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Dirk Bergner

FDP 25.04.2024 Sitzungen 7/134

Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Versammlungsrechts

Vielen Dank. Herr Präsident, kommen wir mal nach diesem etwas selbstweinerlichen Vortrag wieder zu einer sachlichen Diskussion. (Beifall Gruppe der FDP) Herr Bilay, die Dauer hat tatsächlich etwas mit der außerparlamentarischen Zeit und mit wechselnden Personen im Ehrenamt zu tun. Es geht hier nicht um Wahlkampf. Mir ist völlig klar, dass es relativ knapp in der Zeit ist. Unser Ziel ist es trotzdem, die Diskussion anzustoßen, das Bewusstsein anzustoßen, dass es hier eines Fortschritts bedarf. (Beifall Gruppe der FDP) Selbst wenn es der Diskontinuität unterliegen sollte, was durchaus passieren kann, wollen wir wenigstens die Diskussion angeschoben haben. Aber vielleicht gelingt es ja doch noch, auch im Rahmen einer sachlichen Diskussion und Anhörung zu einem Ergebnis zu kommen. (Beifall Gruppe der FDP) Im Bereich des Versammlungsrechts gibt es eine breite Rechtsprechung, meine Damen und Herren. Brokdorf, Wunsiedel und Frankfurt sind für die meisten von Ihnen keine böhmischen Dörfer, sondern Grundsatzentscheidungen im Bereich des Versammlungsrechts. Aber gerade das Versammlungsgesetz ist nicht nur für den behördlichen oder rechtskundigen Gebrauch gemacht. Nein, für uns Freie Demokraten ist es das Ziel, dass jeder, der eine Versammlung abhalten möchte, das Versammlungsgesetz aufschlagen kann und auch weiß, was er zu tun und zu lassen hat. Es muss nicht jede einzelne Entscheidung zum Versammlungsgesetz in Gesetzesform gegossen werden, aber es sollte dem Gesetzgeber eben möglich sein, im Gesetz grundlegende Entscheidungen zu regeln, und das ist bisher nicht der Fall. Wir als Gesetzgeber können am aktuell in Thüringen geltenden Versammlungsrecht keine einzelnen Veränderungen vornehmen. Das möchte ich an dieser Stelle einfach noch mal ganz deutlich machen. Ich möchte es auch gern an einem Beispiel ganz plastisch machen. § 3 Bundesversammlungsgesetz lautet: „Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.“ Ausnahmen davon gelten nur für Jugendorganisationen. Wenn ich mich also mit ein paar Parteifreunden in einheitlichen FDP-T-Shirts auf die Straße stelle, würden wir also schon dagegen verstoßen. Wenn am Christopher Street Day mehrere Leute das gleiche Shirt in Regenbogenoptik tragen, würden sie dagegen verstoßen. In den Bundesländern, die sich eigene Versammlungsgesetze gegeben haben, ist neben der Uniformierung auch eine einschüchternde Wirkung oder die Ausstrahlung von Gewaltbereitschaft notwendig, damit diese Bekleidung unzulässig ist. Also weder ein Dutzend FDPler in gelben T-Shirts – oder wir können auch irgendwelche Grünen in grünen T-Shirts nehmen – noch ein paar Jugendliche in Regenbogen-Shirts wirken aus unserer Sicht einschüchternd oder strahlen per se Gewaltbereitschaft aus. Dass man das natürlich anders, verfassungskonform auslegen muss, mag Juristen klar sein, vielleicht auch jemandem, der schon mehrfach Versammlungen angemeldet hat. Aber jemandem, der zum ersten Mal das Versammlungsgesetz aufschlägt, um eine Versammlung anzumelden, dem wird es nicht so klar sein. Von daher ist eine Reform beispielsweise dieses Uniformierungsverbots für uns nur ein Punkt, den wir mit unserem Gesetzentwurf angehen wollen. Wenn man einen komplett neuen Gesetzentwurf vorlegt, liegt es natürlich in der Natur der Sache, dass man nicht in fünf Minuten alle Einzelheiten erläutern kann. Dafür beantrage ich an dieser Stelle die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss, damit wir dort gern vertieft über diesen Gesetzentwurf diskutieren können, gern auch über die anderen aufgeworfenen Fragen. Beispielsweise, Herr Kollege Walk, haben Sie hier einiges auch genannt über Details zum Änderungsbedarf eines eigenen Gesetzes. Das können wir gern im Ausschuss machen. Hier ist es so, dass wir als Gruppe eine Redezeit von 5 Minuten haben, die jetzt auch schon fast vorbei ist, und deswegen, Frau Kollegin Henfling, nehme ich Ihren Hinweis zum Individualrecht auch sehr ernst und würde gern darüber im Ausschuss noch einmal sachlich und ausführlich diskutieren. Hier langt dafür jetzt meine verbleibende Zeit von 15 Sekunden nicht mehr. Deswegen ganz herzlichen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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