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Maik Kowalleck

CDU 25.04.2024 Sitzungen 7/134

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, Sie haben schon aufgrund der Diskussion gemerkt, es ist keine einfache Materie, die Anpassung der Besoldung und Versorgung, aber das Thema beschäftigt uns regelmäßig hier im Hohen Haus, nicht nur in den Haushaltsberatungen, sondern auch aufgrund der entsprechend notwendigen Angleichungen. Die Finanzministerin hat auch ausführlich darüber berichtet und Herr Abgeordneter Hande hat ja auch schon sanfte Kritik am Gesetzentwurf geäußert, was verschiedene Punkte angeht. Selbstverständlich werden wir das dann auch noch mal im Haushalts- und Finanzausschuss diskutieren. Wir haben für morgen 8.00 Uhr eine Sondersitzung angesetzt, wo dann auch eine mögliche Anhörung auf den Weg gebracht wird. Ich muss an dieser Stelle allerdings noch mal kritisieren, Herr Hande, das haben Sie ja auch erwähnt, dass wir erst so spät den Gesetzentwurf bekommen. Sie wissen, das ist ein umfangreiches Werk, das braucht auf jeden Fall eine entsprechende Vorbereitung. Sicher haben auch die anderen Fraktionen schon verschiedene Anfragen von den Verbänden und Gewerkschaften bekommen, wo nun der Gesetzentwurf liegt und wann er eingebracht wird. Heute ist es so weit. Die Finanzministerin hat auch schon gesagt, dass im Vorfeld bereits verschiedene Verbände und Gewerkschaften angehört wurden. Das ist ein übliches Verfahren, damit dann auch schon Hinweise kommen. Ich möchte hier noch mal auf zwei Wortmeldungen eingehen. So äußerte sich der Deutsche Gewerkschaftsbund Hessen-Thüringen in seiner Stellungnahme an das Thüringer Finanzministerium folgendermaßen: „Es ist […] bedauerlich, dass trotz unserer umfangreichen Stellungnahme[n] und verschiedener Gespräche auch auf politischer Ebene unsere Vorschläge und die Interessen unserer Mitglied[er] nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen worden sind.“ Der Beamtenbund Thüringen „begrüß[]t zwar die Besoldungsverbesserun[g] für Beamtinnen und Beamte mit Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern, vermisst [werde] weiterhin eine insgesamt ausgewogene Gestaltung der Besoldungsstruktur, die nicht allein dem Abstandsgebot zur sozialen Grundsicherung, sondern auch dem besoldungsinternen Abstandsgebot […] hinreichend Rechnung trägt. Es geht vielmehr darum“ – so der Verband weiter – „eine insgesamt systemund zukunftsgerechte Besoldungsstruktur zu schaffen, die besoldungsinterne Verwerfungen vermeidet und für alle Ämter der Besoldungsordnung sachgerechte Lösungen [vorsieht].“ Das zeigt auch schon die Probleme auf, die wir auch im Haushalts- und Finanzausschuss beraten werden. Es wurde an dieser Stelle auch schon gesagt, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter entsprechend der Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 angepasst werden soll. Weiterhin haben wir an dieser Stelle die Aufgabe, die sogenannte verfassungsgemäße Alimentation für unsere Beamtinnen und Beamten in Thüringen auf den Weg zu bringen, denn es ist zumindest aus unserer Sicht auch wichtig, dass auch hier die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Die amtsangemessene und somit verfassungsgemäße Besoldung ist immer wieder herzustellen, das wissen Sie. Gerade mit Blick auf den Mindestabstand zur Grundsicherung besteht regelmäßiger Anpassungsbedarf und es sind immer wieder Reparaturleistungen vorzunehmen. Hier haben wir eben auch ein Beispiel gehört. Im Haushalts- und Finanzausschuss ist dann, denke ich, morgen auch die entsprechende Anhörung auf den Weg zu bringen. An dieser Stelle muss ich mich aber leider wiederholen und an den 21. Oktober 2021 erinnern. An diesem Tag haben wir neben der Herstellung der verfassungsgemäßen Alimentation auch zwei Entschließungsanträge beschlossen, einen von RotRot-Grün und einen von der CDU und FDP. Auf letzteren möchte ich heute noch mal eingehen, denn es zeigt einmal wieder, wie die Landesregierung mit Beschlüssen des Landtags umgeht. Im Beschluss wurde Folgendes formuliert: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, […] das Besoldungsrecht in Thüringen einer Evaluierung zu unterziehen mit dem Ziel, das Besoldungsgefüge dahin gehend neu zu ordnen, dass eine dauerhafte und stabile angemessene Besoldung umgesetzt, der Beamtendienst im Freistaat attraktive Bedingungen bereithält und die Besoldung leistungsorientierte Elemente vorsieht. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind dabei nicht zur Berechnung und Begründung der Angemessenheit, sondern lediglich zur Kontrolle heranzuziehen“. Wir hatten unter Punkt 2 formuliert: „zur Erarbeitung von Grundsätzen, Zielen und Lösungsansätzen zur Modernisierung des Thüringer Beamtenrechts die Thüringer Interessenvertreter beziehungsweise ‑ verbände wie zum Beispiel den Thüringer Beamtenbund, den Deutschen Gewerkschaftsbund sowie den Thüringischen Landkreistag und den Gemeinde- und Städtebund Thüringen einzubeziehen. Über das Ergebnis ist dem Landtag bis zum 31. Dezember 2022 zu berichten.“ Ich halte fest: Eine entsprechende Berichterstattung hat im Landtag bis heute nicht stattgefunden. Auch der rot-rot-grüne Entschließungsantrag bat die Landesregierung, das Besoldungsgefüge zu evaluieren und bis zum 31. Dezember 2022 Bericht darüber zu erstatten. Wir müssen feststellen, die Landesregierung hat auch da wiederum ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Meine Damen und Herren, so wird es nicht gelingen, den anstehenden Generationswechsel im öffentlichen Dienst in dieser Dekade erfolgreich zu bewältigen und das Beamtentum auch für künftige Generationen attraktiv und erstrebenswert zu gestalten. Unser Besoldungsrecht – ich denke, da sind wir uns alle einig – gehört auf den Prüfstand und muss neu geordnet werden. Dass dies keine kurzfristige und leichte Aufgabe ist, ist offensichtlich. Doch wir dürfen uns nicht länger davor scheuen, sondern müssen uns gemeinsam mit dem Beamtenbund, dem Gewerkschaftsbund und den kommunalen Spitzenverbänden an einen Tisch setzen, um für unseren öffentlichen Dienst eine zukunftsfähige und attraktive, leistungsfähige Lösung zu erarbeiten. Meine Damen und Herren, der öffentliche Dienst ist nicht nur Dienstleister, sondern auch Schnittstelle zwischen Verwaltung und den Menschen im Freistaat. Die Besoldung muss deshalb so ausgestattet sein, dass Thüringen im Wettbewerb mit privaten Arbeitgebern der freien Wirtschaft, Dienstherren anderer Länder dauerhaft attraktiv bleibt, um Fachund Führungsfunktionen mit den besten Köpfen besetzen zu können. Besondere Aufgabe im angestrebten Novellierungsprozess wird es sein, die haushalterischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einzuhalten, zu berücksichtigen und in Einklang mit der notwendigen Wertschätzung des Thüringer Beamtentums zu bringen, um einen langfristigen Besoldungsfrieden in Thüringen zu erzielen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle gilt nicht zuletzt den Beamtinnen und Beamten im Freistaat, die an unterschiedlichsten Stellen für unsere Thüringerinnen und Thüringer wichtige Arbeit leisten, ein besonderer Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Deshalb ist es uns auch ein besonderes Anliegen, diesen Gesetzentwurf intensiv im Haushalts- und Finanzausschuss zu diskutieren und noch mal intensiver auf die verschiedenen Argumente einzugehen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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