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Laura Wahl

GRÜNE 25.04.2024 Sitzungen 7/134

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, die Debatten um Windenergie hier im Landtag sind ja kaum mehr zu zählen. Dabei mussten wir uns bisher fast ausschließlich mit parlamentarischen Initiativen beschäftigen, die auf eine Blockade des Windkraftausbaus abzielten. Der vorliegende Gesetzentwurf ist zum Glück mal etwas anders gelagert. Üblicherweise sind die Anträge der CDU auf eine Verhinderung der Windenergie ausgerichtet. Mit diesem Antrag werden nun aber die Ausbaunotwendigkeiten der Windenergie zumindest nicht infrage gestellt. Es geht darum, den Ausbau der Windenergie auf bestimmte Flächen zu konzentrieren und so raumordnerisch zu steuern. Ich habe bereits in der ersten Lesung im Februar darauf hingewiesen, dass eine solche Steuerung in Thüringen unter den demokratischen Fraktionen unstrittig ist. Selbstverständlich stehen auch wir Bündnisgrüne zu einer solchen Steuerung des Windenergieausbaus. Ich habe aber auch darauf hingewiesen, dass wir als Grüne einer Gesetzesänderung nur dann zustimmen können, wenn damit keine negativen Auswirkungen für den Windkraftausbau verbunden sind. Denn für den Klimaschutz ist ein zügiger Ausbau der Windenergie essenziell. Eine erst diese Woche vom EU-Dienst Copernicus vorgestellte Studie zeigt deutlich: 2023 war global betrachtet das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen. In Europa ereigneten sich die bisher schlimmsten Extremwetterereignisse. Das einzig Positive in der Studie ist ein weiteres Rekordergebnis. Der Strombedarf wurde zu 43 Prozent durch erneuerbare Energie abgedeckt – der höchste Wert bisher. Wir kommen dank dem kräftigen Ausbau der Solar- und Windenergie also endlich auf Kurs für ein klimaneutrales Energiesystem, und das macht dann doch Hoffnung. Mit diesem Beispiel möchte ich illustrieren, warum wir auch bei diesem, auf den ersten Blick weniger strittigen Gesetzentwurf Wert darauf gelegt haben, eine Expertinnen- und Expertenanhörung im Ausschuss durchzuführen. Denn wir können uns beim Ausbau der erneuerbaren Energien keine Verzögerung mehr leisten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Ergebnis der Anhörung ist in einigen Punkten durchaus unterschiedlich ausgefallen. So gehen hinsichtlich einiger für uns relevanter Fragestellungen die Rechtsauffassungen auseinander. Wir haben uns als Koalitionsfraktionen deshalb dazu entschieden, einen Änderungsantrag einzubringen. Mit dem Änderungsantrag greifen wir einige Anregungen aus der Anhörung auf und schlagen vor, den vorliegenden Gesetzesantrag entsprechend zu ergänzen. Mit unserem Vorschlag werden einige Klarstellungen explizit in den Gesetzestext aufgenommen. Im Folgenden möchte ich kurz begründen, warum wir diese Klarstellungen brauchen. Mit dem vorliegenden Antrag wird die befristete raumordnerische Untersagung im Gesetz verankert. Mit dieser Verankerung ist allerdings auch die Gefahr einer Verzögerung des Windkraftausbaus verbunden. Seit 2022 wurden von der Bundesebene über Novellierungen im Baugesetzbuch Beschleunigungsmöglichkeiten für den Windkraftausbau geschaffen, unter anderem durch eine andere Planungsmethodik, durch die Schaffung einer kommunalen Öffnungsklausel oder durch Erleichterungen beim Repowering. Für uns ist es deshalb wichtig, im Gesetzestext explizit festzuhalten, dass in diesen Gebieten das Instrument der befristeten Untersagung nicht zur Anwendung kommen kann. Dies haben wir mit dem Änderungsantrag mit der Einfügung eines neuen Absatzes in § 17a getan. Wir wollen damit sicherstellen, dass Windkraftvorhaben in bestimmten Gebieten nicht durch eine befristete Untersagungsverfügung verhindert werden können. Bei diesen Kategorien handelt es sich um kommunale Windkraftplanungen, um Repoweringvorhaben und um Vorhaben innerhalb der Vorranggebiete von Regionalplanentwürfen. Meinen Redebeitrag möchte ich mit Blick auf den Regionalplan Mittelthüringen schließen. Die durch Gerichtsurteile entstandene Situation einer Unwirksamkeit des Regionalplans hat dazu geführt, dass Windenergieanlagen im gesamten Außenbereich genehmigungsfähig sind. Ich hatte eingangs schon darauf hingewiesen, dass wir die Steuerungswirkung der Regionalplanung erhalten wollen. Wir begrüßen es daher, dass die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen einen 2. Sachlichen Teilplan Windenergie beschlossen hat. Mit diesem Planentwurf werden auch die Vorgaben aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erfüllt. Zusammen mit der Gesetzesänderung kann in Mittelthüringen nun ein gesteuerter Ausbau innerhalb der Vorrangebiete des Regionalplanentwurfs abgesichert werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Klar ist aber auch, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften aufgefordert sind, der Beschleunigungsvorgabe des Bundes zu entsprechen und Regionalpläne mit der notwendigen Sorgfalt, aber auch mit der gebotenen Schnelligkeit zu verabschieden. Nur so kann Thüringen beim Windenergieausbau endlich aufholen. Um die Klimakrise wirksam zu bekämpfen, Unternehmen mit erneuerbarem Strom beste Standortbedingungen zu bieten und regionale Wertschöpfung im Sinne einer solidarischen Energiewende zu fördern, ist dies dringend geboten. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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