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Ringo Mühlmann

AfD 25.04.2024 Sitzungen 7/134

Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Versammlungsrechts

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die grundsätzliche Frage, die sich die FDP gestellt hat, ist nach meiner Ansicht die richtige: Braucht Thüringen ein eigenes Versammlungsgesetz? Diese Frage haben wir uns in den letzten Monaten und fast schon Jahren auch gestellt. Diese Frage haben wir ebenfalls mit Ja beantwortet. Die Gründe sind aber für uns offensichtlich andere und auch das Ergebnis ist ein anderes als das, zu dem die FDP gekommen ist. Wir haben in den vergangenen vier Jahren erlebt, dass es bestimmte Inhalte des Bundesversammlungsgesetzes eben nicht braucht, zumindest nicht mit der Konsequenz, die dort momentan festgeschrieben ist. Ich stelle beispielsweise infrage, warum das Versammlungsrecht eine Strafe für nicht angemeldete Versammlungen vorsieht, die nicht nur spontan entstanden sind. Nach meiner Überzeugung ist die in § 14 verankerte Anmeldepflicht nicht das Problem, vielmehr ist es die in § 26 Nr. 2 angeführte Konsequenz. Und diese Feststellung meine ich ganz ernst, auch wenn eine Pflicht ohne Strafnorm möglicherweise ins Leere läuft. Allerdings haben wir vergleichbare Konstrukte auch in anderen Rechtsnormen. Warum halte ich das für ein Problem? Nun, jeder konnte in den vergangenen Jahren sehen, was ein Staat, der wichtige demokratische Grundrechte unverhältnismäßig einschränkt, mit derartigen Strafrechtsnormen anstellt. Wir hatten in Thüringen in der heißen Phase des Coronaunrechts so um die 1.500 Versammlungen, von denen ein Großteil nicht angemeldet war. So weit, so unproblematisch, denn diese Versammlungen verliefen trotz fehlender Anmeldung fast ausschließlich friedlich, ohne Störungen vor Ort, die die örtliche Polizei nicht hätte händeln können. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Wenn keine Journalisten in der Nähe waren, wenn keine Protestler in der Nähe waren, dann waren sie friedlich, sonst gab es Ausschreitungen!) Was hat aber der Thüringer Innenminister gemacht, als er bemerkte, da gehen jeden Montag thüringenweit Tausende Menschen für ihre grundgesetzlich verankerten demokratischen Rechte auf die Straße und verfolgen dabei auch noch andere politische Ansichten als er oder als die Landesregierung? Menschen, die die ideologischen Vorstellungen dieser Landesregierung nicht teilen. Menschen, denen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und in der Endkonsequenz auch weitere Grundrechte wie das auf körperliche Unversehrtheit eben wichtig sind. Was hat dieser Innenminister im Auftrag der Landesregierung gemacht? Dieser Innenminister hat dann das Versammlungsrecht nach meinem Eindruck missbraucht, um beispielsweise unter Vorgabe einer rechtskonformen Umsetzung diese Menschen auch zu bestrafen. Er ließ nach den Organisatoren angeblich nicht rechtmäßiger – so nannte er es hier im Plenum – Demonstrationen fahnden. Ich sage es ganz deutlich: Dieses gesamte Trauerspiel hatte was Autoritäres. (Beifall AfD) Jeden zweiten Tag kolportierte dieser Innenminister in den Tagesmedien die angebliche Unfriedlichkeit, nur, um später im Verlauf von über 200 Anfragen meinerseits zu einem herausragenden Teil der Spaziergänge deren friedlichen Verlauf auch tatsächlich schwarz auf weiß zu bestätigen. Ein neues Versammlungsrecht für Thüringen braucht also unbedingt eines, um derartige autoritäre Machenschaften ideologisch verblendeter Regierungen zu vermeiden: Die Strafrechtsnorm für eine fehlende Anmeldung gehört abgeschafft. (Beifall AfD) Und was macht die FDP? Die geriert sich wenige Monate vor der anstehenden Landtagswahl als angebliche Freiheitspartei, weil sie das Versammlungsrecht reformieren will. Das wäre ja vielleicht – das habe ich auch schon angedeutet – im Ansatz nachvollziehbar, wenn Sie wenigstens die von mir geschilderte Problematik der Anmeldung entsprechend entschärft hätten. Haben Sie aber nicht. Sie haben aus einer Straftat zwar eine Ordnungswidrigkeit gemacht. Aber glauben Sie mir, diese rot-rotgrüne Landesregierung würde nicht davor zurückschrecken, jedem, der nicht ihre Ideologie teilt und es wagt, dafür auf die Straße zu gehen, die vollen 1.500 Euro auf das Auge zu drücken. Und es ist den Leuten draußen auch egal, ob das infolge einer Straftat oder infolge einer Ordnungswidrigkeit passiert. (Beifall AfD) Deswegen braucht es ein Versammlungsgesetz, in dem die Gewährung dieses demokratisch so wichtigen Grundrechts auch ohne, komplett ohne Strafrechts- und Ordnungswidrigkeitennorm gewährleistet wird. Jetzt fehlt die Antwort auf die Frage: Was machen wir, was macht die AfD? Die Frage ist völlig berechtigt und die möchte ich Ihnen auch an der Stelle beantworten. Auch wir haben uns – das hatten Sie aus meiner Rede wahrscheinlich schon herausgehört – mit der Thematik beschäftigt und wir sind zu folgendem Ergebnis gekommen: Wir haben einen Entwurf angefertigt und dann der Realität ins Auge gesehen. Wenn wir diesen Entwurf eingebracht hätten, dann wäre damit dasselbe passiert, was die undemokratisch agierenden Fraktionen hier im Haus mit all unseren Entwürfen machen und das dann demokratisch nennen. Die Befassung im Plenum dient allein dazu, alles, was von der AfD kommt, abzulehnen. (Beifall AfD) Unser Entwurf eines Landesversammlungsgesetzes wäre bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen hier im Rund ebenfalls einfach abgelehnt worden und deswegen gehen wir einen anderen Weg. Wir werden das ungeheuerliche Vorgehen dieser Landesregierung während der Coronazeit in der kommenden Legislatur im Parlament aufarbeiten – das hat ja leider unter dieser Regierung in dieser Legislatur durch den Landtag auch nicht stattgefunden – (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt doch überhaupt nicht!) und dann mit anderen Mehrheiten hier im Haus ein Versammlungsgesetz vorschlagen, welches die Gewährleistung von Grundrechten auch bei einer autoritär handelnden Landesregierung ermöglicht. (Beifall AfD) Auf jeden Fall bietet die Befassung mit einem Versammlungsgesetz in der kommenden Legislatur die Möglichkeit, einen entsprechenden Gesetzentwurf auch ehrlich ins Gesetzgebungsverfahren einzubringen und nicht wie hier von der FDP rein zu Wahlkampfzwecken. Denn dass dieser Entwurf genau diese Wahlkampfzwecke verfolgt, ist aufgrund der Einbringung zu einer Zeit, in der dieser Entwurf überhaupt nicht mehr gründlich, sinnvoll in den Ausschüssen behandelt werden kann, offensichtlich – im Übrigen genauso offensichtlich, wie es das schon 2019 war, als die CDU genauso unmittelbar vor Ende der Legislatur schon einmal das Thüringer Versammlungsrecht reformieren wollte. Und Sie beide, CDU und FDP, nennen tatsächlich uns als AfD eine populistische Partei (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) – prima. (Beifall AfD)

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