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Feller

25.04.2024 Sitzungen 7/134

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, mein besonderer Gruß an diesem Tag gilt den Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, die diese Debatte – ich vermute in großer Anzahl – am Livestream verfolgen. Heute ist ein großartiger Tag für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Thüringen, und das deswegen, weil lange Bemühungen jetzt ein Ziel und ein Ende gefunden haben, noch nicht ganz am Ende, aber immerhin die erste Lesung in diesem Haus. Den Prozess will ich kurz schildern. Wir reden bei den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften von Fachhochschulen, die ursprünglich hauptsächlich Lehre betrieben haben, die aber in den letzten Jahrzehnten, in den letzten Jahren ihre Forschung in vielen Bereichen stärker, deutlicher ausgebaut haben, die – auch wenn das Verfahren der kooperativen Promotion manchmal etwas hakelig war – mit den kooperativen Promotionen geübt und Erfahrungen gesammelt haben, wie solche Promotionsverfahren durchgeführt werden können. Heute ist der Tag, an dem sich ein neues Kapitel öffnet, nämlich dass fachlich abgegrenzte Bereiche an Fachhochschulen ein eigenständiges Promotionsrecht bekommen können. Wofür ist das gut und wofür ist das wichtig? Es ist nicht so, wie gerade gesagt wurde, dass diese Forschungsstärke erst einmal aufgebaut werden müsste. Wir haben jetzt die Gelegenheit, diese Bereiche, die schon forschungsstark sind, mit der Promotionsmöglichkeit weiter zu stärken, auch im Wettbewerb mit Hochschulen aus anderen Bundesländern. Hier geht es auch um das Einwerben von kompetitiven Drittmitteln. Dafür braucht man in der Tat auch Personal, das diese Projekte bearbeitet. Das ist wichtig, weil die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in manchen Bereichen ihren wissenschaftlichen Nachwuchs selbst generieren können. Und das ist besonders wichtig, weil es in manchen Fachhochschulen, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften Bereiche gibt, in denen es gar kein universitäres Pendent gibt, in denen es also gar keine Menschen gibt, die an Universitäten promovieren, habilitieren, um Professuren besetzen zu können. Beispielsweise in den nicht medizinischen Gesundheitsberufen ist das so, dass es einen eklatanten Nachwuchsmangel an Professorinnen und Professoren gibt. Hier öffnen wir also auch eine neue Tür. Wie war der Prozess: Ich bin zunächst den Regierungsfraktionen sehr dankbar, dass sie diese Initiative jetzt ergriffen haben, um den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften dieses Recht einzuräumen. Damit greift man einen Prozess auf, den wir über zwei Jahre geführt haben, nämlich einen Strategieprozess, die Entwicklung der Leitlinien zur Hochschulentwicklung 2025 bis 2030. Im Rahmen dieses Prozesses haben wir uns intensiv mit den Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften auseinandergesetzt. Wir haben uns dort – das ist mir wichtig – mit den Hochschulen, also mit den Fachhochschulen und den Universitäten, darauf verständigt, dass wir diesen Weg gehen und eine AG einrichten wollen, die die Frage beleuchtet, unter welchen Voraussetzungen die Fachhochschulen dieses Promotionsrecht erhalten können. Da gab es die ersten Sitzungen dieser AG, die aus meiner Sicht sehr konstruktiv verlaufen sind, wo es einen Konsens gab zwischen den Universitäten und den Fachhochschulen. Deswegen verstehe ich das Argument nicht, dass es hier eine Abwehr der Universitäten gegeben hat. Die waren offen dafür, dies zu machen, es aber auch an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen, die der Qualitätssicherung dieser Verfahren dienen. Das sind im Wesentlichen folgende: dass es in einem definierten Forschungsgebiet eine relevante Anzahl von forschungsstarken Professoren und Professuren geben muss. „Forschungsstark“ heißt dann, dass sie über mehrere Jahre hinweg kompetitive Forschungsdrittmittel eingeworben haben müssen und dass sie entsprechend auch über mehrere Jahre hinweg Publikationen auf diesen Forschungsgebieten publiziert haben. Das sind also die inhaltlichen Voraussetzungen, wo wir dann sicher sein können, dass es nicht eine „Promotion light“, ein „Doktor FH“ wird, sondern ein den Universitäten wirklich gleichwertiger akademischer Grad. Die Voraussetzungen beschreiben schon, wie das praktisch funktionieren kann. Wenn man über eine relevante Anzahl von forschungsstarken Professuren in einem bestimmten definierten Bereich spricht, ist es nicht so, dass das üblicherweise an einer unserer Fachhochschulen vorhanden ist. Das liegt daran, dass wir ein sehr kleinteiliges Hochschulsystem haben. Deswegen ist die Idee, die wir da verfolgen, dass es dezentrale Promotionszentren geben soll, wo Professorinnen und Professoren einer Hochschule dieses Zentrum gründen, aber sich Professorinnen und Professoren aus anderen Hochschulen, die ebenfalls in diesen Forschungsgebieten tätig sind, dort kooptieren können, dort Mitglied werden können und dann gemeinsam diese Promotionen betreut werden und dieser Forschungsbereich weiter ausgebaut wird. Also es ist ein dezentrales Modell, das, glaube ich, unserem eher kleinteiligen Hochschulsystem sehr angemessen ist und in der Folge auch sehr gut funktionieren wird. Ich möchte noch einen Aspekt ansprechen, der auch gerade schon mal angeklungen ist, nämlich die Frage: Wie verhalten sich Universitäten und Fachhochschulen an dieser Stelle? Es ist mit diesem Schritt nicht beabsichtigt, aus den Fachhochschulen kleine Universitäten zu machen. Die Abgrenzung zwischen beiden Hochschultypen ist ziemlich klar und eindeutig und soll aus meiner Sicht auch so beibehalten werden, nämlich dass die Universitäten zuständig sind für die erkenntnisgeleitete Grundlagenforschung, die häufig auch mit großen Forschungsinfrastrukturen verbunden ist, und die Kernkompetenz der Fachhochschulen nun gerade in der anwendungsorientierten Forschung liegt. In diesem Bereich wollen wir diese Promotionszentren dann auch ansiedeln. Sie sollen explizit Transferaspekte mitberücksichtigen. Sie sollen explizit die anwendungsorientierte Forschung in den verschiedenen Bereichen in den Blick nehmen und nicht wie kleine Universitäten auch Grundlagenforschung mit entsprechenden Forschungsstrukturen vorhalten. Das ist insgesamt eine gute Idee. Ich glaube, wir bringen unsere Fachhochschulen im Land damit einen großen Schritt voran, auch im Wettbewerb mit anderen Bundesländern. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und darauf, dass wir noch in dieser Legislatur dieses Gesetz verabschieden können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗