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Weil

25.04.2024 Sitzungen 7/134

Fragestunde

Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Ich möchte vor Beantwortung der Fragen darauf hinweisen, dass mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 15. April 2024 der Antrag der Gemeinde Hohenwarte auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die verkehrsrechtliche Anordnung zur Vollsperrung der Landesstraße L 2385 abgelehnt wurde. Innerhalb der derzeit laufenden Rechtsmittelfrist hat die Gemeinde die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss Beschwerde einzulegen. Ich komme nun zu den Fragen: Zu Frage 1: Im Verlauf der Landesstraße L 2385 im Uferbereich des Hohenwarte-Stausees waren bereits in jüngerer Vergangenheit Maßnahmen zur Hangsicherung erforderlich. Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen ergibt sich aus den örtlichen, topografischen und geologischen Rahmenbedingungen. Die Durchführung dieser Maßnahmen erfolgte auch in der Vergangenheit im Regelfall unter Vollsperrung der Straße. Dies war und ist aufgrund der vorhandenen geometrischen Randbedingungen notwendig. Im November 2023 war es erneut zu Steinschlägen im Verlauf der Landessstraße L 2385 und in der Nähe der Lothramühle gekommen. Diese Steinschläge wurden der Thüringer Straßenbauverwaltung auch durch den Bürgermeister der Gemeinde Drognitz Anfang November 2023 angezeigt. Nach einer Vor-Ort-Begehung hat die Thüringer Straßenbauverwaltung mit Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung vom 15. November 2023 reagiert und als erste Sicherungsmaßnahme unter Anordnung einer halbseitigen Straßensperrung eine Stahlgleitwand in einer Länge von 80 Metern aufgestellt, um die Verkehrssicherheit weiter zu gewährleisten. Das Aufstellen der Stahlgleitwand hat etwa eineinhalb Tage in Anspruch genommen. In Vorbereitung der Umsetzung der erforderlichen Hangsicherungsmaßnahmen hat die Thüringer Straßenbauverwaltung am 15. November 2023 bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt angefragt, ob einer Vollsperrung der L 2385 Maßnahmen Dritter entgegenstehen. Dies wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt verneint. Am 11. März 2024 wandte sich der Bürgermeister der Gemeinde Hohenwarte mit der Bitte um Klärung der Erforderlichkeit der Vollsperrung an die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts SaalfeldRudolstadt. Die Thüringer Straßenbauverwaltung nahm zu dieser Anfrage des Bürgermeisters am 12. März 2024 ausführlich Stellung. Am 12. März 2024 beantragte die mit der Umsetzung der Hangsicherungsmaßnahmen beauftragte Firma die Anordnung der Sperrung der L 2385 im in Rede stehenden Bereich für die Zeit vom 3. April 2024 bis zum 17. Mai 2024. Die Thüringer Straßenbauverwaltung hat im weiteren Verlauf am 19. März 2024 die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und die Landespolizeiinspektion Saalfeld zur geplanten Vollsperrung der L 2385 zum Zwecke der Durchführung von Hangsicherungsmaßnahmen angehört. Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt wiederum hat am gleichen Tag unter anderem die Gemeinde Hohenwarte und die Brandschutzabteilung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt über die Anhörung zur geplanten Vollsperrung der L 2385 informiert. Am 20. März 2024 hat die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt dem Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung der Thüringer Straßenbauverwaltung zugestimmt. Unbenommen dessen haben sowohl die Gemeinde Drognitz als auch die Gemeinde Hohenwarte am 21. März 2024 eine Stellungnahme an die Thüringer Straßenbauverwaltung zur geplanten Sperrung abgegeben. Nach Auffassung der Gemeinden wäre die Vollsperrung unverhältnismäßig. Mit Datum vom 21. März 2024 hat die Thüringer Straßenbauverwaltung die verkehrsrechtliche Anordnung erlassen. Dem dagegen eingelegten Widerspruch der Gemeinde Hohenwarte vom 25. März 2024 wurde durch die Thüringer Straßenbauverwaltung nicht abgeholfen. Am 4. April 2024 hat die Gemeinde Hohenwarte Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 25. März 2024 gestellt. Den hat das Verwaltungsgericht Gera mit dem Eingang des genannten Beschlusses vom 15. April 2024 abgelehnt. Zu Frage 2: Die Vollsperrung der L 2385 wurde seitens der Gemeinden Drognitz und Hohenwarte als unverhältnismäßig kritisiert. Als wünschenswert wurde eine halbseitige Sperrung der Straße mit Ampelschaltung angesehen. Zur Umsetzung der erforderlichen baulichen Maßnahmen ist jedoch eine Vollsperrung des Streckenabschnitts nicht zu vermeiden. Das ergibt sich sowohl aus bautechnologischen als auch aus Arbeitsschutzanforderungen. Diese Notwendigkeit wurde in Stellungnahmen durch die Thüringer Straßenbauverwaltung ausführlich erläutert. Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt hat dem Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung der Thüringer Straßenbauverwaltung zugestimmt. Zu Frage 3: Wie bereits in den Antworten zu Frage 1 und 2 erläutert, gab und gibt es keine Alternative zur Vollsperrung des Streckenabschnitts für die Umsetzung der erforderlichen baulichen Maßnahmen. Zu Frage 4: Für gegebenenfalls erforderliche zukünftige bauliche Maßnahmen im Streckenabschnitt ist wie beim aktuellen Streckenabschnitt auch die Prüfung von umsetzbaren Möglichkeiten der Verkehrsführung Gegenstand der Vorbereitung der Maßnahmen. Wie in anderen Fällen der Vollsperrung von Straßen auch nutzt der ÖPNV einschließlich des Schulbusverkehrs alternative Strecken. Alarm- und Einsatzpläne der einzelnen Feuerwehren werden in Fällen von Vollsperrung von Straßen regelmäßig entsprechend aufgestellt und festgeschrieben. Im vorliegenden Fall wurde außerdem mit den bauausführenden Unternehmen vereinbart, dass im Fall eines unabweisbaren Einsatzes ein Durchfahren des Baustellenbereichs ermöglicht werde. Vielen Dank.

Protokoll ↗