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Dirk Bergner

FDP 25.04.2024 Sitzungen 7/134

Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Versammlungsrechts

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, der Freistaat Thüringen hat mit der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht übertragen bekommen und seitdem gilt das damalige Versammlungsgesetz des Bundes fort. Das Bundesversammlungsgesetz galt damals schon als veraltet, aber solange sich der Freistaat Thüringen kein eigenes Versammlungsgesetz gibt, können wir es auch nicht modernisieren. (Beifall Gruppe der FDP) Daher freut es mich, heute den Entwurf der Freien Demokraten für ein neues Thüringer Versammlungsgesetz vorlegen zu können. (Beifall Gruppe der FDP) Wenn man mal die Überschriften der Kleinen Anfragen überfliegt, dann kann man schon erahnen, welche Bedeutung Versammlungen und damit auch das Versammlungsrecht für die Thüringer Bürger haben. Sehr viele der Kleinen Anfragen handeln von verschiedenen Versammlungen, die im ganzen Freistaat stattfinden. Wir als Freie Demokraten finden es verantwortungslos, dass der Freistaat sein Recht, sich ein eigenes Versammlungsgesetz zu geben, bisher nicht genutzt hat. (Beifall Gruppe der FDP) Daher haben Sie unseren Vorschlag vorliegen, wie sich die Thüringer FDP ein Versammlungsgesetz vorstellt. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle auch noch einmal bei den Mitgliedern meiner Partei bedanken, die eine ganze Menge Zeit und Energie in die Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs auch basisdemokratisch gesteckt haben und ihn dann in der Parlamentarischen Gruppe zur Verfügung gestellt haben. (Beifall Gruppe der FDP) Das ist auch ein Grund, warum wir ihn relativ spät in dieser Legislatur noch als so einen umfangreichen Gesetzentwurf vorlegen. Wir wollen aber, dass das dahinterstehende ehrenamtliche Engagement angemessen gewürdigt wird und der Entwurf nicht in der Schublade verschwindet. (Beifall Gruppe der FDP) Der Gesetzentwurf basiert auf dem allseits bekannten Musterentwurf für ein Versammlungsgesetz von 2010 und hat viele Anleihen am Versammlungsgesetz aus NRW genommen, das von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung verabschiedet wurde. Auch in Sachsen liegt derzeit ein Gesetzentwurf für ein Versammlungsgesetz im Landtag, vorgelegt von der Kenia-Koalition. Dort haben wir uns die Beiträge zur öffentlichen Anhörung angeschaut und diese im Rahmen einer Neufassung des Gesetzentwurfs verarbeitet. Was in der Anhörung in Sachsen besonders positiv hervorgehoben wurde, war der verbesserte Schutz der Presse. Da die Pressefreiheit auch für uns als FDP ein Herzensanliegen ist, haben wir einige dieser Regelungen auch in unseren Gesetzentwurf übernommen. Da die CDU an den Versammlungsgesetzen, die uns als Vorlage dienten, beteiligt war und am Ende der 6. Legislatur selbst einen Gesetzentwurf für ein Versammlungsgesetz vorgelegt hatte – wenn auch mit einer anderen Zielrichtung –, setzen wir da auf einen gemeinsamen Willen, sich für ein modernes Versammlungsrecht in Thüringen einzusetzen. (Beifall Gruppe der FDP) Sie haben damals in der Plenarberatung selbst sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Sie den dringenden Bedarf sehen, das Bundesversammlungsgesetz in Thüringen abzulösen. In diesem Sinne freue ich mich auf eine interessante, hoffentlich sachliche und kollegiale Debatte. Ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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