Dr. Thadäus Rudolf König
Thüringer Gesetz zur Ausreichung von Leistungen an Kommunen zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern
Ich will nur klarstellen, wie man auf die 20.000 Einwohner gekommen ist. Es liegt an der Hauptansatzstaffel, dass Kommunen mit über 20.000 Einwohnern stärkere Zuweisungen bekommen als kleinere, weil da auch die überörtlichen Funktionen mit eingerechnet werden. Bei den Kommunen unter 20.000 ist das nicht in dem Ausmaß vorhanden. Deswegen hat man die 20.000 als Grenze genommen. Es gibt noch einen anderen Grund, weil in den größeren Kommunen viel auch die kommunalen Betriebe – das sind in der Regel Stadtwerke – mit in die Finanzierung einspringen, ein höheres Volumen haben und dadurch mehr kompensieren können. Das ist eigentlich der Hintergrund für die ganzen Sachen. Die Frage, die ich gestellt habe, ist: Wir haben ja alle auch die Zuschriften vom Interessenzusammenschluss der Kommunen von unter 20.000 Einwohnern bekommen. Da waren 15 Städte genannt. Auf der Liste hier sind zwölf. Da war nur die einfache Frage: Wie sind wir auf die zwölf gekommen? Warum sind drei rausgefallen? Das soll im Ausschuss geklärt werden. Alles eine ganz sachliche Angelegenheit, die nicht irgendwo über Zwischenrufe und Beleidigungen hier begleitet werden sollte, Herr Bilay. Das wollte ich Ihnen noch mal sagen. Gesetzentwürfe lese ich mir schon durch, wenn ich dazu rede. Da brauchen Sie keine Angst zu haben. Herzlichen Dank!
