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Dirk Bergner

FDP 25.04.2024 Sitzungen 7/134

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Herr Gleichmann, ich stimme Ihnen zu, das hätte ich auch so gesagt: Was ist schon eine Plenarsitzung ohne Diskussion um Windkraft? Aber Sie müssen sich schon auch bekennen. Drücken Sie sich so windelweich aus wie als Landratskandidat, wo das dann alles doch etwas weichgespült klingt, oder wollen Sie weiterhin allen anderen unterstellen, generell gegen alternative Energien zu sein? (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ge- nau!) (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die unterstellen das nicht, die machen es!) Wir beraten heute hier den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes zur Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus. Wir als Freie Demokraten sehen ebenso wie die Anzuhörenden, die sich am Anhörungsverfahren beteiligt haben, diese rechtliche Klarstellung als richtig, notwendig und sinnvoll an. In meiner Arbeit im Wahlkreis, in den Gesprächen mit den Bürgern dieses Landes kommt immer wieder die Sprache auf das Thema „Windkraft“ und Ängste vieler Thüringer Bürger, die einen ungesteuerten Wildwuchs von Windenergieanlagen vor ihrer Haustür befürchten. Diese Ängste, meine Damen und Herren, müssen wir als Politiker ernst nehmen. Denn diese Ängste sind insoweit real, als dass in der Planungsregion Mittelthüringen der Teilplan Windenergie erfolgreich beklagt wurde und keine Rechtsgültigkeit besitzt. Damit entfallen die Windvorranggebiete und deren steuernde Wirkung für den Ausbau von Windenergieanlagen. Der Gesetzentwurf hier wird mit dem Instrument der befristeten raumordnerischen Untersagung den befürchteten Wildwuchs verhindern. Und ich möchte an dieser Stelle noch einmal ganz klar unsere grundlegende Position als Thüringer FDP betonen. Wir stehen nicht auf der Seite der Klimaleugner und fundamentalen Gegner der erneuerbaren Energien. Aber wir wollen einen bürgernahen Entscheidungsprozess mit Augenmaß. Windenergie, Solar, Agri-PV, Wasserkraft und Biomasse und auch Biogas: Das sind die für die jeweils lokale Anwendbarkeit zu prüfenden Erzeugungsmethoden, untersetzt mit Wasserstoff als Speichermedium und Gaskraftwerken, vorzugsweise betrieben mit Gas aus heimischer Förderung als Rückfallebene. Meine Damen und Herren, wir wollen prüfen, welche Energieerzeugungsart sich in welchem Planungsraum am besten für eine dezentrale und umweltfreundliche Stromerzeugung eignet. Noch ein paar Worte zum Antrag der Koalition hier auf der linken Seite des Hauses. Der Änderungsantrag von R2G ist aus der Kategorie „hilft nicht, aber schadet auch nicht“. Er schreibt im Prinzip nur noch einmal die bestehenden Rechtsregularien mit in die hier vorliegenden Änderungen hinein. Und weil er nicht schadet, werden wir den Änderungsantrag auch nicht ablehnen, sondern uns dazu enthalten, wenn es dazu dient, eine demokratische Mehrheit für die Schaffung der nötigen Rechtssicherheit zu finden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir als Abgeordnete der FDP sind für erneuerbare Energien, aber mit Sinn und Verstand und vor allem mit einem klaren Votum für den Erhalt der Wälder, für den Erhalt der Biotope sowie für den Schutz wichtiger Landschaftsbestandteile. Deswegen, finden wir, ist es hier ein sehr ausgewogener Gesetzentwurf, den wir vorliegen haben, der die weitere Planung auf eine vernünftige Schiene setzt, und wir stimmen ihm gern zu. Danke schön. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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