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Diana Lehmann

25.04.2024 Sitzungen 7/134

Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor 2023 dazu: Gutachten „Politische Kultur und Arbeitswelt in Zeiten von Polykrise und Fachkräftemangel (Ergebnisse des Thüringen-Monitors 2023)“

Wir machen weiter und ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 49 bis 53 . Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9897 Gewählt ist nach Vorgaben des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9897 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Uwe Thrum. Die Vorbereitung des Wahlvorschlags in einem Gremium außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat in der 85. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Tagesordnungspunkt 50 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9898 Nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Richterwahlausschusses mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/9898 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter René Aust. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Tagesordnungspunkt 50 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9899 Nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes wird die Vertreterin bzw. der Vertreter eines Mitglieds des Richterwahlausschusses, das dem Landtag angehört, mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/9899 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Jörg Henke. Wird die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Tagesordnungspunkt 51 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9900 Gewählt ist, wer nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes eine Zweidrittelmehrheit erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/9900 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Aust. Wird die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Tagesordnungspunkt 51 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9901 Auch bei dieser Wahl ist nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/9901 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Henke. Wird die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Tagesordnungspunkt 52 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9902 Nach den rechtlichen Vorgaben zum Landessportbeirat ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9902 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Jens Dietrich. Wird die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Tagesordnungspunkt 52 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9903 Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/9903 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Stefan Möller. Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9904 Gewählt ist nach den Vorgaben der Stiftungssatzung, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wir sind zwar nur in den Wahlgängen, es redet quasi niemand zur inhaltlichen Debatte. Aber es ist trotzdem schwer, gegen das sehr laute Gemurmel hier im Raum anzusprechen. Den einen oder die eine oder andere interessiert ja vielleicht auch, was gleich gewählt wird. Gewählt ist nach Vorgaben der Stiftungssatzung, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9904 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Thomas Rudy. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das erkenne ich nicht. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf acht Stimmzettel. Sie haben pro Wahlvorschlag eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Für die Wahlhilfe sind Frau Abgeordnete Baum und Herr Abgeordneter Reinhardt sowie Frau Abgeordnete Wahl eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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