Denny Möller
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Frau Dr. Bergner, bei allem Respekt, aber was Sie als Fesseln von uns Politikerinnen und Politikern hier im Parlament bezeichnen, das ist unser Grundgesetz und unsere bundesrepublikanische Gewaltenteilung zwischen Bund und Ländern. Entschuldigen Sie bitte, aber das hier so in Rede zu stellen, das ist schon wirklich allerhand.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Eine zweite Geschichte, um das auch noch mal sehr klar zu sagen: Ich weiß nicht, warum Sie alle mit einem Begriff hantieren, der der Sache nun wirklich nicht zuträglich ist. Es gibt in Thüringen keinen Wildwuchs und schon gar nicht von technischen Anlagen. Diese Mär, es wäre hier ein Problem und überall würden Anlagen hervorsprießen, ist doch wirklich aus der reinen Populistenkiste. Technische Anlagen wie Windkraftanlagen werden aufgrund von Planungs- und Baurecht erstellt. Diese sind immer nicht vom Himmel gefallen und wachsen auch nicht aus dem Boden, sondern nach menschlichen Abwägungen, menschlichen Entscheidungen und nach Regeln entschieden worden, und dann werden sie errichtet. Meine Damen und Herren, hier weiter von Wildwuchs zu sprechen und zu behaupten, es würde einen Wildwuchs in Thüringen geben, ist erstens falsch und zweitens fördert es die Spaltung in diesem Land, zwischen denen, die meinen, wir schauen in die Zukunft, und denen, die Angst davor haben. Denn – und auch das ist noch mal deutlich geworden, glaube ich, in der Debatte im Fachausschuss und ich habe es auch bereits in der Eingangsrede zu diesem Gesetz Anfang Januar gesagt – es ist doch Konsens in Thüringen, dass wir eine raumordnerische Steuerung der Windkraft und des Ausbaus der Windkraft wollen und dementsprechend auch eine Konzentrationsplanung. Deswegen hat die CDU hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, wo man sagen kann: Okay, braucht man es, braucht man es nicht? Da kann man unterschiedlicher Meinung sein. Wir haben deutlich gemacht, wir wollen im Rahmen einer Fachanhörung hier zu Erkenntnissen kommen. Und siehe da, wir sind zu zwei Erkenntnissen gekommen: Zum einen, ja, es ist hilfreich, um die raumordnerische Planung und die Konzentrationsplanung aufrechtzuerhalten, die auch Konsens hier im Haus ist, unser Planungsgesetz anzupassen. Und zweitens, es gibt eine Unsicherheit, zumindest von einzelnen Experten, die angehört wurden, dahin gehend, ob dieser Gesetzentwurf nicht das Kind mit dem Bade ausschüttet und damit ein kompletter Stillstand des weiteren Ausbaus der Windkraft zu befürchten sei. Dieser Frage sind wir nachgegangen. Zumindest gibt es einzelne Anzuhörende – ich will hier die ThEGA nennen und mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, kurz aus der Stellungnahme zitieren, die uns auch zu unserem Änderungsantrag bewogen hat. Ich zitiere: „Die ThEGA findet es grundsätzlich nachvollziehbar, dass mit Regelung der Untersagungsverfügung nach ROG § 12 einem unkoordinierten Ausbau der Windenergie begegnet werden kann. Allerdings müssen hier deutliche Änderungen im Gesetzestext vorgenommen werden, damit eine solche Regelung zielführend greift. So zum Beispiel sollte sich eine Untersagungsverfügung nur auf die Flächen beziehen, welche außerhalb des regionalen Planungsentwurfes befindlichen Vorranggebiete liegen. Des Weiteren sollen kommunale Bauleitplanungen von der Untersagungsverfügung abweichen dürfen. Wir halten es für unerlässlich, dass der in Thüringen ohnehin stockende Zubau von Windenergieanlagen […] nur durch einen kontinuierlichen Zubau die Möglichkeit bietet, dass die [B]undes- und Landesvorgaben erreicht werden können.“ – Schon allein das macht hier noch mal deutlich, dass wir dem größten Problem bei dem Zubau erneuerbarer Energien, nämlich dem der rechtlichen Unsicherheit, endlich begegnen müssen und Rechtsklarheit brauchen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Unser Änderungsantrag konkretisiert, dass die vorgesehenen Untersagungen nicht auf im Planungsentwurf vorgesehene Vorranggebiete für Windenergie, gemeindliche Ausweisungen von Flächen für Windenergievorhaben und bestimmte Repoweringprojekte anwendbar sind. Dieser Zusatz ist dementsprechend für uns essenziell, um zu verdeutlichen, dass dort, wo bereits eine planerische Vorbereitung und Abstimmung stattgefunden hat, der Ausbau der Windenergie nicht unnötig gebremst werden soll. Es ist also unerlässlich für uns, eine Balance zu finden. Einerseits müssen wir sicherstellen, dass der Windenergieausbau in geordneten Bahnen verläuft, andererseits dürfen wir den Ausbau dort, wo er geplant und sinnvoll ist, nicht behindern. Unser Änderungsantrag stellt eine solche Balance her und gewährleistet, dass Thüringen seinen Beitrag zum Erreichen unserer nationalen Klimaziele leisten kann, ohne lokale Entwicklungspläne zu konterkarieren. Meine Damen und Herren, das ist das zentrale Element und das Motiv unseres Änderungsantrags. Deswegen bitte ich inständig dieses Haus, insbesondere die CDU und auch die FDP, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, weil es uns dann die umfängliche Möglichkeit gibt, auch dem dann geänderten Gesetzentwurf der CDU unsere Zustimmung zu geben. Ich glaube, es sollte kurz vor Ende der Wahlperiode noch mal allen etwas klar werden: Unser Parlament hat die Kraft, für Thüringen gute Entscheidungen zu treffen. Und eine essenzielle Entscheidung für die Zukunft ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energie und damit auch die Lokomotive der erneuerbaren Energie, die Windkraft, in den Bahnen voranzutreiben, dass es für Thüringen zuträglich ist – eine Zukunftschance, in der die einmalige historische Chance besteht, aus Strom vor Ort auch eine Wertschöpfung entstehen zu lassen und damit hier unsere Industrie zu unterstützen, unsere Arbeitsplätze zu unterstützen und Geld für Thüringerinnen und Thüringer zu verdienen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
