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Hoffmann

AfD 25.04.2024 Sitzungen 7/134

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Vielen Dank. Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, der Anlass des Gesetzentwurfs der CDU wurde bereits erläutert. Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat den Sachlichen Teilplan Windenergie der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen für unwirksam erklärt. Dadurch droht dort ein ungesteuerter Ausbau der Windindustrie. Auch wenn kein Ausbau der umweltschädlichen Windindustrie das Beste für Thüringen wäre, gilt es, zumindest einen unkonzentrierten Ausbau abzuwenden. Deshalb haben wir bereits der Ausschussüberweisung des Entwurfs zugestimmt. Im federführenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten wurde der Gesetzentwurf nach einer schriftlichen Anhörung mehrheitlich mit 7 Ja- und 6 Neinstimmen angenommen. Der mitberatende Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz schloss sich dem dann mehrheitlich mit 7 Ja- und 6 Neinstimmen an. Folgend seien einige Stellungnahmen aus der Anhörung dargelegt. So schreibt die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen, ich zitiere: „Die Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes gemäß dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird für dringend erforderlich erachtet und daher begrüßt. […] Die vorgesehene Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes ist für die Regionale Planungsgemeinschaft von größter Bedeutung, weil nur mit dieser Gesetzesänderung ein planerisch vollkommen ungesteuerter Ausbau der Windenergienutzung vermieden werden kann.“ Die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen besagt in ihrer Zuschrift, ich zitiere: „Trotz der in Nordthüringen zurzeit anderen Ausgangslage im Vergleich zur Planungsregion Mittelthüringen wird die angestrebte Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes gemäß vorliegendem Gesetzesentwurf als erforderlich betrachtet.“ Und die Planungsgemeinschaft Ostthüringen sagt, ich zitiere wieder: „Die Schaffung einer landesgesetzlichen Rechtsgrundlage für die Anwendung befristeter raumordnerischer Untersagungen […] wird für zwingend notwendig erachtet. Dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf zur Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus wird vollumfänglich zugestimmt.“ Aus den Stellungnahmen der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen und des Thüringischen Landkreistags kann ich an dieser Stelle nicht zitieren, weil der Veröffentlichung nicht zugestimmt wurde, aber auch diese beiden haben dem Gesetzentwurf zugestimmt. Der Thüringer Bauernverband schreibt, ich zitiere: „Der Intention des Gesetzgebers, mit dem vorliegenden Entwurf und der Einführung eines § 17a ThürLPlG den bereits vorliegenden Entwurf für einen neuen Sachlichen Teilplan Windenergie des Regionalplans Mittelthüringen zu sichern, können wir uns nur anschließen.“ Aber es sind nicht nur die Planungsregionen und die kommunalen Vertreter oder der Bauernverband, die das Vorhaben begrüßen. So steht in der Zuschrift des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität: „Wir begrüßen die Gesetzesänderung, da sie aus unserer Sicht notwendig ist, um schnellstmöglich eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die einen raumordnerischen und landesplanerisch ungesteuerten Ausbau der Windenergienutzung im Freistaat Thüringen zumindest begrenzt.“ Der Thüringer Landesverband Energiepolitik mit Vernunft – Vernunftkraft Thüringen schreibt grundsätzlicher: „Ein weiterer ungeordneter und willkürlicher Ausbau der Windenergie infolge eines gerichtlich für unwirksam erklärten Teilplanes Windenergie […] ist raumplanerisch insgesamt kontraproduktiv.“ Es ergeben sich „[s]chwerwiegende Wirkungsfaktoren und Folgen“, die „sind hierbei: […] negative Auswirkungen auf Natur-, Arten-, Wald-, Landschafts[-] und Gesundheitsschutz der Menschen; leichtfertige Aufgabe bestehender ökologischer […] und kultureller […] Verhältnisse; Zweckentfremdung der Land- und Forstwirtschaft […]; Gefährdung von Biodiversität, Wasser-, Boden-, Wald-, Lärm-, Landschafts- und Klimaschutz in der Planungsregion.“ Es gab auch ablehnende Stellungnahmen, so zum Beispiel von der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft oder vom Verband Windenergie. Das wundert nicht, denn man darf hier von einer finanziellen Motivation ausgehen. Wir werden jedenfalls dem Anliegen zustimmen, den Wildwuchs von Windenergieanlagen zu verhindern – und sei es nur durch einen Minimalst-Kompromiss –, im Sinne des Naturschutzes. Der Einschränkungen des rotrot-grünen Änderungsantrags hätte es dabei nicht bedurft. Anschließend noch grundsätzlich und dazu zitiere ich aus der Mitteilung des Landesamts für Statistik vom 24.04.2024, ich zitiere: „Seinen Energiebedarf muss Thüringen vorrangig durch Bezüge aus anderen (Bundes-)Ländern decken. […] Sie machten 76,7 Prozent des im Freistaat zu deckenden Energiebedarfs aus. […] In Thüringen betrug der Anteil der erneuerbaren Energieträger [2021] – u. a. von Wind, Photovoltaik und Biomasse – am Primärenergieverbrauch 22,5 Prozent. Dies entsprach gegenüber 2020 einem Rückgang von 9,4 Prozent“ – und das bei steigender installierter Leistung, sowohl von PV als auch von Wind. Aber 870 Anlagen drehen sich nun mal bei Windflaute genauso oft wie 400 oder 4.000, nämlich gar nicht. Das zeigt, dass das Ziel 100 Prozent Erneuerbare utopisch ist und dem Kampf gegen die Physik gleicht. (Beifall AfD) Eine Energieversorgung vom Vorhandensein von Wind und Sonne abhängig zu machen und dabei schwerste Eingriffe in die Natur als Kollateralschäden in Kauf zu nehmen, ist ideologische Idiotie in Thüringen und deshalb abzulehnen, Frau Henfling. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Protokoll ↗