thueringer-landtag.de ↗

Ute Bergner

fraktionslos 25.04.2024 Sitzungen 7/134

Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Versammlungsrechts

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, das Versammlungsrecht ist aus gutem Grund im Grundgesetz als essenzielles Grundrecht verankert. Es heißt dort in Artikel 8 Abs. 1: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Und das gilt unabhängig aller Föderalismusreformen weiter. Wozu braucht dann Thüringen eine Regelung? Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Und das tritt schon in § 1 Abs. 2 dieses Gesetzentwurfs zutage. Man möchte Bürgern des Landes das Grundrecht der Versammlungsfreiheit entziehen können. Dieser Absatz ist so unspezifisch, dass er Tür und Tor für jede Diktatur öffnet. Grundzüge zum Entzug des Grundrechts lassen sich immer konstruieren, das haben wir in Coronazeiten erlebt. Guido Westerwelle würde sich im Grab rumdrehen, wenn er diesen Gesetzentwurf in die Hand bekäme. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Er hätte sich schon viel eher im Grabe umgedreht!) Wenn wir den Gesetzentwurf weiterlesen, so will die FDP die übliche Praxis aus Coronazeiten, die in vielen Teilen nicht grundgesetzkonform war, für Thüringen in ein Gesetz gießen und damit die Versammlungsfreiheit einschränken. Eine Versammlung muss nach Grundgesetz nicht angemeldet werden. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Unter freiem Himmel kann es eingeschränkt werden!) Eine Anmeldung ist aus logischen Gründen nur dann erforderlich, wenn ich das öffentliche Leben beeinträchtige, (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Genau!) wenn zum Beispiel Straßensperrungen erforderlich werden oder wenn die Versammelten besonderen Polizeischutz beanspruchen. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Kein Erkenntnisprozess!) Auch ist die Pflicht, einen Versammlungsleiter zu benennen oder zu wählen, eine Kontrollmaßnahme durch die Hintertür. Großzügig stellt man fest, dass Spontanversammlungen erst mal keine Versammlungsleiter haben, (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Umso geringer die Ahnung, desto bestimmter das Urteil!) aber Sie verpflichten sie dazu, dann einen Versammlungsleiter zu wählen. Ich frage mich, wie wir 1989 eine friedliche Revolution erfolgreich hätten führen können, wenn es immer einen Versammlungsleiter gegeben hätte, den man dann festnimmt (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Da galt aber das Versammlungsrecht der BRD nicht!) und damit die Versammlung für illegal erklärt. Ich muss sagen, ich bin entsetzt über diesen Gesetzentwurf der FDP. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das waren Eilversammlungen damals, da brauchte es keine Anmeldung!) Ich habe in der Diskussion hier festgestellt, dass im Parlament zum Glück viele Leute sitzen, denen das Versammlungsrecht oder die Versammlungsfreiheit offensichtlich wichtiger ist als den Kollegen der FDP. Danke. (Beifall AfD)

Alle Reden von Ute Bergner Protokoll ↗