thueringer-landtag.de ↗

Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 25.04.2024 Sitzungen 7/134

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Gesetz selbst hat die Ministerin ausführlich eingeführt. Auf die Debatte im Vorfeld, wenn ich das so sagen darf, und Stellungnahmen, die auch schon vorab, wie das so üblich ist, eingegangen sind, sind sowohl Herr Hande als auch Herr Kowalleck eingegangen und haben auch darauf verwiesen, dass bereits morgen – und das ist, glaube ich, auch wirklich ein wichtiges Signal an alle, die das betrifft und die natürlich auch auf diese Anpassung warten – in einer Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses eine Anhörung zu dem Gesetz beschlossen werden soll. Ich will ankündigen, weil wir wissen, dass es morgen bereits eine Sondersitzung geben wird, dass wir morgen schon einen Änderungsantrag zum Gesetz einbringen werden. Ich hoffe für diesen auf breite Unterstützung. Darin geht es um den Inflationsausgleich für die Lehrerinnen und Lehrer und das pädagogische Personal an unseren freien Schulen. Diese sind nämlich bislang nicht bedacht, erhalten den Inflationsausgleich noch nicht. Aus unserer Sicht gibt es da durchaus ein Gleichstellungsgebot. Wir jedenfalls fühlen uns allen Lehrerinnen und Lehrern gleichermaßen verpflichtet, auch wenn sie an den freien Schulen arbeiten. Deswegen wollen wir für einen Artikel 13, der angefügt werden soll, morgen im Haushalts- und Finanzausschuss einen Vorschlag unterbreiten, der auch bereits formuliert ist und der eine Erstattungsregelung für die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie enthält. Alle, die sich Sorgen machen: Hier ist jedenfalls sichergestellt – so ist auch die Formulierung gewählt, Sie können sich das dann auch anschauen, wir werden das unmittelbar nach der erfolgreichen Überweisung an den Ausschuss, von der ich ausgehe, natürlich einreichen, sodass Sie das nachlesen können –, dass dieses Geld auch direkt bei den Lehrerinnen und Lehrern, den Erzieherinnen und sonderpädagogischen Fachkräften ankommt. Also es geht nicht darum, den Trägern eine zusätzliche Zahlung zu geben, wohl aber, dass die Lehrerinnen und Lehrer für deren zusätzliche Kosten, die bei ihnen genauso anfallen, wenn sie an freien Schulen unterrichten, in ihrem alltäglichen Leben, diese Zahlung auch erhalten. In diesem Sinne möchte ich einfach nur schon dafür sensibilisieren, weil wir alle wissen, die Zeit drängt ein Stück weit. Das hat auch was damit zu tun, wie lange die Regularien für die Steuerbefreiung solcher Zahlungen gelten. Ich hoffe auf Ihre wohlwollende Unterstützung morgen im Ausschuss, damit wir diesen Änderungsantrag dann auch gleich mit in das Verfahren der Anhörung geben können. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Astrid Rothe-Beinlich Protokoll ↗