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Andreas Schubert

Die Linke 25.04.2024 Sitzungen 7/134

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Zum Ablauf des Verwaltungsverfahrens in Sachen Restitution Reuß – Nachfragen zur Antwort des Finanzministeriums in Drucksache 7/9705 In der Drucksache 7/9705 antwortete das Finanzministerium für die Landesregierung dem Fragesteller dieser Mündlichen Anfrage auf die Frage nach bestimmten Prüfungsschritten der zuständigen Verwaltungsbehörde im Verwaltungsverfahren des Restitutionsverfahrens der Familie Reuß mit Informationen aus dem sich an das Verwaltungsverfahren anschließenden Gerichtsverfahren. Trotz wiederholter Fragestellung erfolgte keine Auskunft zum Grundstücksinventar, das im Verwaltungsverfahren eine zentrale Rolle spielt, da es die Auflistung der Grundstücke darstellt, für die Restitution beantragt wird und für die der Antragsteller einer Restitution seine Eigentümerstellung bzw. die des Erblassers zu einem bestimmten Zeitpunkt nachweisen muss, um in der Restitution Erfolg haben zu können. Aus der Antwort des TFM (Drucksache 7/9705) ergeben sich Nachfragen, weil insbesondere nicht nach den Informationen aus dem Gerichtsverfahren gefragt wurde, sondern nach den Aktivitäten der zuständigen Verwaltungsbehörde im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zur Restitutionssache Reuß. Soweit Gründe des Persönlichkeitsschutzes gegen eine Beantwortung in öffentlicher Sitzung sprechen, wird auf die Möglichkeit, in vertraulicher Form zu antworten, hingewiesen. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welche konkreten Grundstücke bezogen bzw. beziehen sich die Restitutionsanträge der Familie Reuß – bitte Grundstücke detailliert auflisten –? 2. Unter Anwendung welcher rechtlichen und tatsächlichen Fragestellungen prüfte die für die Bearbeitung der Restitutionsanträge der Familie Reuß zuständige Verwaltungsbehörde das Vorliegen des Rechtsanspruchs auf Restitution, insbesondere das Vorliegen der früheren Eigentümerstellung bezüglich der konkret zur Restitution geltend gemachten Grundstücke – bitte unter Einschluss der Prüfung etwaiger Rechtsfragen bezüglich der Staatsangehörigkeit, die für den Rechtsanspruch auf Restitution bzw. die frühere Eigentümerstellung relevant sind, angeben –? 3. Welche rechtlich relevanten Nachweise bezüglich des Rechtsanspruchs auf Restitution, insbesondere bezüglich des früheren Eigentümerrechts – eingeschlossen etwaige Nachweise die Fragen des Staatsangehörigkeitsrechts betreffend – wurden von der Verwaltungsbehörde in welcher Weise aus welchen Gründen im Rahmen des von ihr im Verwaltungsverfahren anzuwendenden Amtsermittlungsgrundsatzes hinsichtlich der jeweiligen konkreten Grundstücke nach Vorlage durch die Antragsteller berücksichtigt oder von der Behörde selbst ermittelt bzw. als Beweis erhoben? 4. Wie viele Restitutionsanträge wurden ursprünglich gestellt – bitte unterteilen in abgeschlossene und noch in der Bearbeitung befindliche Verwaltungsverfahren, gegebenenfalls auch schon als „weiterführende“ Gerichtsverfahren oder in Form der Beantragung bzw. Erteilung von „Grundbuchsperren“ –? Vielen Dank, so weit die Mündliche Anfrage meinerseits.

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