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Dirk Bergner

FDP 25.04.2024 Sitzungen 7/134

Vorbereitung auf den Ernstfall – Ausstattung und Schulung der Feuerwehren in Thüringen für Unfälle und Brände mit Elektrofahrzeugen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Bilay, es geht nicht um Vorwürfe, auch nicht in Richtung der Landesregierung. Es geht um Lösungen. Richtig ist auch, dass es nicht so einfach ist, deshalb haben wir den Antrag gestellt. Wenn es einfach wäre, bräuchte es den nicht. (Beifall Gruppe der FDP) Im Übrigen ist unser Antrag vom 12.04.2023, also das schon in den Wahlkampfkontext stellen zu wollen, das trifft es nicht. (Beifall Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: So clever waren Sie dann doch nicht!) Und die Kleine Anfrage, die Sie angesprochen haben, war tatsächlich vom 7. Januar 2020. Ich will Ihnen auch sagen, wie sie geboren ist. Sie ist entstanden, weil es einen Elektrounfall gab. Ich war damals noch Bürgermeister und da ging mir durch den Kopf, was passiert, wenn so was am Samstagabend auf unserer Ortsdurchfahrt passiert. Dann kommt der Stadtbrandmeister und fragt: Bürgermeister, was machen wir denn jetzt? (Beifall Gruppe der FDP) Deswegen haben wir die Thematik aufgeworfen. Ich weiß, dass die Handlungsempfehlungen einiges bringen, aber bei Weitem nicht alles. In der Beantwortung der Großen Anfrage der CDU „[…] Bestandsaufnahme und Perspektiven bei Polizei, Feuerwehr und Sicherheitskräften“ schreibt das Ministerium für Inneres und Kommunales bei der Beantwortung der Fragen 197 und 198: „So gehört die nach der Löschung erforderliche Überwachung von Elektrofahrzeugen oder gar das Heben dieser Fahrzeuge in Wasser gefüllte [sic!] Container nicht zu deren Aufgaben. Hier gilt es, die Anschlussprozesse weiter zu klären und zum Beispiel bei Abschlepp- und Bergeunternehmen entsprechende Flächen zu [sic!] Verwahrung zu definieren.“ Damit hat das Ministerium in unseren Augen selbst eingeräumt, dass in dem von uns heute hier besprochenen Bereich Handlungsbedarf oder aber zumindest Gesprächsbedarf besteht. Daher beantrage ich die Überweisung des Antrags an den Innen- und Kommunalausschuss. Ich möchte auch noch mal darauf eingehen, dass die Feuerwehren nur für die unmittelbare Gefahrenbekämpfung, nicht aber für das Abschleppen und Verwahren von ausgebrannten E-Autos zuständig sind. Das ist natürlich absolut richtig, völlig klar. Wenn aber auf einem Abstellplatz ein E-Auto wieder aufflammt bzw. nach dem ersten Löschangriff, dann sind wieder die Feuerwehren zuständig. Ich erinnere noch mal an den Samstagabend: Wer ist denn dann erreichbar? Deshalb ist für uns nur logisch, die Fachkompetenz der Feuerwehren ins Boot zu holen, um tragfähige Lösungen zu finden. Ich möchte aus dem Papier „Hinweise für die Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Batterien bei Fahrzeugbränden“ von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung aus dem November 2023 zitieren, auf welches auch der Verband der Automobilindustrie verweist: „Neben bzw. zusätzlich zu der regulären Brandbekämpfung mit Hohlstrahlrohren haben sich Löschmethoden, die gezielt Löschwasser in das [Lithium-Ionen-Batterie]-Gehäuse einbringen, in aktuell gängigen Batteriesystemen als wirkungsvoll erwiesen. Die Einsatzkräfte müssen dafür im Umgang mit dem jeweiligen Löschsystem entsprechend den Herstellervorgaben unterwiesen sein und grundsätzlich Kenntnisse über Aufbau und Funktionsprinzip von Fahrzeugen mit [LithiumIonen-Batterien] haben.“ Daher halten wir es für notwendig, dass die Thüringer Feuerwehren auch entsprechend geschult werden. Ganz nebenbei gesagt ist es auch eine Frage der Erfassung des kommunalen Finanzbedarfs. Wer bezahlt das? Bislang war das keine kommunale Aufgabe. Zum Thema „Löschcontainer“ möchte ich ebenfalls aus diesem Papier zitieren: „Diese nasse Quarantäne muss durch dafür berechtigtes und geschultes Fachpersonal beendet werden. Eine fachgerechte Entsorgung des Löschwassers ist erforderlich. Diese Methode sollte nur im absoluten Ausnahmefall angewandt werden, da sie mit einem großen logistischen Aufwand verbunden ist (z. B. bei der Löschwasserentsorgung). Eine präventive nasse Quarantäne […] ist zu unterlassen.“ Dementsprechend gehen wir auch davon aus, dass es zwar selten notwendig sein mag, auf diese Art und Weise zu löschen. Das ändert aber nichts daran, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dass wir gern wissen wollen, wie das in Thüringen funktionieren soll, wenn es doch mal notwendig wird. Das kann vielleicht das Ministerium im Ausschuss gut erläutern. Ich will an dieser Stelle einfach sagen: Wir tragen sicherlich nicht die Verantwortung für die jeweilige einzelne kommunale Selbstverwaltung. Wir haben aber eine Verantwortung dafür, dass es nicht in jedem Dorf irgendwelche Insellösungen gibt, sondern dass das Ganze zueinanderpasst und auch logisch in unserem Land funktioniert. In diesem Sinne freue ich mich auf eine sachliche Diskussion im Ausschuss. Ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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