Götze
Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Versammlungsrechts
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Bewertung meiner Vorrednerin des Gesetzentwurfs, ohne dass ich den jetzt hier verteidigen will, weil ich mich einem Gesetzentwurf der FDP beim besten Willen nicht anschließen kann – er atmet durchaus einen doch sehr liberalen Geist. Ich will jetzt nicht das wiederholen, was Sie alles schon vorgetragen haben. Natürlich gilt es hier, die gesamte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, aber auch unserer Verwaltungsgerichte, der Verwaltungsgerichte der Länder, in dem Bereich doch sehr Relevantes bestmöglich in so einem Gesetzentwurf abzubilden. Ob das jetzt in Gänze gelungen ist, muss man in der Diskussion im Innenausschuss bewerten. Eine Diskussion um das Versammlungsrecht hat schon mal einen Wert für sich. Vor dem Hintergrund freue ich mich auf die Diskussion im Innenausschuss, wobei auch uns bewusst ist, dass es sich um ein sehr kompliziertes Thema handelt. Die Landesregierung hat sich mit dieser Frage, ob wir ein neues Versammlungsgesetz brauchen oder nicht, in der Vergangenheit schon intensiv auseinandergesetzt. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das aktuell geltende Gesetz, auch wenn es in die Jahre gekommen ist, doch eine sehr gute Grundlage für unser Verwaltungshandeln in diesem Bereich darstellt. Allein die Tatsache, dass ein Gesetz etwas älter ist, heißt nicht unbedingt, dass man es zwingend ändern muss. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist ein gutes Beispiel dafür, das ist jetzt, glaube ich, im 124. Jahr und wir können alle gut damit leben. Nichtsdestotrotz, Herr Bergner, will ich Ihnen zugestehen, dass es hier insbesondere für die, die sich mit der Materie noch nicht intensiv beschäftigt haben, allemal besser ist, ein gut verständliches, klares und umfassendes Regelwerk vorzufinden. Dazu gehört aber auch – und das ist nicht ganz unwichtig, wie wir bei der Diskussion um das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz gemerkt haben – eine gute Gesetzesbegründung. Vielleicht habe ich es übersehen, aber die ist derzeit, glaube ich, noch ein bisschen schmal ausgefallen. Ob es uns gelingen wird, das im Rahmen einer Innenausschusssitzung und umfassenden Anhörung dann alles so nachzuholen, dass der Normanwender dann auch ganz genau nach der Lektüre dieser Gesetzesmaterialien weiß, was die einzelnen Regelungen so von ihm verlangen, das mag ich an dieser Stelle bezweifeln. Also es wäre dringend angezeigt, dort noch mal nachzubessern. Die Frage nach dem Gesetzesvollzug – Herr Walk hat es bereits angesprochen – möchte ich so beantworten, dass er aus meiner Sicht derzeit nicht defizitär ist. Es ist so, dass im Freistaat Thüringen die Versammlungsbehörden, die Polizei und überwiegend auch die Anmelder doch recht gut und kooperativ zusammenarbeiten. Ja, es gibt immer wieder schwierige Situationen, es gibt auch gesellschaftlich schwierige Situationen, die sich natürlich dann in einem Versammlungsgeschehen noch mal zuspitzen und in denen es an der einen oder anderen Stelle doch für alle Beteiligten sehr schwierig ist, damit umzugehen. Das Friedlichkeitsgebot gilt es immer zu beachten. Ich glaube, es ist in der Vergangenheit den Sicherheitsbehörden sehr gut gelungen, immer dafür Sorge zu tragen, dass jeder Bürger, jede Bürgerin hier in diesem Land ihre Meinung frei artikulieren kann.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Hat man am 1. Mai letzten Jahres in Gera gesehen! Sechs Stunden lang im Kessel!) Die Einzelfälle, Frau Abgeordnete König-Preuss, können wir gern diskutieren, das tun wir auch im Innenausschuss, hier geht es um eine gesetzliche Regelung und die Frage: Haben wir eigentlich ein Regelungsbedürfnis, haben wir ein Vollzugsdefizit? Beides kann man an dieser Stelle mit Nein beantworten. Nichtsdestotrotz freue ich mich auf eine intensive Diskussion im Innenausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE)
