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Götze

25.04.2024 Sitzungen 7/134

Thüringer Gesetz zur Ausreichung von Leistungen an Kommunen zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch die Landesregierung begrüßt diesen Gesetzentwurf, da er genau dem Zweck dient, wie er sich aus der Bezeichnung ergibt, nämlich der Vereinfachung der Ausreichung von Leistungen an Kommunen zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern. Dies geschieht durch eine Pauschale und damit schnelle, zielgerichtete, rechtssichere und bürokratiearme Ausreichung. Ohne diesen Gesetzentwurf wären die im Wirtschaftsplan des Sondervermögens vorgesehenen Haushaltsmittel mit Zuwendungsrichtlinien auszureichen. Da davon auszugehen ist, dass die Energiemehrkosten die bäderbetreibenden kleineren Kommunen in etwa gleichem Maße treffen, ist eine Pauschale und damit verwaltungsvereinfachende Lösung, wie sie dieser Gesetzentwurf vorsieht, in hohem Maße sachgerecht. Durch die Regelung in § 1 werden die berechtigten Städte und Gemeinden, die jeweilige Höhe des der Stadt oder Gemeinde zustehenden Zuwendungsbetrages und die insgesamt einmalig zur Verfügung stehende Zuweisungssumme bestimmt. Damit erhalten die mit Blick auf ihr geringeres Haushaltsvolumen in besonderem Maße von den Energiepreissteigerungen betroffenen kleineren Kommunen eine spürbare Unterstützung und damit Planungssicherheit. Aus Sicht der Landesregierung ist diese Vorgehensweise zu begrüßen, denn es wird auch sichergestellt, dass die im Sondervermögen zur Verfügung stehenden Mittel von 5 Millionen Euro den Kommunen vollständig zur Verfügung gestellt werden. Mit dem im Gesetzentwurf enthaltenen Kriterium des Schwimmunterrichts wird zudem der bildungspolitischen Bedeutung der Schwimmbäder und damit auch dieser Unterstützungsleistung Rechnung getragen. Auch ich freue mich auf die Diskussion im Innenausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗