Karawanskij
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich bin erst mal froh, dass wir hier im Plenum nicht mehr darüber diskutieren, ob es Ausbau von Erneuerbaren gibt, sondern dass wir eher über das Wie diskutieren und wie wir es gestalten. Einen kleinen Dämpfer hat mein Optimismus in der Debatte bekommen, nicht nur was den letzten Redebeitrag betroffen hat, sondern auch, dass wir hier über das Errichtungsgesetz der Landesforstanstalt debattieren. Aber das ist ein anderes Thema. Am Ende des Tages ist es wie so oft: Eigentlich ist alles klar, eigentlich ist alles gesetzlich festgeschrieben, aber die Praxis ist dann doch ein bisschen komplizierter. Und zwar hat die Praxis auch damit zu tun, dass wir auf der einen Seite natürlich eine Bundesgesetzgebung haben, die vorschreibt, wie viel Windenergie wir in Thüringen mit beitragen müssen – das nennt sich dann Windenergieflächenbedarfsgesetz – und dort der Flächenbeitragswert, den wir als Thüringen zu erbringen haben. Entschieden wird das aber unseres Erachtens nicht in Berlin bzw. auf Bundesebene, sondern konkret vor Ort in den Regionalen Planungsgemeinschaften, denn dort sollen die Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen werden, damit man eben nicht sagt, überall ist alles mit Windkraftanlagen zugeballert, sondern tatsächlich da, wo Wind weht, wo es die Geologie überhaupt möglich macht und wo es vielleicht auch an der einen oder anderen Stelle nicht nur sinnvoll ist für die Wirtschaft, die ja auch auf die Erneuerbaren setzen muss, sondern wo es auch sinnvoll ist, dass es konzentriert ist und nicht die touristischen Regionen oder auch Weltkulturerben mit beeinträchtigt. Wir sind uns dahin gehend erst mal einig, dass wir zur Erreichung der verbindlichen bundesrechtlichen Vorgaben dieses Windenergieflächenbedarfsgesetzes erst mal in Thüringen ausbauen müssen und das heißt Flächen ausweisen. Wir sollten aber auch darüber einig sein, dass das Ganze in geordneten Bahnen abläuft und nicht benannter Wildwuchs entsteht und dass es vor allen Dingen auf Basis der regionalplanerischen Steuerung geschieht, so nennt sich das dann. Die Regionalen Planungsgemeinschaften sollten die steuernden Einheiten sein. Sie sollten ausweisen, wo diese Windvorranggebiete sind und wo nicht. Am besten wäre es und der sicherste Weg wäre es, wenn genau diese planerische Steuerung in den Planungsregionen umgesetzt wird, dort erfolgt und dann entsprechende Pläne aufgestellt werden. Das wäre rechtssicher und das wäre das Wirksamste. Wie wir jetzt schon in der Debatte gehört haben, ist es in der Planungsregion Mittelthüringen bedauerlicherweise nicht der Fall. Es gibt einen Planentwurf, der Planentwurf ist auch der richtige Schritt in die richtige Richtung, mit einem Flächenanteil von 2,3 Prozent in der Planungsregion. Der würde damit auch ausreichend sein, um diese Fläche, die wir brauchen, dort mit abzubilden. Insofern stellt auch der jetzt hier vorgestellte Gesetzentwurf in meinen Augen einen gangbaren Weg dar, um auf der einen Seite dem Interesse des Ausbaus der Windenergie Rechnung zu tragen, aber auf der anderen Seite auch einer planerischen Steuerung zu genügen. Was nun die Diskussion angeht, die sich jetzt hier Bahn bricht und die wir schon ganz oft und öfters auch emotional führen, ist genau die Frage, ob man das verhindert oder begünstigt und auf welchen Flächen eigentlich. Ich möchte das noch mal hier deutlich machen. Der Gesetzentwurf bedeutet kein Moratorium. Der Ausbau der Windenergienutzung wird nicht bis zum Abschluss der Planungen vollständig auf Eis gelegt. Es soll vielmehr die Möglichkeit einer befristeten Untersagung geben, hier zu sagen, dort und dort wird jetzt nicht gebaut. Diese Untersagungen dienen auch dieser befristeten Sicherung von diesem Planentwurf, dass man sagt: Solange der nicht da ist, kann jetzt nicht woanders gebaut werden, nur weil man keinen Planentwurf hat. Es braucht am Ende des Tages immer einen Planentwurf, damit für den Ausbau der Windkraftenergieanlagen hier die Flächen zur Verfügung gestellt werden. Und bis dahin soll es die Möglichkeit geben, das auf der kommunalen Ebene zu untersagen, dass es dann nicht woanders gebaut wird, nur weil man keinen Planentwurf hat oder keinen wirksamen Plan. Nur dann ist es sicherungsfähig. Also, wir wollen Windkraft, vor allen Dingen in diesen Vorranggebieten, damit es konzentriert ist, damit es dort ist, wo es auch sinnvoll ist, und nicht dieser Wildwuchs passiert. Und wir wollen natürlich vor allen Dingen, dass diese Windenergievorhaben nicht im Widerspruch zu den Planentwürfen stehen, dass es nicht in anderen Flächen stattfindet bzw. dort gebaut wird bzw. dort ausgewiesen wird, wo überhaupt kein Windvorranggebiet ausgewiesen ist. Es gibt nun Sonderregelungen, zulässige Sonderregelungen für die gemeindlichen Planungen, also wenn eine Gemeinde selbst plant. Es gibt Sonderregelungen, auch das haben wir jetzt in der Debatte gehört, für dieses sogenannte Repowering, also wenn es Windkraftanlagen gibt, die dann noch mal aufgestockt bzw. vergrößert werden sollen. Diese Sonderregelungen können mit diesen Untersuchungsmöglichkeiten nicht ausgehebelt bzw. unterlaufen werden. Ich möchte an dieser Stelle auch noch mal klarstellen, dass der Antrag der regierungstragenden Fraktionen diese zutreffende geltende Rechtslage unterstreicht, damit hier keine Missverständnisse in der Durchführung bzw. in der praktischen Arbeit entstehen. Untersagungen, dass man sagt, hier baut man nicht, sondern dann nur im Einzelfall, sind auch nur im Einzelfall sinnvoll, um dann einen Wildwuchs und planerisch ungesteuerte Entwicklungen zu vermeiden. Aber sie sind nur eine befristete und einzelfallbezogene Übergangslösung. Es bleibt die dringende Verpflichtung, die Vorgaben, die wir vom Bund bekommen, im Landesentwicklungsprogramm und in den Regionalplänen zu verankern, damit unsere vielfältige, schöne Landschaft hier in Thüringen nicht zugeballert wird und vor allen Dingen an den falschen Stellen zugeballert wird. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
