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Jonas Urbach

CDU 25.04.2024 Sitzungen 7/134

Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass wir nun heute endlich unseren Antrag „Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!“ behandeln können. Ich möchte noch einmal daran erinnern, wie wir als CDU überhaupt zu diesem Antrag gekommen sind. Einer der Ausgangspunkte unserer Überlegungen war die verheerende Flut im Ahrtal im Juli 2021. Hierbei sind innerhalb weniger Stunden fast 200 Menschen ums Leben gekommen und diese Katastrophe hat viele Schwächen offenbart. Bei einem Arbeitsbesuch mit meinen Kollegen Walk und Kellner im vergangenen Jahr wurde uns in einer Reihe von Gesprächen vor Ort, insbesondere mit Feuerwehren und Kommunalverwaltungen, aber auch der dort ansässigen Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung das Ausmaß der Katastrophe offenbart. Die Wehren vor Ort haben die Ereignisse minutiös rekonstruiert und einer akribischen Aufarbeitung unterzogen. Dabei wurde eine Reihe von Schwachstellen identifiziert. Fehlendes Verantwortungsbewusstsein, aber vielleicht auch mangelnde Kenntnis und daraus erwachsend gravierende Organisationsmängel gepaart mit einer bis dato nicht gekannten Naturgewalt haben viele Menschen das Leben gekostet. Des Weiteren wurden Werte an öffentlicher Infrastruktur und privatem Vermögen von wohl mehr als 30 Milliarden Euro vernichtet. Im Nachgang des besagten Besuchs im Ahrtal haben wir als CDU-Fraktion hier im Landtag ein Katastrophenschutzforum abgehalten und sind intensiv mit Katastrophenschützern ins Gespräch gekommen, dabei auch mit dem heutigen Sächsischen Innenmister, dem früheren Präsidenten des Amts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Auch die Ergebnisse dieses Gesprächsforums sind in die Erarbeitung des vorliegenden Papiers eingeflossen. Ganz offensichtlich war menschliches Versagen auch der lokalen Behördenleitungen mitverantwortlich für das große Ausmaß der Verluste. In einem langen Prozess, unter anderem gegen den Landrat, konnte – erst in diesen Tagen – zwar kein strafrechtliches Vergehen festgestellt werden, wohl aber eine Reihe gravierender, sehr folgenschwerer Fehler. Insbesondere diese Erfahrungen haben uns zu Punkt II.13 des vorliegenden Entwurfs gebracht. Hier geht es uns darum, den lokalen Verantwortungsträgern, also Landräten und Oberbürgermeistern, aber auch Bürgermeistern, ihre Aufgaben und Pflichten in diesem Bereich intensiv vor Augen zu führen. Denn insbesondere bei großflächigen Schadenslagen sind auch die Gewählten in kleineren Strukturen die Ansprechpartner und Entscheidungsträger für wichtige Maßnahmen. Auch Punkt II.6 des vorliegenden Antrags, der sich mit der Warnung der Bevölkerung befasst, ist eine Folge der Ahrtalkatastrophe. Diese hat klargemacht, dass es neue und effektivere Dinge geben muss, die Bewohner auf drohende Gefahren aufmerksam zu machen. So ist es gut und richtig, dass das Cell-Broadcast-System bundesweit eingeführt wurde und dass Nachrichten auf jedes Handy im entsprechenden Bereich verschickt werden. Die bundesweiten Warntage sind ebenfalls zu begrüßen, haben sie doch auch hierzulande einige Schwächen offenbart. So muss die begonnene Wiederaufrüstung von Sirenen inklusive der Sendeund Empfangstechnik weitergeführt werden. Es ist noch längst nicht so, dass in allen Landkreisen, Dörfern und Städten die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Mancherorts gibt es keine Sirenen mehr, anderenorts können diese nur die Alarmierung für die Feuerwehren empfangen. Und wenn dann die Technik funktioniert – und das hat der Kollege Bergner schon gesagt –, muss die Bevölkerung auch lernen, was bestimmte Alarmtöne eigentlich bedeuten. Erste Schritte sind gemacht. Aber ein Großteil des Weges liegt noch vor uns. Hier fordern wir auch einen thüringenweiten Alarmtag, der zusätzlich dazu das Thema präsent hält und vielleicht dazu dienen kann, dass wir der Bevölkerung die konkreten Warntöne näherbringen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie zu erwarten hat auch der Ukrainekrieg zu einer veränderten Sichtweise auf hiesige Versorgungsmechanismen geführt. Insbesondere die zeitweise gefühlt schon greifbare Energiemangellage zeigt uns die Verwundbarkeit unserer Gesellschaft. Fragen wie Kraftstoffversorgung von Rettungs- und Sicherheitskräften oder auch die der Energieversorgung von Verwaltungseinrichtungen zur Koordinierung von Hilfsmaßnahmen kamen auf die Tagesordnung. Notstromaggregate – sie sind angesprochen worden – wurden zum begehrten Gut und die Nachfrage schoss in die Höhe. Auch die dauerhafte Aufrechterhaltung von Kommunikationswegen ist ein Thema geworden. Diese Punkte sind in den Nummern II.1 und II.3 des Antrags angesprochen. Die Energiemangellage in Bezug auf die Gasversorgung führte zu der Frage, ob man der Bevölkerung im Krisenfall ausreichend helfen kann bzw. diese durch staatliche Stellen ausreichend in die Lage versetzt ist, sich eigenständig zu helfen, wie in Punkt II.8 angesprochen. Ein weiterer Anlass für diesen Antrag sind die vielfältigen Erfahrungen der Coronazeit. In dieser Zeit wurde deutlich, dass beispielsweise die Arzneimittelversorgung nicht in allen Punkten den damaligen Erfordernissen entsprochen hat. Daher sehen wir die Landesregierung in der Pflicht, den Landtag zeitnah über eine zu erarbeitende Landeskonzeption zur Sanitätsmittelbevorratung zu informieren. Ein letzter Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Frage der Cybersicherheit. Eben ist es erwähnt worden: Viele öffentliche Stellen wurden in den vergangenen Jahren angegriffen und das ist nicht nur in Nordrhein-Westfalen so, das beginnt schon bei kleineren Kommunen. Ich kann das auch aus eigener Erfahrung als Bürgermeister berichten. Aber auch Städte wie Suhl, Bad Langensalza oder Kaltennordheim waren intensiv betroffen, und wie man lesen konnte, auch verschiedene Landesbehörden. Ging es in der vergangenen Zeit oft darum, Geld zu erpressen, müssen wir uns heute aber auch darüber klar sein, dass viele Einrichtungen mit kritischer Infrastruktur auch Ziel von solchen Attacken werden können, um terroristische Vorhaben umzusetzen. Energie- und Wasserversorgung, Transport, Verkehrseinrichtungen – all das ist im Fokus. Thüringen ist hier nicht untätig gewesen, jedoch stellt sich die Frage, ob die Maßnahmen angesichts gestiegener Sicherheitsanforderungen ausreichend sind. So bleibt beispielsweise zu überprüfen, ob das Land nicht auch den Kommunen und deren Zweckverbänden helfen kann, sich zu schützen bzw. durch eine Erweiterung des Arbeitsauftrags des Computernotfallteams ThüringenCERT zu erreichen, dass das für die kommunale Ebene und nicht nur für die Landesverwaltung zur Verfügung steht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist sicherlich unstrittig, dass in den vergangenen Monaten einiges passiert ist in diesem Themenbereich. Ich möchte auch an die Initiative der CDU erinnern, dass wir hier 20 Millionen Euro durch unsere Anträge in diesen Bereich hineingeben konnten, (Beifall CDU) und zwar durch die 300 Euro pro Kamerad der Einsatzabteilung pro Jahr, eine Maßnahme, die, denke ich, sehr viel bewirkt hat in den Wehren vor Ort. Es ist so, dass wir natürlich mit diesem umfangreichen Antrag noch Punkte ansprechen wollten, die vielleicht bislang nicht oder nicht im ausreichenden Maße im Fokus gewesen sind. Es ging uns auch darum, als Parlament noch einmal ein Signal an die Landesregierung zu senden, dass wir bestimmte Punkte nachgeschärft haben möchten. Zum Abschluss möchte ich mich ganz herzlich bei all denen bedanken, die in diesem Bereich tätig sind und die tagtäglich ihr Leben für andere aufs Spiel setzen. Ich freue mich über eine große und breite Zustimmung zu diesem Antrag, die zeigt, dass das Thema „Feuerwehr“ – Herr Czuppon – nicht unbedingt ein Wahlkampfthema sein muss, sondern ein Zeichen der Geschlossenheit sendet, um die Kameradinnen und Kameraden wirklich in einem guten Licht dastehen zu lassen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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