Lutz Liebscher
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, ich bin sehr froh darüber, dass wir heute den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vorlegen können. Worum geht es? Hochschulen für Angewandte Wissenschaften oder Fachhochschulen müssen bisher mit Universitäten kooperieren, wenn Absolventen eine Promotion anstreben. Wir wollen das ändern, denn die Realität zeigt, dass lediglich ca. 1 Prozent der wissenschaftlichen Doktorarbeiten in Thüringen an den Fachhochschulen, an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften entstehen. Im Jahre 2021 waren das 11 von 991 insgesamt. Dabei sind die Fachhochschulen längst nicht mehr nur Lehranstalten. In ihren jeweils spezifischen Nischen und auf ihren Spezialgebieten entwickeln die Fachhochschulen praxisnah ein Expertenwissen. In den vergangenen Jahren haben sie sich mehr und mehr zu Orten intensiver Forschung entwickelt. Unsere Thüringer Fachhochschulen liegen bei der Einwerbung von Drittmitteln für Forschungsprojekte bereits jetzt über dem Bundesschnitt, wie unsere Universitäten im Übrigen auch. Das ist – ganz nebenbei bemerkt – auch ein sichtbarer Erfolg unseres Wissenschaftsministers Wolfgang Tiefensee und unserer rot-rot-grünen Hochschulpolitik auf Landesebene. Unsere Fachhochschulen sind regional bestens vernetzt mit starken Partnern vor Ort, aber eben auch in internationale Forschungsaktivitäten eingebunden. Gerade in dieser Woche begleiten die Präsidenten der Hochschulen Nordhausen und Schmalkalden sowie der Ernst-Abbe-Hochschule Jena eine Thüringer Delegation in Japan. Auf der anderen Seite besteht durch ihr Selbstverständnis als immer praxisnahe Lehr- und Forschungseinrichtungen seit jeher ein enges Band zu regionalen Playern. So wird hier an regionalen Lösungsansätzen und thüringischen Antworten auf globale Fragen gearbeitet. Aus meiner Sicht ist es daher nur folgerichtig, wenn wir den Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Thüringen die Möglichkeit eröffnen, zukünftig selbstständig Promotionsverfahren durchzuführen. Es ist ein Meilenstein. Kritische Stimmen gibt es natürlich auch. Es wird vor Entwertung und Verwässerung von Dissertationen und einer gefährlichen Inflation an Doktortiteln gewarnt, wenn die wissenschaftlichen Standards abgesenkt würden. Diesen Kritikern möchte ich sagen, dass wir die Bedenken ernst nehmen und deshalb in der Gesetzesänderung das Promotionsrecht an strenge Kriterien knüpfen. Nur nachweislich besonders forschungsstarke Fachbereiche sollen auf entsprechenden Antrag und nach einer eingehenden Begutachtung ein Promotionszentrum einrichten können, das vom Wissenschaftsministerium dann ein zunächst zeitlich befristetes Promotionsrecht zugesprochen bekäme. Die Entfristung kann erst nach erfolgreicher Evaluation erfolgen. Die Sicherstellung der wissenschaftlichen Qualität wird also gewährleistet. Was erreichen wir denn nun mit der Erweiterung des Promotionsrechts für Fachhochschulen? Wir stärken damit nachhaltig den Wissenschafts- und vor allem den Forschungsstandort Thüringen, wir stärken damit die Innovationskraft hier bei uns, wir steigern ganz zentral die Chancen für den Transfer von Forschungsergebnissen. So können die Resultate schneller und besser für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in Thüringen genutzt werden. Wir stärken weiterhin Thüringen im Wettbewerb um die klügsten Köpfe. Mehr als die Hälfte der Bundesländer bietet bereits die Möglichkeit zur Promotion an Fachschulen an, darunter auch unsere direkten Nachbarn Hessen und Sachsen-Anhalt bereits seit 2021. Dort läuft das neue Konzept übrigens sehr erfolgreich, die Resonanz ist sehr gut, die Zuwachsraten sind bemerkenswert. Wir halten also kluge junge Studieninteressierte hier oder ziehen sie zu uns, indem wir ihnen künftig vielfältige akademische Perspektiven an unseren Hochschulen anbieten können. Es wird grundsätzlich möglich sein, hochschulübergreifende Promotionszentren einzurichten – insofern hat der Vorredner da nicht ganz den Punkt getroffen. Diese Forschungskooperation begrüßen wir ausdrücklich, denn Synergien nützen dem Freistaat. Weiterhin verbessern wir die Nachwuchsförderung an unseren ausgezeichneten Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Das ist im Wettbewerb um Talente und Fachkräfte ein wichtiger Schritt. Zugleich ermöglichen wir den Hochschulen die Qualifikation des eigenen Nachwuchses. Und wir profilieren die Alleinstellungsmerkmale unserer Hochschullandschaft. Exemplarisch für die Forschungen an den Themen der Gegenwart und Zukunft sind innovative Projekte zur Wärmewende in Thüringen, zur regenerativen Energietechnik oder zur Digitalisierung der Lebens- und Arbeitswelt. Die jeweiligen Fachbereiche und Wissenschaftler sind dabei bundesweit führend. Mit Promotionsrecht stärken wir dauerhaft auch die Hochschulen in ihrer akademischen Entwicklung, da sie künftig ihre Profile und Schwerpunkte überregional auch über die Nachwuchsförderung noch stärker sichtbar machen können. Sehr geehrte Damen und Herren, die eigenständige Betreuung von Doktorarbeiten: Die Fachschulen wollen es und sie können es. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg freimachen, sodass sie es auch beweisen können. Noch vor der Sommerpause kann es uns gemeinsam gelingen, dieses Gesetz zu beschließen. Ich beantrage daher namens meiner Fraktion die Überweisung an den zuständigen Ausschuss, damit dort die Anhörung zügig stattfinden kann. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
