 50 Millionen Euro finden sich nicht im Haushalt und der Haushaltsplan 2024 hat keine entsprechende Ausgabeermächtigung. Jetzt soll die Deckung aus der Haushaltsausgleichsrücklage erfolgen. (Unruhe DIE LINKE) Deswegen sollten wir uns diese Frage auch dringend noch mal anschauen. Insbesondere muss abgeglichen werden, welche Förderungsmöglichkeiten des Bundes da letzten Endes bereitstehen, um zu vermeiden, dass wir hier Dinge tun, die vielleicht gar nicht notwendig sind. Grundsätzlich gilt, dass man sich am besten auf Krisen vorbereitet, indem man permanent seine Ausgabenwünsche selbst reduziert, dass man priorisiert, dass man nicht nur auf Kamellepolitik und Gießkanne setzt, sondern dass man sich sehr genau überlegt, wofür der Euro ist, den man nur ein Mal ausgeben kann. Ich glaube, da sind wir unterschiedlicher Meinung, das haben wir ja auch gestern gehört. Bei Ihnen kommt Geld nur aus dem Automaten und hat ansonsten keinerlei wirtschaftspolitische Weiterungen. Dem ist aber nicht so, Herr Schubert, denn Schulden von heute sind die Belastungen der Generationen von morgen und – das ist Ihnen ja immer wichtig – auch die Einschränkung der politischen Handlungsmöglichkeiten anderer. Insofern: Wir sind für eine Ausschussüberweisung. Ich bedanke mich für Ihre freundliche Aufmerksamkeit und denke, wir werden das dort noch mal weiterdiskutieren.

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Bergner

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Es gab jetzt noch eine Zwischenfrage, der offensichtlich der Kollege Montag zustimmen möchte.

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Robert-Martin Montag FDP

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes

Ja, gern, vom Kollegen Schubert immer.

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Andreas Schubert Die Linke

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes

Herr Kollege Montag, geben Sie mir recht, dass im Vergleich mit allen anderen entwickelten Industrienationen Deutschland zurzeit das geringste Wirtschaftswachstum hat, weil es offensichtlich im Zusammenhang steht mit der verminderten Investitionsmöglichkeit wegen unserer Schuldenbremse, die es ja nach meiner Auffassung – vielleicht können Sie mir das auch bestätigen – so in der ganzen Welt nur einmal gibt in der Verfassung?

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Robert-Martin Montag FDP

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes

Das ist eine Auszeichnung der Klugheit, dass wir diese Schuldenbremse haben. Ich verstehe, dass Sie wirtschaftspolitische Konzepte kennen, die vor allen Dingen in Jahresplänen arbeiten, aber die waren nicht besonders erfolgreich, Herr Schubert. Unsere Wirtschaft krankt nicht an zu wenig staatlichen Investitionen, sondern sie krankt daran, dass unsere Produktivität im Wettbewerb mit anderen Volkswirtschaften zurückgeht. Das liegt unter anderem daran, dass die Leute weniger arbeiten, das liegt daran, dass die bürokratischen Belastungen zu groß sind, sowohl für die Verwaltung im Übrigen als auch für die Unternehmen selbst. Und es liegt auch daran, dass der Faktor Arbeit mit Steuern und Abgaben über die Maßen groß belastet ist. Deutschland ist Hochsteuerland, das wissen Sie. Es gibt nur noch ein Land, das die Arbeit höher besteuert, als wir das tun, und es sich auch gar nicht mehr lohnt, Leistung zu erbringen und auch mehr Leistung zu erbringen. Die FDP hat, das wissen Sie, entsprechende Vorschläge gemacht und fordert eine Wirtschaftswende. Ich empfehle Ihnen die Lektüre, das hilft auch Ihnen, glaube ich, beim Erkenntnisgewinn deutlich weiter, (Unruhe DIE LINKE) auch wenn ich den in der Rede hier vielleicht dann nicht erwarten werde. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Jetzt liegt mir aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldung mehr vor. Ich schaue in Richtung der Landesregierung. Da sehe ich jetzt auch keine Wortmeldung. Dann kommen wir jetzt zum Thema Überweisung. Wenn ich es richtig vernommen habe, ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Das war so, gut. Ein weiterer Ausschuss nicht. Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus. Gibt es Gegenstimmen? War das eine Gegenstimme? Nur eine verspätete Jastimme. Gut, in Ordnung. Enthaltungen? Beides nicht der Fall. Damit ist dieser Entwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Jetzt kommen wir zu Tagesordnungspunkt 19 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9866 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Bitte schön, Frau Kollegin.

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Katja Maurer Die Linke

Thüringer Gesetz zur Ausreichung von Leistungen an Kommunen zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern

Vielen Dank. Das Gesetz, das Sie eben vorgelesen haben, ist ein sehr schönes Gesetz, ein Gesetz, mit dem wir uns zumindest in den Anfängen schon im Dezember 2023 beschäftigt haben. Da haben wir nämlich die Grundlagen geschaffen durch einen Entschließungsantrag der Koalition und auch der CDU. Da haben wir gesagt, dass wir gern aus dem Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds Kommunen weiterhin unterstützen wollen und in diesem Fall, so sagt es auch schon der Titel, die Schwimmbäder. Wir schaffen jetzt mit diesem Gesetz eine Ermächtigung und haben uns Kriterien ausgedacht, wer diese Mittel bekommen soll. Das sind Kommunen, die unter 20.000 Einwohner/-innen haben. Zwölf Kommunen haben wir dabei ausgemacht. Das sind Schwimmbäder, die kommunal betrieben sind, und Schwimmbäder, in denen Schwimmunterricht stattfindet. Ich finde, das sind sehr soziale Kriterien, für die wir die 5 Millionen Euro, um die es in diesem Antrag geht, anwenden können. Kurz und knapp, darum geht es in diesem Antrag. Ich glaube, wir werden da eine große Einigung bekommen, überweisen den in den Ausschuss und können im allerbesten Fall schon morgen in einer Sondersitzung darüber sprechen und das weitere Verfahren vorantreiben. Insofern danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Ausreichung von Leistungen an Kommunen zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern

Kurze Nachfrage: In den Innenausschuss dann? Ja. Gut, danke, nur für das Protokoll. Jetzt haben wir hier Wortmeldungen vorliegen, und zwar als Ersten Herrn Abgeordneten Dr. König für die CDU-Fraktion.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Thüringer Gesetz zur Ausreichung von Leistungen an Kommunen zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, der vorliegende Gesetzentwurf, wie Kollegin Maurer schon gesagt hat, geht zurück auf zwei Entschließungsanträge, einmal von Rot-Rot-Grün und einmal der CDU im Rahmen der Haushaltsberatungen und des Haushaltsbeschlusses 2023, worin der Wille formuliert wurde, dass gerade Kommunen mit Schwimmbädern, also kleine Kommunen mit Schwimmbädern, finanziell unterstützt werden sollen, weil uns diese Infrastruktur, die Schwimminfrastruktur, flächendeckend sehr wichtig ist. In dem Atemzug möchte ich darauf hinweisen, dass wir als CDU-Fraktion bereits im Juni 2023 einen sehr umfassenden Antrag hier im Hohen Haus eingereicht haben: „Schwimmfähigkeit in Thüringen flächendeckend sicherstellen, Badeunfälle vermeiden und Leben retten“. In diesem umfassenden Antrag war unter anderem auch in Punkt 7 genannt, dass Kommunen mit Schwimmhallen und -bädern mit zweckgebundenen Landeszuschüssen und höheren Fördermittelquoten zielgerichtet unterstützt werden sollen. Da gibt es noch mehrere Paragraphen zu Bau und Modernisierung. Deswegen ist der vorliegende Gesetzentwurf für uns nur ein Anfang. Also es muss weitergehen, wenn wir die Bäderinfrastruktur hier in Thüringen betrachten. Die Bäderentwicklungs-/Schwimmbadentwicklungskonzeption aus dem Jahr 2005 muss schnell erneuert werden und neu vorgelegt werden. Denn eins ist klar: Wenn wir nicht flächendeckend Schwimmmöglichkeiten zur Verfügung stellen, wird die Schwimmfähigkeit unserer Kinder/der Schüler weiter leiden. Deswegen ist wichtig, dass das hier der Anfang ist, aber insgesamt müssen wir auf die Struktur schauen. Was mich freut – das war auch Thema in vielen Gesprächen –, es gibt verschiedene Kommunen, die sich hier zusammengeschlossen haben und für die Unterstützung geworben haben, denn zur Begründung, warum soll das Land jetzt hier gerade unterstützen, da haben wir immer gesagt, dass es für uns auch um die Absicherung des Schwimmunterrichts geht. (Beifall DIE LINKE) Denn es ist schon eine große Herausforderung, wenn in einem Landkreis nur noch ein Schwimmbad vorhanden ist und die Schüler dann viele Kilometer fahren müssen und teilweise den ganzen Tag unterwegs sind, um eine Stunde oder zwei Stunden Schwimmunterricht durchführen zu können. Deswegen sind diese Zuschüsse insgesamt wichtig. Was wir hier bereden, ist aber keine langfristige Lösung, sondern ist ein Sonderzuschuss aus dem Energiefonds. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. Es sind ja hier jetzt zwölf Kommunen genannt, die von der Förderung profitieren sollen. Wir werden schauen, wie man genau auf diese zwölf Kommunen gekommen ist und nach welchen Modalitäten das Geld hier weiter ausgeschüttet werden soll. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Schwimmbad für Schulschwimmen und Einwohner unter 20.000!) Herr Bilay, das habe ich verstanden, aber es gibt ja auch eine Übersicht, auf der mehr drauf sind. Da sind 15 drauf. Also deswegen, wir können das doch im Ausschuss diskutieren. Es gibt doch hier keinen Dissens. Sie brauchen sich doch gar nicht aufregen. Ich habe doch jetzt nicht gegen Ihren Gesetzentwurf geredet, sondern es geht darum, dass wir eine vernünftige Lösung hier bekommen. (Zwischenruf Abg. Maurer, DIE LINKE: Ich glaube, Sie haben den Antrag nicht verstanden!) Deswegen werden wir natürlich der Ausschussüberweisung zustimmen. Herzlichen Dank! (Beifall CDU)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Ausreichung von Leistungen an Kommunen zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern

Vielen Dank, Herr Dr. König. Jetzt ist Herr Dr. Dietrich für die AfD-Fraktion dran.

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Dr. Jens Dietrich AfD

Thüringer Gesetz zur Ausreichung von Leistungen an Kommunen zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist ein eng umfasstes Anliegen. Ich kann nur einem Ding auf jeden Fall nicht zustimmen. Es ist kein sehr schönes Gesetz, denn der Grund für dieses Gesetz ist eine völlig verfehlte Energiepolitik. Die Energiepreise kennen seit Jahrzehnten fast nur einen Weg: den Weg nach oben. Das ist einfach, weil man eine irrationale Angst vor der Klimakrise hat, die es so nicht gibt. Das ist eine Hypothese, die durch nichts belegt ist. Schauen Sie mal, wie die Dekarbonisierung in Südostasien funktioniert. Die bauen jeden Tag ein bis zwei neue Kohlekraftwerke. (Beifall AfD) Ich möchte aber Herrn König soweit zustimmen, dass wichtig ist, die Strukturen in den Schwimmbädern bei den Kommunen zu verbessern, dass wir auf jeden Fall hier etwas in den Blick nehmen müssen, was weit über diesen Antrag hinausgeht, dass wir einfach die Kommunen in die Lage versetzen, durch eine vernünftige Finanzierung auch auf Dauer ein Angebot in diesem Bereich anbieten zu können. (Beifall AfD) Ja, die Beschränkung auf bis zu 20.000 Einwohner, mir erschließt sich das auch nicht hundertprozentig, warum das so gedacht worden ist. Es gibt sicherlich auch andere Kommunen, die größer sind, die Probleme haben, die Geld ausgeben mussten, und es gibt sicherlich auch Kommunen, die keinen Schwimmunterricht anbieten, die auch Schwimmbäder haben unter Umständen, die ein Problem haben. Aber ich denke, das werden wir im Ausschuss in Ruhe ausdiskutieren können. Darum sind wir für eine Überweisung an den Ausschuss. Danke sehr! (Beifall AfD)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Ausreichung von Leistungen an Kommunen zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern

Vielen Dank! Die Gruppe der FDP hat erklärt, aufgrund der sitzungsleitenden Funktion des Fachsprechers auf einen Redebeitrag heute zu verzichten. Damit habe ich aus den Reihen der Abgeordneten – Herr Dr. König, bitte schön!

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Thüringer Gesetz zur Ausreichung von Leistungen an Kommunen zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern

Ich will nur klarstellen, wie man auf die 20.000 Einwohner gekommen ist. Es liegt an der Hauptansatzstaffel, dass Kommunen mit über 20.000 Einwohnern stärkere Zuweisungen bekommen als kleinere, weil da auch die überörtlichen Funktionen mit eingerechnet werden. Bei den Kommunen unter 20.000 ist das nicht in dem Ausmaß vorhanden. Deswegen hat man die 20.000 als Grenze genommen. Es gibt noch einen anderen Grund, weil in den größeren Kommunen viel auch die kommunalen Betriebe – das sind in der Regel Stadtwerke – mit in die Finanzierung einspringen, ein höheres Volumen haben und dadurch mehr kompensieren können. Das ist eigentlich der Hintergrund für die ganzen Sachen. Die Frage, die ich gestellt habe, ist: Wir haben ja alle auch die Zuschriften vom Interessenzusammenschluss der Kommunen von unter 20.000 Einwohnern bekommen. Da waren 15 Städte genannt. Auf der Liste hier sind zwölf. Da war nur die einfache Frage: Wie sind wir auf die zwölf gekommen? Warum sind drei rausgefallen? Das soll im Ausschuss geklärt werden. Alles eine ganz sachliche Angelegenheit, die nicht irgendwo über Zwischenrufe und Beleidigungen hier begleitet werden sollte, Herr Bilay. Das wollte ich Ihnen noch mal sagen. Gesetzentwürfe lese ich mir schon durch, wenn ich dazu rede. Da brauchen Sie keine Angst zu haben. Herzlichen Dank!

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Ausreichung von Leistungen an Kommunen zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt wirklich nicht. Ich schaue noch mal kurz in Richtung Landesregierung. Bitte schön, Herr Staatssekretär Götze. Da es an den Innenausschuss gehen sollte, hätte ich in die Richtung schauen sollen.

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Götze

Thüringer Gesetz zur Ausreichung von Leistungen an Kommunen zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch die Landesregierung begrüßt diesen Gesetzentwurf, da er genau dem Zweck dient, wie er sich aus der Bezeichnung ergibt, nämlich der Vereinfachung der Ausreichung von Leistungen an Kommunen zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern. Dies geschieht durch eine Pauschale und damit schnelle, zielgerichtete, rechtssichere und bürokratiearme Ausreichung. Ohne diesen Gesetzentwurf wären die im Wirtschaftsplan des Sondervermögens vorgesehenen Haushaltsmittel mit Zuwendungsrichtlinien auszureichen. Da davon auszugehen ist, dass die Energiemehrkosten die bäderbetreibenden kleineren Kommunen in etwa gleichem Maße treffen, ist eine Pauschale und damit verwaltungsvereinfachende Lösung, wie sie dieser Gesetzentwurf vorsieht, in hohem Maße sachgerecht. Durch die Regelung in § 1 werden die berechtigten Städte und Gemeinden, die jeweilige Höhe des der Stadt oder Gemeinde zustehenden Zuwendungsbetrages und die insgesamt einmalig zur Verfügung stehende Zuweisungssumme bestimmt. Damit erhalten die mit Blick auf ihr geringeres Haushaltsvolumen in besonderem Maße von den Energiepreissteigerungen betroffenen kleineren Kommunen eine spürbare Unterstützung und damit Planungssicherheit. Aus Sicht der Landesregierung ist diese Vorgehensweise zu begrüßen, denn es wird auch sichergestellt, dass die im Sondervermögen zur Verfügung stehenden Mittel von 5 Millionen Euro den Kommunen vollständig zur Verfügung gestellt werden. Mit dem im Gesetzentwurf enthaltenen Kriterium des Schwimmunterrichts wird zudem der bildungspolitischen Bedeutung der Schwimmbäder und damit auch dieser Unterstützungsleistung Rechnung getragen. Auch ich freue mich auf die Diskussion im Innenausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Ausreichung von Leistungen an Kommunen zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit kommen wir – ich sehe keine weiteren Wortmeldungen – zur Abstimmung. Und zwar ist die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 22. Herr Blechschmidt, bitte schön.

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André Blechschmidt Die Linke

Thüringer Gesetz zur Ausreichung von Leistungen an Kommunen zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern

Danke, Herr Präsident. Ich würde – es ist wichtig, dass wir da eine sinnhafte Reihenfolge und gegebenenfalls Vorabsprachen einhalten – Sie bitten, die Parlamentarischen Geschäftsführer zu sich an Ihren schönen hohen Tisch zu holen, damit wir uns unterhalten können.

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Ausreichung von Leistungen an Kommunen zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern

Dieser Bitte des dienstältesten Parlamentarischen Geschäftsführers kann ich nicht widersprechen. Wir verfahren so. Ich bitte also die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer nach vorn. Meine Damen und Herren, spannende Tage bringen auch spannende Erkenntnisse. Wir haben uns jetzt hier noch einmal verständigt, wie es weitergehen soll. So, wie es ursprünglich vorgesehen war, soll es weitergehen, und zwar mit Tagesordnungspunkt 22, Tagesordnungspunkt 23, Tagesordnungspunkt 24 und Tagesordnungspunkt 25. Mit Tagesordnungspunkt 25, sofern nicht vorher das vereinbarte Ende erreicht ist, wäre dann heute auch das Ende für die Sitzung vorgesehen. Ist das so weit jetzt erst einmal alles verständlich? Dann schaue ich jetzt, wer alles da ist. Mit Ihrem Einverständnis, Frau Rothe-Beinlich, könnten wir dann schon anfangen, wenn ich die Kollegin genug nach hinten setze?

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Thüringer Gesetz zur Ausreichung von Leistungen an Kommunen zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern

Frau Pfefferlein ist auf dem Weg. Sie ist in einer Beratung hier im Haus gewesen. Sie ist sofort hier.

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Ausreichung von Leistungen an Kommunen zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern

Ja, sie muss nicht gehetzt werden. Dann rufe ich jetzt auf den TagesordnungsAntrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6815 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/9440 Ich bitte doch um den Versuch, das ein bisschen ruhiger hinzukriegen. Das Wort erhält Herr Abgeordneter Plötner aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung für die Berichterstattung. Bitte schön, Herr Kollege.

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Ralf Plötner Die Linke

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Vielen Dank, Herr Präsident. Das mache ich gern. Durch Beschluss des Landtags in seiner 121. Sitzung vom 3. November 2023 wurde der Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Antrag in seiner 65. Sitzung am 30. November 2023 und in seiner 67. Sitzung am 25. Januar 2024 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird abgelehnt. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Bergner

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Vielen Dank, Herr Kollege. Jetzt stünden Sie hier als erster Redner, aber das ist, glaube ich, ein bisschen unfair. Dann fangen wir mit dem Abgeordneten Montag für die Gruppe der FDP an.

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst danke ich der CDU-Fraktion für diesen Antrag, der den Finger in die Wunde legt. Aber in dem Fall seid ihr nicht selbst darauf gekommen, sondern ihr habt natürlich auch den Bericht des Rechnungshofs gelesen. Die Kritikpunkte bestehen bis heute weiter und wir schauen noch mal an, was so ein paar grundlegende Ursachen gewesen sind, die zur heutigen Debatte überhaupt beigetragen haben. 2002 wird der Maßregelvollzug in Thüringen an drei privatrechtliche Träger vergeben und diese werden mit hoheitlichen Befugnissen beliehen. Das ist zunächst keine schlechte Idee gewesen, aber 2012 urteilt das Bundesverfassungsgericht zur Ausgestaltung der hoheitlichen Aufgabenwahrnehmung im Maßregelvollzug. Das Ministerium stellt daraufhin fest, dass die hoheitliche Aufgabenwahrnehmung in Thüringen geändert werden muss. 2016 wurden bereits die Verleihungsverträge mit Frist 2021 gekündigt und für die Zeit ab 01.01.2022 war der Maßregelvollzug also für zwei Träger neu zu regeln. 2019 erarbeitete das Ministerium eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, unterbreitete einen Zeitplan zur Vorbereitung der Reorganisation des Maßregelvollzugs, hat Ende 2020 die bis dahin zu erledigenden Aufgaben aber nicht erledigt. Anfang 2021 weist dann der schon angesprochene Rechnungshof im Rahmen seiner Prüftätigkeit das Ministerium auf Mängel in seiner Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hin. Er forderte, unmittelbar ein Projektmanagement zu entwickeln, das eine klare Strategie mit Zielangaben und Alternativplanungen für den Fall einer Übergangslösung beinhaltete, und ein Projektcontrolling aufzubauen. Dieses sollte unter anderem eine Zeit- und Maßnahmenplanung und eine Nachbetrachtung zur Projektdurchführung einschließen, also alles Elemente klassischen Projektmanagements. Anfang 2022 und dann nach Ende der Beleihungsverträge stand aber keine tragfähige Lösung zur Verfügung. Die Befürchtungen der Opposition wie auch des Landesrechnungshofs traten ein. Insofern ist auch der Antrag der Kollegen der CDU richtig, denn es ist natürlich nicht das erste Mal, dass dem Ministerium ein solcher Lapsus passiert. Wir erinnern uns an die Debatte beispielsweise zum Öffentlichen Gesundheitsdienst, als diese Landesregierung seit 2016 versprochen hat, eine Neuregelung auf gesetzlicher Basis vorzulegen. Dann mussten es zwei Fraktionen machen, zumindest eine von Rot-Rot-Grün und wir als Freie Demokraten. Ich hoffe sehr, dass wir dann auch dieses Learning aus der Coronazeit tatsächlich in einen gesetzlichen Rahmen gießen können, auch wenn der Wahlkampf, wie man merkt, schon angefangen hat. Aber ich halte es für wichtig. Ähnlich war es im Übrigen beim Krebsregistergesetz. Auch da hat die Landesregierung tatsächlich vergessen, dass sie Verträge gekündigt hat und mit dem Wegfall der Verträge keine fragliche Grundlage mehr zur Finanzierung des Krebsregisters vorlag. Das hat auch die kluge, schnelle Opposition geregelt, indem sie einen Gesetzentwurf eingebracht hat. Dann ist es in einem Kraftakt gelungen, tatsächlich diese Krebsregister… (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Zur Sache, bitte!) Ich schätze den Kollegen Plötner immer sehr, habe aber seinen Zwischenruf leider nicht verstanden, (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Zur Sache, bitte!) Zur Sache, Schätzchen, alles klar, ja. Auch da ist es eben nicht neu, dass hier den Finger in die Wunde zu legen, recht einfach ist. Von der Krankenhausplanung fange ich gar nicht an zu reden, will übrigens die Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen darauf hinweisen: Wenn wir das Krankenhausgesetz beschließen, könnten wir sofort mit den eigenen Planungen einer Krankenhausreform anfangen, auf Grundlage beispielsweise des Modells in NRW. Ich will es nur sagen, die Ausreden werden immer weniger. (Beifall CDU) Also, insofern stimmen wir dem Antrag zu. Der beinhaltet ja vor allen Dingen Fragen zu Berichtsersuchen. Das ist erfüllt. Trotzdem bleiben die Kritikpunkte, die geäußert sind, richtig und insofern stimmen wir natürlich den Kolleginnen und Kollegen der CDU in diesem Falle zu. Danke. (Beifall CDU)

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Bergner

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Moment, jetzt muss ich gerade Spickzettel abgleichen. Jetzt hat der Kollege Plötner das Wort.

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Ralf Plötner Die Linke

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Herr Präsident, werte Anwesende, wir haben die Frage der Re-Verstaatlichung des Maßregelvollzugs wirklich sehr ausgiebig und intensiv im zuständigen Fachausschuss diskutiert. Hier sind noch mal ausdrücklich die aufgeworfenen Behauptungen – was die angebliche Personalunruhe angeht – sehr erhellt worden, in was für einem engen Kontakt hier die Landesregierung mit den Beschäftigten agiert hat und dass sie mit den Betriebsräten auch permanent in Kontakt steht. Ich glaube, da wurden noch mal sehr viele Dinge klargestellt und dass die eben nicht den Fehlannahmen der CDU hier folgen konnten und das einfach nicht der Wahrheit entspricht. Es ist weiter richtig, den Weg der Re-Verstaatlichung des Maßregelvollzugs zu gehen, es ist eine hoheitliche Aufgabe, die wir als Freistaat Thüringen in die Hand nehmen sollten und müssen. Deswegen werden wir diesen Weg auch gern weiterbegleiten. Ich verweise auch auf die hervorragenden Auskünfte, die wir eigentlich alle noch mal dazu erhalten haben, dass die ganzen Anwürfe wirklich zurückzuweisen sind. Der Beschlussempfehlung des Fachausschusses, diesen Antrag abzulehnen, ist zu folgen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Bergner

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Vielen Dank, Herr Kollege Plötner. Jetzt hat das Wort für die AfD-Fraktion Frau Abgeordnete Herold.

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Corinna Herold AfD

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Vielen Dank, Herr Präsident. Auch ich werde wie meine Vorredner versuchen mich kurz zu fassen, im Sinne allgemeiner Ermüdungserscheinungen und der wirklich ausführlichen Erörterung des Themas. Ja, der Antrag der CDU ist völlig gerechtfertigt. Die Re-Verstaatlichung war eine Maßnahme blinden Aktionismus von Rot-Rot-Grün in einem ansonsten doch recht – sage ich mal – verhalten agierenden Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Die in Rede stehenden hoheitlichen Aufgaben, die es im Maßregelvollzug zu regeln galt, hätte man auch auf ganz andere Weise lösen können, indem man den damit befassten Personen die entsprechenden Handlungsvollmachten qua Regierungsverordnung erteilt hätte. Es ist im Zuge dieser Re-Verstaatlichungsmaßnahme eine Reihe von Fehlern gemacht worden. Es sind Unklarheiten aufgetreten, was die Beauftragung von externen Beteiligten anging. Es sind zusätzliche Kosten dem Freistaat, das heißt, dem Steuerzahler entstanden. Die ganze Angelegenheit hätte auch so, wie sie damals privat geführt worden ist, ohne Weiteres fortgeführt werden können, wenn man von Rot-Rot-Grün nicht geglaubt hätte, man muss jetzt unbedingt handeln und alles, was irgendwie in staatliche Hände zu bringen ist, das muss da auch hin, egal wie. Das hat so ein bisschen was von Sozialismus mit Westgeld. Wir haben im Zuge der Ausschussbearbeitung auch feststellen können, es ist nicht besser geworden, auch nicht billiger, im Gegenteil. Es ist etwas teurer geworden durch andere Tarifverträge oder andere Personalkosten. Wir stimmen dem Antrag der CDU auf jeden Fall zu. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Vielen Dank, Frau Herold. Jetzt rufe ich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Pfefferlein auf.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank, dass Sie auf mich gewartet haben. Ich bin mit der Tagesordnung etwas durcheinandergekommen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wir auch!) Sehen Sie es mir bitte nach. Aber ich bin jetzt da. Es wurde schon viel gesagt, ich kann es deshalb relativ kurz machen. Wir haben den Antrag im Ausschuss abgelehnt. Thüringen verfügt über drei Einrichtungen. Diese sollen jetzt wieder in den staatlichen Betrieb zurückkehren und damit in die Verantwortung des Landes. Grundsätzlich möchte ich hier noch einmal die Auffassung der Mehrheit der Ausschussmitglieder betonen, dass die Aufgaben im Maßregelvollzug nicht privatisierbar sind. Lediglich die Durchführung kann abgegeben werden. Aber der Staat bleibt grundsätzlich in der Verantwortung. Es geht um die Vollstreckung von Urteilen, die Strafgerichte gegen psychisch kranke Straftäterinnen und Straftäter ausgesprochen haben. Die Durchführung des Maßregelvollzugs erfolgt in psychiatrischen Krankenhäusern. Dieser Maßregelvollzug ist ebenso wie der Strafvollzug nun mal Landesangelegenheit. Das ist im Prozess und auf einem guten Weg. So sind wir mitten im Prozess der Reprivatisierung der Einrichtungen des Maßregelvollzugs in Thüringen. Tragisch ist nun, dass das Land wieder das zurückkaufen muss, was die CDU-Regierung vor vielen Jahren mal verkaufte, und die Umsetzung ist – wie gesagt – im Prozess. Das ist jetzt so. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Vielen Dank, Frau Kollegin Pfefferlein. Ich rufe für die CDU-Fraktion Abgeordneten Zippel auf.

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Christoph Zippel CDU

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema „Maßregelvollzug“ begleitet uns jetzt schon länger, als es uns eigentlich lieb sein könnte. Das liegt schlichtweg auch einfach daran, dass wir es hier mit einem Thema zu tun haben, das von der Landesregierung denkbar schlecht umgesetzt wurde. Wir hatten es mit einem Gerichtsurteil zu tun, welches die Landesregierung zu einem Handeln bewegt hat. Aber dieses Handeln war falsch, war überstürzt und hat eine Fehlinterpretation dieses Gerichtsurteils als Grundlage. So sehen wir, dass dieses Gerichtsurteil auch anders hätte umgesetzt werden können, indem wir zum Beispiel nicht den Maßregelvollzug vollkommen re-verstaatlichen, sondern indem wir es zum Beispiel wie andere Bundesländer machen und sagen, wir re-verstaatlichen einfach die Schlüsselfunktionen in diesem Bereich und nicht den gesamten Maßregelvollzug. Thüringen hat natürlich wieder das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, wieder vollkommen übertrieben, und dafür gesorgt, dass wir jetzt einen quasi dysfunktionalen Maßregelvollzug haben. (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Das ist doch Quatsch!) Es gibt verschiedenste Probleme, das habe ich in meinen letzten Reden hier schon offengelegt. Es wird berichtet von Problemen bei den Dienstplänen. Im Übergang von der einen Führung zur anderen hat das nicht funktioniert. Es gibt Probleme beim Personal, es gibt Probleme beim Datenschutz. All das wurde im Ausschuss von der Regierung in das Reich der Mythen verwiesen. Aber da gibt es ganz deutliche Gegenbeweise von Akteuren vor Ort, dass hier die Landesregierung ganz offensichtlich entweder nicht im Bilde ist oder den Ausschuss nicht entsprechend korrekt informiert hat. Nichtsdestotrotz: Sie sind informiert worden über die Beschlusslage im Ausschuss. Aber demgegenüber – das will ich hier noch mal betonen – gibt es auch die Einschätzung des Rechnungshofs in dieser Causa; das wurde eben schon vom Kollegen Montag dargelegt. Ich möchte hier noch mal einige Zitate aus diesem Bericht des Rechnungshofs kundtun. So ist im Bericht des Rechnungshofs beim ganzen Thema „Maßregelvollzug und Re-Verstaatlichung“ vor allen Dingen von hoher Unsicherheit unter den Mitarbeitern des Maßregelvollzugs die Rede. Das ist keine Einschätzung der Opposition, Frau Ministerin – weil Sie sich gerade so aufgeregt haben –, das hat der Landesrechnungshof gesagt. Die gestiegenen Kosten für den Maßregelvollzug in Thüringen wurden kritisiert. Ich finde es spannend, dass sich gerade die Finanzministerin darüber aufregt, aber auch das hat der Landesrechnungshof entsprechend kritisiert. Zusätzlich wurden in diesem riesigen Prozess, den wir jetzt über Jahre begleitet haben, die zusätzlichen Beratungskosten moniert. Auch das ist ein Zustand, wo ich unter Umständen auch die Finanzministerin vielleicht positiv an der Seite erwartet hätte. Aber auch das ist offensichtlich nicht der Fall. Tut mir leid, Sie müssen es jetzt ertragen. Weil die zuständige Ministerin nicht da ist und Sie gerade den Zwischenruf getätigt haben, dürfen Sie das jetzt alles mitnehmen. Laut des Berichts des Rechnungshofs war die Vorbereitung dieses gesamten Prozesses – und das sage ich Ihnen als jemand, der es jetzt seit fast zehn Jahren begleitet – sehr schlecht. Die Umsetzung war – wie Sie sehen – ein Versagen auf ganzer Linie und das Ergebnis ist so schlecht, dass es kaum in Worte zu fassen ist. Ihre mangelhafte Bearbeitung des Projekts und das verantwortungslose Weiterlaufen – und anders kann man diese ganze Tätigkeit, wie es jetzt auch im Ausschuss gelaufen ist, gar nicht bezeichnen – trotz aller Widerstände und des schlechten Zustands lassen die Frage aufkommen, ob am Ende des Tages der Maßregelvollzug in Thüringen überhaupt noch zu retten ist. (Beifall CDU) Die Sinnhaftigkeit eines Stopps der Re-Verstaatlichung, wie es lange Zeit auch diskutiert wurde und wie wir es als CDU-Fraktion lange Zeit auch überlegt haben, muss in der nächsten Legislaturperiode umgehend geprüft werden. Doch ich will ganz ehrlich sein: Nach dem Schaden, der inzwischen entstanden ist, sehe ich leider kaum noch große Hoffnungen. Mit Ihnen, werte Fraktionen von Rot-Rot-Grün, ist in dieser Thematik scheinbar keine Einigung zu erzielen. Sie verfolgen weiter stur Ihre offensichtlich gescheiterte Re-Verstaatlichung. Das ist mit Siegel des Landesrechnungshofs ja so bestätigt worden, wie ich dargelegt habe. Man könnte meinen, das ist wieder eins Ihrer großen Ideologieprojekte. Der Unterschied diesmal: Es sind halt keine Lastenräder, sondern es handelt sich diesmal um Menschen. Deswegen enttäuscht Ihre Sturheit bei dieser Thematik umso mehr. Ich will an der Stelle abschließend noch mal an Sie appellieren, bitte diesem Antrag zuzustimmen und diesen Irrweg zu stoppen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Der Antrag stoppt überhaupt nichts!) Wir haben schon viel Schaden angerichtet. Bitte lassen Sie uns nicht noch mehr Schaden anrichten. Wir haben hier große Verantwortung für die Menschen in Thüringen, die von dieser Thematik betroffen sind. Deswegen: Stimmen Sie diesem Antrag bitte zu! Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Bergner

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Vielen Dank, Herr Kollege Zippel. Ich werbe trotzdem nach wie vor dafür, die Diskussion hier am Pult zu führen und nicht immer so quer durch den Saal. Ich habe jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldung mehr, deswegen schaue ich in Richtung der Landesregierung. Frau Ministerin Karawanskij, ich habe schon vernommen, dass Sie heute dran sind. Bitte schön.

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Karawanskij

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wenn man den verfassungsrechtlichen Normalfall eines staatlichen Maßregelvollzugs als Ideologieprojekt bezeichnet, dann weiß ich nicht, was Sie für ein Rechtsverständnis haben bzw. (Beifall DIE LINKE) wie auch andere Bundesländer hier einen Maßregelvollzug in staatliche Hände bringen, weil das einfach das staatliche Gewaltmonopol ist. Und dass unser Maßregelvollzug dysfunktional sei: Also man kann ja viel Kritik üben – und wir haben das ja auch im Ausschuss diskutiert –, aber dysfunktional ist er nun wirklich nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit dem Antrag, den Sie hier seitens der CDU vorlegen, wird gefordert, dass zur Re-Verstaatlichung eine kritische Prüfung und Evaluation eingeleitet wird. Dabei geht jeder Prüfung und jeder Evaluation eine Betrachtung der Ausgangslage voraus. Insoweit möchte ich Sie heute mitnehmen und noch einmal zur Notwendigkeit der Re-Verstaatlichung des Maßregelvollzugs ausführen. Ich kann erst mal vorab sagen, dass der Erwerb der dem Maßregelvollzug zugeordneten Wirtschaftsgüter zu den vereinbarten Konditionen des jeweiligen Übertragungsvertrags aus dem Jahr 2002 aus rechtlichen, aber auch aus fiskalischen Gründen unabweisbar war und auch unabweisbar bleibt. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Es ist jetzt teurer!) Da können wir das Verfassungsrecht dazu nehmen, da können wir das Vergaberecht dazu nehmen, da können wir aber auch genauso die Wirtschaftsgüter dazu nehmen, wenn wir beispielsweise den Erwerb gegenüberstellen, was tatsächlich dann teurer ist. Die staatliche Organisation des Maßregelvollzugs entspricht nämlich vorbehaltlos dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Funktionsvorbehalts, nach dem die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, zu übertragen ist. Das befindet sich in Artikel 33 Grundgesetz. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben sich dazu bekannt, nur im Ausnahmefall eine Abweichung von dem Gewaltmonopol des Staates zuzulassen. Von dieser Möglichkeit zur Abweichung vom staatlichen Normalfall hatten wir in Thüringen mit der Privatisierung in der Vergangenheit Gebrauch gemacht. Vor allen Dingen in einem hochsensiblen Bereich wie dem Maßregelvollzug, dem vor allen Dingen erhebliche Grundrechtseingriffe immanent sind, beispielsweise wenn es um Fixierungen der Patientinnen und Patienten geht, soll aber das staatliche Gewaltmonopol ebenso wie im Strafvollzug künftig wieder unmittelbar gewahrt werden. Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass das Bundesverfassungsgericht keine Zweifel daran gelassen hat, dass der staatliche Maßregelvollzug der verfassungsrechtliche Normalfall ist. Es gibt also keinen vernünftigen Grund, Straftäterinnen und Straftäter, die aufgrund ihrer psychischen oder Suchterkrankungen beispielsweise das Unrecht ihrer Straftat nicht einsehen und deshalb nicht oder vermindert schuldfähig verurteilt werden können, unter einen geringeren staatlichen Schutz zu stellen als voll schuldfähige Straftäterinnen und Straftäter. Die Privatisierung soll deshalb wie der Kernbereich des Justizvollzugs künftig auch im Thüringer Maßregelvollzug keinen Platz mehr haben. Der Staat hat eine Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit, nämlich diese zu sichern, aber auch gegenüber den Täterinnen und Tätern, die im Maßregelvollzug darüber hinaus auch psychiatrische Patientinnen und Patienten sind. Er sollte diese Aufgabe nicht an Private delegieren, auch wenn nur ansatzweise die Gefahr von Interessenskonflikten besteht. Diese Gefahr lässt sich aber gerade immer dann nicht gänzlich ausschließen, wenn wirtschaftliche Anreize und Gewinnerzielungsabsichten eine Rolle spielen. Daher war und bleibt es auch noch folgerichtig, wenn wir als Landesregierung wieder zu unmittelbarer staatlicher Verantwortung für diese hoheitliche Kernaufgabe zurückkehren wollen. Deshalb haben wir als Landesregierung mit dem Beschluss vom 19. November 2019 eine wichtige Weichenstellung vorgenommen und ein klares Bekenntnis zur Wiederherstellung des – und ich möchte es noch mal sagen, weil es wirklich wichtig ist – verfassungsmäßig rechtlichen Regelfalls statuiert. Dieser verfassungsrechtliche Regelfall ist der staatliche Maßregelvollzug. Selbst wenn man jetzt die Rechtslage ignorieren würde, was rechtswidrig wäre, aber wenn man diese Bedenken mal beiseite nehmen würde und sagt, man betrachtet jetzt die reine wirtschaftliche Basis, dann würden sich daraus für Thüringen wirtschaftliche Nachteile ergeben. Derzeit besteht ein zivilrechtlicher Anspruch auf Rückübertragung der im Maßregelvollzug zugeordneten Wirtschaftsgüter zum Buchwert, der bei Verzicht auf einen Rückübertragungsanspruch unwiderruflich entfällt, was vor allen Dingen in Bezug auf die Immobilien zu enormen, aber auch vor allen Dingen zu unnötigen Kostensteigerungen führt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unabhängig von diesen zentralen Schwerpunkten wurde auch immer wieder diese Re-Verstaatlichung als Irrweg dargestellt und die Wirtschaftlichkeit der Re-Verstaatlichung oder auch deren Qualität hinterfragt. Insofern möchte ich hier nur beispielhaft auf die Frage des Personalbestands des Maßregelvollzugs in Mühlhausen im Rahmen des Antrags in der 67. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 25. Januar dieses Jahres eingehen. Die Personalstruktur vor und nach der Re-Verstaatlichung zeigt bei einer Gegenüberstellung der Stichtage 31. Dezember 2022 und des Folgejahres 2023, dass es in diesem Zeitraum zu einem Personalaufwuchs von kumuliert sieben Stellen kam. Hinsichtlich der Personalausstattung des TZFP am Standort Erfurt wird nochmals betont, dass es im Haushalt 2024 weder zu einer Stellenmehrung noch zu Stellenhebungen kam. Dass die CDU bereits durch die Neufassung ihres Antrags auf die Forderung einer umgehenden Rückabwicklung der Re-Verstaatlichung verzichtet hat und dass stattdessen die geforderte Evaluation abgelehnt wurde, zeigt, dass der verfassungsrechtliche Regelfall – also der staatliche Maßregelvollzug – auch immer mehr Anerkennung und Verständnis erfährt. Insofern möchte ich hier an dieser Stelle noch mal Herrn Klaus-Peter Fiege, Geschäftsführer des Ökumenischen Hainich Klinikums Mühlhausen, aus der gemeinsamen Pressemitteilung vom Dezember 2022 mit den Worten zitieren: „[I]ch bin zuversichtlich, dass wir den Maßregelvollzug in verantwortliche Hände geben.“ – und sagen: Ja, haben Sie. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich habe jetzt noch eine Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Zippel.

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Christoph Zippel CDU

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, es ist immer schwierig, wenn eine Ministerin zu einem Thema spricht, dem sie eigentlich – sage ich mal – sonst fachlich nicht zugeordnet ist. Aber ich respektiere das, sie hat das gut vorgetragen. Ich habe deswegen keine Nachfragen stellen können, aber will jetzt vom Pult aus noch kurz reagieren zu ein/zwei Punkten, die gesagt wurden, von denen ich sage, da habe ich schon ein bisschen Bauchschmerzen. Zum einen haben Sie in der ganzen Genese noch mal dargelegt, wie es zum Maßregelvollzug gekommen ist bzw. zur Re-Verstaatlichung, dass wir als Freistaat Thüringen da auch fiskalische Vorteile gesehen haben. Das will ich noch mal klar in Abrede stellen. In der Ursprungsargumentation war es tatsächlich so, dass uns im Ausschuss ganz am Anfang gesagt wurde: Die Re-Verstaatlichung wird Gelder einsparen. In der weiteren Diskussion wurde uns dann gesagt: Na ja, es wird eventuell kostenneutral sein. Und am Ende der ganzen Debatte sind wir jetzt bei einem Punkt, dass wir sehen, dass diese gesamte Re-Verstaatlichung teurer ist, als es vorher die ganze Zeit war. Von daher kann man nicht davon reden, dass es fiskalpolitisch eine sinnvolle Entscheidung war. Wenn man jetzt sagen würde, okay, wenn das zumindest nicht gegriffen hat, aber vielleicht war es verfassungsrechtlich notwendig aufgrund des Gerichtsurteils, dann ist auch das nicht ganz korrekt. Das habe ich vorhin in meiner Rede versucht darzulegen, dass wir auch die Situation haben, dass zum Beispiel das Bundesland Niedersachsen das anders gelöst hat. Die haben auch auf dieses Urteil reagieren müssen, haben aber keine komplette Re-Verstaatlichung durchgeführt, sondern haben die Schlüsselfunktionen im Maßregelvollzug mit entsprechenden Staatsbediensteten aufgefüllt, um dort nicht in die Situation zu kommen zu sagen, wir haben hier nicht den Staat in der Vorderhand, sondern dort, wo es notwendig war, wurde es weiter privat durchgeführt. Das wäre genau dieser Mittelweg gewesen, der sich auch für Thüringen angeboten hätte. Aber nein, wie ich es vorhin gesagt habe, wurde das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, es musste wieder alles umgeschüttet werden, es musste alles rückgängig gemacht werden, weil es natürlich meine CDU-Regierung gemacht hat und Rot-Rot-Grün alles anders und besser machen wollte. Aber das ist eben nicht gelungen. Es ist jetzt teurer. Es ist deswegen jetzt auch nicht verfassungsrechtlich sauberer, sondern es ist einfach alles nur chaotisch. Um das zum Schluss klarzustellen: Dass wir einen dysfunktionalen Maßregelvollzug haben, war vorher nicht der Fall. Wir steuern jetzt auf diese Situation zu. Ich habe tatsächlich große Bedenken und große Sorgen bei allen Alarmrufen, die wir aus den Einrichtungen bekommen, dass wir in eine schwierige Situation diesbezüglich laufen. Ich hoffe nur, dass wir nicht in die Extremsituation laufen, tatsächlich irgendwann mal den Maßregelvollzug in Thüringen nicht mehr aufrechterhalten zu können. Aber ich danke allen Akteurinnen und Akteuren, die jeden Tag den Maßregelvollzug in Thüringen in dieser schwierigen Situation aufrechterhalten, dass sie diese Arbeit unter den schwierigen Rahmenbedingungen, die Sie als Rot-Rot-Grün jetzt zu verantworten haben, noch leisten. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Nein, Sie als CDU!) Vorher hat der Maßregelvollzug funktioniert. Sie hätten es leicht und unkompliziert ändern können, das haben Sie nicht getan. Sie haben den Bediensteten die Aufgabe schwergemacht, Sie haben den Betreibern das Leben schwergemacht. Das ist das, was Sie jeden Tag in Thüringen jetzt zu hören bekommen, wenn Sie in Hildburghausen, Mühlhausen, Stadtroda vor Ort sind. Das ist genau das, was Ihnen die Bediensteten sagen. Deswegen müssen Sie mit dem Vorwurf leben, dass der Maßregelvollzug jetzt quasi dysfunktional ist. Tut mir leid, das ist der Fakt. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ist die gleiche Katastrophe wie der Vertrag für Zwickau!)

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Bergner

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Vielen Dank, Herr Kollege Zippel. Bevor ich zum nächsten Aufruf komme, erlauben Sie mir bitte eine Bemerkung. Vor etwa einer halben Stunde haben wir hier vorn gemeinsam mit den Parlamentarischen Geschäftsführern beraten, welche Tagesordnungspunkte noch aufgerufen werden. Dabei ist zur Kenntnis genommen worden, welche Ministerinnen nicht anwesend sein können. Insofern möchte ich diejenigen, die die Aufgabe übernommen haben, jetzt an dieser Stelle auch etwas in Schutz nehmen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Ich habe doch extra nichts gesagt!) Ich bin immer jemand … – Herr Abgeordneter Zippel, jetzt rede ich! Herr Abgeordneter Zippel, ich erteile Ihnen gleich einen Ordnungsruf, wenn Sie jetzt nicht … (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Ja, ich bitte darum!) Dann erteile ich Ihnen jetzt einen Ordnungsruf. Jetzt rede ich nämlich weiter. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Wofür denn?) Sie unterbrechen mich ständig in dem, was ich gerade sage. (Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das ist doch albern!) So, jetzt noch einmal: Es war so abgesprochen. Ich bin immer ein Verfechter dessen, dass die Landesregierung möglichst zahlreich anwesend ist. Aber wir sollten auch gemeinsame Absprachen miteinander respektieren. Jetzt hat der Abgeordnete Plötner das Wort.

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Ralf Plötner Die Linke

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich muss mich tatsächlich noch mal zu Wort melden, weil das wirklich ein ungeheuerlicher Vorwurf ist, dem Maßregelvollzug Dysfunktionalität zu unterstellen. Um es noch mal klarzustellen: Es geht hier um Menschen in Haft oder Untersuchungshaft, die eine schwere psychische Erkrankung haben, deswegen auch stationär behandelt werden müssen. Was Sie am Ende gemacht haben, fand ich so heuchlerisch, Kollege Zippel, wirklich unverschämt. Es ist richtig, sich bei den Menschen zu bedanken, weil die wirklich eine aufopferungsvolle, gute Arbeit dort leisten. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie haben es erschwert!) Wissen Sie, wem Sie mit Ihrem Begriff der Dysfunktionalität ins Gesicht schlagen? Diesen Menschen, die den Maßregelvollzug garantieren, dass er ordnungsgemäß vollzogen wird und gut läuft, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) schlagen Sie mit dem Vorwurf der Dysfunktionalität ins Gesicht. Vielleicht noch mal zur Einordnung, worum es dann auch geht. Natürlich geht es um politisch grundsätzliche Fragen. In Hildburghausen ist Helios der Träger des Maßregelvollzugs. Helios ist FreseniusAngehöriger, Mitglied sozusagen. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Gott sei Dank!) Da sind wir bei einem aktiendotierten Unternehmen, das ständig Gewinne steigert und mit steigenden Dividenden Aktionärinnen und Aktionären gerecht werden will. Das hat bei so einer hoheitlichen Aufgabe nichts zu suchen. Deswegen lassen Sie uns den Weg der Re-Verstaatlichung weitergehen und diesen wirklich dusseligen Antrag zurückweisen. Danke! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Vielen Dank! Jetzt sehe ich wirklich keine Redemeldungen mehr. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/6815 – Neufassung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der regierungstragenden Fraktionen. Dann müssten wir jetzt mal auszählen. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6817 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/9892 auf. Das Wort erhält Abgeordneter Urbach aus dem Innen- und Kommunalausschuss für die Berichterstattung. Bitte schön, Herr Kollege.

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Jonas Urbach CDU

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sprechen heute – endlich, darf ich sagen – über den Antrag: „Gewappnet für den Ernstfall“. Dieser wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 108. Sitzung am 27. April 2023, also im Prinzip vor einem Jahr, an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Dort wurde er am 25.05.23 behandelt. Am 29.06.23 wurde eine schriftliche Anhörung beschlossen. Des Weiteren fanden Beratungen hierzu am 26.10.2023, am 30.11.2023, am 07.03.2024 statt. Es ist ein Änderungsantrag durch die Regierungskoalition erfolgt, in der Vorlage 7/6463, und dieser wurde einstimmig angenommen. Des Weiteren ist der Gesamtantrag am 18.04.2024 einstimmig angenommen und zur Überweisung ins Plenum geschickt worden. Vielen Dank!

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Bergner

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Vielen Dank, Herr Kollege Urbach. Damit eröffne ich die Aussprache und das Wort hat Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, ich will es zu diesem Tagesordnungspunkt tatsächlich kurz machen. Ich möchte mich zunächst ganz herzlich insbesondere bei Jonas Urbach bedanken, dass wir es geschafft haben, diesen Antrag auch noch mal gemeinsam zu bearbeiten, dort auch noch Sachen aufzunehmen. Ich glaube, wichtig ist, hier zu zeigen, dass wir das Brand- und Katastrophenschutzgesetz, das wir gerade mit sehr vielen wichtigen Änderungen in der Anhörung haben, auf dem Tisch liegen haben. Wir sind uns, glaube ich, darin einig, dass das nicht das Ende der Fahnenstange ist. Das sieht man auch insbesondere an Fragen, die wir noch weiter diskutiert haben. Wir haben unter anderem jetzt in diesen Antrag auch noch mal das Thema, was uns sehr wichtig war, zum Bereich der klimaresilienten Kommunen mit aufgenommen und uns dafür ausgesprochen, an diesem Antrag mit den Kommunen gemeinsam einen Aktionsplan zu erarbeiten, wie wir gerade im Katastrophenschutz dafür sorgen können, präventiv an diese Frage heranzugehen, und mit den Kommunen und Gemeinden gemeinsam darüber zu sprechen, welche Maßnahmen tatsächlich auf den Weg gebracht werden. Das bezieht sich natürlich auf Hochwasserschutzmaßnahmen genauso wie auf die Frage der Waldbrandvermeidung. Wir müssen uns aber auch zunehmend – wenn Sie sich im Thüringer Wald umschauen und die teilweise abgeholzten Hänge anschauen – beispielsweise über Hangsicherungsmaßnahmen Gedanken machen. Wir müssen uns, glaube ich, da auch tatsächlich über ganz andere Maßnahmen Gedanken machen, die bisher beispielsweise auch in der Finanzierung der Kommunen und auch in der Finanzierung beispielsweise im Forst keine Rolle gespielt haben. Auch das sind wichtige Punkte, die wir gemeinsam angehen wollen. Mein Dank geht noch mal an die Kolleginnen und Kollegen, dass wir diesen Antrag gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Der wichtige Punkt wird aber – und ich hoffe, dass wir daran genauso konstruktiv in den nächsten Wochen arbeiten werden – das jetzt auf dem Tisch liegende novellierte Brand- und Katastrophenschutzgesetz sein. Da möchte ich auch noch mal in Richtung der CDU sagen, dass ich mir wünsche, dass Sie insbesondere zu dem Paragrafen, der sich mit der Frage der freiheitlichen demokratischen Grundordnung für Feuerwehrleute beschäftigt, ein bisschen abrüsten. Ich will da ehrlich sagen, dass ich etwas erschüttert war über die Tatsache, dass insbesondere die CDU da so hart reingegangen ist und der Kollege Bühl da ein bisschen Stimmung gegen diesen Paragrafen gemacht hat. Das ergibt aus meiner Sicht wenig Sinn, weil wir unter anderem in den Brandschutzordnungen vor Ort solche Klauseln schon längst drinstehen haben, wir nicht das erste Bundesland sind, das so was aufnimmt. Ich glaube, dass es auch in diesem Bereich wichtig ist, für eine resiliente und wehrhafte Demokratie zu sorgen. Dafür ist dieser Paragraf da. Deswegen – mit Blick auch auf die folgenden Debatten – würde ich mir wünschen, dass wir da zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen. Ich finde, dieser Antrag ist, so wie er jetzt auf dem Tisch liegt, gelungen, und ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Ich rufe Herrn Abgeordneten Czuppon für die AfD-Fraktion auf.

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Torsten Czuppon AfD

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Herr Präsident, werte Damen und Herren, liebe Thüringer, ich muss das von Herrn Urbach Gesagte noch mal wiederholen, damit uns das noch mal allen bewusst wird, wie lange das mit diesem Antrag gedauert hat. Dieser Antrag wurde am 7. Dezember 2022 hier ins Parlament eingebracht, wurde zum ersten Mal am 27. April 2023 behandelt, ist dann ein Jahr im Innen- und Kommunalausschuss versenkt worden und ist heute wieder zur abschließenden Beratung hier im Plenum. Das zeigt einmal mehr, wie wichtig Ihnen der Katastrophenschutz in Thüringen ist. Er verkommt bei Ihnen zum Wahlkampfthema – leider. Seit Jahren ist es überfällig, den Katastrophenschutz in Thüringen den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Dies haben die Antworten der Thüringer Landesregierung auf zahlreiche Kleine Anfragen meiner Fraktion hierzu leider gezeigt. Die Landesregierung hat dabei versucht, ihre Verantwortung für unser Thüringen auf Bund und Kommunen abzuwälzen, was aber nicht redlich ist. Aber nicht nur eine Anpassung der Thüringer Katastrophenschutzvorschriften ist wichtig. Wichtiger vielmehr ist, die Anwendung für die kreisfreien Städte und Landkreise als untere Katastrophenschutzbehörden zu vereinfachen. Das haben Sie leider in den fünf Jahren, in denen Sie dafür Zeit und Verantwortung hatten, nicht geschafft. Wie kann es denn sein, dass in Thüringen in den letzten Haushaltsjahren der Thüringer Katastrophenschutzfonds in der nach § 2 Abs. 4 der Thüringer Katastrophenschutzfonds-Verordnung geregelten Höhe von 2,3 Millionen Euro immer noch stagniert und sowohl das Land als auch die kreisfreien Städte und Landkreise seit Jahren keinen Beitrag hierfür entrichtet haben? Dies sagt uns doch, dass kein Geld aus dem Katastrophenschutzfonds abgeflossen ist, und das, obwohl in den vergangenen Jahren zahlreiche Unwetterereignisse – so durch Starkregen im Wartburgkreis und Landkreis Gotha – in Thüringen aufgetreten sind. Wir brauchen deshalb in erster Linie eine verlässliche Regelung zur rechtssicheren Festsetzung des Katastrophenschutzfalles durch Oberbürgermeister und Landräte. Es ist wichtig, das zu ermöglichen. (Beifall AfD) Das lässt Ihr Antrag aber offen. Was aus dem CDU-Antrag aufgrund der in der letzten Ausschusssitzung von Rot-Rot-Grün zusammengestammelten Änderungen geworden ist, das liegt uns heute hier vor. Ich möchte das mal kurz zusammenfassen. Im Feststellungsteil gibt es einen gravierenden Unterschied. Die CDU stellt fest, „dass der Freistaat Thüringen nicht in der notwendigen Art und Weise auf komplexe Katastrophen- und Krisenfälle vorbereitet ist.“ In diesem Änderungsantrag von R2G hört sich das natürlich anders an. Da steht: Thüringen hat sich weiterentwickelt und man muss Vorbereitungen treffen für komplexe Krisensituationen. Das ist zwar beides im Grunde richtig, hat aber natürlich einen grundsätzlich anderen Tenor. Was wird nun von der Landesregierung erwartet? Ich will das hier nur stichpunktartig aufzählen, das kann nicht im Einzelnen diskutiert werden. Es soll die Kommunikationstechnik erneuert werden, Digitalisierung, Alarmierung und Sirenentechnik, Sanitätsbevorratung, Kraftstoffbevorratung, Verpflegung und Logistik, Aufbewahrungsmöglichkeiten zum Löschwassertransport, Cybersicherheit sollen gewährleistet werden und es sollen verschiedene Konzeptionen zur Aus- und Fortbildung und verschiedene Unterrichtungs- und Berichtsersuchen ermöglicht und erfüllt werden. Alles wichtige Faktoren, die besprochen und organisiert werden müssen, deren Diskussion hier im Einzelnen aber zu weit führen würde. Im Forderungsteil heißt es dann, die Landesregierung soll auch in den nächsten Haushalten Haushaltsmittel bereitstellen, den Katastrophenschutzfonds auskömmlich bedienen, das hatten wir schon gesagt, Krisenmanagementkonzepte vorlegen, auf Bundesebene für Bevölkerungs- und Zivilschutz aktiv werden, sich für Logistikzentren einsetzen und ein Gemeinsames Kompetenzzentrum aufbauen. So weit, so gut und zustimmungsfähig unsererseits. In diesem Sinne: alles für Thüringen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Als Nächster erhält Abgeordneter Bilay für Die Linke das Wort. Bitte schön.

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Sascha Bilay Die Linke

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will nach der Rede der AfD nur auf eines hinweisen: Wenn sich die AfD jetzt als Retterin der Feuerwehren in diesem Land hinstellt, ist das schon sehr dreist. Sie wollten im Haushalt für dieses Jahr zweckgebundene Zuweisungen für die Feuerwehren in Höhe von 15 Millionen Euro streichen – direkt für die Feuerwehren –, die die Kommunen zur Verfügung gehabt hatten. Die wollten Sie als allgemeine Pauschale steuerkraftabhängig (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das ist doch Blödsinn, was Sie erzählen!) in den KFA packen, was bedeutet hätte, dass gerade Kommunen im Einzelfall gar kein Geld mehr davon abbekommen hätten und ihre Feuerwehren nicht mehr zukunftsfähig hätten ausstatten können. Das wollten Sie. Sie wollten 15 Millionen Euro bei den Kommunen im Feuerwehrbereich streichen. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Man merkt, dass Sie den Haushalt nicht verstehen!) Das haben Sie mit einem Antrag dokumentiert. Das können Sie auch noch mal selbst nachlesen, was Sie da für einen Blödsinn fabriziert haben. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Nachlesen, bitte!) (Beifall DIE LINKE) Allerdings will ich auch darauf hinweisen, weil auch die lange Bearbeitungszeit des Antrags im Innenund Kommunalausschuss hier eine Rolle gespielt hat: Es ist erst mal gut, dass wir hier rechtzeitig vor der diesjährigen Jahreshauptversammlung der Feuerwehren am Samstag traditionsgemäß einen Feuerwehrantrag hier im Plenum beschließen. Aber es war auch wichtig, dass wir uns die Zeit nehmen, so intensiv über den CDU-Antrag zu reden, weil der CDU-Antrag in seiner Ursprungsfassung durchaus Schwächen hatte. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Ja!) Wir sind Ihnen dankbar für die Initiative, aber diese Initiative musste weiterqualifiziert werden, Herr Urbach. Dazu dient ja auch eine Ausschussberatung. Von daher ist es auch gar nicht schlimm. Ich will trotzdem die Möglichkeit nutzen, auf das eine oder andere einzugehen, was wir jetzt gemeinsam im Innenausschuss herausgearbeitet haben. Wir hatten mit der Katastrophe im Ahrtal, aber auch mit dem Krieg in der Ukraine die Situation, dass Thüringen natürlich sowohl innerhalb Deutschlands in anderen Katastrophenfällen, aber auch in der Ukraine im Krieg geholfen hat und zum Beispiel Notstromaggregate zur Verfügung gestellt hat. Das stand dann den Thüringer Katastrophenschutzeinheiten nicht mehr zur Verfügung. Deswegen war es auch folgerichtig, dass die nachbeschafft werden. Das hat die rot-rot-grüne Landesregierung bereits gemacht. Wir haben schon Geräte gekauft und weitere werden auch gekauft. Von daher muss man die Landesregierung in dieser Frage gar nicht auffordern, handelnd tätig zu werden, sondern die Landesregierung handelt. Ich will noch auf ein zweites Problem aufmerksam machen, wo auch eine Qualifizierung notwendig gewesen ist. Es ging um mobile Löschwasserbehälter, die angeschafft werden sollen. Seit 2022 werden die kontinuierlich, Jahr für Jahr wird eine bestimmte Anzahl von diesen mobilen Löschwasserbehältern beschafft. Es gab inzwischen schon mit der Polizei entsprechende Übungseinsätze, bei denen sich herausgestellt hat, dass die unterschiedlichen Systeme funktionieren. Aber wir brauchen nicht noch andere, ergänzende Systeme, sondern wir müssen ehrlicherweise darüber reden, wie diese funktionierenden Systeme durch die entsprechenden mobilen Behälter an den Ort kommen, wo sie dann zum Einsatz kommen müssen, damit das auch wirklich funktionieren kann. Ich will auch noch auf einen Punkt eingehen, wo aus unserer Sicht eine Schwäche bestanden hat, aber wir das auch gemeinsam im Ausschuss mit dem Feuerwehrverband und mit der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren diskutiert haben. Das war die Frage: Sie wollten, dass die Alarm- und Einsatzpläne der Landkreise und kreisfreien Städte von der Landesregierung rigoros überwacht werden. Da haben die Fachleute darauf hingewiesen, dass dafür bereits das Landesverwaltungsamt als Aufsichtsbehörde fest zuständig ist. Da ist also eine weitere Regulierung in dieser Frage gar nicht notwendig. Und ich will darauf hinweisen, dass wir gerade im Katastrophenschutz im Vergleich zu den letzten Jahren der CDU-Regierung die Mittel für den Bereich um ein Vielfaches erhöht haben. Das ist eine qualitative Aussage, die sich auch in den Haushalten abbilden lässt. Da brauchen wir nicht noch eine weitere Aufforderung vonseiten der CDU. Am Ende, glaube ich, war der Antrag und auch die intensive Beratung im Innen- und Kommunalausschuss gut, weil parallel zu dieser Beratung zu diesem Antrag auch die Novelle des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vorangetrieben wurde. Da war die Debatte im Ausschuss hilfreich, weil wir da noch mal die Argumente schärfen konnten. Deswegen ist es richtig, was Frau Henfling eben gesagt hat: Den Antrag beschließen wir jetzt in geänderter Form, der weiter von Rot-Rot-Grün qualifiziert wurde. Aber hier ist nicht Schluss, sondern im Hinblick auf die anstehende Novelle im Innenausschuss – die schriftliche Anhörung läuft gerade, die mündliche werden wir dann auch bald durchführen – sollten wir gemeinsam, Herr Urbach, an diesem guten Strang im Sinne der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes in Thüringen ziehen und auch die Novelle des Brand- und Katastrophenschutzes noch im Sommer beschließen, damit wir auch hier ein gutes Brand- und Katastrophenschutzgesetz haben, wo wir bundesweit beispielgebend sind, wo auch jetzt schon viele Länder nach Thüringen schauen und einfach mal schauen, was habt ihr denn da formuliert, unabhängig davon, ob das schon vom Landtag beschlossen wurde oder nicht. Insofern danke ich auch tatsächlich noch mal der CDU für die Initiative, für die gemeinsame Zusammenarbeit, für das, was am Ende rauskommt. (Beifall DIE LINKE)

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Madeleine Henfling

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen und – soweit im Netz vorhanden – Zuschauer, mittlerweile ist ja weithin bekannt, dass die Mitglieder des Innenausschusses beim Thema „Katastrophenschutz“ immer gewillt sind, gemeinsame Lösungen zu finden. Daher freut es uns, dass wir uns auch zu diesem Antrag auf gemeinsame Änderungen verständigen konnten. Wir als FDP haben uns dafür eingesetzt, dass die Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe eine stärkere Rolle spielt. Manch einer mag vielleicht mit den Augen rollen, wenn die FDP immer wieder mit den Begriffen Eigenverantwortung und Eigeninitiative um die Ecke kommt, aber gerade im Bereich des Katastrophenschutzes sind diese essenziell. Das wurde in den Anhörungen im Bundestag zu dem Thema in den letzten Jahren mehr als einmal sehr deutlich gesagt. Wir hören auch aus dem Bereich des Rettungsdienstes, dass die Fähigkeit, sich selbst zu helfen, in der Bevölkerung immer weiter abnimmt. Das beginnt damit, dass die Menschen wieder lernen, was verschiedene Warntöne bedeuten. Es wurde auch in der Anhörung zu diesem Antrag deutlich, die schönste Katastrophenschutzstruktur der Welt nützt nichts, wenn sie nicht regelmäßig geübt wird und die Bevölkerung nicht weiß, was sie zu tun hat. (Beifall Gruppe der FDP) Daher haben wir uns dafür eingesetzt zu prüfen, wie das Wissen im Bereich des Katastrophenschutzes mehr in die diversen Bildungseinrichtungen gebracht werden kann. Denn wir alle wissen, was man in der Kindheit und Jugend konsequent genug übt, bleibt oft ein ganzes Leben lang hängen. Die Idee zur Einrichtung von Selbsthilfestützpunkten finden wir ebenfalls gut. Weitere Themen in dem Antrag sind eine angemessene Vorratshaltung sowie eine Verbesserung der Bekämpfung von Waldbränden, die wir ebenfalls unterstützen. Ich denke, alles in allem ist es uns gelungen, ein gutes Gesamtpaket zu schnüren, um durch konkrete Maßnahmen den Katastrophenschutz in Thüringen zu stärken. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal die Akteure der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes aufrufen, sich an der aktuellen Anhörung zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz zu beteiligen und bei Bedarf auch gern auf uns persönlich zuzukommen. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren. (Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Vielen Dank. Als Nächste erhält Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion das Wort.

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Dorothea Marx SPD

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen und die verbliebenen Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, wir verabschieden heute eine überarbeitete Fassung eines Papiers, das die CDU schon Ende 2022 in den Landtag eingebracht hatte. Damals hieß es, nachdem andere Bundesländer neue Katastrophenschutzkonzepte angestoßen hätten, sollte nun auch in Thüringen keine weitere wertvolle Zeit verlorengehen – so war das in dem Antrag genannt, nach dem Motto „Vorher wäre nichts passiert“. Allerdings war es dann doch nicht so, denn, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, auch die Anhörung hat schon ergeben, dass das so nicht gestimmt hat, denn in der Anhörung haben uns zum Beispiel der Feuerwehrverband, der Gemeinde- und Städtebund sowie die Arbeitsgemeinschaft der Kreisbrandinspektoren eines vor Augen geführt: dass doch sehr viel, gerade in den letzten Jahren, für einen besseren Katastrophenschutz unternommen wurde und wird. Um ein paar Beispiele zu nennen: Wir sind schon länger dabei, Notstromaggregate werden beschafft, das Sirenennetz der Kommunen wird ausgebaut, der Katastrophenschutz wird besser mit mobilen Einsatzleitwagen ausgestattet, die Katastrophenschutzlager des Landes wurden aufgefüllt – es wurde schon genannt, dass wir dort sehr viele Sachen ins Ausland abgegeben hatten – und die Bevölkerung wird im Ernstfall besser gewarnt, Stichwort „MoWaS“. All das wurde oder wird bereits umgesetzt. Damit waren sozusagen die Unkenrufe etwas übertrieben, und ich könnte über zahlreiche weitere Ansätze in den unterschiedlichsten Bereichen reden, ganz grundsätzlich zum Beispiel, dass uns ein effektiver Katastrophenschutz zwangsläufig auch etwas kosten muss. Da muss ich schon mal die Zahlen, die Haushaltssteigerung nennen, die ist nämlich wirklich immens: 2014 hat der Freistaat nur 600.000 Euro für den Katastrophenschutz in die Hand genommen, 600.000 Euro. Zehn Jahre später sind es knappe 25 Millionen. Das ist eine irre, immense Steigerung von 600.000 auf 25 Millionen unter Rot-Rot-Grün für wichtige Investitionen und einen starken Schutz unserer Bevölkerung. Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben, diese Haushaltsmittel bereitzustellen und diese wichtigen Ausgaben zu stemmen. Das ist wirklich eine großartige Sache. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir teilen mit Ihnen als CDU wirklich die Auffassung, dass wir im Katastrophenschutz natürlich auch durch die unterschiedlichsten Entwicklungen weiter herausgefordert werden. Wir erleben zum Beispiel einen digitalen Strukturwandel, auch im Katastrophenschutz. Digitaler Strukturwandel heißt zum Beispiel auch, den Bereich Cyberangriffe ernst zu nehmen und auch als Bevölkerungsschutzaufgabe zu begreifen. Denn Cyberattacken, gerade auch auf Kommunalverwaltungen, sind ein bundesweites Problem, das auch uns treffen kann. Ein Blick über den Tellerrand nach Nordrhein-Westfalen zeigt die Tragweite: Durch einen Angriff auf Südwestfalen-IT wurde in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mehr als 100 Kommunen und Organisationen in ihrer Arbeit massiver Schaden zugefügt. Deswegen ist es gut, dass auch dieses drängende Problem, anders als in der ursprünglichen Fassung, auch in unserem – gemeinsamen Antrag wollte ich jetzt fast sagen, aber es ist nach wie vor Ihrer, wir haben ihn nur verbessert – Antrag auftaucht. Wir haben jetzt einen sachlichen, konstruktiven Antrag vorliegen, der breite Zustimmung in den demokratischen Fraktionen findet. Bei der AfD ist leider auch die Sachkenntnis immer nicht wirklich vorhanden. Die profunde Unkenntnis von Herrn Czuppon hat auch bei dem parlamentarischen Abend, ja, der weißen Verbände, der Katastrophenschutzverbände schon für gewisse Aufmerksamkeit gesorgt. Entscheidend für einen effektiven Bevölkerungsschutz wird sein, dass wir die Bibel des Katastrophenschutzes, das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz, im Juni auch noch auf den Weg bringen wollen und werden. Gerade durch dieses Gesetz können wir die Basis für so viele wichtige Dinge schaffen, dafür das Brand- und Katastrophenschutzgesetz, das künftig entscheidende Einheiten des Bevölkerungsschutzes wie Logistik und Co. berücksichtigt, dafür, dass wir auch die Chance der Digitalisierung nutzen, wie das bereits durch eine bessere digitale Vernetzung der Katastrophenschutzstäbe gerade besteht, und vieles mehr. Es ist von Kollege Bilay schon gesagt worden, wir sind gerade in der umfangreichen Anhörung. Fazit: Wir beschießen heute eine solide Vorspeise und die Hauptspeise dann zusammen im Juni. Ich freue mich auf die weitere gute Zusammenarbeit auf diesem Feld im Haus. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Vielen Dank. Als Nächster erhält Kollege Urbach für die CDU-Fraktion das Wort.

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Jonas Urbach CDU

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass wir nun heute endlich unseren Antrag „Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!“ behandeln können. Ich möchte noch einmal daran erinnern, wie wir als CDU überhaupt zu diesem Antrag gekommen sind. Einer der Ausgangspunkte unserer Überlegungen war die verheerende Flut im Ahrtal im Juli 2021. Hierbei sind innerhalb weniger Stunden fast 200 Menschen ums Leben gekommen und diese Katastrophe hat viele Schwächen offenbart. Bei einem Arbeitsbesuch mit meinen Kollegen Walk und Kellner im vergangenen Jahr wurde uns in einer Reihe von Gesprächen vor Ort, insbesondere mit Feuerwehren und Kommunalverwaltungen, aber auch der dort ansässigen Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung das Ausmaß der Katastrophe offenbart. Die Wehren vor Ort haben die Ereignisse minutiös rekonstruiert und einer akribischen Aufarbeitung unterzogen. Dabei wurde eine Reihe von Schwachstellen identifiziert. Fehlendes Verantwortungsbewusstsein, aber vielleicht auch mangelnde Kenntnis und daraus erwachsend gravierende Organisationsmängel gepaart mit einer bis dato nicht gekannten Naturgewalt haben viele Menschen das Leben gekostet. Des Weiteren wurden Werte an öffentlicher Infrastruktur und privatem Vermögen von wohl mehr als 30 Milliarden Euro vernichtet. Im Nachgang des besagten Besuchs im Ahrtal haben wir als CDU-Fraktion hier im Landtag ein Katastrophenschutzforum abgehalten und sind intensiv mit Katastrophenschützern ins Gespräch gekommen, dabei auch mit dem heutigen Sächsischen Innenmister, dem früheren Präsidenten des Amts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Auch die Ergebnisse dieses Gesprächsforums sind in die Erarbeitung des vorliegenden Papiers eingeflossen. Ganz offensichtlich war menschliches Versagen auch der lokalen Behördenleitungen mitverantwortlich für das große Ausmaß der Verluste. In einem langen Prozess, unter anderem gegen den Landrat, konnte – erst in diesen Tagen – zwar kein strafrechtliches Vergehen festgestellt werden, wohl aber eine Reihe gravierender, sehr folgenschwerer Fehler. Insbesondere diese Erfahrungen haben uns zu Punkt II.13 des vorliegenden Entwurfs gebracht. Hier geht es uns darum, den lokalen Verantwortungsträgern, also Landräten und Oberbürgermeistern, aber auch Bürgermeistern, ihre Aufgaben und Pflichten in diesem Bereich intensiv vor Augen zu führen. Denn insbesondere bei großflächigen Schadenslagen sind auch die Gewählten in kleineren Strukturen die Ansprechpartner und Entscheidungsträger für wichtige Maßnahmen. Auch Punkt II.6 des vorliegenden Antrags, der sich mit der Warnung der Bevölkerung befasst, ist eine Folge der Ahrtalkatastrophe. Diese hat klargemacht, dass es neue und effektivere Dinge geben muss, die Bewohner auf drohende Gefahren aufmerksam zu machen. So ist es gut und richtig, dass das Cell-Broadcast-System bundesweit eingeführt wurde und dass Nachrichten auf jedes Handy im entsprechenden Bereich verschickt werden. Die bundesweiten Warntage sind ebenfalls zu begrüßen, haben sie doch auch hierzulande einige Schwächen offenbart. So muss die begonnene Wiederaufrüstung von Sirenen inklusive der Sendeund Empfangstechnik weitergeführt werden. Es ist noch längst nicht so, dass in allen Landkreisen, Dörfern und Städten die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Mancherorts gibt es keine Sirenen mehr, anderenorts können diese nur die Alarmierung für die Feuerwehren empfangen. Und wenn dann die Technik funktioniert – und das hat der Kollege Bergner schon gesagt –, muss die Bevölkerung auch lernen, was bestimmte Alarmtöne eigentlich bedeuten. Erste Schritte sind gemacht. Aber ein Großteil des Weges liegt noch vor uns. Hier fordern wir auch einen thüringenweiten Alarmtag, der zusätzlich dazu das Thema präsent hält und vielleicht dazu dienen kann, dass wir der Bevölkerung die konkreten Warntöne näherbringen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie zu erwarten hat auch der Ukrainekrieg zu einer veränderten Sichtweise auf hiesige Versorgungsmechanismen geführt. Insbesondere die zeitweise gefühlt schon greifbare Energiemangellage zeigt uns die Verwundbarkeit unserer Gesellschaft. Fragen wie Kraftstoffversorgung von Rettungs- und Sicherheitskräften oder auch die der Energieversorgung von Verwaltungseinrichtungen zur Koordinierung von Hilfsmaßnahmen kamen auf die Tagesordnung. Notstromaggregate – sie sind angesprochen worden – wurden zum begehrten Gut und die Nachfrage schoss in die Höhe. Auch die dauerhafte Aufrechterhaltung von Kommunikationswegen ist ein Thema geworden. Diese Punkte sind in den Nummern II.1 und II.3 des Antrags angesprochen. Die Energiemangellage in Bezug auf die Gasversorgung führte zu der Frage, ob man der Bevölkerung im Krisenfall ausreichend helfen kann bzw. diese durch staatliche Stellen ausreichend in die Lage versetzt ist, sich eigenständig zu helfen, wie in Punkt II.8 angesprochen. Ein weiterer Anlass für diesen Antrag sind die vielfältigen Erfahrungen der Coronazeit. In dieser Zeit wurde deutlich, dass beispielsweise die Arzneimittelversorgung nicht in allen Punkten den damaligen Erfordernissen entsprochen hat. Daher sehen wir die Landesregierung in der Pflicht, den Landtag zeitnah über eine zu erarbeitende Landeskonzeption zur Sanitätsmittelbevorratung zu informieren. Ein letzter Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Frage der Cybersicherheit. Eben ist es erwähnt worden: Viele öffentliche Stellen wurden in den vergangenen Jahren angegriffen und das ist nicht nur in Nordrhein-Westfalen so, das beginnt schon bei kleineren Kommunen. Ich kann das auch aus eigener Erfahrung als Bürgermeister berichten. Aber auch Städte wie Suhl, Bad Langensalza oder Kaltennordheim waren intensiv betroffen, und wie man lesen konnte, auch verschiedene Landesbehörden. Ging es in der vergangenen Zeit oft darum, Geld zu erpressen, müssen wir uns heute aber auch darüber klar sein, dass viele Einrichtungen mit kritischer Infrastruktur auch Ziel von solchen Attacken werden können, um terroristische Vorhaben umzusetzen. Energie- und Wasserversorgung, Transport, Verkehrseinrichtungen – all das ist im Fokus. Thüringen ist hier nicht untätig gewesen, jedoch stellt sich die Frage, ob die Maßnahmen angesichts gestiegener Sicherheitsanforderungen ausreichend sind. So bleibt beispielsweise zu überprüfen, ob das Land nicht auch den Kommunen und deren Zweckverbänden helfen kann, sich zu schützen bzw. durch eine Erweiterung des Arbeitsauftrags des Computernotfallteams ThüringenCERT zu erreichen, dass das für die kommunale Ebene und nicht nur für die Landesverwaltung zur Verfügung steht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist sicherlich unstrittig, dass in den vergangenen Monaten einiges passiert ist in diesem Themenbereich. Ich möchte auch an die Initiative der CDU erinnern, dass wir hier 20 Millionen Euro durch unsere Anträge in diesen Bereich hineingeben konnten, (Beifall CDU) und zwar durch die 300 Euro pro Kamerad der Einsatzabteilung pro Jahr, eine Maßnahme, die, denke ich, sehr viel bewirkt hat in den Wehren vor Ort. Es ist so, dass wir natürlich mit diesem umfangreichen Antrag noch Punkte ansprechen wollten, die vielleicht bislang nicht oder nicht im ausreichenden Maße im Fokus gewesen sind. Es ging uns auch darum, als Parlament noch einmal ein Signal an die Landesregierung zu senden, dass wir bestimmte Punkte nachgeschärft haben möchten. Zum Abschluss möchte ich mich ganz herzlich bei all denen bedanken, die in diesem Bereich tätig sind und die tagtäglich ihr Leben für andere aufs Spiel setzen. Ich freue mich über eine große und breite Zustimmung zu diesem Antrag, die zeigt, dass das Thema „Feuerwehr“ – Herr Czuppon – nicht unbedingt ein Wahlkampfthema sein muss, sondern ein Zeichen der Geschlossenheit sendet, um die Kameradinnen und Kameraden wirklich in einem guten Licht dastehen zu lassen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Staatssekretär Götze zu Wort gemeldet. Bitte schön.

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Götze

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Freistaat Thüringen besitzt ein sehr gut funktionierendes System des Brand- und Katastrophenschutzes, das sich nicht ausschließlich auf den Katastrophenschutz stützt. Einen wichtigen Punkt bildet auch die derzeit laufende Novellierung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes nach einer umfassenden Beteiligungsstruktur mit den Aufgabenträgern, kommunalen Spitzenverbänden und anderen Interessenvertretern. Unabhängig von der weiteren Erörterung des hier gegenständlichen Antrags wird mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Thüringer Feuerwehr-Verband, den Fachverbänden, den Aufgabenträgern und den Hilfsorganisationen auch weiterhin intensiv an einer Vielzahl von Projekten zur Verbesserung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zusammengearbeitet. Diese intensive Zusammenarbeit gilt es weiterhin zu pflegen und zu verstetigen, gerade im derzeit laufenden Änderungsprozess des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte an dieser Stelle nochmals klarstellen, dass sich seit dem Jahr 2020 und der Änderung der Thüringer Katastrophenschutzverordnung auf diesem Gebiet sehr viel bewegt hat. Bereits seit dem Jahr 2015 beschafft das Land zentral Katastrophenschutzfahrzeuge für die Kommunen, insgesamt waren dies 251 Fahrzeuge mit einem Investitionsvolumen von ca. 43 Millionen Euro in den letzten neun Jahren. Weitere 63 Fahrzeugbeschaffungen sind bereits bis 2027 fest eingeplant. Darüber hinaus werden zahlreiche weitere Initiativen und Projekte intensiv durch die Landesregierung verfolgt. Das Projekt „TLFKS 2.0“, die Einführung einer einheitlichen Stabsunterstützungssoftware durch das Land im Katastrophenschutz oder die Bereitstellung von Tablets und entsprechender Software für die Thüringer Feuerwehren seien hier nur beispielhaft genannt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, neben der Schaffung von Strukturen und der Beschaffung von Ausstattung nehmen auch Übungen einen hohen Stellenwert ein. Diese werden auf allen Ebenen von der Gemeinde über untere Katastrophenschutzbehörden bis hoch zum Land durchgeführt. Auch im Bereich des Krisenmanagements des Landes werden hochkomplexe und aufwendige Übungen regelmäßig durchgeführt. So hat der Freistaat Thüringen im letzten Jahr an der länder- und ressortübergreifenden Krisenmanagementübung LÜKEX 2023 das Szenario eines Cyberangriffs auf das Regierungshandeln geübt bzw. an dieser Übung teilgenommen. Die nächste LÜKEX im Jahr 2026 unter dem Titel „Dürre und Hitzewelle – Notlage durch extreme Hitzewelle nach langjähriger Trockenperiode in Deutschland und Europa“ wird derzeit im Bund und in den Ländern vorbereitet. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch die Risikovorsorge soll aufgrund der Zunahme der Gefahrenereignisse mit Katastrophenpotenzial in Thüringen auf Landesebene weiter erhöht werden. Insbesondere durch die Zunahmen von wetterund naturbedingten Extremwetterlagen wie Hochwasser, Starkregen oder Sturmereignissen können zukünftig vermehrt Flächenlagen für das gesamte Gebiet des Freistaats Thüringen entstehen. Seit der Einrichtung des Katastrophenschutzfonds 2008 stehen finanzielle Mittel für zusätzliche Einsatzkosten im Katastrophenfall zur Verfügung. Dieser Fonds weist finanzielle Mittel derzeit – das wurde bereits genannt – in Höhe von 3 Millionen Euro auf. Aufgrund der Zunahme der Gefahrenereignisse mit Katastrophenpotenzial in Thüringen in den letzten Jahren und der daraus resultierenden Steigerung der Einsatzkosten wird durch die Landesregierung geprüft, in welchem Umfang eine Änderung der Thüringer Verordnung zum Katastrophenschutzfonds angezeigt ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch auf der Bundesebene setzt sich die Landesregierung kontinuierlich für die Belange des Katastrophenschutzes ein. Ein funktionierender Bevölkerungsschutz muss ebenenübergreifend, vom kommunalen Brandschutz über den Katastrophenschutz bis hin zum Zivilschutz, gedacht sein. Auch der Bund muss sich seiner Verantwortung im Zivilschutz stellen. Sowohl im Hinblick auf die Stärkung des Bevölkerungsschutzes mit der Forderung, 10 Milliarden Euro innerhalb der nächsten zehn Jahre bereitzustellen, als auch mit der Dislozierung von Betreuungs- und Logistikkapazitäten des Bundes in Thüringen setzt sich das Thüringer Innenministerium bei der Innenministerkonferenz wiederholt für diese Themen ein. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zusammenfassend möchte ich feststellen, dass der Freistaat Thüringen in der notwendigen Art und Weise auf komplexe Katastrophen und Krisenfälle vorbereitet ist. Die aktuellen im Innen- und Kommunalausschuss evaluierten Änderungen des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und die geplante weitere Überarbeitung der weiteren Vorschriften im Brand- und Katastrophenschutz werden ebenfalls wichtige Meilensteine im Bevölkerungsschutz darstellen. Zum Schluss darf auch ich mich bei den Feuerwehrmännern und -frauen, Rettungskräften und vor allem auch bei den Helfern im Katastrophenfall für ihre wichtige Arbeit bedanken, und Ihnen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Madeleine Henfling

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Vielen Dank! Wenn es jetzt keine weiteren Wortmeldungen gibt, dann würden wir jetzt entsprechend über den Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/9892 abstimmen. Wer dafür stimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Antrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. (Beifall CDU) Ich komme zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7699 Das Wort zur Begründung wurde schon abgegeben. Deswegen eröffnen wir sofort die Aussprache. Zunächst erhält Abgeordnete Baum für die Gruppe der FDP das Wort.

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Franziska Baum FDP

Praxisorientierung stärken, Personal gewinnen – mit berufsbegleitendem Aufstiegsstudiengang Perspektiven schaffen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, mit unserem Antrag, der jetzt schon seit dem letzten Jahr auf der Plenartagesordnung auf den Aufruf wartet … (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Was lange währt, wird endlich gut!) Was lange währt, wird endlich gut, ja, vielen Dank, Herr Reinhardt. Wir legen damit einen Vorschlag vor, der sich im Grundsatz mit der Frage befasst, welche Karrierewege wir im Schuldienst oder auch in den Schuldienst ermöglichen wollen und wie wir Schule bei der Einhaltung hoher Bildungsqualität (Beifall Gruppe der FDP) in Zeiten des Lehrermangels öffnen wollen. Wir wollen einen berufsbegleitenden Studiengang einführen, der zum Einstieg in den Lehrerberuf befähigt, damit Menschen, die schon im Berufsleben stehen, überhaupt eine Chance haben, einen Karrierewechsel vorzunehmen, ohne noch mal komplett von vorne anzufangen. (Beifall Gruppe der FDP) Wir haben insbesondere zwei Gruppen dabei im Sinn, die wir mit diesem Vorschlag konkret stärken. Das sind einmal diejenigen aus dem nicht schulischen Bereich, die sich eine Tätigkeit im Bildungsdienst vorstellen können und wechseln wollen. Derzeit steht denen ein Seiteneinstieg offen, wenn sie über den entsprechenden Hochschulabschluss verfügen. Sie brauchen dann aktuell eine Nachqualifizierung über die Strukturen der zweiten und dritten Phase. Wir wollen hier die Möglichkeit schaffen, dass auch schon vor dem Einstieg in den Schuldienst eine Qualifizierung möglich ist, und vor allem wollen wir denjenigen, die noch keinen Hochschulabschluss haben, also kein Hochschulstudium abgeschlossen haben – zum Beispiel Fachchemikern oder Fachchemikerinnen, die gerade im MINTBereich unterwegs sind, die Möglichkeit geben, sich über ein berufsbegleitendes Studium für den Unterricht zu qualifizieren, und das, während der bestehende Beruf außerhalb des Bildungssystems weiter ausgeübt wird. Es geht hier explizit nicht um den Wechsel in ein duales Studium, sondern um das Weiterführen, denn als Fachchemiker verdient man aktuell deutlich mehr als als pädagogische Assistenzkraft im Schuldienst. Die andere Gruppe, um die es uns geht, sind Personen, die sich im Bildungssystem befinden, die aber aktuell oftmals übersehen werden. Wir haben nämlich in Thüringen 670 beruflich Qualifizierte im Bildungswesen, also Meisterinnen und Meister mit Berufserfahrung, die an den Berufsschulen als Fachpraxislehrer beschäftigt sind. Insbesondere in Zeiten des Lehrermangels übernehmen sie an Schulen faktisch Aufgaben regulärer Lehrkräfte, also auch theoretischen Unterricht, werden dafür aber deutlich schlechter bezahlt. Jetzt könnte man natürlich sagen: Das kann man doch sicher auch über die Besoldung regeln. Könnte man. Deswegen gibt es auch von den Fachlehrern, zum Beispiel aus der SBBZ Suhl/Zella-Mehlis, eine Petition, die zumindest eine Gleichstellung von Fachpraxis- und Fachtheorielehrern fordert – einfach auch, um die Abwanderung der Lehrkräfte von den Berufsschulen an die Regelschulen zu verhindern. Wir wissen aus unseren Diskussionen im Ausschuss, dass der Weg einer Besoldungserhöhung gerade mit Blick auf die Gesamtstrukturen – wir haben heute schon mal über Besoldungsstrukturen gesprochen – eher schwierig ist, weil der Meister nach Auffassung der Landesregierung, aber damit ist sie nicht allein, generell nicht als notwendiges Qualifikationsniveau für eine Höhergruppierung angesehen wird. Wenn wir den Fachpraxislehrern also keine sofortige Hilfestellung über eine Besoldungsanpassung bieten können und die Arbeit, die sie im Schuldienst schon leisten, anerkennen, dann sollten wir ihnen doch wenigstens eine Perspektive bieten, über die sie sich qualifizieren können, um als gleichwertige Lehrkraft anerkannt zu werden. (Beifall Gruppe der FDP) Meine sehr verehrten Damen und Herren, in einer Zeit des Personalmangels, des demografischen Wandels und der vielseitigen fachlichen und pädagogischen Herausforderungen braucht es Schulen, die vielfältig qualifizierte und motivierte Lehrkräfte anziehen. Kein Weg in unsere und in unseren Schulen sollte dabei in einer Sackgasse enden. Ermöglichen wir also den Zugang zum Schuldienst, fördern wir Fleiß- und Aufstiegswillen in der Lehrerbildung und erkennen wir die Leistungen von allen an Schule Tätigen an – vom Fachchemiker bis zum Oberstudienrat. (Beifall Gruppe der FDP) Ich beantrage die Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, hoffe auf eine konstruktive Auseinandersetzung und danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Praxisorientierung stärken, Personal gewinnen – mit berufsbegleitendem Aufstiegsstudiengang Perspektiven schaffen

Vielen Dank. Als Nächste erhält Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Praxisorientierung stärken, Personal gewinnen – mit berufsbegleitendem Aufstiegsstudiengang Perspektiven schaffen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Franziska Baum hat es gesagt: Wir haben schon häufig auch im Ausschuss über das Thema diskutiert und begrüßen natürlich auch grundsätzlich, dass sich alle demokratischen Fraktionen Gedanken darüber machen, wie wir den Unterricht in unseren Schulen abdecken können. Der Antrag adressiert durchaus ein wichtiges Thema, das Thema „Seiteneinstieg“. Das haben wir auch schon häufig hier gehabt. Die vorgeschlagene Einführung eines berufsbegleitenden Aufstiegsstudiengangs für Personen ohne akademische Vorerfahrung wirft dennoch Fragen auf; mit denen werden wir uns dann auseinandersetzen müssen. Richtig ist, dass auch Menschen, die pädagogisch tätig sind, aber kein Hochschulstudium absolviert haben, Zugänge zum Lehrerinnenberuf haben sollten, aber nicht nur Seiteneinsteigerinnen, sondern auch Erzieherinnen oder Pädagogische Assistenzen. Ich will trotzdem darauf verweisen, dass es auch jetzt schon Wege gibt, ein Studium ohne Hochschulreife zu beginnen. Zum Beispiel ist es jetzt möglich, mit einem Meisterabschluss, als Staatlich geprüfte Technikerin oder als Betriebswirtin sowie mit anderen gleichwertigen beruflichen Aus- und Fortbildungen ein Hochschulstudium aufzunehmen. Dazu zählen übrigens auch Fachschulabschlüsse als Staatlich anerkannte Erzieher oder Erzieherin, Heilpädagogin oder Heilerziehungspflegerin. Auch mit einem Probestudium kann man die Berechtigung zu einem Studium erwerben, also auch dem Lehramtsstudium. Diese Möglichkeiten haben Rot-Rot-Grün mit den Änderungen des Hochschulgesetzes zuletzt 2018 deutlich ausgeweitet. Auch ein Studium in Teilzeit ist möglich und damit auch eine berufsbegleitende Weiterbildung zur Lehrerin. Leider sind diese Möglichkeiten noch zu wenig bekannt, das muss man selbstkritisch anerkennen. Das müssen wir ändern. Der duale Studiengang, auf den Franziska Baum eben schon verwies, Schulassistenz in Qualifizierung der TU Dresden, auf den sich die FDP auch bezieht, richtet sich an Techniker, Technikerinnen, Meisterinnen oder Bachelorabsolventinnen. Mit diesem Studiengang erwirbt man allerdings nur die Lehramtsbefähigung für die berufsbildenden Schulen. Es ist aber völlig richtig – darauf zielt der Antrag der FDP auch ab –, diesen Menschen eine Perspektive neben dem sogenannten fachpraktischen Unterricht an den Berufsschulen zu bieten. Doch auch da sind wir bereits auf einem guten Weg. Im Schuljahr 2022/2023 waren an den allgemeinbildenden Schulen Seiteneinsteigerinnen ohne Hochschulausbildung tätig – je nach Schultyp zwischen 9 und 14 Prozent. An den berufsbildenden Schulen waren es sogar rund 30 Prozent. Die Zahlen kann man noch genauer in der wunderbaren Kleinen Anfrage des Abgeordneten Tischner in der Drucksache 7/8509 nachlesen. Gleichzeitig müssen wir berücksichtigen, dass die Anforderungen an Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen in einigen Aspekten von denen an berufsbildenden Schulen abweichen. Die pädagogische und fachliche Ausbildung für allgemeinbildende Schulen ist komplex und erfordert eine fundierte akademische und didaktische Ausbildung. Auch das gehört zur Wahrheit dazu, dass wir auf diese Weise Fachkräfte aus dem Handwerk, den Betrieben oder anderen pädagogischen Berufen abziehen, wo sie auch dringend benötigt werden. In diesem Spannungsfeld, glaube ich, müssen wir uns dann noch mal ein bisschen genauer umschauen. Zudem muss bedacht werden, dass die Schaffung eines neuen Studiengangs auch erhebliche finanzielle und organisatorische Ressourcen beansprucht. Wir sind uns da zugegebenermaßen noch nicht so sicher, ob wir mit dem Angebot eines solchen Studiengangs wirklich viele Seiteneinsteigerinnen gewinnen können. Die Ressourcen könnten möglicherweise effektiver eingesetzt werden, um die bestehenden Ausbildungswege zu stärken und attraktiver zu gestalten. Aber trotz der Einwände will ich ganz klar betonen, dass wir uns im Hauptziel, denke ich, einig sind, nämlich die Qualität der Bildung in Thüringen zu sichern und zu verbessern. Wir haben aus diesem Grund bereits viel für die Einstellung von Seiteneinsteigerinnen getan. Es werden unbefristete Stellen vergeben. Wir haben die Einstellungsverfahren deutlich verkürzt. Trotzdem sage ich ganz klar: Wir von Bündnis 90/Die Grünen sind immer für eine konstruktive und sorgfältige Prüfung aller Vorschläge und die Entwicklung von Strategien, die sowohl praktikabel als auch nachhaltig sind. Der Vorschlag der FDP ist in diesem Zusammenhang durchaus interessant, auch wenn wir noch Bedenken oder Diskussionsbedarf haben, gerade wenn es um die Lehrbefähigung in allgemeinbildenden Schulen geht. Aus diesem Grund stimmen wir einer Überweisung an den Bildungsausschuss gern zu. Ich war bislang auch noch von einer Mitberatung im Wissenschaftsausschuss ausgegangen, weil da auch die Lehrerausbildung mit verankert ist. Aber wenn das nicht sein muss, reicht es mir auch im Bildungsausschuss, da haben wir schon häufig dazu diskutiert. Das muss natürlich auch der Antragsteller entscheiden, wo er es haben möchte. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Praxisorientierung stärken, Personal gewinnen – mit berufsbegleitendem Aufstiegsstudiengang Perspektiven schaffen

Vielen Dank. Ich habe auf meiner Liste jetzt noch den Abgeordneten Jankowski stehen, der ist nicht da. Dann bleibt jetzt noch der Abgeordnete Tischner für die CDU-Fraktion, bitte schön.

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Christian Tischner CDU

Praxisorientierung stärken, Personal gewinnen – mit berufsbegleitendem Aufstiegsstudiengang Perspektiven schaffen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Tat, wir sprechen zu später Stunde über ein Thema, das die Thüringerinnen und Thüringer wahrscheinlich neben zwei, drei anderen Themen mit am meisten bewegt, nämlich den Lehrermangel. Das, was die FDP uns hier heute vorschlägt, sind zwei weitere, sehr spezifische Punkte, wie man den Lehrermangel in Thüringen in den Griff bekommen kann. Für meine Fraktion ist klar: Es gibt drei ganz wesentliche Dinge, die wir unbedingt schnellstens tun müssen, um die Situation in unseren Schulen in den Griff zu bekommen. Das ist zum einen, dass wir endlich schnellere Einstellungsverfahren in Thüringen umsetzen. Es kann nicht sein, dass bei uns die Studierenden, die Absolventen monatelang warten, ob sie in Thüringen Lehrer werden können oder nicht. Wir müssen zweitens mehr ausbilden. Auch hier öfters schon vorgetragen am Pult, dass sich an der Universität in Erfurt 900 junge Studierende bewerben, die Grundschule studieren wollen, aber die Landesregierung nur 300 über die Universitäten zulässt; das ist ein No-Go. Das Dritte ist – und da bin ich beim Antrag – das Thema der Seiteneinsteiger. Es ist schon gesagt worden, wir brauchen die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in den Schulen, anders geht es nicht mehr. Aber wenn wir die Seiteneinsteiger haben, dann müssen wir sie auch entsprechend qualifizieren und ausbilden. Der Landtag hat bereits vor einem halben oder Dreivierteljahr beschlossen, dass unsere Seiteneinsteiger in Thüringen eine dreimonatige Vorqualifizierung bekommen sollen. Nichts ist passiert. Ich höre, es ist sogar das Gegenteil passiert, dass sogar der vierwöchige Kurs mittlerweile auch nur noch freiwillig ist, sprich: Ein klassisch ausgebildeter Lehrer studiert sieben Jahre, die Seiteneinsteiger wirft man von heute auf morgen in die Schulen. Das kann nicht gutgehen. Deswegen ist es gut und richtig, wenn die FDP hier noch mal ein paar Vorschläge bringt, die gerade auch auf die Berufsschule abzielen. Die Berufsschule ist die Schule, die neben der Regelschule personell am meisten unter Rot-Rot-Grün unter Druck geraten ist. Und dass jetzt vorgeschlagen wird, den berufsbegleitenden Aufstiegsstudiengang auszubauen, ähnlich, wie es erfolgreich im Freistaat Sachsen getan wird, begrüßen wir. Wir begrüßen auch, dass sich noch mal gekümmert wird um die Kolleginnen und Kollegen im fachpraktischen Unterricht. Auch dieser Vorschlag, der ausgeführt worden ist von Franziska Baum, ist zu unterstützen. Es gibt sicherlich den einen oder anderen Punkt, der noch vertieft werden sollte dann auch in der Ausschussdiskussion. Vielleicht ist es auch möglich, liebe Kollegen vom Bildungsausschuss, dass wir die ganze Sache mit der Diskussion zu unserem Antrag verbinden, der nun auch schon eine sehr lange Zeit im Ausschuss liegt, zum Thema „Gewinnung, Qualifizierung und Unterstützung von Seiteneinsteigern“ in der Drucksache 7/5520, dass wir das vielleicht verbinden können und dann endlich noch vor Abschluss der Legislatur einen größeren gemeinsamen Antrag zur Qualifizierung von Seiteneinsteigern in Thüringen beschließen können. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Praxisorientierung stärken, Personal gewinnen – mit berufsbegleitendem Aufstiegsstudiengang Perspektiven schaffen

Vielen Dank. Vonseiten der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. – Entschuldigung. Herr Reinhardt für die Fraktion Die Linke.

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Daniel Reinhardt Die Linke

Praxisorientierung stärken, Personal gewinnen – mit berufsbegleitendem Aufstiegsstudiengang Perspektiven schaffen

Einen schönen guten Abend, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, eins vorab: Der Antrag der Gruppe der FDP ist erst mal unschädlich. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Der ist sogar sehr, sehr gut!) Ich würde mich sogar dazu hinreißen lassen, wenn mich Herr Montag anspricht, zu sagen, dass man dem zustimmen kann, und zwar aus dem Grund, weil so ziemlich jede Initiative, die aus dem Haus der demokratischen Fraktionen kommt, die dazu führt, neue Wege zu schaffen, wie Lehrerinnen und Lehrer in den Beruf und dann auch an unsere Schulen kommen, grundsätzlich zu begrüßen ist, und so lese ich auch den Antrag der Gruppe der FDP. Im Wesentlichen will ich noch mal – das hat mich, ehrlich gesagt, nach vorn getrieben – auf Herrn Tischner von der CDU antworten, der jetzt wieder versucht hat, die Rundumkeule zu schwingen, wenn auch recht kurz, (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: 1.500 we- niger als 2015!) was die rot-rot-grüne Regierungsbilanz im Bereich der Bildung anbetrifft: Seit Regierungsübernahme der rot-rot-grünen Regierung wurden so viele Lehrerinnen und Lehrer eingestellt wie nie zuvor, und zwar an der Zahl über 6.500 Lehrerinnen und Lehrer. Das hat Rot-Rot-Grün geschafft und hat damit tatsächlich das Ruder rumgerissen, was der Stellenabbaupfad der vorherigen CDU-Regierung angerichtet hat. (Beifall DIE LINKE) Neben weiteren Maßnahmen, wie beispielsweise der Einführung der A13 für unsere Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer, dem epochalen Unterricht oder aber auch anderen Dingen, die die Einstellungspraxis an unseren Schulämtern verbessert haben – darauf will ich gar nicht zu sprechen kommen, sondern mich noch mal mehr auf den Schwerpunkt legen, den Frau Baum hier vorgetragen hat. Und zwar auch bei meiner Berufsschultour im letzten Jahr, aber auch diesen Montag, als ich an einer Berufsschule war, kam natürlich immer wieder aus der Lehrerschaft hervor, dass die Lehrerinnen und Lehrer, die an Berufsschulen sind, aber nicht diese vollständig ausgebildeten Lehrer sind, tatsächlich und zu Recht bemängeln, dass sie nicht ausreichend bezahlt werden. Das ist ein Thema, weil das mit der Besoldung nicht so einfach zu regeln ist, ob man die nun von der E11 in die A13 usw., dann auch einstellt. Von daher stelle ich fest, dass an dieser Stelle der Antrag wirklich gut ist und den Nagel auch auf den Kopf trifft, denn wir müssen es schaffen, Lehrerinnen und Lehrern, die bereits an unserer Berufsschule sind und das Ziel haben, sich zu vollqualifizierten Lehrern auszubilden, eine Möglichkeit zu geben, um sie dann an der Berufsschule zu halten und auch entsprechend zu finanzieren. Von daher lohnt sich – denke ich – die Debatte im Ausschuss, insbesondere unter dem Aspekt, dass die Schulassistenz in Qualifikation an der TU Dresden – und darauf zielt ja der FDP-Antrag ab, um sozusagen in den berufsschulischen Bereich qualifizierte Lehrer zu bekommen – derzeitig in Sachsen sehr gut anläuft. Es ist zwar eine sehr geringe Anzahl an Menschen und man ist noch nicht so weit mit der Evaluation, dass man sagen kann, jawohl, das ist der Weg, den man gehen muss, aber er ist grundsätzlich zu begrüßen. Von daher kann sich auch die Linksfraktion dem anschließen, dass wir einer Ausschussüberweisung zustimmen, und dann freue ich mich dort auf eine Debatte und mal sehen, ob es noch zu einem Beschluss kommt. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Praxisorientierung stärken, Personal gewinnen – mit berufsbegleitendem Aufstiegsstudiengang Perspektiven schaffen

Vielen Dank. Jetzt habe ich aber wirklich keine Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten. Wünscht die Landesregierung das Wort zum Antrag? Das kann ich nicht erkennen. Dann ist Ausschussüberweisung beantragt an den Bildungsausschuss. Gibt es weitere Wünsche zu anderen Ausschüssen? Nein. Dann stimmen wir darüber ab. Wer der Überweisung an den Bildungsausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Gruppen und Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist dieser Überweisung stattgegeben und wir können auch diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zum Aufruf des letzten TagesordAntrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7712 Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Bergner, bitte schön.

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Dirk Bergner FDP

Vorbereitung auf den Ernstfall – Ausstattung und Schulung der Feuerwehren in Thüringen für Unfälle und Brände mit Elektrofahrzeugen

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mit einer kurzen Problemschilderung beginnen: Im November 2023 waren 18 Prozent der neu zugelassenen Pkw Elektroautos. Fast 25 Prozent waren Hybridfahrzeuge. Der Anteil von Elektrofahrzeugen auf deutschen Straßen nimmt also damit weiter zu. Das ist natürlich erst mal nicht das Problem. Aber somit wird natürlich auch die Anzahl von Unfällen mit Elektrofahrzeugen und auch die Anzahl von Bränden von Elektrofahrzeugen zunehmen, und für diese Fälle gilt es aus Sicht der FDP ausreichend Vorsorge zu treffen. Denn in einer Unfallsituation unterscheiden sich diese Fahrzeuge für die Helfer von der Feuerwehr von Pkw mit Verbrennungsmotor: Einerseits ist beim Öffnen der Karosserie zu beachten, dass die Stromleitungen nicht durchtrennt werden dürfen. Während Batterien herkömmlicher Fahrzeuge mit einem Zwölf-Volt-Netz arbeiten, ist die Spannung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen viermal so hoch. Dieses Problem hat auch das TMIK in seiner Handlungsempfehlung für Rettungskräfte bei Einsätzen mit Elektrofahrzeugen erkannt. Dort steht, dass sich bei einer Airbag-Aktivierung das Hochvolt-System automatisch abschalten sollte, jedoch in der Regel nicht erkennbar ist, ob dies tatsächlich erfolgt ist. Andererseits brennen die Akkus von E-Autos sehr heiß und glühen lange, zum Teil auch unbemerkt, nach. Deshalb können sich auch bereits gelöschte Brände erneut entzünden, weshalb derartige Unfallwagen mit Wärmebildkameras kontrolliert und bei Bedarf gesondert abgestellt werden müssen. In Einzelfällen ist es sogar notwendig, das Autowrack komplett in einem Wassercontainer zu versenken. Deshalb enthält unser Antrag mehrere Forderungen: Leitstellen sollen bereits bei der Unfallmeldung abfragen, ob es sich um ein Elektroauto handelt. Wir wollen sicherstellen, dass die Mitglieder der Thüringer Feuerwehren auch für solche Einsätze ausgebildet und ausgerüstet sind. Zudem sind wir der Auffassung, dass Löschcontainer und entsprechende Abstellplätze in Thüringen vorhanden sein müssen, um den Besonderheiten von Elektrofahrzeugen gerecht zu werden, und dass sie vor allem auch dem letzten Ortsbrandmeister bekannt sein müssen. Wir wissen auch, dass die Feuerwehren nur für die unmittelbare Gefahrenbekämpfung zuständig sind und dass über die App FRIEDA die Rettungsdatenblätter bereits an der Einsatzstelle verfügbar sind. Das ändert aber nichts daran, dass wir Berichte von Feuerwehren bekommen, die zu einem Unfall mit Elektroauto kommen, dafür nicht ausgerüstet sind und dann eine andere Feuerwehr informiert werden muss. Das ändert auch nichts daran, dass uns bisher keiner erklären konnte, wo genau man ein ausgebranntes und eventuell wieder aufflammendes Elektroauto in Thüringen abstellen kann. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich bin bekanntlich ein ausgesprochener Verfechter kommunaler Selbstverwaltung. Aber es braucht Konzepte, mit denen einzelne kleine Gemeinden im ländlichen Raum nicht überfordert sind, mit dem sie auch nicht überfordert wären, wenn sie eingemeindet würden. Es braucht schlicht und einfach Konzepte, die die Akteure zusammenführen. Deswegen haben wir diesen Antrag gestellt und ich freue mich auf eine hoffentlich sachliche Diskussion und würde gern diesen Antrag, Frau Präsidentin, an den Innenausschuss überweisen. Danke schön. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Vorbereitung auf den Ernstfall – Ausstattung und Schulung der Feuerwehren in Thüringen für Unfälle und Brände mit Elektrofahrzeugen

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Debatte. Als Erster erhält Abgeordneter Bilay für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Sascha Bilay Die Linke

Vorbereitung auf den Ernstfall – Ausstattung und Schulung der Feuerwehren in Thüringen für Unfälle und Brände mit Elektrofahrzeugen

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will zunächst dem Eindruck der FDP widersprechen, Herr Bergner, dass hier die Landesregierung oder Rot-Rot-Grün in dem Bereich, was Elektrofahrzeuge anbetreffen würde, untätig sei. Das ist natürlich nicht der Fall, sondern da ist eine ganze Menge passiert. Ich will Ihnen auch noch mal kurz sagen, woran Sie das messen können. Sie hatten selbst eine Anfrage vor ungefähr drei Jahren, worauf Ihnen die Landesregierung entsprechend (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Am 26.06.2020!) – ja, dann sind es vier Jahre, dann hatten Sie noch mehr Zeit, das auszuwerten – geantwortet hat, dass das nämlich auch im Bereich der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule schon längst auf dem Tableau ist, dass ein entsprechender Arbeitskreis eingerichtet wurde. Ergebnisse dieses Arbeitskreises sind auch entsprechende Publikationen mit Handlungsempfehlungen an die Rettungskräfte, was den Umgang mit Elektrofahrzeugen anbetrifft. Das haben auch alle Feuerwehren flächendeckend in Thüringen bekommen. Sie wissen auch, dass wir im Innenausschuss sehr intensiv in mehreren Sitzungen darüber geredet haben, dass beispielsweise 1.800 Tablets an Feuerwehren in Thüringen ausgerollt wurden, wo die sogenannte FRIEDA-App drauf ist, wo auch eine spezielle Software drauf ist, in der es nicht nur um Lageerkundung geht, wenn also die anrückenden Kräfte zu einem Einsatz rausfahren, sondern auch entsprechende technische Datenblätter von allen Fahrzeugen enthalten sind, die in Deutschland, in Thüringen unterwegs sind, wo auch ganz bewusst Hinweise gegeben werden, (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Stand in dem Text!) wenn es Elektrofahrzeuge sind, wie im Ernstfall damit umzugehen ist. Insofern haben Rot-Rot-Grün und die Landesregierung hier bereits gehandelt. Die Frage der Löschcontainer haben wir auch im Ausschuss sehr intensiv diskutiert. Es ist eben nicht so einfach, wie man sich das als Laie vielleicht vorstellt, dass man da bildlich gesprochen eine große Badewanne hat und ein Elektrofahrzeug, was gebrannt hat, was ein Unfall ist, da einfach reintut und dann kühlt sich der Akku ab – denn das Problem ist der heiße Akku, der über eine lange Zeit auch heiß ist und entsprechend zu Bränden führen kann –, den packe ich da einfach rein und das Löschwasser wird dann schon dafür sorgen, dass da nichts mehr weiter passiert. Aber so einfach ist es eben nicht, weil auch nur abgelöschte Fahrzeuge in diese Container verbracht werden können. Es ist – das muss man auch der Ehrlichkeit halber dazu sagen – nicht die Aufgabe der Feuerwehr, ausgebrannte Fahrzeuge zu entsorgen oder zu bewachen, sondern die sind für das Löschen und Bekämpfen zuständig, aber nicht für im Grunde genommen Abfall, für Müll. Dafür sind andere zuständig. Aber es ist auch nicht Aufgabe der Feuerwehr, irgendwie auf der Autobahn am Seitenstreifen so lange zu warten, bis irgendwie nach einer Woche nichts mehr passiert. Die haben ganz andere Aufgaben zu tun. So ganz einfach, wie das oftmals dargestellt wird, ist es nicht. Aber wir erkennen auch, wie im Antrag vorhin von der CDU, als es um Feuerwehr und Katastrophenschutz ging, die Initiative an und dass man sich auch mit dem Thema noch mal beschäftigt. Wir würden uns als Linke auch wünschen, dass alternative Antriebsmodelle in den Fahrzeugen viel stärker als derzeit zum Einsatz kommen würden. Deswegen muss man sich auch den Problemen stellen und deswegen sind wir auch gern bereit, über das Thema mit Ihnen im Ausschuss zu reden. Aber auch hier drückt sich so ein bisschen das Gefühl auf, dass man kurz vor dem Ende der Legislaturperiode (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Jetzt gucken Sie mal auf das Datum des Antrags!) das eine oder andere noch mal als Akzent setzen wollte. Wir können gern darüber reden und schauen mal, was am Ende dann rauskommt. (Beifall DIE LINKE)

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Madeleine Henfling

Vorbereitung auf den Ernstfall – Ausstattung und Schulung der Feuerwehren in Thüringen für Unfälle und Brände mit Elektrofahrzeugen

Als Nächster erhält Abgeordneter Urbach für die Fraktion der CDU das Wort.

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Jonas Urbach CDU

Vorbereitung auf den Ernstfall – Ausstattung und Schulung der Feuerwehren in Thüringen für Unfälle und Brände mit Elektrofahrzeugen

Meine Damen und Herren, eine Grundsatzrede zu den E-Autos werde ich jetzt nicht halten. Kollege Bergner, Sie haben es gesagt, das Thema bzw. der Tagesordnungspunkt ist seit Langem auf der Tagesordnung, (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Brennt!) Er brennt hoffentlich nicht. – Immer wieder sind wir sozusagen vorbereitet gewesen, diese Rede zu halten. Es ist unstrittig, dass dieses Thema insofern wichtig ist, weil einfach sehr viele elektrisch betriebene Fahrzeuge unterwegs sind. In Thüringen sind das 17.610 batterieelektrisch betriebene Pkw und fast 55.000 hybride Busse und auch Lkw. Dementsprechend haben wir natürlich auch ein großes Unfallrisiko, das wieder gestiegen ist. Die Frage, wie man mit diesem Thema umgeht, wird schon länger auch in Feuerwehren diskutiert. Es gibt die besagte Handreichung. Nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, dass wir diesen Antrag an den Innenausschuss überweisen sollten und dass wir hier auch über die Fragen, die hier genannt sind, sprechen sollten. Es ist ja so, dass natürlich eine Handreichung gut und wichtig ist, damit die Kameraden wissen, was los ist. Aber die Landesebene ist auch dafür zuständig, sich zu überlegen, welche Technik man denn braucht, um diese Brände zu löschen. Und natürlich, Herr Bilay, ist es nicht die Aufgabe der Feuerwehr oder der Kommunen, Autos zu entsorgen, das ist völlig richtig. Aber man muss natürlich damit umgehen; wenn man ein solches brennendes Fahrzeug vor sich hat, muss man sich überlegen, wie man es ausbekommt. Dann ist natürlich das mit diesen Löschcontainern eine Frage. Man konnte sie sich auch anschauen auf den einschlägigen Fachmessen beispielsweise in Hannover. Auch hier ist die Frage: Wer finanziert denn solche Dinge? Die Kommunen sind da natürlich auch allein gelassen, wenn man das jetzt einfach mal anschaffen möchte. Deshalb geht es schon allein darum, dass sich das Land – und hier würde ich das Innenministerium oder das LVA eben auch in der Pflicht sehen – Gedanken macht gemeinsam auch mit den Verbänden, welche Lösungen man hier flächendeckend womöglich vorhalten muss. Ich gehe nicht davon aus, dass sich jede Kommune neben das Feuerwehrhaus noch einen Löschcontainer hinstellen muss und wird, das wird es nicht sein. Aber natürlich muss man darüber nachdenken, was man tun kann, um Feuerwehrleute ausreichend zu schützen bei solchen Einsätzen und welche Technik es geben muss, um da wirklich auch Gefahren von der Bevölkerung abzuwenden. Dementsprechend ist das ein Antrag, dem wir schon vor einiger Zeit zugestimmt hätten. Wir werden das jetzt natürlich genauso tun. Ich hoffe, dass wir da auch die Anhörung hinbekommen. Vielen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Vorbereitung auf den Ernstfall – Ausstattung und Schulung der Feuerwehren in Thüringen für Unfälle und Brände mit Elektrofahrzeugen

Vielen Dank. Als Nächstes erhält Abgeordneter Czuppon für die AfD-Fraktion das Wort.

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Torsten Czuppon AfD

Vorbereitung auf den Ernstfall – Ausstattung und Schulung der Feuerwehren in Thüringen für Unfälle und Brände mit Elektrofahrzeugen

Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, liebe Thüringer, beim Thema „Feuerwehr“, hier speziell „Ausrüstung und Ausbildung“, sind wir uns sicherlich fraktionsübergreifend einig. Hier müssen alle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Feuerwehren für ihren gefährlichen Einsatz für das Gemeinwohl bestmöglich vorzubereiten und auszurüsten. Meine Fraktion dankt zunächst auch der Parlamentarischen Gruppe der FDP für diesen Antrag, muss aber gleich am Anfang leider etwas korrigieren. Die Brand- und Hilfeleistungsberichte Thüringen, die unsere Feuerwehren über ihre Einsätze anzufertigen haben, unterscheiden leider nicht zwischen Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit konventionellen Antrieben. Das sollten Sie in Ihrem Punkt I.1 vielleicht noch berücksichtigen. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Aber ein Unterschied ist es schon, oder?) Ein Unterschied ist es, aber es wird in den Hilfeleistungsberichten nicht unterschieden. Aber vielleicht sieht das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales auf neuen Berichtsvordrucken dies von selbst vor. Jetzt zur Sache: Seit einigen Jahren werden der Kauf und Betrieb von E-Autos massiv direkt oder indirekt subventioniert. Infolgedessen sind die Zulassungszahlen dieser Fahrzeuge gestiegen. So rücken auch die speziellen Risiken der E-Autos verstärkt in den Fokus der Feuerwehren. Die neue Generation von Elektrofahrzeugen mit Lithium-Ionen-Akkumulatoren ist erst seit wenigen Jahren in der Serienfertigung und kämpft erkennbar noch mit massiven Problemen. Rückrufaktionen stehen bei den heute üblichen verkürzten und kostenoptimierten Entwicklungszyklen neuer Fahrzeugmodelle auf der Tagesordnung. Fälle von Risiken von EAutos einschließlich Plug-In-Hybridfahrzeugen sind hinlänglich aus den Medien bekannt. Nun konkret zum Antrag: Dem Feststellungsteil kann man vorbehaltlos zustimmen. „Der Landtag stellt fest, dass Elektrofahrzeuge in einer Unfallsituation eine andere Gefahrenquelle als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor[en] darstellen. Daher müssen für einen solchen Fall andere Vorsorgemaßnahmen [getroffen] werden.“ Im Forderungsteil sind wir zwiegespalten oder ich persönlich. Punkt b und c – Forderungen zur Ausbildung und Ausrüstung sind da aufgeführt –, die sind natürlich richtig, die kann man diskutieren und ihnen sicherlich im Kern zustimmen. Bei den Punkten a und d sind wir ein bisschen anderer Meinung. Nach Punkt III.a soll die Landesregierung einen Hinweis an Notrufstellen herausgeben, wonach sich diese direkt nach Antriebsart und Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge erkundigen sollen. Nach unserem Dafürhalten gibt es schon genug Vorschriften mit Hinweisen zur schnelleren und sicheren Aufnahme von Unfällen von Elektrofahrzeugen. Es wurde schon genannt: Es gibt hier eine Handlungsempfehlung bei Einsätzen mit Elektrofahrzeugen vom Thüringer Innenministerium. Da sind Feuerwehr-Dienstvorschriften aufgeführt: 100, 500, 3, 7. Es gibt auch noch „Hinweise für die Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Akkus bei Fahrzeugbränden“ von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Da wird gerade das, was Sie hier ansprechen, in Punkt 3 „[Das] Erkenn[en] von Hybrid- und Elektrofahrzeugen“ auch noch mal angesprochen: „Die Abfrage des Fahrzeugkennzeichens über die zuständige Leitstelle gibt eine eindeutige Rückmeldung über die verwendete Antriebsart“ usw. usf. Es gibt schon wirklich viele, sage ich mal, Dokumente oder viel beschriebenes Papier, was das schon beinhaltet. Dies wird auch den Mitarbeitern bei entsprechenden Schulungen vermittelt. Wie Sie ja wissen, war ich lange Polizeibeamter, und da hat das auch zu meinen Aufgaben gehört, polizeiliche Notrufe entgegenzunehmen. Deswegen kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass schon viel geschult wird und dass es da vielleicht nicht noch mal einen extra Hinweis von der Landesregierung braucht. Und Punkt d, das Vorhalten von Quarantäneplätzen für gelöschte Elektrofahrzeuge, liegt nach unserem Dafürhalten auch nicht im Verantwortungsbereich der Feuerwehr, sondern im Verantwortungsbereich der Abschleppunternehmen. Dann kann so ein brennendes Elektrofahrzeug eben nur von einem Abschleppunternehmen abgeschleppt werden, das diese Plätze oder diese Einrichtungen vorhalten kann. Dann habe ich hier auch noch was Grundsätzliches zu Elektrofahrzeugen, das möchte ich aber jetzt nicht mehr ausführen. (Beifall CDU) Wir stimmen natürlich – weil das eine wichtige Sache ist und weil das diskutiert werden kann und muss – einer Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zu. In diesem Sinne: alles für Thüringen! Vielen Dank. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Alter!)

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Madeleine Henfling

Vorbereitung auf den Ernstfall – Ausstattung und Schulung der Feuerwehren in Thüringen für Unfälle und Brände mit Elektrofahrzeugen

Als Nächstes erhält Abgeordneter Bergner für die FDP-Gruppe das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Vorbereitung auf den Ernstfall – Ausstattung und Schulung der Feuerwehren in Thüringen für Unfälle und Brände mit Elektrofahrzeugen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Bilay, es geht nicht um Vorwürfe, auch nicht in Richtung der Landesregierung. Es geht um Lösungen. Richtig ist auch, dass es nicht so einfach ist, deshalb haben wir den Antrag gestellt. Wenn es einfach wäre, bräuchte es den nicht. (Beifall Gruppe der FDP) Im Übrigen ist unser Antrag vom 12.04.2023, also das schon in den Wahlkampfkontext stellen zu wollen, das trifft es nicht. (Beifall Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: So clever waren Sie dann doch nicht!) Und die Kleine Anfrage, die Sie angesprochen haben, war tatsächlich vom 7. Januar 2020. Ich will Ihnen auch sagen, wie sie geboren ist. Sie ist entstanden, weil es einen Elektrounfall gab. Ich war damals noch Bürgermeister und da ging mir durch den Kopf, was passiert, wenn so was am Samstagabend auf unserer Ortsdurchfahrt passiert. Dann kommt der Stadtbrandmeister und fragt: Bürgermeister, was machen wir denn jetzt? (Beifall Gruppe der FDP) Deswegen haben wir die Thematik aufgeworfen. Ich weiß, dass die Handlungsempfehlungen einiges bringen, aber bei Weitem nicht alles. In der Beantwortung der Großen Anfrage der CDU „[…] Bestandsaufnahme und Perspektiven bei Polizei, Feuerwehr und Sicherheitskräften“ schreibt das Ministerium für Inneres und Kommunales bei der Beantwortung der Fragen 197 und 198: „So gehört die nach der Löschung erforderliche Überwachung von Elektrofahrzeugen oder gar das Heben dieser Fahrzeuge in Wasser gefüllte [sic!] Container nicht zu deren Aufgaben. Hier gilt es, die Anschlussprozesse weiter zu klären und zum Beispiel bei Abschlepp- und Bergeunternehmen entsprechende Flächen zu [sic!] Verwahrung zu definieren.“ Damit hat das Ministerium in unseren Augen selbst eingeräumt, dass in dem von uns heute hier besprochenen Bereich Handlungsbedarf oder aber zumindest Gesprächsbedarf besteht. Daher beantrage ich die Überweisung des Antrags an den Innen- und Kommunalausschuss. Ich möchte auch noch mal darauf eingehen, dass die Feuerwehren nur für die unmittelbare Gefahrenbekämpfung, nicht aber für das Abschleppen und Verwahren von ausgebrannten E-Autos zuständig sind. Das ist natürlich absolut richtig, völlig klar. Wenn aber auf einem Abstellplatz ein E-Auto wieder aufflammt bzw. nach dem ersten Löschangriff, dann sind wieder die Feuerwehren zuständig. Ich erinnere noch mal an den Samstagabend: Wer ist denn dann erreichbar? Deshalb ist für uns nur logisch, die Fachkompetenz der Feuerwehren ins Boot zu holen, um tragfähige Lösungen zu finden. Ich möchte aus dem Papier „Hinweise für die Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Batterien bei Fahrzeugbränden“ von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung aus dem November 2023 zitieren, auf welches auch der Verband der Automobilindustrie verweist: „Neben bzw. zusätzlich zu der regulären Brandbekämpfung mit Hohlstrahlrohren haben sich Löschmethoden, die gezielt Löschwasser in das [Lithium-Ionen-Batterie]-Gehäuse einbringen, in aktuell gängigen Batteriesystemen als wirkungsvoll erwiesen. Die Einsatzkräfte müssen dafür im Umgang mit dem jeweiligen Löschsystem entsprechend den Herstellervorgaben unterwiesen sein und grundsätzlich Kenntnisse über Aufbau und Funktionsprinzip von Fahrzeugen mit [LithiumIonen-Batterien] haben.“ Daher halten wir es für notwendig, dass die Thüringer Feuerwehren auch entsprechend geschult werden. Ganz nebenbei gesagt ist es auch eine Frage der Erfassung des kommunalen Finanzbedarfs. Wer bezahlt das? Bislang war das keine kommunale Aufgabe. Zum Thema „Löschcontainer“ möchte ich ebenfalls aus diesem Papier zitieren: „Diese nasse Quarantäne muss durch dafür berechtigtes und geschultes Fachpersonal beendet werden. Eine fachgerechte Entsorgung des Löschwassers ist erforderlich. Diese Methode sollte nur im absoluten Ausnahmefall angewandt werden, da sie mit einem großen logistischen Aufwand verbunden ist (z. B. bei der Löschwasserentsorgung). Eine präventive nasse Quarantäne […] ist zu unterlassen.“ Dementsprechend gehen wir auch davon aus, dass es zwar selten notwendig sein mag, auf diese Art und Weise zu löschen. Das ändert aber nichts daran, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dass wir gern wissen wollen, wie das in Thüringen funktionieren soll, wenn es doch mal notwendig wird. Das kann vielleicht das Ministerium im Ausschuss gut erläutern. Ich will an dieser Stelle einfach sagen: Wir tragen sicherlich nicht die Verantwortung für die jeweilige einzelne kommunale Selbstverwaltung. Wir haben aber eine Verantwortung dafür, dass es nicht in jedem Dorf irgendwelche Insellösungen gibt, sondern dass das Ganze zueinanderpasst und auch logisch in unserem Land funktioniert. In diesem Sinne freue ich mich auf eine sachliche Diskussion im Ausschuss. Ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Vorbereitung auf den Ernstfall – Ausstattung und Schulung der Feuerwehren in Thüringen für Unfälle und Brände mit Elektrofahrzeugen

Vielen Dank. Frau Bergner, bitte schön.

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Ute Bergner fraktionslos

Vorbereitung auf den Ernstfall – Ausstattung und Schulung der Feuerwehren in Thüringen für Unfälle und Brände mit Elektrofahrzeugen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete – Zuhörer gibt es um die Zeit, glaube ich, kaum noch –, (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Und Zu- hörerinnen!) das Thema, was die FDP aufgreift, ist ein sehr wichtiges Thema. Leider kommen mir bei den Fragen einige Sachen zu kurz, Elektro- und Hybridfahrzeuge zum Beispiel in Tiefgaragen, denn Brände mit Elektroautos sind heute schon keine Seltenheit. Wir wissen im Hinblick auf die technische Ausstattung, wenn die Batterien altern, werden wir in Zukunft mit wesentlich mehr Bränden rechnen müssen. Den Fragenkatalog der FDP-Gruppe möchte ich daher um folgende Fragen ergänzen: Wie können die neuen Gefahren für Menschen und Sachwerte in Bezug auf das Laden und Parken von Eund Hybridautos in Tiefgaragen in Thüringen wirksam abgesichert werden? Wie können diese neuen Gefahren in die Garagenverordnung aufgenommen und durch bauliche, technische und organisatorische Vorgaben sicher gemacht werden? Wie sind die Feuerwehren in Thüringen auf Brände von E- und Hybridfahrzeugen in Thüringen ausgerüstet und ausgebildet? Ich habe mich näher mit diesem Thema beschäftigt und konnte Folgendes in Erfahrung bringen: Erste Sachversicherer verbieten das Laden dieser Fahrzeuge in Tiefgaragen oder verlangen Sprinkler über den Ladeplätzen – wobei Sprinkler ohne Tauchbecken unwirksam sind. Das ist als Alarmzeichen zu werten. Die Feuerwehrschule in Sachsen-Anhalt forschte an Systemen zum Löschen dieser Fahrzeuge. Hierzu sollte Thüringen mit dem Nachbarland eine Zusammenarbeit anstreben. Es gibt neue Technologien, um auch diese Gefahren für Einsatzkräfte, Menschen und Sachwerte zu minimieren. (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Wegbeamen?!) Ich selbst habe mir die Lösungen mal erklären lassen, live habe ich sie noch nicht gesehen. In der Schweiz werden feste Löschboxen für Tiefgaragen und Schiffe sowie mobile Löschboxen für Einsatzkräfte entwickelt. Die Fahrzeuge werden dann in der Flüssigkeit innerhalb von maximal acht Stunden abgebrannt. Die neuen flexiblen Löschboxen können auch in kleine Einsatzfahrzeuge, zum Beispiel einen VW-Bus, verlastet und schnell zum Einsatzort gebracht werden. Wenn man in jedem Landkreis solche flexiblen Löschboxen vorhält, könnte man diese gleichzeitig auch in Tunneln oder zum Lagern der ausgebrannten Fahrzeuge bis zur Entsorgung nutzen. Gleichzeitig können diese Boxen das Löschwasser sicher zurückhalten, damit es nicht in die Umwelt dringt, die mit Schadstoffen kontaminiert ist, wie zum Beispiel Flusssäure. Das muss alles fachgerecht entsorgt werden. Und grundsätzlich, Kollege Bergner, die Entsorgung des kontaminierten Löschwassers, da kommen wir nicht umhin. Wenn Batterien gelöscht werden, haben wir es automatisch mit Kontaminationen zu tun. Es sollte auch mal überlegt werden, ob Thüringen sich an die Schweiz wendet und dort mal zu der Beschaffung solcher Boxen nachfragt. Es ist wichtig, Gefahren neuer Technologien zu thematisieren und nicht kleinzureden, damit lösungsorientiert damit umgegangen werden kann. (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Haben Sie das Thema „Löschpapier“ auch recherchiert?) Wir brauchen hier für den Brandschutz ein ausgereiftes und funktionierendes Sicherheitskonzept. Der vorliegende Antrag muss daher im zuständigen Fachausschuss konstruktiv diskutiert werden. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

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Madeleine Henfling

Vorbereitung auf den Ernstfall – Ausstattung und Schulung der Feuerwehren in Thüringen für Unfälle und Brände mit Elektrofahrzeugen

Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat sich Innenstaatssekretär Götze zu Wort gemeldet.

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Götze

Vorbereitung auf den Ernstfall – Ausstattung und Schulung der Feuerwehren in Thüringen für Unfälle und Brände mit Elektrofahrzeugen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der vorliegende Antrag legt den Schwerpunkt auf den Umgang mit Elektrofahrzeugen. Aber es sei der Hinweis gestattet, dass im Ereignisfall die Rettungskräfte auch weitere Antriebsmöglichkeiten im Blick haben müssen, zum Beispiel Wasserstoff, Erdgas, Flüssiggas, hybride Varianten usw. Aufgrund der Vielfalt der Systeme und deren dynamischer Verbreitung gibt es bei der statistischen Erfassung von Fahrzeugbränden aktuell auch keine Unterscheidung der Antriebsarten. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in mehreren Antworten auf parlamentarische Anfragen hat die Landesregierung bereits aufgezeigt, wie die Feuerwehren mit der Ereignisbewältigung von verunglückten Elektrofahrzeugen umgehen und welche Beteiligten bei der Bewältigung eines Unfallgeschehens welche Aufgaben haben. Insgesamt ist es ein wichtiges und dynamisches Handlungsfeld und bedarf weiter einer engen, auch über die Ressortgrenzen hinaus gedachten Zusammenarbeit. Die von der Gruppe der FDP angesprochenen Punkte sollten daher weiter eingehend auch fachlich beleuchtet werden. (Beifall Gruppe der FDP) Lassen Sie mich aber an dieser Stelle bereits einige Maßnahmen herausgreifen, die vonseiten der Landesregierung schon angegangen wurden. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst einmal grundsätzlich vorweg: Nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz hat die Feuerwehr ausschließlich die Maßnahmen der unmittelbaren Gefahrenabwehr vorzunehmen. Dazu gehören alle unaufschiebbaren Sofortmaßnahmen wie zum Beispiel die Rettung verunfallter Personen oder das Löschen eines Fahrzeugbrandes. Für diese Erstphase, die Lageerkundung sowie zum Schutz der Rettungskräfte sind die Rettungskarten bzw. Rettungsdatenblätter der Fahrzeuge von immenser Bedeutung. Die größte Gefahr geht bei Elektrofahrzeugen von den Akkumulatoren aus. Diese brennen unter sehr hohen Temperaturen und können deshalb nur mit einem länger andauernden Wassereinsatz gelöscht werden. Fachmeinung ist, dass hier nur ein gezielter Wassereinsatz zur Kühlung der Akkus erfolgreich ist. Grundlegend gibt es keine Änderung in der Einsatztaktik bei der Brandbekämpfung von Elektro- oder Hybridfahrzeugen, außer einem erhöhten Löschwasserbedarf. Die Gefahren an der Einsatzstelle, welche jede Feuerwehreinsatzkraft in seiner Grundausbildung erlernt, beinhalteten schon immer auch den Umgang mit elektrischen Gefahren. Hier gelten zum Beispiel besondere Abstandsregeln. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Rahmen der organisationsinternen Aus- und Fortbildungen befassen sich die Feuerwehren selbstverständlich mit aktuellen Entwicklungen, also auch mit dem Umgang mit Elektrofahrzeugen in Brandoder in Unfallsituationen. Einige Innungen, Energieversorger, Fahrzeughersteller sowie private Dienstleister bieten ebenfalls entsprechende Schulungen für Feuerwehren an. Die Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule integriert dieses Thema bereits seit Längerem in die Führungsausbildung. Schwerpunkt bildet dabei die Lageerkundung und darauf aufbauend die folgerichtige Entschlussfindung. Die Feuerwehrschulen der Länder erarbeiten aktuell eine einheitliche Lehrunterlage. In diesem Arbeitsgremium ist auch unsere TLFKS vertreten. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, um für die Einsatzkräfte eine kurze und überschaubare Handlungsempfehlung zu geben, wurde 2019 zum Beispiel ein fach- und ressortübergreifender Arbeitskreis unter der Federführung des Innenministeriums ins Leben gerufen. Ende 2020 konnte als Ergebnis die bereits erwähnte „Handlungsempfehlung für Rettungskräfte bei Einsätzen mit Elektrofahrzeugen“ und der „Einsatz grundsätzlich für Rettungskräfte bei Ereignissen mit Elektrofahrzeugen“ veröffentlicht werden. Im September 2023 wurde im Rahmen des Bundesfachkongresses des Deutschen Feuerwehrverbandes die aktuelle Empfehlung des Deutschen Feuerwehrverbandes sowie der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland vorgestellt. Die Kernaussagen bestätigen die Thüringer Handlungsempfehlungen für Rettungskräfte bei Einsätzen mit Elektrofahrzeugen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die einfache und sichere Bereitstellung von Daten für die betroffenen Pkw. Aus den sogenannten Rettungsdatenblättern ist erkennbar, an welchen Stellen die Hochvoltleitungen verbaut wurden. Diese beinhalten ebenfalls die Möglichkeit zur manuellen Trennung des Hochvoltsystems. Mit der flächendeckenden Ausstattung Anfang 2022 der Thüringer Feuerwehren mit Tablets und der Thüringer Feuerwehr-App FRIEDA konnten wir an dieser Stelle einen Quantensprung schaffen. Mit dem Zugriff auf die Datenbank zur sofortigen Abfrage der vielfältigen und spezifischen Rettungskarten bzw. Rettungsdatenblättern bietet die App den Führungskräften vor Ort die Möglichkeit, eine umfassendere Lageerkundung durchzuführen. Bis dahin erfolgte der Zugriff auf die Datenbank lediglich über die Zentralen Leitstellen. Thüringen hat mit der Kombination von Bereitstellung einer Handlungsempfehlung des Landes sowie der Bereitstellung von Rettungsdatenblättern mittels Tablets für alle Thüringer Feuerwehren ein bundesweites Alleinstellungsmerkmal geschaffen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in Deutschland wird der Brandschutz und die Allgemeine Hilfe durch ca. 97 Prozent ehrenamtlicher Frauen und Männer gewährleistet. Wie bereits genannt, bilden sich die Rettungskräfte zwar immer weiter, um Leben zu retten oder größere Gefahren abzuwenden, dennoch müssen auch hier – und auch das hatten meine Vorredner bereits erwähnt – die Grenzen der Aufgaben in den Blick genommen werden. So gehört die nach der Löschung erforderliche Überwachung von Elektrofahrzeugen oder das Heben dieser Fahrzeuge in wassergefüllte Container nicht zu deren Aufgaben. Hier gilt es, die Anschlussprozesse – Sie hatten es bereits vorgetragen, Herr Bergner – weiter zu klären und, wie der Antrag ausführt, zum Beispiel bei Abschleppund Bergeunternehmen entsprechende Flächen zur Verwahrung zu definieren. All dieses ist aber nicht Aufgabe unserer meist ehrenamtlichen Rettungskräfte, so ist es in der Handlungsempfehlung beschrieben. Ein brennendes Fahrzeug kann nicht sofort in einen wassergefüllten Container gehoben werden, zuvor muss es unmittelbar abgelöscht werden. Nur Letzteres ist Aufgabe der Feuerwehr. Ebenfalls gilt es, unsere Einsatzkräfte vor Fehleinschätzungen zu bewahren. So gab es bereits mehrere Fälle, wo sozusagen präventiv Elektrofahrzeuge in wassergefüllte Container verlagert wurden. Im Nachgang stellte sich dies als nicht erforderlich heraus. Am Fahrzeug lag dann ein wirtschaftlicher Totalschaden vor und die Frage stand im Raum: Wer hat dies mit welcher Fachkompetenz veranlasst und muss dafür haften? Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, neben der eingangs erwähnten Vielfalt von Antriebsmöglichkeiten ist auch die Fahrzeugart ein nicht zu vernachlässigendes Themengebiet. Neben Transportern, Lkw und Bussen sind bereits akkubetriebene Straßenbahnen unterwegs. Bei Bussen und Straßenbahnen befindet sich fast die Hälfte der Akkumulatoren auf dem Dach. Hieran wird deutlich, dass ein mit Wasser gefüllter Container nicht die eine Lösung sein kann. Hier bedarf es weiterer Abstimmungen und Anpassungen an die Entwicklung im Verkehrsbereich und die Steuerung ganzheitlicher Einsätze mit Beteiligung aller Akteure. Abschlepp- und Bergeunternehmen verfügen über entsprechend schwere Geräte, Fahrzeuge und Aufbewahrungsflächen. Dies gilt auch für die Fahrzeugindustrie, welche noch mehr in die Gefahrenabwehr einzubinden ist. Es wird daher deutlich, dass die Landesregierung, die bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Vorbereitung auch auf den Ernstfall in dem Bereich „Ausstattung und Schulung der Feuerwehrleute in Thüringen für Unfälle und Brände mit Elektrofahrzeugen“ eingeleitet oder umgesetzt hat. Die über den Antrag aufgeworfenen Fragen gehen deutlich darüber hinaus und sollten im Innenausschuss weiter diskutiert und beraten werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Madeleine Henfling

Vorbereitung auf den Ernstfall – Ausstattung und Schulung der Feuerwehren in Thüringen für Unfälle und Brände mit Elektrofahrzeugen

Vielen Dank. Ich hatte kurzzeitig Angst, dass Sie die Redezeit noch überziehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit wären wir jetzt bei der Abstimmung angekommen. Ich habe den Antrag auf Überweisung an den Innenund Kommunalausschuss wahrgenommen. Weitere Wünsche auf Überweisung habe ich nicht gehört. Dann stimmen wir jetzt darüber ab. Wer diesen Antrag an den Innen- und Kommunalausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, die Gruppe des Hauses und die fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Stimmenthaltungen? Das sehe ich auch nicht. Damit ist dieser Antrag überwiesen. Damit können wir diesen Tagesordnungspunkt und die Sitzung für heute schließen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Feierabend und wir sehen uns morgen um 9.00 Uhr.

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