Dr. Thadäus Rudolf König
Thüringer Gesetz zur Ausreichung von Leistungen an Kommunen zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, der vorliegende Gesetzentwurf, wie Kollegin Maurer schon gesagt hat, geht zurück auf zwei Entschließungsanträge, einmal von Rot-Rot-Grün und einmal der CDU im Rahmen der Haushaltsberatungen und des Haushaltsbeschlusses 2023, worin der Wille formuliert wurde, dass gerade Kommunen mit Schwimmbädern, also kleine Kommunen mit Schwimmbädern, finanziell unterstützt werden sollen, weil uns diese Infrastruktur, die Schwimminfrastruktur, flächendeckend sehr wichtig ist. In dem Atemzug möchte ich darauf hinweisen, dass wir als CDU-Fraktion bereits im Juni 2023 einen sehr umfassenden Antrag hier im Hohen Haus eingereicht haben: „Schwimmfähigkeit in Thüringen flächendeckend sicherstellen, Badeunfälle vermeiden und Leben retten“. In diesem umfassenden Antrag war unter anderem auch in Punkt 7 genannt, dass Kommunen mit Schwimmhallen und -bädern mit zweckgebundenen Landeszuschüssen und höheren Fördermittelquoten zielgerichtet unterstützt werden sollen. Da gibt es noch mehrere Paragraphen zu Bau und Modernisierung. Deswegen ist der vorliegende Gesetzentwurf für uns nur ein Anfang. Also es muss weitergehen, wenn wir die Bäderinfrastruktur hier in Thüringen betrachten. Die Bäderentwicklungs-/Schwimmbadentwicklungskonzeption aus dem Jahr 2005 muss schnell erneuert werden und neu vorgelegt werden. Denn eins ist klar: Wenn wir nicht flächendeckend Schwimmmöglichkeiten zur Verfügung stellen, wird die Schwimmfähigkeit unserer Kinder/der Schüler weiter leiden. Deswegen ist wichtig, dass das hier der Anfang ist, aber insgesamt müssen wir auf die Struktur schauen. Was mich freut – das war auch Thema in vielen Gesprächen –, es gibt verschiedene Kommunen, die sich hier zusammengeschlossen haben und für die Unterstützung geworben haben, denn zur Begründung, warum soll das Land jetzt hier gerade unterstützen, da haben wir immer gesagt, dass es für uns auch um die Absicherung des Schwimmunterrichts geht.
(Beifall DIE LINKE)
Denn es ist schon eine große Herausforderung, wenn in einem Landkreis nur noch ein Schwimmbad vorhanden ist und die Schüler dann viele Kilometer fahren müssen und teilweise den ganzen Tag unterwegs sind, um eine Stunde oder zwei Stunden Schwimmunterricht durchführen zu können. Deswegen sind diese Zuschüsse insgesamt wichtig. Was wir hier bereden, ist aber keine langfristige Lösung, sondern ist ein Sonderzuschuss aus dem Energiefonds. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. Es sind ja hier jetzt zwölf Kommunen genannt, die von der Förderung profitieren sollen. Wir werden schauen, wie man genau auf diese zwölf Kommunen gekommen ist und nach welchen Modalitäten das Geld hier weiter ausgeschüttet werden soll.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE:
Schwimmbad für Schulschwimmen und Einwohner unter 20.000!) Herr Bilay, das habe ich verstanden, aber es gibt ja auch eine Übersicht, auf der mehr drauf sind. Da sind 15 drauf. Also deswegen, wir können das doch im Ausschuss diskutieren. Es gibt doch hier keinen Dissens. Sie brauchen sich doch gar nicht aufregen. Ich habe doch jetzt nicht gegen Ihren Gesetzentwurf geredet, sondern es geht darum, dass wir eine vernünftige Lösung hier bekommen.
(Zwischenruf Abg. Maurer, DIE LINKE: Ich
glaube, Sie haben den Antrag nicht verstanden!) Deswegen werden wir natürlich der Ausschussüberweisung zustimmen. Herzlichen Dank!
(Beifall CDU)
