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Thomas Gottweiss

CDU 25.04.2024 Sitzungen 7/134

Fragestunde

Aktualisierte Informationen zur Mündlichen Anfrage 7/9570 – Anträge zu Windenergieanlagen in Mittelthüringen nach Nichtigkeit des Regionalplans Mit Urteilsverkündung vom 22. November 2022 hat das Oberverwaltungsgericht Weimar den 1. Sachlichen Teilplan Windenergie Mittelthüringen aus dem Jahr 2018 für unwirksam erklärt. Gegen dieses Urteil wurde beim Bundesverwaltungsgericht der Antrag gestellt, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil aufzuheben und die Revision zuzulassen. Am 14. Dezember 2023 ist der abschlägige Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen zugegangen. Somit hat der Sachliche Teilplan Windenergie aus dem Jahr 2018 keine Rechtswirksamkeit mehr. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz lagen im I. Quartal 2024 in den unteren Immissionsschutzbehörden im Gebiet der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen vor? 2. Wie viele dieser Anträge beziehen sich auf Standorte außerhalb von Vorranggebieten „Windenergie“ des aktuellen Entwurfs zum 2. Sachlichen Teilplan Windenergie Mittelthüringen vom 12. Dezember 2023?

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