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Robert-Martin Montag

FDP 25.04.2024 Sitzungen 7/134

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der ReVerstaatlichung einleiten

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst danke ich der CDU-Fraktion für diesen Antrag, der den Finger in die Wunde legt. Aber in dem Fall seid ihr nicht selbst darauf gekommen, sondern ihr habt natürlich auch den Bericht des Rechnungshofs gelesen. Die Kritikpunkte bestehen bis heute weiter und wir schauen noch mal an, was so ein paar grundlegende Ursachen gewesen sind, die zur heutigen Debatte überhaupt beigetragen haben. 2002 wird der Maßregelvollzug in Thüringen an drei privatrechtliche Träger vergeben und diese werden mit hoheitlichen Befugnissen beliehen. Das ist zunächst keine schlechte Idee gewesen, aber 2012 urteilt das Bundesverfassungsgericht zur Ausgestaltung der hoheitlichen Aufgabenwahrnehmung im Maßregelvollzug. Das Ministerium stellt daraufhin fest, dass die hoheitliche Aufgabenwahrnehmung in Thüringen geändert werden muss. 2016 wurden bereits die Verleihungsverträge mit Frist 2021 gekündigt und für die Zeit ab 01.01.2022 war der Maßregelvollzug also für zwei Träger neu zu regeln. 2019 erarbeitete das Ministerium eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, unterbreitete einen Zeitplan zur Vorbereitung der Reorganisation des Maßregelvollzugs, hat Ende 2020 die bis dahin zu erledigenden Aufgaben aber nicht erledigt. Anfang 2021 weist dann der schon angesprochene Rechnungshof im Rahmen seiner Prüftätigkeit das Ministerium auf Mängel in seiner Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hin. Er forderte, unmittelbar ein Projektmanagement zu entwickeln, das eine klare Strategie mit Zielangaben und Alternativplanungen für den Fall einer Übergangslösung beinhaltete, und ein Projektcontrolling aufzubauen. Dieses sollte unter anderem eine Zeit- und Maßnahmenplanung und eine Nachbetrachtung zur Projektdurchführung einschließen, also alles Elemente klassischen Projektmanagements. Anfang 2022 und dann nach Ende der Beleihungsverträge stand aber keine tragfähige Lösung zur Verfügung. Die Befürchtungen der Opposition wie auch des Landesrechnungshofs traten ein. Insofern ist auch der Antrag der Kollegen der CDU richtig, denn es ist natürlich nicht das erste Mal, dass dem Ministerium ein solcher Lapsus passiert. Wir erinnern uns an die Debatte beispielsweise zum Öffentlichen Gesundheitsdienst, als diese Landesregierung seit 2016 versprochen hat, eine Neuregelung auf gesetzlicher Basis vorzulegen. Dann mussten es zwei Fraktionen machen, zumindest eine von Rot-Rot-Grün und wir als Freie Demokraten. Ich hoffe sehr, dass wir dann auch dieses Learning aus der Coronazeit tatsächlich in einen gesetzlichen Rahmen gießen können, auch wenn der Wahlkampf, wie man merkt, schon angefangen hat. Aber ich halte es für wichtig. Ähnlich war es im Übrigen beim Krebsregistergesetz. Auch da hat die Landesregierung tatsächlich vergessen, dass sie Verträge gekündigt hat und mit dem Wegfall der Verträge keine fragliche Grundlage mehr zur Finanzierung des Krebsregisters vorlag. Das hat auch die kluge, schnelle Opposition geregelt, indem sie einen Gesetzentwurf eingebracht hat. Dann ist es in einem Kraftakt gelungen, tatsächlich diese Krebsregister… (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Zur Sache, bitte!) Ich schätze den Kollegen Plötner immer sehr, habe aber seinen Zwischenruf leider nicht verstanden, (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Zur Sache, bitte!) Zur Sache, Schätzchen, alles klar, ja. Auch da ist es eben nicht neu, dass hier den Finger in die Wunde zu legen, recht einfach ist. Von der Krankenhausplanung fange ich gar nicht an zu reden, will übrigens die Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen darauf hinweisen: Wenn wir das Krankenhausgesetz beschließen, könnten wir sofort mit den eigenen Planungen einer Krankenhausreform anfangen, auf Grundlage beispielsweise des Modells in NRW. Ich will es nur sagen, die Ausreden werden immer weniger. (Beifall CDU) Also, insofern stimmen wir dem Antrag zu. Der beinhaltet ja vor allen Dingen Fragen zu Berichtsersuchen. Das ist erfüllt. Trotzdem bleiben die Kritikpunkte, die geäußert sind, richtig und insofern stimmen wir natürlich den Kolleginnen und Kollegen der CDU in diesem Falle zu. Danke. (Beifall CDU)

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