Markus Gleichmann
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus
Ich möchte noch mal ganz kurz reagieren und noch mal zwei Dinge herausstellen. Es wird hier so getan, als gäbe es bislang keine Steuerung. Das stimmt nicht. Das Gesetz, hatte ich ja vorhin ausgeführt, schließt aktuell nur eine Regelungslücke, die entstanden ist, weil es Gerichtsentscheide gab, die die Regionalplanung für nicht korrekt markiert haben. Insofern ist es nicht so, wie Frau Bergner gesagt hat, dass Thüringen jetzt irgendwie mit Windkraftanlagen vollgehauen werden soll, sondern es geht darum, einen gezielten Ausbau zu machen und eine sinnvolle Planung. Wir sind tatsächlich im deutschlandweiten Vergleich nicht die Vorreiter für Windkraft. Im Gegenteil. Wir sind bei den Ausbauzahlen leider noch in den hinteren Reihen, meistens sogar auf dem letzten Platz zu sehen. Diese Märchen hier aufzumachen, diese Geschichte hier aufzumachen, dass Thüringen irgendwie ein Land wäre, wo wir Angst haben müssen, dass auf einmal neben einem eine Windkraftanlage wächst oder alles verspargelt wird, wie auch immer – das ist falsch. Das muss man einfach mal deutlich machen. Noch mal das Argument des Tourismus: Ich nehme es einfach mal auf. Das verhindern wir ja mit einer Konzentrationsplanung – mit einer guten, die auch gut gemacht ist. Das wollen wir ja damit erreichen. Ich bitte Sie auch noch mal, ein paar Zahlen nachzulesen. Es ist nicht so, dass jetzt in MecklenburgVorpommern an der Seenplatte niemand mehr Urlaub machen würde oder – ganz irre – die im Hunsrück und in der Eifel, die haben sogar Windkraftanlagen in den Wald gestellt und auch die haben einen guten Tourismusfaktor. Insofern wäre ich da vorsichtig bei diesem Argument. Wichtig ist, dass die Wertschöpfung hier vor Ort bleibt und dass die Kommunen und auch die Bürgerinnen und Bürger an Windkraft beteiligt werden. Dafür setzen wir uns ein. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
