Bergner
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Vielen Dank, Frau Kollegin. Meine Damen und Herren, bevor ich in Richtung Landesregierung schaue, möchte ich einen Hinweis geben. Die Parlamentarischen Geschäftsführer sind übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 18 und 19 vorzuziehen und jetzt nach dem Tagesordnungspunkt 21 zu behandeln. Sofern sich dagegen kein Widerspruch erhebt, würde ich so verfahren. Es erhebt sich kein Widerspruch, also machen wir das so. Jetzt schaue ich in Richtung der Landesregierung. Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.
