Christina Tasch
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, durch den Beschluss des Landtags in seiner 127. Sitzung vom 1. Februar 2024 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten federführend sowie an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Der federführende Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 49. Sitzung am 29. Februar 2024 und in seiner 51. Sitzung am 11. April 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der mitberatende Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 50. Sitzung am 17. April 2024 beraten. Zu den wesentlichen Anhörungsergebnissen: Alle vier Regionalen Planungsgemeinschaften halten den Gesetzentwurf ohne Änderung oder Ergänzung für zwingend notwendig und dringend erforderlich. Der Landkreistag hat den Gesetzentwurf vollumfänglich befürwortet und schnellstmögliche Inkraftsetzung gefordert. Keine Bedenken hat der Gemeinde- und Städtebund erhoben. Verehrte Kollegen, Hintergrund des von der CDUFraktion eingebrachten Änderungsantrags ist die Rechtsunwirksamkeit des Sachlichen Teilplans Windenergie in Mittelthüringen. Hierdurch droht ein raumordnerisch und landesplanerisch ungesteuerter Ausbau der Windenergienutzung. Windenergieanlagen sind in Mittelthüringen daher überall privilegiert im Außenbereich zulässig. Diese ungesteuerte Entwicklung soll durch die Schaffung einer Rechtsgrundlage für befristete raumordnerische Untersagungen vermieden werden. In den Ausschussberatungen im Infrastruktur- und im Umweltausschuss haben wir gemeinsam herausarbeiten können, dass es einer solchen Regelung bedarf. Die Ausschussmitglieder sind sich im Grundsatz darüber einig, dass es keinen Wildwuchs geben soll und stattdessen auch künftig eine umfassende Steuerungswirkung der Regionalplanung für die Errichtung von Windenergieanlagen erforderlich ist. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat daher empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
