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Torsten Czuppon

AfD 25.04.2024 Sitzungen 7/134

Vorbereitung auf den Ernstfall – Ausstattung und Schulung der Feuerwehren in Thüringen für Unfälle und Brände mit Elektrofahrzeugen

Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, liebe Thüringer, beim Thema „Feuerwehr“, hier speziell „Ausrüstung und Ausbildung“, sind wir uns sicherlich fraktionsübergreifend einig. Hier müssen alle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Feuerwehren für ihren gefährlichen Einsatz für das Gemeinwohl bestmöglich vorzubereiten und auszurüsten. Meine Fraktion dankt zunächst auch der Parlamentarischen Gruppe der FDP für diesen Antrag, muss aber gleich am Anfang leider etwas korrigieren. Die Brand- und Hilfeleistungsberichte Thüringen, die unsere Feuerwehren über ihre Einsätze anzufertigen haben, unterscheiden leider nicht zwischen Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit konventionellen Antrieben. Das sollten Sie in Ihrem Punkt I.1 vielleicht noch berücksichtigen. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Aber ein Unterschied ist es schon, oder?) Ein Unterschied ist es, aber es wird in den Hilfeleistungsberichten nicht unterschieden. Aber vielleicht sieht das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales auf neuen Berichtsvordrucken dies von selbst vor. Jetzt zur Sache: Seit einigen Jahren werden der Kauf und Betrieb von E-Autos massiv direkt oder indirekt subventioniert. Infolgedessen sind die Zulassungszahlen dieser Fahrzeuge gestiegen. So rücken auch die speziellen Risiken der E-Autos verstärkt in den Fokus der Feuerwehren. Die neue Generation von Elektrofahrzeugen mit Lithium-Ionen-Akkumulatoren ist erst seit wenigen Jahren in der Serienfertigung und kämpft erkennbar noch mit massiven Problemen. Rückrufaktionen stehen bei den heute üblichen verkürzten und kostenoptimierten Entwicklungszyklen neuer Fahrzeugmodelle auf der Tagesordnung. Fälle von Risiken von EAutos einschließlich Plug-In-Hybridfahrzeugen sind hinlänglich aus den Medien bekannt. Nun konkret zum Antrag: Dem Feststellungsteil kann man vorbehaltlos zustimmen. „Der Landtag stellt fest, dass Elektrofahrzeuge in einer Unfallsituation eine andere Gefahrenquelle als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor[en] darstellen. Daher müssen für einen solchen Fall andere Vorsorgemaßnahmen [getroffen] werden.“ Im Forderungsteil sind wir zwiegespalten oder ich persönlich. Punkt b und c – Forderungen zur Ausbildung und Ausrüstung sind da aufgeführt –, die sind natürlich richtig, die kann man diskutieren und ihnen sicherlich im Kern zustimmen. Bei den Punkten a und d sind wir ein bisschen anderer Meinung. Nach Punkt III.a soll die Landesregierung einen Hinweis an Notrufstellen herausgeben, wonach sich diese direkt nach Antriebsart und Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge erkundigen sollen. Nach unserem Dafürhalten gibt es schon genug Vorschriften mit Hinweisen zur schnelleren und sicheren Aufnahme von Unfällen von Elektrofahrzeugen. Es wurde schon genannt: Es gibt hier eine Handlungsempfehlung bei Einsätzen mit Elektrofahrzeugen vom Thüringer Innenministerium. Da sind Feuerwehr-Dienstvorschriften aufgeführt: 100, 500, 3, 7. Es gibt auch noch „Hinweise für die Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Akkus bei Fahrzeugbränden“ von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Da wird gerade das, was Sie hier ansprechen, in Punkt 3 „[Das] Erkenn[en] von Hybrid- und Elektrofahrzeugen“ auch noch mal angesprochen: „Die Abfrage des Fahrzeugkennzeichens über die zuständige Leitstelle gibt eine eindeutige Rückmeldung über die verwendete Antriebsart“ usw. usf. Es gibt schon wirklich viele, sage ich mal, Dokumente oder viel beschriebenes Papier, was das schon beinhaltet. Dies wird auch den Mitarbeitern bei entsprechenden Schulungen vermittelt. Wie Sie ja wissen, war ich lange Polizeibeamter, und da hat das auch zu meinen Aufgaben gehört, polizeiliche Notrufe entgegenzunehmen. Deswegen kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass schon viel geschult wird und dass es da vielleicht nicht noch mal einen extra Hinweis von der Landesregierung braucht. Und Punkt d, das Vorhalten von Quarantäneplätzen für gelöschte Elektrofahrzeuge, liegt nach unserem Dafürhalten auch nicht im Verantwortungsbereich der Feuerwehr, sondern im Verantwortungsbereich der Abschleppunternehmen. Dann kann so ein brennendes Elektrofahrzeug eben nur von einem Abschleppunternehmen abgeschleppt werden, das diese Plätze oder diese Einrichtungen vorhalten kann. Dann habe ich hier auch noch was Grundsätzliches zu Elektrofahrzeugen, das möchte ich aber jetzt nicht mehr ausführen. (Beifall CDU) Wir stimmen natürlich – weil das eine wichtige Sache ist und weil das diskutiert werden kann und muss – einer Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zu. In diesem Sinne: alles für Thüringen! Vielen Dank. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Alter!)

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