Weil
Fragestunde
Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bilay beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Bisher fördert das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft das in Rede stehende Vorhaben durch Zuwendungsbescheid vom 17. Dezember 2018 aus Mitteln der Schuldendiensthilfe in Höhe von 9.413.000 Euro. Diese Zuwendung umfasst den Zins und die Tilgung für ein durch die Stadt Eisenach aufgenommenes Kommunaldarlehen für die Umsetzung des Vorhabens – 9 Millionen Euro Tilgung und 413.000 Euro Zinsen. Damit wird der Umsetzung des Koalitionsvertrags zwischen den Parteien Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags Rechnung getragen. Dieser enthält unter anderem das Ziel der Koalition, Vereine bei Anpassungsaufwendungen infolge des Aufstiegs in eine höhere Liga zu unterstützen. Zu Frage 2: Im Rahmen der Förderung aus Mitteln der Schuldendiensthilfe ist eine Zweckbindungsfrist von 15 Jahren festgesetzt, beginnend ab dem Tag der baulichen Gesamtabnahme des geförderten Objekts Wartburg-Arena. Kommt es nicht zur Umsetzung des geplanten Vorhabens, kommt ein Widerruf der Bewilligung in Betracht. Zu Frage 3: Gemäß dem Bescheid auf Gewährung einer Zuwendung auf Schuldendiensthilfe ist eine über die bereits genannte Zuwendungssumme hinausgehende Förderung des Vorhabens seitens des TMIL nicht möglich. Entstehende Mehrkosten im Bau als auch Kreditkosten gehen daher zulasten des Zuwendungsempfängers. Vielen Dank.
