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Andreas Bühl

CDU 25.04.2024 Sitzungen 7/134

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes

Sehr verehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Schubert, ich weiß ja, dass das ein wichtiges Anliegen von Ihnen ist, von daher ist die sehr pathetische Rede mit Sicherheit auch dem geschuldet. Ich will aber erst mal für uns feststellen, dass das Ziel, was hier formuliert ist, ja eins ist, das wir mit dem Antrag vom 20.12.23, der beschlossen wurde, auch selbst als CDU mit eingebracht haben, (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das stimmt nicht! Das haben wir schon im März letzten Jahres beschlossen!) weil wir die Notwendigkeit sehen, dass wir hier auch etwas tun müssen, um unsere Aufbaubank zu nutzen. Aber warum müssen wir die Aufbaubank nutzen? Das liegt maßgeblich daran, weil der Freistaat nach neun Jahren Rot-Rot-Grün kein Einnahme-, sondern ein Ausgabeproblem hat. (Beifall CDU) Das macht sich fest an dem, wie wir den Haushalt sehen. Ich meine – bis eben war die Finanzministerin noch hier –, aber wenn wir sehen, dass wir über eine Milliarde Defizit für die nächsten Jahre jedes Jahr prognostiziert bekommen, dann wird es uns aufgrund des Erbes, was Sie hinterlassen, nicht möglich sein, mit dem staatlichen Geld in den Haushalten diese Investitionen, die Sie selbst beschrieben haben, durchzuführen, ohne die Schuldenuhr so zu drehen, dass wir den Freistaat und die Menschen, die in ihm leben, überlasten würden. (Beifall CDU) Unter dieser Maßgabe ist die Aufbaubank als Instrument zu nutzen, um in Zukunft Investitionen zu hebeln, sozusagen zwangsläufig ein Schritt, den wir sehr stark in den Fokus rücken müssen, weil das Erbe von neun Jahren Rot-Rot-Grün das dringend nötig macht. Deswegen stehen wir diesem Gesetzentwurf grundsätzlich in seiner Zielstellung offen gegenüber, weil wir Investitionen sehen, insbesondere auf der einen Seite, was Wohnungsbau betrifft, was auch Hausbau betrifft. Hausbau, gerade privater Hausbau ist zum Erliegen gekommen, weil die Zinssituation so ist, dass viele Menschen sich das nicht mehr leisten können. Wenn wir wollen, dass das weiter auch ein Ziel ist, das vom Land verfolgt werden soll, dann muss es auch Möglichkeiten geben über Bezuschussung, was ja zum Beispiel die Bayerische Aufbaubank schon längst macht, was auch andere Aufbaubanken – die von Schleswig-Holstein und andere – sehr intensiv machen, dass wir das mehr tun müssen. Das wird in Thüringen bisher zu wenig getan. Auch das Aufbaubankvolumen insgesamt im Vergleich zu den anderen zeigt, dass wir hier in Sachen Produkte deutlich mehr auch an Angeboten machen müssen. Das setzt sich natürlich auch bei Modernisierungen fort, denn zum Schluss, wenn man sich Thüringen in der Fläche anschaut mit den vielen kleinen Dörfern und dem Zustand der Häuser, die oft ja auch eine lange Historie haben, Hunderte von Jahren alt sind, dann brauchen wir Investitionen, die es möglich machen, diese Häuser auch auf einen neuen, auf einen energetisch hochwertigen Stand zu bringen. – Das ist der eine Baustein. Der zweite Baustein ist unsere Wirtschaft, die wir fit machen müssen für die Zukunft, wo wir Angebote schaffen müssen. Ob das immer die Dekarbonisierung ist, so wie Sie hier schreiben, das ist mit Sicherheit eine Frage – das will ich insgesamt zu den Zielrichtungen in Ihrem Gesetz sagen, das ist ja recht übersichtlich –, das muss man sicherlich diskutieren, denn wenn ich das bei Ihnen so lese, dann ist das recht einseitig. Wenn ich die Bedarfe unserer Wirtschaft sehe, dann sind die sicherlich vielschichtiger, und diese Möglichkeiten müssen wir mit dem Gesetz auch schaffen. (Beifall CDU) Die dritte Baustelle – das sind unsere Kommunen. Das vermisse ich hier bei Ihnen schon noch, das war ja auch Teil des Antrags, den der Landtag 2023 im Rahmen des Haushalts beschlossen hat. Dort waren die Kommunen ein ganz wichtiger Bestandteil, dass wir auch hier für die Städte und Gemeinden, die Landkreise Infrastrukturinvestitionen möglich machen müssen, die notwendigen Transformationen dort umsetzen. Das ist in Ihrem Gesetz bisher überhaupt nicht zu lesen. (Unruhe SPD) Ich finde, da brauchen wir dringend auch sehr viele Investitionen, um unsere Infrastruktur fit zu machen. Das können wir über die Aufbaubank mit Sicherheit auch regeln. Das Instrument des revolvierenden Fonds liegt auch schon länger – von uns eingebracht – auf dem Tisch. (Beifall CDU) Wenn man dann zum Ende kommt, kann ich es Ihnen nicht ersparen – die Finanzministerin ist immer noch nicht da –, dass wir als Landtag im Dezember 2023 den Beschluss gefasst haben, dass auch die verschiedenen Varianten der Finanzierung durch die Landesregierung auf den Tisch gelegt werden sollten. Dazu steht in unserem Antrag: „Der Landtag bittet die Landesregierung, […] dazu bis zum 31. März […] diesem Zweck dienliche und wirtschaftliche Varianten mit dem Ziel der Eigenkapitalstärkung der Thüringer Aufbaubank zu entwickeln und dem Landtag vorzulegen. Für den Fall, dass dazu Änderungen des Landesrechts erforderlich werden, wird die Landesregierung gebeten, entsprechende Formulierungshilfen zu entwickeln.“ (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Jetzt haben Sie gleich den gesamten Gesetzentwurf, Herr Bühl!) Mir scheint aber, dass es nicht passiert. (Beifall CDU) Es gibt keine verschiedenen Finanzierungsvarianten. Es gibt einen Vorschlag, das ist augenscheinlich die Formulierungshilfe, die Ihnen zugeschickt wurde – dummerweise nicht dem Landtag, sondern nur einzelnen Fraktionen. Und die sieht auch überhaupt keine Finanzierung vor, sondern die Finanzierung findet sich nur in der Begründung. Im Haushalt dieses Jahres – Haushalt 2024 – gibt es keinen Ausgabeposten, der 50 Millionen Euro zusätzliche Ausgaben möglich machen würde. In dem Sinne sehe ich die Finanzierung Ihres Gesetzes zum jetzigen Zeitpunkt, muss ich sagen, auf ziemlich tönernen Füßen. (Zwischenruf Abg. Dittes, Die LINKE: Weil Sie das abgelehnt haben!) Das ist die Ehrlichkeit, die dazugehört. Zu dem Ziel, das ich durchaus als positiv empfinde, sind die Ausfinanzierung und der Weg dazu nicht aufgezeigt. Das, was wir der Landesregierung aufgegeben haben, ist ein weiteres Mal nicht erfüllt worden. Nicht, dass mich das wundern würde, dass Dinge, die wir hier beschließen, von der Landesregierung nicht gemacht werden. Hier ist ein weiterer Beweis dafür: Der 31. März ist augenscheinlich vorbei, Finanzierungsvarianten liegen nicht auf dem Tisch. Deshalb wird uns das im Ausschuss beschäftigen müssen. Wir werden der Ausschussüberweisung zustimmen, aber ich will ganz klar sagen: Unsere favorisierte Variante bleibt, weiter das Wohnungsbauvermögen zu nutzen, bleibt, nicht zusätzliches Geld zu nutzen, weil (Unruhe DIE LINKE) – das muss man zum Schluss noch mal ganz ehrlich feststellen – die Finanzministerin über 1 Milliarde Euro Defizit wie jedes Jahr prognostiziert. Wir brauchen jeden Euro in der Rücklage. Ich weiß, dass Sie es mit der Rücklage nicht so haben, die Verhandlungen haben wir ja geführt. Da würden Sie gern viel Geld verbraten. Das sehe ich nicht als den richtigen Weg. Wir brauchen die Rücklage, deshalb wird die Frage der Finanzierung ein wesentlicher Punkt sein, den wir im Ausschuss weiter besprechen müssen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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