Astrid Rothe-Beinlich
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es jetzt schon gehört, der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften – manche sagen immer noch Fachhochschulen, darunter sind sie auch eher bekannt – ein fachlich begrenztes Promotionsrecht erhalten sollen. Uns fällt es nicht schwer, diese Forderung zu vertreten, weil sie seit 2009 elementarer Bestandteil unserer Programmatik ist und ich mich schon an Diskussionen in den Jahren 2008 und 2009 in Nordhausen und anderswo erinnere, wo die Fachhochschulen das durchaus für sich auch immer wieder gefordert haben. Das bedeutet, ich will es auch noch mal zusammenfassen, dass nicht die gesamte Fachhochschule das Promotionsrecht bekommt, sondern ein Fachbereich, der besonders forschungsstark ist. Darauf wurde eben auch schon verwiesen. Dieser Fachbereich kann ein Promotionszentrum bilden. Die Einrichtung des Promotionszentrums kann auch hochschulübergreifend erfolgen, das steht in Artikel 1 § 61 – Herr Tischner ist zwar nicht mehr da, aber da ist es genauso enthalten. Ein solches Promotionsrecht light – muss man ja sagen, denn es ist nicht das volle Promotionsrecht – ist aus unserer Sicht in jedem Fall besser als die bisherige Regelung und auch ein erster Schritt zur Gleichstellung der unterschiedlichen Hochschulen. Das bisherige Verfahren als Kooperationsverfahren – Frau Baum hat gerade auf die Fälle hingewiesen, die durchaus überschaubar sind – lief zugegebenermaßen zwischen den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Universitäten nicht immer besonders gut. Das muss man einfach konstatieren. Die Zuständigkeiten, die Betreuung und auch die Rückmeldung und Kommunikation mit und zwischen den Hochschulen und den Dozentinnen war oft holprig, wenn ich das so sagen darf. Viele Studierende sind da einfach direkt zur Promotion an eine Universität gegangen, wenn möglich, und die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften kämpfen da schon sehr lange um Verbesserungen. Auch die Gewerkschaft GEW und das Centrum für Hochschulentwicklung CHE unterstützen diese Forderung nach einem Promotionsrecht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zudem war die Anerkennung der Forschungsleistung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften lange überfällig. Das ist ja häufig durchaus kleingeredet worden, da gab es sicherlich auch Wettbewerbsstreit. Aber aus unserer Sicht jedenfalls ist es völlig richtig. Acht Bundesländer verfügen aktuell über eine gesetzliche Regelung, die die Promotion an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ermöglichen, das sind Schleswig-Holstein, Bremen, Berlin, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Allerdings sind die mitnichten überall gleich, wir haben in Deutschland insgesamt vier unterschiedliche Szenarien. Da gibt es zum einen eine Promotion von Fachhochschulabsolventinnen, die von der Fachhochschule an die Universität wechseln. Dann gibt es die kooperative Promotion – das war eben Thema –, bei der die Fachhochschulabsolventinnen an einer Universität promovieren, dort aber von Professorinnen aus beiden kooperierenden Hochschulen betreut und geprüft werden. So war das in Thüringen ja auch, wie gesagt, mit allen Schwächen. Als Drittes gibt es die Möglichkeit einer Promotion von Hochschulabsolventinnen einer Fachhochschule in einem Promotionskolleg, also einem übergreifenden Verbund der staatlichen Fachhochschulen eines Landes, und das Vierte war die Promotion von Hochschulabsolventinnen von Fachhochschulen an der eigenen Hochschule in einer Kooperation mit mehreren anderen Fachhochschulen in Form eines fachlich oder thematisch ausgerichteten Promotionszentrums. Wenn wir jetzt gucken, wie es in den einzelnen Bundesländern praktiziert wird, dann sehen wir auch da eine sehr bunte Bandbreite. Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein setzen auf das Promotionskollegmodell. Ein praktiziertes eigenständiges, selektives Promotionsrecht gibt es mittlerweile in Hessen und Sachsen-Anhalt. Rechtlich möglich ist es mittlerweile auch in Bayern, Berlin und Bremen, wird aber noch nicht angewandt. Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften werden dennoch immer beliebter. Wenn wir uns das noch mal anschauen und vergleichen: 1980 war rund ein Viertel der Erstsemester an Fachhochschulen eingeschrieben, 2022 war es die Hälfte aller. Die Modernisierung des Hochschulgesetzes wird deshalb also höchste Zeit. Wir begrüßen die vorliegende Änderung, natürlich auch die Debatte und Anhörung dazu im Ausschuss. Das muss man sich genau anschauen, das ist überhaupt gar keine Frage, und alle Akteurinnen mit einbeziehen. Wir setzen deshalb auf eine Überweisung an den Wissenschaftsausschuss und dort auf eine gute Fortberatung. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
