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Janine Merz

SPD 25.04.2024 Sitzungen 7/134

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung der Gemeinde Dobitschen und der Stadt Schmölln

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, wir legen Ihnen heute ein Gesetz vor, durch das die Gemeinde Dobitschen in die benachbarte Stadt Schmölln eingegliedert werden soll. Schmölln ist bereits seit einigen Jahren erfüllende Gemeinde für Dobitschen. Die beiden Kommunen im Landkreis Altenburger Land sind also bereits seit Längerem miteinander verflochten und wollen nun den nächsten Schritt gehen. Ich möchte Ihnen vier wesentliche Aspekte unseres Gesetzes kurz vorstellen: Punkt 1: Dieses Gesetz ist keineswegs als Einzelmaßnahme zu betrachten. Es steht im engen Zusammenhang mit dem Gemeindeneugliederungsgesetz 2024. Insoweit die maßgeblichen Regeln jenes Gesetzes passgenau auf die spezifische Situation von Dobitschen und Schmölln übertragen werden können, so gelten sie auch hier. Punkt 2: Auch diese Neugliederung folgt dem Leitbild für freiwillige Neugliederungen, das der Landtag bereits im Jahr 2017 beschlossen hat. Wie bereits angerissen, geht es selbstverständlich nicht um eine Neugliederung nach irgendwelchen Sonderregeln, sondern wie im Gesetzentwurf ausgeführt, folgt die Neugliederung dem Leitbild dieses Hohen Hauses. Da geht es maßgeblich um zwei Kriterien. Das Leitbild gibt vor, dass Gemeinden mit einer Größe ab 6.000 Einwohnern gebildet werden sollen. Genau in so eine tragfähige Struktur wird Dobitschen somit integriert. Das Leitbild zielt darauf ab, dass zentralörtliche Strukturen gestärkt werden. Unser Gesetz trägt dazu bei, dass das Mittelzentrum Schmölln-Gößnitz gut aufgestellt ist. Wie immer gilt: Die Gemeindeneugliederung muss nach unserer Auffassung aus Gründen des öffentlichen Wohls erfolgen. Diese Gründe werden in unserem Gesetzentwurf ausführlich dargelegt. Ich möchte nur exemplarisch auf die demografische Entwicklung aufmerksam machen. 2020 lebten in Dobitschen noch 420 Menschen. 20 Jahre später werden es nach aktueller Prognose nur noch 250 Einwohner sein. Kaum eine der 605 Thüringer Gemeinden wird so stark an Bevölkerung verlieren wie Dobitschen. Ein wesentliches Ziel dieses Gesetzes ist es daher, dass für Dobitschen auf lange Sicht eine leistungsstarke Verwaltung zuständig ist, damit der Staat seinen Verpflichtungen gegenüber den Menschen im Dorf auch in Zukunft sicher nachkommen kann. Der letzte Punkt: Wir haben dieses Gesetz natürlich nicht am grünen Tisch angestoßen, sondern wir haben die Wünsche aus der Region vernommen, eine neue Gemeindestruktur auf den Weg zu bringen. Sie können es dem Gesetzentwurf entnehmen: Im Herbst 2023 haben sich der Gemeinderat von Dobitschen und der Stadtrat von Schmölln für die Neugliederung ausgesprochen, im Gemeindeneugliederungsgesetz 2024 konnten sie aber der Zeit halber nicht mehr Berücksichtigung finden. Das heutige Gesetz verhindert deshalb, dass die demokratischen Entscheidungen der Gemeinden und der Gremien vor Ort ins Leere laufen. Ich komme zum Schluss: Das Gesetz folgt dem Leitbild des Landes, bezweckt eine starke bürgernahe Verwaltung und ist von den Gemeindevertretern vor Ort gewollt. Ich freue mich auf eine gute Anhörung der Betroffenen im Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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