Franziska Baum
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir reden hier so kurz vor dem Ende der Legislatur über einen kleinen Gesetzentwurf. Aber jetzt will ich als Teil einer Gruppe, die schon einen größeren dazu auch noch kurz vor der Legislatur vorgelegt hat, hier nicht unken. Aber das Thema „Promotionsrecht“ ist keine kleine technische und vor allem keine unkontroverse Änderung – bei aller Einigkeit, die hier im Plenum durchgeklungen ist. Wir sind da grundsätzlich offen. Aber was mich bei der Rede von Herrn Schubert/Schaft ein bisschen gestört hat, ist so der Unterton in Richtung Universitäten, die da irgendwie Angst haben, ihren Status zu verlieren. Natürlich kämpft an dieser Stelle auch jeder für sich, aber bei aller Offenheit für ein mögliches Promotionsrecht an den Fachhochschulen wünschten wir uns schon ein bisschen Demut auch im Diskurs gegenüber den Universitäten.
(Beifall Gruppe der FDP)
Bei der Frage, ob die Universitäten allein das Recht haben, Doktorandinnen oder Doktoranden auszubilden, geht es darum, ob es dieses Alleinstellungsmerkmal bei den Universitäten gegenüber den Fachhochschulen braucht oder inwiefern Unis und Fachhochschulen unterschiedlich sind oder sein sollen. Wir betrachten das jetzt erst mal grundsätzlich ganz neutral und stellen die Frage: Was braucht es für eine Promotion und eine Promotionslandschaft in Thüringen? In erster Linie natürlich interessierte und motivierte Promovenden. Davon gibt es in Thüringen in den letzten Jahren tatsächlich eine steigende Anzahl, auch in allen Fächergruppen, so sagt das Statistische Landesamt. Einige davon legen auch durchaus diese kooperative Promotion ab, von der Kollege Tischner auch vorhin gesprochen hat, aber nur ein Bruchteil. In Thüringen waren das 2021 insgesamt 72 Promotionen von den sonst 5.726, also ungefähr 1,3 Prozent, die diese kooperative Promotion abgelegt haben, was quasi die Möglichkeit ist, an der Fachhochschule zu promovieren. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob das damit zu tun hat, dass dieses Hoheitsrecht bei den Universitäten liegt, oder ob die Universitäten den Fachhochschulen die Kooperationen verwehren oder ob die Projekte scheitern, weil der fachliche Fokus an den Unis nicht stimmt, oder ob es vielleicht einfach kein Thema für die Fachhochschulstudenten ist. Wenn man den Fachhochschulen selbst Glauben schenkt, dann verlassen eine ganze Reihe Studenten bereits nach dem Bachelor die Fachhochschule, wenn sie die Wissenschaft oder die Promotion im Blick haben, um dann schon den Master an der Universität zu machen. Das ist durchaus ein Gedanke, den wir dabei mit in den Blick nehmen sollten. Die Frage ist also: Wie fügt sich eigentlich dieses Promotionsrecht in die Differenz zwischen Uni und Fachhochschule ein? Ich habe vorhin gesagt, wir sind da noch nicht entschieden. Der Hochschullehrerbund wünscht sich ein Promotionsrecht auf der Grundlage einer einheitlichen Akkreditierung, die dann auch für alle Hochschulen gilt. Den Wissenschaftsrat wollte ich jetzt zitieren, habe aber die PM auf dem Tisch liegen lassen. Aber auch der Wissenschaftsrat ist da offen, allerdings auch mit der Frage: Was sind denn die Kriterien, nach denen wir Promotionen an einer Hochschule oder an einer Universität ermöglichen? Dann brauchen wir für eine Promotion an einem Hochschulstandort auch strukturelle und fachliche Voraussetzungen. Da gilt es – aus unserer Sicht zumindest –, die Unterschiedlichkeit, die die Fachhochschulen und die Universitäten haben, anzuerkennen und die Konsequenzen daraus für die Promotionsfähigkeit zu ziehen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Die Fachhochschulen besitzen aktuell – vielleicht auch: noch – den klassischen akademischen Mittelbau der Universitäten nicht und sind auch materiell dafür nicht ausgerüstet. Selbst für die Einrichtung eines Promotionszentrums, sei es als führende Fachhochschule selbst oder übergreifend für mehrere Fachhochschulen zusammen, braucht es die Herstellung von einer sogenannten Forschungsstärke. Das braucht Zeit, das braucht Kraft und das braucht vor allem finanzielle Mittel. Letztere konnten Sie in Ihrem Vorschlag nicht beziffern. Es wird aber Landeshaushaltsgeld sein und da stellt sich für mich schon die Frage, wo wir das hernehmen wollen, wenn wir jetzt schon Schwierigkeiten haben, den Hochschulen die Finanzen zur Verfügung zu stellen, die sie brauchen, um den Fokus auf Lehre legen zu können und nicht so einen starken Forschungsdruck zu spüren.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Die
FDP sagt immer „500 Millionen weniger“!) Meine sehr geehrten Damen und Herren und auch sehr geehrter Herr Schubert/Schaft, bei aller offensichtlichen Einigkeit, es gibt zu diesem Vorschlag durchaus Gesprächsbedarf, wenn nicht unter uns, dann aber auf jeden Fall bei den Akteuren in der Hochschullandschaft. Wir sollten uns diese Zeit auch nehmen, im Ausschuss ausführlich über die Details der Umsetzung, vor allem aber über die Konsequenzen zu sprechen, also, was bedeutet das am Ende für die Hochschulen, für die Universitäten und auch für das Verhalten von Studierenden und potenziell Promovierenden. Ob das in dieser Legislatur noch gelingt, weiß ich nicht, aber in diesem Falle geht Probieren über Studieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Gruppe der FDP)
